ISIS-K

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ISIS-K (auch , IS-K, ISK, ISISK, ISPK, Daesh–Khorasan) ist der afghanische Ableger der Terrororganisation Islamischer Staat. Das „K“ in der Bezeichnung geht auf die historische Khorasan-Provinz aus dem siebten Jahrhundert zurück.[1]

Gründung und Vorgeschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Gruppierung wurde im Jahr 2015 gegründet. Bereits zuvor begann der IS in Afghanistans nördlicher Grenzregion mit der Islamischen Bewegung Usbekistans (IBU) zu kooperieren, als deren Führer dem IS Gefolgschaft schworen und versuchte seinen Machtbereich von Afghanistan auf Pakistan und Tadschikistan auszudehnen.[2] Der bergige Atschin-Distrikt der Nangarhar-Provinz an der Grenze zu Pakistan galt bereits 2014 als Kerngebiet des IS in Afghanistan.[1] So lief um das Jahr 2014 ein bedeutender Talibankommandeur (Mullah Abdul Rauf) zum IS über. In der Folge kam es laut Berichten zu Kampfhandlungen zwischen dem IS und den Taliban in der südafghanischen Provinz Helmand.[3]

Rivalität mit den Taliban[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der IS warf den Taliban vor, in Pakistan mit dem dortigen Militärgeheimdienst Inter-Services Intelligence (ISI) und im Iran mit dem schiitischen iranischen Revolutionsgarden zu kooperieren, was für den IS einen Verrat an eigenen islamistischen Überzeugungen darstellt. Die IS betrachten die Taliban daher als vom Glauben Abgefallene, die zu töten seien.[2] Trotz der starken Rivalität – dem Kampf um die Herrschaft in Afghanistan – zwischen ISIS-K und den al-Qaida nahestehenden Taliban, sind die Grenzen zwischen den Taliban und dem IS durchlässig: Frustrierte Talibanführer aus Afghanistan und Pakistan fanden beim IS eine attraktive Alternative, da sie in dessen Hierarchie schnell aufsteigen konnten. Der IS zahlt zudem vergleichsweise gute Gehälter. Anfangs kam das Geld der IS-K aus der Mutterorganisation IS in Syrien und dem Irak, dann zunehmend von privaten Spendern aus den Anrainerstaaten des Arabischen Golfs.[2]

Nach der erneuten Machtübernahme der Taliban in Afghanistan im Jahr 2021 versuchten sich die Taliban von dem Einfluss des pakistanischen Geheimdienstes (ISI) zu lösen. Indizien, Zeugen und offiziellen Stellungnahmen der Taliban zufolge finanziert der ISI seit der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan dessen Konkurrenten ISIS-K.[4]

Führung und Anwerbung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ein Großteil der operativen Befehlshaber des ISPK sollen Tadschiken sein, wobei nicht klar sei, ob sie aus Tadschikistan stammen oder der tadschikischen Minderheit in Afghanistan angehören.[5]

ISIS-K wirbt insbesondere tadschikische Gastarbeiter in Russland gezielt mit zahlreichen Botschaften in tadschikischer Sprache an. In Russland halten sich 1,3 Millionen Tadschiken, teils unter sklavenähnlichen Lebens- und Arbeitsbedingungen, als Arbeitsmigranten auf. So werden sie dort teils um ihre Bezahlung betrogen, zu Dutzenden in Quartiere gepfercht und sind mit dem Rassismus vieler Russen konfrontiert. Familien- und Freundschaftsbande rissen unterdessen oft ab. Nach Einschätzung des britischen Politikwissenschaftlers und Tadschikistan-Experten Edward Lemon sind tadschikische ISIS-K-Mitglieder vor ihrer Anwerbung mitunter nicht unbedingt besonders religiös, sondern durch ihre Erfahrungen in Russland radikalisiert. Diese Einschätzung stützt sich auf Angehörige von tadschikischen ISIS-K-Mitglieder, die selbiges berichten. Der tadschikische Staatspräsident Emomalij Rahmon, der selbst Muslim ist, implementierte in Tadschikistan zahlreiche repressive Maßnahmen, um dem Islamismus zu begegnen. Rahmon ließ im Zuge des wachsenden Einflusses von ISIS-K außerdem eine soziale Kampagne starten, um einer Radikalisierung von tadschikischen Gastarbeitern in Russland vorzubeugen.[5]

