Benutzer:Flor!an/Pfandpflicht für Getränkeverpackungen

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Die Pfandpflicht für Getränkeverpackungen, auch kurz Pfand oder nach Verpackungstyp Flaschenpfand, Dosenpfand bzw. Einweg- oder Mehrwegpfand, in Österreich auch Einsatz oder maskulin der Pfand, in der Schweiz Flaschendepot, ist ein Pfandsystem und bezeichnet einen Geldbetrag, den der Kunde bei einem Getränkeanbieter für eine gekaufte Getränkeverpackungen hinterlässt und mit Rückgabe der Getränkeverpackungen zurückerhält.

Das System soll ökologische Aspekte wie Ressourcenschonung und Energieeffizienz durch den Rücklauf der Getränkeverpackungen steigern. Generell wird zwischen zwei Systemen unterschieden. Bei dem Mehrwegpfand-Systemen wird die Getränkeverpackungen gereinigt und unverändert wieder dem Warenkreislauf zugeführt. Bei dem Einweg-System die Flasche nach der Rücknahme nur das Material wieder aufbereitet und somit die Verpackung recycelt.


Pfandpflichtige Getränkeverpackungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Grundsätzlich kann jegliche Art von Getränkeverpackung befandet werden. Zu den am häufigsten bepfandeten Getränkeverpackungen zählen Flaschen und Dosen.

Systeme[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Technisch können verschiedene Pfandsysteme genutzt werden um ein Pfand für Getränkeverpackungen auszuweisen. Hierzu zählen Aufdrucke auf den Verpackungen, die Behälterform sowie Pfandmarken die zusammen mit dem Getränkebehälter eingelöst werden können.

Ökonomische und ökologische Aspekte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Mehrwegsystem ist trotz des hohen Transportaufwandes in vielen Fällen für die Umwelt schonender als das Einwegpfandsystem, Glas-Pfandflaschen des Mehrwegsystems können bis zu 50 mal, solche aus PET 25 mal befüllt werden. Wichtig ist dabei, dass möglichst alle Flaschen unbeschädigt zurücklaufen, denn nur so lohnt sich die Investition in die haltbaren Flaschen, die ein mehrfaches Befüllen zulassen. Pfandsysteme erzielten im Vergleich zu dualen Systemen doppelt so hohe Rücknahmequoten von bis zu 99 %. [1]

Nach der Studie „Mehrweg- und Recyclingsysteme für ausgewählte Getränkeverpackungen aus Nachhaltigkeitssicht“[1] der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers für die Deutsche Umwelthilfe ergeben sich aus der Verwendung von Mehrwegverpackungen neben den positiven ökologischen Auswirkungen auch positive Beschäftigungseffekte, da trotz ökonomischer Vorteile mehr Arbeitsplätze für den Betrieb der Rücknahmesysteme benötigt werden.

Pfandsysteme in verschiedenen Ländern[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Mehrwegpfand auf Getränkeflaschen wurde in Deutschland erstmals im Jahre 1929 von der Firma Coca-Cola eingeführt. Das Einwegpfand wurde zum 1. Januar 2003 eingeführt.

Beispiele für bepfandete Getränkeverpackungen in Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Logo für Mehrweg­verpackungen in Deutschland
Beispiele für Kennzeichnung von Mehrweg Getränkeverpackungen

Eine einheitliche Kennzeichnung von Mehrwegverpackungen existiert nicht, sie sind an der Aufschrift Mehrwegflasche bzw. Mehrweg-Pfandflasche auf dem Etikett zu erkennen, zudem zeigen die Symbole Mehrweg - für die Umwelt oder Blauer Engel (Mehrweg) Mehrwegverpackungen an. Direkt auf der Flasche können auch Schriftzüge aufgeprägt sein, etwa Leihflasche Deutscher Brunnen GDB bei der Normbrunnenflasche, VdF-Pfandflasche, VdF Mehrweg Reusable / Réutilisable, Mehrweg-Deposit oder ähnliches.

Bei bereits mehrfach wiederbefüllten Flaschen finden sich zudem oft matte Streifen oberhalb und unterhalb vom Etikett, sog. Umlaufspuren die durch Reibung der Flaschen aneinander in den Abfüllbetrieben entstehen und mit Häufigkeit der Umläufe zunehmen. Bei manchen PET-Mehrwegfaschen sind zudem kleine Dreiecke unter dem Etikett zu sehen, die die Anzahl der Umläufe markieren. An diesen Streifen, Dreiecken oder an den Aufprägungen kann eine Mehrwegflasche auch ohne Etikett erkannt werden.

CO2-Zylinder für Trinkwasser-Sprudelgeräte werden ebenfalls wiederbefüllt, auch hier wird daher ein Mehrwegpfand erhoben.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Pfandpflicht gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2003 für Einwegverpackungen von Getränken. Auch wenn das System in Deutschland teilweise umgangssprachlich als Dosenpfand bezeichnet wird, ist die richtige Bezeichnung Einwegpfand.

Bis zum 30. April 2006 gab es dort verschiedene Pfandsysteme, was dazu führte, dass die jeweiligen Verpackungen nur in bestimmten Geschäften abgegeben werden konnten. Seit dem 1. Mai 2006 müssen alle Geschäfte, die Getränke in pfandpflichtigen Einwegverpackungen verkaufen, die Einwegverpackungen der jeweiligen Materialart auch zurücknehmen. Ausnahmen gibt es für Läden mit weniger als 200 m² Verkaufsfläche.

Die Entwicklung bis heute[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
DPG-Kennzeichnung auf Einwegpfandartikeln

Grundlage für die Einführung des Pfandes auf Einweg-Getränkeverpackungen ist die Verpackungsverordnung, die 1991 von der Bundesregierung unter dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Klaus Töpfer (CDU) beschlossen wurde. Die Verordnung wurde 1998 von der damaligen Bundesregierung (Kabinett Kohl V) – Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit war damals Angela Merkel (CDU) – bestätigt und novelliert.

Nachdem bundesweit der Mehrweganteil von Getränkeverpackungen seit 1997 unter 72 % gesunken war, führte Jürgen Trittin (Grüne) – Umweltminister von 1998 bis 2005 – das Einwegpfand zum 1. Januar 2003 ein. Betroffen waren alle Getränkebereiche, in denen der Anteil der Mehrwegflaschen unter dem Anteil von 1991 lag. Dies waren Bier (inklusive Biermischgetränke), Mineralwasser (mit und ohne Kohlensäure) und Erfrischungsgetränke mit Kohlensäure. Ausgenommen von der Pfandpflicht waren Verpackungen für Milch, Wein, Sekt, Spirituosen und kohlensäurefreie Erfrischungsgetränke. Dies führte zu der Situation, dass für Biermischgetränke das Pfand eingeführt wurde, für andere Mischgetränke wie Wodka/Lemon oder Whisky/Cola jedoch nicht, weil diese zu den Spirituosen zählen.

Einzelhandel und Getränkeindustrie versuchten bis zuletzt mit Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sowie dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, die Einführung des Pfandes zu verhindern. Die Klagen hatten keinen Erfolg.

Da der Handel bis zuletzt auf eine solche Verhinderung des Pfandes auf juristischem Wege gesetzt hatte, waren die meisten Unternehmen nicht auf die Erhebung des Pfandes zum 1. Januar 2003 vorbereitet. Daher wurde eine neunmonatige Übergangsfrist gewährt, während der die Geschäfte nur jene Verpackungen annehmen mussten, die sie selbst verkauft hatten. Dies wurde dadurch realisiert, dass Einwegverpackungen nur gegen die Vorlage des Kassenzettels oder einer Pfandmarke wieder zurückgenommen wurden. Seit dem 1. Oktober 2003 mussten die Geschäfte auch Verpackungen zurücknehmen, die sie nicht selbst verkauft hatten. Statt eines politisch geforderten einheitlichen Pfandsystems wurden vom Handel jedoch faktisch verschiedene parallel laufende Pfandsysteme eingeführt. Hintergrund dieser Entwicklung war die in der Verordnung vorgesehene Möglichkeit der so genannten Insellösungen.

