Benutzer:Chrischerf/deutsch-westafrika tabelle

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Deutsch-Westafrika bestand zwischen 1884 und 1919 aus folgenden Teilgebieten (ohne Deutsch-Südwestafrika):[1]

Kolonialgebiet Dt. Kolonialzeit Fläche (circa) Einwohner (circa) Heutige Staaten
Altkamerun (ohne Nordosten) 1884–1919 483.000 km²[2] 2.600.000 Kamerun Kamerun
Nigeria Nigeria
“Entenschnabel” 1894–1911 12.000 km² ? Kamerun Kamerun
Tschad Tschad
Kapitaï und Koba 1884–1885 2.310 km² 35.000 Guinea-a Guinea
Neukamerun 1911–1919 295.000 km² 2.000.000[3] Gabun Gabun
Kongo Republik Republik Kongo
Tschad Tschad
Zentralafrikanische Republik Zentralafrikanische Republik
Salaga-Gebiet (Ostteil) 1899–1919 ? ? Ghana Ghana
Togo 1884–1919 87.200 km²[4] 1.000.000 Ghana Ghana
Togo Togo
Gesamt 879.510 km² 5.635.000

Gebietserwerbungen ohne Reichsschutz oder Rechtsgültigkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Westafrikanische Gebiete, für die 1895 im Zuge der Togo-Hinterlandexpedition unter Leitung von Hans Gruner nicht-ratifizierte Schutzverträge abgeschlossen wurden, die international keine Anerkennung fanden:[5]
    1. Gurma, ein Reich der Gourmantché im heutigen Burkina Faso. Die Provinzherrscher von Pama und Matschakuale schlossen im Januar 1895 Verträge mit Ernst von Carnap-Quernheimb und nahmen die deutsche Flagge an. Gaston Thierry begann mit dem Aufbau einer Verwaltung in Pama und eines Postens in Matschakuale. Im Juli 1897 wurde das Gebiet jedoch Frankreich zugeschlagen, das parallel einen Vertrag in Fada N’Gourma geschlossen hatte. Das Gebiet wurde Teil der Kolonie Obersenegal und Niger.[6]
    2. Gando, ein Reich der Fulbe im heutigen Niger und Nigeria. Emir `Umaru Bakatara dan Khalilu gewährte Hans Gruner Anfang April 1895 in seiner Residenz Gando eine Audienz, die in Vertragsverhandlungen mündete. Der Darstellung Gruners zufolge unterzeichnet der Emir dabei einen Schutzvertrag mit dem Deutschen Reich.[7] Spätere Forschungen ergaben jedoch, dass der Vertragstext nachträglich verändert wurde.[8]

Gescheiterte Vorstöße zum Niger[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Neben dem Kongo galt der Niger im Wettlauf um Afrika als bedeutende Verkehrsader für die Kolonialisierung des Inlandes. Deutschland, Frankreich und Großbritannien machten sich anfangs die Kontrolle über das Einzugsgebiet des Niger streitig. Bereits 1885 war ein Versuch des deutschen Unternehmners Gottlieb Leonhard Gaiser gescheitert, im sogenannten Mahinland westlich des Nigerdeltas eine Kolonie zu gründen. Deutsche Händler hatten sich hiervon einen zollfreien Zugang zum oberen Niger erhofft.[9] Im gleich Jahr war auch das Vorhaben des Kaufmanns Friedrich Colin fehlgeschlagen, über eine Kolonie bei Kapitaï und Koba das Quellgebiet des Niger zu erreichen.[10] 1894/95 wurde mit der Togo-Hinterlandexpedition – initiiert und finanziert durch das Togo-Komitee und geleitet von Hans Gruner – noch einmal der Versuch unternommen, Gebiete am unteren Niger zu erwerben. Dabei sollte Togo um ein Vielfaches seiner ursprünglichen Größe erweitert werden. Gruner und sein Begleiter Ernst von Carnap-Quernheimb bereisten den Niger und schlossen vermeintliche „Schutzverträge“ mit Oberhäuptern der Reiche Gando und Gurma ab.[11] Zeitgleich bereisten aber auch französische und britische Vertreter die Gebiete und schlossen parallel „Verträge“ ab. Alle deutschen Vorstöße in Richtung Niger, z.B. durch Erich Kling, Gaston Thierry, Ludwig Wolf und Julius von Zech auf Neuhofen waren somit zum Scheitern verurteilt. Ohne Rücksicht auf das Verständis und die Interessen der Einheimischen wurde das Einzugsgebiet des Niger unter Frankreich und Großbritannien aufgeteilt. Deutschland konnte als Kompensation im Vertrag mit Frankreich von 1897 lediglich geringfügige Angliederungen und Grenzveränderungen um Togo aushandeln.[12]

Fußnoten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Zu den Angaben in der Tabelle siehe auch Deutsche-Schutzgebiete.de und Deutsches Historisches Museum
  2. Ohne “Entenschnabel”
  3. Grobe Schätzung
  4. Inklusive östliches Salaga-Gebiet
  5. Hans Gruner, Peter Sebald (Hrsg.): Vormarsch zum Niger. Die Memoiren des Leiters der Togo-Hinterlandexpedition 1894/95. Edition Ost, Berlin 1997, ISBN 3929161079, S. 15f. und passim.
  6. Von Zech: Gurma, in: Heinrich Schnee (Hrsg.): Deutsches Kolonial-Lexikon, Band I, Quelle & Meyer, Leipzig 1920, S. 774. (Onlinefassung)
  7. H. Gruner, P. Sebald (Hg.): Vormarsch zum Niger, Berlin 1997, S. 310.
  8. Nach Peter Sebald wurde eine längere Textpassage aus dem Vertrag entfernt, in der dan Khalilu unter anderem die Unabhängigkeit seines Landes erklärte (H. Gruner, P. Sebald (Hg.): Vormarsch zum Niger, Berlin 1997, S. 410f.).
  9. Hans-Ulrich Wehler: Bismarck und der Imperialismus. 4. Aufl., Deutscher Taschenbuch Verlag, München 1976, ISBN 3-423-04187-0, S. 329.
  10. Norbert B. Wagner: Archiv des Deutschen Kolonialrechts (PDF; 2,0 MB) Brühl/Wesseling 2008, S. 153.
  11. Beiden Verträgen mangelte es auch nach damaligen Maßstäben an Rechtsgültigkeit: In Gruma bestanden rivalisierende Herrschaftsansprüche unter den regionalen Oberhäuptern. Der Vertrag mit Gando wurde gar nachträglich manipuliert, indem eine einschränkende Textpassage entfernt wurde. (Hans Gruner, Peter Sebald (Hrsg.): Vormarsch zum Niger. Die Memoiren des Leiters der Togo-Hinterlandexpedition 1894/95. Edition Ost, Berlin 1997, ISBN 3929161079, S. 410f.)
  12. Deutsches Kolonial-Lexikon: Stichwort Togo (siehe 18. Geschichte)