Wikipedia Diskussion:Meinungsbilder/Reform der Löschregeln III

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Mögliche Unterstützer

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  1. --Gamma127 13:30, 3. Nov. 2010 (CET) Bisher ist mir noch nicht genau klar, was geändert werden soll.Beantworten
  2. --SoranPanoko 12:39, 4. Jan. 2011 (CET) Kann ich mich da einfach eintragen?Beantworten
    Ja, die Stimmberechtigung hast du auch. --Don-kun Diskussion Bewertung 12:41, 4. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Vermischung

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Wenn ich das richtig sehe, werden zwei Dinge vermischt:

  • Eine Neuformulierung zur besseren Lesbarkeit, die inhaltlich nichts ändert.
  • Eine mögliche Fristverkürzung unter Ablaufbeschreibung Punkt 8.

Das sollte besser getrennt gemacht werden. Genau genommen wäre für das erste auch kein Meinungsbild nötig. -- Tomdo08 02:52, 17. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Die anderen Formulierungen ändern schon auch etwas, insbesondere an der Verbindlichkeit der Regeln. Einiges davon würde ich ohne MB auch nicht machen wollen, weil es in den früheren ja zusammen mit anderem schon abgelehnt wurde. Aber im Prinzip hast du Recht, inhaltliche und formale Änderungen sind gemischt. --Don-kun Diskussion Bewertung 06:29, 17. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Androhung von "Strafe"

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Mit Verlaub (ja ich weiß, dass ich häufig gegen die (Lösch-)regeln verstoße, darum geht es mir nicht, wenn ich deswegen gesperrt werden sollte, sterbe ich nicht), aber derartige Strafandrohungen haben hier nichts zu suchen, auch deswegen, weil sie die Wikiprinzipien WP:SM und WP:IAR ad absurdum führen. --Heimli Hier werden Sie geholfen! 09:09, 18. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Ich weiß, das war ja auch für viele ein Grund diese abzulehnen. Wie man das anders macht oder ganz weglässt weiß ich noch nicht. --Don-kun Diskussion Bewertung 10:41, 18. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

LAE

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Ich hab bei Grobdurchsicht nicht mal gefunden, wo hier wesentliche Änderungen erfolgen sollen. Aber ich bin der Meinung, dass man die Regelungen zu LAE nicht mehr anfassen kann, ohne eine Einschränkung hinsichtlich des Entfernenden zu machen. Wenn "jeder" den LAE vornehmen kann, schließt das den Artikelersteller zunächst mal ein. Der gesunde Menschenverstand würde dagegen sagen, dass es ein Unbeteiligter sein muss. Es kommt immer wieder zu LAE durch den Artikelersteller, was dann prompt revertiert wird, und es gibt auch immer wieder LAE durch Radikalinklusionisten, die sowieso keine Löschbegründung akzeptieren, egal wie regelkonform sie ist. Und gibt auch Fälle von wiederholtem LAE nach begründetem Wiedereinfügen des LA. Man kann nicht alles mit Regeln erschlagen, und dass am Artikel nennenswert Beteiligte keinen LAE vornehmen dürfen und dass nach einer begründete Revertierung eines LAE der Löschantrag nur noch bei neuer Faktenlage (d. h. Artikelausbau) und durch einen anderen Nutzer erneut entfernt werden darf, sollte eigentlich selbstverständlich sein, muss man aber für manche Leute anscheinend doch mal festschreiben. MBxd1 12:55, 18. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Kein LAE durch Artikelautor ist eine gute Idee. Es würde mich z.B. nicht wundern, wenn hinter dieser IP-Nummer [1] der Artikelautor steckt. --Plenz 11:00, 6. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Formulierung

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Wenn ein Artikel gelöscht werden sollte, Diese Formulierung könnte für sich genommen ausdrücken, die Löschung sei bereits geschehen. Texte sollten so formuliert werden, dass schon während des Lesens keine Fragen auftauchen, selbst wenn sie noch im selben Satz beantwortet werden. --Diwas 14:48, 25. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Es sollte das gleiche bedeuten die wie alte Formulierung, die finde ich nur etwas hemdsärmlig. Mir fällt nichts ein, was besser aber nicht missverständlich ist... --Don-kun Diskussion Bewertung 16:33, 27. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Braucht man den umständlichen Satz überhaupt? Reicht nicht: Eine Löschung ist eine sehr rigide Maßnahme und sollte daher das letzte Mittel sein. Jeder Benutzer kann einen begründeten Antrag stellen, einen Artikel zu löschen. In der darüberstehenden Einleitung, wurde ja schon das Wesentliche erklärt. --Diwas 22:36, 27. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Einigkeit

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Wenn Schnelllöschgründe vorliegen oder nach Einigkeit in der Diskussion nach mindestens einem Tag kann ein Artikel auch schon vor Ablauf der siebentägigen Diskussion gelöscht werden. Da sollte noch die Bedingung dazukommen, dass der Autor oder der/die Hauptautoren offensichtlich vom Antrag und der Diskussion Kenntnis erlangt haben. --Diwas 14:56, 25. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Das ist ja eigentlich schon durch die Grundsätze sichergestellt. Sollte man aber vielleicht wirklich noch erwähnen, wobei es ja nicht immer einen Hauptautoren gibt. --Don-kun Diskussion Bewertung 10:47, 26. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Nicht jeder ist täglich online, so kann es schon sein, dass Informationen auf der Benutzerdisk. erst nach Tagen gelesen werden. Formulierung vielleicht: wenn die Autorenschaft des Artikels offensichtlich vom Antrag und der Diskussion Kenntnis erlangt haben. (wenn sie nach der Benachrichtigung und deutlich vor der Löschung Edits tätigten) oder ganz einfach: wenn seitens der Autorenschaft des Artikels der Löschung zugestimmt wird.--Diwas 23:53, 26. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Es gibt keine Pflicht zur Benachrichtigung der Autoren. Jetzt auch noch eine Zustimmung der Autoren zur Voraussetzung würde sämtliche Prinzipien der Wikipedia kippen und ein Besitzrecht an Artikeln einführen. MBxd1 09:24, 27. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Eine Pflicht zur Benachrichtigung der Autoren, insbesondere bei neu angelegten Artikeln, wäre schon im Sinne des MBs. Auch, wenn das inzwischen abgeschwächt wurde. Die Zustimmung des Autoren braucht man allerdings nicht, das wäre auch unsinnig. --Don-kun Diskussion Bewertung 16:35, 27. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Es handelt sich ja hier um eine neue vorsiebentägige Entscheidung. Aus der derzeitigen Formulierung Einigkeit könnte man ja eine Zustimmungspflicht ableiten. Daher rühren meine genannten Formulierungsmöglichkeiten. Die Regelung sollte, soweit möglich, unmissverständlich sein. --Diwas 22:10, 27. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