Seit dem vollständigen Inkrafttreten der dritten Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung zum 1. Mai 2006 sind diese verschiedenen Pfandsysteme abgeschafft und alle Geschäfte mit mehr als 200 m² Ladenfläche müssen alle Getränkeverpackungen der Materialarten, die sie verkaufen, auch zurücknehmen. Damit können alle leeren Einwegflaschen und Dosen überall dort zurückgegeben werden, wo Einweg des gleichen Materials verkauft wird. Dabei wird nach Kunststoff, Glas oder Metall unterschieden.

Mit der Umsetzung der neuen Verordnung wurde die Pfandpflicht auch auf kohlensäurefreie Erfrischungsgetränke und alkoholhaltige Mischgetränke (insbesondere sogenannte Alkopops) ausgedehnt. Pfandfrei bleiben Frucht- und Gemüsesäfte, Milch und Wein, diätetische Getränke im Sinne der Diätverordnung (Die sogenannten „Light“-Getränke gehören nicht zu dieser Gruppe) sowie ökologisch vorteilhafte Einweg-Getränkeverpackungen (Kartonverpackungen, Polyethylen-Schlauchbeutel und Folien-Standbodenbeutel, unabhängig vom Inhalt).

Über die Wirkung des Einwegpfands wird seit 2006 wieder diskutiert, nachdem der Interessenverband Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke Zahlen vorgelegt hat, die einen starken Rückgang des Mehrweganteils bei alkoholfreien Getränken belegen, den der Verband u. a. auf die Wirkung des Einwegpfandes zurückführt. Dagegen spricht der Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels (BV GFGH) von Rekordmehrweganteilen bei Bier. Die Bundesregierung erklärte in einer Antwort[2] auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Oktober 2006,[3] dass es über 2004 hinaus keine verlässlichen Zahlen gebe. Nach Statistiken des Bundesumweltministeriums ist der Mehrweganteil aller Getränkeverpackungen (ohne Milch) zwischen 1998 und 2004 von 70,13 % auf 60,33 % gesunken.[4] Mit der Ausnahme von Bier (hier stieg der Mehrweganteil) betrifft diese Entwicklung alle Getränkesorten, pfandfreie ebenso wie pfandpflichtige.

Nach Erhebungen der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) ist die Mehrwegquote bei alkoholfreien Getränken bis 2008 auf 31 % zurückgegangen. Sie hat sich seit der Pfandeinführung also etwa halbiert. Bei Bier hingegen lag sie bei 90 %.[5] Als Gründe für den Rückgang werden Kostenvorteile im Handel und nachfrageseitig niedrigere Endverbraucherpreise und Verfügbarkeit von Getränken in Einwegverpackungen, einfachere Handhabbarkeit und schlechte Unterscheidbarkeit von Einweg und Mehrweg angeführt.[6] Laut einer TNS-Emnid-Umfrage glaubt etwa die Hälfte aller Verbraucher, dass Pfandflasche gleichbedeutend umweltfreundliche Mehrwegflasche ist.[7]

Im Mai 2010 präsentierte das Umweltbundesamt eine Studie, die das Augsburger Umweltinstitut bifa in ihrem Auftrag erstellt hatte und die die Auswirkungen des Einwegpfandes analysiert. Wegen der häufigen aber irrtümlichen Gleichsetzung von Pfand und Mehrweg empfahl das bifa unter anderem, die mit 0,25 € bepfandeten Getränkeverpackungen gut sichtbar als „Einwegverpackung“ zu kennzeichnen.[6]

Die Unternehmensberatung CIS OHG, kommt nach Auswertung von Daten des Marktforschungsunternehmens ACNielsen, zu dem Ergebnis, dass auch die Mehrwegquote beim Bier langsam aber kontinuierlich sinke, wohingegen Einwegverpackungen, vor allem Getränkedosen, weiter deutlich an Boden gewännen. Hierfür wurden Daten von 2009 bis 2012 miteinander verglichen.[8]

Entwicklung von 2009 bis 2012
Mehrweg Glas −2.283.784 hl (−4,1 %)
Einweg Glas +3.243 hl (+0,9 %)
Einweg PET +650.874 hl (+13,1 %)
Getränkedosen (< 1 l) +855.507 hl (+63,8 %)
Pfandsysteme – 1. Januar 2003 bis 30. April 2006[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das „Kassenbon-System“[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
typischer Pfandtoken

Da Handel und Industrie bis zuletzt auf eine juristische oder politische Verhinderung des Einwegpfandes gesetzt hatten, wurden keine rechtzeitigen Vorbereitungen für die Einführung des Pfandes zum 1. Januar 2003 getroffen. Um das Pfand dennoch wie geplant einführen zu können, wurde eine neunmonatige Übergangsfrist gewährt, während der die Geschäfte nur jene Verpackungen annehmen mussten, die sie selbst verkauft hatten. Dies wurde dadurch realisiert, dass Einwegverpackungen nur gegen die Vorlage des Kassenzettels, eines zusätzlichen Pfandbons oder einer Pfandmarke wieder zurückgenommen wurden. Lediglich einige große Discounter führten zur Vereinfachung der Abläufe in ihren Filialen bereits damals besonders gekennzeichnete Verpackungen ein, die ohne zusätzliche Bons oder Marken in allen Filialen des jeweiligen Unternehmens zurückgegeben werden konnten.

Aufgrund dieser für Kunden unkomfortablen Lösung wurden viele Dosen und PET-Flaschen in den Müll geworfen. Dabei wurden nach einer Schätzung des Bundeswirtschaftsministeriums bis Oktober 2003 450 Millionen Euro nicht eingelöst.[9] Dieser sogenannte Pfandschlupf verblieb abzüglich 16 % Umsatzsteuer im Einzelhandel.

P-System und Vfw/Spar-System[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Getränkedosen mit dem „P“-Logo

Am 13. Juni 2003 wurde eine erste Einigung von Teilen der Industrie mit dem Bundesumweltministerium zum Aufbau eines bundeseinheitlichen Pfandsystems bekanntgegeben. Zum 1. Oktober sollte es möglich sein, das Einwegpfand bei jedem Einzelhändler, der am so genannten P-System teilnahm, einzulösen. Bei diesem System wurden Dosen und Einwegflaschen mit einem „P“ gekennzeichnet. Zudem war ein elektronisch erkennbarer Strichcode aufgedruckt. Das P-System wurde von dem Convenience-Großhändler Lekkerland betrieben, der rund 70.000 kleine Verkaufsstellen wie Tankstellen und Kioske beliefert.

Neben diesem System wurde quasi als Konkurrenz das Vfw/Spar-System eingeführt, das von der Vfw AG betrieben wurde und an dem sich die Spar-Gruppe sowie einige regionale Einzelhändler beteiligten. Bei diesem System war zur Einlösung des Pfands weiterhin ein beim Kauf ausgegebener Pfandcoupon nötig. Dieser Coupon war jedoch – anders als bisher – bundesweit einheitlich und wurde an allen teilnehmenden Verkaufsstellen angenommen. Mitte April 2004 beteiligte sich die Vfw AG am P-System von Lekkerland und führte nach einer Übergangsfrist das P-System in den angeschlossenen Geschäften ein.[10] Nach eigenen Angaben deckte das fusionierte P-System etwa 10 % des Marktes ab.

Insellösungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Logo auf Einwegverpackungen der Metro AG

Neben den beiden genannten Rücknahmesystemen gab es die so genannten Insellösungen der großen Handelskonzerne wie Aldi, Lidl, Plus, Rewe oder Metro AG. Diese deckten die restlichen 90 % der verkauften pfandpflichtigen Verpackungen ab. Der Hintergrund dieser Regelungen war die Tatsache, dass die Verpackungsverordnung bis zum 30. April 2006 die Möglichkeit einräumte, die Rücknahme auf jene Verpackungen zu beschränken, die in Art, Form und Größe den Verpackungen entsprachen, die im Geschäft geführt wurden.

Indem in einem Geschäft nur noch Verpackungen verkauft wurden, die sich in Art, Form oder Größe von den Verpackungen anderer Geschäfte unterschieden, mussten in diesem Geschäft auch nur diese Verpackungen zurückgenommen werden. Durch ein individuelles Flaschendesign und Etiketten mit einem Logo konnten die Unternehmen gewährleisten, dass nur die bei ihnen gekauften Verpackungen zurückgenommen werden mussten.

Diese Insellösungen sind seit dem 1. Mai 2006 durch die neue Pfandregelung obsolet. Auch Flaschen, die noch zur Zeit der Insellösungen erworben wurden, können nun überall dort abgegeben werden, wo die jeweilige Materialart geführt wird, nicht mehr nur in Geschäften des jeweiligen Konzerns. Gleiches gilt für die Insellösungen verschiedener Getränkehersteller wie beispielsweise von Red Bull und französischen Mineralwasser-Abfüllern.

Pfandsystem seit 1. Mai 2006[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Seit dem 29. Mai 2005 beträgt das Pfand einheitlich 0,25 € – im Einzelhandel einschließlich Umsatzsteuer, im Großhandel zuzüglich Umsatzsteuer[11] – auf Einweggetränkeverpackungen von 0,1 bis 3 Litern und gilt auf unbestimmte Zeit. Diese Drei-Liter-Grenze führt zu ungewöhnlichen Reaktionen einiger Hersteller, die in Erwägung ziehen, durch Mengen knapp über der Grenze das Gesetz zu umgehen.

Seit 1. Mai 2006 sind sämtliche Verpackungen für Bier, Biermischgetränke, Mineral- und Tafelwässer (mit und ohne Kohlensäure), Erfrischungsgetränke (mit und ohne Kohlensäure) inklusive Eistee und Alcopops in Dosen und Einwegflaschen (Kunststoff und Glas) pfandpflichtig. Ab dem 1. Januar 2019 wird die Pfandpflicht auf Frucht- und Gemüsenektare mit Kohlensäure, sowie auf Mischgetränke mit einem Anteil an Milcherzeugnissen, insbesondere Molke, von mindestens 50 % erweitert.[12][13]

Ausgenommen von der Pfandpflicht sind Säfte, Wein, Spirituosen und Milch sowie grundsätzlich auch Getränke in so genannten „ökologisch vorteilhaften“ Einwegverpackungen (Getränkekartons, Polyethylen-Schlauchbeutel, Folien-Standbodenbeutel) und bestimmte diätetische Getränke im Sinne der Diätverordnung, wenn diese ausschließlich für Säuglinge oder Kleinkinder angeboten werden.

Wer seit 1. Mai 2006 Getränke in Pfand-Einwegverpackungen verkauft, muss seither solche Behälter auch gegen Pfandrückgabe zurücknehmen – unabhängig davon ob sie im eigenen Geschäft verkauft wurden oder nicht. Die Rücknahmepflicht beschränkt sich allerdings auf die jeweils vertriebene Materialart; das bedeutet etwa, dass Kunststoffflaschen (PET-Flaschen) nur der zurücknehmen muss, der diese auch verkauft; wer hingegen nur Dosen und Glasflaschen verkauft, muss auch nur Dosen und Glasflaschen zurücknehmen, nicht aber PET-Flaschen. Alu-Flaschen, eine Art Hybrid aus Dose und Flasche, werden somit, aufgrund der reinen Materialunterscheidung, wie Dosen behandelt und nicht wie Flaschen. Das bedeutet, dass ein Geschäft, das zwar Dosen aber keine Alu-Flaschen verkauft, diese dennoch zurücknehmen muss. Nicht aber ein Geschäft das weder Alu-Flaschen noch Dosen verkauft. Auch beschädigte Verpackungen, bei denen die ursprüngliche Bepfandung erkennbar ist, müssen gegen Auszahlung des Pfandes zurückgenommen werden.[14] Das Gleiche gilt auch für Alt-Verpackungen aus den Insellösungen.

Ausnahmen gibt es für Kioske und kleine Läden mit einer Verkaufsfläche von weniger als 200 m². Sie können die Rücknahmepflicht auf Verpackungen der Marken beschränken, die sie in Verkehr bringen. Wer nur Biersorten bestimmter Hersteller im Sortiment hat, braucht die Verpackungen anderer nicht zurückzunehmen. Damit sollen die kleinen Kaufleute vor Leergutansammlungen geschützt werden, die die Lagerkapazitäten übersteigen.

Die Organisation des so genannten „DPG“-Systems liegt bei der Deutschen Pfandsystem GmbH.

Wie in den meisten Ländern mit einheitlicher Pfandpflicht schon seit Jahren üblich, wird auch in Deutschland die Rücknahme des Einweg-Leergutes bei den großen Handelsketten vor allem durch Rücknahmeautomaten abgewickelt.

Die Einführung des neuen, einheitlichen Pfandsystems wurde maßgeblich durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vorangetrieben. Die bis Sommer 2005 in Deutschland geltende Verpackungsverordnung verstieß nach dessen Urteil in ihrer damaligen Form gegen EU-Recht, da das Fehlen einer Übergangsfrist als unverhältnismäßiger Eingriff in die Warenverkehrsfreiheit zulasten von Abfüllern aus anderen EU-Mitgliedstaaten angesehen wurde. Deshalb wurde die Verpackungsverordnung im Winter 2004/2005 an die EU-Vorgaben angepasst.

Einweg[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Deutschland gekaufte, pfandpflichtige Einweg-Getränkeverpackungen sind am DPG-Logo erkennbar und mit 0,25 € bepfandet.

Grundsätzlich werden Einwegverpackungen von Bier, Mineralwasser, Erfrischungsgetränke mit oder ohne Kohlensäure und Alkoholhaltige Mischgetränke mit Einwegpfand bepfandet und betrifft alle Verpackungen die nicht gemäß § 3 Abs. 4 Verpackungsverordnung nicht als ökologisch vorteilhafte Verpackungen eingestuft sind. Dies bedeutet insbesondere, das beispielsweise Säfte in Getränkekartons nicht bepfandet werden.

Mehrweg[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Deutschland gelten folgende Beträge:

  • Mehrweg-Bierflaschen werden mit 0,08 € verbucht, egal ob mit 0,33 l oder 0,5 l Inhalt.
  • Mehrweg-Bierflaschen mit Bügelverschluss haben 0,15 € Pfand, werden regional auch mit 0,25 € oder 0,50 € bepfandet.
  • Sonstige Mehrwegflaschen aus Glas oder härterem Plastik kommen auf 0,15 €. Hierzu zählen z. B. Mineralwasser, Limonade, Joghurt, Milch, Sahne, Apfelwein, Fruchtsäfte.
  • Mehrweg-Glasflaschen der Firma Schweppes sind mit 0,10 € bepfandet.
  • Für 1-Liter-Weinflaschen aus Glas werden in manchen Handelsketten 0,02 € bzw. 0,03 € Pfand erhoben.

