Unterstützungsbereich (Bundeswehr)

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Unterstützungsbereich
— UstgBer —

Aufstellung 2024 (geplant)
Staat Deutschland Deutschland
Streitkräfte Emblem Bundeswehr
Typ Militärischer Organisationsbereich

Der Unterstützungsbereich (UstgBer) ist ein im April 2024 angekündigter militärischer Organisationsbereich der Bundeswehr, in dem Streitkräftebasis und Zentraler Sanitätsdienst der Bundeswehr aufgehen werden.

Gliederung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Unterstützungsbereich wird dem Stellvertreter des Generalinspekteurs der Bundeswehr unterstellt. Er soll aus dem Unterstützungskommando der Bundeswehr und dem ihm truppendienstlich unterstellten Bereich bestehen. Der Unterstützungsbereich umfasst in der Planung die Sanität sowie die in Fähigkeitskommandos organisierte Logistik, das Feldjägerwesen, die ABC-Abwehr und Zivil-militärische Zusammenarbeit.[1]

Auftrag[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bei den Fähigkeitskommandos liegen Führung, Ausbildung, Weiterentwicklung in einer Hand. Ihre Zusammenfassung im Unterstützungsbereich hat zum Ziel, sie von rein querschnittlichen Aufgaben zu entlasten und ihre Unterstützung im gesamten Einsatzspektrum auftragsgerecht und der operativen Planung folgend den Teilstreitkräften bereitzustellen. Neben den Fähigkeiten werden im Unterstützungsbereich auch Dienststellen mit Streitkräftegemeinsamen Aufgaben zusammengeführt. Im Zentralen Sanitätsdienst, den Fähigkeitskommandos und Dienststellen wird die Verantwortung für die Bereitstellung von einsatzbereiten Kräften wahrgenommen.[1]

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Am 4. April 2024 gab das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) bekannt, dass die Streitkräftebasis und der Zentrale Sanitätsdienst der Bundeswehr im neuen Unterstützungsbereich aufgehen. Ihm wird auch das bislang direkt vom BMVg geführte Planungsamt der Bundeswehr unterstellt werden.[2]

Im Osnabrücker Erlass, der am 1. Mai 2024 in Kraft trat, ist die Stellung des Unterstützungsbereichs geregelt.[1]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b c Osnabrücker Erlass. In: bmvg.de. 30. April 2024, abgerufen am 1. Mai 2024.
  2. Bundeswehr der Zeitenwende: Kriegstüchtig sein, um abschrecken zu können. In: bmvg.de. 4. April 2024, abgerufen am 4. April 2024 (auch gesprochenes Wort der Pressekonferenz).