frühestens nach sieben Tagen

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Hallo,
gibt es einen Grund, warum im Entwurf das "frühestens" entfernt wurde? Das sollte auf jeden Fall in irgendeiner Form drinbleiben, wir Admins schaffen es nur eher selten, tatsächlich nach sieben Tagen die Mehrheit der LAs zu entscheiden, die letzten dümpeln immer wieder auch nach vierzehn Tagen noch unentschieden herum. Man sollte hier nicht mehr versprechen, als die Freiwilligen halten können. -- Perrak (Disk) 20:34, 27. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Der Grund ist die Änderung im zweiten "Block": Wenn Schnelllöschgründe vorliegen oder nach Einigkeit in der Diskussion nach mindestens einem Tag kann ein Artikel auch schon vor Ablauf der siebentägigen Diskussion gelöscht werden.. Das sollte erlauben, Diskussionen bei Einigung auch eher zu beenden und würde sich mit dem frühestens dann beißen. Ich sehe das auch eher als Möglichkeit, dann auch insgesamt schneller abgearbeitet zu haben. Ein "Versprechen", nach einer gewissen Zeit alles abgearbeitet zu haben, lese ich nicht heraus. --Don-kun Diskussion Bewertung 20:38, 27. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Vielleicht sollte man die vorsiebentägigen Löschungen zuerst nennen (dazuschreiben wer das entscheidet und ausführt) und die nachsiebentägige Entscheidung an zweiter Stelle. Oder sollte man gar den LAE zuerst nennen? --Diwas 21:58, 27. Sep. 2010 (CEST) Also annähernd chronologisch?--Diwas 22:42, 27. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Indem man dem fraglichen Zeitpunkt bzw. Zeitraum einen Namen gibt, kann man verhindern, dass es sich beißt. Mir fällt im Moment nichts Publikreifes ein. Aber damit ihr wisst, was ich meine: So etwas wie eine allgemeine oder eine Regelfrist von mindestens 7 Tagen und die vorzeitigen Geschichten als Ausnahmen oder abweichend davon beschreiben. In eurer konkret vorgeschlagenen Formulierung könnte der Begriff im 2. Punkt reichen. Also so etwas wie „... schon vor Ablauf der allgemeinen Mindestzeitspanne gelöscht werden“. Das Wort Frist würde ich vermeiden, daher besser Termin, Stichtag, Zeitraum, Zeitspanne oder so.
Das frühestens würde ich jedenfalls drin lassen. Neue feste Frist, neue Störer. Siehe auch Perraks Argument. Die Absicht, Ruhe in die Diskussion reinzubringen, könnte damit gut futsch gehen. --Wikinina 02:36, 18. Okt. 2010 (CEST) (die allerdings locker mal länger als 7 Tage hier nicht auftaucht ;-) ).Beantworten

Ich halte die sieben Tage für eine gute Frist, die ein Mindestmaß an Ruhe in die Diskussion bringt. Sie trennt Diskussion und Entscheidung. Außerdem wird eine Exekution im Schnellverfahren vermieden, deren Ausgang davon abhängt, wer gerade hinschaut. Schon die LAE werden häufig genutzt, um mit formalen Mitteln einen Löschantrag der Diskussion zu entziehen. Mit der Möglichkeit der vorzeitigen Adminentscheidung wird dann zusätzlich mit der "Einigkeit" argumentiert. Zudem verstehe ich die Motivation hinter dieser Änderung nicht. Der Wikipedia bricht kein Zacken aus der Krone, wenn ein Artikel, der nicht unseren Ansprüchen entspricht, eine Woche im Artikelnamensraum zu sehen ist. Für schwere Fälle gibt es ohnehin das Mittel des SLA.---<)kmk(>- 03:17, 4. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Die Motivation ist insbesondere das zweite Meinungsbild Wikipedia:Meinungsbilder/Schnelllöschregeln, wo die Irrelevanz als Schnelllöschgrund wegfallen soll. Dann würde es nämlich schwerer, eine LD über den SLA schneller zu beenden. Daher diese Regeländerung als Ausgleich. --Don-kun Diskussion Bewertung 18:17, 20. Okt. 2010 (CEST)Beantworten
Warum sollte ein MB vorbeugend einen Ausgleich für ein anderes schaffen, dessen Ausgang in den Sternen steht? Der Nachteil, den -<)kmk(>- oben beschrieben hat, bleibt doch ganz unabhängig davon bestehen. Wenn sich da ein paar zusammenfinden, die mit Spaß an der Sache wegmachen wollen, was ihnen vor die Flinte kommt, ist der Fall dann allzu schnell gegessen (und sagt nicht, dass das nicht oder nur extrem selten vorkommen kann). --Drucker03 18:22, 26. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Die Irrelevanz ist nun weiterhin SLA-Grund. Sollte der Passus mit der vorzeitigen Löschung ohne SLA-Grund jetzt entfernt werden? --Don-kun Diskussion Bewertung 21:27, 4. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Ja! Welche Art der "Einigkeit" soll bereits nach einem Tag hergestellt sein? Wenn zwei Personen für löschen votieren da sie das Thema nicht interessiert? Entscheidet der Zufall, wer gerade auf der Löschdiskussion vorbeischaut? --Trigonomie - 18:21, 11. Jul. 2011 (CEST)Beantworten
Ein Vorschlag, der zum Einen berücksichtigt, dass mindestens 7 Tage diskutiert wird und zum Anderen bei einem SLA die Frist nicht eingehalten werden muss.:
  • Frühestens nach sieben Tagen entscheidet ein Administrator auf Basis der vorgebrachten Argumente, des Seiteninhalts und der bestehenden Richtlinien, ob die Seite gelöscht wird. Jeder Löschvorgang wird automatisch in die Logbücher eingetragen.
  • Wenn ein Schnelllöschantrag vorliegt kann ein Artikel auch schon vor Ablauf der oben genannten Dauer gelöscht werden.
  • Wikipedia:Löschantrag entfernen regelt, wann eine Löschdiskussion abgebrochen werden kann. Dies kann jedoch nicht ohne Konsens geschehen.
Warum habe ich "Schnelllöschgründe" durch "Schnelllöschantrag" ersetzt? Wenn Schnelllöschgründe bestehen, soll der Antragssteller auch einen Schnelllöschantrag und keine "normalen" Löschantrag stellen. Zeigt sich, dass der SLA ungerechtfertigt ist (d.h. die Schnelllöschgründe liegen nicht vor), wird "normal" weiter diskutiert. Ist man andererseits der Meinung man könnte einen normalen LA in einen SLA umwandeln, sollte man einen SLA stellen, und wenn die Schnelllöschgründe zutreffen, kann er als Schnelllöschkandidat gelöscht werden. Im Grunde ist es eine Trennung zwischen LA und SLA: ein LA wird nach den LA-Regeln und ein SLA nach den SLA-Regeln behandelt. Eigentlich könnte man den zweiten Punkt als einen neuen Punkt umschreiben: "Jeder Benutzer hat die Möglichkeit den Löschantrag in einen Schnelllöschantrag umzuwandeln." (Sofern er der Ansicht ist die Kriterien dafür treffen zu). Grüße, --Qaswed 13:34, 25. Jul. 2011 (CEST)Beantworten
Ich habe das mal vollständig umgesetzt. --Don-kun Diskussion Bewertung 19:26, 9. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Rote Markierung