Die durchschnittlichen Umlaufzahlen (Anzahl der Wiederverwendungen) für Mehrwegflaschen waren Anfang der 1980er Jahre in der Bundesrepublik Deutschland wie folgt: 52 (Bier), 42 (Mineralwasser), 37 (Erfrischungsgetränke mit Kohlensäure), 27 (Erfrischungsgetränke ohne Kohlensäure) und 5 (Wein). Die Frage der Wirtschaftlichkeit der verschiedenen Systeme ist nicht eindeutig zu klären.

Anders als beim Einwegpfand gibt es für die Höhe des Mehrwegpfands keine gesetzliche Regelung; dieses könnte von jedem Abfüller frei bestimmt werden. Jedoch sind heute nur noch die o. g. Beträge üblich. So war beispielsweise die 1,5-Liter-PET-Mehrwegflasche von Coca-Cola im Einführungsjahr 1990 mit 0,50 DM bepfandet. Ab 1. Dezember 1991 wurde der Betrag je Flasche dann auf 0,70 DM angehoben und am 1. Januar 2002, zur Einführung des Euro, dem branchenüblichen Betrag von 0,30 DM/0,15 € angepasst.

Probleme bei der automatisierten Leergutrücknahme gibt es in diesem Zusammenhang beispielsweise bei 0,5-Liter-Limonadenglasflaschen. Diese sind mit 0,15 € bepfandet, entsprechen jedoch aufgrund ihrer Form und Größe gewöhnlichen 0,5-Liter-Bierflaschen und werden somit häufig auch als solche von den Automaten erkannt.

Flaschen aus dem Ausland (fremdsprachiger Aufdruck oder nicht-deutscher EAN-Code) werden meist nicht zurückgenommen, bei gleicher Gestalt mit deutschen Standardflaschen jedoch oft von Automaten akzeptiert.

Sondermodelle wie z. B. 3,001-Liter-Bierflaschen (zur Umgehung der Einwegpfandpflicht) sind im Normalfall pfandfrei. Die meisten weichen Plastikflaschen gelten als Einwegpfandflaschen, falls nicht, ist dies oft deutlich auf dem Etikett vermerkt. Ein Grüner Punkt oder das Symbol für wegzuwerfende Verpackungen deuten in der Regel auf eine pfandfreie Flasche hin; damit kann aber auch die Recyclingmöglichkeit der Flasche gemeint sein. Verschiedene Händler bieten auch dünne Glasflaschen mit dem DPG-Logo an, die überall, wo Einwegglasflaschen angeboten werden, zurückgenommen werden (0,25 €).

Getränkekisten (und auch Kisten für Joghurt in Mehrweggläsern o. Ä.) sind in der Regel mit 1,50 € bepfandet. Bierkisten mit 20 Flaschen werden demnach mit 3,10 € und Bierkisten mit 24 Flaschen mit 3,42 € bepfandet. Die Kisten gelten meist als „unverkäufliches Eigentum“; das heißt, es kann mit dem Pfand kein Eigentum erworben werden. Auch hier gilt die oben genannte leiheähnliche Gebrauchsüberlassung. Durch die Beschriftung und Kennzeichnung kann die weit überwiegende Mehrzahl der verwendeten Kisten einem Hersteller bzw. Vertreiber zugeordnet werden, so dass bei diesem stets das Eigentum verbleibt.

Schwierigkeiten bereitet in der Praxis die von manchen Herstellern angebotene halbierbare Kiste, wobei hierfür pro Hälfte auch nur das halbe Pfand und für die gesamte Kiste das ganze Pfand (0,75 bzw. 1,50 €) vergütet werden.

Rechtslage[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der deutsche Gesetzgeber geht von einem starken Eigeninteresse der Anbieter von Mehrwegsystemen an einer möglichst hohen Rückgabequote ihrer Verpackungen aus, das Mehrwegpfand wird daher im Gegensatz zum Einwegpfand nicht in der Verpackungsverordnung[15] gesetzlich geregelt; es bestehen auch keine anderen speziellen Regelungen.

Für Mehrwegverpackungen besteht daher grundsätzlich weder eine Pfand- noch eine allgemeine Rücknahmepflicht. Aus juristischer Sicht ist das Mehrwegpfand eine zivilrechtliche Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer, nur dieser ist – ggf. nach Vorlage eines Kaufbeleges – zur Rücknahme der tatsächlich dort gekauften Verpackung und Erstattung des vereinbarten Pfandbetrages verpflichtet.[16]

Steuerliche Aspekte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Pfand ist weder umsatzsteuerfrei, noch gilt es einheitlich als Brutto- oder Nettobetrag: Einzelhändler erheben das Pfand brutto, führen also daraus Umsatzsteuer ab, Großhändler dagegen erheben das Pfand netto, schlagen also Umsatzsteuer zusätzlich auf die genannten Beiträge auf. Das heißt, dass der Einzelhändler mehr Pfand an den Großhändler bezahlen muss und dieses mehr bezahlte Geld nur wieder zurückbekommt, wenn die Flaschen/Kisten wieder zurückgegeben werden. Der Differenzbetrag ist aber viel zu gering, um bei den Einzelhändlern ein Interesse an der Rücknahme von Pfandflaschen zu erreichen. Profitieren tut hiervon der Steuererheber, d.h. der Gesetzgeber.

Die auf den Pfandpreis zu erhebende Umsatzsteuer richtet sich nach dem Steuersatz des darin enthaltenen Produkts[17], das sind im Allgemeinen 19 %, bei Milch 7 %. Für deutsche Verbraucher versteht sich der Pfandpreis inkl. Umsatzsteuer; im Zwischenhandel wird der Pfandbetrag als Nettopreis berechnet.[18]

Eigentumsverhältnisse[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wer über die verschiedenen Handelsstufen Eigentümer wird oder bleibt, ist umstritten. So kann rechtlich der Begriff Pfandverpackung verwirren, da es kein Pfandrecht an der Verpackung begründet, sondern es wird nur ein Rückgaberecht gegen Vergütung des als Pfand gezahlten Betrages eingeräumt, was der Bundesgerichtshof als leiheähnliche Gebrauchsüberlassung bezeichnet.

Der Bundesgerichtshof unterscheidet dabei nach Art der mehrfach verwendeten Pfandflaschen. Dies hängt davon ab, ob die verwendete Flasche durch eine dauerhafte Kennzeichnung als Eigentum eines bestimmten Herstellers oder Vertreibers ausgewiesen ist, ob sie einer Herstellergruppe zugeordnet werden kann oder ob es sich um eine sogenannte Einheitsflasche handelt, die keine Individualisierungsmerkmale aufweist und von unbestimmt vielen Herstellern verwendet wird.[19]

Bei Mehrwegflaschen, die dauerhaft so gekennzeichnet sind, dass sie sich von Flaschen anderer Hersteller/Vertreiber unterscheiden und eindeutig als Eigentum eines bestimmten Herstellers erkennbar sind (sogenannte Individualflaschen), verbleibt das Eigentum beim Hersteller/Vertreiber und wird auch auf den nachfolgenden Handelsstufen nicht an den Erwerber des Flascheninhalts übertragen.[19] Hierunter fallen z. B. die individuellen Coca-Cola-Flaschen, da diese stets dem Hersteller zuzuordnen sind.

Demgegenüber erstreckt sich der Eigentumsübergang bei sogenannten Einheitsflaschen nicht nur auf den Inhalt, sondern auch auf die Flasche selbst. Dies gilt gleichermaßen auf allen Vertriebsstufen und selbst dann, wenn der Hersteller/Vertreiber in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Eigentumserwerb an der Flasche ausdrücklich ausgeschlossen hat.

