Richter (Familienname)

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Richter ist ein deutscher Familienname.

Herkunft und Bedeutung

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Der Familienname Richter stammt von der Berufsbezeichnung „Richter“. Nur in einigen Fällen war damit der Beruf gemeint, den wir heute unter der Bezeichnung Richter verstehen. Im Osten des deutschen Sprachgebietes – in Böhmen und Mähren, Schlesien, der Oberlausitz und Sachsen – bezeichnete der Ausdruck Richter auch das erbliche Amt des Dorfschulzen (Gemeindevorsteher). Im Rahmen des hochmittelalterlichen Landesausbaus (10. und 12. bis 14. Jahrhundert) wurden in Sachsen und der Lausitz Erbschulzen eingesetzt, wobei das Amt an Familie oder Güterbesitz gebunden war. Später wurde der Begriff Schulze in verschiedenen Regionen (zum Beispiel Sachsen) durch die Amtsbezeichnung Richter verdrängt[1] (vgl. auch Freirichter). Daher ist der Familienname Richter so weit verbreitet und taucht im Osten Deutschlands häufiger auf als im Westen.[2]

Es ist auch der Familienname des baltischen Adelsgeschlechts von Richter.

Der Familienname Richter belegte im Jahr 1996 den 14. Platz unter den häufigsten deutschen Familiennamen (Siehe: Liste der häufigsten Familiennamen in Deutschland). Auf einer Liste aus dem Jahr 1970, die nur die häufigen Namen in der damaligen Bundesrepublik Deutschland, also nicht in der DDR, berücksichtigt, liegt der Familienname Richter nur auf Platz 29. Richter ist, wie Schulze, ein Familienname, bei dem sich ein signifikanter Unterschied in der Häufigkeit zwischen West- und Ostdeutschland feststellen lässt.

Einzelnachweise

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  1. U. Hagner: Die Amtsschultheißen und Amtsrichter in den preußischen Dörfern vom 16. bis 18. Jahrhundert. In: Jahrbuch des Museums Hohenleben-Reichenfels. Hohenleben 1985, S. 21–46.
  2. Namensverteilung des Familiennamens Richter