Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2006/10

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Fotos von Texten

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Ich hatte diese Frage schon unter Wikipedia_Diskussion:Textplagiat gestellt, aber war dort anscheinend falsch: Wie ist es mit Fotos von Hinweistafeln (Beispiel: Speierling001.jpg), deren Zweck es ist, Textinformationen zu überliefern. Ich habe zahlreiche solcher Fotos bei meinen Urlaubsbildern. Ist es erlaubt solche Sachen zu veröffentlichen? --Of 17:11, 29. Okt. 2006 (CET)[Beantworten]

Schau mal, ob dir das weiter hilft: Wikipedia:Bildrechte#Panoramafreiheit. --ST 17:23, 29. Okt. 2006 (CET)[Beantworten]
Es geht mir eigentlich mehr um den Text - wenn man ihn abfotografiert und in Wikipedia stellt. Da komme ich mit Panoramafreiheit glaube ich nicht weiter. --Of 18:20, 29. Okt. 2006 (CET)[Beantworten]
Du kommst nie weiter, wenn es dir nicht gelingt, eine Frage so präzise zu stellen, dass man auch ohne Glaskugel kapiert, was du meinst. Vielleicht überlegst du einmal, dass es Menschen schwer fällt, Gedanken zu lesen bzw. widersprüchliches zu enträtseln: was soll denn "abfotografieren und in Wikipedia stellen" bedeuten???? Das Speierling-Bild ist korrekt in de gemäß Panoramafreiheit. Die Tafel muss als Bild repräsentiert werden (so Schricker zuletzt ³2006, ich hab mir die neue Ausgabe gekauft), nicht etwa als E-Text. Du darfst natürlich gemäß Wikipedia:Zitate kleine Teile als Textzitate wiedergeben. --Histo Bibliotheksrecherche 23:22, 29. Okt. 2006 (CET)[Beantworten]
abfotografieren ist wirklich schlechtes Deutsch. Ich meinte fotografieren (das ist die Herstellung eines Bildes mittels des Fotoapparats bzw. der Fotokamera). Und in Wikipedia stellen war der Redewendung ins Netz stellen angelehnt und ich habe versucht es gleich direkt auf Wikipedia zu beziehen. Entschuldige bitte die schlechte Ausdrucksweise.
Mir ist allerdings noch nicht klar, inwiefern sich die Fotografie einer Tafel als Bild repräsentiert sich von der Repräsentation als E-Text unterscheidet. Beim (einzigen) Einsatz des Bildes im Artikel Speierling ist in meinen Augen der Zweck des Bildes, den Inhalt des Textes dem Beobachter zu übermitteln. Ohne den Schricker zu kennen, gehe ich mal davon aus, dass solche Infotafeln als Bild repräsentiert in einem Artikel über Hinweistafeln der Panoramafreiheit entsprechen würden. Wenn ich aber dieses Bild unter Hubbrücke Karnin einstellen würde, wäre es E-Text und somit URV. Oder habe ich das falsch verstanden? --Of 13:18, 31. Okt. 2006 (CET) Hoffentlich diesmal verständlicher ausgedrückt[Beantworten]

Copyrighted, use for any purpose

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Kurze Frage: Darf das? Danke! Gruss --GattoVerde 16:51, 30. Okt. 2006 (CET).[Beantworten]

Praktisch kann man das mit gemeinfrei gleichsetzen, würde ich sagen.--Hannes2 Diskussion  17:50, 30. Okt. 2006 (CET)[Beantworten]
Ok Danke! Habs jetzt unter "Bild-by" eingestellt. [1] --GattoVerde 23:17, 30. Okt. 2006 (CET).[Beantworten]

Der Artikel ist eine wortwörtliche Übernahme aus dem Handbuch für Ethik --Olynth 10:58, 31. Okt. 2006 (CET)[Beantworten]

Wenn dem so ist, einfach einen {{subst:URV}} Baustein rein und weg damit. --Taxman¿Disk?¡Rate! 11:03, 31. Okt. 2006 (CET)[Beantworten]
ich frage deshalb, weil ich gelesen habe, dass es auch die Möglichkeit gibt, dass Autoren ihre Artikel frei geben, und diese Information im Text so auch steht, aber ich weiß nicht wie dieses zu überprüfen ist - kannst du mir da weiterhelfen --Olynth 12:25, 31. Okt. 2006 (CET)[Beantworten]
Wenn der Autor den Text freigibt, muß er (da das wohl kaum der Fall sein wird) eine E-Mail an info-de@wikimedia.org schicken, damit das dann vermerkt werden kann. Für die reine Übernahme von Fakten siehe Wikipedia:Textplagiat. Wenn der autor den Text freigegeben hätte, stände das auch irgendwo auf der Diskussionsseite und in der Versionsgeschichte. Davon ist aber nichts zu sehen, bereits die erste Version (die von DDR-URV bereingt worden ist) enthält die von dir kritisierte Strukturierung und Elemente. --Taxman¿Disk?¡Rate! 13:01, 31. Okt. 2006 (CET)[Beantworten]

Politikerfotos

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Nachdem ja nun offenbar sämtliche Fotos von SPD-Bundestagsabgeordneten von Commons gelöscht worden sind, stelle ich mir die Frage, wie mit den Bildern anderer MdBs verfahren wird. Die Lizenzhinweise bei Hermann Otto Solms ([2], "Nach Auskunft der FDP-Bundestagsfraktion sind die Bilder Public Domain.") und dem gerade hochgeladenen Josef Göppel ([3]) scheinen mir nicht auszusagen, dass diese Bilder unter der freien Lizenz durch den Urheber stehen, wie sie offensichtlich benötigt werden. --Scooter Sprich! 17:02, 30. Okt. 2006 (CET)[Beantworten]

Ohne Angabe von Autor und Quelle ist die PD-Behauptung nicht verifizierbar, daher ist das Bild zu löschen. Für den MdB auf Commons habe ich schonmal den nsd-Marker gesetzt.--Wiggum 17:07, 30. Okt. 2006 (CET)[Beantworten]
Dies waren jetzt freilich nur die zwei Beispiele, die ich auf Anhieb parat hatte. Die Unions-Abgeordneten sind aber fast durchweg mit ähnlichen "Lizenzen" hier zu finden (welche ich bisher genausowenig in Frage gestellt hatte wie die der Sozis). Muss man da jetzt für jedes einzelne einen Löschantrag stellen? Bei den SPD-Fotos wurde ja auch nicht in jedes einzelne Bild der Löschmarker gesetzt. Sonst hätte man ja auch als nicht commons-afiner Nutzer eher was von der Löschaktion mitbekommen. --Scooter Sprich! 23:57, 30. Okt. 2006 (CET)[Beantworten]
Benutzer:Cducsu hat den Lösch-Marker beim Göppel-Bild offenbar entfernt und eine nach seiner Ansicht passende Lizenz eingebaut. Die kommt mir aber genauso ungültig vor wie bei den SPD-Fotos. Könnte sich das bitte mal jemand genauer anschauen? Danke. --Scooter Sprich! 18:43, 31. Okt. 2006 (CET)[Beantworten]

Können solche Fotos unter GFDL oder ähnliches gestellt werden?

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Die beiden folgenden Fotos habe ich heute in der WP gesehen und mich über ihre Lizensierung gewundert.

Meines Erachtens wäre doch wohl mit dem Ersteller der Schilder, vermutlich einer isländischen Gemeinde, zu klären, ob die hier freigegeben werden dürfen. --84.44.173.62 10:04, 24. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Sofern in dem Aufnahmeland Panoramafreiheit gilt, wird es wohl in Ordnung sein, die Lizenzierung müßte dann allerdings in PD-Panoramafreiheit geändert werden. --Taxman¿Disk?¡Rate! 10:11, 24. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Blödsinn, wenn Du ein Foto macht, dass von der Panoramafreiheit gedeckt ist, ist das zwingend ein neues Werk dessen Urheber Du bist; sprich Du darfst Dir eine Lizenz aussuchen, wobei die Fotos doch recht zweifelhaft der Panoramafreiheit unterfallen (lediglich 2D-Abbildung eines 2D-Werkes).--sуrcro.ПЕДІЯ+/- 15:24, 24. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Panoramafreiheit hier greift. Da die meisten Zeitungen ihre aktuelle Ausgabe am Verlagsgebäude aushängen, könnte ich sonst doch einfach die Zeitung der Konkurrenz abfotografieren und unter eigener Lizenz als eigene Zeitung verkaufen. --84.44.173.28 17:18, 24. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Der Punkt wo die Panoramafreiheit greift, oder ben nicht, ist bleibend. Was bei einer Zeitung in einem Schaukasten, die von Ausgabe zu Ausgabe gewechselt wird, nicht zutrifft. Bobo11 17:45, 24. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Wie lange ist denn bleibend? Trifft bleibend auf ein Schild zu, dass 2 Jahre hängt, oder erst bei 10 Jahren? --84.44.173.28 20:37, 24. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

da schließe ich mich doch mal an: was ist denn hier mit: Bild:Firefox-anzeige-faz.jpg? das foto ist doch eine reproduktion eines urheberechtlich geschützten werkes, oder? --Frumpy !? 10:51, 24. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Hallo, können wir mal davon absehen, hier zu delirieren? Wenn die Schilder bleibend angebracht sind (das scheint ja der Fall zu sein, der Vergleich mit einer Tageszeitung geht fehl), dann gilt nach deutschem Recht die Panoramafreiheit, egal wie das Landesrecht das sieht. Unsere Policy ist unter Wikipedia:Bildrechte nachlesbar. Demzufolge ist es umstritten, ob das Recht des Aufnahmelands zugrundegelegt wird. Bei der Firefox-Anzeige sehe ich keinerlei Schöpfungshöhe --Histo Bibliotheksrecherche 17:58, 24. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Habe diese Frage gerade erst gefunden, damit hat sich meine erledigt. Auch wenn ich die hier gefundenen Antworten bezweifel. Da bräuchte ich ja nur eine Seite aus einem Fachbuch zu kopieren, an meine Schuppenwand zu hängen, und schon ist das Panoramafreiheit. --Of 15:31, 3. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Die hier abfotografierte Tafel ist fest an einem Gebäude angebracht. Das Foto zeigt jedoch nicht das Gebäude sondern ausschließlich die Tafel mit dem darauf befindlichen Erklärungstext. Ich vermute hinsichtlich der Textveröffentlichung durch das Foto eine URV. Oder liegt hier ein Fall der Panoramafreiheit vor? Danke für eine Auskunft, Gruß --Superbass 23:00, 3. Okt 2006 (CEST)

Kriterien für Panoramafreiheit sind: öffentlich zugänglich ohne Hilfsmittel, bleibend im öffentlichen Raum. Wenn das eine Hinweistafel außen am Gebäude ist, dann gehe ich mal davon aus, dass das zutrifft.--Wiggum 23:15, 3. Okt 2006 (CEST)

Die Zulässigkeit ergibt sich aus Panoramafreiheit. Ich kann nicht verstehen, wieso Superbass des Lesens dieses Artikels nicht fähig ist und wieso Wiggum darauf verzichtet hat, zweimal zwei eckige Klammern zu spendieren. Ich halte die Antwort ohne einen entsprechenden Wikilink für extrem unvollständig. Niemand ist ja gezwungen den Link anzuklicken, aber die absolut Unbedarften, die hier regelmäßig erscheinen, finden da diue nötigen Belege. --Histo Bibliotheksrecherche 00:55, 4. Okt 2006 (CEST)

Hallo Histo,
Fähig zum Lesen schon, bloß zu tranig, von Wikipedia:Bildrechte zu Panoramafreiheit weiterzuklicken - ich habs echt übersehen, dass wir dazu einen Artikel haben. Sei nachsichtig mit den Fehlbaren (und überhaupt: Wilkommen zurück in der Wikipedia!). Dank auch an Wiggum... Gruß --Superbass 01:17, 4. Okt 2006 (CEST)

Wie siehts mit diesem Artikel aus, den kompletten Liedtext dürfen wir doch nicht aufführen, weil es ein Großzitat ist oder sehe ich das falsch? --Ralf 20:01, 10. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Das sowjetische Urheberrecht durchschaue ich noch nicht ganz. Auf einer meiner Unterseiten habe ich etwas an Material gesammelt - du kannst ja mal schauen, ob du da was findest. --ST 20:42, 10. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Ich halte mich da eigentlich an die Aussagen von en:Lupo, seine Meinung habe ich auf Benutzer:Ralf Roletschek/sowjetische Bilder kopiert. Ich halte Lupo da für überaus kompetent und seine Ausführungen erscheinen durchaus schlüssig, was ja auch zum Entfernen der PD-sov Bilder in .de geführt hat. Warum sollte das bei Texten anders sein? --Ralf 20:45, 10. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Sicher - mit der Auffassung liegen wir auf der sicheren Seite. Ich werde das Lied mal etwas kürzen. --ST 21:19, 10. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Library of Congress

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Wie sieht es mit der Verwendbarkeit von Bildern aus, die von dort kommen? Die entsprechende Commons-Volage meint, in den USA gehe da<s in Ordnung, aber wie sieht es z. B. mit deutschen Urheberrecht aus? Nimmt man ganz einfach an, dass Menschen, die ihre/ihrer Vorfahren WErke einer soclhen Sammlung zur Verfügung stellen, mit einer Verbreitung als PD einverstanden sind?--Hannes2 Diskussion  18:01, 30. Okt. 2006 (CET)[Beantworten]

LoC ist keine Lizenz, nur eine Quellenangabe. Das hat sich leider noch nicht überall rumgesprochen. Die meisten Bilder im Angebot der LoC sind aufgrund Alters oder Erstellung durch Angehörige der Bundesverwaltung im Dienst in der Public Domain, aber nicht alle. Deshalb mus man bei jedem Bild aus dieser Quelle mitdenken. --h-stt !? 19:08, 30. Okt. 2006 (CET)[Beantworten]
Das würde dann bedeuten, dass etwa die ganzen Produkin-Gorski-Bilder nicht gemeinfrei sind, da Produkin Gorski weder im Dienste amerikanischer Behörden war, noch seit siebzig Jahren tot ist. Dagegen steht der audrückliche Hinweis "No information on copyright protection or usage restrictions has been given for this particular work, thus it is presumed to be in the public domain in the United States.".--Hannes2 Diskussion  19:57, 30. Okt. 2006 (CET)[Beantworten]
Laut [4] wurden beim Kauf der Bilder wohl keine expliziten Verwertungsrechte vereinbart. Dort ist ebenfalls zu lesen, dass die Erben Vorbehalte gegen kommerzielle Nutzung angemeldet haben. Ganz sauber ist das nicht, ich lese den Copyright-Hinweis so, dass die Verwendung auf eigene Gefahr hin passiert.--Wiggum 21:08, 30. Okt. 2006 (CET)[Beantworten]

Wie entscheide ich, wer von wem abgeschrieben hat?

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Hallo allerseits,

nach Durchstöbern von vielen Wikipedia-Namensraumseiten zum Thema URV bleibt mir immer noch eine konkrete Frage:

Wie finde ich heraus, ob im Artikel Anaximander:

dieser IP-Beitrag (vom 10. Februar 2006), der mit dieser Website übereinstimmt,

nun eine URV hier in der Wikipedia oder eine unautorisierte Nutzung unserer Inhalte auf dieser Internetseite ist? Ich habe dort keinen Hinweis auf Wikipedia entdeckt.

Bei Wikipedia:Löschkandidaten/Urheberrechtsverletzungen schien mir daher die Sache nicht richtig aufgehoben, auch weil es ja schon nicht-zweifelhafte Vorversionen gab; bei Wikipedia:Löschkandidaten/Versionen hingegen hielt mich die Möglichkeit ab, dass evtl. die externe Seite der „Übeltäter“ ist, auch wenn ich dies für unwahrscheinlich halte.

Also: Wie kann ich herausfinden, seit wann diese externe Seite (in dieser Form) existiert? Denn das müsste ich ja, um zu entscheiden, „wer zuerst da war“ ...

Vielen Dank für die Mühe im Voraus von -- marilyn.hanson 18:02, 13. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Janz einfach: nachfragen, am Besten gleich mit einer Textvorlage zur Freigabe des Textes, für den Fall, dass der Text ursprünglich von der Seite stammt. --Taxman¿Disk?¡Rate! 18:27, 13. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Inhalte von anderen Wikipedias

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Mir ist klar, daß dieses Thema schon irgendwo ausführlich verhackstückt sein worden muß... aber da ich's nicht finde, frage ich dennoch hier ('tschuldigung): Wie sieht's mit Inhalten aus, die man von anderssprachigen Wikipedia-Seiten übernimmt? Klar, der Link zur anderen Seite steht ja eh auf der deutschen Seite - aber reicht das? Bisher habe ich trotz zum Teil offensichtlich übersetzter Seiten noch nie einen entsprechenden Hinweis gesehen. Muß der nun also sein (und wenn ja: wie??) oder nicht? Dank im voraus! --71.232.94.99 09:02, 30. Okt. 2006 (CET)[Beantworten]

Kurz und knapp: Wikipedia:Übersetzungen. Viel Erfolg --Taxman¿Disk?¡Rate! 09:08, 30. Okt. 2006 (CET)[Beantworten]

Hallo, der Artikel wurde von einer IP unter Verlust von Diskussion, Versionsgeschichte und Formatierung nach Adobe Authorware verschoben. Ich habe den Inhalt des Artikels (hauptsaechlich die verlorene Formatierung) wieder hergestellt, und den Sachverhalt auf Diskussion:Adobe Authorware geschildert. Aber kann jemand die Versionsgeschichte irgendwie retten? Oder kann ich das selber irgendwie erreichen? Danke und Gruss, --Matgoth 22:03, 5. Okt 2006 (CEST)

Ist behoben. Man müsste jetzt nur noch die Links (Spezial:Whatlinkshere/Macromedia Authorware) umbiegen.--Wiggum 22:37, 5. Okt 2006 (CEST)
Prima! Die verbleibenden Links sind von hier aus und durch meine Bemerkung auf der Diskussionsseite, können also m.E. bleiben. Danke und Gruss, --Matgoth 23:27, 5. Okt 2006 (CEST)

Screenshots von Spielen

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Wenn ich mittels des Unreal Editors ein eigens Level erstelle und dann einen Screenshot des Levels ohne GUI-Elemente mache, kann ich diesen Screenshot (ich habe mit dem Level ja ein eigenes Werk erschaffen) dann unter GFDL freigeben? Grüsse,HardDisk rm -rf chmod 18:04, 8. Okt 2006 (CEST)

Ich vermute mal nicht, oder stehen die verwendeten Texturen unter einer freien Lizenz oder hast du sie selbst erstellt? --Zefram blabla 18:14, 8. Okt 2006 (CEST)

Benutzen von Texten für Unterrichtszwecke

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Hallo, hoffe, dass es jetzt keine Extraseite für Weiternutzungsfragen gibt. - Ich möchte einen Artikel als Übungstext für Leute, denen ich Word beibringen soll, benutzen. Grundsätzlich ist das erlaubt, soweit ist mir das klar. Aber was muss ich konkret tun, um die Lizenz zu beachten? Ich will nichts "veröffentlichen", sondern nur einen Rohtext zur Verfügung stellen, an dem man üben soll (formatieren usw.). Und wäre das anders, wenn ich die Teilnehmer das selber rauskopieren lasse? Hoffe, ich hab mich verständlich ausgedrückt ... Danke! --Eryakaas 17:04, 9. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Die private Nutzung (d.h. ohne öffentliche Zugänglichmachung) von GFDL-Texten ist quasi unbeschränkt. Den Rohtext zur Verfügung zu stellen ist auch ohne weiteres möglich: Solange es nicht "große Mengen" (Quantity) sind (für gedruckte Dokumente spricht die GFDL konkret von 100 Kopien, aber du verbreitest die Kopien ja nicht in gedruckter Form), muss man gemäß "2. VERBATIM COPYING" nur unwesentliche Bedingungen beachten (und es ist davon auszugehen, dass das, was Du tust, eigentlich durchaus im Kernzweckbereich der Verbatim-Copying-Möglichkeit liegt). Du musst aber den Leuten die GFDL bereitstellen und sie darüber informieren, dass sie 1. das Dokument unter diesen Bedingungen für eine eigene Veröffentlichung nutzen dürfen, 2. dass sie die dort festgelegten Bedingungen beachten müssen, wenn sie die von ihnen veränderte Version als Basis für eine eigene Veröffentlichung nutzen möchten. --Rtc 06:32, 10. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Das ist ja toll, danke! --Eryakaas 14:05, 10. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

kann uns das helfen/ist das bekannt

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http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:52001DC0600:DE:HTML

bezieht sich auf: http://www.ecb.eu/bc/coins/common/html/index.de.html // by Forrester ...gespannt auf... 21:04, 19. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

nicht? // by Forrester ...gespannt auf... 13:16, 21. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Personenfotos

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Hallo. Ich habe jetzt mal ein paar Beiträge obendrüber durchgelesen, in denen es darum geht, dass Fotos von Urheberrechtlich geschützten Gegenständen (vgl. Der Biene Maja Drachen) nicht frei von Urheberrechten sind. Wie sieht´s denn mit Personen aus? Wenn ich auf einer Veranstaltung OHNE Fotografieverbot eine Person fotografiere (einen Künstler, keine Privatperson), müsste ich ihn dann um Erlaubnis bitten, das Foto einstellen zu dürfen? Ist ja im Prinzip nichts anderes wie bei den Gegenständen weiter oben. Oder ist das "Recht am eigenen Bild" hier außer Kraft gesetzt? Konkretes Beispiel: hier, wenn auch nicht von mir, sondern einem Bekannten erstellt. Erlaubt oder nicht? Grüße, --11NR Diskussion 20:06, 10. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

WP:BR#Aufnahmen_von/mit_Personen --ST 20:07, 10. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Beim konkreten Beispiel sehe ich kein Problem. Er ist eine Person der Zeitgeschichte, muß der Veröffentlichung nicht zustimmen. Ich frage allerdings trotzdem jedesmal, selbst wenn die Künstler viel bekannter sind. Schönes Bild übrigens! Werde das mal gleich bei den KEB reinstellen. --Ralf 20:25, 10. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Danke euch beiden.--11NR Diskussion 20:30, 10. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Wahlplakate wie dises wären nach meinem Verständnis urheberrechtlich geschützt, da sich diese ja nicht permanent in der Öffentlichkeit befinden und so nicht in die Panoramafreiheit fallen. Oder irre ich hier? Gruß --Geiserich77 15:06, 17. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Du hast vollkommen recht, ich habe einen Löschantrag gestellt. --Ixitixel 15:16, 17. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Bild eines Künstlers aus dem 1630

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Bidler von Künstler die bereits mehr als 70 Jahre verstorben sind können verwendet werden, ist dies richtig? --Zita 22:06, 23. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Ja, benutze dafür die Vorlagen Vorlage:Bild-PD-alt oder für commons: commons:template:PD-old --Taxman¿Disk?¡Rate! 22:11, 23. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Sind die auf Commons eingestellten Bilder wirklich in der deutschen Wikipedia verwendbar (gemeint sind die drei Originalwerke in der unteren Reihe)? Gleiche Frage gilt auch für das Foto in Gerrit Rietveld. --165.123.134.40 15:07, 18. Okt. 2006 (CEST) PS. Oder gilt für die Mondrian-Bilder, dass sie eine zu geringe Schöpfungshöhe haben - um mal einem bösartig einem verbreiteten Vorurteil in die Hände zu spielen...[Beantworten]

Die abgepinnten Bilder sind offensichtliche URVs, das Familienfoto (entstanden um 1930, unbekannter Urheber) muss keine URV sein, aber entspricht weder den Vorraussetzungen für eine Verwendung auf de.WP noch denen der commons, bitte nicht verwenden.--sуrcro.ПЕДІЯ+/- 17:10, 19. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

ist dies möglich als lizenzvorlage? (bedenken, wegen "To apply these terms, attach the following notices to the library. [...]") // by Forrester ...gespannt auf... 21:08, 24. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Es spricht erst von GNU Lesser General Public License, dann aber den Bedingungen der GNU General Public License. --Rtc 22:30, 24. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Verbessert...die Version für LGPL stimmte schon....das Lesser habe ich anscheinend verschluckt...sonst noch Probleme? wie gesagt, ich befürchte, dass der letzte absatz der LGPL ein problem darstellen könnte, aber wir machen es bei FDL ja auch nicht nach der vorgabe in der lizenz...also kein problem oder? // by Forrester ...gespannt auf... 23:13, 24. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Bild aus en:wp

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und zwar dieses. Kann man das nach dem Hochladen in die commons in der deutschen WP nutzen, oder handelt es sich bei dem um fair use? Der Artikel Strohgeige ist nämlich so unbebildert...--Johnny Yen lachen? 15:09, 17. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Das Bild kann so nicht in der deutschen Wikipedia benutzt werden, es ist tatsächlich fair use. da hilft nur anderes Bild amchen, oder nochmal beim Urheber nachfragen. --Ixitixel 15:17, 17. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Danke. Hatte es mir fast schon gedacht. Na, dann werd ich mal bei Gelegenheit ne mail fertig machen... Grüße, --Johnny Yen lachen? 15:22, 17. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Friedhöfe und Panoramafreiheit

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Fallen Friedhöfe in Deutschland in die Kategorie "öffentliche Wege, Straßen oder Plätze" und somit das Fotografieren auf solchen unter Panoramafreiheit? Falls ja, ist es zulässig, dies per Friedhofsordnung einzuschränken? Schon mal Dank für die Mühen. Es grüßt --Callimachos 19:10, 8. Okt 2006 (CEST)

ja, du kannst da Fotos machen und sie veröffentlichen. Ansonsten siehe Rechtsgutachten:
Frage:„Dürfen Fotografien, die unter Verletzung des Hausrechts oder entgegen einem Fotografierverbot (beispielsweise in einem Museum) gemacht worden sind, deren Abbildungsgegenstand aber gemeinfrei ist, eingestellt werden?“
Antwort:„Klar ist, dass ein Eingriff in fremde Urheberrechte in diesen Fällen nicht vorliegt. Darüber hinaus kann man wohl auch davon ausgehen, dass das Hausrecht, im Sinne eines Rechts über die Benutzung eines geschützten Raums zu verfügen, das spätere Veröffentlichen von Fotos dieses Raumes nicht erfasst.“
Wenn du sowas hochladen möchtest, solltest du es unter einem Account tun, bei dem man nicht Rückschlüsse auf deine Person ziehen kann. Viele Grüße --Isderion 19:30, 8. Okt 2006 (CEST)
Ich werde das Grab von Rudolf Schmidt aufnehmen, weil die Friedhofsverwaltung von Eberswalde das nicht sehr eng sieht - aber im Zweifelsfall ist dafür eine Sockenpuppe hilfreich. --Ralf 01:27, 9. Okt 2006 (CEST)

Isderion, danke für Deine Antwort. Aber die Aussage "ja, du kannst da Fotos machen" ist mir so zu wenig. Ich möchte gesetzeskonform fotografieren. Dass im Fall von Friedhöfen daüber hinaus noch die Würde von Friedhofsbesuchern, Trauernden und der Friedhofsanlage insgesamt geachtet werden sollte, versteht sich von selbst, dies nur nebenbei. Aber nochmal zur eigentlichen Frage: Ist der Weg auf einem deutschen Friedhof ein "öffentlicher Weg" im Sinne von § 59 UrhG (siehe Panoramafreiheit)? Oder ist es jeder Friedhofsverwaltung überlassen, das Fotografieren nach Belieben einzuschränken? Offenbar ist letzteres ja durchaus der Fall. Es grüßt --Callimachos 10:15, 9. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Vorweg ich bin kein Jurist, die meisten anderen hier auch nicht. Wenn du Sicherheit willst, dann solltest du einen Anwalt aufsuchen.
Grundsätzlich würde ich aber sagen, dass Friedhöfe „öffentliche Plätze“ sind („Ausschlaggebend ist der tatsächliche öffentliche Zugang. Auch alle zugänglichen Privatwege und private Parks werden als öffentliche Wege angesehen [...]“ aus Panoramafreiheit).
Die Friedhofsordnung kann jedoch nicht in das Urheberrecht eingreifen (s.o.).
Trifft die Argumentation nicht zu kann auch die Friedhofsverwaltung keine Erlaubnis zur Fotografie erteilen, da sie nicht der Urheber ist (außer es besteht ein entsprechender Vertrag zwischen Urheber und Friedhofsverwaltung).
Willst du Kunstwerke fotografieren, deren Urheber schon 70 Jahre tot ist, ist das unbedenklich (aus Sicht des UrhG)--Isderion 15:56, 9. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Nachtrag: Auf alle Fälle stehst du nicht alleine da, wenn du Fotos auf Friedhöfen machst (s. Friedhof & commons:Category:Cemeteries in Germany) --Isderion 16:05, 9. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Wenn das so ist, scheinen ja ziemlich viele Friedhofssatzungen in das Urheberrecht einzugreifen. Danke Isderion für die Ergänzungen. Grüße --Callimachos 20:33, 9. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Wir hatten die Frage schon mal, steckt irgendwo im Archiv. Nach h.M. gilt auf Friedhöfen Panoramafreiheit (Schricker) --Histo Bibliotheksrecherche 22:32, 12. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Darf ich Artikel ausdrucken und gegen kleines Entgelt "verkaufen"?

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Hallo, ich wurde aus der Urheberrechtsseite nicht so recht schlau.

Angenommen, ich hätte eine Seite über Fische und meine private Homepage, die ich komplett selbst bezahle, kostet 2 Euro im Monat. Um diese Kosten zu decken, biete ich auf der Homepage ein "Sammelordner" (Schnellhefter) über Fische an. Dazu wähle ich ausgesuchte Wikipedia-Artikel, drucke sie, hefte sie ein, und versende sie, für beispielsweise 5 Euro pro Stück inkl. Versand. Ich gebe deutlich an, dass die Texte aus der deutschen Wikipedia - der freien Enzyklopädie stammen. Ist das erlaubt, ohne dass ich die ganze GNU-licence mit abdrucken muss?

Gruß, --Sunbird 19:11, 23. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Nein. Du darfst die Artikel nicht ohne den kompletten Text der GFDL verkaufen. --ST 19:17, 23. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Aber wenn du die Lizenz komplett mit druckst, darfst du es verkaufen, egal ob für 5 oder 500 Euro. --Ralf 19:21, 23. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Danke für die Antworten. Es reicht also, wenn ich Wikipedia:GNU_Free_Documentation_License mitdazuhefte. Ist das ein Vorübergehendzustand, oder einer, der ewig bleiben wird? Es ist doch das Ziel, dass alles freie Texte sind.

GFDL ist eine Katze im Sack. Wir haben mit der Einstellung unserer Text jeder zukünftigen Version der GFDL zugestimmt (was juristisch einige Fragen aufwerfen dürfte). Was da noch auf uns zukommt, kann niemand abschätzen. Momentan ist es aber so. --ST 19:28, 23. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
PS: Schau dir mal die WikiReader an. --ST 19:29, 23. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
(Bearbeitungskonflikt Ich fürchte, das wird immer so sein - und das bedeutet für offline-Medien eine doch recht starke Behinderung. Bei WikiPress wurde die englische Lizenz sowie die (inoffizielle) deutsche Übersetzung abgedruckt, das sind 15 eng beschriebene Seiten. Siehe zur Problematik auch Benutzer:Historiograf/GNU FDL Highway to Hell - FAQ --Ralf 19:36, 23. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

PS: Garamond schneidet in kursiv sehr eng, damit wird das erträglich. Zwecks besserer Lesbarkeit würde ich dann bei A4 zweispaltig drucken und den Fließtext in 6-7 Punkt, falls das dein Drucker hergibt. --Ralf 19:41, 23. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

7-Punkt ist gar nicht notwendig, siehe Bild:GNU_Free_Documentation_License_Version_1.2_dreispaltig.pdf. Problematischer dürfte die fehlende vollständige Autorennennung und die vollständige Versionsgeschichte sein. Da das GA ja faktisch ungültig ist, ist eine Nutzung der Wikipedia-Inhalte derzeit (ohne Zweitlizensierung von den Autoren mit Schöpfungshöhe-Anteil) nicht möglich. --jha 20:20, 23. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Solange es weniger als 100 Ausdrucke sind, sehe ich keinerlei Probleme, selbst wenn die Autorenangaben fehlen. --Rtc 21:22, 23. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Sorry, aber wie kommst Du auf diese Zahl? Ich würde dann nämlich sagen: ok, ich nehm jede der 100 Kopien ohne Autoren, mach eine neue Version draus und verkauf die auch noch einmal 100 mal ... Schwupps bin ich bei ? --Taxman¿Disk?¡Rate! 21:52, 23. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Nein, nur unveränderte Versionen fallen unter die 100-Kopien-Regel. --Rtc 01:10, 24. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Und nochmals vielen Dank für eure hilfreichen Antworten. http://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/1/1d/GNU_Free_Documentation_License_Version_1.2_dreispaltig.pdf scheint mir ganz akzeptabel. Gruß,--Sunbird 20:24, 23. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Kein Allgemeingut mehr weil es schon jemand aufgeschrieben hat?

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Hallo!

Werk: Lokales, auf ein Dorf bezogenes Volkslied

Urheber: Nicht bekannt, ist im laufe der Jahrhunderte verloren gegangen

Das Dorflied wurde zum ersten (und letzten) Mal in den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts vom damaligen Dorf-Hauptlehrer in die Dorf-Chronik in schriftlicher Form festgehalten.

Dieser Hauptlehrer ist seit 65 Jahren tot, Erben gibt es wohl keine, jedenfalls nicht im Dorf und von einer Familie ist auch nichts bekannt.

Hat dieser Hauptlehrer schon alleine dadurch, das er diese Volksweise zum ersten Mal aufgeschrieben hat (in Erler Plattdeutsch) irgendwelche Urheberrechte erlangt oder ist der Liedtext nach wie vor Allgemeingut und kann hier in dem entspr. Artikel gezeigt werden?