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Im MB steht, dass alles, was entfernt werden soll, rot markiert ist. Ich sehe aber nichts markiertes. Gruß, --Gamma127 00:03, 15. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Die war zu Anfang mal da aber wurde dann erstmal entfernt, weil sich einiges geändert hatte. Muss man dann geg.fall natürlich wieder ergänzen. --Don-kun Diskussion Bewertung 07:50, 15. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Jetzt großteils eingetragen. --Don-kun Diskussion Bewertung 14:46, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten

2 Teile

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Man könnte das MB in zwei Teile splitten: Einen zu den Grundsätzen und einen zum früheren Admin-Entscheid von LDs, also zum LD-Ablauf. Ich denke, das wird dem Inhalt des MBs mehr gerecht, als wenn beides zusammen abgestimmt wird. --Don-kun Diskussion Bewertung 14:46, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Einleitungssatz („rigide Maßnahme“?)

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Ich sehe eine Löschung überhaupt nicht als rigide Maßnahme und letztes Mittel. Es muss doch möglich sein, einem offensichtlich neuen, unerfahrenen Autor klar zu machen, dass sein Artikel den Qualitätsansprüchen der Wikipedia nicht entspricht, und ihn zu ermuntern, den Artikel vorerst unsichtbar (z.B. auf einer Benutzer-Unterseite) zu überarbeiten und anschließend gern wieder neu einzustellen. --Weniger=Mehr 11:22, 6. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Eine Löschung nach Löschdiskussion wird wohl kaum mehr als Ermunterung wirken. Im Übrigen ist diese Formulierung schon lange in den Regeln. --Don-kun Diskussion Bewertung 11:28, 6. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Stichwort Motivation

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Neben der Diskussion im Absatz über mir: Hat es einen Grund, wieso das Stichwort Motivation zur Disposition steht? Hier wird teilweise gelöscht, was das Zeug hält, aber andererseits scheint es wohl zu wenig Autoren zu geben. Besteht da vielleicht ein Zusammenhang? Es könnte doch sein, dass neue alte Mitarbeiter demotiviert werden. Ansonsten finde ich es gut, dass die Kontaktaufnahme vor dem LA im Entwurf deutlicher zur Sprache bekommt. --Robb der Physiker 21:27, 5. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Falls du damit neue Mitarbeiter fortgeschrittenen Alters meinst: die werden IMHO nicht durch hochgehängte Qualitäts-, Relevanz- und Löschkriterien demotiviert, sondern durch die Erkenntnis, dass ihr in langen Berufsjahren angesammeltes, hochqualifiziertes Wissen überhaupt nicht gefragt ist, sondern dass die Belegpflicht in der Wikipedia sie zu einfachen Quellensuchern und Quellenzusammenschreibern degradiert, was jeder Student der entsprechenden Fachrichtung genau so gut erledigen kann wie sie. --Weniger=Mehr 21:41, 9. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Argumente

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Bisher stehen nur zwei Argumente dafür im Meinungsbild. Zumindest ein paar, auch negative, sollten ergänzt werden. Wem fällt etwas ein? --Don-kun Diskussion Bewertung 21:25, 4. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Ich hab mal was dazugeschrieben. Langsam könnten wir das Meinungsbild starten. Was meint ihr? Generator 23:39, 19. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Mehr gibts nicht dagegen zu sagen? Und oben bei "sieben Tagen" hab ich noch was gefragt. --Don-kun Diskussion Bewertung 23:42, 19. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Reihenfolge

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Die Reihenfolge müsste auch geändert werden.

  • 1. selbst verbessern, 2. Autor informieren, 3. Frühestens nach einer Stunde

Das ist die natürliche Reihenfolge, nach der man einen Artikel angehen sollte.--Kilian Wendel 10:23, 7. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Könnte man machen, ja. --Don-kun Diskussion Bewertung 23:43, 19. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Umgesetzt. --Don-kun Diskussion Bewertung 19:30, 9. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Warum eingeschlafen?

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Ist die Diskussion zu dem Ergebnis gekommen, dass es besser wäre, das MB nicht zu starten. Wird für mich auf den ersten Blick nicht ersichtlich. Fände es schon in Ordnung, es wenigstens mal zur Abstimmung zu bringen, auch wenn es dann abgelehnt werden könnte. --PowerZDiskussion 21:14, 10. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Es gibt noch viele offene Fragen, siehe oben. Aber es wollte sich niemand mehr an der Diskussion dazu beteiligen :-/ Ich frage mich auch, ob man Teile davon nicht ohne MB umsetzen könnte. Insgesamt scheint das Interesse am Thema aber recht gering zu sein. --Don-kun Diskussion Bewertung 11:44, 11. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Ich plädiere für einen baldigen Start. In den nächsten Tagen könnten wir die Diskussion wieder „anheizen“. -- ianusius ✆ Disk. ✪ (Art.) 21:39, 26. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Pflicht zur Information des Autors?