Streitig bleibt die Rechtslage bei Flaschen, die zwar nicht einem bestimmten Hersteller, aber einer Herstellergruppe zugeordnet werden können, was der BGH nicht entschieden hat, wozu er aber die Meinung vertritt, dass vom Hersteller die Rückgabe der Flaschen, die so geprägt und beschriftet sind, dass die Zuordnung zum Produzenten dauerhaft erkennbar ist, – verstärkt durch die versprochene Erstattung des Pfandbetrags – erwartet werde. Darunter fallen Pfandflaschen der entsprechenden Abfüllerverbände (z. B. der Genossenschaft Deutscher Brunnen (GDB), die ihre Flaschen rechtsirrtümlich als Leih-Flaschen bezeichnet). Inzwischen werden von der GDB hauptsächlich PET-Flaschen ausgegeben, davor wurden Glasflaschen (die sogenannten Normbrunnenflaschen) verwendet, wobei beide weiterhin mit dem GDB-Siegel gekennzeichnet sind.

Unabhängig von der Eigentumsfrage können Mehrwegflaschen grundsätzlich bei jedem Händler, der eine Marke in dieser Flasche verkauft, gegen Rückvergütung des vorher geleisteten Pfandbetrages zurückgegeben werden.

Rücknahmesysteme[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ungeachtet der rechtliche Regelung entstanden schon aus ökonomischen Gründen auf freiwilliger Basis Rücknahmesysteme, die faktisch ähnliche Regelungen wie beim Einwegpfand bieten: Verpackungen werden von allen teilnehmenden Händlern problemlos entgegengenommen, es haben sich für große Produktgruppen wie Bier oder Mineralwasser einheitliche Pfandbeträge etabliert. Für Bierflaschen werden in der Regel 8 Cent, bei Mineralwasser und Erfrischungsgetränken 15 Cent Pfand verlangt; typische Beträge für andere Produkte liegen im Bereich zwischen 2 und 5 Cent bei Wein und bis zu 50 Cent für Honiggläser.

Steuerschlupfloch?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die faktisch unterschiedliche Pfandhöhe im Handel von 25 Cent (einschließlich Mehrwertsteuer) bzw. etwa 29 Cent (25 Cent zuzüglich Mehrwertsteuer in Höhe von 4 Cent) wurde schon früh thematisiert.[20] Ein Einzelhändler zahlt seinem Großhändler 25 Cent plus Umsatzsteuer pro Einwegpfand, insgesamt etwa 29 Cent, erhält seinerseits vom Kunden aber nur 25 Cent. Wenn ein Kunde das Pfand nicht bei ihm einlöst, entsteht dem Einzelhändler ein Schaden von 4 Cent und etwa 1 Cent Vorsteuerüberhang, zusammen rund 5 Cent.[11] Löst ein Kunde das Pfand stattdessen direkt beim Großhandel ein – etwa bei Metro Cash & Carry – erzielt dieser im Gegenzug einen Gewinn von rund 5 Cent.

Im Jahr 2015 wurde über durch den Vorsteuerüberhang entstehende Steuerausfallschäden in Höhe von jährlich 40 Millionen Euro spekuliert.[21] Das Bundesfinanzministerium geht dagegen davon aus, dass durch die unterschiedlichen steuerliche Behandlung ein Steuerschaden entstünde.[22] Die Fachliteratur bejaht grundsätzlich die Möglichkeit von steuerlichen Einnahmeverlusten,[23][11] ist sich aber uneins über den tatsächlichen Umfang. Teils wird der Umfang für marginal gehalten,[23] teils wird die Schätzung von 40 Millionen Euro als „durchaus plausibel“ bewertet.[11]

Österreich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Logo für Mehrweg­verpackungen in Österreich

In Österreich existiert kein gesetzlich vorgeschriebenes Einwegpfand für Dosen und Einwegplastikflaschen. Jedoch sind dennoch Mehrwegflaschen und beispielsweise Joghurtgläser im Einzelhandel erhältlich, auf welche aufgrund der Wiederverwertung ein freiwilliges Pfand der Hersteller erhoben wird. Flaschen und Gläser, welche bepfandet sind, werden in Österreich umgangssprachlich als Wertflasche bzw. Wertglas bezeichnet. Mehrweg-Glasflaschen existieren ebenso, sind jedoch vorrangig in der Gastronomie erhältlich.

Beträge[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Auch in Österreich werden Flaschen zum Teil bepfandet. Für Mehrweg-Bierflaschen werden 9 Cent, für die speziellen Bügelflaschen 36 Cent Pfand erhoben. Für Kisten fallen 3 € Pfand an. Für Mehrwegflaschen aus PET, wie sie einige Mineralwasser- und Limonadenhersteller benutzen, werden 29 Cent Pfand berechnet, ebenso für 1-Liter-Glasflaschen für Mineralwasser.

Rechtslage[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Österreich ist nur das Recht auf die Rückgabe von Kunststoffflaschen bei jedem beliebigen Händler geregelt, Glasflaschen müssen theoretisch nur von dem Händler zurückgenommen werden, der sie ausgegeben hat. Probleme gibt es aber auch immer öfter, wenn sich jemand das Pfandgeld bar ausbezahlen lassen will.[24]

Schweiz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der Schweiz ist die Abgabe und die Rücknahme von Getränkeverpackungen für die Verwendung im Inland sowie die Finanzierung der Entsorgung von Getränkeverpackungen aus Glas in der vom Bundesrat erlassenen Verordnung über Getränkeverpackungen (VGV) vom 5. Juli 2000 geregelt. Getränkeverpackungen aus Glas, PET und Aluminium müssen eine Verwertungsquote von je mindestens 75 % nachweisen. Wird diese nicht erreicht, kann das Umwelt-Departement ein Pfand vorschreiben.[25]

Für die flächendeckende getrennte Sammlung von PET-Einweggetränkeflaschen ist der 1990 gegründete Verein PRS PET-Recycling Schweiz verantwortlich. Diesem sind 97 % der Schweizer Getränkeproduzenten, Importeure, Abfüller und Detaillisten als Mitglied angeschlossen. Da 2008 die Rücklaufquote bei einem Verbrauch von über einer Milliarde PET-Flaschen bzw. von 45.712 Tonnen bei 78 % lag,[26] sind PET-Flaschen weiterhin von einem Pfand befreit. Das PET-Recycling wird seit Januar 2007 durch einen vorgezogenen Recyclingbeitrag von 1,8 Rappen/Flasche finanziert, zuvor lag dieser seit Juli 2000 bei 4 Rappen.

Beträge[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Glasflaschen müssen auch in der Schweiz theoretisch nur von dem Händler zurückgenommen werden, der Flaschen dieses Typs ausgegeben hat. Für Mehrweg-Bierflaschen werden heute zwischen 30 und 50 Rappen Flaschendepot verlangt. Für Kisten inklusive 20 Flaschen fallen in der Regel 10 Franken Depot an.

Für die flächendeckende getrennte Sammlung von PET-Einweggetränkeflaschen ist der 1990 gegründete Verein PRS PET-Recycling Schweiz verantwortlich. Diesem sind 97 % der Schweizer Getränkeproduzenten, Importeure, Abfüller und Einzelhändler als Mitglied angeschlossen. Da 2008 die Rücklaufquote bei einem Verbrauch von über einer Milliarde PET-Flaschen bzw. von 45.712 Tonnen bei 78 % lag,[27] sind PET-Flaschen weiterhin von einem Pfand befreit. Das PET-Recycling wird seit Januar 2007 durch einen vorgezogenen Recyclingbeitrag von 1,8 Rappen/Flasche finanziert, zuvor lag dieser seit Juli 2000 bei 4 Rappen.