-- Michael Kleerbaum 14:12, 18. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Zur Info: Es geht um diese Ergänzung im Artikel Erle (Raesfeld), die wegen URV-Verdachts wieder gelöscht wurde. Vielleicht kann das ja jemand klären... --Ollie B Bommel 16:55, 19. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Wenn ich Gemeinfreiheit richtig lese, ist bei anonymen/pseudonymen Werken das Veröffentlichungsdatum (also die erste Niederschrift) maßgeblich. Wenn das Gedicht also vor 1906 irgendwann einmal aufgeschrieben worden ist, ist es gemeinfrei. --Taxman¿Disk?¡Rate! 17:22, 19. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Wieso sollte etwas nur schriftlich veröffentlicht werden dürfen? Wie geht das bei einem Theaterstück? --ST 15:17, 22. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Diese Aufnahme habe ich von Dreharbeiten zur Fernsehserie Tom Turbo geschossen. Gibt es damit Probleme auf Grund des Veröffentlichungsrechtes? --Geiserich77 10:13, 6. Okt 2006 (CEST)

Du hast ja die Dreharbeiten fotografiert, nicht die Szene als solche, und die schöpferischen Elementen des Films und schauspielerische Leistung ist im Vergleich zu diesem eigentlichen Bildmotiv unwesentlich und absolut nebensächlich, so dass die freie Benutzung sicherlich in Betracht kommt. Ich sehe jedenfalls keine Probleme im Hinblick auf die Richtlinien, das Foto auf Deine eigene Verantwortung hin drinstehen zu lassen. --Rtc 11:55, 6. Okt 2006 (CEST)
PS: das geht hingegen nicht, geschützte Skulptur und geschütze fiktive Figur, und das auch garnicht: erstens ist es als fan-art eine Bearbeitung der Figur und zweitens bitte keine eigenen Bilder mit künstlerischem Inhalt um vermeintlich Urheberrechte zu umgehen (es funktioniert nicht) – enzyklopädische Integrität wahren
Die Lektorin von Thomas Brezina hat angegeben, die beiden Bilder seien in Ordnung und dürften veröffentlich werden. Würde dies ausreichen? Benutzerin Schufi ist mit ihr in Kontakt. --Geiserich77 13:15, 6. Okt 2006 (CEST)
Nur der Urheber dieses Was-auch-immer kann die Zustimmung (zu was eigentlich?) erteilen, es ist zweifelhaft, ob dies die Lektorin ist. Um die eingeklammerte Frage zu vermeiden eindeutige Formulierungen verwenden, entweder diese oder diese Textvorlage an info-de@wikipedia.org - je nach persönlichem Gusto - senden lassen.--Wiggum 13:19, 6. Okt 2006 (CEST)

Tom Turbo werden sie aus Prinzip nicht freigeben, und wenn sie es tun, dann wären sie sich dessen nicht bewusst. Da eine freie Lizenz ja Bearbeitung erlaubt, hätte das zur Folge, dass man seinen eigenen Tom-Turbo-Film drehen dürfte, was sicherlich nicht im Sinne der Rechteinhabers ist. Die Frage wäre noch, ob wir Fotos mit Einschränkungen à la Panoramafreiheit akzeptieren. --Rtc 14:12, 6. Okt 2006 (CEST)

Ich glaube, die Figur hat ein Grafiker entworfen. Allerdings, wenn man sich die HP von Herrn Brezina anschaut, gibt es dort einen Teil, wo KInder selber ihre Fotos hochladen können, meine haben mal dieses Bild eingeschickt und es wurde nicht zurückgehalten. Aber bitte, schaut Euch mal die Artikel Teletubbies und Harry Potter an. Ist es anders??? --Schaufi 13:58, 6. Okt 2006 (CEST)
Ersteres geht nicht, Harry Potter als Lego verfehht wohl eine Schöpfungshöhe. --Ralf 14:03, 6. Okt 2006 (CEST)
Letzteres halte ich für ein Gerücht. Das ist kein Gebrauchsgegenstand, deshalb greift die kleine Münze. --Rtc 14:12, 6. Okt 2006 (CEST)
Ich habe auch gedacht, mein Bild erreicht nicht die Schöpfungshöhe. Es steht klar dabei, dass das Bild nach einer Vorlage gemacht wurde, man müsste natürlich eruieren, welcher Grafiker ursprünglich Tom Turbo entwarf. Wie gesagt, ist die HP von T.B. voll von Fotos, die Kinder einschicken, um zu dokumentieren, dass sie etwas Kreatives mit TT gemacht haben. Damals gab es eine Knickerbockerzeitung, da konnte man auch Fotos einschicken, selbtgebastelte Sachen mit Knickerbocker-Logo. Ich habe aber gerade eine Korrespondenz mit der Lektorin angefangen. --Schaufi 14:18, 6. Okt 2006 (CEST)
Nur eines verstehe ich nicht: wenn bearbeiten, verfremden nicht geht, wieso gibt es beim Bilderwettbewerb die Kategorie "Bildbearbeitung"? Da werden wohl oft Bilder von Persönlichkeiten z.B. verfremdet. Geht das? Allerdings ok, ich kann akzeptieren, wenn Fan-Art-Sachen nicht gehen (m.E. ist eine Legofigur auch etwas ähnliches, industrielles Fan-Art), aber das Dreharbeitenfoto ist ein Grenzfall. Und dann bitte, alle Fan-Art-Bilder systematisch löschen, nicht nur diejenigen, die man per Zufall findet. --Schaufi 14:30, 6. Okt 2006 (CEST)
Beim Thema Bearbeiten schließt das Recht am eigenen Bild verfremdende Bearbeitungen von Bildern von Personen aus, das ist unabhängig vom sonstigen Urheberrecht. Außerdem ist bei der Anfertigung der Aufnahme § 201 a StGB zu beachten. Beim nächsten Bilderwettbewerb wird ein entsprechender Vermerk in den Regeln enthalten sein. --Ralf 11:44, 8. Okt 2006 (CEST)

Selbst für private Zwecke malen und an den Rechteinhaber zur Veröffentlichung einschicken ist etwas völlig anderes als eine freie Lizenz. Freie Lizenzen sind keine Sache der Beliebigkeit und der Kulanz; sie sind eine schwergewichtige Freigabe und müssen sehr ernst behandelt werden. Eine Freie Lizenz hat für einen professionellen Rechteinhaber schwerwiegende Konsequenzen, deshalb wird er aus seinen natürlichen Interessen hinaus keine erteilen. Siehe Abschnitt "Frei" unter Benutzer:Rtc/Checkliste. Bildbearbeitung für Bilder unter freien Lizenzen ist erlaubt. Verfremdung von Persönlichkeiten geht nicht, das hat allerdings nichts mit dem Urheberrecht, sondern mit dem Recht am eigenen Bild zu tun. Das ist wieder etwas anderes. Fan-Art wird so konsequent es geht gelöscht, gerade steht ein großer Batzen auf Commons:Commons:Deletion requests/Image:Middle earth map showing prominent locations.PNG zur Löschung. --Rtc 14:39, 6. Okt 2006 (CEST)

Bitte, löscht das Bild mit dem TT-Seidentuch, ich wollte damit niemandem Unrecht tun, aber für das andere sollen wir eine Lösung finden (wenn das richtige gezeigt wird, ist mein Tuch sowieso überflüssig). Vielleicht gibt es außerhalb der Commons (Wiki de) eine bessere Lizenz. --Schaufi 11:50, 9. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Träume ich oder war „Fair Use“ nicht immmer bei den Commons verboten?

Ich frage deshalb, weil jemand Bild:Bigcancoat.png bei den Commons mit der Begründung, es könne seiner Ansicht nach als Fair Use durchgehen, eingestellt hat.--Hannes2 Diskussion  10:13, 9. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

hmm, wie wärs, wenn Du das bei Commons nachfrägst und nicht hier? Schau Dir dazu am Besten noch commons:template:insignia und commons:Image:Canada coa.png an. Was uns betrifft: sollte commons fair use akzeptieren (was mir neu wäre) wird das Bild hier nicht eingebunden. --Taxman¿Disk?¡Rate! 11:05, 9. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Ich hab das mal nach PD-Coa geändert, das Wappen von Kanada ist weitgehend mit dem von UK identisch und das ist mittlerweile gemeinfrei.--Wiggum 12:11, 9. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Ich bin etwas ratlos, ob das als Derivat des Bild:Coat of arms of the United Kingdom.png durchgehen kann. Interessant könnte auch eine Antwort auf zwei Fragen sein: Das Wappen ist mit Sicherheit tausendfach in Kanada an Gebäuden oder auf Hinweisschildern angebracht. Somit könnte es durch die Panoramafreiheit - wenn es denn dort eine entsprechende Regelungen gibt - frei sein. Zudem wäre zu klären, ob in Kanada eine Regelung über die Gemeinfreiheit Amtlicher Werke existiert und unter welchen Bedingungen das Wappen als solches einzustufen wäre. Für beide Fragen konnte ich bislang keine Antwort finden. Eventuell könnte sich eine Anfrage bei unserem Freund en:Lupo lohnen. --ST 13:06, 22. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Urheberrecht auf TV- Ausschnitte?

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Hallo allerseits. Könnte ein - was Urheberrechte angeht - etwas Sachkundigerer als ich bitte mal auf Diskussion:1. FC Kaiserslautern#Weblinks vorbeischauen und eine Stellungnahme abgeben? Es geht, kurz gesagt, um einen Link zu einer Seite, die Mitschnitte aus DSF- und ARD- Sendungen anbietet. Danke und Grüße, --Frank11NR Diskussion 19:13, 24. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

siehe oben: Wikipedia:Urheberrechtsfragen#Downloadlink_im_Artikel_Die_Nacht_der_lebenden_Toten--Wiggum 19:16, 24. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Danke, aber da geht´s ja, zumindest wenn ich das richtig verstanden habe, um einen Link auf eine Seite, die einen Film (in den USA) legal anbietet. Die Seite, um die es hier geht, bietet in Deutschland mitschnitte aus deutschen TV- Sendungen an, und letztlich geht es mir darum, ob diese Mitschnitte in Deutschland legal sind. Grüße, --Frank11NR Diskussion 19:25, 24. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Bilder erwünscht/erlaubt?

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Ich habe einige Fotos der Katakomben von Paris selbst gemacht. Sie sind viel besser, als das, das bereits im Artikel ist. Darf ich die hochladen? Oder gibt es Beschränkungen wie z.B. bei Fotos des Eiffelturms? Übrigens gleich vorab: Ich würde die Bilder nur in die de:WP hochladen, weil ich mit commons nichts am Hut habe. --Thomas S. 00:14, 5. Okt 2006 (CEST)

Gibt es dort irgendwelche Fotoverbote oder Einschränkungen der Nutzung von eigenen Fotos auf nicht-kommerzielle Verwendung? Wenn ja, empfiehlt es sich als Hochlader nicht identifizierbar zu sein. Die Frage der Panoramafreiheit in Frankreich wie bei der nächtlichen Beleuchtung des Eifelturms stellt sich jedenfalls nicht. Und deine Abneigung gegenüber den Commons kann ich in dem Zusammenhang auch nicht nachvollziehen. Wenn du die Bilder auf de lädst, sollten sie in jedem Fall schnellstmöglich auf die Commons verschoben werden, damit sie allen Projekten zur Verfügung stehen - da kannst du sie auch gleich selbst dort hochladen ... --h-stt !? 08:15, 5. Okt 2006 (CEST)
Ein Fotoverbot gibt es dort meines Wissens nicht, darum konnte ich ja die Bilder machen. Ich dachte nur, womöglich beinhaltet das frz. Urheberrecht weitere "Feinheiten", siehe Eifelturm. Mein Problem mit commons ist: Ich brauche ein Jurastudium oder mindestens einen Rechtsanwalt um die richtige Lizenz rauszusuchen, weil ich nur alle heilige Zeit ein Bild hochlade. Es wurden schon Bilder von mir dorthin verschoben und dann beinahe gelöscht weil die Lizenzierung falsch war. Von der wirren Kategorisierung will ich erst gar nicht sprechen. Auch nicht davon, dass jeder unsere Bilder einbinden kann, aber wir nicht alle Bilder der anderen (wofür natürlich niemand etwas kann, es ärgert mich aber trotzdem). Wenn du einverstanden bist, informiere ich dich, wenn die Bilder drin sind. Dann kannst du sie gerne verschieben. --Thomas S. 08:36, 5. Okt 2006 (CEST)
Wenn das: Wenn ja, empfiehlt es sich als Hochlader nicht identifizierbar zu sein. eine Auskunft sein soll, behalte ich meine Bilder wohl besser für mich. --Thomas S. 00:18, 9. Okt 2006 (CEST)
Ich denke nicht, dass die Katakomben von Paris urheberrechtlich geschützt sein sollten. Selbst wenn sie als Bauwerk die Schöpfungshöhe erreichenm sollten, sind die viel zu alt, die Urheber sicherlich schon 70 Jahre tot. also spricht nichts gegen das Hochladen. -- Timo Müller Diskussion 21:30, 9. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Der Hinweis zielte wohl eher auf etwaige Hausrechte / Fotoverbote ab.--Wiggum 21:59, 9. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Ich kann mich zwar nicht erinnern, dass Fotografieren verboten gewesen wäre, aber 100%ig behaupten kann ich es auch nicht. --Thomas S. 10:14, 10. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

wurde diese lizenzierung überprüft bzw. wird sie von einem konsens getragen....dies ist eine ganz harmlose frage...keine große geshcichte wie vorhin draus machen bitte! // by Forrester ...gespannt auf... 13:15, 22. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Frag mal den Autor. Ich wüsste nicht, wie wir das prüfen sollen. Soweit scheint es mir - falls ich nichts übersehen habe - im Wesentlichen unserer Rechtslage zu entsprechen. --ST 22:17, 22. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Printversion der GFDL

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Wie bekommen wir eine Printversion von Wikipedia:GNU Free Documentation License in die Wikipedia? Die Versionen, die Smial und ich erstellt haben, haben sich leider einen Bild-LA gefangen, da bei Text im Wikipedia:-Namensraum wohl GFDL-Verstöße zulässig sind, bei Drucktexten (PDF) jedoch nicht, da diese unter Bildlizenz fallen.--jha 00:18, 1. Okt 2006 (CEST)

P.S. Ein Ausweg wäre, die GFDL-PDFs extern auf einen Webserver zu legen. Aber a) halte ich das für etwas kleinkariert, würde mich b) jedoch natürlich über den steigenden Google-Pagerank aufgrund der Links aus der WP freuen ;-) --jha 00:20, 1. Okt 2006 (CEST)
Ich schlage vor, dass wir hier eine der seltenen Ausnahmen im Sinne von Wikipedia:Neues Meinungsbild Urheberrecht machen, da es der Enzyklopädie dient, wenn der Text als Printversion hier vorrätig gehalten wird und im Wikipedia-Namensraum bei den Lizenzbedingungen darauf verlinkt wird. Ich habe mal Vorlage:Ausnahme erstellt. --Rtc 00:31, 1. Okt 2006 (CEST)
Full ACK. Gerüchten zufolge sind auch die diversen Wikimedia/Wikipedia-Logos urheberrechtlich geschützt und prangen merkwürdigerweise dennoch in allen Projekten. Wollen wir mal nicht päpstlicher sein als der Papst.--Wiggum 00:41, 1. Okt 2006 (CEST)

Ich denke mal, bei der Lizenz, unter der unser gesamtes Projekt steht, kann man mal eine Ausnahme machen und die PDFs behlaten. -- ChaDDy ?! +/- 14:47, 1. Okt 2006 (CEST)

Da nur befürwortende Stimmen kamen, habe ich die folgenden Dokumente, die nicht unter einer freien Lizenz stehen, nun als Ausnahme markiert.

--Rtc 10:32, 10. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

einige Fragen

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Hallo! Ich habe den mittlerweile excellenten Artikel Straßenbahn Gmunden verfasst. Da ich auf diesem Gebiet als Experte gelte, hat mich der Verein Pro Gmundner Straßenbahn (bin seit kurzem Mitglied) gefragt, ob ich nicht den Geschichtsteil der Vereinsseite berarbeiten will - habe zugesagt. Allerdings sollte das eine Art Zusammenfassung des Artikels werden. Dabei sind einige Fragen aufgetreten:

  • Liegt das UR meines Artikels eigentlich bei mir selbst?
  • Wenn ich einen Satz übernehme (Um mit der Kaiserresidenz Bad Ischl........) und diesen auf der Vereinshp als Einleitungssatz verwenden möchte, muss ich, obwohl der Artikel zuerst da war, den Verein um Erlaubnis bitten, den Satz verwenden zu dürfen (1:1 von HP's übernehmen gilt ja als URV)?
  • 2 der 3 Berichte sollten vom Artikel übernommen werden - muss ich hier das gleiche machen, wie beim vorherigen Punkt gerfragt?
  • Wenn die UR des Artikels bei mir liegen, soll dann unter der Vereinsseite mein Name stehen, um solche UR Konflikte von vorherein zu vermeiden?
  • Ist es erlaubt, auf der HP "Für weiter Informationen siehe [5]" zu vermerken?

So, das wars erstmals. Bitte um rasche Beantwortung. mfg [[Benutzer:|Hufi]] Feedback 08:20, 14. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Das Urheberrecht an von dir geschriebenen Artikeln liegt bei dir, du darfst ihn also auch woanders verwenden. Allerdings gilt dies nur für die ursprüngliche von dir geschriebene Fassung. Spätere Fassungen, an denen andere Leute Änderungen vorgenommen haben, gehören nicht mehr dir alleine und es müssen die normalen Regeln für die Verwendung von Wikipedia-Artikeln eingehalten werden (Nennung aller Autoren, Abdruck der GFDL etc, siehe Wikipedia:Weiternutzung). --Toon 09:09, 14. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Gilt das auch, wenn andere Leute nur Rechtschreibfehler ausgebessert oder Tabellenformate geändert haben, die mit dem inhaltlichen eigentlich nichts zu tun haben? --Hufi Feedback 11:17, 14. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Ein paar Hinweise liefert Histos FAQ, es hängt wohl davon ab, ob die Veränderungen in deinem Text Schöpfungshöhe aufweisen oder nicht.
Was den Rest betrifft: Wenn Du der HP Deinen Text zur Verfügung stellst kannst Du selber bestimmen, was sie damit machen sollen oder nicht. Sprich: Zur Abgrenzung ist es sicherlich nützlich, wenn Du als Autor genannt wirst. Ein Link auf die Wikipedia ist nie falsch, vielleicht möchten sie ja noch ein bißchen Werbung mit dranhängen ;) --Taxman¿Disk?¡Rate! 11:51, 14. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Datei:GM10 Wikipedia.jpg
Wiki-Werbung *g*
Ok, danke - Schöpfungshöhe nicht erreicht. Es geht übrigens nur um einen Satz und 2 Berichte (ohnehin gemeinfrei), den Rest soll ich etwas zusammenkürzen und alle Details rausnehmen, dann wirds unten zum Artikel eitergeleitet. Eventuell könnte ich mir den Wikipedia-Puzzle-Ball vorstellen, darüber habe allerdings nicht ich zu entscheiden. Namen werd ich hinschreiben lassen. Danke! Ihr habt mir wikrlich sehr geholfen! mfg--Hufi Feedback 12:40, 14. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Naja, alles ist verhandelbar, fix zusagen kann ich aber trotzdem nicht. Sollte jemand Entwürfe haben, also mit dem Satz "Für nähere Informationen siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Stra%C3%9Fenbahn_Gmunden" - wo man hier das Wiki-Logo hinplatzieren könnte --> Bitte bei mir (Disk.) melden! mfg --Hufi Feedback 18:21, 14. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Probleme mit Bild hochladen

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Wie kann man die komplette Versionsgeschichte und Bildbeschreibung eines Bildes von einer anderen Wikipedia hochladen, wenn man ein Bild von dort in der Deutschen verwenden möchte? -- 217.228.119.77 22:21, 28. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Hilfe:Wikimedia_Commons#Umzug_von_Bildern_auf_die_Commons --chrislb 问题 11:58, 29. Okt. 2006 (CET)[Beantworten]
Diese Seite war mir schon bekannt. Ich habe meine Frage deswegen nach dieser Ausgerichtet, weil dies beachtet werden muss. Dort steht alles genau was man beachten muss, aber nicht wie es gemacht wird. Es wird nirgends erwähnt wie man einen Verlauf kopieren kann? Ich bekomme das nicht auf die Reihe. -- 217.228.79.119 12:25, 29. Okt. 2006 (CET)[Beantworten]
Es gibt Werkzeuge, die einem da helfen, beispielsweise der Commonshelper unter [6]. Allerdings ist der Server gerade nicht erreichbar, ich bekomme eine Fehlermeldung. --Rosenzweig δ 12:44, 29. Okt. 2006 (CET)[Beantworten]
Danke für den Link, hilft mir aber nicht weiter, da weiß ich nicht was ich machen soll, ist auch in Englisch. Ist es vielleicht möglich, dass mir hier das jemand in zwei oder drei Zeilen erklärt. -- 217.228.94.49 18:11, 29. Okt. 2006 (CET)[Beantworten]
Jetzt habe ich es, glaube ich, verstanden. Ich muss das Bild zunächst auf meinem PC runterladen. Dann mir den Namen des Bildes bei der fremden WP kopieren und bei dem Tool von Rosenzweig einfügen und das Bild von meinem PC hochladen. Muss ich noch etwas beachten? Ist diese Vorgehensweise so richtig? -- 217.228.94.49 22:50, 29. Okt. 2006 (CET)[Beantworten]

Woodfighter hat den Downloadlink im Artikel mit dem Hinweis entfernt, der Film unterliege in Deutschland dem Urheberrecht. [7] Frage: Stellt der bloße Link einen Rechtsverstoß dar oder kann er wieder eingefügt werden (evtl. mit entsprechendem Hinweis)? Schließlich kann die deutschsprachige Wikipedia auch in den USA abgerufen werden. Wie ist bei solchen Problemen vorzugehen? --Trainspotter 11:22, 5. Okt 2006 (CEST)

Das Webarchive führt den Film mit CC-PD-Lizenz --Matthiasb 12:43, 5. Okt 2006 (CEST)

Dann dürfte ein Link demzufolge ja unproblematisch sein. Ich werde zur Sicherheit einen Lizenzhinweis anfügen. --Trainspotter 13:15, 5. Okt 2006 (CEST)
In DE ist der Film geschützt.--Wiggum 13:31, 5. Okt 2006 (CEST)
Das wird ja nicht bestritten. Die Wikipedia ist eine internationale Enzyklopädie und nicht auf den deutschen Rechtsraum beschränkt. Die deutschsprachige Ausgabe ist genauso in der USA abrufbar. Wie der Leser den Inhalt des Links nutzt, liegt in der Verantwortung des Lesers. Schließlich handelt es sich beim Internet Archive nicht um eine illegale Tauschbörse. --Trainspotter 14:50, 5. Okt 2006 (CEST)
Richtig, deswegen ist es ebenso fraglich, warum wir US-Recht anwenden sollten. Wenn du zur Rechtswidrigkeit des Links eine verbindliche Auskunft willst, dann frag einen Anwalt. Meiner unmaßgeblichen Meinung nach lässt sich die Frage globaler Rechtmäßigkeit nicht beantworten, da im Falle einer EV oder Klage das jeweilige nationale Recht zur Anwendung kommen wird. --Wiggum 17:59, 5. Okt 2006 (CEST)Pragmatischerweise sollte man sich fragen, ob ein solcher Link nach WP:WEB weiterführende Informationen zum Artikel bietet und er - auch unter Einbeziehung der rechtlichen Grauzone - zum "feinsten" gehört.--Wiggum 15:23, 5. Okt 2006 (CEST)
Sicherlich eine Grauzone. Andererseits hat die Wikimedia Foundation ihren Sitz in den USA. Dann müsste man aber auf Commons auch konsequent sein und die Screenshots des Films löschen. Der Link führt zudem ja nicht direkt auf die Datei sondern auf eine Inhaltsseite des Internet Archive. --Trainspotter 16:05, 5. Okt 2006 (CEST)
Wo die Foundation sitzt spielt keine Rolle. Die Gesetzgebung ist halt vom Medium Internet nach wie vor überfordert. Commons ist kein Maßstab, dort fehlt es erstens an Fachleuten und es ist zweitens ein en-WP-dominiertes Projekt, entsprechend werden Inhalte die nach US-Maßstäben gemeinfrei sind, eher akzeptiert. Die Screenshots sollten auf jeden Fall aus den Artikeln raus. Zum Link(inhalt) siehe Vorposting.--Wiggum 16:45, 5. Okt 2006 (CEST)
Ich würde gern bevor wir hier herumstreiten, wo der Server steht, ein deutsches Gesetz kennenlernen, nach dem das Setzen eines Links zu einer legalen Download- oder Ansehquelle eines anderen Landes verboten ist. Ich würde das nämlich für unnötige Zensur halten, da die WP-Deutschland zwar nicht die Lizenz hat, aber jemand anderer hat sie und bietet sie an, da möchte ich doch wissen, warum ich mir dann den Film dort nicht ansehen darf bzw. warum ein Hinweis darauf verboten gehört. Was mache ich Illegales? --Regiomontanus 17:15, 5. Okt 2006 (CEST)
Für Deutschland sind ggf. UrhG, TDG, MDStV und StGB relevant. Es gibt jedoch keine abschliessende Regelung dazu, was wir hier diskutieren hat weniger mit Urheberrecht als mit Haftung für Hyperlinks zu tun. Was eine "legalen Download- oder Ansehquelle" ist ggf. von dem Land abhängig, in dem geklagt wird. Selbst wenn in Takatuka-Land Kinderpornographie legal wäre und es dort eine entsprechende Website gäbe würde das nicht dazu führen, dass das StGB hierzulande ungültig wird.--Wiggum 17:24, 5. Okt 2006 (CEST)
Das ist wirklich alles sehr weit her geholt.--Regiomontanus 17:31, 5. Okt 2006 (CEST)
Und zwar weil?--Wiggum 17:37, 5. Okt 2006 (CEST)

Weil es in letzter Konsequenz bedeuten würde, dass jeglicher Link auf die Commons, die ebenfalls Bilder zum Ansehen und Herunterladen anbieten, die nur in den USA PD sind, in einer Grauzone liegt oder gar illegal ist. --Regiomontanus 17:31, 5. Okt 2006 (CEST)

(Ich hab dich mal nach links gerückt) Ja so ist es ja auch. Aufgrund des bilateralen Abkommens von 1892 werden Werke von US-Bürgern in Deutschland wie Werke Deutscher Bürger geschützt, womit alle PD-US*-Lizenzen, die es auf Commons gibt für Deutschland unzulässig sind.--Wiggum 17:46, 5. Okt 2006 (CEST)
Es ging aber in der Überschrift um die Links, und wenn du du zwischen dem Urheberrecht und den Links einen (derzeit von niemandem intendierten) Zusammenhang herstellen willst, kannst du ja schon mal langsam mit dem Entfernen aller Links auf die Commons anfangen. mfg--Regiomontanus 17:54, 5. Okt 2006 (CEST)
Du hast (indirekt) gefragt, ich habe geantwortet. Ich schrieb ja bereits, dass das mit Urheberrecht an sich wenig zu tun hat, sondern mit Haftung für Hyperlinks (absichtlich nochmal verlinkt). Da wir natürlich keine Rechtsberatung im Einzelfall (dazu schrieb ich ebenfalls oben: Anwalt fragen) machen, ging ich davon aus, dass die abstrakte Erörterung für den Fragesteller von Interesse ist. Ich hab mir den Link mangels Interesse nicht angesehen, aber ich denke, dass wir mit der Beachtung von WP:WEB gut fahren.--Wiggum 17:59, 5. Okt 2006 (CEST)
Nach dem Ansatz würde ich sagen, der Link gehört nicht zum Feinsten, da die Nutzung der dort gebotenen Inhalte nur für einen geringen Teil der Nutzer (EU-weit ist das Werk geschützt) der deutschsprachigen Wikipedia legal nutzbar ist. Woodfighter 18:22, 5. Okt 2006 (CEST)
Das stimmt doch überhaupt nicht! Natürlich können wir uns das Werk ansehen! Wir dürfen es bloß nicht ohne zu fragen veröffentlichen (ob im Internet oder Kino). Da wäre ja kein einziger Link "vom Feinsten", denn ich darf auch die wissenschftliche Abhandlung über die „Ammoniten des Cenoman“ nicht veröffentlichen, auf die ich gerade einen Link gesetzt habe. Jeder darf und soll sie aber lesen und meinetwegen für den Eigengebrauch herunterkopieren. Schade, dass man beim Urheberrecht immer wieder mit den Grundbegriffen beginnen muss. mfg--Regiomontanus 18:34, 5. Okt 2006 (CEST)
Juristen und Techniker leben eben in verschiedenen Welten. Das Runterladen von Filmen oder Musik ist nicht erlaubt, wenn die Quelle erkennbar rechtswidrig ist (kein Recht zur Privatkopie nach §53 UrhG). Wann genau das der Fall ist, ist umstritten. Das natürlich auch beim Betrachten von Webseiten lokale Kopien angelegt werden ist dem Juristen vermutlich nicht klar. Insbesondere werden ja auch Bilder und Audiodateien vervielfältigt, wenn man eine Webseite öffnet. Im Prinzip müsste man sofort den Browsercache löschen, wenn man die Rechtswidrigkeit des Angebots erkennt. Recht auf Vervielfältigung für privaten Gebrauch ist hier jedenfalls nicht mehr gegeben, da wir ja bereits festgestellt haben, dass der Film hierzulande geschützt ist. 8-) Ach ja, was den Link angeht -> Haftung für Hyperlinks (Nr. 3).--Wiggum 19:23, 5. Okt 2006 (CEST)
Da du darauf insistierst, dass wir den Artikel über Hyperlinks lesen, dann tue ich das: Ich stelle fest, dass die Links in der WP derzeit keinen Eingriff in die Urheberrechte anderer darstellen, da sie nach deutscher Rechtslage nicht das Verbreitungs- und Vervielfältigungsrecht tangieren und auch nicht das Bearbeitungsrecht, da sie nicht als Inline-Links oder Framings angelegt sind, wir die Werke also nicht in einen anderen Zusammenhang stellen und sie daher nicht „bearbeiten“ im urheberrechtlichen Sinne. Solltest du anderer Auffassung sein, dann mach das an anderer Stelle klar, damit wir rechtzeitig beginnen, alle Links inkl. der nach Wikimedia:Commons zu löschen.--Regiomontanus 20:16, 5. Okt 2006 (CEST)
Wir reden aneinander vorbei. Es ging mir nicht darum, dass wir eine URV begehen, sondern dass wir auf rechtswidrige Inhalte verlinken. Dazu steht im genannten Artikel unten was und auf dieser Basis äussere ich auch bewusst keine dezidierte Meinung zur Sache. Ich wiederhole gerne auch zum dritten Mal, dass es bei dieser Frage primär nicht um Urheberrecht geht, da sind wir wohl einer Meinung. Was Commons angeht halte ich die Entfernung der Links für verfrüht, es besteht noch Hoffnung.--Wiggum 20:37, 5. Okt 2006 (CEST)
Mir ist es aber schon wichtig festzustellen, dass eine Verlinkung auf eine Seite, die das Recht zur Veröffentlichung eines Werkes besitzt, nicht urheberrechtlich rechtswidrig ist, auch wenn die WP selbst nicht das Recht zur Veröffentlichung des Werkes besitzt. Das hast du auch selbst gesagt, aber nur sehr indirekt, weshalb ich es hiermit nochmals klarstelle. --Regiomontanus 21:08, 5. Okt 2006 (CEST)
Also das wir damit eine URV begehen glaube ich persönlich auch nicht, aber wer weiss, vielleicht findet sich ein Richter, der das Setzen eines Links als Verbreitung wertet. Ganz abwegig ist der Gedanke nicht, wenn man sich anschaut, was für Urteile in der Vergangenheit gefällt wurden.--Wiggum 21:55, 5. Okt 2006 (CEST)
Hier fehlt noch der Begriff der Störerhaftung nach den Grundsätzen des Bundesgerichtshofs. --h-stt !? 23:30, 5. Okt 2006 (CEST)

Die Webseite bietet den Film nur insofern möglicherweise legal an, wie sie sich nicht an das deutsche Publikum wendet. Durch den Link geht dieser Charakter verloren. Ich kann also nicht argumentieren, dass ich die Webseite verlinken darf, weil sie sich nicht an das deutsche Publikum richtet wenn ich den Link vorsätzlich setze, um genau das zu ändern. --Rtc 01:08, 6. Okt 2006 (CEST)

Ich habe keine Bedenken gegen den Link, wir sollten uns hier nicht in die Hose machen --Histo Bibliotheksrecherche 22:35, 12. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Illegale Nutzung von Wikipedia-Inhalten?!!

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Auf der Suche nach näheren Informationen zu Büchner, gelangte ich über Google zu einer Website die sich Schlauweb (http://www.schlauweb.de/) nennt, den Wikipediaartikel zu Büchner aufzeigt, zusätzlich aber noch Werbung in dem Artikel einblendet. Dies ist meiner Meinung nach ein Mißbrauch der freien Enzyklopädie Wikipedia, die unabhängig ist und bewußt Werbung ablehnt. Ich hoffe etwas gegen die kommerzielle Nutzung des "freien Wissens" unternehmen zu können. Zwar wird auf dieser Seite hingewiesen, dass es sich um einen Wikipedia-Artikel handelt, aber ließe sich nicht eine "freie Lizenz" formulieren, die eine kommerzielle Nutzung unterbindet?--Berauschend 15:23, 10. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Die Wikipedia:Lizenzbestimmungen erlauben kommerzielle Nutzungen ansonsten dürfte es auch keine DVD und kein Buch geben. Diese Lizenz ist auch unveränderbar. Von Illegalität kann also keine Rede sein. Dafür mußt du dich ja auch nicht dort mit Werbung berieseln lassen, sondern kannst auch hier werbefrei lesen. Kolossos 20:56, 9. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Vgl. Wikipedia:Wikipedia-Klon --Gunther 20:58, 9. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Ganz legal ist es allerdings in Wirklichkeit doch nicht, die GFDL wird nicht eingehalten, nur das seltsame Gentleman's Agreement... -- Timo Müller Diskussion 21:23, 9. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Frei bedeutet gerade, dass es auch kommerziell genutzt werden darf. Nicht nur ist es erlaubt, was die Seite tut, es ist sogar Ziel und Zweck der GFDL. Eine "'freie Lizenz' [zu] formulieren, die eine kommerzielle Nutzung unterbindet" wäre in etwa das gleiche, wie ein Redefreiheitsgesetz zu formulieren, das die politische Meinungsäußerung unterbindet. --Rtc 06:37, 10. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Es ließe sich also ohne weiteres die DVD kopieren und verkaufen. Die Publikationsrechte sind ja nicht eingeschränkt, oder? Das System mit dem Ziel etwas (frei) zu geben und etwas frei zu erlangen wird dadurch korrumpiert. Aber das andere lebt wohl nur als Utopie.--Berauschend 15:23, 10. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Es ist nicht das Ziel, etwas frei zu geben und etwas frei zu erlangen. Es ist das Ziel, etwas frei zu geben. Ohne erlangen. --Rtc 15:27, 10. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Amtliche Werke: Dienstanweisungen und Tabellen

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Konkret geht es um Scans von Werken der Deutschen Bundespost aus dem Zeitraum vor 1992 (als es noch zu 100% ein Staatsbetrieb war), präziser um Scans historische Portotabellen (aus den 1950-1980ern) und -öffentlich zugänglicher- Dienstanweisungen für den Postdienst, z.B hier: Schemakarten von Zustellbezirken. Müssen wir "PD-alt" abwarten oder geht das irgendwie unter PD, wenn ja, unter welchen RAndbedingungen? --jha 18:23, 23. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Portotabellen haben sicher keine Schöpfungshöhe, alles andere kann man nicht ohne genaueste Prüfung des Einzelfalls beurteilen. Dienstanweisungen könnten evtl. § 5 I sein --Histo Bibliotheksrecherche 00:37, 24. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Bilder von anderen WPs

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Hallo, was muss ich beachten, wenn ich ein Bild von einer anderen Wikipedia zu Commons hochlade? Die Lizenzangabe ist GNU. Danke -- 217.228.95.18 22:23, 25. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Du lädst dir das Bild runter und lädst es dann wieder auf commons hoch. Beachte auch, dass dabei auch ältere Versionen und die vollständige Bildbeschreibung samt Quellverweis hochgeladen werden muß. Anschließend kannst Du für Bilder aus de den Vermerk Vorlage:NowCommons einfügen, für andere Sprachen dürfte es etwas vergleichbares geben. --Taxman¿Disk?¡Rate! 22:41, 25. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Erstmal schönen Dank. Ganz habe ich es aber noch nicht verstanden. Wie kann ich das Bild zu mir runterladen, so das die vollständige Bildbeschreibung und Quellverweise dabei sind. Gruß -- 217.228.98.40 23:05, 25. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Umzug von Bildern auf die Commons. // by Forrester ...gespannt auf... 23:54, 25. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Das hilft mir leider auch nicht weiter. Bei dieser Seite muss man Studiert haben um das zu verstehen. Für einen Laien wie ich es bin ist das nicht verständlich. Gruß -- 80.129.225.116 08:54, 26. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Vielleicht könntest Du uns erklären, was Du nicht verstehst. Wenn Du uns sagst, wo Du herkommst, finden wir vielleicht auch einen Wikipedianer, der dir das life und in Farbe erklären kann... --Taxman¿Disk?¡Rate! 10:59, 26. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Ich soll also das Bild einfach in die Commons hochladen, als ob es von mir stammt? Dann anschließend das Bild bearbeiten und den Versionsverlauf den ich in der Originalseite kopiert habe einfügen? Werden beim kopieren auch die Verlinkungen übernommen, wie den dortigen Benutzernamen? Bei dem Baustein "NowCommons" steht etwas von sofortigen Löschen dort, was bedeutet das?
Danke für das Niveau das mir hier entgegengebracht wird ;) Ich wohne in Frankfurt :) Gruß --80.129.225.116 11:37, 26. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Na, dann kannst Du ja einfach mal beim Frankfurter Stammtisch vorbeischaun :) Wie Du zwischen Projekten verlinkst steht hier. Schau Dir beispielhaft einfach mal Bild:Hh-alteskrematorium-front.jpg und commons:Image:Hh-alteskrematorium-front.jpg an, dort kannst Du ganz gut sehen, was getan werden muß. Bilder mit der Vorlage NowCommons werden von einem Administrator, nachdem die korrekte übertragung geprüft wurde, in der deutschen Wikipedia (und nur hier) gelöscht, weil sie dann ja bereits auf commons liegen. --Taxman¿Disk?¡Rate! 11:46, 26. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Ich will kein Bild löschen, lediglich ein Bild von einer anderen WP in Deutschland verwenden. Wenn das original Bild auf der anderen WP gelöscht wird, muß dann dort nicht auch das neue Bild von der Commons eingebunden werden? Interwiki ist mir bekannt, dadurch habe ich überhaupt das Bild entdeckt, auf Commons selber finde ich keine Bilder, ist mir auch zu kompliziert. Bei deinem Beispielbild kann ich nicht erkennen von welche WP es ursprünglich stammt und ich sehe auch nicht den Originalverlauf, den ich ja erstellen soll/muß. Danke und Gruß -- 80.129.225.116 12:02, 26. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Das Original stammt aus der deutschen Wikipedia. Wenn Du das Bild nicht löschen lassen willst, auch ok, solange das Bild auf Commons den gleichen Namen wie in der jeweiligen Wikipedia hat, wäre es aber auch kein Problem das zu löschen. --Taxman¿Disk?¡Rate! 12:30, 26. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Ich antworte hier, weil ich von dem Beitrag von jha gar nichts verstehe. Wenn ich das Bild nicht löschen lassen will/muß, muß ich diesen Textbaustein nicht einfügen, gut. Jetzt weiß ich aber immer noch nicht, wie ich das mit dem Verlauf machen muß? Da ich das ganze wahrscheinlich eh nicht verstehe, folgende Frage: Was passiert, wenn ich ein Bild von einer anderen WP so hochlade, als ob ich der Fotograf wäre, das würde ich hinbekommen. Das Bild unterliegt ja keiner Lizenz. Gruß -- 80.129.225.116 13:01, 26. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
  • Bei allen Bildtransfer-Aktionen bitte stets die Bildlizensierung neu betrachten. Meine Erfahrung ist, dass in vielen "kleineren" WPs Bilder zu finden sind, bei denen mit mehr als zwei zugedrückten Augen gearbeitet wurde. Da stehen dann Bilder als {PD}, {PD-alt} oder {GFDL} mit Begründungen wie "von Flickr" (liegt dann dort überraschenderweise gar nicht als CC-sa-by), als "Über Google frei verfügbar" oder "Fotograf unbekannt, daher PD" oder "GFDL, da Screenshot selbst erstellt" (natürlich in der jeweiligen Landessprache). --jha 12:40, 26. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Die Probleme die ich habe werden auf dem Link von Forrester angesprochen, gut. Aber gibt es dazu auch eine Hilfefunktion, der die einzelnen Schritte erklärt, am besten mit Grafiken?
In welchem Textfeld/zeile muss ich was eintragen?
Wo wird erklärt wie man den Verlauf kopiert? Markieren, rechts klicken und kopieren, oder wie?
Wo muß der Verlauf eingetragen werden? In das Textfeld wo sonst die Bildbeschreibungen rein soll, wie Autor, Beschreibung, Datum...?
Wo muß dieser Baustein, {{Moved to commons|de|Hochlader|Hochladedatum}} mit den Daten des Benutzers eingetragen werden?
Kann ich diese Schritte alle während dem ersten hochladen machen, oder muß ich, nachdem ich hochgeladen habe, diese Informationen nachtragen? Gruß -- 217.228.121.229 16:21, 26. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Gibt es hier keiner der mir weiterhelfen kann?
Nachtrag: Ich bin nicht immer eine IP-Nummer, nur hier bin ich anonym, ansonsten findet man mich auch hier. -- 217.228.105.52 22:38, 26. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Bilderlizenz HILFE!