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Verstehe ich das richtig: Soll es eine Pflicht zur Information des Autors geben? --Avron 08:43, 27. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Ich zitiere: Dabei sind folgende Regeln zu beachten: [...] Informiere den Autor [...]. Es ist ein Imperativ, aber keine explizite Muss-Regelung (wie alles hier). Dass die Formulierung deutlicher wird, ist aber gewollt. Ich könnte mir auch vorstellen, dass man wie bei der 1h-Frist bei wiederholten vorsätzlichen Verstößen sanktioniert. Das wird aber sicher die Ausnahmen bleiben und auch immer im Zusammenhang mit dem sonstigen Verhalten des Benutzers bei LAs in Zusammenhang stehen (ich nenne mal keine Namen). --Don-kun Diskussion Bewertung 13:50, 27. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Ich mache mir auch gerade über die Änderung von "Hinweisen" zu "Regeln" Gedanken. Natürlich macht es Sinn vor einem LA den Autor zu informieren und den Artikel in eine Fach-QS einzutragen. Die Frage ist, ob im Umkerschluss jemand auf die Idee kommt, einen LAE zu setzten mit der Begründung: "Regel Nummer 2. der Löschregeln wurde nicht eingehalten." --Wkpd 20:48, 27. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Naja, wie oft gibt es denn einen LAE wegen Nichteinhaltung der 1h-Frist? (wobei diese Nichteinhaltung auch seltener vorkommt) Ich denke dass in Fällen, in denen die Ansprache nachvollziehbar nichts bringt, das auch keine Konsequenzen hat. Wie gesagt ist es keine Muss-Regel, es ist also sicher schwer daraus irgendwelche direkten Folgen abzuleiten und wird nur im Extremfall gelingen. --Don-kun Diskussion Bewertung 21:09, 27. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Meine Meinung: Aus meiner Praxis erscheint mir eine Verschärfung der Pflicht zur Information des Autors unrealistisch. Vor allem nicht vorher. Der Autor hat mindestens 7 Tage Zeit zur Überarbeitung. Er kann um eine Verschiebung in seinen Benutzernamensraum bitten. Darüber informiere ich den Autor auch gern. Aber nicht zwingend vorher. Sogar nach der Löschung ist nichts verloren. Der Autor kann um Wiederherstellung bitten und weiter arbeiten. Kurz gesagt: Ob ein Löschantrag gerechtfertigt ist oder nicht, hängt nicht davon ab, ob ich den Autor sozusagen „um Erlaubnis gefragt habe“, um das mal überspitzt zu formulieren. Diese Einstellung klingt vielleicht hart, hängt aber unter anderem damit zusammen, auf was für Artikel ich Löschanträge stelle. Das sind vor allem Artikel, um die sich niemand kümmert, sprich: für die es offenkundig gar keinen (aktiven) Autor gibt. Typisch ist etwa der Fall, dass ein Autor nur diesen einen Artikel angelegt hat. Ist der Fall frisch, gehe ich davon aus, dass der Autor den Löschantrag so oder so bemerkt. Meine Erfahrung zeigt, dass der Löschantragsbaustein sogar eher bemerkt wird als ein Diskussionsbeitrag. Solche Benutzer sind nämlich meist gar nicht eingeloggt. Ist der Fall dagegen älter, ist ein Eintrag auf der Diskussionsseite vergebene Mühe, da der Autor das sowieso nicht sieht. Also Ansprache ja, aber nicht so, dass man es als „LAE wegen Verstoß gegen Regel 3“ auslegen kann. --TMg 21:52, 27. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Vorschlag: „Informiere den Autor über den Löschantrag, wenn dieser noch aktiv ist, so dass noch Verbesserungen oder Klärung von Problemen möglich sind. Insbesondere neue Autoren sollten auf das Mentorenprogramm und Hilfe:Tutorial hingewiesen werden.“ Das „zu erkennen“ habe ich dabei gleich mit entfernt und den Rest weiter gestrafft. Das man nicht erkennbare Autoren auch nicht ansprechen kann, ergibt sich doch von selbst? --TMg 22:01, 27. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Ich habe mal eine andere Formulierung reingebracht. Dass der Autor auch als solcher erkannt werden soll habe ich zur Sicherheit mit reingebracht, sonst beschweren sich noch welche dass man ja garnicht immer den Autor erkennen kann ;) --Don-kun Diskussion Bewertung 19:38, 9. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Ich lese immer noch eine „Pflicht zur Information des Autors“ und sehe die Gefahr, dass es Benutzer geben wird, die pauschal alle Löschanträge entfernen, bei denen dieser Schritt übersprungen wurde. Dafür kann es wie schon angedeutet gute Gründe geben. Ich habe noch einmal darüber nachgedacht und mir ist klar geworden, dass es ja schon ausreicht, den Autor über den soeben gestellten Löschantrag zu informieren. Dazu reicht es schon, so etwas wie „ich habe gerade einen Löschantrag auf deinen Artikel gestellt, siehe dort“ zu schreiben. Das sollte man tatsächlich immer tun. --TMg 01:21, 10. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Die Aasgeier in den Löschdiskussionen, die bereits den Anschein des kleinsten Formfehlers für LAE ausnutzen, sind ja hinlänglich bekannt. Für mich ist diese "Informationspflicht" das KO-Kriterium für dieses Meinungsbild. Wenn das ein Bot übernimmt (so wie bei VM), ist es i. O. (auch wenn der Bot nicht den Hauptautor erkennen kann, sondern lediglich den Erstautor und allenfalls das Überschreiben eines Redirects berücksichtigen kann). MBxd1 19:13, 10. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Die ursprüngliche Formulierung mit der „Informationspflicht“ ist am 9. August entscheidend entschärft worden. Bitte noch einmal lesen und darüber nachdenken. (Betrifft genauso die Diskussion eins drunter.) Meine eigene Kritik (siehe oben) betrachte ich damit als ausgeräumt. Würde man den Satz noch unverbindlicher formulieren, dann könnte man ihn auch weg lassen. Das halte ich nicht für sinnvoll. Es soll verpflichtend sein, dem Hauptautor eine Nachricht zu hinterlassen, aber es soll egal sein, ob man das vor oder nach (das ist mir wichtig) Antragstellung macht. --TMg 19:44, 16. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Kann das eigentlich nicht ein bot erledigen, so wie bei der VM? -- Aspiriniks 23:07, 11. Sep. 2011 (CEST) P.S. Falls kein Hauptautor erkennbar ist, kann er ja dem LA-Steller auf die Disk schreiben, dieser möge ausnahmsweise selbst bei den Hauptautoren eine Nachriocht hinterlassen. -- Aspiriniks 23:09, 11. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Hinweise / Regeln

