Kategorie Diskussion:Opfer der Hexenverfolgung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 2.247.243.231 in Abschnitt Kategoriename
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Kategoriename[Quelltext bearbeiten]

Nicht alle die als Hexe verbrannt wurden waren unschuldig. Auch Mörder und Mörderinnen wurden als Hexen verbrannt und können daher nicht als OPFER der Hexenverfolgung bezeichnet weden. Das Problem könnte mit einer zusätzlichen Kategorie "Mörder die als Hexen verbrannt wurden" (bessere Ideen sind wilkommen) gelöst werden. Die zahlreichen Kleinkriminellen unter den männlichen Opfern passen dagegen meiner Ansicht nach solange in die Opferkategorie, wie ihre Taten entsprechend der damaligen Rechtssprechung nicht mit dem Tode bestraft wurden. Gruss Minoo (Diskussion) 12:07, 20. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Gerade die Hexenverfolgung beweist ja mit nicht mehr zu überbietender Deutlichkeit und Klarheit, mit wie viel Recht oder mit wie viel Unrecht die offizielle Rechtsprechung mitunter vorgeht. Wenn das kein Beweis dafür ist, dass niemand die Legitimität dafür besitzen kann, einen anderen Menschen ohne eine akute Not- und Gefahrensituation umzubringen, dann weiß ich nicht, wie das noch eindringlicher zu beweisen wäre. NIEMAND hat das Recht über das Leben eines anderen Menschen zu richten. Glücklicherweise hat sich diese Einsicht in unserem Kulturkreis mittlerweile durchgesetzt. Die Hexenverfolgung ist ja nicht etwa ein kleiner Justiz-Ausrutscher, nach dem Motto: Fehler machen wir ja alle mal. Nein, sie beweist, wie wenig der Mensch davor gefeit ist, aufgrund von irgendwelchen Hirngespinsten die blutigsten Massaker anzurichten. Und das - natürlich auch noch! - alles im Namen eines offiziellen Rechtssystems. Ein System, in dem man alle Zeit der Welt hat, über die Korrektheit oder Falschheit einer Entscheidung nachzudenken. In einem System in dem nicht nur dieser oder jener Wirrkopf in seinem stillen Kämmerlein so denkt, sondern in dem über Generationen hinweg die gelehrtesten Gelehrten gelehrte Abhandlungen verfassen, in denen das blutige Handwerk und dessen verquere Logik mit immer ausgefeilteren Argumenten begründet wird. Fazit: Natürlich sind auch die Mörderinnen und Mörder Opfer, denn sie wurden ohne äußere Not von einem anderen Menschen umgebracht. Dass sie es zufällig vielleicht "verdient" haben mögen, macht die Sache um keinen Deut besser, denn diese Sichtweise sinnt nur auf Rache. Aber die Recht-Sprechung ist keine Rache-Sprechung und darf auch keine Rache-Sprechung sein. Eine falsche Gerichtsentscheidung ist und bleibt eine falsche Gerichtsentscheidung. Und das Opfer einer falschen Gerichtsentscheidung ist und bleibt ein Opfer. Wollte man das anders sehen, dann hieße das nur, das es letztlich praktisch gar keine Opfer der Hexenverfolgung mehr gäbe, denn schließlich haben sich auch damals die überwiegende Anzahl der Gerichtsentscheidungen im Rahmen des damals offiziellen Rechtssystems bewegt. Und wenn alles rechtens ist, was sich durch offizielle Gesetze begründen lässt, dann waren auch die Hexenverfolgungsprozesse rechtens. Und rechtlich einwandfreie Gerichtsprozesse produzieren per definitionem also keine Opfer sondern nur rechtlich einwandfrei Verurteilte. --Michaelsy2015 (Diskussion) 13:10, 30. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Es gibt eine ganz einfache Regel: Man muß Menschen und ihre Taten aus ihrer Zeit heraus beurteilen. Insofern ist o.a. Einwand völlig daneben.