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Hi Wikipedianer!

Für mich sind die Bilderrechte noch sehr verwirrend. Habe mich jetzt mal auf den Creative Commons Austria umgesehen, weiß aber noch immer nicht, ob ich die dort hochgeladenen Bilder dann für Wikipedia.de verwenden darf. Bin alles in allem sehr verwirrt durch die strenge Handhabung hier... Ist ja nicht schlecht, aber doch sehr abschreckend.

Wie auch immer - ich schildere euch kurz die Situation: Ich habe den Artikel Zungenrollvorrichtung geschrieben und von der Produzierenden Firma Bilder zur Verfügung gestellt bekommen. In der ersten Korrespondenz wollte der Marketingleiter folgendes: "Alle Rechte vorbehalten. Download nicht möglich" Nachdem ich ihm geschrieben habe, dass das wohl nicht möglich sein wird hat er folgendes geschrieben: "zu den Bild-Rechten:

Rechteinhaber ist die Enzesfeld-Caro Metallwerke AG, Fabrikstraße 2, 2551 Enzesfeld, Austria;

Wir erlauben hiermit die Verwendung der unten angeführten Bilder. Alle Bilder sind mit der Bezeichnung Austroroll ® + fortlaufender Bilder abzuspeichern."

Was soll ich jetzt bitteschön machen?! Die Firma ist aus Österreich - hat das irgendwelche Auswirkungen wo ich diese Lizenz anmelden muss? Ich verzweifle hier nochmal :(

Sabina22

Hallo Sabrina, vergiss es. Firmen werden die Lizenzen im Allgemeinen nicht erteilen, die wir brauchen. Wenn, dann sowieso nur mit Einverständniserklärung und einer eindeutigen Nennung des zu verwendenden Lizenzschilds. Der Rechteinhaber muss wissen, welche Rechte er freigibt und es geht hier nicht um eine Freigabe für Wikipedia, sondern um eine allgemeine Freigabe. Das ist keine saloppe und kulanzbasierte Sache, wie man sie vielleicht für die eigene private Webseite machen kann, weil die Freigabe wirklich schwerwiegend ist und der Rechteinhaber quasi alle relevanten Rechte verliert. An der allgemeinen Reaktion des Unternehmens ist auch ganz klar zu sehen, dass sie das ganz sicher nicht wollen, sondern sie nur für die Verwendung in der Wikipedia zur Verfügung stellen wollen. PS: Ich habe Dir unter Benutzer Diskussion:Sabina22#Merkblatt Bilder ein Merkblatt hinterlassen, das Dir hoffentlich einen knappen und schnellen Überblick bietet. PPS: Die Firma hat mit "Alle Bilder sind mit der Bezeichnung Austroroll ® + fortlaufender Bilder abzuspeichern" eine Bedingung genannt, die Du überhaupt nicht eingehalten hast: Die Firma verlangt hier von Dir, dass Du als Gegenleistung dafür, dass die Bilder auf Wikipedia verwendet werden, sicherstellst, dass im Dateinamen der Bilder durch Angabe von "Austroroll ®" Werbung für die Firma gemacht wird und dass sie nicht umbenannt werden. Das sind keine Bedingungen, die auch nur annähernd für eine freie Lizenz in Frage kämen. PPPS: Das Fehlverständnis, das diesen Sachen zugrundeliegt ist es, Wikipedia als Sammelstelle für Bilder anderer Leute zu verstehen. Wikipedia ist aber dafür da, damit die Benutzer selbst Bilder machen und sie hochladen, nicht dafür, die Bilder anderer Leute anzufragen. Ich sehe bei den Fotos durchaus die Möglichkeit, gleichwertige auch ohne weiteres selbst zu schießen, und das sicherlich mit weitaus weniger Aufwand als Rechte zu bekommen. Nimm die Kamera und versuchs einfach mal. --Rtc 10:24, 12. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Hallo Rtc! Danke für die flotte Antwort.

Heißt das, dass wenn ich einen Firmenbesuch vorschlage um selbst zu fotografieren alle Probleme gelöst wären? Das im Bildnamen "Austroroll ®" erscheint, wird aber sicher Voraussetzung sein. Ist das soweit okay für Wikipedia? Lg Sabina

Ja, das wäre super mit dem Firmenbesuch. Die Firma sollte aber wissen, dass die Nutzung der Bilder wirklich völlig frei ist, so weit es das urheberrecht betrifft, auch kommerziell, und dass Du z.B. nicht garantieren kannst, dass die Bilder nicht auch von der Konkurrenz der Firma genutzt werden (worst case). Und sollte sie Dir in Deinem eigenen Interesse keinerlei Auflagen machen, das Bild nur unter bestimmten Lizenzbedingungen (wie etwa "Austroroll ®" im Dateinamen) zu veröffentlichen. Jede Wikipediaregelkonforme Freigabe des Bildes unter einer freien Lizenz wäre automatisch eine Verletzung einer solchen Vereinbarung, weil freie Lizenzen solche Bedingungen nicht erlauben. Haarig für Dich ist dabei, dass eine solche Vereinbarung zwischen Dir und der Firma für sonst niemanden bindend ist, andererseits die freie Lizenz gültig wäre, so dass die im Widerspruch zur Vereinbarung stehene Freigabe der Bilder zur Folge hätte, dass Du gegenüber der Firma für jede Nutzung der Bilder, die ihr nicht gefällt, haften würdest, ohne dass Du eine Chance hättest, diese Nutzung zu unterbinden. Also, sage der Firma bevor Du den Termin vereinbarst, dass Du nichts im Austausch für die Fotografiererlaubnis bieten kannst, und dass sie die Fotografiererlaubnis altruistisch gestatten müssen. Natürlich kannst und solltest Du bei das Bild auch dabeischreiben, dass Du es bei der Firma gemacht hast, nur rechtlich bindend im Dateinamen kann kann das nicht garantiert werden, wegen der Forderung nach freien Lizenzen, und Indianerehrenwort bitte auch nicht, weil das unehrlich wäre. Was noch möglich wäre, das wäre die Verwendung von Creative Commons Attribution (CC-BY) mit der Angabe des Firmennamens. Aber im eigenen Interesse solltest Du Dich gegenüber der Firma nicht dazu verpflichten, weil Du dann wohl mehr oder weniger die Pflicht hättest, auf Verlangen der Firma im Notfall auch gerichtlich gegen Verstöße vorzugehen. Das wäre sehr nachteilhaft für Dich. Also, appelliere an das gute im Menschen und bitte um eine altruistisch erteilte Fotografiererlaubnis. --Rtc 11:09, 12. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Hauswand in Hagen/Westfalen hier

Kann das und das sein - hab schon an einen LA gedacht, da mußte ich zum Entsetzen auf Wikipedia:Bildrechte lesen "Ist allerdings z. B. an einem Firmensitz eine Comicfigur bleibend angebracht und vom öffentlichen Straßenraum aus fotografierbar, dann greift die Panoramafreiheit."

Wenn das wirklich funktioniert, würde das ja bedeuten man kann alles "abknipsen" - man muß es nur vorher irgendwo von öffentlichem Grund aus zugänglich permanent anbringen - puh, das würde ja bedeuten ... um Himmels Willen, bitte nicht die "armen" Fassaden... --Btr 12:24, 22. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Hmm, ich würde das genau so sehen. Wobei ich mich schon sehr frage, ob die Fassaden nicht verbotenerweise mit diesen Motiven bemalt wurden! --Taxman¿Disk?¡Rate! 12:30, 22. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Beide Bilder zeigen Urheberrechtsverletzungen, die nicht durch ihre fotografische Wiedergabe geheilt werden. Die Fotos müssen m. E. gelöscht werden. --ST 13:11, 22. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Danke, lag ich also doch richtig! --Btr 13:26, 22. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Ihr seid so super, Jungs. Immer schön "URV" schreien und löschen, was bei drei nicht auf den Bäumen ist, gelle?!? Wenigstens mal kurz recherchieren, ob da wer was und wann gemalt oder fotografiert hat - wo kämen wir denn da hin! Autoren fragen? Pah, Firlefanz! Was hier URV und ist was nicht, das bestimmen die Herren Btr, Taxman und Steschke im Alleingang. Klasseleistung! --Dirk Hillbrecht 14:00, 22. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Ich will einfach, dass die Wikipedia noch ein paar Jahre existiert. Deine Bemerkung ist schlicht dümmlich. --ST 14:04, 22. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Und wer keine Argumente hat, pöbelt rum. Naja, passt ins Bild. --Dirk Hillbrecht 14:36, 22. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Rede zur Sache und es wird dir sachlich geantwortet werden.. --Taxman¿Disk?¡Rate! 15:12, 22. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Ist es denn sicher, daß die Wandbilder URVs sind? Das kleine Bild an der deutschen Hauswand wirkt in der Tat wie irgendwas selbstgepinseltes ohne Lizenz, das Wandgemälde aus Brüssel hingegen wirkt sehr professionell. Ist es denn sicher, daß dort keine Genehmigung vorlag? --Toon 16:04, 22. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Hallo, es ist immer ein Unterschied, ob ich etwas nur einfach zeige, zitiere, ... (Bildzitat), oder ob ich es unter einer freien Lizenz veröffentliche (wie es hier auf WP geschieht) und damit weitgehende Nutzungsrechte einräume. Und da ist der Haken, die hier abfotographierten Bilder sind bestenfalls ersterem zuzuordnen. Die einzigen die hier für ausreichende Genehmigungen sorgen könnten wären René Goscinny und / oder (keine Ahnung, bei welchem der beiden die Rechte genau liegen) Albert Uderzo bzw. bis zum Ablauf der Regelschutzfrist deren Erben.
Ansonsten ist auch Commons:Derivative works (die dt. Übersetzung) sehr aufschlußreich. Viele Grüße --Btr 16:41, 22. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
@Toon: In Brüssel gibt es keine Panoramafreiheit. --ST 19:04, 22. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
@Btr: Dann dürfte man aber auch keine Bauwerke unter Panoramafreiheit in der Wikipedia zeigen, denn die wären ja ansonsten auch geschützt. @Steschke: Wir sind hier aber in Deutschland und nicht in Brüssel. Wenn wir uns bei anderen Fragen (z.B. US-PD) nach den deutschen Richtlinien richten und nicht nach denen des Ursprungslandes, dann doch wohl auch in diesem Fall. --Toon 19:12, 22. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Es gilt das Schutzlandsprinzip. So, und für mich ist hier EOD. --ST 21:28, 22. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Es gilt NICHT das Schutzlandprinzip. Für die Wikipedia gilt für gewöhnlich das Recht der deutschsprachigen Länder, was hinsichtlich der Panoramafreiheit bedeutet, dass die deutsche Regelung als strengste dieser drei Länder anzuwenden ist. Das steht so in Wikipedia:Bildrechte und wenn ST etwas daran ändern will, muss er die Formulierungen unserer Bildrechte-Policy nach hinreichender und umfassender Diskussion ändern. Nach dem Schutzlandprinzip kann jeder deutsche Urheber in belgien verlangen, dass wir sein Werk entfernen, egal wo sich dieses befindet. Ohne ein Meinungsbild wird hier gefälligst die Panoramafreiheit nach deutschem Recht wie bisher respektiert. Es ist ST freigestellt, ein Meinungsbild zu verlangen. Ist ein Wandbild rechtmäßig (z.B. meiner Erinnerung nach eine Guernica-Kopie an einer deutschen Uni) angebracht oder wird ein Gegenstand bei dem das Erschöpfungsrecht eingetreten ist (z.B. eine käuflich erworbene Asterix-Keramikfigur als Gartenzwerg) bleibend im Straßenbild angebracht, so gilt die Panoramafreiheit --Histo Bibliotheksrecherche 23:36, 22. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

In der Quelle, die du mir freundlicherweise genannt hast, heißt es wörtlich in Satz 1: „Der Schutz von Bildern im Internet bezieht sich immer auf den Staat, für den der Schutz begehrt wird (Schutzlandprinzip).“ Was ich nun nicht verstehe ist, warum soll mein Aussage oben „Es gilt das Schutzlandsprinzip.“ falsch sein. Lediglich deine Aussage: „Es gilt NICHT das Schutzlandprinzip.“ widerspricht unseren Richtlinien. Solltest du dir möglicherweise überlegen, ein Meinungsbild zu verlangen? Aber dann müsstest du dir selbst erst mal eine Meinung bilden, denn der Absatz stammt von dir [8] --ST 00:03, 23. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Warum ist denn das keine Panoramafreiheit, wenn ich eine Hauswand mit bleibendem Anstrich von einer öffentlichen Straße aus (hier: auf der Weststraße/B226 in Hagen/Westfalen) ablichte? Verstehe ich nicht. --Telefon76 00:40, 23. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Genau das meint Histo und ich stimme ihm zu. --Ralf 00:52, 23. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
<quetsch>Histo - ich verstehe ihn jedenfalls so - und ich auf jeden Fall unterhalten uns hier über das belgische Bild. Dass hier Panoramafreiheit bei dem Bild aus Deutschland in Frage kommt steht außer Zweifel. Vielmehr ist hier zu klären - und bis zum Beweis des Gegenteils gehe ich davon aus - dass das fotografierte Objekt selbst eine Urheberrechtsverletzung ist. Diese Eigenschaft schleppt es aber mit sich, so dass auch ein eigentlich nach den hiesigen Regeln der Panoramafreiheit freies Bild eine Urheberrechtsverletzung in sich trägt. --ST 19:24, 23. Okt. 2006 (CEST)</quetsch>[Beantworten]

Natürlich gilt hinsichtlich gerichtlicher Klagen das Schutzlandprinzip. Aber das hat nicht das geringste mit unseren Hausregeln zu tun. Wenn wir Belgien als Schutzland nehmen, dürfen wir kein deutsches modernes Rathaus hier ablichten. Also gilt hier das Recht der deutschsprachigen Länder wie gehabt, weil die Schutzländer, die wir berücksichtigen, DE, CH und AT sind (evtl. auch die USA). --Histo Bibliotheksrecherche 01:43, 23. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Wir unterhalten uns also um zwei Bilder:
    1. Ein Lichtbild aus Belgien, dessen reproduziertes Werk ("Wandanstrich") ob seiner professonellen Machart evtl. beim Rechteinhaber korrekt lizensiert wurde. Nur das (in die WP hochgeladene) Lichtbild ist mangels Panoramafreiheit (im Ursprungsland) nicht gedeckt.
    2. Ein Lichtbild aus Deutschland, das zwar unter Panoramafreiheit fällt, bei dem jedoch anzunehmen ist, dass das abgebildete Werk ("Hausanstrich") selbst eine Rechtsverletzung darstellt.
Wenn ich die bisherige Diskussion richtig verstehe, dann a) löschen lassen, aber b? --jha 11:47, 24. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
zu Bild 1: Unsere Richtlinien regeln den Umgang mit belgischen Bildern, die unter die deutsche Regelung der Panoramfreiheit fallen würden nicht. Dort heißt es: „Üblicherweise richtet sich die deutschsprachige Wikipedia nach dem Recht der deutschsprachigen Länder, akzeptiert also die Panoramafreiheit nach deutschem Recht. Es gibt allerdings noch keinen Konsens, ob aus Gründen der Risikoverminderung Abbildungen von Objekten aus Ländern, die keine Panoramafreiheit kennen (wie Frankreich) grundsätzlich unzulässig sind.“ Zudem ist es auch hier nicht nachgewiesen, ob es sich beim abgebildeten Objekt um eine zulässige oder urheberrechtswidrige Wiedergabe handelt.
zu Bild 2: Wie gesagt könnte es sich auch hier um die Abbildung eines urheberrechtswidrigen Objekts handeln.
Unabhängig von der Sonderproblematik zu Bild 1 ist grundsätzlich zu entscheiden, wie mit möglicherweise urheberrechtsverletzenden Objekten, die hier in Form von Fotos eingestellt werden, umzugehen ist. „Augen zu und durch“ oder lieber „auf Nummer sicher“? Wir verlangen bei Bilderlaubnissen eine Erklärung des Rechteinhabers, die per Mail an das OTRS geschickt werden muss und dann mittels Ticket-Nr. durch einen Admin bestätigt wird. Ich meine, diese geübte Praxis muss in diesem Falle auch gelten. Ohne eine eindeutige Freigabe sind die Bilder zu löschten. --ST 20:37, 24. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Im Artikel Atomium sind jedenfalls Bilder von ebendiesem zu finden. Hier wird offensichtlich Panoramafreiheit geduldet, obwohl es Brüssel steht. --Toon 09:50, 25. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Urheberrecht oder GFDL von IP ?

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Hallo.

  1. Wie verhält es sich mit einem Artikel, der hier von einer IP Adresse eingestellt wurde und der dann gelöscht wurde ? Muss ich, bei der Verwendung der Infos (privat oder in einem Wikipediaartikel) die IP - Adresse angeben (so ich diese überhaupt noch besitze) ?
  2. Wie ist es, wenn an dem Artikel inzwischen zig Leute mitgearbeitet hatten, ich mir den Artikel auf meine Festplatte kopiert hatte und später feststelle, dass er gelöscht wurde, ich aber Teile des Inhalt für einen eigenen Artikel benötige oder in der Wikipedia woanders einbauen möchte, ich aber keine Versionsgeschichte mehr besitze , also keine Namen nennen kann ? Danke für euer Bemühen. --nfu-peng Diskuss 14:25, 13. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Schau mal unter Benutzer:Historiograf/GNU_FDL_Highway_to_Hell_-_FAQ. Für beide Fragen dürfte Punkt 3.11 hilfreich sein, für Frage 2 zusätzlich der Abschnitt 3.13, zweiter Punkt.--Wiggum 14:39, 13. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Ein Benutzername ist wie auch eine IP-Adresse mehr oder weniger einer realen Person zuordbar. Statische IP Adressen können oftmals auch direkt einer Person oder einem engen Personenkreis (z.B. einer Firma) zugeordnet werden. Arcy 18:04, 13. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Bilderverwendung aus Wikipedia in Printmedien möglich?

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Habe die relevante Antwort auf die Frage, ob denn Bilder aus Wikipedia in Printmedien verwendbar sind, leider nicht gefunden. Im speziellen Fall beim Bild auf http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:S-Bahn-Karlsruhe.JPG konnte ich leider nicht schlau werden! Danke für die Hilfe

siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Lizenzbestimmungen#f.C3.BCr_Bilder_2 // by Forrester ...in Vorfreude 14:25, 16. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Das ist ein schwieriger Fall, gerade bei diesem Bild. Prinzipiell darf das Bild benutzt werden, das erfordert allerdings den Abdruck der gesamten GNU-FDL-Lizenz, was nicht gerade wenig ist. Alternativ kann man sich an den Fotografen wenden und um eine andere Lizensierung bitten. Weiterhin ist zu beachten, daß bei Aufnahmen in Bahnhöfen eine Veröffentlichung der DB AG notwendig ist. --Ralf 14:29, 16. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Was ist bei Veröffentlichungen von Bahnhofsbildern mötig? Eine Genehmigung der DB-AG? Der Abschnitt oben ist unklar formuliert, bitte nochmals im Detail erklären. mfg--Regiomontanus 14:33, 16. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Es steht ausführlich in Wikipedia:Bildrechte#Bahnh.C3.B6fe_und_Verkehrsanlagen - ob hier das Hausrecht der DB AG oder der städtischen Verkehrsbetriebe vorliegt (wahrscheinlich beider), muß im Einzelfall geklärt werden. Für kommerzielle Zwecke (Bildagenturen, Werbung) wird in vielen Fällen eine Lizenzgebühr verlangt. So ist der ICE nach dem Geschmacksmusterrecht geschützt. Die gewerbliche Benutzung wird dann nur nach vorheriger Genehmigung durch die Bahn AG ermöglicht. Nähere Auskünfte gibt die DB AG, Abt. GKW 2,Tel. 069/26540179. --Ralf 14:41, 16. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Die Bilder sind hier frei veröffentlicht, es sind die Lizenzbedingungen (in dem Fall GFDL) zu beachten, nichts weiter. Für eventuelle wettbewerbs-, marken- oder sonstwierechtliche Fallstricke möge der Fragesteller den Anwalt seiner Wahl konsultieren, das kann man hier nicht beantworten.--Wiggum 15:10, 16. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Danke sehr!

Wer viel fragt, kriegt auch viele Steine in den Weg gelegt. Was nicht - gesetzlich - ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt, so sollte man das sehen. Alles andere fördert eine Kultur der Unterwürfigkeit. --Histo Bibliotheksrecherche 22:37, 16. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

brauchen wir diese vorlagen wirklich (way to commons???)

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(kann auch vom abschnitt genehmigung in Vorlage:Information erledigt werden!!!)

* Vorlage:Bild-PD-Sodipodi - 11 Vorlageneinbindungen * Vorlage:Bild-UN-Karte - 1 Vorlageneinbindung (ist da die Rechtslage jetzt klar????) * Vorlage:Bild-PD-Britannica1911 - 1 Vorlageneinbindung * Vorlage:Briefmarke-DBZ (0), Vorlage:Briefmarke-Reichspost (1) * Vorlage:Bild-by-alt hat jetzt nur noch 12 Vorlageneinbindungen...können wir diese Bilder nicht einfach löschen, den uploader verständigen und gut is? * Vorlage:Bild-PD-US-Air Force (0), Vorlage:Bild-PD-US-Army (3), Vorlage:Bild-PD-US-Marines (3), Vorlage:Bild-PD-US-Navy (1), Vorlage:Bild-PD-USGov-Interior-USGS (1) (können alle in Vorlage:Bild-PD-US)

wir wollen doch nicht ein derartiges vorlagenchaos werden wie die commons oder??? // by Forrester ...in Vorfreude 23:25, 16. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Zumindest Vorlage:Bild-by-alt habe ich mal erlegt. --Ixitixel 15:14, 17. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Bilder auf die Commons schieben und Vorlagen hier löschen. Nur bei den Briefmarken wäre ich vorsichtig! --Flominator 19:29, 17. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Jepp, bei den Briefmarken muss man vorsichtig sein! Da die Abbildungsfreigabe nur für deutsche Marken der (Reich-, DDR-Post und Bundespost galt und jetzt für die Deutsche Post AG gilt. Nicht jedoch für die privaten Postdienstleister. Und bei den anderen Ländern gibt es wieder ganz andere Regelungen. ... Wollte ich nur mal so anmerken ;-) Gruß --kandschwar 21:11, 17. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
LA für US-Vorlagen gestellt. // by Forrester ...gespannt auf... 07:06, 18. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

PD-alt bei Filmen

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Mir kam neulich folgende Frage auf. Bei einem Bild ist es ja klar, 70 Jahre nach dem Tod des Photographen/Malers/... erlöschen die Urheberrechte. Wie ist es aber bei Filmen? 70 Jahre nach dem Tod des Regisseurs, oder 70 jahre nach Tod des Kameramanns? Müssen auch alle Leute aus der Special Effects Abteilung 70 jahre tot sein? Nur uas Interesse? --Ixitixel 15:26, 24. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Gute Frage, ich hab auch keine Antwort. Bei dem Video nachher hab ich es einfach, habe schon alle gefragt - aber bei "alten" Sachen wird es sicher schwierig. --Ralf 15:32, 24. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

HTH,--Wiggum 16:38, 24. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Ähnliche Frage: Wie sieht es mit Banknoten der Bank deutscher Länder aus? Gemeinfrei? Wahrscheinlich nicht. Aber das sind die zahlreichen Banknoten aus den Jahren 1910 bis 192X, die hier zurzeit existieren, ja vermutlich auch nicht. Einen Kläger gegen das Hochladen dürfte es wohl kaum mehr geben, und die D-Mark-Scheine müssten, zumindest behauptet das gerade mein Verstand, eher problematisch sein (wg. Fälschungen) als diese Uralt-Dinger. Also, was sagen die Experten, hochladen oder nicht? Danke, rdb? 00:27, 8. Okt 2006 (CEST) (p.s.: Es geht um einen 10-Pfennig-Schein - Fälschungsprobleme sollten hier wohl wirklich nicht aufkommen ;-) )

Mit dem Schwaneberger-Urteil werden Banknoten als amtliches Werk eingestuft: „...ist nicht bloßes Objekt der Betrachtung, sondern teilt einen bestimmten Inhalt, nämlich ihren Wert ... mit.“ --ST 00:37, 8. Okt 2006 (CEST)
Merci Beaucoup! rdb? 17:35, 8. Okt 2006 (CEST)

URV gesichtet

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Hallo!

Wäre das bei diesem Bild (Bild:Kor130.jpg) nicht URV? Man darf doch nicht einfach ohne Erlaubnis Bilder von einer Internetseite nehmen. --Hufi Feedback 18:27, 15. Okt. 2006 (CEST) Bild:Prod spray.jpg Hier wahrscheinlich auch, man kann doch nicht selbst einfach dazuschreiben, dass man das Bild verwenden darf, oder? --Hufi Feedback 18:48, 15. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Hallo Hufi. Stell einfach einen LA. Bei der Masse an problematischen Bildern können wir hier nicht jeden Standardfall nochmal diskutieren. Sollte mal etwas versehentlich gelöscht werden, kann es mit Begründung auf WP:WW problemlos wiederhergestellt werden. Hier geistert noch die alte Sitte mit Ängstlichkeiten vor Bildlöschungen rum, weil früher mal Bilder nicht wiederherstellbar waren. Diese Zeiten sind aber lange vorbei und man kann bei Bildern genauso mutig löschen wie bei allem anderen auch. Und man sollte auch mutiger löschen, damit sich langsam ein Druck bildet und Leute merken, dass Bilder ohne hinreichenden Beleg für eine freie Lizenz konsequent und zügig entsorgt werden (und nicht im Gegenteil die Löschantragsteller belegen müssen, dass das Foto problematisch ist), ohne dass das noch unendlich lang hinausgezögert wird. --Rtc 18:52, 15. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Ok, wird gemacht - hab 2 ähnliche Bilder bereits gesichtet. Welche {{}}muss ich dafür nehmen - ist das bei Bildern anders? --Hufi Feedback 18:56, 15. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

LA's gestellt. --Hufi Feedback 18:59, 15. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Ich weiß es garnicht mehr, wie man einen Bild-Löschantrag manuell erstellt, weil ich Benutzer:Rtc/monobook.js verwende. --Rtc 19:04, 15. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

So was wollt ich mir immer schon mal zulegen, muss ich mal ausprobieren. --Hufi Feedback 19:05, 15. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Screenshots von kommerziellen Programmen für Lehr-Zwecke

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Muss ich die FAQ zu Screenshot so verstehen, dass es gar nicht möglich ist ein Wikibook mit Bildern zu kommerzieller Software zu machen? (z.B. Dreamweaver im [Handbuch Webdesign]) Macht es einen Unterschied wenn ich das Bild stark überarbietet habe, wie in [[9]]? (in de.wikibooks gibts dazu [eine Diskussion] Bjelli 22:27, 18. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Ich kenn mich auch nur mit unseren Gepflogenheiten aus, aber wenn ein Bild urheberrechtlich geschützt ist (und der Screenshot einer kommerziellen Software scheint dies zu sein), dann ist es das. Und eine "starke Überarbeitung" kann ich in Deinem Bild nun überhaupt nicht erkennen, mal ganz abgesehen davon, dass auch abgeleitete Werke die Erlaubnis des Urhebers zur Veröffentlichung brauchen. Ich sehe da eigentlich keinen Handlungsspielraum. --Taxman¿Disk?¡Rate! 02:54, 19. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Familienfotos

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Ein gewisser Benutzer stellt hier des öfteren ältere Bilder ein und schreibt sich, da sie sich vor der Digitalisierung in seinem Familienbesitz befanden, das Copyright zu, um sie dann unter Lizenzen wie CC oder GFDL zu stellen.