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Ich habe gerade meine Unterschrift bei den Unterstützern hingesetzt, da ich den Vorschlag für weitestgehend ausgereift halte und darin eine begrüssenswerte Straffung und Vereinfachung sehe. Trotzdem möchte ich anregen, es beim Wort "Hinweise" zu belassen Also Dabei sind folgende Hinweise zu beachten statt wie aktuell vorgeschlagen Dabei sind folgende Regeln zu beachten, wobei ja auch so eine gewisse Verschärfung gegenüber der bestehenden Formulierung Dabei sollten folgende Hinweise beachtet werden bleibt (sind zu beachten statt nur sollten beachtet werden). Denn mir scheint nicht, dass es uns viel bringen würde, Diskussionen um "Regelverstösse" zu provozieren, und gleichzeitig dürfte das MB bessere Chancen haben, angenommen zu werden. Gestumblindi 04:18, 28. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Volle Zustimmung (siehe Absatz drüber.) --Wkpd 19:27, 9. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Kannst du vergessen. Gewisse Autoren kannst du ansprechen - es tut sich nichts. Du kannst ein QS-Bapperl setzen - es tut sich nichts. Aber wenn dem Stub eine Löschung droht, dann geraten sie plötzlich in Schweiß. --Plenz 19:32, 9. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Plenz, diese Erfahrung mögen wir alle mal gemacht haben, aber auch da waren Autorenansprache und QS-Bapperl kein Fehler. Schließlich weiß man ja vorher nie, mit was für einem Autor man es zu tun hat. An der "Umwidmung" zu Regeln würde ich schon gerne festhalten, auch wenn ich die Bedenken verstehen kann. Vielleicht gibt es dazu noch mehr Meinungen? --Don-kun Diskussion Bewertung 19:41, 9. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
.Nya, ich halte 1 für überzogen. Ich weigere mich jedem Mist der QS zu überantworten, die die nötige Überarbeitung zu leisten gar nicht im Stande ist (so das überhaupt Sinn macht) - was für die Fach-QS in entschärfter Form oftmals auch gilt. Die Pflicht mich durch die Versionsgeschichte zu hangeln halte ich allerdings für einigermaßen absurd. Als Hinweis ist das alles noch tragbar, aber das mögen ander ganz anders sehen.-- Sarkana frag den ℑ Vampirbewerte mich 22:10, 9. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
1. ist aber auch in der neuen Fassung als Prüfauftrag formuliert. Das heißt ja nicht, dass man die QS wirklich bemühen muss, sondern nur wenn es sinnvoll ist. Und von durch die Versionsgeschichte hangeln steht nirgends etwas. --Don-kun Diskussion Bewertung 23:40, 9. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Das steht aber, daß ich den HA ansprechen MUSS. Und da ahb ich zwei Möglichkeiten: Externes Tolol anwerfen oder selber durch die Versionsgeschichte hangeln - und dann möglicherweise gleich 2-3 Autoren mit einem Hinweis beglückenzur angeregten Diskussion auf drei Seiten auffordern (um dann doch LA zu stellen).-- Sarkana frag den ℑ Vampirbewerte mich 01:16, 15. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Da steht Informiere den Autor. Sofern ein Hauptautor zu erkennen ist, informiere diesen über den Löschantrag, sodass noch Verbesserungen oder Klärung von Problemen möglich sind. Nichts von müssen und nichts von durch die Versionsgeschichte hangeln und Tool benutzen. Aber wenn du in die Versionsgeschichte siehst und dort vor allem ein Name auftaucht, solltest du den dann ansprechen. --Don-kun Diskussion Bewertung 17:44, 15. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Definiere erkennen. So da nicht gerade steht sofort, auf Anhieb ohne das Hirn einschalten zu müssen, braucht es doch externes Tool oder manuelle Versionsgeschichte um zumindest die Wahrscheinlichkeit zu senken, daß der nächstbeste Schreihals vorbeikommt und LAE macht, weil der HA angeblich doch zu erkennen war. Prima. LDs betehen zu 40% aus völlig Bekloppten und Halbirren, die restlichen 60% teilen sich hälftig diejenigen die halbwegs sachlich sind und diejenigen die außer persönlichen Beleidigungen (die in der LD nur im Extremfall geahndet werden) nichts beizutragen haben. Eine deartige Pflicht führt nur dazu, das es noch schlimmer wird.-- Sarkana frag den ℑ Vampirbewerte mich 20:00, 15. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Dann mach doch einen alternativen Formulierungsvorschlag dafür. --Don-kun Diskussion Bewertung 20:02, 15. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Wie gesagt, soll statt muß. Die Formulierung als solche ist nicht das Problem, sondern die Pflicht. Allerdings fürchte ich, an dem Punkt waren wir schon mal.-- Sarkana frag den ℑ Vampirbewerte mich 21:17, 15. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Da steht nirgends ein "muss". --Don-kun Diskussion Bewertung 21:32, 15. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Das ist doch pure Spitzfindigkeit. Die Überschrift heißt nicht umsonst Hinweise / Regeln. Aber wie gesagt, an dem Punkt waren wir ja schon mal.-- Sarkana frag den ℑ Vampirbewerte mich 21:59, 15. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Du kommst dann hier schon die ganze Zeit mit spitzfindigen Auslegungen. Dann sage ich dazu nur: Regeln beachten heißt nicht Regeln blind befolgen. Und du bemängelst auch nur diesen einen Punkt, es ist also sehr weit hergeholt deswegen die Einleitung zu verändern. Viel eher eben diesen Punkt. --Don-kun Diskussion Bewertung 22:37, 15. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Siehe auch meine Antwort eins oben drüber. Außerdem steht in den jetzigen Grundsätzen faktisch das Gleiche („2. Sprich mit dem Autor“), nur dass die Formulierung viel zu verschwurbelt und aufgebläht ist. Ein „LAE wegen Verstoß gegen Regel 2“ hat daraus noch nie jemand abgeleitet. Warum sollte das mit der neuen Formulierung passieren? Weil sie prägnanter ist? --TMg 19:53, 16. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Hat es durchaus schon gegeben. LA ungülltig aus dem tollsten Gründen ist die Spezialität einiger Brautal-LAE'er - weswegen ich der felsenfesten Überzeugung bin, daß das auf die Art schlimmer wird (dann aus dem Wissen heraus, daß der/die HA eben fast immer irgendwie ermittelbar sind). Sage hinterher niemand, daß damit nicht zu rechnen war und keiner gewarnt hätte.-- Sarkana frag den ℑ Vampirbewerte mich 20:54, 16. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Aber das steht jetzt schon da. Was ist an der neuen Formulierung schlimmer? --TMg 21:14, 16. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Löschantrag entfernen

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Ich halte die Formulierung „Dies kann jedoch nicht ohne Konsens geschehen“ bei „Löschantrag entfernen“ für problematisch. Der zwischenzeitlich eingetretene Konsens ist nicht immer erkennbar. Ein Nutzer, der eine Einigung aus gutem Grund vermutet und deshalb einen Löschantrag entfernt, setzt sich so schnell der Gefahr einer VM aus.

Wie verhält es sich auch z.B. bei umstrittenen Löschanträgen bei Themen mit besonderer Medienwirkung? Beispiele:

Anders Behring Breivik [2] [3]

Sarah Knappik

Pippa Middleton [4] [5]