Zum Thema "Opfer" -- Selbstverständlich gab es sehr detaillierte und im Rahmen der damaligen Möglichkeiten auch "faire" Anweisungen, wie z.B. Folter im Rahmen eines Verhörs eingesetzt werden durfte. Und natürlich war den Beteiligten an ordentlichen Gerichtsverfahren klar, daß man durch (Androhung von) Schmerzen jeden dazu bringen kann, alles zu gestehen. Maßgeblich war aber, daß die unter der Folter gemachten Aussagen des Angeklagten verifizierbar sein mußten (also mußte es sich um "Täterwissen" handeln). Das hat jahrhundertelang gut funktioniert. Und dann trat plötzlich der Fall ein, daß es einen neuen Straftatbestand gab, der sich nicht objektiv überprüfen ließ. Also blieben Zeugenausagen und Indizien. Wenn die "Zeugen" vorher unbescholtene Bürger waren, es mehrere davon gab und noch dazu tatsächlich irgendwas passiert war, sowie die bewährte Methode, Täterwissen herauszuquetschen, nicht funktionierte, standen die Verantwortlichen also -- ohne jede moralische Wertung -- erst mal vor dem Dilemma, daß sie die Schuld des Angeklagten nicht nachweisen konnten. Und es gab tatsächlich echte Probleme, z.B. habe ich unter meinen Vorfahren (17. Jhd.) eine "Hexe", deren "Schuld" darin bestand, daß ihr im Rahmen einer jahrelangen schwelenden Nachbarschaftsfehde wegen Kleinigkeiten irgendwann der Kragen geplatzt ist und sie in aller Öffentlichkeit ihrem Nachbarn Pest und Cholera an den Hals gewünscht hat. Und der hatte entweder eine so lebhafte Phantasie (Autosuggestion?), daß er tatsächlich schwer krank wurde und starb oder er war schon vorher symptomlos erkrankt. Meine Vorfahrin wurde danach anhand von Zeugenaussagen und Indizien verurteilt und schließlich in Ribnitz geköpft. Aus heutiger Sicht ist das ein Justizirrtum -- weil wir heute wissen, daß man Menschen nicht verwünschen kann. Aus damaliger Sicht war es ein korrekt geführter Prozeß. Auf der anderen Seite gab es Fälle wie den "Hexenbürgermeister" von Lemgo, der anscheinend einfach ein Verbrecher war und die Hexenprozesse als Mittel zum Ausschalten politischer Gegner, zur persönlichen Bereicherung am Eigentum der Beschuldigten und zum Errichten einer gegen die Ratsordnung verstoßenden Alleinherrschaft in Lemgo nutzte. Da handelt es sich ganz klar aus heutiger wie auch aus damaliger Sicht um Rechtsbeugung. (Diese Fälle dürften insgesamt überwogen haben.) Und dann gab es noch den gar nicht so seltenen Fall, daß mit der Anklage, die meist von nahen Angehörigen erhoben wurde, versucht wurde, Leute, die gewalttätig gegen Frau und Kinder waren, Haus und Hof verspielten oder bei denen es sich im weitesten Sinne um Psychopathen handelte, loszuwerden. Das ist eine juristische Grauzone.
Zusammengefaßt: a) Machtmißbrauch, Habgier, Neid, Rache. --> Verbrechen
b) Anklage und Verurteilung wegen Hexerei, wobei alle Beteiligten wußten, daß es eigentlich um andere Sachen ging, die aber keine Straftat waren. --> strenggenommen Rechtsbeugung, aber irgendwie nachzuvollziehen.
c) Alle Beteiligten (mitunter sogar die Angeklagten) gingen davon aus, es sei tatsächlich durch "Hexerei" Schaden verursacht worden. --> aus der damaligen Sicht heraus eher keine Opfer, sondern rechtmäßig verurteilt.
(Nicht für ungut, ich mußte damals im 11. Schuljahr ein Referat in Geschichte über die frühneuzeitliche Hexenverfolgung halten, darum wollte ich o.a. Äußerung nicht unkommentiert stehen lassen.)--2.247.243.231 20:46, 19. Feb. 2023 (CET)Beantworten

aus welchem Ort die Opfer stammen[Quelltext bearbeiten]

Aus dieser Aufstellung ist es mühsam herauszufinden, aus welchem Ort die Opfer stammen. Verbum (Diskussion) 13:14, 8. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Namenslisten Belgien[Quelltext bearbeiten]

Wie können wir einen Link hierauf setzen? Namen von Opfern der Hexenprozesse/ Hexenverfolgung Belgien Limburg/ Flandern/ Brabant?

https://nl.wikipedia.org/wiki/Heksenlijst_Belgisch_Limburg

https://nl.wikipedia.org/wiki/Heksenlijst_Brabant

https://nl.wikipedia.org/wiki/Heksenlijst_Vlaanderen

Verbum (Diskussion) 18:30, 5. Apr. 2016 (CEST)Beantworten