  1. Gehe ich recht in der Annahme, dass es in einem solchen Fall angebracht ist, die Lizenz zu löschen und gegen einen auf die Tatsache, dass das Urherberrecht ausgelaufen ist, hinweisenden Baustein zu ersetzen?
  2. Gehe ich recht in der Annahme, dass man Bilder, die vermutlich vom Fotografen und nicht von einem Familienmitglied angefrertigt wurden und deren Urheber noch keine siebzig Jahre tot ist, löschen sollte?
  3. Wie kann man Bilder deren Urhber zwar schon tot ist, aber noch keine 70 Jahre, unter eine freie Lizenz stellen? Durch das Befragen aller Erben des Urhebers?--Hannes2 Diskussion  17:28, 15. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Ja, Du gehst recht in der Annahme, dass für solche Bilder ohne weiteres Geplänkel Löschantrag gestellt werden sollte. --Rtc 17:31, 15. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Und der Rest?--Hannes2 Diskussion  18:01, 15. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Ich habe natürlich noch vergessen, zu erwähnen, dass Bilder, die bereits älter als 100 Jahre sind, und wo nicht bewiesen ist, dass der Urheber vor 70 Jahren noch lebte, akzeptiert werden. Ich dachte, es geht Dir nur um Bilder, die jünger als 100 Jahre sind. Die einzige Frage, die noch offen wäre, ist 3., und diese ist generisch zu beantworten: Alle Inhaber von ausschließlichen Nutzungsrechten und alle Inhaber von Urheberrechten (d.h. auch alle Miturheber und auch alle Erben des Urhebers und der Miturheber...) müssen die Einverständniserklärung abgeben, damit das Bild unter eine freie Lizenz gestellt werden kann. --Rtc 18:11, 15. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Die offizielle Fassung der Einverständniserklärung befindet sich unter Wikipedia:Textvorlagen. Es ist regelmäßig unzulässig, dass Rtc auf seine Privatseite verweist --Histo Bibliotheksrecherche 19:38, 15. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Historiograf verwendet hier die Wendung "regelmäßig unzulässig" so, wie andere vielleicht "geht mir gegen den Strich" verwenden würden. Tatsächlich gibt es überhaupt keine Regel, mäßig derer es unzulässig wäre, auf meine Privatseite zu verweisen. --Rtc 19:43, 15. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Der Uploader hat hier "PD-Old" angenommen, was ich bei einem Werk von 1934 doch für sehr optimistisch (oder pssimistisch aus der Lebenssicht dessen, der die Netzspinne gemalt hat) halte. Ich würde hier aber mangelnde Schöpfungshöhe annehmen, wie seht Ihr das? --Mogelzahn 10:28, 19. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Hallo? Ist da wer? --Mogelzahn 16:08, 23. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Rtc hat am 19. schon einen Löschantrag gestellt, weitere Kommentare braucht's wohl nicht. ;-) --Wiggum 16:11, 23. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Hups, das war bei mir nicht angekommen. --Mogelzahn 16:28, 23. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Planungsunterlagen staatlicher Behörden, Amtliche Pläne

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Inwiefern darf aus städtebaulichen Plänen staatlicher Stellen zitiert bzw. abgeschrieben werden (z.B. eine virtelseitige geologische Beschreibung) ?
Ich denke dabei an Landschaftspläne oder Bebauungspläne wie Sie oftmals für Landkreise, Gemeinden und Städte erstellt werden. Oftmals handelt es sich dabei um Texte bzw. Zusammenfassungen auf Grundlage andere Quellen.
Wann kann man hier von einer Schöpfungshöhe sprechen, die urheberrechtlich geschützt ist.
Wer hat die Nutzungsrechte an diesen Texten. Darf der "Bürger" entsprechende Pläne als "Amtliches Werk" ansehen, die vom Urheberrecht ausgenommen sind? 84.137.234.208 17:28, 20. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Planungsunterlagen sind, insbesondere wenn sie wie heute üblich nicht von der Verwaltung selbst, sondern von privaten Planungsbüros im Auftrag der Verwaltung erstellt werden, keine amtlichen Werke. Du darfst sie also zitieren, paraphrasieren aber nicht einfach kopieren. --h-stt !? 19:06, 20. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Wer hat dann die Rechte an den Texten, das Planungsbüro oder die Behörde. Bzw. wen muss ich fragen? 84.137.234.208 22:44, 20. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Ausnahme: Im Rahmen von Rechtsnormen (z.B. kommunalen Amtsblättern) wiedergegebene Karten genießen keinen Urheberrechtsschutz, wobei strittig ist, ob sie nur im Kontext der Norm abgebildet oder auch separat genutzt werden dürfen --Histo Bibliotheksrecherche 20:28, 20. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Sprich: § 5 Abs.1 (gut) oder Abs. 2 (weniger gut) UrhG. --ST 00:50, 21. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Mein Problem sind in einem Planwerk verwendete Kartenauschnitte aus dem 18'ten Jahrjundert. 84.137.234.208 01:50, 21. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Könntest du das Problem konkretisieren? --ST 01:52, 21. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Karte aus dem 18 Jahrhundert. Erhältlich bei den Landesvermessungsämtern. Scan eines Mini-Ausschnittes. 84.137.234.208 02:02, 21. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Gibt dir WP:BR dazu ausreichende Informationen? Ein Bild aus dem 18. Jhrd. wäre gemeinfrei. Ein Scan davon ebenfalls. --ST 02:05, 21. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Lizenzangaben

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Was bedeuten folgende Lizenangaben bei Bildern und Karten in der Deutschen Wikipedia: This work is in the public domain in the United States..., This image is in the public domain in the United States. und This image might not be in the public domain outside of the United States (this especially applies in Canada, China, Germany or Switzerland). Mein Englisch ist nicht gut genug. -- 217.228.94.49 18:28, 29. Okt. 2006 (CET)[Beantworten]

"Dieses Bild ist Public domain in den Vereinigten Staaten. Es könnte nicht public domain außerhalb der vereinigten Statten sein. Das bezieht sich vor allem auf Kanada, China, Deutschland und die Schweiz. Es geht vor Allem darum, dass Deutsches Recht kein Public domain im amerikanischen Sinne, sondern Gemeinfreiheit kennt. --Taxman¿Disk?¡Rate! 18:35, 29. Okt. 2006 (CET)[Beantworten]
Danke für die schnelle Antwort. Wie habe ich dich jetzt zu verstehen? Sind diese Bilder und Karten jetzt korrekt in den Deutschen Artikeln? -- 217.228.94.49 18:40, 29. Okt. 2006 (CET)[Beantworten]
Das hängt von den genauen Umständen ab. Gib doch mal ein paar Beispiele. Grundsätzlich sollten Bilder auf commons aber kompatibel und in der deutschen WP verwendbar sein, das trifft nur leider nicht immer zu --Taxman¿Disk?¡Rate! 18:47, 29. Okt. 2006 (CET)[Beantworten]
Diese z. B.: "Bild:Redwood-NP Map.png", "Bild:Logging oregon.jpg" -- 217.228.94.49 18:59, 29. Okt. 2006 (CET)[Beantworten]

Das erste Bild ist ein Werk, zu dem die US-Regierung das Urheberrecht hat und es in ihrem Copyright-Gesetz als PD freigegeben hat. Ob dieses Gesetz in Deutschland als zivilrechtliche Lizenz für eine Freigabe gelten kann, könnte man hinterfragen, jedenfalls ist auch keine gegenteilige Ansicht der US-Regierung bekannt. Bilder wie das zweite hingegen sind in Deutschland nicht legal und müssen gesperrt werden, weil die USA spezielle Staatsverträge mit Deutschland hat. (es hat nichts mit public domain/gemeinfreiheit zu tun, wie Taxman dachte). Allerdings ist das zweite Bild hier ausnahmsweise doch in Ordnung in der deutschen WP, da der Autor offenbar unbekannt ist und das Bild schon mehr als 100 Jahre alt. --Rtc 19:02, 29. Okt. 2006 (CET)[Beantworten]

ok, wobei das zweite Bild die Anwendung der 100-Jahre-Richtlinie nahelegt. --Taxman¿Disk?¡Rate! 19:04, 29. Okt. 2006 (CET)[Beantworten]
Wenn ich es jetzt verstehe, sind beide in Ordnung. Hätte mich allerdings auch gewundert, wenn es nicht erlaubt wäre, da sich ja beide in einem "exzellent" Artikel befinden. -- 217.228.94.49 19:11, 29. Okt. 2006 (CET)[Beantworten]
Ach, das sagt garnichts aus. ;) --Rtc 19:36, 29. Okt. 2006 (CET)[Beantworten]
Sollte dies vor den Wahlen nicht zwingend kontrolliert werden? Leider kann mir keiner bei meinem Problem weiter oben helfen. -- 217.228.94.49 19:49, 29. Okt. 2006 (CET)[Beantworten]
Naja, ich sage mal, es wäre schön, wenn es kontrolliert werden würde, aber prinzipiell überprüft der Review- und Wahlprozess nur die inhaltliche Qualität und übereinstimmung mit inhaltlich relevanten Richtlinien (ist es neutral, sind die Quellen angegeben, ist der Text aussagekräftig...), nicht ob die Bilder legal oder richtliniengemäß sind. (legalität können wir sowieso nicht garantieren; auch die 100-jahre-Regel erwischt gemäß der rechnung, die die Grundlage bildet, zu 50% Bilder, die potenziell illegal sind – das läuft alles auf die Gefahr und Haftung des Hochladers hin.) --Rtc 20:02, 29. Okt. 2006 (CET)[Beantworten]

Schöpfungshöhe

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Hallo, ich hab eine Frage zur Schöpfungshöhe bei Logos politischer Parteien. Woher weiß man, ob ein Parteilogo eine so geringe Schöpfungshöhe hat, dass des gemeinfrei wird. Siehe Bild:Australiangreenslogo.gif (geringe Schöpfungshöhe) - Grüße - 2000 22:29, 6. Okt 2006 (CEST)

Hier liegt keine Schöpfungshöhe vor, das ist nur Text im Dreieck. --Ralf 22:32, 6. Okt 2006 (CEST)
Hey danke, ich hab aber eigentlich eher gemeint, wie ich im Allgemeinen an Logos erkenne, ob sie gemeinfrei sind... zum Beispiel sowas [10]; oder kann man das nicht so pauschal sagen? - Grüße - 2000 22:45, 6. Okt 2006 (CEST)
Sieht auch eher einfach aus. Schau dir doch einfach mal die Kategorie:Public-Domain-Bild (Markenrecht) an, dann bekommst du vielleicht ne Ahnung. --MB-one 00:15, 7. Okt 2006 (CEST)
und ließ Schöpfungshöhe! Dann weißt Du, dass das alles pi mal Daumen "Entscheidungen" sind, vor Gericht kannst Du dich auf nix berufen. --Taxman¿Disk?¡Rate! 00:32, 7. Okt 2006 (CEST)

Wie oft darf ich es noch wiederholen? Schöpfungshöhe ist bei Logos nicht ausschlaggebend. Es ist ausschlaggebend, ob sie die Durchschnittsgestaltung nicht deutlich überragen und schon älter als drei Jahre. --Rtc 07:23, 7. Okt 2006 (CEST)

Dann ändere bitte Schöpfungshöhe dahingegehend – wenn ich den Artikel richtig in Erinnerung habe, wird dort ausdrücklich auf ein Logo, das der SED nämlich, Bezug genommen.--Hannes2 Diskussion  13:47, 7. Okt 2006 (CEST)
Ja *seufz*. Das SED-Logo hat auch keine Schöpfungshöhe, weil es nur aus vorher bekannten Symbolen trivial zusammengesetzt ist. Das ist eine weitere Stufe innerhalb der nicht geschützten Logos. Aber das laufende Auge hat eben Schöpfungshöhe in dem Sinn; es ist eine kleine Münze. Das reicht aber nicht, es müsste für einen urheberrechtlichen Schutz auch noch die Durchschnittsgestaltung deutlich überragen, damit es den Kernbereich des Geschmacksmustergesetzes als lex specialis verlässt. Das wird vom BVerfG-Urteil sehr deutlich rezitiert. Der Schöpfungshöhe-Artikel gibt schon alles richtig wieder. Bitte SED-Logo nicht mit Laufendem Auge gleichsetzen. --Rtc 16:39, 7. Okt 2006 (CEST)

Zitat eines Wikipedia Artikels

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Hallo,

ich moechte in einer wissenschaftlichen Arbeit gerne einen Artikel aus Wikipedia zitieren. Normalerweise sieht das Format fuer Zitate immer aus "Lehmann, 2005, Zeitschrift, Nummer, Seite". Wie sollte ich es auf Wikipedia uebertragen?

Viele Gruesse


Hendrik

Überhaupt nicht. Wikipedia-Artikel sollte man nicht zitieren. Enzyklopädieartikel sind dazu da, um einen Einstieg in das Thema zu bieten und um zur relevanten Literatur weiterzuleiten, die dann überprüft (und zwar dringend! oft sind die informationen schlicht falsch oder die quellen sind irreführend wiedergegeben) und zitiert werden kann. Wenn Du es trotzdem nicht lassen kannst, findest Du links in jedem Artikel in der Leiste unter "Werkzeige" den Punkt "Artikel zitieren". Zudem verwechselst Du gegebenenfalls Zitat und Zitation. Zitation hat per se mit dem Urheberrecht nichts zu tun, sondern mit den Gepflogenheiten der Darstellung in wissenschaftlichen Ausarbeitungen. --Rtc 18:29, 10. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Siehe hier. Wichtig ist, dass Du auf eine bestimmte Version des Artikels zurückgreifst (Mittels Werkzeug "Permalink" in der linken Leiste). Beachte aber auch, dass Wikipedia eine Tertiärquelle und damit nur sehr eingeschränkt zitierfähig ist. --Taxman¿Disk?¡Rate! 18:21, 10. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Kann ich nicht meine eigene Bilder in Wikipedia hinzufügen?Ich habe das gerade gemacht und alle sind weg... Peter Heydeck

Und woher wissen wir, dass das stimmt? --ST 23:29, 21. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Außerdem wird der Artikel Peter Heydeck wohl wegen fehlender Relevanz gelöscht werden. --ST 23:31, 21. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Das glaube ich nicht. Wer in der Tretjakow-Galerie ausgestellt wird, gehört zur Spitze der russischen Kunstwelt. Dass Werke dort ausgestellt werden, müsste natürlich ggf glaubwürdig gemacht werden, die Webseite ist (englisch und russisch) nicht ausführlich genug, um das zu verifizieren. --h-stt !? 11:47, 22. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

moin,

ich denk' man kann hier nicht von panoramafreiheit und auch nicht von pd sprechen - oder etwa doch? --Frumpy !? 15:29, 23. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

In meinen Augen geht das nicht mehr mit panoramafreiheit, aber Historiograf würde bestimmt widersprechen oder zumindest meine Gründe ablehnen. --Rtc 15:52, 23. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Warum sollte das nicht gehen? Öffentlich und bleibend, ersteres wird wohl so sein, zumindest nach dem Lageplan, und bei so einer Hinweistafel darf man wohl auch annehmen, dass sie bleibend ist.--Wiggum 16:01, 23. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Hier wird aber kein Kontext gezeigt, sondern einfach nur das Werk vervielfältigt. Das ist nicht im Sinn der Panoramafreiheit. (Die Schweiz regelt das sogar explizit.) Als reine Reproduktion einer zweidimensionalen Vorlage handelt es sich nicht um ein Lichtbild, was aber Voraussetzung für Panoramafreiheit wäre. Wir können nicht argumentieren, dass Reproduktionsfotografie kein Lichtbild produziert, wenn es uns bei fremden Reproduktionsfotos passt, und dass es plötzlich ein Lichtbild sein soll, wenn wir es bei Panoramafreiheit zu unserem Vorteil gerne so hätten. --Rtc 16:10, 23. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Das sehe ich genauso wie rtc und habe für Bild:Hh-bartholomaeusstrasse-bhalle.jpg desselben Benutzers heute einen Bildlöschantrag gestellt. --Mogelzahn 16:16, 23. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Wir haben uns an Wikipedia:Bildrechte zu halten und an die Ausführungen an Panoramafreiheit. Ich selber habe solche Tafeln in reichem Umfang eingestellt, weil ich die Rechtslage anhand der maßgeblichen juristischen Fachliteratur geprüft habe. Die extreme Auffassung, dass eine 2dimensionale Reproduktion kein "Werk" i.S. von § 59 UrhG darstellt, ist NIRGENDS in der urheberrechtlichen Literatur vertreten worden. Wenn die Kommentarliteratur eine Schrifttafel am Geburtshaus eines Dichters als Fall der Panoramafreiheit anerkennt, so geht daraus hervor, dass dieses Argument Unsinn ist. Eine unbefristete Sperre gegen Rtc und Mogelzahn erschiene angebracht. --Histo Bibliotheksrecherche 00:42, 24. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Wir lesen: § 59 "Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben." Jede visuelle Form der Vervielfältigung, ob Werk oder Lichtbild oder Fotokopie, ist nach allgemeiner Ansicht erlaubt, wobei Lichtbilder auch solche sind, bei denen kein Schutz nach § 72 UrhG zustandekommt. Das ist eine zwanglose Deutung im Gegensatz zu Rtc's gegenteiliger Auffassung --Histo Bibliotheksrecherche 00:51, 24. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Mal wieder viel Lärm um nichts, kündigte ich doch bereits an, "Historiograf würde bestimmt widersprechen oder zumindest meine Gründe ablehnen." Ich finde es immer wieder interessant und amüsant, was für niedlichen Anschimpfungen er sich ausdenkt. ;) Aber wir wissen ja alle, wie er es meint... --Rtc 01:08, 24. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Copyvio durch AOL: SCORPIO MAURUS PALMATUS.jpg

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Hallo!

AOL benutzt o.g. Bild (hier) - ohne die GFD-Lizenz ("...to be available under the same license. ...") weiterzugeben. Kümmert sich Wikipedia um solche Fälle oder der Bildautor selbst (falls er will)? Grüße, Martina Nolte 14:30, 10. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Das ist Sache des Bildautors. "Wikipedia", das ist der Betreiber, die Foundation, die nur die Plattform für die einzelnen Benutzer bereitstellt. Im übirgen sollte man nicht so streng sein, denn es ist ja Zweck der Bilder, genutzt zu werden. Wir sollten froh sein, dass jemand wie AOL unsere Bilder nutzt. --Rtc 14:37, 10. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Hallo Rtc, klar ist es ein schönes Aushängeschild, wenn ein "Großer" wie AOL Fotos von Wikipedia nutzt. Aber wofür sind Lizenzbedingungen da, wenn sich eh niemand dran hält? AOL verletzt hier die Urheber-/Lizenzrechte. Wiki-Fotos werden immer wieder - hier sogar von den "Großen" - als völlige Freibeute behandelt. Okay, das ist nicht Wikipedias Sorge. Die Fotografen stehen mit diesem Problem ganz alleine da. Vgl. eine Diskussion in den Commons: The practicalities are that the GFDL is useless if you don't have the money to defend your rights... LG, Martina Nolte 14:26, 12. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Hallo Marina, die Lizenzbestimmungen der GFDL haben einen Zweck, und dieser Zweck ist in der Präambel festgelegt. Primär ist der Zweck, die freie Benutzung, Verbreitung, Veränderung sicherzustellen. Sekundärer Zweck ist es, dass die Autoren genannt werden. Die Nutzung von AOL erfüllt das ungefähr. Natürlich wäre es schon angebracht, dass AOL auch angibt, dass es sich um ein GFDL-Bild handelt, insofern ist es natürlich nicht ganz in Ordnung. Aber sehr gut ist doch schonmal, dass AOL nicht versucht, mit Coypright-Hinweisen oder sonstigen Maßnahmen davor abzuschrecken, das Bild selbst zu verwenden. Du musst den Hintergrund verstehen. Die GFDL ist der Kompagnon zur GPL (die es schon weit früher gab) und bei der GPL geht es primär darum, dass nicht jemand hingeht, ein Programm verändert, und dann, ohne den Quellcode weiterzugeben, das neue Programm als sein eigenes verkauft. So etwas muss verhindert werden. Aber bei der Verwendung des Bildes auf einer Webseite? Das gerade zu ermöglichen ist ja der Sinn der GFDL. Eine freundliche Mail des Autors, dass ein Urheberhinweis angebracht wäre, nebst eines Hinweises darauf, dass das Bild unter den Bedingungen der GFDL genutzt werden darf, das könnte man machen. Aber im Großen und Ganzen ist das schon völlig in Ordnung, was AOL macht, und ein tolles Beispiel dafür, dass Wikipedia frei verwendbare Inhalte schafft, die eine so gute Qualität haben, dass sie auch von den "Großen" genutzt werden. --Rtc 14:47, 12. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Von wegen im großen und ganzen völlig in Ordnung, was AOL macht ist eine URV, wenn der Urheber der Nutzung nicht zugestimmt hat. Das ewige „Wenn jemand ein Bild unter eine freie Lizenz stellt, dann geht er davon aus bzw. hat er davon auszugehen, dass jeder alles mit dem Bild machen darf und wird“ kann ich nicht mehr höhren. Wenn das so wäre, bräuchte man die freien Lizenzen ja gar nicht, und könnte gleich alles unter PD stellen. Wozu überhaupt Lizenzen, wenn es ja „im Großen und Ganzen schon völlig in Ordnung“ ist, wenn sie jeder ignoriert, der Urheber „will es ja so“. Wie andere das sehen, ist mir egal, aber ich möchte hiermit klar stellen, dass ich verlange, dass, wenn man meine Bilder, Texte oder sonstige Werke nutzt, die Lizenzbedingungen einhält, oder mich vorher um Erlaubnis fragt. Wenn irgend jemand das nicht für nötig hält, ist das für mich garantiert kein bisschen in Ordung, ich sehe sowas dann als das, was es ist: Eine Verletzung meiner Urheberrechte. -- Timo Müller Diskussion 13:37, 14. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Fotos von den Blue Goals

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im Artikel Blue Goal sind mehrere Fotos von den Hamburger "Blue Goals" dargestellt. Die Blue-Goal-Aktion ist mittlerweile vorüber. Damit fallen die Fotos davon doch nicht mehr unter die Panoramafreiheit, genauso wie Fotos vom eingepackte Reichstag nach Ende der Aktion nicht mehr ohne Einverständnis des Rechteinhabers verbreitet werden durften, auch nicht auf Berlinpostkarten. Wie steht es da nun um die Blue-Goal-Fotos? Derzeit stehen sie als GFDL in Commons. Ninety Mile Beach 00:30, 21. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Das Recht Bilder unter Panoramafreiheit hochzuladen endet nicht einfach so. Entweder waren die Installationen von Anfang an bleibend oder nicht und somit unter Gesichtspunkten der Panoramafreiheit abbildbar oder eben nicht. --ST 00:53, 21. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Ich habe noch mal in Panoramafreiheit nachgelesen: "Zeitweilige Kunstaktionen sind keine bleibenden Werke im Sinne von § 59 UrhG. Der BGH hat deshalb im Fall des von Christo und Jeanne-Claude verhüllten Reichstags entschieden, dass dieser nicht unter die Panoramafreiheit fällt. Andernfalls hätten ohne Zustimmung der Künstler Postkarten verkauft werden können.". Die Blue Goals waren nicht auf Dauer angelegt => keine Panoramafreiheiet => URV, es sei denn, jemand holt das Einverständnis des Künstlers ein. Ninety Mile Beach 22:47, 21. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Erkennst du da Schöpfungshöhe? Hm. --ST 22:49, 21. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Die Tore haben den Charakter des Werks der bildenden Kunst und sind daher definitiv urheberrechtlich beschränkt. Die Schöpfungshöhe und somit kleine Münze ist bei dieser Werkart quasi immer erreicht. --Rtc 01:06, 22. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Ich sehe weder hier noch bei dem umhergereisten beleuchteten Fußball eine Schöpfungshöhe. --Ralf 01:34, 22. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Diese Dinge erreichen alle und definitiv die für ein Werk der bildenden Kunst notwendige Schöpfungshöhe. --Rtc 14:09, 22. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Reproduktionen von zweieinhalbdimensionalen Kunstwerken

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Zuvor: sorry für die Frage. Es steht sicher irgendwo, ich bin aber nur selten hier und kenne mich im Universum der Bildrechtshilfeseiten nicht aus.

Mit meiner Bildrechte-Halbbildung war ich mir bisher sicher: Reproduktionen alter Gemälde (zweidimensional) haben keine eigene Schöpfungshöhe, Fotografien von Skulpturen (dreidimensional) schon. Nun die Frage: Wo ist die Grenze zwischen beiden?

Konkret geht es um diese Fotografie einer Grabplatte aus dem 16. Jahrhundert, die ich heute in den Schnelllöschkandidaten fand. Wir haben den SLA in einen "normalen" Bild-LA umgewandelt, um die Sache zu klären. Die Diskussion ist hier.

Vielleicht kann jemand von Euch helfen, ich lerne gerne was dazu. Vielen Dank --Magadan  ?! 21:31, 4. Okt 2006 (CEST)

Wiggum hat völlig recht. Das Foto kann nur behalten werden, wenn der Fotograf bekannt oder es älter als 100 Jahre ist. Ansonsten gehen wir davon aus, dass die Rechte an dem Bild beim Fotografen liegen, es also nicht "frei genug" ist für die Wikipedia. --h-stt !? 22:13, 4. Okt 2006 (CEST)
Okay, danke. Wieder was gelernt :-) Magadan  ?! 22:26, 4. Okt 2006 (CEST)

Die Vorlage sollte am besten "flach wie Papier" sein. Hier ist sie das ganz offensichtlich nicht. Es gibt z.B. durchaus die Sicht, dass bereits einem Foto von einem Gemälde mit deutlicher, durch die Pinselführung entstandener Oberflächenstruktur Lichtbildschuld zukommt. Genaueres wird man hier erst sagen können, wenn es dazu einmal eine Gerichtsentscheidung gibt. In der Wikipedia werden solche Dinge traditionell sehr liberal gehandhabt: Repduktionsfotos von Gemälden werden auf die eigene Gefahr des Hochladers prinzipiell akzeptiert. --Rtc 22:58, 4. Okt 2006 (CEST)

Bild:150px-FIFA World Cup 2006 Logo.svg.png. Kann man dem noch zustimmen. Ich glaube nicht, dass die FIFA bei dem Milliardenmarkt mal eben ein Logo bestimmt, das keine Schöpungshöhe besitzt. --Ureinwohner uff 17:32, 12. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

gelöscht, das geht natürlich nicht --Ralf  18:19, 12. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Schöpfungshöhe ist bei Logos nicht ausschlaggebend. Es ist ausschlaggebend, ob sie die Durchschnittsgestaltung nicht deutlich überragen (wobei im Zweifel nicht davon auszugehen ist), ob sie schon älter als drei Jahre sind und ob keine Geschmacksmustereintragung vorgenommen wurde. --Rtc 19:08, 12. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Öhm, das geht doch nicht, oder? --Streifengrasmaus 16:32, 14. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

nope, gelöscht --Taxman¿Disk?¡Rate! 17:39, 14. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

wurde diese lizenzvorlage auf ihre richtigkeit überprüft? // by Forrester ...in Vorfreude 22:32, 16. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Ja, das ist korrekt. Briefmarken der Färöer sind gemeinfrei. Arne List hat das mit der dortigen Post abgesprochen, Mail liegt vor. --Ralf 22:43, 16. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Dann ist de rname der Vorlage aber falsch... // by Forrester ...in Vorfreude 22:47, 16. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
geändert, bitte auch mal bei #Vorlage:Bild-LGPL helfen ;) // by Forrester ...in Vorfreude 22:57, 16. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
sorry, ich kann kein englisch --Ralf 23:06, 16. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Lt. Amtliche Briefmarke (Deutschland) betrachtet die Postverwaltung der Färöer alle Briefmarken als gemeinfrei. Wem dem so ist sollte der entsprechende Nachweis auf der Diskussionseite der Vorlage hinterlegt werden, nur für den Fall, dass irgendwann niemand mehr da ist, der sich an irgendwelche Mails erinnern kann.--Wiggum 23:10, 16. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Wird geklärt, hast Recht, Suche ist angeworfen --Ralf 23:19, 16. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Wurde nach Vorlage:Briefmarke-FO verschoben. –DerHexer (Disk.Bew.) 23:16, 16. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Evtl auch diesen Link mit aufnehmen bzw beachten? --JuTa Talk 23:47, 16. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
vor allem den Abschnitt "We need a more explicit licence" ... // by Forrester ...in Vorfreude 23:51, 16. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
An der Stelle gebe ich auf. Die Meldung der Postverwaltung verstehe ich ja gerade noch, den Diskussionen kann ich nicht folgen. Da mögen sich nun andere reinhängen, die der englischen Sprache mächtig sind. --Ralf 00:06, 17. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Müssen wir regelmäßig neu diskutieren, was lange geklärt ist? Als ob wir nichts anderes zu tun hätten. Die Vorlage ist OK --Histo Bibliotheksrecherche 00:39, 17. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Deswegen soll sie ja auch auf den commons gelöscht werden...sie war jedenfalls nicht ok, da der name imho falsch war (hab das jetzt geändert und gleich dabei hier nach der richtigkeit nachgefragt)
Sorry, aber ist das jetzt Krümelkackerei oder was? Die Briefmarken sind PD, das ist bestätigt. Warum wird da nun weiter drauf rumgehackt? Ich verstehe nicht, warum immer wieder Spitzfindigkeiten gesucht werden. Seien wir froh, daß wir die Bilder nehmen dürfen und gut ist's. Übrigens: was auf commons diskutiert wird, ist völlig unerheblich für .de, die Auffassungen über Bildrechte gehen zu weit auseinander. --Ralf 00:52, 17. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Postverk Føroya hat doch die Erlaubnis gegeben, die Briefmarken als Public Domain zu betrachten. Wie oft noch? Es ist völlig irrelevant, ob ein User bezweifelt, der Chef der Briefmarkenabeteilung der färöischen Post habe die Kompetenz, das überhaupt freizugeben. Komisch, er hat zwar die Kompetenz, mit den Künstlern Verträge zu machen und zu entscheiden (zusammen mit dem Beirat), welche Briefmarken auf den Färöern erscheinen, er hat die Kompetenz, die Künstler für ihre beauftragten Werke zu bezahlen, er entscheidet, was auf der Website steht (zum Beispiel der Link genau zu den Wikimedia Commons), aber er hat nicht das Recht... ach, ich gebe es auf, aber wenn irgendwelche Vandalen bei den Commons die über 500 Briefmarken löschen wollen, erwarte ich massenhaft Solidarität. Das war eine verdammte Arbeit, und ich wurde von Postverk Føroya darin ermutigt, das zu machen. Briefmarken, von denen es keine guten Scans gab, haben sie mir sogar zugeschickt! - das alles immer voll bewusst, wofür und unter welcher Lizens. WIE OFT NOCH? -- Arne List 10:35, 17. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Wir sollten uns einfach mal darüber einig werden, wie liberal wir mit Larifari-Freigaben a la "jaja nehmts als PD" umgehen wollen. Normalerweise kriegt jeder zu hören, dass nur die Textvorlage ans OTRS akzeptiert wird. Eine einigermaßen stringente Linie wäre sinnvoll. Ich trage jetzt erstmal den Mailtext aus der Commonsvorlage hier nach.--Wiggum 14:22, 17. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Ich finde es absolut UNGEHÖRIG von Wiggum, in diesem Zusammenhang von einer Larifari-Freigabe zu sprechen und erwarte eine Entschuldigung von ihm bei Arne List --Histo Bibliotheksrecherche 14:31, 17. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

@alle die sich aufregen: ein einfaches "ja..." hätte gereicht. da es sich doch ein paar leute mehr melden scheint ja nicht alles so klar zu sein. jedenfalls kann ich nur Wiggum zustimmen (auch wenn ich nicht unbedingt sagen will, dass das bei dieser vorlage der fall ist): viele wissen nicht genau, was PD ist, sagen aber einfach mal (vlt sogar damit es in die WP kommt) "joa ist PD" ohne wirklich zu wissen, was das bedeutet. (bzw. ob sie das überhaupt können)
@"Ich finde es absolut UNGEHÖRIG von Wiggum"-Histo: (srry, aber ich nehm jetzt mal kein blatt vor den mund...) heul doch. es sollte uns allen um INHALTE gehen und nicht um irgendwelche entschuldigungen oder den zusammenhang (den ich ja gar nicht herstellen will, der aber vllt [auch wenn dies keine Larifari-Freigabe ist] zu einer bereichernden Diskussion führen kann). // by Forrester ...in Vorfreude 14:38, 17. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Postverk Føroya ist der Copyright-Inhaber seiner Briefmarken. Richtig? Wenn der zuständige Chef erklärt, dass die Abbildungen gemeinfrei sind, dann sind sie es, oder? Die Postverwaltung dokumentiert ihr wohlwollendes Einverständnis durch den Link auf ihrer eigenen Website. Mir unverständlich, wieso das hier überhaupt ein Thema ist. Eine Behörde erklärt ihre Briefmarkenmotive für PD, und gut ist... -- Arne List 17:06, 17. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Und Schlußstrich: die Mail ist jetzt im OTRS, so daß das Ganze auch formaljuristisch "abgesichert" ist. Könnte ja sein, daß der OTRS-Server abbrennt, dann müssen wir das Ganze natürlich nochmal diskutieren. --Ralf 17:08, 17. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
E-Mail erhalten und Ticketnummer sowohl in der de-Vorlage als auch auf Commons nachgetragen. Und Ralf, erschreck mich bitte nicht so... Server abbrennen *brrr* --Raymond Disk. Bew. 18:48, 17. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Schreibwettbewerb - URV-Schleudern...

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Die beiden Artikel aus dem Schreibwettbewerb (The Joshua Tree und Call Off the Search) sind leider ziemlich URV-durchsetzt. Es geht um

Habe leider zu spæt gesehen, dass die auf den Commons liegen; kann sich wer drum kuemmern? Die Jury hat dafuer eigentlich einen Tritt in den Allerwertesten verdient... --Kantor Hæ? 16:33, 22. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Siehe § 51 UrhG Zitate --Ralf 17:09, 22. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
-> Urheberrechtlich geschuetzte Beispiele unter freier Lizenz? -> Verbreitung ohne Artikelkontext? Sorry, das Zitatrecht greift hier leider nicht. --Kantor Hæ? 17:14, 22. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Die Midis sehe ich eigentlich als "no go", bei den Noten bin ich mindestens skeptisch. Zum Thema Notenzitat hatten wir ja schon mal was, siehe ganz oben. Außer Histo waren wohl alle Teilnehmer gegen die Tolerierung. Uns bzw. Commons fehlt hier eine klare Richtlinie, was man erlaubt und was nicht. U2-Samples als GFDL zu verkaufen geht m.E. gar nicht. Wir brauchen dazu wirklich mal eine erschöpfende Diskussion.--Wiggum 23:03, 22. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Midis sehe ich nicht anders als Notentexte, sie sind eine einfache Umsetzung der Notentexte in Maschienensprache. Wenn die Zitate (die derzeit aufgrund technischer Einschränkungen als Bilder eingebunden werden) nicht mehr zulässig (da unabhängig vom Artikelkontext abrufbar) sind, sollten wir aber wirklich die TeX-implementierung verfolgen, sonst können wir uns Musikartikel über noch geschützte Musik wirklich abschminken... --Taxman¿Disk?¡Rate! 23:33, 22. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Bei den Midis entfällt ja im Prinzip nur die Problematik mit den Leistungsschutzrechten für Künstler und Tonträgerhersteller. Ich weiß von Freunden, die semiprofessionell Musik machen, dass für Samples idR Lizensierungen notwendig sind, wobei der Spielraum - also das was ohne Lizenz durchgeht - wirklich sehr gering ist. Inwieweit das nur "Common Sense" ist, mit der man sich Stress vermeidet, vermag ich aber nicht zu sagen. Grundsätzlich meine ich, dass diese Hörbeispiele usw. nur als Zitat gehen. Man müsste halt darüber nachdenken, ob man hierfür die kein-fair-use-Haltung aufgibt. Ich sehe allerdings mit Grausen das en-Vorbild, wo wir beispielsweise die en:Category:Yu-Gi-Oh! images mit ca. 600 fair-use-Einträgen haben. Ich meine nicht, dass das im Sinne des Zitatrechts/Fair-Use-Rechts ist.--Wiggum 23:45, 22. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Egal ob nun 4 Takte oder 20 Sekunden, diese Liedstücke sind deutlich kürzer. Wenn wir uns so weit beschneiden, dann werden wir bald mit Quellenangaben Probleme bekommen, weil allein Buchtitel eine Übernahme von Text darstellen. --jha 02:12, 23. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Als Kurzzitate sind die Noten oder Midis akzeptabel. --Ralf 02:14, 23. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
(rutsch) Bei Textzitaten ist es so, dass diese im direkten Kontext des Artikels stehen, was ein _wesentlicher_ Bestandteil des Zitatrechts ist. Auch Musik kønnen wir natuerlich zitieren - das Problem ist der Upload. Ob ich jetzt 4 Takte, 20 Takte oder ein ganzes Stueck habe - es bleibt (Schøpfungshøhe vorausgesetzt) urheberrechtlich geschuetzt; auch eine Umsetzung nach Midi oder Noten bringt da nichts (Bei Bildern nennt man sowas "derivate Works"). Selbst bei nur 4 Takten (oder auch noch weniger, siehe die von Wiggum bereits zurecht angesprochene Sampleproblematik - man denke z.B. mal an Klingeltøne oder Werbejingles) brauchen wir die Genehmigung der Rechteinhaber. Alles andere - vor allem unter der GFDL! - wære eine unerlaubte Verøffentlichung, fuer die wir sogar GEMA zahlen muessten. Meiner Meinung nach ist die rechtlich einzig saubere Løsung die Tex-Sache (die wohl auch mit Midi funktioniert). --Kantor Hæ? 08:02, 23. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Lieber Kantor,

du übersiehst, dass Midis ein "Umsetzung der Notentexte in Maschienensprache" (wie Benutzer:Taxman oben schon bemerkte sind). Kann es sein, dass du evtl. gar keine Ahnung hast, was das Midi-Format ist ? Außerdem handelt es sich bei allen Beispielen um Auszüge, bei denen nur einzelne Instrumente aus dem Titel "rausgezogen" sind. Manche Sachen sind sogar so allgemein (Blues-Floskeln, Arpeggios in Dreiklängen, Bassfloskerln, usw.), dass es schon eher "Allgemeingut" ist. Zu deinen Tex-Ideen: Das sollte halt erstmal geklärt werden. Willst du bis dahin alle Midi-Files erstmal löschen, und die meisten Artikel definitiv kaputtmachen ? Ich nehme dir deine "gespielte Sorge" um das URV nicht ab !!! Du bist doch nur vom Neid angetrieben, das deine Orgelartikel nicht genug bewundert werden, und meinst nun Artikel über modernere Musik zerstören zu müssen. Spiel dich doch hier nicht so als "Gesetzeswächter" und Moralapostel auf. Studier lieber erstmal Jura.