Finanzierung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ab 2015 begann ISIS-K, Steuern auf Landwirtschaft, wirtschaftlichen Aktivitäten und Schmuggel zu erheben. Einer Quelle zufolge betrugen die jährlichen Steuereinnahmen Mitte 2015 etwa 25 Millionen US-Dollar, laut einer anderen Quelle beliefen sich die Einnahmen für das erste Halbjahr 2016 auf etwa 33 Millionen US-Dollar. Externe Unterstützung kommt vor allem von reichen Privatpersonen überwiegend aus Saudi-Arabien, aber auch aus den Vereinigten Arabischen Emiraten, Kuwait und Katar. ISIS-K-Quellen zufolge kommen Spenden auch von den Staaten Saudi-Arabien, Katar und Kuwait. Im Jahr 2015 betrugen die Einnahmen von privaten Spendern 66 Millionen US-Dollar, von staatlichen Unterstützern zwischen 63 und 115 Millionen US-Dollar; im Jahr darauf verdoppelten sich die Spenden von Privatpersonen auf 120 Millionen US-Dollar, während sich die staatlichen Einnahmen auf 40 Millionen US-Dollar reduzierten.[6]

Aktivität in Afghanistan[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

2015[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im April 2015 bekannten sich Angehörige des IS-K mehrfach zu einem Anschlag in Dschalalabad, bei dem 30 Menschen ums Leben kamen und mehr als 100 verletzt wurden.[7]

2016 bis 2020[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Jahr 2017 hatte etwa einer von fünf Luftangriffen der USA in Afghanistan IS-Kämpfer zum Ziel, die übrigen die Taliban.[1]

Nach den militärischen Niederlagen des IS im Irak (im Jahr 2017) und Syrien (im Jahr 2019) wurde Afghanistan zu einem Rückzugsgebiet für IS-Kämpfer.[8]

Von 2014 bis 2019 sind nach Angaben der afghanischen Regierung 45.000 Soldaten der afghanischen Nationalarmee im Kampf gegen islamistische Gruppierungen, wie den Taliban und den IS gefallen.[9][10] Als sich der IS-K im Sommer 2018 in der Provinz Kunar weiter ausbreitete, kooperierten Regionalregierung und die Taliban militärisch in der Region miteinander, bis sie den IS dort im Februar 2020 besiegt hatten. Auch die US-amerikanische Luftwaffe mied dort in jener Zeit Angriffe auf die Taliban.[11]

Siehe auch: Krieg in Afghanistan 2001–2021#Angriffe der Taliban 2017 und Entwicklung bis zum Friedensabkommen im Jahr 2020

Seit 2021[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Jahr 2021 ermordete der IS mehr Menschen in Afghanistan als anderswo: Insgesamt gab es 365 durch ISIS-K verübte Anschläge in Afghanistan, mit 2210 Todesopfern.[8]

Am 26. August 2021 verübte ISIS-K ein Selbstmordattentat am Flughafen Kabul. Dabei starben mindestens 185 Menschen, darunter 13 US-Militärangehörige; mehr als 150 weitere wurden verletzt, darunter 18 US-Militärangehörige.[12][13] Der Attentäter Abdul Rahman Al-Logari trug etwa 15 Kilogramm Sprengstoff in einer mit Kugellagern gefüllten Tasche oder Weste bei sich. Al-Logari war vier Jahre zuvor in Indien verhaftet, nach Afghanistan überstellt und im Militärgefängnis Bagram inhaftiert worden und gehörte zu den Tausenden von Gefangenen, die von den Taliban am 15. August freigelassen wurden.[14][15] Im April 2023 gab das Weiße Haus bekannt, dass die Taliban in einer Militäroperation den Anführer der für die Planung des Anschlags verantwortlichen Zelle getötet haben.[16]