Rechtslage[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der Schweiz ist die Abgabe und die Rücknahme von Getränkeverpackungen für die Verwendung im Inland sowie die Finanzierung der Entsorgung von Getränkeverpackungen aus Glas in der vom Bundesrat erlassenen Verordnung über Getränkeverpackungen (VGV) vom 5. Juli 2000 geregelt. Getränkeverpackungen aus Glas, PET und Aluminium müssen eine Verwertungsquote von je mindestens 75 % nachweisen. Wird diese nicht erreicht, kann das Umwelt-Departement ein Pfand vorschreiben.[28]

Dänemark[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Pfandpreisstufe C in Dänemark

In Dänemark war der Verkauf von Getränkedosen von 1982 bis 2002 verboten. Nach jahrelangem Streit mit der Europäischen Union gaben die Dänen nach und ließen Getränkedosen wieder zu. Folgende Pfandbeträge gelten zurzeit in Dänemark:

  • P. E. T. Getränkedosen und Glasflaschen bis unter 1l: 1,00 DKK (Pant A)
    • Ausnahme: PET-Flaschen von 0,5l: 1,50 DKK (Pant B)
  • P. E. T. Getränkedosen und Glasflaschen ab 1l: 3,00 DKK (Pant C)

Estland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Pfandsymbol Estland („B“ auf 1,5 l Flasche)

In Estland gibt es seit 2009 ein einheitliches Rücknahmesystem (Eesti Pandipakend) für Einweg- und Mehrweggetränkebehälter. Pfandbetrag ist stets 0,10 €, es werden aber weiter Verpackungsklassen verwendet:[29]

  • (A) PET-Flaschen bis einschließlich 0,5 l
  • (B) PET-Flaschen über 0,5 l
  • (C) Getränkedosen
  • (D) Einweg Glasflaschen

Ferner sind alle Mehrwegflaschen mit dem (K) Pfandsymbol gekennzeichnet.

Finnland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Auch Finnland verfügt über ein nationales Rücknahmesystem mit dem Namen Palpa. Dabei besteht die Pfandpflicht für Einwegverpackungen seit dem 1. Januar 2008.[30] Folgende Pfandbeträge sind festgelegt:[31]

  • 0,10 € auf wiederbefüllbare Glasflaschen für alkoholische Getränke (0,3 l bis 0,75 l), auf recyclebare Glasflaschen (0,15 l bis 2,0 l) sowie auf PET-Flaschen mit einem Fassungsvermögen bis 0,35 l.
  • 0,15 € auf Getränkedosen
  • 0,20 € auf wiederbefüllbare Plastikflaschen mit 0,5 l Fassungsvermögen und auf PET-Flaschen mit Fassungsvermögen zwischen 0,35 l und 1,0 l.
  • 0,40 € auf Glasflaschen mit 1,0 l Inhalt, wiederbefüllbare Plastikflaschen mit 1,0 l oder 1,5 l Fassungsvermögen und auf PET-Flaschen mit Fassungsvermögen über 1,0 l.

Dabei werden von Alko und Lidl Flaschen ausgegeben, die nur von diesen Ketten zurückgenommen werden.

Kroatien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Kroatien wurde am 1. Januar 2006 ein Pflichtpfand von 0,50 Kuna für Einweg-Getränkeverpackungen mit mehr als 0,2 l Inhalt eingeführt.[32]

Das Einwegpfand (meist Plastikflaschen und Dosen) kann in allen größeren Läden, die Einwegpfandgebinde verkaufen, wieder eingelöst werden.[33] Beim Mehrwegpfand (Kästen mit Glasflaschen) werden diese nur in den Geschäften (Filialen) wieder eingenommen und das Pfand erstattet, in dem die Flaschen gekauft wurden und das Pfand entrichtet wurde. Hierfür ist der Kassenbon beim Kassierer entsprechend vorzuzeigen. Ohne Kassenbon wird das Mehrwegpfand nicht erstattet. Ein Umtausch Leer gegen Voll ist problemlos möglich, jedoch keine Auszahlung des Pfandgeldes.

Litauen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Litauen wird für die Getränkeverpackung, egal ob Glas, PET oder Alu seit 2016 ein Pfand von 10 Cent erhoben. Die bepfandeten Artikel erhielten einen anderen EAN-Code. Pfandsymbol ist ein "D"-ähnliches Zeichen. Die Rückgabe erfolgt über Automaten, die meist abseits von manchen Supermärkten (längst nicht allen!) stehen "Tarais Sim...". Etliche Artikel haben gleichzeitig das Pfandsymbol von Estland.

Niederlande[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In den Niederlanden wurde nach eingehender Diskussion auf ein Pflichtpfand für PET-Flaschen und Dosen im Juni 2006 verzichtet. Mit den ursprünglichen Plänen sollte der Vermüllung der Landschaft („zwerfafval“, „littering“) entgegengetreten werden. Nach vorangegangenen erfolglosen Selbstverpflichtungen haben das Umweltministerium (VROM), der Städtebund (VNG) und der Arbeitgeberverband (VNO-NCW) dennoch eine weitere Selbstverpflichtung vereinbart. Danach sollen Städte unter anderem zunächst für drei Jahre Kontrolleure einsetzen, die illegales Entsorgen von Verpackungen mit Verwarnungsgeldern ahnden. Auf Einwegflaschen (PET) mit einem Inhalt von 1 Liter oder mehr wird Pfand („statiegeld“) in Höhe von € 0,25 pro Flasche erhoben. Die Preise im Laden sind exklusive Pfand. Bei vielen Einzelhändlern stehen Automaten ähnlich wie in Deutschland. Flaschen unter 1 l und alle Dosen sind pfandfrei, auf Mehrweg-Bierflaschen aus Glas kann (freiwillig) Pfand erhoben werden, dies ist aber nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Norwegen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Norwegen wurde 1999 gleichzeitig mit der Erlaubnis von Aludosen auch das Pfand eingeführt. Die Umstellung war unproblematisch, da bereits seit den 1970ern flächendeckend Rücknahmeautomaten existieren. In Norwegen gelten zurzeit folgende Pfandbeträge:

  • Flaschen und Dosen bis 0,5l: 1,00 NOK
  • Flaschen und Dosen über 0,5l: 2,50 NOK


Schweden[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Schweden hat das älteste Pfandsystem. Hier gibt es bereits seit 1885 ein Pfandsystem für die standardisierte 33-cl-Glasflasche.[34] 1984 kam ein Dosenpfand, in den 1990er Jahren kam ein Pfand auf übrige Glas- sowie PET-Einwegflaschen hinzu. Lizenznehmer des Rücknahmesystems ist das Unternehmen Returpack. Die Rücknahme geschieht größtenteils über Automaten, die die zurückgenommenen Verpackungen sofort platzsparend zusammenpressen. Das System finanziert sich durch den Verkauf der gesammelten Einwegverpackungen. Die Rückgabequote erreicht etwa 85 % und liegt nur knapp unter den gesetzlich geforderten 90 %. Allerdings hat auch hier das Pfand das ursprüngliche Ziel der Stärkung von Mehrwegverpackungen weit verfehlt: Heute werden dreimal so viele Dosen wie Mehrwegflaschen verkauft. Im September 2010 wurde das Pfand auf Getränkedosen von 0,50 auf 1,00 SEK erhöht, um die Rücklaufquote zu erhöhen.