Midi ist in erster Linie eine Art "Musikbeschreibungssprache"; der Notensatz ist da nur ein nuetzlicher Nebeneffekt (ich kenne mich da durchaus ein bisschen aus ;-) ). Das ændert aber an der rechtlichen Sachlage nichts: Genausowenig wie eine nachgemalte Mickeymouse hier nicht verøffentlicht werden darf, kønnen wir hier nachprogrammierte Musikstuecke (eine eigene Einspielung ist da nichts anderes!) verøffentlichen. Einen sehr guten Artikel zu diesem Thema (wenn auch sehr Bildbezogen) gibt es hier. Das Programmieren von Midis oder auch ein Notensatz (auch wenn es nur ein kurzer Ausschnitt ist!) stellt eine Bearbeitung dar, fuer dessen Verøffentlichung grundsaetzlich die Erlaubnis des Rechteinhabers vorliegen muss; dieses kann nur im strengen Rahmen des Zitatrechts entfallen. Auf den Commons wird das z.B. schon mal schwierig, weil der Artikelkontext nicht gegeben ist. In .de _kønnte_ man noch mal drueber diskutieren - aber zumindest bei den Bildzitaten (siehe auch hier) geht die Tendenz (uebrigens aus den gleichen Gruenden!) eher zum løschen. Problem ist dabei nicht das (in og. Rahmen uebrigens absolut erlaubte!!!) Zitat, sondern die Verøffentlichung und die Lizenz. Es gibt hier einen Konsens, dass die Wikipedia nur ABOLUT FREIE Materialen verøffentlicht; das sind diese Beispiele einfach nicht. Ein "Dieses Beispiel darf nur im Rahmen des Musikzitates verwendet werden" (was dem englischen "fair use" entspricht) entspricht einfach nicht der GFDL.
Vielleicht ist dir aufgefallen, dass ich grade die von dir genannten Beispiele (Bassfloskeln, Bluesschema, Akkorddreiklænge) NICHT mit auf die obrige Liste gesetzt habe; da sehe ich die Schøpfungshøhe als nicht gegeben an, da die wirklich trivial sind. Bei den obrigen Beispielen ist es aber so, dass diese - auch wenn es nur Auszuege sind! - einfach zu speziell fuer einen konkreten Song sind. Eine ganze Melodielinie mit Akkorden ist einfach deutlich zu viel, um mit der Grauzone der Schøpfungshøhe argumentieren zu kønnen! (Wobei fehlende Schøpfungshøhe das Urheberrecht nicht aushebelt, aber das ist eine andere und hier erstmal vernachlæssigbare Baustelle).
Technisch gæbe es noch die Møglichkeit, Bilder und Dateien nur fuer die Verwendung in bestimmten Artikeln zuzulassen. Das wære zwar auch Grauzone, aber mit dem Zitatrecht noch vertretbar, da die Beispiele nur im Rahmen des Artikelkontext "verøffentlicht" werden. Das wære evt. noch eine Ueberlegung als Løsung wert, aber eher eine Sache fuer ein MB als hier.
Auf den letzten Absatz gehe ich jetzt einfach mal nicht ein - das ist mir ein bisschen blød. --Kantor Hæ? 12:30, 23. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

An Wiggum: Bei so einem Vorschlag wie von dir: ->

Achtung, Ketzervorschlag: Man könnte die einzelnen Elemente als kleine Bildchen hochladen (also z.B. Cis-achtel, b-halbe o.ä.) und dann die einzelnen Bilder im Artikel zum Zitat kombinieren. Ob sich das sinnvoll formatieren lässt kann ich nicht beurteilen, zumindest die Brücken bei Achtel- und Sechzehntelnoten dürften schwierig werden.

fragt man sich wirklich ob du überhaupt Noten lesen geschreibe denn notieren kannst.

Boris: Es hørt sich dumm an, er hat aber recht! Wæhrend z.B. bestimmte Zitate auf Wikiquote ohne Zusammenhang geløscht werden muessen, kønnen wir sie hier z.B. ohne Probleme im Kontext eines Artikels verwenden. Mit den Notenbeispielen ist das æhnlich: Wenn diese ueber Tex (oder sonst wie) erst konkret _im_ Artikel entstehen, ist næmlich eine wesentliche Forderung des Zitatrechtes - næmlich der wissenschaftliche Kontext - gegeben; damit fællt das Problem der ungesetzlichen Verbreitung ohne Erlaubnis weg. Tex ist zwar sehr gwøhnungsbeduerftig, aber gar nicht mal so schlecht ;-) --Kantor Hæ? 12:36, 23. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Bitte meinen Diskussionsbeitrag nicht löschen. Wer das löscht bekommt einen SPERRANTRAG ! Dazu gibt es einschlägige Fälle.

Boris Fernbacher 11:58, 23. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Ich wäre zwar auch dafür, alles so zu lassen wie es ist, weil es die einfachste Lösung darstellt, aber wir haben diesen Heckmeck mit darf und darf nicht jetzt schon seit Jahren und es ist noch immer keine wirklich Lösung in Sicht und ich sehe das sehr ähnlich wie Taxman, entweder wir können es bald vergessen über alle moderene Musik (nach 1900) vernünftige Artikel zu schreiben oder wir sind bald alle los, die dazu in der Lage sind. Und so oder so, wird mir bei dem Gedanken daran übel. Der Vorschlag alles aus Einzelbildern zusammenzustezen ist gar nicht so schlecht, zumindest ließe sich damit alles vermeiden, was nach rechtlicher Grauzone aussehen könnte. Ich denke mal, ab einer gewissen kürze, kann man zumindest über die Schöpfungshöhe argumentieren. Bei einem einzelnen Takt oder einem halben, ist die sicher nicht gegeben. D.h. wir nehmen die Bilder und zerlegen sie in 5 oder 10 Teile und setzen die im Artikel zusammen, das sollte eigentlich technisch relativ einfach machbar sein, hätte was von Puzzle. Das müsste sogar ohne Vorlage nur über eine Tabelle gehen. -- ShaggeDoc You’ll Never Walk Alone 13:43, 23. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Musik-LaTeX implementieren? --Gardini · Spread the world 13:45, 23. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Wäre optimal, aber wie lange würde das dauern? -- ShaggeDoc You’ll Never Walk Alone 13:53, 23. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Keine Ahnung. Fragen wir doch einen Developper. Wo macht man das? --Gardini · Spread the world 13:56, 23. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Schaut doch mal hier oder hier als ersten Anlaufpunkt. Uebrigens noch ein weiterer Vorteil: Noten kønnten direkt im Artikel bearbeitet/korrigiert werden, ohne dass jemand Ausschnitte komplett neu schreiben und hochladen muss ;-) (Gibts eigentlich auch Latex fuer Grafiken?) --Kantor Hæ? 14:21, 23. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Zu Beiträgen wie von Boris Fernbacher fällt mir nichts sinnvolles ein. EOD für mich, LAs weiterhin nach Gutdünken.--Wiggum 13:51, 23. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]


Sorry, Wiggum: Willst du jeden Notenbalken, Pause, Dynamikbezeichnung aus Einzelteilen zusammenbasteln ? Dann viel Spaß dabei. Das macht doch in Realität dann keiner.

Die Argumente hier gehen total am Problem vorbei.

Kantor meint ja es wäre das eigentliche Problem, dass die Dateien nicht direkt und untrennbar im Artikel lägen.

Das ist falsch !

Es ist unerheblich wo die genau lagern. Der Ort an dem sie gelagert sind dient ja nur der Ablage für Besandteile des Artikels. Also ist dieser Container ein Teil der einzelnen Artikel. Jeder Artikel hat Anteil an ihm. Es wäre Haarspalterei, dies zu trennen. Ob die Daten nun physikalisch auf einem anderen Festplattesektor oder in einem anderen Serverraum liegen, oder von der Ordnerstruktur anders gelagert sind, ist ein rein technisches Problem, und spielt im Zusammenhang der untrennbaren thematischen Zugehörigkeit zum einzelnen Artikel keine Rolle.

Beispiel: Bei einem 300-Seiten Musiktheoriebuch mit 10 Seiten Notenbeispielen, die als extra zusammengehefteter Teil im Buch oder einem gemeinsamen Schuber liegen, sind diese Noten immer noch Bestandteil des Buches. Man kann sie z.B in einer Bibliothek auch nicht getrennt voneinander ausleihen. Selbst wenn diese beiden Teile mal getrennt voneinander aufbewahrt werden, ändert dies nichts an der Tatsache.

Weiter oben kam auch schon mal das Argument: -> Unsere Server sind als Ganzes zu betrachten. -> Genau !

Ich fordere Kantor hiermit auf seine Löschanträge, da unbegründet, umgehend zurückzuziehen, und die Artikel in ihrer alten Form wieder herzustellen.

Ich verbitte mir außerdem das Löschen von Diskussionsbeiträgen durch Wiggum. Dafür ist schon manch einer gesperrt worden.

Gruß Boris Fernbacher 14:38, 23. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]


  • 1. Lies dir bitte mal die Willkommenseite der Commons durch. Deine Argumentation mit dem Buch wuerde ggf. noch auf der de-Wiki Sinn machen; die Commons verstehen sich aber selbst als "Datenbank von Mediadateien". Da ist also nix mit Illustration von Artikeln als Einheit und so. Analog zur Situation der Bildrechte denke ich nicht, dass deine Interpretation hier mehrheitsfæhig ist, zumal grade das Sammeln von Zitaten in einer Datenbank vom Zitatrecht ausgeschlossen wird (siehe auch Rechtsgutachten 2005, auch wenn das ein wenig rumeiert...).
  • 2. Hast du mal einen Notendruck mit Tex gesehen? Bei der Qualitæt duerften dir echt die Ohren schlackern; das ist mit professionellen Notationsprogrammen absolut ebenbuertig!

Ich habe die LA uebrigens entfernt - macht eh kein Sinn, weil die Dateien auf den Commons liegen. Dort werde ich allerdings keine LA stellen - die sind da irgendwie nicht sehr entscheidungsfreudig, wenn man sich z.B. mal das oder das anguckt (Bitte das Datum beachten!). Was auf anderen Projekten læuft, sollte fur die de-Wiki nicht der Massstab aller Dinge sein. --Kantor Hæ? 14:56, 23. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Erst Löschanträge stellen, und dann -> Ich habe die LA uebrigens entfernt - macht eh kein Sinn, weil die Dateien auf den Commons liegen. Dort werde ich allerdings keine LA stellen - die sind da irgendwie nicht sehr entscheidungsfreudig. Also viel Lärm um nichts, oder wie ? Kann mir jemand sagen, was das überhaupt soll ???

Erst sollte in dem ganzen Projekt mal eine 100% hieb und stichfeste regel existieren, und dann löschen. Nicht umgekehrt. Aber von mir aus löscht das halt. Mir ist das inzwischen sowas von Scheißegal

Boris Fernbacher 14:59, 23. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Vorweg: Ich habe nicht rechtzeitig gesehen, dass die Files auf den Commons lagen! (habe ich auch oben geschrieben) Ich misch mich dort nicht ein; die Frage der Verlinkung im Artikel bleibt aber trotzdem bestehen.
Es gibt bereits eine Regel: das UrhG. Es gibt (leider) nur noch keine Richtlinie, wie dieses hier umzusetzen ist (das wuerde uns u.a. diese Diskussion ersparen). Mir persønlich scheint es mittlerweile so, dass das Interesse an einer einheitlichen und konsequenten Linie hier irgendwie nur ausserst gering ist :-( --Kantor Hæ? 15:09, 23. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Warum sollte denn jemals eine Band oder Plattenfirma sich an diesen Schnippseln stören. Ist doch eine nette zusätzliche Produktwerbung. Wegen den soundmäßig beschissenen Midis wird doch nicht ein Mensch auf den Kauf einer CD verzichten. Und von den 3-4 Takten Noten hat auch niemand, der es nachspielen will etwas. Boris Fernbacher 15:34, 23. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Da stimme ich grundsætzlich mit dir ueberein (und viele andere aktive Musiker sicherlich auch!) - es ist halt nur die Frage, ob das die Rechteinhaber in diesem konkreten Fall auch tun ;-) Grade nach den Abmahnwellen und Klagen der letzten Zeit (Songtexte, Tauschbørsen, Tabulaturseiten etc.) seitens der Musikindustrie (es sind ja nicht mal die Kuenstler selbst!) ist es meiner Meinung nach nur eine Frage der Zeit, bis auch mal die Wiki dran ist. Und es wird schon seinen Grund haben, dass der Streit um die fr. Wikiquote aussergerichtlich geklært wurde... Das Recht entspricht halt oft nicht dem, was sinnig erscheint. Was auf den Commons oder en passiert, ist mir ehrlich herzlich egal (da wird das UhrG eh permanent mit Fuessen getreten :-(( ); aber es ist mein Interesse, zumindest die Wiki _hier_ "sauber" zu halten. Die Sache mit Tex wære schon echt genial, zumal das auch grøssere Zitate zulassen wuerde. Ich denke, dass wir die Sache hier zumindest erstmal beenden sollten - wenn (vorausgesetzt:in akzeptabler Zeit) Tex verfuegbar sein sollte, gibt das noch eine Menge Arbeit ;-) --Kantor Hæ? 16:13, 23. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Warum diksutieren wir diese Sache nicht einfach mal in etwas entspannterer Athmosphäre. Ich denk doch, uns geht es allen um Musik und wir möchten ihr alle den Stellenwert einräumen, der ihr zusteht. Die TeX Geschichte ist doch schon mal ein guter Ansatz. -- ShaggeDoc You’ll Never Walk Alone 16:03, 23. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Gute Idee vom Shaggeman. Wenn man mit dem Tex nicht ewig und drei Tage an 2-3 Takten rumfummelt, und das halbwegs bedienerfreundlich ist, wäre es eine Lösung. Dann sind diese immer wiederkehrenden Diskussionen vielleicht endgültig vorbei. Ich kenne dieses Hin und Her um Noten und Hörbeispiele jetzt nämlich schon seit zwei Jahren, und es ist nie was bei rausgekommen. Boris Fernbacher 16:10, 23. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Dieses Bild, seit mit einem Hinweis zu fehlender Quelleninformation versehen, ist, wie bereits auf der Bildbeschreibungsseite erwähnt, von woanders kopiert. Hat diese sicher recht neue Zeichnung des Wappens nun eine eigene Schöpfungshöhe oder ist das Bild, da es in seiner Gestaltung von 1837 stammt, gemeinfrei?--Hannes2 Diskussion  10:34, 18. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Nach UK-Recht ist es geschützt (Sweat of the Brow-Prinzip), nach deutschem nicht (Schöpfungshöhe). Also kann es nach unserem derzeitigen Verständnis in der deutschsprachigen Wikipedia verwendet werden, das (theoretische) Risiko liegt aber beim Hochladenden. --h-stt !? 12:02, 18. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Ich finde es immer wieder beeindruckend, was hier so alles als "mangelnde Schöpfungshöhe" durchgeht... oh mann.... --Toon 17:29, 18. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Das liegt daran, dass du die doch relativ komplizierte Rechtslage offenbar nicht verstanden hast. Bei Wappen muss man die formale Wappenbeschreibung, die Blasonierung und die konkrete Ausführung des Wappens unterscheiden. Die Blasonierung des schottischen Wappens wäre unzweifelshaft urheberrechtlich geschützt, weil sie die nötige Schöpfunghöhe übersteigt. Sie stammt allerdings von 1837 und alle Rechte an dieser Beschreibung sind schon lange erloschen. Die konkrete Ausführung diese Blasonierung fällt nach deutschem Recht unter angewandte Kunst und da wird von der Rechtsordnung verlangt, dass das Niveau eines durchschnittlichen Grafikers überschritten wird, um auch nur eine Schutzfähigkeit nach dem Geschmacksmusterrecht zu ermöglichen. Dieses verdrängt dann den urheberrechtlichen Schutz in nochmal deutlich darüber liegende individuelle, kreative Niveaus. Hier haben wir eine sauber ausgeführte Wappenzeichnung, die sich aus Standardelementen gemäß der Blasonierung zusammensetzt. Nichts, was die Durchschnittsarbeit eines Grafikers übersteigen würde. Also sind die hohen Anforderungen an einen urheberrechtlichen Schutz nicht erfüllt, nach deutschem Recht können wir das Wappen verwenden. Nach dem Recht des Vereinigten Königreiches gelten all diese Überlegungen nicht: Dort gilt das Sweat-of-the-Brow-Prinzip und jede Gestaltung, in die Arbeit investiert wurde, gilt als schützenswert.
Ist diese Erklärung jetzt besser verständlich? Und kannst du sie nachvollziehen? --h-stt !? 18:04, 18. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Ich denke, das war ein rhetorischer Einwand, der die Mühe einer so ausführlichen Erläuterung nicht lohnte. Im übrigen sei hinsichtlich Logos auf die mir nicht zusagende Entscheidung des OLG Naumburg vom 7.4.2005 10 U 7/04 ZUM 2005, 759-61 verwiesen --Histo Bibliotheksrecherche 01:20, 19. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Toon hat zwar einen roten Link ist aber schon eine Weile dabei und hat eine antwort verdient. Außerdem habe ich den Eindruck, dass das Konzept der Schöpfungshöhe und die praktische Anwendung vielen Laien nicht leicht fällt. Dann schreibe ich lieber eine Erklärung mehr ... --h-stt !? 19:01, 19. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Die Aussage, dass es notwendig ist, "dass das Niveau eines durchschnittlichen Grafikers überschritten wird, um auch nur eine Schutzfähigkeit nach dem Geschmacksmusterrecht zu ermöglichen", ist falsch. Das deutliche überschreiten dieses Niveaus ist die Voraussetzung für den Charakter als angewandte Kunst und damit urheberrechtlichen Schutz. Für einen geschmacksmusterlichen Schutz genügt ein Minimum an Schöpfungshöhe. "Als Geschmacksmuster wird ein Muster geschützt, das neu ist und Eigenart hat." (http://www.geschmacksmustergesetz.de/paragraphen/02.htm) Das Laufende Auge wäre ausdrücklich (!) geschmacksmusterfähig gewesen. --Rtc 21:27, 19. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Es kann „nach unserem derzeitigen Verständnis in der deutschsprachigen Wikipedia verwendet werden“ – heißt das, die Bilder müssen lokal hier gespeichert werden? Oder schließt das die Commons mit ein?--Hannes2 Diskussion  20:15, 20. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Paraphrasierter en-Artikel übersetzt

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Wenn ich einen Artikel aus en übersetzt habe, der zuvor von einem anderen englischen Text paraphrasiert wurde, wie reagiere ich dann auf einen URV Verdacht? siehe Diskussion:Informationsüberflutung. Eine Übersetzung des Originaltextes und der Paraphrasierung könnten ja nahezu identisch aussehen. -- Cherubino 12:35, 20. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Du reagierst durch einen Hinweis, dass die Paraphrase keine geschützten Teile betraf, also nur Fakten und dass Fakten frei sind, auch wenn dies zum Eindruck einer 1:1-Übersetzung führt. Es ist zu prüfen, ob sich dein Text als unzulässige Bearbeitung des geschützten Originals erweist, alles andere ist egal --Histo Bibliotheksrecherche 20:31, 20. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Hab auf en:Information overload copyvio eingesetzt, scheint doch geklaut. -- Cherubino 04:38, 23. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Flickr-Bilder

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Die Fotos unter http://www.flickr.com/photos/erick_photomurals/ scheinen unter Creative Commons zu fallen. Michj würde interessieren, ob es wirklich so ist und mit welchem Baustein ich sie dann in Commons versehen müsste. Julius1990 15:36, 12. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Non-Commercial und Non-Derivative -> Ungeeignet für Wikipedia/media.--Wiggum 15:40, 12. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
There is literally no specific freedom that all Creative Commons licenses grant. Therefore, to say that a work "uses a Creative Commons license" is to leave all important questions about the work's licensing unanswered. When you see such a statement, please suggest making it clearer. And if someone proposes to "use a Creative Commons license" for a certain work, it is vital to ask immediately "Which one?"[11]
Die Fotos stehen unter CC-BY-NC-ND. Das ist aber hier nicht richtliniengemäß. Die Optionen NC und ND dürfen nicht dabei sein bei Bildern, die auf Wikipedia hochgeladen werden. --Rtc 15:42, 12. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Na denn. Danke füpr die schnelle Antwort Julius1990 15:41, 12. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Flickr ist eh ziemlich ambivalent, da die dort benutzte Software es zuläßt, im nachhinein die Lizenz zu ändern. Diese Änderungen werden aber m.W. nirgendwo dokumentiert. --Asthma 15:58, 12. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Flickr selber dokumentiert eine Lizenzänderung nicht, auf Commons wurde gerade eine Liste erstellt, wo die Lizenzen übereinstimmen und wo nicht mehr. --Matt314 12:05, 13. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Gemeinfreies unter eigenem Namen veröffentlichen

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Die Sache wurde glaube ich schonmal gefragt, ich weiß aber nicht mehr wo:

Jemand stellt ein Bild als gemeinfrei in die WP ein und jeamnd anderes druckt es beispielsweise in einer Zeitung ab und schreibt seinen Namen drunter. Zulässig oder nicht?--Hannes2 Diskussion  17:36, 22. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Das ist eine gute Frage. Hier kommt ins Spiel, dass es bei regulären Werken echte Gemeinfreiheit vor Ablauf der Schutzfrist in Deutschland überhaupt nicht gibt. Wäre das Bild wirklich gemeinfrei, dann wäre nicht nur der Abdruck unter einem anderen Namen, anderem copyright-Vermerk zulässig, sondern z.B. auch das verfälschende zitieren, das Entstellen des Werks, sittenwidrige Verwendung gegen die Interessen des Urhebers etc. Hier befindet man sich in einer Grauzone. Üblicherweise wird als Beispiel angeführt, dass der Urheber die Verwendung eines PD-Bilds für strafbare Nazi-Propaganda nicht in Kauf nehmen müsse. Also: Es hängt stark von der Rechtsordnung ab, ob dort PD wirklich möglich ist oder nicht, und wie weit man es treiben kann. --Rtc 17:48, 22. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Eine sehr gute Übersetzung aus der englischen Wikipedia. Leider hat Maria H das als Neuling nicht direkt vermerkt. Das ist bestimmt korrigierbar... --Nightflyer 23:37, 23. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Welche Version des enWP-Artikels war die Basis der Übersetzung? --ST 00:41, 24. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Mit ziemlicher Sicherheit die Version vom 14. September 2006. Am 19.9 wurde ein Satz eingefügt, der in der Übersetzung fehlt, und die Bearbeitung von Maria begann am 18.9. --Nightflyer 21:38, 24. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Ich kann dir die ersten 100 Versionen des englischen Artikels einspielen. Den Rest könnte man über eine Kopie der Versionsgeschichte auf der Disk konservieren. --ST 22:08, 24. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Ich steh völlig auf dem Schlauch. Was hast du vor, und warum? Es fehlt der Hinweis auf die Übersetzung, mehr (??) nicht. Ob es eine wörtliche oder sinngemasse Übersetzung ist, kann ich nicht entscheiden; zumindest sehr gut. Aber mach mal, du kennst dich da viel besser aus. Zum Löschen ist der Artikel viel zu schade. --Nightflyer 22:23, 24. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Das Vorgehen bei Wikipedia:Übersetzungen ist umstritten. Der Vorschlag von ST mag vielen hier als hyperkorrekt erscheinen, lässt aber eine strikte Befolgung der GNU FDL erkennen --Histo Bibliotheksrecherche 00:28, 25. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Argh - in der deWP funktioniert der Import noch nicht allgemein. --ST 00:56, 25. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

hatten wir schonmal, aber trotzdem: wie auf http://www.un.org/Depts/Cartographic/english/htmain.htm steht: "Unless otherwise noted, the maps included on this web site are produced by the Cartographic Section and are copyrighted by the United Nations. Reproduction of any part without the permission of the copyright owner is unlawful." oder auf http://www.un.org/depts/dhl/maplib/maplib.htm "© United Nations 1997-2006. All rights reserved"....kann mir jem,and sagen, wie das eine freie Lizenz sein kann? // by Forrester ...gespannt auf... 23:37, 24. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Ist definitiv keine freie Lizenz --Histo Bibliotheksrecherche 00:30, 25. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Seit selbst reine Zitate von Paragraphen des Urheberrechts, die Schrankenregelungen festlegen, hier als freie Lizenzen ausgelegt werden (alles schon gesehen) ist auch dieser Fall nicht weiter verwunderlich. --Rtc 00:38, 25. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

SLA gestellt, komischer fall... // by Forrester ...gespannt auf... 01:01, 25. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
weg. --ST 01:08, 25. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Das Bild:Tianxia sticker.jpg scheint als Vorlage eine Veröffentlichung eines deutschen Bundesministeriums zu verwenden. Wird auch unter Wikipedia:WikiProjekt_China#Tianxia angesprochen. --chrislb 问题 07:38, 1. Okt 2006 (CEST)

Es scheint sich um einen Scan eines Aufklebers zu sein, den das Bundesministerium in den 1990er Jahren herausgegeben hat. --chrislb 问题 07:46, 1. Okt 2006 (CEST)
Und unter welchem Copyright-Status steht das denn? "Foto eines Aufklebers". Mangelnde Schöpfungshöhe? Hier hätte ich einen Bild-LA erwartet. --jha 17:50, 23. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Artikel für eigene Internetseite nutzen

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Hallo Wikipedia Team,

wollte nachfrage ob es gestattet ist einzelne Artikel für die eigene Internetseite zu verwenden. z.B.: Ich bin Versicherungsmakler und möchte den gleichnamige Artikel gerne verwenden.

Natürlich werde ich auch die Quelle der Artikel angeben.

Ich danke für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen Christian Weiß

Hallo Christian, es gibt kein "Wikipedia-Team" im Sinne eines offiziellen Sprechers, der definitive und bindene Aussagen machen kann. Hier sind nur einzelne, voneinander unabhängige Benutzer wie Sie und ich unterwegs. die Benutzer auf Wikipedia geben ihre Artikel unter den Lizenzbedigungen der frei, das bedeutet, Sie dürfen die Inhalte unter diesen Bedingungen auf Ihrer Webseite benutzen. Beachten Sie auch das Copyleft und dass gegebenenfalls rechte Dritter bestehen (Persönlichkeitsrecht, Markenrecht, etc.) --Rtc 13:38, 4. Okt 2006 (CEST)
Hallo, ich schon wieder,

da "GNU Free documentation license" in englischer Sprache ist kann ich leider nichts damit anfangen. Kann mir jemand unverbindlich einen konkreten Vorschlag machen oder einen Rat geben. DANKE Gruß Christian

siehe Wikipedia:Weiternutzung
-- MichaelFrey 19:07, 4. Okt 2006 (CEST)

Fertig. In der oben genannten Seite stehen meine hart erarbeiteten Vorschläge zur Verbesserung der Lizenzvorlagen für Bilder. Einige Vorteile meiner Versionen

  • Einheitliche Bildgrößen und -positionen
  • Einheitliche Größen
  • Vereinfachte Formulierung
  • Link auf "Diese Datei"
  • "Datei" statt "Bild"
  • Verständliches und einheitliches Layout, Wiedererkennungseffekt
  • Bessere Titel (z.B. für allgemeine Hinweise kein "Vorlage:Bild-" mehr)
  • Einheitliche Kategorieeinordnungen
  • Vereinfachtes Kategoriensystem
  • Vorlagen (z.B: LGPL) auf Deutsch

........was sagt ihr dazu, habt ihr verbesserungsvorschläge? // by Forrester ...gespannt auf... 00:38, 26. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Ich habe bereits kritisert, diese Mängel bestehen nach wie vor. --Rtc 20:18, 26. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
mMn stimmen deine Kritikpunkte längst nicht mehr und die Mängel wurden verbessert +++ eine einheitliche und logische struktur KOMMT übrigens erst mit den neuerungen...da kann man gar nichts kaputt machen // by Forrester ...gespannt auf... 22:37, 26. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Ich sehe das nicht so. Hier nochmal eine Wiederholung meiner Kritik:

  • Farblogik (soll: grau = keine urheberrechtliche beschränkung, grün = urheberrechtlich beschränkt, aber richtlinienkonform lizensiert, orange = urheberrehctlich beschränkt und legal lizensiert, aber nicht richtlinienkonform, rot = urheberrechtlich beschränkt und nicht lizensiert) nicht korrekt. Betrifft: Ausnahme, Bild-Euromuenze, Bild-Wikimedia-Copyright (sollten alle orange sein)
  • Platzierungslogik (soll: links = bestehende Rechte, rechts = Gründe/Herkunft) nicht korrekt. Betrifft: Bild-PD-frei, Bild-PD-Markenrecht, Bild-PD-Urheber
  • Bausteindesign (soll: Breite 80%, ...) unästhetisch, nicht durchgängig einheitlich.
  • Bei der aus sehr gutem Grund deutlich und ausführlich formulierten Vorlage "Ausnahme" wurde der ausdrückliche Hinweis der Notwendigkeit der Auflistung von Bildern in Bad Image List gelöscht und die Auflistung der Gründe und Verlinkung einer Diskussion fakultativ gemacht. So würden rücklings die strengen Maßstäbe erheblich gelockert, was Fair use, NC, ND etc. zu einer Sache der Beliebigkeit machen würde.

Solange diese Mängel bestehen handelt es sich um eine klare Verschlechterung. --Rtc 22:51, 26. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Danke für die konkretere Kritik...

  • Farblogik: Bis auf die orangen (die auch bei den bisherigen Versionen nur zu 1/3 orange sind!!!) ist alles gleich bzw. besser:
    • Nicht geschützt: Grau, blau
    • geschützt: dunkelgrau (grün ist bis auf OTRS KEINE im moment)
    • nicht legal in der WP (richtlinien und/oder de jure) rot....warum du eine orange stufe da haben willst, verstehe ich nicht
    • Für grün wäre ich ja zu haben, aber orange???
  • Platzierungslogik : behoben
  • Bausteindesign: behoben
  • Vorlage:Ausnahme Optionale Nennung der Gründe, die technischen gegebenheiten ("mit der erweiterung von") interessiert in diesem kontext wohl niemanden und ist unnütz. // by Forrester ...gespannt auf... 23:28, 26. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Ich halte die orangene Stufe für sehr wichtig, damit durch die Schilder, die ja auch einen Informationseffekt haben, der Unterschied deutlich wird zwischen Gesetz und Wikipedia-Rcihtlinien, die leider noch in weiten Teilen der Wikipedia-Benutzer einfach gleichgesetzt werden. Gerne kann das Hintergrund-orange heller gemacht werden, so wie bei rot. Bei Ausnahme muss das mit der Liste ausdrükclich dabeistehen, meinetwegen ohne die Details, weil das sonst sehr schnell in Richtung "Ich darf Fair use Bilder mit dieser Vorlage einstellen" interpretiert wird. Hier lieber etwas überdeutlich. --Rtc 23:46, 26. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Ausnamhe_Argumentation akzeptiert und behoben...das orange kann ich aber weiterhin nicht gut heißen (abgesehen davon ist es sowieso bisher nicht üblich). ich halte eine allgemeine rote kennzeichnung im sinne von ACHTUNG (!!!) für ausreichend und orange für übertrieben und vieldeutig... // by Forrester Bilder ohne Lizenzangabe (Hilf mit!) 00:05, 27. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Mach doch mal ein paar tests als Experiment, wie es mit verschiedenen orangetönen aussehen würde. --Rtc 00:13, 27. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
hab ich schon (per vorschau)...ist auch optisch nicht das wahre...aber das ist geschmack....jedenfalls würde ich dann wenigstens die anderen schon mal einfügen...was sagst du dazu? // by Forrester Bilder ohne Lizenzangabe (Hilf mit!) 00:20, 27. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Mach wenigstens eine CSS-Klasse für Bild und Box, damit ich es für mich selbst auf orange und das andere Icon umstellen kann, wenn ich will. --Rtc 00:43, 27. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
gerne, wenn du mir sagst wie....oder machs am besten selbst (in meinem namensraum (wenn du das da machen willst) gibts kein hausrecht oder so n scheiß....nur GNU FDL) // by Forrester Bilder ohne Lizenzangabe (Hilf mit!) 14:16, 27. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Rechte von Bildern

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Stelle ich hier meine Fragen? Ich habe vor kurzem eine Seite für Gilbert G. Groud erstellt, der Künstler ist. Nun würde ich gerne auch ein Foto von ihm einstellen, das ich selbst fotografiert habe. Muss er dafür auch irgendetwas unterschreiben? Er wünscht sich auch, dass ich Bilder seiner Kunstwerke ausstelle. Mir ist jedoch nicht klar geworden welches Formular ich wie wohinschicken muss und obe es dazu französische Übersetzungen gibt? Wikipedia ist doch so international. Vielen Dank für Eure Hilfe.

