Diskussion:Zwischenprüfung (Berufsausbildung)

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Bastian Matz in Abschnitt Richtig stellung
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Die Zwischenprüfung dient dazu den Azubi zu bestätigen ob er den richtigen Ausbildungsberuf gewählt hat, das Ergebnis der Zwischenprüfung ist unerheblich für die Abschlussprüfung.

Und - wer hat hier geschrieben? Im übrigen ist im Artikel der Wortlaut aus dem Gesetz wiedergegeben, der eindeutig die Zielsetzung beschreibt. Die vom Vor-Schreiber genannte gehört bestimmt nicht dazu.--80.129.60.161 13:28, 27. Apr 2005 Bei dem ersten satz ist es dann schon zu spät nach 18 monate wer hat das nur geschrieben??????

Gewichtungen[Quelltext bearbeiten]

Würde es sich lohnen, die Gewichtung bei der Abschlussprüfung Teil 1 der Zerspanungsmechaniker reinzuschreiben? --Vipper3 17:36, 24. Mär 2006 (CET)

Ich meine, es macht wenig Sinn, hier aus den zahlreichen Berufen der beiden Gruppen einen einzelnen Beruf auszuwählen und besonders darzustellen. Wenn ein Hinweis auf die Gewichtung sinnvoll ist, dann sollte dies in allgemein gültiger Form geschehen. --141.130.250.72 14:35, 24. Apr 2006 (CEST)

Die gestreckte Prüfung[Quelltext bearbeiten]

Da die gestrecke Abschlussprüfung (noch) nicht auf alle Berufe zutrifft habe ich den letzten Absatz ergänzt. Ich selber bin in der Ausbildung und meine Zwischenprüfung wird nicht gewertet. --Werkstoffprüfer 19:47, 5. Jul. 2007 (CEST) kaulitzBeantworten

Richtig stellung[Quelltext bearbeiten]

Dieser Satz aus dem Hauptartikel: "Die gestreckte Abschlussprüfung wird auch als Teil 1 der Gesellenprüfung bezeichnet." ist sehr falsch, er sollte unbedingt geändert werden. Richtig ist, dass die gestreckte Abschlussprüfung aus Teil 1 und 2 der Abschlussprüfung besteht und die gestreckte Gesellenprüfung aus Teil 1 und 2 der Gesellenprüfung. Diese Prüfungsformen sind je nach Erlass (ob nach BBiG oder HwO) entsprechend zu bezeichnen bzw. anzuwenden. Gruß -- Bastian Matz 15:25, 7. Aug. 2008 (CEST)Beantworten