Diskussion:Zwangsbremsung

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von PhiH in Abschnitt Zur Liste der Zugsicherungen
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Formulierung des ersten Satzes[Quelltext bearbeiten]

Ähm... da fällt mir was auf: Wird bei einer "Zugbeeinflussung von außen" nicht auch die Zwangsbremsung von der Bordelektronik ausgelöst? Über die Formulierung sollte man sich noch mal Gedanken machen. Das klingt im Moment so, als gäbe es Leute, die mutwillig Hemmschuhe auf den Gleisen anbringen ;) (wobei, sowas solls ja auch geben)

Von "http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Zwangsbremsung"

--henning 22:37, 15. Dez 2005 (CET)

Der Einwand steht hier nun schon seit einiger Zeit und die Formulierung hat sich seither nicht geändert. Ein Laie wie ich kann das tatsächlich so verstehen, zwar nicht als Bremsung durch Hemmschuhe, aber doch als Bremsung durch von außen wirkende Kräfte. Ich schreibe es ein wenig um und hoffe auf inhaltliche Überprüfung von Kundigeren. --Zahnradzacken 19:11, 16. Feb. 2010 (CET)Beantworten

..und gleich noch was zur LZB[Quelltext bearbeiten]

Gibt es bei LZB-Führung tatsächlich Zwangsbremsungen? Meinem Kenntnisstand zufolge ist es bei LZB-Führung gar nicht möglich, die Höchstgeschwindigkeit signifikant und vor allem dauerhaft zu überschreiten, da vorher bereits eine Korrekturbremsung einsetzt. Zwangsbremsungen wären aber bei Ausfall der LZB-Anlage denkbar, darüber bin ich aber nicht ausreichend informiert.

--henning 22:39, 15. Dez 2005 (CET)

Natürlich. LZB-geführt heißt *nicht* unbedingt dass der Zug vollständig automatisch fährt (geht bei manchen Baureihen, aber nicht bei allen).

Und den Totmann muss der Tfzf ohnehin bedienen; tut er es nicht -> Zwangsbremsung. --Invisible 12:37, 21. Mär. 2008 (CET)Beantworten

LZB-Zwangsbremsungen wegen Überschreitung der Überwachungsgeschwingigkeit sind selbstlösend und brauchen deshalb nicht gelöst werden. Es gibt jedoch auf Zwangsbremsungen, die im Stillstand durch Bedienhandlung gelöst werden müssen. Der Abschnitt ist somit fehlerhaft. -- SteveK ?! 01:07, 5. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Zur Liste der Zugsicherungen[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel hat das Lemma Zwangsbremsung und deshalb sollte die Liste auf das notwendigste gekürzt werden. Das die PZB90 eine Zwangsbremsung auslösen kann ist ok, die Beschreibung unter welchen Umständen gehört in den Artikel zur PZB. Das Gleiche gilt analog zu den anderen aufgeführten Systemen. Übrigens gelten PZB, LZB und ETCS allgemein als Zugsicherungssysteme, das spart dann den Platz für die anderen noch fehlenden Systeme die eine Zwnagsbremsung auslösen können. -- SteveK ?! 01:00, 5. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Gilt nach über 10 Jahren genauso. Hier geht es um Zwangsbremsungen, nicht um eine detaillierte Beschreibung von Zugbeeinflussungssystemen, von denen es übrigens nicht nur ein paar in Deutschland gibt, sondern auch noch zahlreiche andere. Betriebsprogramme verschiedener Systeme sollten in ihrem jeweiligen Artikel beschrieben werden. Hier gehört meiner Meinung nach nur die Information hin, dass Zugbeeinflussungssysteme Zwangsbremsungen auslösen. Das ist so ziemlich die Grundfunktion, die eigentlich jedes System beherrscht, von einzelnen reinen Warnsystemen mal abgesehen. Gerne kann man auch die Grundprinzipien aufführen, nach denen Zwangsbremsungen ausgelöst werden (Überfahrt haltzeigender Signale, nicht quittierte Warnung, Überschreiten bestimmter Geschwindigkeiten oder Bremskurven), allerdings ohne sich dabei auf bestimmte Systeme zu verschränken. --PhiH (Diskussion) 22:24, 6. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Deutschlandlastigkeit[Quelltext bearbeiten]

PZB und LZB (im weitesten Sinne) gibt es in diversen Ländern, aber die im Artikel existenten Beschreibungen beziehen sich praktisch nur auf deutschländische Ausprägungen, daher habe ich das im Artikel so angegeben. Ich persönlich kann nun aber nicht einfach aus den PZB-/LZB-Artikeln etwas zur Auffüllung hierhin übernehmen, weil ich mich mit den Systemen im Ausland nicht auskenne und die Quellen nicht vorliegen habe oder z.B. in Spanisch auch nicht verstehen würde. --MopskatzeMiau! 04:37, 20. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Definitionslistenmissbrauch[Quelltext bearbeiten]

Dieser Artikel missbraucht defekte Definitionslisten (in Wikisyntax: : bzw ; am Anfang einer Zeile) zur Einrückung. Neben der Unzulässigkeit dieser Verwendung ist nicht garantiert, dass Definitionslisten auf diese Weise dargestellt werden. Der Artikel muss daher so umgeschrieben werden, dass dies nicht mehr notwendig ist. --nenntmichruhigip (Diskussion) 00:51, 26. Feb. 2015 (CET)Beantworten