--Lina172.174.214.208 15:38, 26. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Erstmal danke für die Anfrage. Das Portrait von Groud ist unproblematisch, lade du es hoch und schreib einfach dazu, dass der Abgebildete mit der Veröffentlichung einverstanden ist. Schwieriger ist es mit Fotos seiner Werke. Wenn er wie fast alle französischen bildenden Künster Mitglied bei ADAGP ist (der franz. Verwertungsgesellschaft für bildende Künstler, Partnerorganisation der deutschen Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst), dann hat er grundlegende Rechte an Darstellungen seiner Bilder an die ADAGP übertragen. Er muss nachlesen, ob er Fotos seiner Bilder noch unter eine unserer freien Lizenzen stellen darf. Wahrscheinlich ermöglicht die ADAGP es, dass er ihnen eine kurze formlose Liste mit den Werken schickt, für die er Abbildungen unter einer freien Lizenz zugelassen hat, aber das muss er anhand seines Vertrages mit der ADAGP klären. Leider stammt das System der Verwertunggesellschaften aus der Mitte des 20. Jahrhunderts und passt weder zu grenzüberschreitenden Veröffentlichungen (im Internet), noch zu freien Lizenzen. Eine einfachere Antwort kann ich dir leider nicht geben. --h-stt !? 18:52, 26. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Und für Ansprechpartner der französischen Wikipedia schau mal hier nach. Wenn der Künstler auch Fotos seiner Gemälde hier einstellen möchte muß er auch beachten, dass diese Fotos auch außerhalb der Wikipedia verbreitet und genutzt werden können. --Taxman¿Disk?¡Rate! 20:18, 26. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Ich halte die Vorstellung eines Berufskünstlers, der unter vollem Bewusstsein der Konsequenzen in eine freie Lizenz einwilligt (unbeschränkte Weiterverbreitung, Bearbeitung, kommerzielle Nutzung, ...) für prinzipiell weit hergeholt. --Rtc 20:23, 26. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
@Rtc: siehe Günter Rinnhofer und Benutzer:Lichtjäger, mehr fallen mir im Moment nicht ein... Ich habe auch schon als Fotograf meine Brötchen verdient und einige aus der Bildergarde (Jury des Bilderwettbewerbs) ebenfalls. Eine Freundin von mir ist Fotografin beim Spiegel, sie wird ihre Bilder auch reinstellen, wenn die Spiegel-Rechte geklärt sind - also so ganz abwegig ist das nicht. --Ralf 22:54, 26. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Fotograf, okay, in seltenen Fällen (wobei Rinnhofer hier auch nur eine stark komprimierte Fassung bereitgestellt hat). Aber Künstler im Sinne von bildender Kunst? --Rtc 22:58, 26. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Ich bin grad am Verhandeln mit 3 Künstlern, 2 davon haben schon einen Artikel hier - alle sind sehr aufgeschlossen dafür, hier hochauflösende Werke zur Verfügung zu stellen. Der bekannteste ist Paul Wunderlich - den sehe ich aber erst wieder in ein paar Monaten. Eckhard Herrmann gestattet die Verwendung aller seiner Werke unter GFDL und Andreas Bogdain wird dem auch sicher zustimmen. Ok, keine weltbekannten Künstler, schon klar. Aber warum nicht? --Ralf 23:15, 26. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Wegen des aus Sicht des Künstlers sicherlich hohen Missbrauchspotentials. Jemand kann das Werk nachbauen, auch verändert, ausdrücklich damit Werbung machen, dass (zumindest Teile) von ihm stammen, Postkarten/Kalender/sonstiges damit verkaufen etc. der Künstler sieht davon keinen Pfennig, und letztendlich ist Geld schließlich ein wichtiges Interesse der Berufskünstler. Wenn man nur das positive sieht (Bild in der Wikipedia und im Web), dann kann man es sicherlich gut verstehen, aber allgemein der volle Umfang von freien Lizenzen, so, wie er auch gemeint ist? --Rtc 23:37, 26. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Ja, sie sind sich dessen schon bewußt - aber ihre Bilder schweben doch sowieso illegal herum und dagegen können sie auch kaum was unternehmen. Dann lieber eine korrekte, nachvollziehbare Lizenz in einem seriösen Medium wie Wikipedia, weil hier Bildrechte beachtet werden (ich sage das mal ganz provokativ ironisch). Ich selbst halte mich mit verwertbaren Fotos etwas zurück, bis das Dilemma auf commons vielleicht irgendwann geklärt ist. --Ralf 23:42, 26. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Also wir dachten nur eines seiner Bilder in Wikipedia einzustellen und zwar in einer niedrigen Auflösung, so das man eben auf seiner Seite sehen kann was er macht(ist ja auch ein werbeeffekt), dass man das bild aber z.B. nicht schön ausdrucken könnte. Ja, er will das und ihm ist bewusst das er damit die Rechte an dem bild aufgibt. Er ist kein Französe sondern französischsprachiger Ivore(Elfenbeinküste). Und ich möchte mir sicher sein das er verstaht, was er da unterschreibt. Ich bin neu bei Wikipedia. bitte macht keine Grundsatzdiskusionen, ich brauche wirklich ein bisschen praktische Anleitung. --Lina
Prinzipiell wäre es am besten, wenn der Künstler sich ein Wikipedia-Benutzerkonto erstellt und es persönlich hochläd. Das wird gemeinhin als Willenserklärung akzeptiert. Er muss aber vorher sehr genau bestehende Verträge u.a. mit Verwertungsgesellschaften überprüfen, ob sie ein ausschließliches Nutzungsrecht übertragen und ob sie einer solchen Freigabe nicht engegenstehen (siehe oben Beitrag von h-stt). Dann möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass es eigentlich nicht Sinn der freien Lizenzen ist, etwas nur zu Werbezwecken freizugeben, aber dann doch mit Einschränkungen (nur niedrige Auflösung). Ich habe bereits mehrmals Bedenken geäußert, dass dies durch Bereitstellen der niedrigen Auflösung überhaupt möglich ist. Es könnte durchaus sein, dass die Freigabe einer niedrig aufgelösten Version unter einer freien Lizenz automatisch die Freigabe aller höheren Auflösungen bedeuten könnte, da eine höhere Auflösung weder mehr kreative Elemente noch mehr Leistung beinhaltet. Somit müsste zur Rechtssicherheit eine zusätzliche Nutzungbedingung hinzugefügt werden, die ausdrücklich die Nutzung höherer Versionen ausschließt, die dann aber wohl die Lizenz unfrei machen würde – und die FSF (der Herausgeber der GFDL) geht auch aktiv vor gegen solche Ergänzungen bei ihren Lizenzen. Zudem ist immer zu beachten, dass die Bearbeitung erlaubt ist, wodurch das Foto gegebenenfalls in höherer Auflösung nachgebaut werden kann. Also bitte hier den tiefgehenden Interessenkonflikt beachten zwischen dem Sinn freier Lizenzen und dem Wunsch, es nur für den Werbeeffekt nutzbar zu machen. --Rtc 18:37, 27. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Wie immer spricht Rtc nicht für den Konsens, der hier besteht. Üblich ist hier, die jeweils vom Urheber gewählte Auflösung zu respektieren, nur Rtc sieht das anders. Ich denke nicht, dass ein Ivore kapiert, was wir hier auf deutsch verhandeln. Hier geht es um sehr komplexe und umstrittene Sachverhalte, die man einem Ivoren ohne hinreichende Deutschkenntnisse nicht begreiflich machen kann. Von daher wäre von einem Hochladen dringend abzuraten --Histo Bibliotheksrecherche 03:19, 29. Okt. 2006 (CET)[Beantworten]

Was bringen dem Urheber hundert Konsense in der Wikipedia, die von ihm gewählte Auflösung zu respektieren, wenn die Gefahr besteht, dass Leute außerhalb das nicht tun und möglicherweise gerechtfertigt nicht tun. Das ist doch die Problematik, und auf die haben wir keinen Einfluss. --Rtc 06:16, 29. Okt. 2006 (CET)[Beantworten]

Commons - Massiver Löschantrag

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Hier läuft gerade eine massiver Löschantrag. Ersters finde ich es sehr fragwürdig gleich pauschal so viele Bilder löschen zu wollen, ohne jedes einzelne Bild zu berücksichtigen. Zweitens scheint mir hier der Copyright Begriff zu weit zu gehen. Wenn man Stimmungen eines Werkes einfängt, dieses aber nicht 1:1 kopiert, ist das KEIN Copyright Verletzung. Beispiel der Comic Alkoholix wurde wegen Copyright Verletzung verklagt. Es durfte aber eine Zweite Auflage erscheinen, weil Alkolix zwar Elemente von Asterix karikiert, aber sich die Figur von Asterix unterscheidet. Eine Paradie von Tim und Struppi, die auch in dem Comix enthalten war, wurde dagegen verboten. Diese Figur sah exakt so aus der der orginal Tim und Struppi. Dieses Urteil macht deutlich welche Bilder in Commons stehen dürfen, und welche nicht. --hhp4 µ 11:39, 4. Okt 2006 (CEST)

Ja, das ist ein Löschantrag von mir; er ist dringend notwendig und ist bereits vor fast zwei Monaten gestellt worden. Es ist alles Fan-Art und ganz klar ergibt sich bereits aus dem Zweck von Fan-Art die Intention, eine Bearbeitung des Originals zu erstellen. Die Behauptung "Wenn man Stimmungen eines Werkes einfängt, dieses aber nicht 1:1 kopiert, ist das KEIN Copyright Verletzung." ist stark irreführend, denn es müssen objektiv "die dem geschützten älteren Werk entnommenen individuellen Züge gegenüber der Eigenart des neu geschaffenen Werkes verblassen."[12] Dies trifft im Kern auf Fan-Art bzw. alle zum LA gestellten Bilder gerade nicht zu. Es ist überhaupt nicht vergleichbar mit den beiden von Dir genannten Parodien, für die es je nach Land extra Ausnahmen gibt (selbst wenn, wäre fair use auf commons nicht erlaubt). Fan art ist keine Parodie, sondern es ist im Allgemeinen eine Urheberrechtsverletzung. Wenn man nun hingeht, und eine Parodie draus macht, wird es von der Urheberrechtsverletzung zur Richtlinienverletzung ("Wikimedia Commons is no web hoster for e.g. [...] self created artwork without educational purpose and such"). Es ist also eine Zwickmüle zwischen Irrelevanz, weil es ja nicht mehr das ursprüngliche Werk darstellt, oder, wenn es das tut, dann ist es eine Urheberrechtsverletzung. Bitte lies die Richtlinie Commons:Commons:Derivative works. PS: STeschke hat es Dir bereits unter Commons:User talk:Steschke#Bild Hogwarts erklärt. --Rtc 12:26, 4. Okt 2006 (CEST)
Nein laut gerichtlicher Urteile wiederspricht das NICHT dem Copyright. Hier wird hauptsächlich von deutschen Usern versucht die eigene Meinung durchzudrücken, die anhand von deutschen Gerichtsurteilen NICHT geteilt wird. Eine gewisse Schöpfungshöhe muss für ein Urheberrecht überschritten sein. --hhp4 µ 17:58, 4. Okt 2006 (CEST)
Der für eine freie Benutzung erforderliche Abstand zu dem benutzten Werk kann - selbst bei deutlichen Übernahmen - dadurch gegeben sein, daß das neue Werk zu den entlehnten eigenschöpferischen Zügen des älteren Werkes einen deutlichen inneren Abstand hält und deswegen seinem Wesen nach als selbständig anzusehen ist. Auch in einem solchen Fall kann davon gesprochen werden, daß die individuellen Züge des älteren Werkes in dem neueren Werk "verblassen" (vgl. BGHZ 122, 53, 60 f. - Alcolix; BGH, Urt. v. 11.3.1993 - I ZR 264/91, GRUR 1994, 191, 193 - Asterix-Persiflagen). Dies kann durch eine Parodie geschehen, durch die das ältere Werk selbst zum Gegenstand einer kritisch-humorvollen, ironischen Auseinandersetzung gemacht wird, ist aber auch auf andere Weise möglich - etwa durch eine Karikatur, die nicht das ältere Werk selbst betrifft, sondern den Gegenstand, der in dem älteren Werk dargestellt ist (vgl. Hess, Urheberrechtsprobleme der Parodie [1993], S. 63 ff., 101). Voraussetzung für eine solche, durch gewisse Übernahmen charakterisierte freie Benutzung ist aber stets, daß das neue Werk trotz der äußeren Übereinstimmungen einen deutlichen (inneren) Abstand hält, der im allgemeinen in einer antithematischen Behandlung zum Ausdruck kommt (vgl. Hess aaO S. 148 ff.). BGH-Urteil zum Gies-Adler vom 20. März 2003, AZ I ZR 117/00. --Wiggum 18:03, 4. Okt 2006 (CEST)

Sind Zitate wie in diesem Artikel Arno Gruen jetzt eigentlich okay oder nicht? --Wranzl 14:39, 9. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Also dieser Abschnitt: [13]--Wranzl 14:42, 9. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Als Kleinzitate sehe ich da keine Bedenken. --Ralf 15:43, 9. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Im Artikelzusammenhang sind Zitate dieser Art völlig in Ordnung, das Problem ist nur, dass die Fundstellen nicht genau genug sind. Die Ausgabe und Seitenzahl der Bücher müssten eigentlich genannt werden. Aber in der Branche wird das nur sehr selten wirklich sauber gemacht, so dass wir mal nicht päpstlicher als MRR sein wollen. --h-stt !? 15:58, 9. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Aber warum wurde dann Wikiqoute dann so radikal beschnitten? Sollte man die Zitate von dort evtl. hier mit einbetten?--Wranzl 17:08, 9. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Na weil dort Textausschnitte ohne Artikelkontext stehen. Und dann sind es keine Zitate iSd §51 UrhG. --h-stt !? 17:23, 9. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Wie ichs mir dachte, sollte man dann Zitate nicht hier mit einbauen, wäre doch schade drumm? Immerhin passt es doch in eine Enzyklopädie ein umfangreiche Zitatensammlung. --Wranzl 20:24, 9. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Ein Zitat benötigt einen Zitierzweck - bei einer Biographie können solche Zitate aus seinen Werken beispielsweise seine Positionen verdeutlichen. Bei Wikiquote gibt es kein neues Werk, in dem Zitate verwendet werden. Das Bild ist aber übrigens eine URV.--Wiggum 20:39, 9. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Kopie von Artikel für die eigene (private) Homepage

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe auf meiner neuen Homepage [(http://www.nord-ostsee-kanal-info.de )] ein kleines Lexikon eingerichtet. Dafür möchte ich Artikel von "Wikipedia" nutzen. Zwar habe ich mich durch alle Artikel zum Thema Nutzung von Wikipedia-Artikeln und GNU-Lizenz auf Ihrer Seite durchgeackert, bin mir aber noch nicht ganz sicher, ob alle Hinweise richtig sind. Das Lexikon auf meiner Homepage ist noch nict öffentlich zugänglich, kann aber mit dem Benutzernamen "wiki" und dem Kennwort "wikipedia" schon angesehen werden. Die Buchstaben A-E habe ich so bearbeitet wie ich hoffe, daß es Ihren Bestimmungen bzw. der GNU-Lizenz entspricht. Ich wäre Ihnen sehr dankbar wenn Sie diese Einträge überprüfen könnten. Auf der Startseite des Lexikons würde ich auch gerne einen Link zu "Wikipedia" mit Ihrem Logo anbringen - ist das ok?

Mit freundlichen Grüßen aus Kiel und Dank im voraus

Thomas Böhrig

Hallo Thomas, ich habe mir als Beispiel mal das Feederschiff angeschaut. Die Seite erweckt insgesamt den Eindruck, als wäre der Text von euch geschrieben worden, insbesondere durch das "Copyright © nord-ostsee-kanal-info.de". Es muss allerdings klar gemacht werden, dass der Text aus Wikipedia stammt. Der Hinweis ". . . mehr dazu unter:" reicht dazu nicht und ist eher irreführend. Außerdem muss die Lizenz (GFDL) angegeben werden, der Copyright-Hinweis steht dem jedoch entgegen. Passende Formulierungsvorschläge findest du unter Wikipedia:Lizenzbestimmungen#Praktische_Anwendung_in_Online-Medien.--Wiggum 13:39, 30. Okt. 2006 (CET)[Beantworten]

Danke für die schnelle Antwort Wiggum, allerdings gehört der Eintrag den du angesehen hast nicht zu denen, die ich nach den Richtlinien gekennzeichnet habe. Das ist nur bei den Einträgen von A-E der Fall (z.B. Drempeltief oder C wie Container), die restlichen Einträge (von F-Z -soweit vorhanden), habe ich noch nicht angepasst. Den "Copyright ©"-Vermerk werde ich von der Seite nehmen (wird vom System erstellt, nicht von mir :-) ). Noch 2 Fragen dazu: 1.Manchmal benötige ich nur einen Teil (der sich auf Seefahrt oder Schiffe bezieht) eines Artikels - darf ich nur diesen Teil Kopieren? oder muss der komplette Artikel rein? (siehe "Container" - da steht nicht der ganze Artikel, aber ein Hinweis zum ganzen Artikel) 2. Müssen die Links aus dem Artikel übernommen werden (wie bei "Eider")? Gruß Thomas

Ok, gegen Eider hätte ich nichts einzuwenden. Pro forma will ich noch darauf hinweisen, dass es mindestens umstritten ist, ob die Empfehlungen aus Wikipedia:Lizenzbestimmungen#Praktische_Anwendung_in_Online-Medien die Anforderungen der GFDL erfüllen (siehe auch die Anmerkung dort). Du machst das daher natürlich alles auf eigenes Risiko. Für die Übernahme von Textteilen gilt, sofern es sich um Textausschnitte handelt, die Schöpfungshöhe haben, das gleiche wie für komplette Artikel. Wenn du nur einfache Tabellen oder Faktenaufzählungen übernimmst, wird man idR davon ausgehen können, dass diese nicht ausreichend Schöpfungshöhe haben und daher nicht extra gekennzeichnet werden müssen. Links müssen nicht mit übernommen werden, du kannst sie entfernen oder neu verlinken.
Der Copyright-Vermerk ist natürlich dann ok, wenn du einen eigenen Text schreibst, in dem unter anderem Teile von Wikipedia-Texten enthalten sind. Dann hast du für dieses neue Werk das Urheberrecht und kannst (c) anbringen wie du lustig bist. Die übernommenen Teile bleiben für sich natürlich unter GFDL stehen und es muss der entsprechende Hinweis angebracht werden.--Wiggum 15:51, 30. Okt. 2006 (CET)[Beantworten]

Es muss IMHO irgendwo im "Kleingedruckten" zu finden sein. In der WP:DE wird beispielsweise bei Übersetzungen aus der englischen WP oftmals nur ein Eintrag in der Versionsgeschichte, auf der Diskussionseite zu finden sein. Es sollte also auch beispielsweise irgendwo ein Sammelvermerk für alle Übernahmen ausreichend sein. -- Arcy 16:36, 30. Okt. 2006 (CET)[Beantworten]

Das Logo kann übrigens nur mit Genehmigung der Wikimedia Foundation verwendet werden (deren offizielle Vetreter sind wir hier nicht). Eine Frage an Experten hier: Ist das typische W (also diese spezielle aus zwei Vs zusammengesetzte Form, die im Logo mehrmals auftaucht, auch markenrechtlich geschützt?--Hannes2 Diskussion  16:44, 30. Okt. 2006 (CET)[Beantworten]

Postkarten der Wilhelm Gustloff

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Da der Artikel kein einziges Foto enthält, wollte ich anfragen wie es mit Bildern der Gustloff aussieht. Ich habe meinem Opa eine Postkartensammlung rauskramen lassen, welche die Gustloff und verschiedene Inneneinrichtungen wie Speisesaal oder Schwimmbad vor Kriegsbeginn zeigen. Die Postkarten sind vom Verlag Hans Andres Hamburg, den es spätestens seit Kriegsbeginn nicht mehr gibt.(Aussage des Deut. Hist. Museums Berlin) Die Postkarten sind mit keinem Datum versehen, aber der Ausrüstungszustand der Gustloff ist der als KDF-Schiff. Laut dem Deutschen Historischen Museum in Berlin (welches selbst Ansichtskarten dieses Verlages im Internet veröffentlicht) ist niemand bekannt, der an diesen Fotos auf den Karten noch Rechte hat. Also, wie sieht es aus? Lohnt sich die Mühe, die Fotos zu bearbeiten (einige haben Flecken und sind geknickt, ich würde das versuchen auszubessern) und hochzuladen oder muss ich davon ausgehen, dass sie gleich wieder gelöscht werden? --Wünschi 13:42, 11. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Wir verwenden hier die Regel 100 Jahre pma, wenn der Autor nicht bekannt ist. Deshalb können Werke von vor 1906 als PD-alt hochgeladen werden, bei allem Jüngeren muß der Beweis erbracht werden, daß der Künstler bereits 70 jahre tot ist bzw. seine Erben der Veröffentlichung zustimmen. --Ralf 13:49, 11. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Für eine normale Veröffentlichung würde das reichen. Ich kennen keinen Verlag, der da auch nur mit der Wimper zucken würde. Für die Wikipedia reicht es nicht. Wir wollen ausschließlich Inhalte nutzen, die nachweislich frei sind und dieses Ziel ist uns wichtiger, als das Ziel der Illustration unserer Artikel. --h-stt !? 13:56, 11. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
So nu aber: Nachdem ich mit 100 Leuten telefoniert habe, hatte ich endlich jemanden am Telefon, der mir die Sache genau erklären konnte. Der Fotograf dieser Bilder (Hans Hartz) ist 1971 verstorben und hat die Rechte an den Bilder an seine Tochter vererbt. Diese Tochter hat die Rechte an den Fotos ihres Vaters an die Staatliche Landesbildstelle Hamburg verkauft. Durch den Verkauf der Rechte hat Sie die Rechte an allen Fotos verwirkt und die Landesbildstelle (welche jetzt zum Denkmalschutzamt gehört) besitzt die Rechte für alle Fotos die sie selbst als Original besitzen und alle Kopien die nach dem Verkauf davon gemacht werden bis die 70 Jahre nach dem Tod von Hans Hartz vergangen sind. Alle vorher gemachten Kopien von Werken von Hans Hartz (wie diese Postkarten) unterliegen seit dem Zeitpunkt des Verkaufs der Rechte keinem Urheberschutz mehr und sind somit frei. Der zuständige Mitarbeiter des Denkmalschutzamtes hat ganze 20 Minuten gebraucht um mir den Teil des deutschen Urhebergesetzes so zu erklären, dass ich mir sicher war es verstanden zu haben. Somit kann ich das Foto auf der Postkarte einscannen und veröffentlichen ohne das Urheberrecht zu verletzten. (habe den Mitarbeiter explizit danch gefragt) --Wünschi 15:45, 11. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Sorry, aber der Mensch mit dem du da gesprochen hast, hat keine Ahnung vom Urheberrecht. Was er dir da erzählt hat, ist gefährlicher Blödsinn. Wenn Herr Hartz 1971 gestorben ist, dann bestehen an den Bildern bis zum 1.1.2042 Urheberrechte. Fraglich ist höchstens, bei wem die liegen. Für uns ist nur wichtig, dass es noch Rechte gibt. Wir werden die Bilder solange nicht benutzen können, es sei denn der Rechteinhaber würde eine verbindliche Freigabe unter einer unserer Lizenzen abgeben. Wenn dich näher interessiert, warum der Mensch von der Denkmalbehörde Unfug erzählt hat, lies Urheberrecht und Regelschutzfrist --h-stt !? 15:56, 11. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Also zu behaupten der Mensch hätte keine Ahnung vom Urheberrecht finde ich ziemlich beleidigend. Sonst wäre er nicht für der Vergabe der Lizenzen für die Bilder zuständig. Im Urheberrecht steht: Kommt es aufgrund eines Erbfalls oder im Rahmen einer Erbauseinandersetzung zu einem zulässigen Übergang des Urheberrechts auf einen oder mehrere Erben, so kommen diesen als Rechtsnachfolgern die dem Urheber zustehenden Rechte zu, soweit das Gesetz keine Einschränkungen enthält (§ 30 UrhG). Ein Alleinerbe kann daher grundsätzlich wie der Urheber über das geerbte Urheberrecht verfügen. Da die Dame Ihre Rechte an die Landesbildstelle verkauft hat und die Landesbildstelle mir sagt, dass sie an meiner Postkarte keine Rechte haben verstehe ich jetzt nicht wo das Problem liegt und wäre dankbar wenn du deine Weisheit mit mir und dem Mitarbeiter teilen würdest. --Wünschi 16:17, 11. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Urheberrecht kann zwar vererbt, nicht aber verkauft, verschenkt oder sonstwie veräußert werden. Die Landesbildstelle hat vielleicht alle Vermarktungsrechte erworben, die Urheberrechte sind aber nicht übertragbar. --Ralf 16:22, 11. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Ok dann erkläre mir doch mal bitte jemand, wer denn nun die Rechte für Veröffentlichung und Verbreitung dieser Postkarte hat. Die Tochter von Hans Hartz? Das Denkmalschutzamt Hamburg, welches das Originalfoto besitzt? Der Verlag der Postkarte den es seit den 30'ern nicht mehr gibt? Mag sein das meine etwas unpräzise Benutzung des Wortes Urheberrecht hier zu Fehlverständniss meinerseits führt. Aber ist die Postkarte jetzt eine Kopie eines Urheberrechtlich geschützen Werkes und geht es um die Rechte an der Kopie, oder um die Rechte am Original? --Wünschi 16:32, 11. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Das Recht zur Veröffentlichung liegt sicher bei der Stelle, die die Nutzungsrechte erworben hat. Die Urheberrechte liegen bei den Erben. Es geht um die Rechte am Foto, egal ob Negativ, Original, Postkarte oder elektronische Kopie. Theoretisch könnten die Erben die Fotos unter eine freie Lizenz stellen, damit würden sie aber sicher den (Ver-)kaufvertrag verletzen. Das wird ein Erbe also nicht tun, wenn er die Nutzungsrechte veräußert hat. Falls die "nur" Urheberrechte per Vertrag veräußert wurden, ist der Vertrag nichtig und die Erben besitzen noch alle Rechte. --Ralf 16:48, 11. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Die Internet-Rechte an den Bildern dürften bei den Erben liegen. Und zwar, weil der Verkauf vermutlich zu einer Zeit stattgefunden hat, als Internet-Rechte noch nicht im Vertragstext erwähnt wurden. Urheberrechte können aber nur explizit übertragen werden, eine Formulierung wie "alle Medien" oder "jegliche Nutzung" reicht nicht aus, um auch für erst später aufkommende Medien zu gelten. Die Rechte für Veröffentlichungen auf Papier liegen wohl beim Denkmalamt, wenn die Übertragung der Nutzungsrechte korrekt abgelaufen ist. Alleine durch dieses Auseinanderfallen zeigt sich, dass eine Freigabe für uns höchst kompliziert wäre. Wir müssen also davon ausgehen, dass die Fotos bis zum 1. 1. 2042 für uns nicht zur Verfügung stehen. --h-stt !? 17:50, 11. Okt. 2006 (CEST) PS: Wenn ich Unfug im Urheberrecht sehe, nenne ich es auch so. Und dass jemand für etwas "zuständig" ist, bedeutet noch lange nicht, dass er sich mit ungewöhnlichen Feinheiten auskennt. Ich kann eine lustige Geschichte erzählen, was ich mit den Juristen der Rechtsabteilung im Bayerischen Landesamt für Vermessung erlebt habe.[Beantworten]
Ok das hab ich soweit verstanden. Da der Verkauf der Rechte an das Museum erst 1994 stattgefunden hat, werde ich da Morgen nochmal anrufen und versuchen herauszufinden ob sie auch die Rechte für Veröffentlichungen im Internet besitzen. Ich will da einfach Gewissheit haben, weil es nicht nur um die eine Postkarte der W.G. geht. Wie steht es denn für den Fall, dass das Originalfoto zerstört wurde? --Wünschi 19:11, 11. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Wünschi, ich sage es jetzt mal unmissverständlich und realistisch: Sei nicht naiv und vergiss es bitte. Die Erbin hat die Urheberrechte, das Museum alle Nutzungsrechte, und die werden diese nicht mehr rausgeben. Da die Nutzungsrechte völlig losgelöst von den eigentlichen Fotos sind, es dabei überhaupt nicht darauf ankommt, ob es ein Original oder eine Kopie ist oder ob überhaupt noch ein Exemplar existiert, gibt es da auch keine Tricksereien womit man das ganze irgendwie umgehen könnte. Du brauchst auch nicht wegen der Rechte für das Internet anzufragen: Das genügt Wikipedia nicht. Die Bilder müssen unter einer freien Lizenz vorliegen, und das bedeutet, dass sie für alle Zwecke benutzbar sein müssen, auch außerhalb und völlig unabhängig von der Wikipedia, auch in anderen Medien als dem Internet. --Rtc 22:23, 11. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Um es auf einen Punkt zu bringen: Wenn ein Fotograf seine Rechte verkauft hat, ist die Wahrscheinlichkeit, daß wir die Bilder bekommen können, gleich Null - es sei denn, der Fotograf (oder seine Erben) lehnen sich sehr weit aus dem Fenster und gestatten es. Dann hat der Fotograf das Problem, was nur in seltensten Fällen vorkommen dürfte. Ich habe ein paar derartige Bilder hier drin, aber das sind wirklich Ausnahmen. --Ralf 23:41, 11. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Nein, wenn der Fotograf ein ausschließliches Nutzungsrecht erteilt hat, kann er es nicht mehr gestatten. Diese Erlaubnis wäre ungültig, sie bietet keinen Schutz vor den Ansprüchen des Inhabers des ausschließlichen Nutzungsrechts. Es ist als würde ein Vermieter jemandem erlauben, die Wohnung des Mieters zu betreten. Diese Erlaubnis ist natürlich nichtig, und sie verlagert die Verantwortung für das Betreten der Wohnung auch natürlich nicht automatisch auf den Vermieter, wenn man bei der notwendigen Sorgfalt erkennen musste, dass der Vermieter überhaupt nicht das Recht hatte, die Erlaubnis zu erteilen. --Rtc 10:43, 12. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Soll heißen, egal ob ich jetzt beim Museumsarchiv nachfrage und eine Genemigung von Ihnen bekomme das Bild hier zu veröffentlichen, würde mir das nix nutzen, da nur völlig freie Bilder hier veröffentlich werden dürfen? Also kann ich mir das ganze knicken und die Postkarten für 40 Jahre in Keller stellen und wenn dann die Ratten weder mich noch die Karten gefressen haben sie wieder raussuchen. :( Was fürn shice. --Wünschi 23:57, 11. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Kurz und bündig: Ja, so traurig es ist :( --Ralf 00:25, 12. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Ja, so ist es. Die Freiheit der Inhalte ist für das Konzept der Wikipedia so wichtig, dass wir dafür auf viele Illustrationen verzichten müssen. Ich sehe noch die (momentan völlig unwahrscheinliche) Möglichkeit, dass die Rechtsprechung die Grenze zwischen Lichtbild und Lichtbildwerk neu definiert und rein dokumentarische Aufnahmen wieder zu Lichtbildern erklärt werden. Dann wären die Bilder sofort frei, da die kurze Schutzfrist für Lichtbilder bereits abgelaufen ist. Das würde aber eine Änderung der Urheberrechtskultur erfordern, die den momentanen Tendenzen entgegen läuft. --h-stt !? 09:07, 12. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Ich stimme den bisherigen Beiträgen zu. Im übrigen hätte eine sorgfältige Lektüre dieser und anderer Seiten, die ja erbeten wird (siehe Intro) den Fragesteller wohl ebenso umfassend belehren können --Histo Bibliotheksrecherche 22:24, 12. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

verwendung von logos

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hallo, ich bin seit einigen tagen unter dem namen Tim-Oh bei Wikipedia angemeldet. meine frage laute: ich habe bei wikipedia ein bild mit dem logo der diskothek q-dorf in berlin hochgeladen [Kudorf.gif‎ (8 KB, MIME-Typ: image/gif)] ich bin mir aber nicht sicher ob ich das logo zu dem betreffenden artikel stellen kann. alle texte bezüglich des urheberrechtes konnten mir diese konkrete frage nicht beantworn, deshalb stelle ich diese frage nun hier. ich würde mich über eine antwort diesbezüglich sehr sehr freuen. (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von Tim-Oh (DiskussionBeiträge) Taxman¿Disk?¡Rate! 02:42, 14. Okt. 2006 (CEST))[Beantworten]

  1. unterschreibe bitte.
  2. Wie man ein Bild richtig verlinkt wird hier erklärt.
  3. Was man beim hochladen alles angeben muß steht hier. Dieses Bild hat ja nicht mal eine Beschreibung.
  4. Wie die Sache mit Logos ist steht bei den Bildrechten.
In Sachen Durchschnittsgestaltung würde ich sagen, ok, warte aber noch andere Kommentare ab. --Taxman¿Disk?¡Rate! 02:42, 14. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Hallo zusammen, ich habe hier [14] ein Bild entdeckt, mit dem ich gerne den obigen Artikel illustrieren möchte. Ich bin mir jedoch nicht sicher, ob das okay wäre. Miyazawa Kenji starb 1933 und eine besondere Schöpfungshöhe erreicht die Version des Bildes auf jener Website sicher auch nicht, aber woher wissen wir, ob der Fotograf des Bildes ebenfalls bereits seit 70 Jahren verstorben ist? Oder kann man das eventuell bei einem so alten Foto einfach als sehr wahrscheinlich annehmen und entsprechend handeln? Danke für die Mühe. -- Cornelia -etc. ... 14:43, 14. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Wir akzeptieren nur dann Bilder ohne Fotographen-Angabe, wenn diese älter als 100 Jahre sind. Nach deutscher Rechtssprechung ist das ein Lichtbildwerk und hat ganz sicher Schöpfungshöhe.--Wiggum 14:51, 14. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Danke für die schnelle Antwort. :-) Sicher, das Foto als solches hat auf jeden Fall die nötige Schöpfungshöhe, ich meinte oben nur, dass das Aufbereiten als digitale Version diese wohl nicht erreicht. Gut, dann bleibt der Artikel halt ohne Bild. -- Cornelia -etc. ... 14:55, 14. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Zeitschriften-Titelseiten

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Zur Illustration z.B. des Artikels Nature würde ich gern eine Aufnahme von mehreren, einander teilweise überdeckenden Titelbildern anfertigen: Ist das urheberrechtlich erlaubt? --Gerbil 15:43, 25. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Es wäre für uns akzeptabel, wenn das ausschließlich Ausgaben von vor 1906 wären.--Wiggum 16:06, 25. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Danke für die präzise Auskunft. Ich bin für WP-Verhältnisse zwar schon ziemlich grauhaarig, aber so lange reicht mein dienstlicher Bestand denn doch nicht zurück. --Gerbil 16:20, 25. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Nehmen wir eben nur das Logo der Zeitschrift.--Regiomontanus 22:45, 25. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Hallo, ist eine Enteignungsurkunde von 1948, die von der SMAD bzw. dem Land Thüringen ausgestellt wurde, ein amtliches Werk und somit gemeinfrei? (bin mir nicht sicher) Grüße --Michael S. °_° 23:45, 7. Okt 2006 (CEST)

Wenn sich hier jemand sicher mit dem Urheberrecht der untergegangenen Sowjetunion und dem ihrer Rechtsnachfolger auskennen würde, könnte man sicher eine hinreichend befriedigende Einschätzung abgeben. Ich denke nicht, dass es ein _deutsches_ amtliches Werk ist. Wäre die Urkunde vom Deutschen Reich oder der DDR ausgestellt, deren Rechtsnachfolger die BRD ist, dann könnte man vermutlich ein amtliches Werk annehmen. Da das wohl nicht der Fall ist: keine ahnung.--Wiggum 23:49, 7. Okt 2006 (CEST)

Möglicherweise (kommt auf die Urkunde an) könnte man mit mangelnder Schöpfungshöhe argumentieren... Übrigens, interessanter Artikel: Rechtslage des Deutschen Reiches--Wiggum 00:09, 8. Okt 2006 (CEST)

Also es ist das Wappen von der SMAD und dem Land Thüringen drauf, unterschrieben haben auch der Innenminister und irgend so ein Sowjet. Naja, der Papierfetzen geht aber kaum als Schöpfungshöhe durch, denke ich. --Michael S. °_° 09:29, 8. Okt 2006 (CEST)

Streitwert bei URV-Verletzungen - Einstellung von Texten in die Wikipedia

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Falls man mal wirklich ein böser Junge gewesen ist und beispielsweise aus Texten der Firma, in der man angestellt ist/war, Passagen entnommen hat, 2-3 DIN A4 Seiten beispielsweise, mehr oder weniger nichtssagende allgemeinwissenschaftliche Öko-Seiten, die man sich, wenn man nicht so verdammt saublöd faul gewesen wäre, auch selber aus 2-3 Büchern hätte zusammenschreiben können, ... wenn man nun sowas gemacht hat ... wie hoch kann dann der Ex-Chef einen Ex-Angestellten anwaltsmäßig-streitwertmäßig reinreissen / belangen ? -- 84.137.234.208 01:45, 21. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker... äh Anwalt. Klar kann ein Chef einem solchen Mitarbeiter an den Karren treten. arbeitsrechtliche Obliegenheit ist auch der Schutz der Interessen der Firma. --ST 01:49, 21. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Klar Stetchke! Oder Schauen sie in die etwas andere Enziklopädie nach wenn sie der Wikipedia nicht trauen!. Aber wie siehts aus mit an dem Karren treten 2 Jahr nach Entlassung vor der man wegen Einforderung von nicht bezahlten Löhnen selber schon bei dem Anwalt war? 84.137.234.208 01:54, 21. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Hier erfolgt keine Rechtsberatung!!!! Wende dich bitte an den Anwalt deines Vertrauens. ST 02:00, 21. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Hier will niemand eine Rechtsberatung! Die Frage ist: Wie hoch ist im allgemeinen der Streitwert bei Urheberrechtsverletzungen ganz allgemein im Minimalfall (abkopieren von beispielsweise 2-3 Seiten mit geringer Schöpfungshöhe).

