Distrikt
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Ein Distrikt ist eine räumliche Gliederung.
Das Wort leitet sich aus dem lateinischen distringere, unter anderem „beanspruchen“, rechtlich „behindern, festnehmen“ ab, und bezeichnet ursprünglich ein unter besonderer Gerichtsbarkeit stehendes Gebiet im Sinne „Sperrbezirk“, später auch „Sonderverwaltungszone“ außerhalb der regulären Verwaltungsgliederung. In diesem Sinne steht es auch heute, oder allgemeine als Übersetzung für fremdsprachliche bezeichnung einer Provinzen
Beispiele:
- Verwaltungsgliederung, vor allem in Ländern mit englischer oder französischer Amtssprache, siehe Liste der Amtssprachen, zumeist unterhalb von Bundesstaaten (Gliedstaaten) und Provinzen
- im Großherzogtum Luxemburg die obere Verwaltungsgliederung (über den Kantonen), siehe Verwaltungsgliederung Luxemburgs
- in Frankreich in den 1790er Jahren eine Untergliederung eines Départements, siehe Frankreich > Administrative Gliederung
- in Indien eine Untergliederung der Bundesstaaten und Unionsterritorien, siehe Distrikt (Indien)
- teilweise als Bundesdistrikt außerhalb einer ansonsten landesweiten Föderalstruktur
- unsystematisch, z. B. in der Zeit der polnischen Teilungen der Netzedistrikt in der preußischen Provinz Westpreußen
- in manchen Gegenden Deutschlands Teilfläche eines Waldes im Forstwirtschaftsbetrieb, gleichbedeutend mit Abteilung oder Jagen
- Geografische Gliederung mancher Firmen und privater Organisationen
- synonym für Landschaft, z. B. der Lake District in Großbritannien