In den vorgenannten Fällen wurde die Löschdiskussion jeweils (regelwidrig) von einem Administrator vorzeitig beendet um zu verhindern, dass das Projekt Schaden nimmt. Dies gipfelte im Fall Sarah Knappik in einem Anruf des Schiedsgerichtes. Mein Vorschlag: Den entsprechenden Satz streichen und näheres in „Löschantrag entfernen“ ausformulieren. --Trigonomie - 08:08, 10. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Prinzipiell stimme ich dir zu, eigentlich könnte man es bei dem Verweis auf die LAE-Regeln belassen. Ich wollte den bisherigen Hinweis aber nicht ganz wegnehmen. --Don-kun Diskussion Bewertung 10:13, 10. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Wenn der Konsens nicht erkennbar ist, kann es wohl kein Konsens sein. Die Sichtweise, dass bei Nichterkennbarkeit eines Konsenses der Entferner des LA der große Durchblicker sein soll und der Melder auf VM der Volltrottel, der nur zu blöd ist, den Konsens zu erkennen, halte ich für hochgradig abenteuerlich. Tatsache ist, dass LAE massenhaft für keineswegs eindeutige Fälle missbraucht wird. Die dahinterstehende Taktik ist offensichtlich, die Löschdiskussionn soll abgewürgt und die Löschung verhindert werden. Leider funktioniert das auch immer wieder, weil sich nicht jeder von militanten Löschantragentfernern anmotzen lassen will. Es muss Standard bleiben, dass die Löschdiskussion über mindestens 7 Tage läuft, und das sollte nicht weiter ausgehöhlt werden. Leider wird unberechtigtes Entfernen von Löschanträgen so gut wie nie als das geahndet, was es ist, nämlich Vandalismus. MBxd1 17:24, 10. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Die eigentlichen Regeln dafür befinden sich aber unter WP:LAE und nicht bei den Löschregeln. --Don-kun Diskussion Bewertung 18:36, 10. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Und warum soll dann in diesem Meinungsbild über eine Änderung des Abschnitts abgestimmt werden? MBxd1 18:57, 10. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Wovon redest du? Wo wird hier über eine Änderung der Seite WP:LAE abgestimmt? Darüber hinaus bleibt der Absatz, der sich auf das Entfernen von wiederholten Löschanträgen ohne neue Begründung bezieht, nahezu unverändert. --TMg 19:03, 10. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Eben weil es sich mit den eigentlichen Regeln dazu überschneidet und nicht in die Löschregeln gehört. --Don-kun Diskussion Bewertung 19:04, 10. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Die bisherige Aussage regelt aber auch nichts weiter. Und was da jetzt schon steht, ist zweifellos zutreffend. Warum sollte man da eingreifen? MBxd1 19:14, 10. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Weil die Regeln zu einem Thema nicht verstreut sein sollten. Wenn es zum Entfernen von LAs eine Regelseite gibt, stehen dort die Regeln. Und sonst nirgends. Diese Änderung der Regeln soll ja auch einem Aufräumen in den Regeln diehnen. --Don-kun Diskussion Bewertung 19:49, 16. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Vorschau

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Den Teil: und bedenke, dass nicht jeder Neuling die Vorschaufunktion kennt und nutzt. sollte man eigentlich komplett weglassen. 1. ist es ein HowTo, 2. nutzt auch so mancher Altuser die Funktion nicht. Werde ihn mal testweise rausnehmen. Bei Nichtgefallen einfach rückgängig machen. 80.120.60.130 10:31, 10. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Ich habe den Halbsatz wieder eingefügt. Wichtig sind Hinweise die für ein freundliches Miteinander sorgen. Ich habe das Gefühl, wir schreiben hier einen Gesetzestext. --Trigonomie - 10:42, 10. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Zumindest der Neuling sollte aber raus. und bedenke, dass nicht Jeder die Vorschaufunktion kennt und nutzt.. 80.120.60.130 10:48, 10. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Zustimmung, ich habe den „Neuling“ entfernt. --TMg 18:16, 10. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Start?

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Wie sieht es aus? IMHO ist das MB reif für den Start. Die Unterstützer wurden auch schon seit Wochen informiert. Generator 15:33, 28. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Starttermin ist ja auch morgen abend. --Don-kun Diskussion Bewertung 18:07, 28. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Jetzt ists passiert. --Don-kun Diskussion Bewertung 18:12, 29. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Hmmm

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Entweder die meisten Contrastimmer haben das MB nicht richtig gelesen oder ich habe was übersehen. Soweit ich sehen kann wird doch an der Löschpraxis nichts verändert. Nur die Formulierung wird deutlich vereinfacht. Warum die Leute glauben, dass man zukünftig schwerer LAs stellen kann ist mir nicht ganz klar. Generator 20:54, 29. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Die bisherigen "Hinweise" werden neu als "Regeln" bezeichnet, das ist ein nicht unerheblicher Unterschied. (Angebliche oder wirkliche) Verstösse gegen "Regeln" können zu mehr Kontroversen führen als wenn es nur um "Hinweise" geht. Dadurch wird auch "Informiere den Autor" (in der neuen Formulierung) zu einer "Regel", d.h. ein Löschantrag dürfte nur noch gestellt werden, wenn zugleich der Hauptautor informiert wird, sofern erkennbar. Ich hab hier ja gesagt, dass das MB ohne diese Änderung grössere Chancen auf Annahme haben dürfte, aber man hat nicht auf mich gehört ;-). Trotzdem stimme ich für den Vorschlag, wie schon als Stimmkommentar geschrieben: die Informationspflicht wäre keine wirkliche Bürde. Man könnte das auch ähnlich wie auf Commons mit einem LA-Tool, das alles Nötige erledigt, automatisieren (auf Commons brauche ich bei einem Bild bloss "Nominate for deletion" anzuklicken und meine Begründung einzugeben, alles andere wird dann automatisch erledigt - LA-Unterseiten angelegt, wie dort üblich, Benutzer informiert etc.) Gestumblindi 22:11, 29. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Also wenn ich bei Commons einen LA stelle, muss ich das alles noch selber machen (allerdings werden gleich Vorlagen dafür angeboten). Ich verstehe einige Aufregung bei Kontra ebenso wenig wie Generator. Die Bezeichnung als "Regeln" ist auch nicht neu - schaut doch mal den Namen der Seite an! Und auch die Forderung nach der Informierung des Autoren ist noch sehr weich. Ob Nicht-Beachtung der Regeln irgendwelche Folgen hat ist ebenso offen. Aber warten wird ab, denn die RCler sind naturgemäß auch die ersten, die abstimmen; das Bild kann sich noch verändern. --Don-kun Diskussion Bewertung 22:32, 29. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Hast du Javascript vielleicht nicht eingeschaltet? Die Commons-Automatisierung funktioniert nur damit. Sollte aber eigentlich allen Benutzern zur Verfügung stehen. Bei jedem Bild in der Toolbox, "Nominate for deletion". Ah, hängt vielleicht auch mit dem Skin zusammen. Auf Commons benutze ich Vector (damit ich den auch etwas kenne). Gestumblindi 22:35, 29. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Und, @Don-kun, zweifelst Du nun auch an der Lesekompetenz von Generator, nur weil auch er vom Lesen des Textes den Eindruck bekommen hat, an der Löschpraxis solle nichts verändert werden? Für Außenstehende: ich beziehe mich auf diesen Beitrag von Dir, wo Du so tust, als würde aus dem MB selbstverständlich klar, dass es nicht nur um Vereinfachuungen, sondern um eine Verschärfung der Löschregeln geht.
Nein, ich denke nicht, dass sich unsere Lesekompetenzen wesentlich unterscheiden würden. Ich denke eher, unsere Differenzen liegen eher in stilistischer Hinsicht. --Global Fish 22:55, 29. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Du hast (wieder) nicht richtig gelesen. Ich habe heute abend schon selbst geschrieben, dass diese Regeländerung an der Löschpraxis nichts ändern wird, genau wie er es ja auch schrieb. Die Regeln die geändert werden wollen beziehen sich ja auch garnicht aufs Löschen an sich, also wird sich beim Löschen auch nicht viel ändern. --Don-kun Diskussion Bewertung 23:06, 29. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Das MB befasst sich mit den *Löschregeln*. Natürlich betrifft es im konkreten eher *Lösch_diskussions_regeln*; aber solange das MB "Löschregeln" im Namen hat, unterstelle Du bitte mir nicht, ich hätte nicht richtig gelesen, wenn ich genau dieses Wort (bzw. "Löschpraxis") gebrauche. Und selbstverständlich hat es auch Auswirkungen auf die Löschpraxis auch im engeren Sinne, falls ein (inhaltlich berechtigter) LA einfach entfernt oder abgelehnt werden könnte, nur weil der LA-Steller die _Regel_ zum Benachrichrigen des Autors nicht eingehalten hat.
Und Colloseum's Beitrag oben ist zu entnehmen, dass ich keineswegs der einzige bin, für den das MB (wenn man nicht den vorgeschlagenen Text genau liest) den Eindruck erweckt, als ginge es vorrangig um eine (m.E. ja durchaus nicht verkehrte) Straffung des Textes.
Und wenn Du die Kommentare einiger Ablehner mal genau liest, wirst Du merken, dass ich mit meinem Eindruck keineswegs allein stehe. --Global Fish 13:32, 30. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Wo wird durch die Änderung denn die Entfernung/Ablehnung eines LAs wegen eines solchen "Regelverstoßes" ermöglichst. Entfernung und Ablehnung sind nach wie vor an Bedingungen und Abwägungen gebunden, diese werden durch das MB nicht verändert. Also wird sich auch an dieser Stelle nichts verändern.
Für die Abstimmung ist es selbstverständlich notwendig, die vorgeschlagene Änderung zu lesen. Wer das nicht macht, der wurde dann nicht getäusch, sondern ist einfach selbst schuld. Alles um die Änderung herum ist nicht mehr als Erläuterung und helfende Argumente. --Don-kun Diskussion Bewertung 22:24, 31. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Enthaltung