Ich denke die Antwort auf diese Frage sollte schon auf der Hauptseite der Wikipedia verlinkt sein ! Die WP ist in dieser Hinsicht kein Spielzeug. Schüler schreiben hier. Studenten usw. Die meisten ohne rechtlichem Hintergrund und Wissen. 84.137.234.208 02:13, 21. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Das hängt doch vom Schaden ab, der eingetreten ist. Das wirst du wohl abwarten müssen. Nenne mir den Artikel (notfalls per Mail) und die Versionen in denen die URV vorhanden ist und ich werde sie löschen. --ST 02:15, 21. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Es müsste schon fast eine Artikellöschung sein. 84.137.234.208 02:19, 21. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Kein Problem. --ST 02:19, 21. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Ich möchte da aber auch nicht so einfach klein beigeben. Die Problematik: Urheber (Schreiberling = ich selbst), Angestellter = ich selbst, Nutzungsrecht = Firma (???) oder Nutungsrecht = Auftraggeber (???). 84.137.234.208 02:30, 21. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
BZW: Kann mir eine Firma bei der ich nicht mehr arbeite etwas ans Bein pinkeln wegen eines Textes den ich selber z.T. (oder ein anderere entlassener Kollege) geschrieben habe im Auftrag und gegen Entgelt für eine Behörde? --84.137.234.208 02:30, 21. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Der Arbeitnehmerurheber im System des § 43 UrhG --ST 02:34, 21. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

grundsätzliche Frage

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Es ist nur eine Idee, ist sowas: Benutzer:Ralf_Roletschek/kommerzielle_Bilder#cc-by-sa-nd eigentlich überhaupt machbar? --Ralf 13:45, 22. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Es keine CC-BY-SA-ND, denn ND widerspricht SA (ich kann nicht etwas nicht verändern dürfen und gleichzeitig veränderte Versionen unter gleichen Bedingungen veröffentlichen...). Und unser absolut primäres und vorrangiges Ziel ist es, mit der Wikipedia freie Bilder zu fördern (die freie Enzyklopädie), nicht, möglichst viele/schöne/professionelle/enzyklopädisch wertvolle Bilder zu haben. CC-BY-ND zuzulassen wäre konträr zu diesem Ziel. Jeder, der uns Bilder zur Verfügung stellen würde, würde natürlich diese Lizenz wählen, weil er damit am wenigstens Rechte verliert. Das würde das ganze untergraben. Mit der Richtlinie soll auch Druck ausgeübt werden auf Rechteinhaber, denn sie sollen sehen, dass sie entweder eine freie Lizenz geben, oder ihr Bild eben in die Wikipedia nicht rein darf. Lieber verzichten wir auf 100000 exzellente Bilder, als ein einzelnes zuzulassen, das unfrei ist. --Rtc 14:07, 22. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
"Jeder, der uns Bilder zur Verfügung stellen würde, würde natürlich diese Lizenz wählen, weil er damit am wenigstens Rechte verliert." Das ist vielleicht theoretisch richtig und sicherlich auch im kontext (vor allem bei nc) der konkurrenz-gesellschaft auch logisch, aber da viele gar nicht wissen, was sie letztlich mit einer PD lizenzierung ihres eigenen bildes "anrichten" und sich PD relativ gut anhört im vergleich zu creative commons ;) ist dieser satz imho durch die Praxis widerlegt.....nichtsdestotrotz (das wort gibt es ja wirklich!) ist die argumentation der verlorenen freiheit bei nc nicht gerade akzeptabel (wobei nc sicherlich viele positive aspekte hat) aber nd imho nicht mit frei vereinbar. ......... "Lieber verzichten wir auf 100000 exzellente Bilder, als ein einzelnes zuzulassen, das unfrei ist." -> hauptseite ;) // by Forrester ...gespannt auf... 14:17, 22. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Du weißt aber, dass wir hier über nd und nicht über nc reden, oder? --Taxman¿Disk?¡Rate! 14:19, 22. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
war auch nur ein allgemeiner kommentar. letztlich sind sie meiner meinung nach in der bedeutung der lizenzauswahl synonym zu gebrauchen. ferner sind sie imho beide klare unfrei-konditionen, daher auch gleichbedeutend in der hinsicht der verlorenen freiheit de bilder // by Forrester ...gespannt auf... 14:26, 22. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
sowohl CC-BY als auch GFDL erfordt ja die Nennung aller Autoren, die an einer bestimmten Version gearbeitet haben, wenn ich das richtig verstehe? Wenn ein Werk also verändert wurde, muüssen also auch die Veränderungen (incl. Reihenfolge der Bearbeitungen) auftauchen, womit bei einer konsequenten Aufklärung klar sein müßte, dass das veränderte Werk nichts mehr mit dem ursprünglich zur Verfügung gestellten Foto zu tun haben dürfte, oder? Genau so wie man nicht lizenzierte Weiternutzung verfolgt kann man auch verfolgen ob Weiternutzer abgeleitete Werke lizenzkonform nutzen. So würde ich das sehen. --Taxman¿Disk?¡Rate! 14:19, 22. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Wenn Bilder vom Einsteller unter der dem Zusatz "Panoramafreiheit" hochgeladen werden, dann beinhaltet das doch zumindest das Verunstaltungsgebot und lässt prinzipiell bis auf den Zuschnitt keine Bearbeitung zu. Würde eine Lizenz auf "CC-sa-by + Panoramafreiheit" nicht auf ein Bearbeitungsverbot hinauslaufen? --jha 02:18, 23. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Ich habe dieses Bild zufällig entdeckt. Hat es wirklich zuwenig Schöfungshöhe? Oder greift hier eher das Copyright der Ursprungseite. Der einstellende Benutzer ist recht neu. Vielleicht gibt ihm einer Fachleute ein par hilfreiche Tips auf seine Diskussionsseite. --JuTa Talk 02:46, 9. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Die Schutzdauer aller relevanten schöpferischen Elemente an dem Bild kann nur abgelaufen sein (selbst wenn der Mann 100 Jahre alt geworden wäre). --Rtc 07:20, 9. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
OK danke, ich hab den Linzenzbaustein mal auf {Bild-PD-alt} geändert. --JuTa Talk 13:19, 9. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Panoramafreiheit in Spanien

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Ich möchte gerne ein Detail dieses Commons-Bilds (die Gestalten mit den Fahnen unten links) ausschneiden und dann den Ausschnitt hochladen. Der einschlägigen Stelle der FAQs entnehme ich, dass das unter gewissen Voraussetzungen auch lizenzkonform vor sich gehen kann. Wie aber sieht es mit der Panoramafreiheit in Spanien aus? Gerade dieses Land fehlt in der eindrucksvollen Liste des Panoramafreiheits-Artikels, und nachdem es keinen Konsens zu geben scheint, wie mit entgegen der Panoramafreiheit aufgenommenen Bildern zu verfahren ist, würde ich anderenfalls lieber die Finger davon lassen. Antaios D B 20:48, 10. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Die Panoramafreiheit wird in Kastillien und Catalunya verschieden gehandhabt, ich werde Ende des Jahres bei der Generalidad in Barcelona näheres erfragen, meine bisherigen Quellen sind zu unsicher. --Ralf 21:16, 10. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Dank Dir. Da es folglich auf den genauen Standort ankommen könnte: Das Mosaik befindet sich im Valle de los Caídos und dieses wiederum in der Comunidad de Madrid (also politisch weder in Alt- noch in Neukastilien). Antaios D B 08:21, 11. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Auch wenn alle anderen es anders sehen: ICH stehe auf dem Standpunkt, dass wir uns hier nach dem Recht der deutschsprachigen Länder richten (siehe Wikipedia:Bildrechte) und dann ist es wurscht, wo das Objekt liegt und wie das nationale Recht das sieht --Histo Bibliotheksrecherche 22:25, 12. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Dann aber nur mit Sockenpuppen-Taktik... ;) --Ralf 10:14, 13. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Sind Texte einer Schule gem. §5 Abs. 1 und 2 UrhG in Wikipedia zu verwenden?

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Hallo zusammen, mein erster Artikel Inda-Gymnasium wurde wegen einer angeblichen URV zunächst gesperrt. Schulen als anstalten des öffentlichen Rechts unterliegen meiner Meinung nach §5 Abs. 1 und 2 UrhG was eine Verwendung der Texte in meinem Artikel möglich machen würde. Bei den ebenfalls gesperrten Bilddateien handelt es sich um das Logo der Schule und ein Bild des Eingangsbereichs der Schule (Gebäudeansicht draussen, ohne Personen). Ich denke das hier einerseits für das Logo nicht die nötige Schöpfungshöhe zum Schutz durch das UrhG gegeben ist, das Bild vom Haupteingang fällt imho in die Kategorie Panoramafoto. Vgl. dazu Wikipedia:Bildrechte Liege ich da so falsch? -- MauiAC 12:49, 14. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Bist du der Fotograf des Bildes? --Ralf 12:59, 14. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Nein, aber das Inda Gymnasium als Anstalt des öffentlichten Rechts ist es. -- MauiAC 13:10, 14. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Das Gymnasium kann nicht fotografieren. Nach deutschem Recht können nur natürliche Personen Urheber sein. --Ralf 13:13, 14. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Das Foto wurde aber von einem bediensteten des Inda Gymnasiums geschossen. Wenn ein Beamter für sein Amt einen Bescheid o.ä im Internet veröffentlicht, hält ja auch nicht er die Rechte, sondern das Amt. -- MauiAC 13:18, 14. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Nach diesem Artikel ist eine VErwendung als „gemeinfrei“ nur dann zulässig, wenn du es im ursprünglichen Kontext verwendest. Da aber das Kopieren der kompletten Internetseite weder technisch möglich, noch den WP-Konventionen entsprechend ist, scheidet diese Möglichkeit aus. Aber zum Text: Warum schreibst du den nciht einfach selbst? Ist es wirklich notwendig, den von jemand anderem, ganz abgesehen von der rechtlichen Möglichkeit, zu kopieren? Bei Bildern sehe ich das ein, aber Texte formulieren kannst du doch selbst, oder?--Hannes2 Diskussion  15:31, 14. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Deine Vorstellung von Amtliches Werk iSd §5 UrhG ist fehlerhaft. Nur hoheitliche Veröffentlichungen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, etc) fallen unter diese Klausel. Selbstdarstellungen von Schulen sind ganz normale geschützte Sprachwerke. Bitte schreibe deine Texte selbst. --h-stt !? 18:09, 14. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Eine ähnliche Regelung wie MauiAC sie für das Bild der Schule angeführt hat, gilt nur für Beamte im Auftrag der US-ametikanischen Bundesbehörden, in Europa ist die Urheberrechtslage völlig anders. Das Foto müsste also von MauiAC oder einem anderen Fotografen gemacht werden, der es dann unter GNU-FDL oder einer gleichwertigen in der Wikipedia zur Verfügung stellt. Die "Panoramafreiheit" bedeutet bloß, dass man das Foto von außen jederzeit machen kann, ohne in die Urheberrechte, etwa des Architekten, einzugreifen oder sonst jemanden um Erlaubnis fragen zu müssen. --Regiomontanus 18:55, 14. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
OK, ich habe verstanden. Ich werde Montag ein eigenes Foto vom Schulgebäude schießen. Einen eigenen Text für die Seite formulieren und alles wird gut. Sollte ich einen eigenen Text einstellen, darf ich dann den URV Hinweis rausnehmen? -- MauiAC 01:48, 15. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Eigenes Foto unter freier Lizenz, eigener Text --> keine Probleme. Alles Andere klappt nicht. --Ralf 02:53, 15. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

SOllte dan nicht auch der allgemeine Wappenext rein?

Wappen sind allgemein in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt.
Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüberhinaus als Hoheitszeichen. 
Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.

// by Forrester Bilder ohne Lizenzangabe (Hilf mit!) 17:49, 29. Okt. 2006 (CET)[Beantworten]

Vorschlag: Vereinheitlichung mit Vorlage:Wappen-PD-DE. Der von dir vorgeschlagene Text ist sicher richtig in der Vorlage. Zudem könnte Amtliches Wappen um die Luxemburgische Regelung erweitert werden. --ST 18:09, 29. Okt. 2006 (CET)[Beantworten]
ja, sehe ich auch so (dieser "allgemeine wappentext" stammt aus DE). // by Forrester Bilder ohne Lizenzangabe (Hilf mit!) 18:10, 29. Okt. 2006 (CET)[Beantworten]
Ja, kam mir auch irgendwie bekannt vor ;-) --ST 18:12, 29. Okt. 2006 (CET)[Beantworten]
Vorschlag: Kombivorlage mit Vorlage:Wappenrecht? --Flominator 18:27, 29. Okt. 2006 (CET)[Beantworten]
Stimmt, die gibts ja auch noch: also würd ich vorschlagen den allgemeinen wappenhinweis aus allen raus oder in alle rein.........möge ein admin das mal bitte übernehmen, sind auf WP:LFB gelistet. // by Forrester Bilder ohne Lizenzangabe (Hilf mit!) 19:17, 29. Okt. 2006 (CET)[Beantworten]
done. // by Forrester Bilder ohne Lizenzangabe (Hilf mit!) 00:43, 30. Okt. 2006 (CET)[Beantworten]

Bild Drachen Biene Maja

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Bei einer Bildserie mit verschiedenen Drachen auf einem Drachenfest habe ich dieses Bild eines Biene Maja-Drachen gemacht; Bedenken kamen mir erst nach dem Hochladen zu commons - nicht zuletzt deshalb, weil der Biene Maja-Artikel keine einzige Abbildung enthält. Ist das Bild rechtlich ok? (Wer den Drachen gebastelt hat, ist mir nicht bekannt.) --Lienhard Schulz Post 09:50, 10. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Ich befürchte, das ist komplett das gleiche, wie mein Tom Turbo-Seidentuch (siehe Diskussion weiter oben, ich glaube, das Bild ist sogar schon gelöscht...): also Fan-Art. --Schaufi 09:54, 10. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Es ist noch oben. --Schaufi 09:56, 10. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Derivative work. Der Drache ist urheberrechtlich geschützt, wenn nicht sogar selbst eine Urheberrechtsverletzung. Bitte versuchen, sich von der Vorstellung zu trennen, dass es beim Abfotografieren, Abzeichnen, Neuzeichnen eine magische Kraft gibt, die eine Urheberrechtsverletzung verhindert. --Rtc 10:38, 10. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Hinsichtlich Biene Maja ok und verständlich, danke. Verstehe ich Dich richtig , dass "jeder" Drachen (weil Du schreibst "der" Drache) geschützt ist? Das kann ich mir kaum vorstellen, dass man nicht einen x-beliebigen Normal-Drachen am Himmel ablichten darf, aber man weiß ja nie. Ich hake deshalb nochmal nach, weil ich bei diesem Drachenfest diverse Bilder gemacht habe, die nach meinem bisherigen Verständnis ähnlich wie Infotafeln im Wald etc. unter Panoramafreiheit fallen. --Lienhard Schulz Post 10:57, 10. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Unter Panoramafreiheit fallen nur dauerhaft bleibende Werke, also z.B. Bauwerke, aber wohl kaum ein Drachen. Alle anderen Drachen darfst Du gerne abbilden, sofern die Vorlage für den Drachen nicht urheberrechtlich geschützt ist. --Taxman¿Disk?¡Rate! 11:06, 10. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Die Frage ist schwer zu beantworten. Wenn ein Drache ein Gebrauchsgegenstand ist, dann ist er geschmacksmusterfähig, womit ein urheberrechtlicher Schutz schwer zu erreichen wäre. Wenn nicht, dann wäre er natürlich auch geschützt, wenn er die Schöpfungshöhe erreicht (d.h. nicht gerade ein Standardrache ist). Image:Locktow4 Kitefestival 2006.JPG wäre dann sicherlich geschützt. Der Biene-Maja-Drachen ist in jedem Fall geschützt, da die fiktive Comicfigur, die der Drache eindeutig darstellt, defintiv keinen Gebrauchscharakter hat. --Rtc 11:19, 10. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Verwendung Karten 1821/22

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Guten Abend allerseits, die SLUB veröffentlicht auf ihrer Homepage eine Reihe von Karten, die im Zuge der sog. Oberreitschen Landesaufnahme in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts entstanden. Dazu zählen u.a. diese Karten. Wie sieht es hier mit den Urheberrechten und einer Übernahme in die Wikipedia aus ? Die SLUB selbst weist hier auf Urheberrechte hin. Können die Karte(n) im Hinblick auf die Regelschutzfrist verwendet werden ? Danke im voraus für jeden Hinweis --Norbert Kaiser 23:50, 24. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Siehe Wikipedia:Bildrechte#Nicht schützbare Fotos (Reproduktionen). Gruß --ST 00:06, 25. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Also noch mal für einen völligen Nichtjuristen: so würde es gehen ? --Norbert Kaiser 00:22, 25. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Ja. Aber auch Nichtjuristen dürfen sich ein wenig Fachwissen hier anlesen, z.B. sub verbo Copyfraud --Histo Bibliotheksrecherche 00:30, 25. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Wieder was gelernt, danke für die Hinweise. --Norbert Kaiser 00:36, 25. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Strukturformeln

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Hallo! Hier wird angegeben, dass Strukturformeln nicht die nötige Schöpfungshöhe erreichen, um geschützt zu sein. Heißt das im Umkehrschluss auch, dass ich solche einfach aus dem Netz oder gar aus Fachzeitschriften ausschneiden und hier unter PD einstellen darf? Momentan steht mir da mein Gewissen noch im Weg, aber wenn ihr sagt das das Ok is.... Danke! Viele Grüße --GattoVerde 12:51, 14. Okt. 2006 (CEST).[Beantworten]

Naja, auch wenn Strukturformeln etwas aufwändiger sind als einen Text zu schreiben, sind sie doch bloß Aneinanderreihungen von Buchstaben und Strichen. Und da die Formel an sich nicht geschützt werden kann hast Du freie Hand. Ich würde aber versuchen, nur vektorisierte Formeln zu verwenden. --Taxman¿Disk?¡Rate! 15:22, 14. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
OK, Danke für deine Antwort! --GattoVerde 23:02, 14. Okt. 2006 (CEST).[Beantworten]

Der CSU Kreisverband ist "Urheber" der beiden Bilder auf der Seite Werner Dollinger (Bild:werner_dollinger1.jpg und Bild:werner_dollinger2.jpg) Geht das, als juristische Person Urheber sein? -- Achates „Sprich mit der Hand...“ 09:51, 15. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Nein, das geht nicht. Aber er kann Inhaber aller Nutzungsrechte sein, das würde für eine Veröffentlichung unter unserer freien Lizenz reichen. --h-stt !? 11:04, 15. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Wenn ich mich nicht irre ist die Argumentation bei den Gustloff-Postkarten aber eher so, dass das nicht reicht...--Wiggum 12:37, 15. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Bitte lies die Diskussion zur Gustloff nochmal nach. Dort fallen (aller Wahrscheinlichkeit nach) die Rechte für Veröffentlichungen auf Papier und online auseinander und der Inhaber der Papier-Rechte hat diese gekauft, also mutmaßlich ein Interesse an Exklusivität. Hier kann der Auftraggeber von Bildern im Besitz sämtlicher Nutzungsrechte sein und er hat ein Interesse an weiter Verbreitung. Also E-Mail mit dem üblichen Textbaustein vom Kreisverband an das OTRS reicht. --h-stt !? 13:42, 15. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Auch wenn die Partei alle Verwertungsrechte hat, bleibt der Fotograf Urheber und nur er kann die Bilder unter eine freie Lizenz stellen. --Ralf 14:30, 15. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Du irrst. --h-stt !? 14:45, 15. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Und UrhG § 32? Ich glaube, dass Ralf strenggenommen recht hat. Nur "Der Urheber kann [..] unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht für jedermann einräumen" (hinterer Teil von Abs. 2, Hervorhebung von mir). Es müsste also nicht nur der Inhaber eines ausschließlichen Nutzungsrechts einwilligen, sondern auch der Urheber selbst. Das hat auch seinen Grund: Wenn der Urheber lediglich ein ausschließliches Nutzungsrecht erteilt, verzichtet er eben noch nicht (und kann das auch garnicht, siehe vorderer Teil von Abs. 2) auf die angemessene Vergütung, so dass ihm der Inhaber des ausschließlichen Nutzungsrechts ggfs. durch eine Freigabe für jedermann ein Schnippchen schlagen könnte, wenn ihm eine solche Freigabe tatsächlich möglich wäre: Er verdient seine Unsummen einfach mit dem Verkauf unter einer freien Lizenz; und es wurde demonstriert, dass man damit durchaus kommerziell erfolgreich sein kann. Hier wird der Urheber einen Anspruch auf Nachschlag haben, denn was kümmert es ihn, ob sein Werk mit oder ohne einer Lizenz für jedermann kommerziell erfolgreich ist? Sein Vergütungsinteresse für den Fall, wenn das Werk unerwartet erfolgreicher ist, als bei Vertragabschluss erkennbar war, ist hier in meinen Augen durch die gesetzliche Regelung abgesichert. Nur wenn er selbst in die freie Lizenz einwilligt, verzichtet er rechtswirksam auf diesen Anspruch. --Rtc 17:57, 15. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Ich denke das hängt von der getroffenen Vereinbarung ab. Man kann auch exklusive Nutzungsrechte unter Ausschluß des Urhebers vereinbaren. Bei mir im Arbeitsvertrag steht sinngemäß drin, dass der AG alle Rechte, einschliesslich Recht zur Weiterlizensierung etc. an den Werken erhält, die ich so fabriziere.--Wiggum 19:04, 15. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Ja, genau davon bin ich ausgegangen! Das "Problem" ist, dass das Recht des Urhebers zur angemessenen Vergütung eben nicht durch einen Vertrag ausgeschlossen werden kann: "Auf eine Vereinbarung, die zum Nachteil des Urhebers von den Absätzen 1 und 2 abweicht, kann der Vertragspartner sich nicht berufen."[15] Auch nicht mit Tricksereien: "Die in Satz 1 bezeichneten Vorschriften finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden." Damit ist das Recht zur Weiterlizensierung, auch an jedermann, zwar nicht ausgeschlossen, aber wenn dadurch mehr Profit gemacht wird, als beim ursprünglichen Vertragsabschluss zu erkennen war, dann hat der Urheber einen Anspruch auf eine angemessene Nachzahlung. Dafür ist das Urheberrecht ja eigentlich da, um die Interessen des Urhebers vor den Verwertern zu schützen. Damit hier Open Source u.ä. nicht untergraben wird, hat der Gesetzgeber den Ausweg eingebaut, dass der Urheber selbst eine freie Lizenz an jedermann erteilen kann und (nur) damit auf den Anspruch auf angemessene Vergütung verzichten kann, der ihm sonst zustehen würde. Der Worst case wäre halt ein Foto, das jemand im Rahmen des Abreitsverhältnisses erstellt hat, das die Firma unter CC freigibt und es dann so berühmt wird, dass mit dem Verkauf von Druckexemplaren Vermögen verdient werden. Nun kann der Urheber trotz (nicht von ihm, sondern vom Arbeitgeber erteilten) freier Lizenz abkassieren, sogar direkt bei den Verwertern, UrhG §32a(2). --Rtc 19:10, 15. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Wie oft fantasiert hier Rtc. Das mag zwar rechtsdogmatisch interessant sein, ist aber für unsere Praxis irrelevant. Solange kein Konfliktfall Inhaber des ausschließlichen Nutzungsrechts/Urheber gerichtlich für uns relevant wird, haben wir uns an unsere bisherige Praxis zu halten. Auch der Inhaber des ausschließlichen Nutzungsrechts ist befugt, ein Werk unter eine freie Lizenz zu stellen. (Das ist übrigens auch Konsens bei CC, wenn zB Plattenfirmen unter CC releasen.) Dies geht aus dem Wesen des ausschließlichen Nutzungsrechts hervor. § 32 betrifft den Ausschluß von Ansprüchen des Urhebers gegen die Allgemeinheit, er sagt nicht, dass der Urheber zustimmen muss. Vergütungsansprüche gegenüber dem Inhaber des ausschließlichen Nutzungsrechts betreffen das Binnenverhältnis, daran ändert auch § 32a UrhG nichts. Eine Kontrollüberlegung bekräftigt dieses Ergebnis: Keine Softwarefirma könnte die von den abhängig beschäftigten Programmierer-Urhebern erstellte Open-Source-Software rechtswirksam unter eine freie Lizenz stellen, ohne zugleich die individuelle Zustimmung der beteiligten Programmierer einzuholen. Das ist offensichtlich lebensfremd (wie das Meiste der Haarspaltereien von Rtc) --Histo Bibliotheksrecherche 19:53, 15. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Die Kontrollüberlegung trifft den Kern nicht, weil sich die Freigabe unter einer freien Lizenz bereits aus dem Arbeitsvertragszweck (Erstellen von Open-Source-Software) ergibt. Das ist bei meinem Worst-Case-Beispiel nicht der Fall. Wir reden hier auch nicht wirklich über Dinge, die "offensichtlich lebensfremd" wären; denn dies ist der Regelfall bei Urheberschaft im Rahmen von einfachen Arbeitsverhältnissen. Wenn der Urheber merkt, dass sein Foto mit großen Gewinnen aktiv vermarktet wird, weil die Firma es unter einer freien Lizenz veröffentlicht hat, wird er schnell auf die Idee kommen, sich seine Scheibe abzuschneiden (weil der gemeine Arbeitnehmer an Geld und nicht an irgendwelchen freien Lizenzen interessiert ist), und im Gegensatz zum beruflichen Open-Source-Programmierer wird man hier auch nicht mit sittenwidriger Bereicherung argumentieren können. Zudem scheinst Du Graf's Law vergessen zu haben. PS: Du kannst Dir den Fettdruck sparen. Ich schrieb selbst: "Damit ist das Recht zur Weiterlizensierung, auch an jedermann, [..] nicht ausgeschlossen" PPS: Wer lebensfremd im Glaushaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen. Aller Wahrscheinlichkeit nach hättest Du die Argumentation dort wohl angebracht, wenn Du statt ich sie gefunden hättest. Aber die lebensfremden und fantasierenden Argumentationen sind bei Dir ja immer die der anderen... --Rtc 20:07, 15. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Da setzt sich das gemeine Volk jahrelang vehement gegen Abmahnungen ein, und wenn es dann selbst mal am Hebel sitzt? Dann begeht es die gleiche schwere Sünde. Es ist Sinn und Zweck der GFDL, dass Leute die Bilder nutzen können. Wegen unwesentlicher und völlig irrelevanter Nutzungsmängel eine agressive, vorwurfsvolle und einschüchternde Mail mit Rechnung zu schicken ist völlig konträr zu diesem Zweck. Die Nennung des Urhebers ist bei der GFDL sekundär, die vergessene Angabe der Lizenzbedingungen ist unwesentlich und wäre höchstens Anlass für eine freundliche Mail, dass man sich freut, dass die Bilder genutzt werden und um Korrektur bittet. Anlass für solche Maßnahmen wären nur schwere Lizenzverstöße, und das wäre z.B. der Fall, wenn die Bilddatei vorsätzlich mit DRM versehen wird. Solche Dinge schrecken Leute davon ab, die Bilder der Wikipedia auch tatsächlich zu benutzen und es sorgt damit für den Eindruck, dass die Benutzer die Bilder eigentlich nur für Wikipedia nutzbar machen möchten. Diese Intention wird weiter verstärkt und zum Ausdruck gebracht durch Aussagen wie "Diese Fotos habe ich als Urheber/Fotograf für die freie Enzyklopädie Wikipedia (http://de.wikipedia.org) unter die GNU-Lizenz für freie Dokumentation (GNU FDL) gestellt", was schon grundfalsch ist, richtig müsste es heißen "Diese Fotos habe ich als Urheber/Fotograf für jedermann unter die GNU-Lizenz für freie Dokumentation (GNU FDL) gestellt". Entweder die Seite wird freiwillig gelöscht, oder ich werde LA stellen, da sie vehement dem Geist der Enzyklopädie widerspricht. Sie ist sowieso obsolet, da die nächste Version der GFDL (unter der die Bilder automatisch auch genutzt werden können) derartige Missbräuche verhindert, indem der Nutzer das Recht hat, dass der Rechteinhaber ihn zuerst über die Rechsverletzung informiert, bevor die Lizenz entzogen werden kann. --Rtc 14:53, 22. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Ich bin nicht damit einverstanden, daß Bilder von mir ohne Autorennennung verwendet werden und habe mich deshalb schon an Freenet gewandt. Einzelne Formulierungen mögen unglücklich sein, der Musterbrief an sich ist ok. --Ralf 15:00, 22. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Nein, der Musterbrief ist nicht okay. Er muss freundlich formuliert werden und sollte die nachdrückliche aber sanfte Bitte enthalten, die Informationen nachzutragen, und zwar definitiv ohne Rechnung. Wie ich bereits sagte, ist das sofortige Schicken einer Rechnung ein Missbrauch, da die GFDL eindeutig klarstellt, dass es ihr nicht primär um Autorennennung geht, sondern nur darum, dass die Bilder kopiert, verändert und kommerziell genutzt werden können. Erst, wenn eine mehrmalige Bitte ohne Reaktion bleibt, kann man über eine sehr moderate (weil der Lizenzverstoß äußerst geringfügig ist) Rechnung nachdenken. PS: Benutzer:Ralf Roletschek/kommerzielle Bilder#Meine Motivation als Fotograf kann ich auch nur aufs allerschärfste verurteilen. Diese Seite sollte ebenfalls gelöscht werden, weil sie im gleichen Geist verfasst ist: Man möchte die Vorteile von Wikipedia als Werbeplattform, aber die freien Lizenzen im Geiste so weit wie möglich umgehen ("* Ich möchte Bilder für die Wikipedia zur Verfügung stellen.* Ich mag aber nicht, wenn nur andere Leute mit meinen Bildern Geld verdienen, weil auch ich damit meinen Lebensunterhalt bestreiten muss. * Ich freue mich als professioneller Fotograf, wenn kommerzielle Nutzer auf mich aufmerksam werden, nicht zuletzt auf Grund der hohen Einstufung von Wikipedia bei den gängigen Suchmaschinen. #Mein Geschäftsmodell# 1. Ich wähle eine freie Lizenz, die das Konzept kommerzieller Contentlieferanten durchkreuzt. 2. Ich wähle unter den freien Lizenzen diejenige, welche die Hürden für kommerzielle Nutzer besonders hochschraubt."). Das geht nicht. Nicht nur sollten wir uns bei wikipedia aktiv gegen solche Bestrebungen wehren; die GFDL2 wird diesen Missbrauch auch so weit es geht abstellen. Wer sich auf solche Dinge einlässt muss damit rechnen, dass er sich durch die automatische Lizensierung unter zukünftigen GFDL-Versionen ins eigene Fleisch schneidet. Wer ein Bild unter die GFDL stellt, der stellt sie primär unter die Präambel, und die macht unmissverständlich klar, wie die GFDL gedacht ist und wie nicht. --Rtc 15:07, 22. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Der Musterbrief ist absolut korrekt. Hier verdienen sich Leute eine goldene Nase (was ihnen gegönnt sei) und investieren dabei nicht eine Sekunde, um die Rechte Dritter zu wahren. GFDL-Verletzungen sind Urheberrechtsverletzungen und als solche zu benennen. Da noch zu betteln, man möge sich doch bitte an die Vertragsbedingungen halten, ist doch wohl wirklich daneben. --ST 15:26, 22. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Nein. Es ist Zweck der GFDL, sich gegen das bestehende Urheberrechtssystem und seine Doktrin zu stellen. Die Nutzung ist frei und soll es auch sein. Geringfügige Verstöße gegen die Lizenz sind unwesentlich. Ich könnte es verstehen, wenn es wirklich ein schwerwiegender Verstoß wäre, wie das Anbieten von GFDL-Inhalten unter DRM, so dass (ganz analog zur Weitergabe ohne Quelltext bei der GPL) eine Nutzung erzwungen wird, die nicht die vollen Möglichkeiten der GFDL bietet. Die nächste GFDL-Version zeigt mit ihren Änderungen auch ganz deutlich, dass die GFDL für diese Missbräuche, wie sie hier stattfinden, nicht gedacht ist. Ich kann nur jeden dazu auffordern, solche lächerlichen Rechnungen zu ignorieren, denn wer mit einer solchen Rechnung kundtut, dass er die GFDL nicht wirklich im Geiste so gemeint hat, der hat sein Recht verwirkt, gegen Verstöße vorzugehen. Tatsächlich wäre eine solche Handlung bei einer Bearbeitung eines GFDL-Werks von mir ein Grund für mich, den missbrauchenden Bearbeiter abzumahnen, weil er die Lizenz konträr zu ihrem Zweck missbraucht, um doch Lizenzgebühren für eine quasi-konforme Nutzung einzutreiben. Das ist nämlich gegen den Geist der GFDL. --Rtc 15:55, 22. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Du selbst gehst von einem starken copyleft aus. Jetzt klauen hier Leute Inhalte und scheren sich einen Dreck um die GFDL, ganz zu schweigen davon, ihre eigenen Inhalte unter GFDL zu stellen und du argumentierst noch für diese Leute. Ehrlich gesagt, verstehe ich dich da nicht. --ST 15:59, 22. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Wenn hunderte meiner Bilder nicht lizenzkonform genutzt werden, ist das für mich nicht geringfügig. Daß ich selbst bei der Lizensierung meiner Bilder Fehler gemacht habe, hat damit nichts zu tun, falls das wieder aufkommt. Ich wehre mich dagegen, auch wenn das hier nicht öffentlich zu sehen ist. Das sollte auch jeder betroffene Urheber machen, weil die lizenzkonforme Weiternutzung sonst zu sehr aufgeweicht wird. --Ralf 16:05, 22. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Die Leute scheren sich nicht einen Dreck um die GFDL. das würden sie dann tun, wenn sie vorsätzlich versuchen würden, die Freiheit des Bildes zu beschränken. Solange jemand nicht gegen diesen Geist verstößt, sollte man tolerant und liberal sein und nicht unwesentliche Verstöße, die regulär vorkommen, dazu ausnutzen, um dem Zweck der GFDL konträr für die freie Nutzung doch abzukassieren. Das hat auch nichts mit Copyleft zu tun. Das Copyleft ist stark, aber Bilder, die unabhängig vom Text sind, sind durch das Copyleft nicht betroffen (auch wenn die GFDL hier noch nicht genau genug formuliert). Lediglich, wenn jemand Bilder dazu benutzt, um das Copyleft zu umgehen (für den Text notwendige Formeln, Zeichnungen oder sogar ein ganzes Kapitel als Nicht-GFDL-kompatible Bilder) kann man wiederum von einem echten Verstoß reden. Die Weiternutzung wird nicht aufgeweicht, solange solche echten verstöße konsequent verfolgt werden. Wenn Du die Angabe Deines Namen sicherstellen möchtest, mach einen auf 16-pixel-Grenze liegenden Rand (d.h. bei JPEG verlustlos entfernbar, wenn man die Angaben stattdessen in die Bildunterschrift stellen möchte) mit copyright und Namen ins Bild. --Rtc 16:29, 22. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Das ist relativ sinnlos, wenn das Bild bearbeitbar ist, oder? --Taxman¿Disk?¡Rate! 17:16, 22. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Wenn es denn Vorsatz wäre, wäre das ein Problem, aber das ist es nicht. Die hier besprochenen Lizenzverstöße geschehen doch nicht aus Vorsatz, sondern einfach deshalb, weil die Leute sich nicht die Mühe machen, die komplizierte Lizenz durchzulesen und einzuhalten. Wenn man die Dinge schon im Bild stehen, kann man es bequem nutzen, ohne noch sonstige Vermerke eintragen zu müssen. Darum geht es hier: Bequemlichkeit. Nicht vorsätzlichen Lizenzbruch. --Rtc 17:39, 22. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
ein copyright-Vermerk ist in Deutschland eh irrelevant --Ralf 17:25, 22. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Es geht doch nicht um den copyright-Vermerk oder eine Relevanz desselben, es geht darum, dass Du offenbar genannt werden möchtest, und dass dies nicht geschieht, weil Leute das Bild runterladen, aber für eine separate Namens/Lizenzangabe zu bequem sind. --Rtc 17:39, 22. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Rtc's Ansicht ist zurückzuweisen. Wir treten hier schon genug das Recht der WP-Autoren mit Füßen. Bei der Bildnutzung ist es für Online-Medien ohne weiteres zumutbar, den Urheber zu nennen und die GNU FDL zur Verfügung zu stellen. Eine so weitgehende Freigabe von Rechten wie die GNU FDL setzt umgekehrt die strikte Befolgung voraus. Nachdem wir uns hier LEIDER nun einmal für diese Mist-Lizenz entscheiden haben, müssen wir auf ihre strikte Einhaltung drängen. Der Brief ist sachlich und in Ordnung. Es ist das gute Recht jedes Urhebers, seine eigene Auslegung der GNU FDL und sei es auch eine mega-strikte, durchzusetzen. Wir haben hier keine Befugnis, WP-Autoren das Grundrecht, ihre Rechte wahren zu dürfen (auch wenn Rtc in wahnhaftem und beinahe krankhaftem Fanatismus anderer Ansicht ist) zu bestreiten. --Histo Bibliotheksrecherche 23:29, 22. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

  • @rtc: Du hast schon gesehen, dass es sich nicht um eine Abmahnung, sondern um einen Mustertext für eine simple Rechnung handelt? Es geht hier zudem immernoch um GFDL oder CC/sa-by. Du argumentierst, als ob die Bilder PD wären. Ich kann darüber nur mit dem Kopf schütteln. Freie Lizenz heist doch nicht, dass die Autoren auf Rechte verzichten und die Verletzung dieser Rechte für die Verursacher folgenlos bleiben muss. Mit einem postulierten "Geist der freien Lizenzen" zu argumentieren schreit eigentlich nach einem Usenet-Law. Falls irgendwem ein LA auf die beiden beanstandeten Artikel (Musterbrief Lizenzverstoss und Ralfs kommerzielle Bilder) stellen möchte werde ich gerne die Texte auf Websites mit Google-Pagerank 5/10 stellen (natürlich mit lokaler GFDL-Kopie, Link auf die Wikipedia und Link auf die Versionsgeschichte). Dann können wir nochmal über das Gentlemen Agreement diskutieren. --jha 02:02, 23. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
P.S. Wie soll ich den Satz "der Nutzer das Recht hat, dass der Rechteinhaber ihn zuerst über die Rechsverletzung informiert, bevor die Lizenz entzogen werden kann" verstehen? Wie entzieht man denn eine Lizenz, wenn der andere diese überhaupt nicht angenommen hat, sondern das Werk "ganz ohne Lizenz" nutzt? Wenn der Mängel-Weiternutzer das Lizenzangebot des Autoren "GFDL" nicht annimmt, sondern sich in keiner Weise auf die GFDL bezieht, dann kann der Autor doch nach "üblicher Rechtspraxis" nach BGB&Co vorgehen. --jha 02:42, 23. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Die GFDL wird an jedermann erteilt; man muss sie daher nicht annehmen – man hat sie prinzipiell. Die GFDL erlaubt jedermann veraendern, verbreiten, kommerzielle Nutzung. Wenn allerdings diese in der GFDL festgelegten Bedingungen dafür nicht eingehalten werden, bestimmt die GFDL 1.2, dass die Lizenz sofort verloren geht. Die GFDL 2 hingegen bestimmt, dass der Nutzer das Recht hat, dass der Rechteinhaber ihn zuerst über die Rechsverletzung informiert, bevor die Lizenz entzogen werden kann. Dies wurde gerade deshalb gemacht, um das Ködern von Rechtsverstößen mit nachfolgendem Abkassieren zu verhindern, wie es einem der Musterbrief leider nahelegt. --Rtc 03:23, 23. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Bei einem Löschantrag auf die genannten Seiten werde ich die Inhalte auch unter Einhaltung aller GFDL-Bedingungen auf lokalem Webspace spiegeln. Und die werden dann auch garantiert von Google gefunden... --Ralf 02:24, 23. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Über die GFDL2 können wir uns hier unterhalten, wenn sie von der FSF in Kraft gesetzt wurde. In wieweit sich jemand nachträglich auf einzelne Klauseln eine Lizenz berufen kann, die er selbst vorher (durch Konkludentes Handeln) als Ganzes abgelehnt hat, wird früher oder später vermutlich Gerichte beschäftigen. --jha 03:34, 23. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Das ist doch Unsinn. Man wird hier kaum argumentieren können, dass eine Klausel, deren Zweck es ist, Verstöße gegen die Bedingungen erst einmal per Hinweis heilbar machen zu lassen, ohne dass gleich die schwerwiegenden Konsequenzen einer URV zu tragen sind, dass diese Klausel per Verstoß gegen die Bedingungen selbst konkuludent abgelehnt werden kann. Das würde die Klausel ad absurdum führen. --Rtc 04:15, 23. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Da ist man ein Wochenende mal offline, schon tobt der Bär hier ;-) Da es um meinen Mustertext geht, noch ein paar Kommentare, obwohl das meiste von jha, ST, Ralf und Histo schon gesagt wurde.

