Intendantur

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Die Intendantur war eine militärische Verwaltungsbehörde, deren Aufgabe die Versorgung der Truppen mit allen materiellen Bedürfnissen, außer Waffen und Munition, war.

In Deutschland bestand bei jedem Armeekorps eine Korps-, bei jeder Division eine Divisionsintendantur. An der Spitze der ersteren stand ein Korpsintendant, welcher direkt dem Militär-Ökonomiedepartement des Kriegsministeriums unterstellt ist. Die Vorstände der Divisionsintendanturen waren ihm untergeordnet, sonst selbständig in ihrem Geschäftsbereich. Diese Behörden waren hinsichtlich der militärischen Anordnungen den kommandierenden Generalen, respektive Divisionskommandeuren unterstellt.

Den Geschäften nach war jede Korpsintendantur eingeteilt in vier Sektionen und zwar für

  • Kassen- und Etatswesen: also Geldversorgung der Truppen und Rechnungslegung;
  • Naturalverpflegungs-, Reise- und Vorspannangelegenheiten: ihr oblag das Abschließen von Verträgen über die Lieferungen von Mehl, Brot, Furage etc. in den Garnisonen, der Biwak- und Marschbedürfnisse sowie der Kontrolle der Proviantämter, Magazine, Bäckereien usw. im Korpsbereich;
  • Dienst- und Lazarettwesen: besorgte die Unterbringung der Truppen, die Einrichtung, Erhaltung und Ausstattung der Dienstwohnungen, Kasernen, Lazarette, Schießplätze usw.;
  • Bekleidungs- und Trainangelegenheiten: beschaffte und überwachte die Friedens- und Feldausrüstung der Truppen.

Bei den Divisionen befasste sich die Intendantur im Frieden nur mit dem Kassen- und Bekleidungswesen der Truppen, die Geschäfte der anderen Sektionen waren für den Korpsbereich vereinigt. Bei der mobilen Armee wurde die gesamte Bewirtschaftung von einem Generalintendanten als Stellvertreter des Militär-Ökonomiedepartements geleitet; ihm waren die Armeeintendanten der gesondert operierenden Armeen unterstellt. Bei jedem Armeekorps stand ein Feldintendant, dem die Feldintendanturen der Divisionen, der Korpsartillerie, die Kriegskasse, Feldproviantämter, das Feldbäckereiamt, die Feldlazarette und die Feldpost, letztere beiden jedoch nur in Verwaltungsangelegenheiten, untergeordnet waren.

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