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Gibt es einen Grund, warum man sich weder bei der MB-Annahme noch bei der inhaltlichen Abstimmung enthalten kann? Das gehört m.E. zu jedem MB dazu. --Orci Disk 22:19, 29. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Nein, eigentlich gibt es keinen Grund. Ich werde das fix ergänzen. --Don-kun Diskussion Bewertung 22:33, 29. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Verschiebung

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Sollte der Vorschlag des MBs abgelehnt werden, sollte man die Seite Wikipedia:Löschregeln zu Wikipedia:Löschen verschieben. Die schon lange Regeln heißenden Regeln sollen in dem Fall offenbar doch keine Regeln sein. --Don-kun Diskussion Bewertung 23:12, 29. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Die Löschregeln bestehen ja nicht nur aus dem Teil, der hier geändert werden soll. Hinweise gibt es unter den "Grundsätzen", der Rest, insbesondere Ablauf des Verfahrens, ist vom MB und den Meinungsäusserungen dazu hier ja nicht berührt und kann durchaus als "Regel" betrachtet werden. Gestumblindi 00:15, 30. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Warum sind gerade die "Grundsätze" keine Regeln? Das ist doch widersprüchlich. Der Rest der Seite ist auch in keiner Weise anders gehalten als der Abschnitt mit dem Grundsätzen. Es gibt daher formal keinen Unterschied und keine Anwendung als Regeln in dem Sinne, wie "Regeln" hier anscheinend allgemein verstanden werden. --Don-kun Diskussion Bewertung 22:00, 31. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Einige Kritikpunkte

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  • "Prüfe Möglichkeiten, den Artikel zu verbessern.": Warum wird hier die Wikipedia:Qualitätssicherung als die zentrale Anlaufstelle nicht erwähnt?
  • "Informiere den Autor.": Ich möchte noch erwähnen, dass es u.U. garnicht so einfach sein kann, denn Hauptautor eines Artikels zu erkennen, siehe dazu auch eine abgelehnte Automatisierungsanfrage an die Botbetreiber Wikipedia:Bots/Anfragen/Archiv/2009-2#Benachrichtigung der Hauptautoren bei Löschanträgen. Auch die Formulierung "Sofern ein Hauptautor zu erkennen ist" birgt Konfliktpotential. Es ist ja noch nicht einmal wirklich definiert, wann ein Autor ein Hauptautor ist. Hier wird mMn ohne Not ein künftiger Konfliktherd geschaffen.
  • "Informiere den Autor. (2)": Wenn die Information des Autors plötzlich so wichtig ist: Wieso wurde dann ausgerechnet der Hinweis auf {{ers:LD-Hinweis|Artikel}} entfernt?

-- KMic 13:07, 31. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

QS könnte man natürlich noch verlinken, es sollte aber möglichst knapp gehalten sein und kein how-to (entsprechend auch zu Pkt 3). Und eben weil der (Haupt-)Autor u.U. schwer feststellbar ist, geht die Information eben nur wenn er als solcher erkannt werden kann. --Don-kun Diskussion Bewertung 22:02, 31. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Da steht ja nicht, *wie* man den Hauptautor informieren soll. MMn sollte jemand, der sich als Hauptautor eines Artikels fühlt, diesen auf seiner Beo haben (wenn nicht: selber schuld), ggf. auch mehrere, die sich als soche fühlen. Dann würde Hinweis auf der Artikeldisk ausreichen. Steht ja auch nicht da: warte auf die Reaktion des Hauptautors und diskutiere mindestens einen Monat lang ;-) Je nach Artikelalter und -zustand sollten ein paar Stunden bis eine Woche reichen (Ausnahmen bestätigen die Regel, zB wenn ein erkennbarer Hauptautor sich für begrenzte Zeit, zB Urlaub, "abgemeldet" hat). Aber das alles lassen die angedachten Regeln ja offen, und das ist gut so. --Amga 08:47, 1. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