  1. Es ist keine Abmahnung. Diesen Brief mit Rechnung verschicke ich wirklich nur in extremen Fällen, wo meiner Meinung nach eklatant gegen meine Rechte als Urheber verstoßen wird. In 99% aller von mir gefundenen Lizenzverstöße bitte ich freundlich um Einhaltung der GFDL und das klappt auch.
  2. Meine Bilder habe ich unter der GFDL gestellt, nicht unter einer CC-by-Lizenz oder gar PD. Jeder darf sie kostenlos verwenden, sofern er sich an die GFDL hält, ich freue mich ehrlich über jede lizenzkonforme Nutzung, egal ob damit Geld verdient wird oder nicht.
  3. Meine Formulierung „für die freie Enzyklopädie Wikipedia“ ist missverständlich, da hat rtc Recht. Das werde ich noch ändern.
  4. Man korrigiere mich, aber die GFDL sagt auch aus, dass der Verwender das (un)modifizierte Werk ebenfalls wieder unter der GFDL stellen muss. Wie aber soll jemand erkennen, dass das Bild frei ist, wenn jeder Hinweis darauf fehlt? Ich sehe dies nicht als „läßliche Sünde“ an, sondern mindestens als Gedankenlosigkeit, die ich nicht tolerieren muss. Aber wie gesagt, in den allermeisten Fällen reicht eine nette E-Mail, um eine lizenzkonforme Nutzung zu erreichen. Wenn hingegen Profis, sprich Werbeagenturen, die sich mit Urheberrechten auskennen müssen, einfach klauen, kenne ich kein Pardon. Woanders müssen sie für die Bilder auch bezahlen. Da erwarte ich eine strikte Einhaltung der Lizenzbedingungen, und ich sehe sie eben nicht so lax wie rtc.

--Raymond Disk. Bew. 14:22, 23. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Gibt es dafür keine deutsche Übersetzung, die wir benutzen könnten oder ist das aufgrund der lizenz nicht möglich? // by Forrester Sprich! 14:54, 15. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Auf jeden Fall möglich ist wohl ein zusätzlicher deutscher Erklärungstext.--Hannes2 Diskussion  17:29, 15. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Warum nur zsätzlich? +++ ist denn bei der LPGL eine formulierung wie bei GPL oder FDL À la ("Dieses Bild wurde unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation veröffentlicht. Es ist erlaubt, das Bild unter...") nicht möglich??? die vorgegebene formulierung steht zwar im letzten absatz in der LGPL aber das ist ja bei der FDL nicht anders... // by Forrester Sprich! 20:15, 15. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Ringzug-Logo unterhalb der Schhöpfungshöhe

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Ich würde gerne dieses Logo auf der Website des Zweckverbandes Ringzugs in den inzwischen lesenswerten Artikel Ringzug einbinden. Liegt das Logo denn überhalb oder unterhalb der Schöpfungshöhe? Nach Lektüre des entsprechenden Wikipedia-Artikels zur Schöpfungshöhe bin ich noch nicht viel schlauer. Das Beispiel mit dem ARD-Logo lässt für mich aber den Schluss zu, dass die Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Von Anfragen beim Rechteinhaber möchte ich lieber absehen, da er eine ähnliche Anfrage meinerseits schonmal abgelehnt hat. Was meinen die Experten hier? --Donautalbahner 10:54, 21. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Vom urheberrechtlichen Standpunkt unproblematisch. Wie alt ist das Logo? Mehr als drei Jahre im Einsatz? Dann wären auch die rechtlichen Unsicherheiten mit dem europäischen Gebrauchsmusterschutz vom Tisch. Aber das ist für uns ein momentan theoretisches Problem. Primär kümmern wir uns um Urheberrecht und da ist die Sache klar. --h-stt !? 11:27, 21. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Schöpfungshöhe ist bei Logos nicht ausschlaggebend. Es ist ausschlaggebend, ob sie die Durchschnittsgestaltung nicht deutlich überragen, ob sie schon älter als drei Jahre sind (wie H-stt korrekt bemerkt hat) und ob keine Geschmacksmustereintragung vorgenommen wurde. --Rtc 14:26, 21. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Danke für die Auskunft. Meiner Meinung nach ist das Logo älter als drei Jahre. Ganz sicher bin ich mir da allerdings nicht. Da z.B. auch das Logo der Deutschen Bahn auf Wikipedia verwendet wird, scheint mir das Pendant beim Ringzug ebenfalls unproblematisch zu sein. Ich lade das Logo also bei Wikipedia hoch, aber nicht auf Commons, da die Sache international wohl nicht so klar ist ("Sweat of the Brow"-Prinzip). --Donautalbahner 18:56, 21. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Das Problem auf commons ist ein anderes. Die begreifen das einfach nicht. --ST 22:51, 21. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Website verbindlich als Urheber?

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Gesetz den Fall, ich gebe als Urheber eines Bildes "Franz Josef Rhabarber, http://www.rhabarber.de" an und lizenziere es unter GFDL/CCBYSA. Muss ein Weiternutzer dann ebenfalls die URL angeben? --Flominator 20:55, 27. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

GFDL würde ich sagen eher nein. CC-BY-SA eher ja. --Rtc 21:09, 27. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Warum? --Flominator 21:23, 27. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
CC-BY: "If you distribute, publicly display, publicly perform, or publicly digitally perform the Work or any Derivative Works or Collective Works, You must [...] provide, reasonable to the medium or means You are utilizing: [...] to the extent reasonably practicable, the Uniform Resource Identifier, if any, that Licensor specifies to be associated with the Work" GFDL: "List on the Title Page, as authors, one or more persons or entities responsible for authorship of the modifications in the Modified Version, together with at least five of the principal authors of the Document" Eine "Copyright notice" anzubringen (in im Gegensatz zu einer geläufigen Fehlinterpretation nicht die Einträge der Versionen/Autoren-Liste sind und auch nicht zusammen eine "section Entitled 'History'" ausmachen), die die URL enthält halte ich ebenfalls für fragwürdig; solange die URL nicht klar dazu dient, den Copyright-Inhaber zu identifizieren (Firmenhomepage) und z.B. rein zu Werbezwecken gebraucht wird (Seite, die Werbung für neues Produkt macht), ist das nicht im Sinne der Lizenz und in meinen Augen nicht als Teil der Copyright notice zu betrachten. Außerdem ist eine URL noch in Ordnung für "public access to a Transparent copy of the Document". Für Werbe-URLs sehe ich nur einen Platz in der GFDL, der auch wirklich dafür gedacht ist: Front-Cover Text und Back-Cover Text. Dann gehts aber nicht mehr mit der normalen Vorlage:Bild-GFDL. --Rtc 22:00, 27. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Das wusste ich natürlich noch nicht. Vielen Dank für die Recherchen. --Flominator 22:30, 27. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
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Hallo, habe gerade aus versehn den Titel der Frage vergessen und deshalb gelöscht, jetzt nochmal :)

habe folgende Frage : ich möchte folgendes Bild auf meine Website machen : [16] Habe mir alles was ich über das Copyright gefunden habe durchgelesen, aber bin mir immer noch nicht ganz sicher ob ich das Bild verwenden darf oder nicht. Will lieber auf Nummer sicher gehn. Danke für eure Hilfe


Mit freundlichen Grüssen -- 84.159.203.242 22:56, 4. Okt 2006 (CEST) Michael

Hallo Michael, wir können Dir prinzipiell keine Rechtsberatung geben für Deine Homepage (wir können Dir überhaupt keine Rechtsberatung geben), und schon aus Prinzip keine sicheren Aussagen machen, da über den Sachverhalt ja im Zweifelsfall Gerichte entscheiden und nicht wir. Mindestens toleriert die US-Regierung die Nutzung der Bilder im Ausland. Ob das nur Toleranz ist, oder ob es auch tatsächlich gesetzlich erlaubt ist, hängt davon ab, ob das US-Copyright im Sinne des ausländischen (z.B. unseren) Rechts als zivilrechtliche Lizenz interpretiert werden kann. Wenn Du Deinen Anwalt fragst, ist der für den Fall versichert, dass es Dir eine falsche Auskunft gibt, d.h. wenn Du "auf Nummer sicher gehn" willst, ist das noch die höchste Sicherheit, die möglich ist. --Rtc 23:05, 4. Okt 2006 (CEST)

Im OTRS haben wir eine E-Mail (Ticketnr. 2006101010007882) erhalten, indem uns eine Urheberrechtsverletzung im Artikel Manfred von Richthofen (Der Rote Baron) vorgeworfen wird. Der Abschnitt „Orden und Ehrenzeichen“ sei 1:1 von hier kopiert. Eingefügt wurde sie am 13.11.2004. Bevor wir auf die E-Mail antworten, bitte ich um eine Einschätzung, ob diese Liste urheberrechtlich geschützt ist oder ob sich um pure Fakten handelt, die nicht geschützt sind. --Raymond Disk. Bew. 20:56, 15. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Wir können hier keine Rechtsberatung in konkreten Einzelfällen geben, sondern nur sagen, ob Dinge auf die Verantwortung des Einstellers hin behalten werden oder nicht. Es besteht keinen Grund, etwas im Bezug auf die Richtlinien zu löschen, also muss sich der Mensch an den Einsteller selbst und/oder an den designated agent halten. Ob es urheberrechtlich erlaubt ist, kann nur letztendlich ein Gericht entscheiden. --Rtc 21:05, 15. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
ACK. Selbst wenn jeder von uns hier seinen Senf abgeben würde, ob die paar Fakten jetzt geschützt sind oder nicht, die abschliessende Entscheidung trifft ein Gericht, wenn der Verfasser der Mail soweit gehen will. Soweit ich weiss hat doch der deutsche Verein einen Anwalt an der Hand und die Foundation auch. --Wiggum 21:54, 15. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Die Liste besteht natürlich nur aus einzelnen Fakten. Die Form der Darstellung ist ganz sicher nicht schutzfähig. Fraglich ist ausschließlich, ob die Liste ein Datenbankwerk im Sinne des §87a UrhG ist. Das dürfte angesichts des geringen Umfangs zu verneinen sein. --h-stt !? 22:21, 15. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Nach unseren Richtlinien ist die Liste nicht schutzfähig. Eine einfache Tabelle - egal welche Arbeit darin steckt ist sicher keine Datenbank. Besondere Formulierungskünste vermag ich auch nicht zu entdecken :-) Gruß --ST 23:08, 15. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Laut archive.org hat die benannte Homepage 2004 noch nicht existiert... unbesehen davon sollte sich der mal selbst an Rechte halten, er verwendet urheberrechtlich geschützte Bilder. Ich sehe in der Tabelle, die lediglich Fakten aufzählt zudem auch keine Schöpfungshöhe. --Ralf 23:22, 15. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

*rofl* Am Ende haben die noch bei uns abgeschrieben...--Wiggum 23:25, 15. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Wenn die Datenlage stimmt, haben die sicher bei uns abgeschrieben, oder beide bei der selben Quelle (etwa einem Buch). Das heißt jedenfalls, dass die Mail möglicherwiese gar nicht von einem Betreiber der Homepage stammt, denn das wäre eine Frechheit, sondern von einem Dritten, der die Ähnlichkeit beider Seiten beobachtet hat und sich jetzt wichtig machen will. mfg--Regiomontanus 14:29, 16. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Oder die URL wurde mal geändert, dann beweist die archive-abfrage leider gar nichts. --NoCultureIcons 15:13, 16. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Das kann ja Raymond nun klären...-Ralf 15:28, 16. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

bilder download

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hallo, kann ich bilder downloaden und weiter verwenden, bei denen der service: "Hier ist das Herunterladen einer hoch aufgelösten Version (1632 x 1232 Pixel, 338 KB) möglich." angeboten wird. ich habe eine roman-site wo per fortsetzungsgeschichte über marihuanaanbau geschrieben wird. eure bilder würden genau passen. kann ich also die bilder im netz weiter verwenden und unter welchen bedingungen. danke im voraus für eure bemühungen. andre van uehm (andre@vanuehm.de

siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Lizenzbestimmungen#Bilder.2C_die_auf_de.wikipedia.org_liegen // by Forrester ...in Vorfreude 14:56, 16. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Beachte aber, dass der dort verlinkte Text nur für GFDL-Bilder gilt. Wie du Bilder unter anderen Lizenzen verwenden kannst, ist hoffentlich auf der Bildbeschreibungsseite angegeben bzw. verlinkt. Der Herunterladen-Hinweis ist übrigens kein Service; er wird bei Bildern, die zu hochauflösend sind, um sie auf der Bildbeschreibungsseite in voller GRöße abzubilden, automatisch generiert.--Hannes2 Diskussion  15:05, 16. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Ich frage mich, was der Zweck ist? Ich kann nur Verschlechterungen sehen; Farb- (grau = keine urheberrechtliche beschränkung, grün = urheberrechtlich beschränkt, aber richtlinienkonform lizensiert, orange = urheberrehctlich beschränkt und legal lizensiert, aber nicht richtlinienkonform, rot = urheberrechtlich beschränkt und nicht lizensiert) und Platzierungslogik (links = bestehende Rechte, rechts = Gründe/Herkunft) und Bausteindesign (Breite, ...) werden zerstört. Bitte löschen. --Rtc 14:56, 22. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Wie war das nochmal mit dem Benutzernamensraum? // by Forrester ...gespannt auf... 17:35, 22. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
warte erstmal ab...wir sprechen uns dann wenns fertig ist. // by Forrester ...gespannt auf... 17:39, 22. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Nach den momentanen Fassungen sind da gravierende Policy-Änderungen drin. So wurde bei Benutzer:Forrester/Ausnahme der ausdrückliche Hinweis der Notwendigkeit der Auflistung von Bildern in Bad Image List gelöscht und die Auflistung der Gründe und verlinkung einer Diskussion fakultativ gemacht. So würden rücklings die strengen Maßstäbe erheblich gelockertwas Fair use, NC, ND etc. zu einer Sache der Beliebigkeit machen würde. Ich sehe tatsächlich keine einzige Änderung, die auch nur im Ansatz positiv wäre. Worauf soll es denn hinaus? --Rtc 21:59, 22. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Auf Vereinheitlichung und leichteres Verständnis. Aber warte doch bis ichs fertig hab und dann sehen wir, was daran gutes dran ist und was nicht... // by Forrester ...gespannt auf... 23:32, 22. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Frühform der Schreibweise von „Hera“ auf griechisch, zur Demonstration eines Ersatzes für die Umfunktionierung des Eta für den Laut [ɛː] verwendet wurde (vor Einführung des Spiritus asper)

Hallo! Nebenstehendes Bild habe ich unter der Creative-Common-Lizenz Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 Deutschland veröffentlicht. Trotzdem wüßte ich gerne, ob das Bild überhaupt Schöpfungshöhe aufweist, sprich, ob es nicht in Wirklichkeit PD ist? Es wäre ja kein Beinbruch, wenn es so wäre, PD-Bilder können ja genauso genutzt werden. Trotzdem wüßte ich es gerne. Grüße, SPS ♪♫♪ eure Meinung 21:57, 11. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

meiner Meinung nach PD --Isderion 22:02, 11. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Definitiv. --ST 01:24, 12. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Keine Schöpfungshöhe --> PD, ganz klar --Ralf 01:28, 12. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Danke! --SPS ♪♫♪ eure Meinung 02:18, 12. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Unter der Rubrik "Persönlichkeiten" findet sich eine umfangreiche, sicher interessante Beschreibung Welzower Bürger. Der Satz am Ende: Die aufgeführten Namen wurden nach einer Umfrage von Welzower Einwohnern für die Broschüre „25 Welzower Persönlichkeiten“ durch Joachim Schneider (Welzow/Dresden) im Jahre 2006 ermittelt. bereitet aber dann Unbehagen. Abgesehen davon, dass hier der Inhalt der Broschüre kopiert worden sein könnte, wäre die reine Nennung der aus der Umfrage hervorgegangenen Namen schon eine URV? Rauenstein 19:57, 15. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Wer soll denn der Urheber sein? --Rtc 20:09, 15. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Gibt es irgendeine Chance, dieses [17] oder ein anderes Bild GFDL-lizenzgerecht auf einem Lesezeichen gedruckt zu veröffentlichen? Den Lizenztext kann man dort ja schlechterdings nicht unterbringen. Gruß -- Sozi 18:58, 10. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Das konkrete Bild ist seit 1535 gemeinfrei, da brauchst du keine GFDL. Bei GFDL-lizensierten Bildern böte sich an, den Urheber anzusprechen und einen Nutzungsvertrag zu schliessen.--Wiggum 19:06, 10. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Das Bild ist gemeinfrei, die Reproduktion Yorck Project und copyrighted und GFDL. Darum frage ich unter anderem. Gruß -- Sozi 19:09, 10. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Ach so ist das. Wir vertreten hier ja üblicherweise die Ansicht, dass Reproduktionen zweidimensionaler gemeinfreier Vorlagen auch gemeinfrei sind, aber falls du wissen willst ob das rechtlich wasserdicht ist oder ob dich der Verlag nicht trotzdem irgendwie verklagen kann, dann verweise ich mal auf das Statement von H-stt. Anwalt fragen.--Wiggum 19:34, 10. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Nachtrag: Der hier vertretenen Auffassung liegt das Urteil "Bibelreproduktion" (BGH I ZR 14/ 88) zugrunde, falls dir das was hilft. Googel mal nach "Bibelreproduktion+Urteil" oder so ähnlich, das lohnt sich im Übrigen schon wegen dem "Meinten Sie"-Alternativvorschlag. ;-)--Wiggum 19:49, 10. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Wir beantworten hier keien Rechtsfragen zu Fragestellungen außerhalb der Wikipedia. --h-stt !? 19:29, 10. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Ich sehe das anders Ich beantworte hier alle Fragen zum Urheberrecht, soweit die Frage eine generell-abstrakte Problematik betrifft, die potentiell geeignet ist, WP-Artikel aus dem Bereich des Urheberrechts zu fördern. Es genügt, dass Rtc RBerG-Paranoia betreibt. Wir haben dazu keinen KONSENS und ohne Meinungsbild wiegt das Urteil von Rtc und H-stt kein Gran schwerer als meines --Histo Bibliotheksrecherche 22:29, 12. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Schau Dir mal die zwei Fragen drüber an, da gehts im Prinzip um nichts anderes: Wie geht man mit der GFDL um? Wenn es darauf keine Antworten gibt (und auch "Ich weiß nicht" wäre eine Antwort), braucht man sich nicht wundern, wenn sich keiner mehr dran stört. Gruß -- Sozi 19:40, 10. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Wie man mit der GFDL umgeht, steht ganz ausgezeichnet in der GFDL drin. --Rtc 19:48, 10. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Mist, ich habe da vergeblich nach "Lesezeichen" gesucht. Gruß -- Sozi 20:01, 10. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Wer der hier diskutierenden hat sich das Bild angesehen? Es ist PD und damit erübrigt sich jede Diskussion. Es ist beliebig ohne Einschränkungen verwendbar. --Ralf 15:20, 16. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Bedanke mich für die klare Aussage. -- Sozi 15:29, 16. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
? Genau das habe ich dir bereits vor einer Woche gesagt.--Wiggum 15:30, 16. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Aber ich hatte weitergefragt, weil da auch noch etwas von GFDL und Copyright steht. Die 70 Jahre pma waren mir schon klar. Die weiteren Ergänzungen in diesem Zusammenhang aber nicht. Gruß -- Sozi 15:34, 16. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Schnipsel für ein Glossar

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Für ein Glossar würde ich gerne Schnipsel aus mehreren Artikeln verwenden (die definierenden Sätze). Kann ich das mit einem einfachen Hinweis "Die Erläuterungen basieren auf Artikeln der freinen Enzyklpädie Wikipedia(mit link) und wurden ggf. leicht umformuliert" tun, oder muss ich die GFDL auf meiner Seite liegen haben, dort extra darauf verweisen, bei jedem Glossarschnipsel eine Autorenliste hinterlegen und auf den Originalartikel verlinken? Ein Link auf den Orginalartikel wäre überhaupt kein Problem, wenn das an der Rechtslage etwas ändern würde. Vielleicht würde ich den sowieso einbauen. --Dolgan 11:59, 12. Okt. 2006 (CEST)

Hallo Dolgan. Was erwartest Du als Antwort? Wie die Lizenz einzuhalten ist, das ist Sache jedes einzelnen Autors und es hat schon rein theoretisch niemand die Möglichkeit, Dir zu sagen "ja, Du kannst es so machen, geht in Ordnung". Rechtlich gesehen musst Du Dich an die GFDL halten, wenn Du vermeiden willst, dass Du eine Urheberrechtsverletzung begehst. Irgendwelche "Gentlemens Agreement" und sonstige pragmatische Lösungen sind alle gegebenenfalls formal gesehen Gesetzesverstöße. Wie Du Teile von mehreren Artikeln zusammennimmst ist in der GFDL im Abschnitt "5. COMBINING DOCUMENTS" geregelt. --Rtc 12:25, 12. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Benutzung von Bildern, die bei WIKIPEDIA eingestellt sind

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Hallo,

ich bin absoluter Neuling beim Benutzen eines Frageforums und bin mir nicht einmal sicher, ob ich die Antworten abrufen kann. Trotzdem versuche ich es einmal. Ich möchte die Frage stellen, ob man die Bilder, die bei WIKIPEDIA eingestellt sind, frei nutzen kann oder wie man herausfindet, welche Bilder FREI sind und welche eben nicht?

Ist es vielleicht möglich, dass mir irgendjemand erklärt, wie ich die Antworten auf meine Frage abrufen kann und mir dies an info@sjr-ditzingen.de (Stadtjugendring Ditzingen e.V.) schickt?

Hallo, mit einem Klick auf die einzelnen Bilder kommt man automatisch auf die Bildbeschreibungsseite. Dort sind Autor und Lizenzdaten eingetragen, also ob das Bild gemeinfrei oder unter einer freien Lizenz steht. --Taxman¿Disk?¡Rate! 11:59, 20. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Bitte Wikipedia:FAQ Rechtliches lesen. --Rtc 12:26, 20. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Sehe ich das richtig, dass wir hier eine mit PD-Italy vergleichbare Situation haben, da Polen mittlerweile zur EU gehört? Dann sollten wir dafür sorgen, dass auch diese vorlage verschwindet. --Taxman¿Disk?¡Rate! 11:59, 20. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Ich habe die Löschung beantragt gehabt, aber sie wurde sehr früh schon aus dem Deletion-Requests entfernt und dann irgendwann heimlich geschlossen. Commons:Commons:Deletion requests/Templates contradicting EU directive Commons ignoriert die Besonderheiten der europäischen Rechtslage oder kann sie nicht nachvollziehen und behält solche Bilder bis zum zwingenden Beweis des Gegenteils. Dahingegen werden klare PD-Bilder wie Commons:Image:Formation of the Earth an Moon - Simulation.gif mit Nachdruck zur Löschung gedrängt. --Rtc 12:31, 20. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
und was stört dich genau an der Lizenz? New European 12:48, 20. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Es gibt überhaupt keine Lizenz. --Rtc 12:51, 20. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
aha... gelten denn die PL-Lizenzrechte nicht EU-Weit? New European 13:00, 20. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Innerhalb der EU gibt es kein "rule of shorter term", es gilt das Schutzlandprinzip. D.h. in Deutschland wird deutsches Recht angewendet, unabhängig davon, ob ein Bild in seinem Ursprungsland (hier: Polen) eventuell als gemeinfrei betrachtet wird.--Wiggum 13:12, 20. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
man muss doch annehmen, dass der polnische Staat der Rechteinhaber war, wenn er die (ohne territorialer Begrenzung) frei gab, oder? Viele von denen (polnische Ministerpräsidenten, Staatspräsidenten usw. ) stammen aus den Staatsarchiven, warum soll man also hier nach dem Motto "ich will aber trotzdem nicht" verfahren?New European 13:57, 20. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Vgl. auch commons:Commons:Deletion requests/Template:PD-Finland50. Ich betrachte das mittlerweile emotionslos, das sind immer die gleichen Schwierigkeiten, die man mit diesen Vorlagen hat und die Argumentationsketten wiederholen sich deswegen. Stellt man immer nur einzelne Vorlagen zur Diskussion fällt die Entscheidung mehr oder weniger stochastisch aus, was insgesamt betrachtet nicht nachvollziehbar und unbefriedigend ist. Macht man Sammelanträge wie bei dem von Rtc erwähnten sind die meisten Leute einfach überfordert, die Löschdiskussion wird ergebnislos (meiste ein schwaches "naja wir behalten es erstmal und sehen dann weiter") geschlossen und das Thema ausgesessen.--Wiggum 13:03, 20. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Bleibt als Reaktion für uns nur, daß wir solche Bilder nicht verwenden. --Ralf 13:08, 20. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Wir müssten dann konsequenterweise auch auf PD-USGov verzichten, was - behaupte ich mal - unmöglich durchsetzbar ist. Man sollte sich einfach auf eine einheitliche Linie - m.E.70 Jahre pma und noch sowas wie unsere 100-Jahre-Regel - einigen und nix weiter. Einige Ausnahmen könnte man definieren, z.B. Crown Copyright, wo wohl eine entsprechend Erklärung vorliegt.--Wiggum 13:15, 20. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Deine Schlussfolgerung überzeugt mich nicht ganz. Wenn es keine Rechteinhaber gibt, die ihre Ansprüche Anmelden, warum soll man dann deinem Vorschlag folgen? New European 13:19, 20. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Ich halte die Aufregung für übertrieben. Die Schutzland-Regelung ist praiktisch nicht anwendbar, spielt in der Rechtsprechung keine relevante Rolle und muss von uns zwangläufig ignoriert werden. Andernfalls bliebe uns ohnehin nur der Suizid oder wir müssten gemeinsam aufbrechen um alle Urheberrechtslobbyisten und Parlamentarier langsam und schmerzhaft zu foltern. Die Frage berührt Grundsätze und es gibt mehrere Möglichkeiten:
  • Wir könnten auf alle Werke das Urheberrecht des einzelnen Editors (überwiegend deutsch) anwenden: Dann dürfen wir das Atomium abbilden und Logos, die die nötige Schöpfungshöhe nicht erreichen, aber keine italienischen oder polnischen Politikerschnappschüsse und auch keine Bilder der NASA und Tieraufnahmen des US-Fish-and-Wildlife-Service.
  • Wir wenden immer das Ursprungsrecht der Bilder an: Dann sind italienische Politikerschnappschüsse nach 20 Jahren frei und NASA, FWS, NARA, USGS, NPS etc bleiben wichtige Quellen. Dafür müssen wir auf jüngere belgische und französische Bauwerke (zB alle Bauten der EU in Brüssel und Straßburg) verzichten.
  • Oder wir nutzen jeweils die günstigste Variante, weil wir die Grenzen freier Inhalte innerhalb des Urheberrechts ausloten wollen und hoffentlich in Zukunft auch selbst Lobbyarbeit für eine Neubewertung des Urheberrechts machen werden (wie es die franz. Wikipedia schon begonnen hat).
  • Natürlich können wir auch wie bisher jeden verdammten Einzelfall ad infinitum ausdiskutieren − hier, auf en, auf den Commons. Und uns dann doch wieder nicht dran halten, weil uns das Ergebnis selbst zu absurd vorkommt.
zu den beiden letzten Möglichkeiten: Es bleibt jeweils noch die Frage, welche der Bilder auf die Commons dürfen und was wir auf de halten müssen.
Vom polnischen Recht verstehe ich nichts und kann deren Gesetze nicht mal grob lesen, aber wahrscheinlich ist meine Interpetation des italienischen Rechts grob übertragbar: In Italien werden nach meinem Verständnis die verbleibenden Spielräume der EU-Urheberrechts-RL in wesentlich weiterem Umfang genutzt, als in de und at. Dort werden auch weiterhin dokumentarische Schnappschüsse nach 20 Jahren gemeinfrei. Es liegt an uns, ob wir diese Spielräume ebenfalls nutzen wollen. --h-stt !? 14:58, 20. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Zur ... Oh, stimmt, ich darf es ja nicht mehr sagen. --Rtc 19:40, 20. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Das geht ins Philosophische. Wie wollen wir mit diesen Bildern in de verfahren? --Histo Bibliotheksrecherche 20:36, 20. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Kann das sein?

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http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Spain-franco_bank_notes_0002.jpg

Ist zwar Commons, aber da hat glaub wirklich einer was verwechselt. Antaios D B 18:05, 22. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Was genau ist jetzt dein Problem? Ohne die Lizenzbestimmungen der spanischen Notenbank zu kennen, ist unklar, ob solche Scans okay sind oder nicht. --RokerHRO 13:29, 29. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

der absatz kritik ist im original auf der online-ausgabe der welt zu finden:

gruß -- guenson disk 10:14, 5. Okt 2006 (CEST)

Verwendung von Wikipediabildern

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Hi!

Eine Frage: Wie liegt es rechtlich mit der Verwendung von Bildmaterial, dass auf Wikipedia gespeichert ist? Was ist erlaubt/verboten bzw. gibt es Probleme, wenn man Wiki-Bildmaterial verändert?

Vielen Dank im Voraus

M. Platzer

email entfernt

Die Nutzungsbedingungen stehen beim Bild dabei. Theoretisch sollten für alle Bilder bezüglich Urheberrecht Veränderung, Weiterverbreitung und kommerzielle Nutzung erlaubt sein, gegebenenfalls unter gewissen Bedingungen wie Abdruck der Lizenz und Nennung des Urhebers. Es werden aber viele Bilder hochgeladen und verwendet, die dieses Kriterium nicht erfüllen. Wikipedia kann nicht garantieren, dass die Bilder möglicherweise überhaupt verwendet werden können und nicht z.B. einfach von einer Webseite kopiert wurden. Dazu muss beachtet werden, dass ggfs. vom primären Urheberrecht unabhängige Rechte Dritter wie bei Panoramafreiheit das Urheberrecht am abgebildeten Objekt und bei Personenfotos das Recht am eigenen Bild bestehen, was die Nutzung stark einschränken kann (Fotos von Personen dürfen im Allgemeinen weder verändert, noch in einem anderen Kontext als einem enzyklopädischen verwendet werden). Siehe auch Wikipedia:FAQ Rechtliches --Rtc 18:21, 10. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Quelle: Google

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die Lizenzen finde ich seehr merkwuerdig: Bild:Pèso-Helveticã.JPG und Bild:Venedig 9.JPG --Prolineserver 17:22, 15. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Bild:Cancer.jpeg

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Irgendwie schaut das alles sehr seltsam aus Bild:Cancer.jpeg Das Bild schaut dem http://www.who-nichtrauchertag.de/html/bob-gross.pdf doch schon sehr ähnlich, das ist aber das Plakat vom Weltnichtrauchertag 2000 [18] und nicht von 1992 wie in der Bildbeschreibung angegeben. Auch die Nutzungshinweise
[19]:"Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil der Homepage der BfGe - z.B. Fotos, HTML-Seiten, Inhalte - darf in irgendeiner Form ohne Quellenhinweis auf den Herausgeber reproduziert, vervielfältigt oder verbreitet werden. Nachdruck, Vervielfältigung oder Einspeicherung in Medien aller Art, auch auszugsweise, sind nur mit Genehmigung und Nennung der BfGe zulässig."
bzw. in der Bildbeschreibung ist die WHO als Quelle genannt [20]:"The information presented is protected under the Berne Convention for the Protection of Literature and Artistic works, under other international conventions and under national laws on copyright and neighboring rights. Extracts of the information in the web site may be reviewed, reproduced or translated for research or private study but not for sale or for use in conjunction with commercial purposes."
hören sich auch nicht wirklich nach "public domain" an.
Kann da mal einer drüberschauen? --fubar 01:07, 19. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

uebernahme des wikipedia-konzepts fuer andere homepages

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hallo, ich moechte wissen inwieweit man das wikipedia-konzept fuer andere homepages uebernehmen kann...?

gruß

spoofer

Das Konzept ist das Wiki und es ist gerade gewünscht, das oft zu verwenden. Die Software ist Mediawiki und steht unter GPL. Also: viel Spass damit! --P.C. 13:32, 23. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Urheberrecht

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Ein Freund gibt die zustimmung zur Veröffentlichung eines von ihm erzeigten Bildes(hat alle Rechte). Was ist zur Veröffentichung auf wikipedia erforderlich?

Hilfe:Lizenzierung für Anfänger lesen und beachten. Für technische Details gibt es das Bildertutorial --Taxman¿Disk?¡Rate! 18:12, 25. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Weiternutzung von Bildern

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Hallo liebe Macher von Wikipedia,

anlässlich einer Jubiläumsfeier mit Thema Varieté habe ich im Internet nach historischen Bildern gesucht und bin u.a. auf ihrer homepage fündig geworden. Ich würde die Bilder gerne zur Weiterverarbeitung benutzen. Bitte geben Sie mir Bescheid, ob das in Ordnung ginge.

Mit freundlichen Grüßen,

Yvonne Dieg Dipl. Sozialarbeiterin (FH) Stadtjugendamt Erlangen

Hallo Yvonne,
Grundsätzlich sollen alle Bilder hier auch weiterverwendet werden, daher nennt sich das hier "Freie Enzyklopädie" :). Die genauen Lizenzangaben erfährt man durch einen Klick auf das Bild selbst. Die meisten aktuellen Bilder sind unter GFDL oder Creative Commons lizenziert, ältere Bilder, deren Urheber mehr als 70 Jahre tot ist, sind ohnehin gemeinfrei. --Taxman¿Disk?¡Rate! 09:01, 30. Okt. 2006 (CET)[Beantworten]