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Liste der Baudenkmäler in Ehingen (Landkreis Augsburg)

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Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der schwäbischen Gemeinde Ehingen zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Baudenkmäler nach Ortsteilen

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Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Hauptstraße 14
(Standort)
Katholische Filialkirche (Fuggerkirche) Unsere Liebe Frau spätgotische Anlage, 1490, 1591 und 1610 umgestaltet, nördliche Seitenkapelle um 1674, Turm um 1690; mit Ausstattung. D-7-72-134-1
Wikidata
Katholische Filialkirche (Fuggerkirche) Unsere Liebe Frau
Hauptstraße 47
(Standort)
Pfarrhaus Satteldachbau, um 1725. D-7-72-134-2
Wikidata
Pfarrhaus
Hauptstraße 51
(Standort)
Katholische Pfarrkirche St. Laurentius barocker Neubau 1717/19 von Jörg Radmiller, 1928 verlängert; mit Ausstattung. D-7-72-134-3
Wikidata
Katholische Pfarrkirche St. Laurentius
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  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.