Aktivität außerhalb Afghanistans[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Februar 2023 erhob die deutsche Bundesanwaltschaft Anklage gegen einen russischen Staatsangehörigen und einen Mann mit deutscher sowie kosovarischer Staatsbürgerschaft wegen des Verdachts auf Unterstützung respektive Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung, Gewaltdarstellung, Vorbereitung respektive Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz. Beide standen in Kontakt mit dem ISPK, erhielten von diesem Anleitung beim Bau von Sprengsätzen, riefen zu Terroranschlägen in Deutschland auf bzw. bereiteten solche vor und übermittelten Geld an den ISPK in Afghanistan.[17]

Im März 2023 bestätigte der deutsche Bundesgerichtshof in der Revision eine Verurteilung von fünf Tadschiken zu mehrjährigen Freiheitsstrafen wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung, Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Verstößen gegen das Waffen- und Außenwirtschaftsgesetz.[18] Die Männer waren zwischen 2011 und 2017 nach Deutschland eingereist, ihre Asylanträge wurden abgelehnt. Sie hatten sich dem ISPK angeschlossen, gemeinsam mit Weiteren eine Terrorzelle gebildet, sich Waffen verschafft und bereits Vorbereitungen für einen dschihadistischen Sprengstoffanschlag in Deutschland getroffen.[19]

Im Juli 2023 ließ die deutsche Bundesanwaltschaft sieben mutmaßliche Mitglieder einer islamistischen terroristischen Vereinigung festnehmen. Die kirgisischen, tadschikischen und turkmenischen Staatsbürger waren kurz nach dem russischen Überfall auf die Ukraine von der Ukraine nach Deutschland eingereist und stehen unter dem Verdacht der Bildung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Inland. Sie standen in Kontakt zum ISPK. Sie hatten demzufolge mögliche Anschlagsziele in Deutschland ausgekundschaftet, versucht Waffen zu beschaffen und Geld an den ISPK übermittelt.[20]

Im Dezember 2023 wurden Anschlagspläne auf den Kölner Dom und den Wiener Stephansdom mit dem ISPK in Verbindung gebracht.[21] Am Heiligabend durchsuchte die Polizei in Wesel eine Wohnung und nahm fünf Personen vorläufig fest. Vier von ihnen wurden am Folgetag wieder auf freien Fuß gesetzt; gegen einen 30-jährigen Tadschiken wurde zur Gefahrenabwehr Langzeitgewahrsam bis zum 7. Januar 2024 verhängt. Der den nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden nach deren Angaben bis dahin nicht bekannte Mann wird verdächtigt, den Kölner Dom ausgespäht zu haben.[22] Der Dom blieb zunächst für touristische Besuche geschlossen, nur liturgische Aktivitäten wurden fortgesetzt.[23] Am 31. Dezember wurden bei Zugriffen in Duisburg, Herne und Nörvenich drei weitere Verdächtige festgenommen.[24] Der in Wesel festgenommene Tadschike wurde im Februar 2024 wegen des Vorliegens eines von Österreich ausgestellten Europäischen Haftbefehls dorthin ausgeliefert. Er soll den österreichischen Behörden zufolge Wien zweimal besucht haben und dabei den Prater und den Stephansdom für eventuelle Anschläge ausgekundschaftet haben. Auch habe er sich in Wien in einer Flüchtlingsunterkunft mit einem 28-jährigen Tadschiken und dessen 27-jähriger türkischer Ehefrau getroffen; beide befinden sich ebenfalls wegen des Verdachts der Anschlagsplanung in Untersuchungshaft.[25]

Die Bombenanschläge in der iranischen Stadt Kerman Anfang 2024 mit mehr als 90 Toten und mehreren hundert Verletzten sind mutmaßlich von Tadschiken, die dem ISPK zugerechnet werden, vorbereitet und ausgeführt worden.