Das in Schweden erhobene Pfand beträgt für:

  • Getränkedosen: 1,00 SEK
  • 0,33l Glasflaschen: 0,60 SEK
  • 0,50l Glasflaschen: 0,90 SEK
  • PET-Flaschen bis 1l: 1,00 SEK
  • PET-Flaschen über 1l: 2,00 SEK


USA[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In einigen Bundesstaaten der Vereinigten Staaten gibt es Einwegpfand-Regelungen, die unter dem Namen Container deposit legislation bekannt sind. Eine bundesweite Regelung existiert jedoch nicht. Das erste Gesetz dieser Art war die Oregon Bottle Bill, die im Jahre 1972 eingeführt wurde. In Anlehnung an diesen Namen werden Dosenpfand-Regelungen umgangssprachlich auch oft als Bottle Bill bezeichnet. In folgenden Bundesstaaten gibt es solche Gesetze:

  • Connecticut (Pfand: 0,05 US$), eingeführt 1980
  • Delaware (Pfand: 0,05 US$), eingeführt 1982
  • Hawaii (Pfand: 0,05 US$), eingeführt 2005
  • Iowa (Pfand: 0,05 US$, auch auf Weinflaschen), eingeführt 1979
  • Kalifornien (0,05 US$, 0,10 US$ für Flaschen über 24 fl oz [knapp 710 ml]), eingeführt 1987, 25%ige Erhöhung 2007
  • Maine (Pfand: 0,05 US$), eingeführt 1978
  • Massachusetts (Pfand: 0,05 US$), eingeführt 1983
  • Michigan (Pfand: 0,10 US$), eingeführt 1978
  • New York (Pfand: 0,05 US$), eingeführt 1982
  • Oregon (Pfand: 0,05 US$), eingeführt 1972
  • Vermont (Pfand: 0,05 US$), eingeführt 1973

Australien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Bundesstaat South Australia existiert ein Pfand auf Dosen und Glasflaschen. Es ist im Verkaufspreis des Getränkes enthalten und beträgt 0,10 AUD (ca. 0,08 €).[35] Flaschen und Dosen sind in Australien beschriftet mit: „10 cent refund if sold in South Australia“. Seit 2011 hat nun auch, auf Grundlage des bestehenden Systems in Südaustralien, das Nordterritorium ein Pfand auf Einweggetränkeverpackungen eingeführt.

Andere Länder[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Während es in den meisten anderen Ländern Europas Flaschenpfand im Bereich der Mehrweg-Bierflaschen aus Glas gibt, ist das Einwegpfand vor allem in Skandinavien auch nicht unbekannt. Dort existieren schon länger Regelungen. Schweden hat dabei das älteste Pfandsystem. Hier gibt es bereits seit 1885 ein Pfandsystem für die standardisierte 33-cl-Glasflasche.[36] 1984 kam ein Dosenpfand und in den 1990er Jahren ein Pfand auf übrige Glas- sowie PET-Einwegflaschen hinzu. In Dänemark existiert ebenfalls ein Einwegpfand auf PET-Flaschen und Dosen. Dosen kosten 1 Krone, kleine PET-Flaschen 1,5 Kronen und große PET-Flaschen 3 Kronen. In Frankreich, Spanien und Marokko gab es früher die sogenannten Sternchenflaschen, das waren 1-l-Mehrweg-Weinflaschen mit 4-6 Sternen um den Hals herum. Heutzutage gibt es diese Flaschen nur noch in Marokko. In Portugal gibt es Bier- und Coca-Cola- Mehrweg-Flaschen.

Pfandschlupf[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Hauptartikel: Pfandschlupf

Pfandschlupf bezeichnet den Unterschied zwischen eingenommenem und ausgezahltem Pfand bei Getränkeverpackungen der Händler.

In deutschland wird geschätzt, dass bis Anfang 2006 etwa 10 % bis 25 % aller pfandpflichtigen Einwegverpackungen nicht in den Handel zurückgebracht wurden.[37] Experten schätzen, dass nach der Vereinfachung des Rücknahmesystems noch etwa 5 % verlorengehen.[38] Für das Jahr 2012 geht das Umweltbundesamt etwa von einer Rücklaufquote von 95,9 % aus.[39]

Flaschensammler[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Flaschensammler an einem Recycling-Container in Berlin, 2013
Pfandring an einem Abfalleimer in Köln

Das Flaschenpfand hat in Deutschland und anderen Ländern zu dem in allen Großstädten beobachteten Phänomen der Flaschensammler geführt.[40][41] Diese Personen sammeln liegengelassene oder illegal weggeworfene Pfandflaschen oder neben Pfandautomaten aufgegebene Fehlwürfe auf oder suchen in (hauptsächlich öffentlichen) Abfalleimern oder auch Altglascontainern danach und führen sie dem Pfandsystem wieder zu. Als Grund wird oft eine prekäre Situation der agierenden Personen vermutet. Nach wissenschaftlichen Untersuchungen ist der finanzielle Verdienst zwar ein zentrales, aber nicht das einzige Motiv der Flaschensammler. Tatsächlich üben auch wirtschaftlich abgesicherte Personen diese Tätigkeit aus.[42] Vereinzelt sind Fälle bekannt, in denen Flaschensammler tausende Euro einnahmen und gar Steuern entrichteten, was aber die Ausnahme ist.[43] Oft wird die Tätigkeit des Flaschensammelns zeitlich und räumlich in der Nähe von Situationen, in denen verstärkt Getränke in der Öffentlichkeit konsumiert werden, ausgeführt, also am Rande von Fest- und Sportveranstaltungen, auf Bahnhöfen und in der Nähe von Diskotheken, oft am Wochenende und insbesondere in den Abend- und Nachtstunden. Dabei ist die Betätigung als Flaschensammler oft auch mit einem gesellschaftlichen Stigma verbunden.

Initiative Pfand gehört daneben an einem Mülleimer

Teilweise bedienen sich Flaschensammler spezieller Geräte, um Leergut auch aus Entsorgungscontainern herausholen zu können. Dabei bewegen sie sich in einer Grauzone, da die Flaschen im Container Eigentum der Entsorgungsfirma werden, gilt ihre Entnahme rein rechtlich als Diebstahl, wird jedoch nur selten geahndet.

