Blutvertrag
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Der Blutvertrag (ungarisch Vérszerződés) war ein Vertrag der sieben Heerführer (Álmos, Előd, Kend, Ond, Tas, Huba und Töhötöm) stellvertretend für die sieben Stämme der Magyaren. Er wird traditionell als erste Verfassung Ungarns angesehen und wurde laut der Gesta Hungarorum in Etelköz vor der Landnahme des Karpatenbeckens durch die Magyaren im Jahr 896 abgeschlossen.
Das Königreich Ungarn hatte wie auch England keine geschriebene, sondern nur eine mündliche auf dem Blutvertrag basierende Verfassung.[1]
Vertragsbestimmungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die Vertragsbestimmungen bestanden aus folgenden fünf, durch den Chronisten Anonymus überlieferten, Punkten:[2]
- Die Nation wurde verpflichtet, ihren Fürsten aus dem Geschlecht Árpáds zu wählen.
- Der Fürst musste stets die Stammesoberhäupter in seinen Rat und zur Landesverwaltung heranziehen.
- Das Volk sollte einen gemeinsamen Anteil an allem Erworbenen haben.
- Wer den Treueeid zum Fürsten brach, sollte zum Tode verurteilt werden.
- Wenn der Fürst einen Vertragsbruch begangen haben sollte, sollte er mit einem Fluch belegt werden.
Quelle[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Erzherzog Rudolf: Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild, Band 5 Ungarn, k.k. Hof- und Staatsdruckerei 1888, online
Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Volltext des Blutvertrags (in Ungarisch)
Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- ↑ Margit Szöllösi-Janze: "I. Wirtschaft, Gesellschaft und Politik in Horthy-Ungarn". Die Pfeilkreuzlerbewegung in Ungarn: Historischer Kontext, Entwicklung und Herrschaft, München: Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 2009, p 72.
- ↑ Dánel Bihari: Vérszerződés: így hangzott a magyarok esküje. In: 24.hu. 14. April 2019, abgerufen am 15. Dezember 2021 (ungarisch).