Diskussion:Zustimmung

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Thogru
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Wie ist das in D "Keine Ablehnung oder kein Einspruch oder halt keine Antwort" gilt als Zustimmung? --K@rl 11:18, 6. Dez 2003 (CET)--

was du meinst ist "schweigen als annahme", betrifft das zustande kommen von verträgen und hat mit zustimmung nichts zu tun---Poupou l'quourouce 15:25, 18. Aug 2005 (CEST)

Und nach 7 Jahren die nächste Antwort: Schweigen bedeutet im rechtlichen Zusammenhang (Rechtsgeschäfte, Willenserklärung, etc.) in der Regel schlicht und einfach gar nichts, weder Zustimmung noch Ablehnung. Gruß Thogru Sprich zu mir! 14:21, 1. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Bedingsgungsfeindlichkeit[Quelltext bearbeiten]

Die Aussage "Zustimmungen sind bedingsgungsfeindlich" finde ich so nicht i.O. Es gibt zwei Zustimmungen, die Einwilligung und die Genehmigung und erstere ist bedingungsfreundlich, so mein Wissensstand. Einer Vollmacht können ja auch Bedingungen beigegeben werden, warum sollte das bei einer Einwilligung nicht der Fall sein. .... Gruß Hammerburger (nicht signierter Beitrag von 91.60.21.169 (Diskussion) 12:55, 20. Jul 2016 (CEST))