Benutzer:Dreisatz/Steuern und Abgaben

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Steuern und Abgaben

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Experimentaltarif mit progressiv steigendem Durchschnitts-Steuersatz

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Experimentelle Tarife auf der Basis des Einkommensteuertarifs 2017 (Deutschland)

Eckwerte
#1 #2
E0 8.820 € 8.820 €
E1 35.000 € 35.000 €
E2 54.057 € 100.000 €
E3 100.000 € 250.000 €
b1 0% 0%
b2 20% 20%
b3 50% 100%
b3' - 42%
b4 55% 45%

Im Allgemeinen wird im Zusammenhang mit der Einkommensteuer im öffentlichen Sprachgebrauch von einer "Progression" gesprochen. Dies ist meiner Ansicht nach mathematisch unzutreffend und sachlich irreführend.

Im mathematischen Sinn ist eine Kurve progressiv wachsend, wenn die erste und zweite Ableitung größer 0 ist. Die Funktion ist also streng monoton wachsend und die Steigung der Kurve dreht sich also gegen den Uhrzeigersinn.

Eine Kurve ist degressiv wachsend, wenn die erste Ableitung > 0, die zweite dagegen kleiner 0 ist. Die Funktion ist ebenso streng monoton wachsend, aber die Steigung der Kurve dreht sich im Uhrzeigersinn.

Vergleiche "Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler: Intuitiv und praxisnah", ISBN 978-3-642-55174-1 Seite 182, Kapitel 5.8, Abbildung 5.15, "Progressives und degressives Wachstum".

https://books.google.de/ Siehe auch "Springer Taschenbuch der Mathematik, Bronstein" oder auch progressives Wachstum.

Exkursion: Wieviele Menschen zahlen in Deutschland den Spitzensteuersatz? Antwort: Keiner. Denn der Durchschnitts-Steuersatz errreicht den Spitzenwert von 45% in keinem Punkt der Kurve.

Progressives Wachstum liegt bei dem aktuellen in Deutschland und vielen anderen Ländern vervendetem Steuermodell beim absoluten Steuerbetrag vor. Dies wird in einer vom Bundesministerium für Finanzen veröffentlichten Grafik deutlich.

Unserem Steuersystem liegt aber das Grundprinzip der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit zugrunde. Maßgeblich für die Beurteilung des Wachstumsverhaltens sollte daher der Anstieg der Steuerlast relativ zum Einkommen (Durchschnitts-Steuersatz) sein. Dieser ist jedoch bei dem gegenwärtigen Steuermodell eindeutig degressiv. Der Durchschnitts-Steuersatz nähert sich asymptotisch von 0 aus dem Grenzwert von 42% bzw. 45%, ohne diesen je zu erreichen. Der Quotient aus Steuerbetrag zu Versteuerndem Einkommen ist dabei bereits schon eine Hilfskonstruktion, weil sich die Leistungsfähigkeit unter bestimmten Aspekten eher in den Bruttoeinkünften vor Abschreibungen und Verlustvorträgen wiederspiegelt. Arbeitnehmer können ihre Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit in der Praxis nur in geringem Umfang durch Abschreibungen und Verlustvorträge vor dem Finanzamt vermindern. Bezieher von Kapitaleinkünften und Selbstständige haben dagegen bei der Gestaltung ihrer steuermindernen Verluste in der Regel viel größere Spielräume.

Was bedeutet das für die Praxis?

Nun, wie man am Kurvenverlauf des Steuersatzes unschwer erkennen kann, nimmt der Durchschnitts-Steuersatz (rote Line) oberhalb des steuerfreien Existenzminimums sprunghaft zu. Der größte Anstieg der Steuerlast findet also beim Eckwert E0 statt, also bei den zu versteuernden Einkommen, die knapp oberhalb des steuerfreien Existenzminimums liegen. Je höher das zu versteuernde Einkommen ist, desto geringer ist der Anstieg des Durchschnitts-Steuersatzes. Das entspricht dem typischen Verhalten einer degressiven Funktion.

Obwohl mit dem Begriff "Progression" eine Erwartungshaltung verknüpft ist, dass der Durchschnitts-Steuersatz besonders stark hin zu großen zu versteuernden Einkommen ansteigt, ist es tatsächlich genau umgekehrt. Der größte Anstieg des Durchschnitts-Steuersatzes liegt tatsächlich am Beginn der sogenannten "Progressionszone".

Daher habe ich aufgrund einer Diskussion zum Thema "Steuerprogression" überlegt, wie ein Tarif gestaltet werden müsste, damit der Durchschnitts-Steuersatz progressiv ansteigt, um die derzeit sprunghaft ansteigende Belastung zu vermindern.

Im Ergebnis bin ich zu der Erkenntnis gelangt, dass das Anstiegsverhalten des Durchschnittssteuersatzes bei dem gegenwärtigen Steuermodell maßgeblich durch den Eingangssteuersatz bestimmt wird. Setzt man den Eingangssteuersatz auf 0%, dann steigt der Durchschnittssteuersatz nicht mehr degressiv sondern progressiv.

Bei Variante #1 reicht die progressive Zone bis zu einem bestimmten Wendepunkt bei ca. 54.000 €. Darüber hinaus habe ich dann die weiteren Eckwerte so korrigiert, dass sich bis ca. 120.000 Euro eine Entlastung gegenüber dem aktuellen Tarif einstellt. Durch höhere Spitzensteuersätze werden darüber liegende Einkommen belastet. Dies könnte durch andere Eckwerte vermindert werden. Dies nur als Randnotiz. Variante #1 basiert weitgehend noch auf dem bekannten Steuertarif. Sie unterscheidet sich davon lediglich durch einen auf 0 gesetzten Eingangssteuersatz und eine kleinere Steigung des Grenzsteuersatzes in der ersten Progressionszone als in der zweiten Progressionszone.

Bei Variante #2 reicht die Progression des Durchschnittssteuersatzes dagegen bis zum Ende der Progressionszone. Dies wird durch eine Überhöhung des Grenzsteuersatzes auf 100% erreicht. Aber keine Angst, niemand muß 100% seines Einkommens als Steuern abgeben. Denn der Grenzsteuersatz stellt lediglich ein Rechenschema dar. Wie bereits zuvor ausgeführt zahlt niemand in Deutschland den Grenzsteuersatz. Maßgeblich für die persönliche Steuerlast ist alleine der Durchschnittssteuersatz.

Fazit: Das derzeitige Steuermodell belastet durch den enormen Anstieg des Durchschnittssteuersatzes am Anfang der Progressionszone vor allem kleine und mittlere Einkommen überproportional. Hohe Einkommen profitieren dagegen vor allem von der sich abflachenden Kurve und darüber hinaus natürlich von den eingeräumten Möglichkeiten, ihre Steuerlast durch Abschreibungen und Rückstellungen zu mindern. Die Grafiken zeigen aber, dass ein Steuermodell, welches geringe EInkommen weniger stark belastet, möglich wäre.