Amtsgericht Pölitz

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Das Amtsgericht Pölitz war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Pölitz, Provinz Pommern.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das königlich preußische Amtsgericht Pölitz wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 14 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Stettin im Bezirk des Oberlandesgerichtes Stettin gebildet. Der Sitz des Gerichts war Pölitz.

Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Kreis Randow den Stadtbezirk Pölitz, die Amtsbezirke Falkenwalde Gut, Jasenitz, Schwabach, aus dem Amtsbezirk Pölitz die Gemeindebezirke Falkenwalde, Hagen, Trestin und Zedlitzfelde sowie aus dem Amtsbezirk Stolzenhagen der Gemeindebezirk Scholwin und der Gemeindebezirk Messenthin ohne den kleinen Oderbruck und des Mönch-, Goldfisch-, Groß- und Klein-Kaneelswerders.[1]

Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]

1945 wurde der größte Teil Pommerns, darunter der Sprengel des Amtsgerichtes Pölitz unter polnische Verwaltung gestellt und die deutschen Bewohner vertrieben. Damit endete die Geschichte des Amtsgerichts Pölitz.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 431 f., Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1880, S. 465 online