Wikipedia:Hauptseite/Artikel des Tages/Donnerstag

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Vorschlag für Donnerstag, 23. Mai 2024: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (umgangs­sprach­lich auch deut­sches Grund­gesetz; all­gemein abge­kürzt GG, sel­tener auch GrundG) ist die Verfas­sung Deutsch­lands. Beson­dere Bedeu­tung haben aufgrund der Erfah­rungen aus dem natio­nalsozia­listi­schen Un­rechts­staat die im Grund­gesetz veran­kerten Grund­rechte. Sie binden alle Staats­gewalt als unmit­telbar geltendes Recht (Art. 1 Abs. 3). Durch ihre konsti­tutive Fest­legung sind die Grund­rechte also nicht nur bloße Staats­zielbestim­mungen; vielmehr bedarf es in der Regel keiner recht­sprechen­den Instanz zu ihrer Wahr­nehmung und die Gesetz­gebung, voll­ziehen­de Gewalt und Recht­sprechung sind an sie gebunden. Daraus leitet sich der Grund­satz ab, dass die Grund­rechte in erster Linie als Abwehr­rechte des Bürgers gegen den Staat zu verstehen sind, während sie weiterhin auch eine objek­tive Wertord­nung verkör­pern, die als verfas­sungsrecht­liche Grund­entschei­dung für alle Bereiche des Rechts gilt. – Zum Artikel …
Wikidata-Kurzbeschreibung für Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland:
(west-)deutsche Verfassung von 1949, seit 1990 in ganz Deutschland gültig (Bearbeiten)