2011 rief Matthias Seeba-Gomille, Artdirector einer Werbeagentur, in Berlin die bundesweite Initiative Pfand gehört daneben[44] ins Leben. Dabei werden Eigentümer einer ausgetrunkenen Pfanddose/-flasche dafür sensibilisiert, ihre leeren Dosen und Flaschen zu Gunsten von Flaschensammlern entweder neben den Mülleimer oder in gesonderte, selbstgebaute Pfandkisten abzustellen, die, bereitgestellt von einem Hamburger Getränkeproduzenten, an Laternenmasten oder Ampeln befestigt sind. Dadurch verschwinden weniger Getränkebehälter im Müll. Eine weitere Idee stammt von dem Kölner Designstudenten Paul Ketz, bei der von ihm entworfene orangefarbene/gelbe sogenannte Pfandringe an Abfalleimern montiert werden:[45] ein Konzept, das das „Bewusstsein schärfen soll“ und auf politischer Ebene, etwa von der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Charlottenburg-Wilmersdorf oder als erste Stadt Deutschlands von Bamberg, offiziell übernommen wurde.[46] Dadurch, dass Menschen wie Obdachlose oder andere interessierte Personen nicht mehr in Müllbehälter wühlen müssen, sei zum Beispiel nach Ansicht des Hamburger Straßenmagazins Hinz&Kunzt auch eine Lösung ermöglicht, nicht mehr gegen die Hausordnung etwa der Deutschen Bahn zu verstoßen.[47] Die Kampagne unterstütz(t)en bekannte Bands wie Beatsteaks oder Jennifer Rostock sowie bis Ende 2012 bereits fast 20.000 Facebook-User.[45]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b Studie für die Deutsche Umwelthilfe: Getränkeverpackungssysteme im Nachhaltigkeitscheck: Mehrweg schlägt Einweg-Pfand schlägt den Grünen Punkt. Juni 2011.
  2. BT-Drs. 16/3188
  3. BT-Drs. 16/2903
  4. Mehrweganteile am Getränkeverbrauch nach Getränkebereichen in den Jahren 1991 bis 2009 (in %) in der Bundesrepublik Deutschland. (PDF) Bundesministerium für Umwelt, 2011
  5. Mehrwegquote im freien Fall. tagesschau.de, 21. August 2007, archiviert vom Original am 9. Juni 2010; abgerufen am 11. Januar 2013.
  6. a b Jochen Cantner et al.: Bewertung der Verpackungsverordnung. Evaluierung der Pfandpflicht. Hrsg.: Umweltbundesamt. Nr. 20/2010, 15. März 2010 (umweltbundesamt.de (PDF; 1,6 MB)).
  7. Das große Chaos am Pfand-Automaten. Neue Kennzeichnung verlangt. Süddeutsche.de, 6. September 2010, abgerufen am 11. Januar 2013.
  8. Bier Verpackungstrend. Presseportal.de
  9. Wo steckt der Pfandschlupf? Zeit Online, 6. Januar 2004
  10. Coupons beim Dosenpfand verschwinden – Vfw steigt bei P-System ein. vistaverde.de
  11. a b c d Matthias Trinks: Geheim(nisvoll)e Steuerlücke im Pfandsystem – Replik auf Rüsch DStR 2015, 2414. In: Das deutsche Steuerrecht, 2016, S. 158–160.
  12. Bundestag Drucksache 18/11274, Seite 52 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/112/1811274.pdf
  13. Frankfurter Allgemeine - Verpackungsgesetz: Mehr Flaschenpfand für Deutschland http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/geld-ausgeben/mehrweg-oder-einweg-aenderungen-im-verpackungsgesetz-14949273.html
  14. BMU – Abfallwirtschaft: Fragen und Antworten zum Dosenpfand – C) Rückgabe und Pfanderstattung beim Einzelhändler. BMU, November 2014, abgerufen am 5. November 2016.
  15. vgl. Verpackungsverordnung § 9 Pfanderhebungs- und Rücknahmepflicht für Einweggetränkeverpackungen
  16. vgl. Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: Einweg- und Mehrweg-Pfand: Was ist rechtlich geregelt? In: Die VerbraucherZeitung. Nummer 4, 27. Jahrgang, Oktober – Dezember 2011, S. 2. (online, PDF, 4,7MB)
  17. Richtlinie 185 Abs. 22 UStR
  18. Abschnitt 149 Abs. 8 der Umsatzsteuerrichtlinien
  19. a b BGH, Urteil vom 9. Juli 2007, Az. II ZR 232/05, Volltext = NJW 2007, 2913; Rn. 10 f.
  20. etwa C. Schlautmann: Unterschiedliche Mehrwertsteuer-Berechnung: Neue Panne beim Dosenpfand. In: Handelsblatt-Online vom 1. Juni 2006 (Abruf 29. Januar 2016).
  21. Jens Brambusch: Flasche leer. In: Capital, 7/2015, S. 72 f.
  22. Florian Pronold: Antwort vom 8. Juli 2015 auf die Kleine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Ronja Schmitt, BT-Drs. 18/5536 (PDF) S. 81–83.
  23. a b Gary Rüsch: 40 Mio. €-Vorsteuer-Lücke im Pfandsystem? In: Das deutsche Steuerrecht, 2015, S. 2414–2418.
  24. Rechtsunsicherheit beim Flaschenpfand, ORF-help vom 29. Juli 2006
  25. Verordnung über Getränkeverpackungen (VGV) vom 5. Juli 2000
  26. Medienmitteilungen vom (Memento vom 26. März 2011 im Internet Archive) Verein PRS PET-Recycling Schweiz und vom Bundesamt für Umwelt, 23. Juli 2009.
  27. Medienmitteilungen vom 23. Juli 2009, Zürich: 78 %: Über eine Milliarde PET-Flaschen wiederverwertet (Memento vom 26. März 2011 im Internet Archive) Verein PRS PET-Recycling Schweiz und vom Bundesamt für Umwelt, 23. Juli 2009
  28. Verordnung über Getränkeverpackungen (VGV) vom 5. Juli 2000
  29. http://eestipandipakend.ee/kuidas-pandisusteem-tootab/
  30. System for returning cans and bottles. palpa.fi
  31. Alko recycles your empties. alko.fi
  32. index.hr
  33. Beverage Container Legislation Around the World: Croatia. In: Bottle Bill Resource Guide. 7. Mai 2011, abgerufen am 12. Juni 2014.
  34. Nyhetsbrev Förpackningar, nr. 1/99 (PDF; 114 kB) Swedish Standards Institute.
  35. Guide (PDF; 579 kB)
  36. Swedish Standards Institute: Nyhetsbrev Förpackningar, nr. 1/99 (PDF; 114 kB)
  37. Teure Bürgerpflicht – Dosenpfand für die Tonne. n-tv.de
  38. Leerlauf nach China. In: Die Zeit, Nr. 20/2010, S. 35.
  39. Kurt Schüler: Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2012. (PDF; 4,8 MB) In: TEXTE, 50/2015, Juni 2015, Umweltbundesamt.
  40. Sebastian Jan Moser: Pfandsammler. Erkundungen einer urbanen Sozialfigur, Hamburger Edition 2014, ISBN 978-3-86854-276-9
  41. Philipp Catterfeld und Alban Knecht (Herausgeber): Flaschensammeln. Überleben in der Stadt, UVK 2015, ISBN 978-3-86764-624-6
  42. Soziologe: „Geld ist beim Pfand sammeln nicht alles“. In: Welt-Online. 16. Juni 2012, abgerufen am 18. Juni 2012.
  43. 13.000 Euro in 30 Tagen: Flaschensammler verdient nicht schlecht, Fernsehbeitrag auf n-tv vom 3. August 2011, abgerufen am 18. Juni 2012
  44. Pfand gehört daneben. Offizielle Website, abgerufen am 31. März 2012
  45. a b Stefan Strauss: Initiativen in Berlin: Pfand gehört daneben! In: Berliner Zeitung. 3. November 2012, abgerufen am 31. März 2014.
  46. Hilfsaktion für Flaschensammler: „Unwürdig, wenn Menschen im Müll graben müssen“. In: Focus Online. 22. Februar 2014, abgerufen am 31. März 2014.
  47. Pfandsammeln verboten. In: Hinz&Kunzt. Januar 2012, abgerufen am 31. März 2014.


Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Uta Hartlep und Rainer Souren: Recycling von Einweggetränkeverpackungen in Deutschland: Gesetzliche Regelungen und Funktionsweise des implementierten Pfandsystems (= Norbert Bach und Gerrit Brösel [Hrsg.]: Ilmenauer Schriften zur Betriebswirtschaftslehre). proWiWi, Ilmenau 2011, ISBN 978-3-940882-27-1 (econstor.eu [PDF; 414 kB]).
  • Ein Land im Dosenwahn – das Pfand macht leere Getränkedosen wertvoll. In: Die Zeit, Nr. 14/2004; Reportage darüber, wie das Dosenpfand hinter den Kulissen funktioniert
  • Philipp Catterfeld und Alban Knecht (Hrsg.): Flaschensammeln. Überleben in der Stadt. UVK, Konstanz 2015. ISBN 978-3-86764-624-6

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]




Kategorie:Abfallrecht Kategorie:Verpackungs-Recycling