In der Realität würde es wohl meistens darauf hinauslaufen, dass die Information zeitgleich mit dem LA kommt. Also mehr im Sinne von Benachrichtigung denn als Kontaktaufnahme mit dem Versuch Artikelprobleme vor dem LA zu lösen; ggf. sogar in Form von automatisierten Vorlagen (was ich übrigens daneben finde). Gegenüber keine Ahnung haben, was sich der Autor dabei gedacht hat, und mit Anderen, die das genausowenig wissen, über Sinn und Unsinn des Artikels zu diskutieren scheint mir das allemal ein Fortschritt. "Selber Schuld wenn man Artikel nicht beobachtet" empfinde ich als komische Denkrichtung. Den Vorteil des Autorinformieren sehe ich darin, dass die Person, die den Artikel wahrscheinlich am besten versteht, in die Diskussion eingebunden wird. Nicht darin, dass der Autor eine Chance bekommt seinen Artikelbesitz und Editcounterstand zu wahren.
KMic hat Recht, dass man teilweise keine Hauptautoren ausmachen kann; tatsächlich gab es erst denletzt das Problem bei LHC. Aber LHC ist auch kein typischer Löschkandidat. Und bei den Löschkandidaten die ich gesehen habe, war der neuangemeldete Autor eigentlich immer eindeutig und meistens auch schon in den vorangegangenen QS-Diskussionen eingebunden. Was sicher gar nicht geht ist, Löschanträge "formal" für ungültig definieren zu wollen, weil kein Autor informiert wurde, ohne wenigstens selbst einen zu benachrichtigenden Autor benennen zu können. --Timo 14:02, 1. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Verstehe ich deine Aussage richtig: Du bist der Meinung, zu sagen "LA ungültig da Hauptautor nicht benachrichtigt" ist nicht zulässig, zulässig wäre nur eine Aussage der Art "LA ungültig da Hauptautor XY nicht benachrichtigt"? Dieser Vorschlag würde meine Zustimmung finden. Noch besser fände ich das zusammen mit einer Bot-gestützten Benachrichtigung der Artikelerstellers, dem man ja auch erstmal ein Interesse an dem Artikel unterstellen darf, falls er nicht sogar der Hauptautor ist. Falls man das so umsetzt, könnten mMn die meisten praktischen Probleme der Informationspflicht erledigt sein, auch wenn ich immernoch der Meinung bin, über einen Löschantrag sollte auf Grund des Inhalts der Antragsbegründung und nicht auf Grund von Formalien entschieden werden. -- KMic 22:35, 1. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Habe den Beitrag umformuliert, hoffe es wird nun klarer was gemeint ist. -- KMic 09:12, 2. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Danke fürs Umformulieren. Ich habe meinen Beitrag, in dem ich darum gebeten habe, zu besseren Lesbarkeit der Diskussion wieder entfernt --Timo 10:51, 2. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Ich bin kein Jurist und auch kein Experte in "Wikipediarecht". Wenn man voraussetzt, dass man nicht immer einen Hauptautor identifizieren kann, und das scheint mir der Fall und scheint ja auch schon in der umseitig angedachten Regeltextänderung bedacht, dann folgt eigentlich zwingend, dass Nichtbenachrichtigung pauschal kein Grund sein kann einen LA als erledigt abzuhaken. In so fern verstehst du mich also erstmal richtig, dass nur "Hauptautor XYZ nicht benachrichtigt" ein sinnvoller Beitrag ist. Deshalb einen LA als erledigt abzuhaken ist nicht effektiv. Sinnvoller erscheint mir, den Autor zu benachrichtigen und den LA einfach weiter laufen zu lassen. Je nach Zeitpunkt, an dem nachinformiert wurde, kann man den LA ja ggf. noch ein paar Tage länger laufen lassen (kann sich z.B. der Admin überlegen, wann er den LA entscheiden will). Zu automatisiertem Benachrichtigen des Erstautors will ich mich an dieser Stelle nicht äussern. Mir gefällt die Idee nicht, insbesondere wenn sie als Ersatz für das Heraussuchens eines Hauptautors gedacht ist. Ich habe aber auch kein klares Bild davon, wie gut sie in der Praxis funktionieren könnte (denn zugegebenermassen ist die Trefferquote von "Erstautor=Hauptautor" ist bei den Löschkandidaten sicher sehr hoch), und folglich auch keine Argumente. --Timo 10:43, 2. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

"LA ungültig da Hauptautor XY nicht benachrichtigt"

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Wie aus den oberen Diksussion hervorgeht, soll das nun ein valider Grund sein um einen LA abzulehnen. Das MB kommt stellt sich hier als eine Regelvereinfachung dar, in Wirklichkeit ist es eine massive Veränderung auf die nicht hingewiesen wird. Schon von daher ist das MB abzulehnen. --Avron 08:32, 6. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Aus der Regeländerung geht das nicht hervor, es ist viel eher eine erwähnte irrationale Angst. Nirgends werden zusätzliche Gründe für die Ablehnung eines LAs festgelegt, LAE bleibt wie es ist, genauso wie das Verfahren zur LD-Auswertung. --Don-kun Diskussion Bewertung 10:12, 13. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Wenn in den Regeln steht, daß die Information Pflicht ist, dann ist die Mißachtung allemal ein Grund für LAE (vermutlich 2a - ohne Fragen kann die Begründung gar nicht ausreichend sein). Das ist keineswegs irrational. Darauf hingewiesen, daß das Fragen als Pflicht ein absolute no-go ist, hab ja im Vorfeld nicht nur ich.-- Sarkana frag den ℑ Vampirbewerte mich 22:40, 13. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
"wenn die Begründung für den Löschantrag nicht angegeben wird oder unzureichend ist" ist 2a. Was hat das mit der Ansprache des Autors zu tun? Eine Begründung existiert unabhängig von der Einhaltung dieser Grundsätze, solange sie im Antrag formuliert wurde (und nur dort wird die Antragsbegründung gefordert). Genauso könnte man behaupten, Löschanträge wurden durch PAs im Antragstext ungültig. Dem ist aber eben nicht so. Dass die Information Pflicht ist, wurde auch nie vorgeschlagen. --Don-kun Diskussion Bewertung 23:55, 13. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Stimmberechtigung

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Benutzer Sr.F ist entgegen dem Ergebnis des Bot stimmberechtigt: Username: Sr. F

User ID: 237077

Registration date: 18:45, 12 June 2006

First edit: 18:32, 14 June 2006

Total editcount: 15495

Distinct page edits: 5822

Page/edits (avg): 2.66

Deleted edits: ???

Was ist da passiert? --Giftzwerg 88 10:20, 9. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Oh je, habs gerade gemerkt: zu wenig Bearbeitungen in den letzten 12 Monaten.--Giftzwerg 88 10:34, 9. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Durcheinander

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Irgendwer hat die Syntax bei der inhaltlichen Abstimmung zerschossen, die Zwischenüberschrift "Pro" wird falsch dargestellt. Man sollte auch die beiden letzten Abstimmenden nochmal fragen, ob sie pro oder kontra stimmen wollten, das kann dadurch evtl. durcheinandergekommen sein. Ich schreibe denen mal auf die Disk. -- Aspiriniks 17:58, 10. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

War hier passiert: difflink -- Aspiriniks 18:00, 10. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Tatsache, bin beim falschen gelandet, danke. :) --Chricho ¹ 18:20, 10. Sep. 2011 (CEST)Beantworten