Am 19. März 2024 ließ die deutsche Bundesanwaltschaft im Raum Gera zwei afghanische Staatsangehörige festnehmen. Einer der beiden schloss sich im August 2023 von Deutschland aus dem ISPK als Mitglied an. Beide hatten zuvor bereits Gelder gesammelt und an Mitglieder des IS in Nordsyrien übermitteln lassen. Einer der Beschuldigten wurde vom ISPK beauftragt, als Reaktion auf die Koranverbrennungen in Schweden und anderen skandinavischen Ländern einen Anschlag in Europa durchzuführen. Beide trafen in enger Absprache mit ISPK-Funktionären konkrete Vorbereitungen für einen tödlichen Schusswaffenangriff im Bereich des schwedischen Reichstagsgebäudes in Stockholm.[26]

Wenige Stunden nach dem Anschlag am Abend des 22. März 2024 in Krasnogorsk, einer Vorstadt in Moskau, in der Veranstaltungshalle Crocus City Hall, bekannte sich der ISIS-K über den Telegram-Kanal seiner Nachrichtenagentur Amaq zu der Tat. Mehrere bewaffnete Personen töteten mindestens 137 Personen, über 150 wurden verletzt.[27][28] Die Angreifer hätten sich „sicher in ihre Stützpunkte zurückgezogen“.[29] Der IS veröffentlichte ein Video des Terroranschlags, welches von einer Bodycam eines der Attentäter aufgenommen wurde.[30] Dass Russland zum Anschlagsziel von ISIS-K wurde, hat nach einer Einschätzung auch mit einem intensiven diplomatischen Austausch Russlands mit dem islamischen Emirat Afghanistan bzw. der Taliban-Führung zu tun.[5]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Antonio Giustozzi: The Islamic State in Khorasan. Afghanistan, Pakistan and the New Central Asian Jihad. Hurst & Company, London 2018, ISBN 978-1-84904-964-1 (englisch).

