Geodaten zu dieser Seite vorhanden

Liste der Bodendenkmäler in Falkenberg (Oberpfalz)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in dem Oberpfälzer Markt Falkenberg zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler in Falkenberg

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Lage Objekt Akten-Nr. Bild
(Standort) Spätpaläolithische und mesolithische Freilandstation. D-3-6139-0010 BW
(Standort) Spätpaläolithische Freilandstation. D-3-6139-0011 BW
(Standort) Mesolithische Freilandstation. D-3-6139-0013 BW
(Standort) Spätpaläolithische und mesolithische Freilandstation. D-3-6139-0019 BW
(Standort) Spätpaläolithische und mesolithische Freilandstation. D-3-6139-0020 BW
(Standort) Spätpaläolithische und mesolithische Freilandstation, vorgeschichtliche Siedlung, verebneter spätmittelalterlicher Pechofen. D-3-6139-0021 BW
westlich der Einmündung des Gänsknickbaches in den Frombach
(Standort)
Mittelalterlicher Burgstall D-3-6139-0025 Bodendenkmal
weitere Bilder
(Standort) Mittelalterlicher Burgstall „Altneuhaus“. D-3-6139-0026 Bodendenkmal
weitere Bilder
(Standort) Mittelalterlicher Burgstall „Schwarzenschwall“. D-3-6139-0027 Bodendenkmal
weitere Bilder
(Standort) Abri mit Funden des Spätpaläolithikums, des Mesolithikums und der Urnenfelderzeit. D-3-6139-0028 BW
(Standort) Spätpaläolithische Freilandstation. D-3-6139-0061 BW
(Standort) Spätpaläolithische Freilandstation. D-3-6139-0062 BW
(Standort) Spätpaläolithische und mesolithische Freilandstation. D-3-6139-0063 BW
(Standort) Archäologische Befunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit im Bereich der katholischen Pfarrkirche St. Pankratius in Falkenberg, darunter die Spuren von Vorgängerbauten bzw. älteren Bauphasen. D-3-6139-0081 [[Vorlage:Bilderwunsch/code!/C:49.85848,12.224224!/D:Archäologische Befunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit im Bereich der katholischen Pfarrkirche St. Pankratius in Falkenberg, darunter die Spuren von Vorgängerbauten bzw. älteren Bauphasen., Bodendenkmal!/|BW]]
(Standort) Archäologische Befunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit im Bereich der Burg Falkenberg, darunter Spuren von Vorgängerbauten bzw. älteren Bauphasen und der abgegangenen Vorburg. D-3-6139-0082 BW
(Standort) Historischer Bestattungsplatz, historische Wolfsgrube. D-3-6139-0085 BW
(Standort) Spätpaläolithische Freilandstation. D-3-6139-0086 BW
(Standort) Frühneuzeitliche Wüstung „Hanfmühle“. D-3-6139-0091 BW
(Standort) Frühneuzeitliche Wüstung „Troglauermühle“. D-3-6139-0096 BW
  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.