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b c Max Bearak:„Behind the front lines in the fight to ‘annihilate’ ISIS in Afghanistan“ Washington Post vom 23. Juli 2017
  2. a b c Susanne Koelbl: »Islamischer Staat« in Afghanistan: Bedrängte Taliban, starker IS. In: Der Spiegel. 8. Februar 2022, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 8. Februar 2022]).
  3. Afghanistan: "Islamischer Staat"-Rekrutierer offenbar getötet. In: Der Spiegel. 9. Februar 2015, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 8. Februar 2022]).
  4. Christoph Reuter: (S+) Anschlag in Moskau: Wer steckt hinter dem IS-Ableger IS-K? In: Der Spiegel. 23. März 2024, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 23. März 2024]).
  5. a b c Ann-Dorit Boy: (S+) Anschlag in Moskau: Warum Tadschikistan so viele IS-Terroristen produziert. In: Der Spiegel. 29. März 2024, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 30. März 2024]).
  6. Antonio Giustozzi: The Islamic State in Khorasan. Afghanistan, Pakistan and the New Central Asian Jihad. Hurst & Company, London 2018, ISBN 978-1-84904-964-1, S. 161–164 (englisch, eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  7. Erstes großes IS-Attentat in Afghanistan? (Memento vom 18. April 2015 im Internet Archive)
  8. a b Susanne Koelbl: »Islamischer Staat« in Afghanistan: Bedrängte Taliban, starker IS. In: Der Spiegel. 8. Februar 2022, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 8. Februar 2022]).
  9. Granaten treffen Gedenkfeier mit Spitzenpolitikern. In: Spiegel Online. 7. März 2019, abgerufen am 19. Juni 2019.
  10. Gefahr von Anschlägen: Neue IS-Hochburgen in Afghanistan. tagesschau.de, abgerufen am 22. Juni 2019.
  11. Christian Werner, Christoph Reuter: Im Tal der Krieger. In: Der Spiegel. 16. Juli 2021, abgerufen am 26. Juli 2021.
  12. Country Reports on Terrorism 2022. Außenministerium der Vereinigten Staaten, S. 238–239, abgerufen am 25. März 2024 (englisch).
  13. Helene Cooper, Eric Schmitt, Thomas Gibbons-Neff: As U.S. Troops Searched Afghans, a Bomber in the Crowd Moved In. In: The New York Times. 27. August 2021, abgerufen am 25. März 2024 (englisch).
  14. Andrew Quilty: August in Kabul. America’s Last Days in Afghanistan. Bloomsbury Academic, London 2023, ISBN 978-1-350-37031-9, S. 211 (englisch).
  15. Eric Schmitt: U.S. Military Focusing on ISIS Cell Behind Attack at Kabul Airport. In: The New York Times. 1. Januar 2022, abgerufen am 25. März 2024 (englisch).
    Eric Schmitt, Helene Cooper: Lone ISIS Bomber Carried Out Attack at Kabul Airport, Pentagon Says. In: The New York Times. 4. Februar 2022, abgerufen am 25. März 2024 (englisch).
  16. Karoun Demirjian, Eric Schmitt: Taliban Kill Head of ISIS Cell That Bombed Kabul Airport. In: The New York Times. 25. April 2023, abgerufen am 25. März 2024 (englisch).
  17. Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied sowie einen mutmaßlichen Unterstützer der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ erhoben. Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, 16. März 2023, abgerufen am 27. Dezember 2023.
  18. Verurteilung von fünf Angeklagten wegen Mitgliedschaft im IS rechtskräftig. Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs. Bundesgerichtshof, 13. Juni 2023, abgerufen am 28. Dezember 2023.
  19. OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.05.2022 - 6 StS 1/21. In: Openjur. Abgerufen am 28. Dezember 2023.
  20. Festnahme von sieben mutmaßlichen Mitgliedern einer islamistischen terroristischen Vereinigung. Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, 6. Juli 2023, abgerufen am 27. Dezember 2023.
  21. Christian Parth: Terrorgefahr an Heiligabend. In: Die Zeit. 25. Dezember 2023, abgerufen am 27. Dezember 2023.
  22. Terroralarm: Verdächtiger soll Kölner Dom ausgespäht haben. In: rnd.de. 28. Dezember 2023, abgerufen am 29. Dezember 2023.
  23. Terrorismus: Festnahmen in Wesel nach Terrorwarnung am Kölner Dom. In: zeit.de. 26. Dezember 2023, abgerufen am 29. Dezember 2023.
  24. Juri Auel: Silvester: Weitere Ingewahrsamnahmen in Verbindung mit Kölner Terroralarm. In: sueddeutsche.de. 31. Dezember 2023, abgerufen am 1. Januar 2024.
  25. Konstantin Auer, Magdalena Punz: Terrorpläne zu Silvester: Verdächtiger nach Wien ausgeliefert. In: Puls 24. 21. Februar 2024, abgerufen am 6. April 2024.
  26. Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds und eines Unterstützers der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“. Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, 19. März 2024, abgerufen am 25. März 2024.
  27. ISIS claims responsibility for attack in busy Moscow-area concert venue that left at least 40 dead. In: CNN. 22. März 2024, abgerufen am 22. März 2024 (englisch).
  28. What We Know About ISIS-K, the Group That Claimed Responsibility for the Moscow Attack. In: nytimes.com. 22. März 2024, abgerufen am 22. März 2024.
  29. Islamic State Group Claims Russia Gun Attack. In: The Moscow Times. 23. März 2024, abgerufen am 23. März 2024.
  30. Andreas Rüesch: Terrorangriff in Moskau: Der IS veröffentlicht ein Video zum Anschlag mit 133 Toten, Putin beschuldigt die Ukraine. In: nzz.ch. Neue Zürcher Zeitung, 24. März 2024, abgerufen am 24. März 2024.