Bremstafel

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Als Bremstafel wird im Eisenbahnwesen eine Tabelle bezeichnet, die den Zusammenhang zwischen Bremsvermögen des Fahrzeugs, Längsneigung der Strecke und zulässiger Geschwindigkeit beschreibt.

Aus Bremstafeln kann abgelesen werden, wie viel Bremshundertstel erforderlich sind, um bei bekanntem maßgebendem Gefälle einer Strecke erforderlich eine bestimmte Geschwindigkeit zu fahren.[1]

Bremstafeln werden für Bremsarten G und P/R (d. h. für langsam und schnell wirkende Bremsen) sowie Vorsignalabstände von 400, 700 und 1000 m aufgestellt. Sie basieren auf Bremsversuchen, bei denen Schnellbremsungen mit Zügen verschiedener Bremshundertstel, verschiedener Geschwindigkeiten und Vorsignalabstände ausgeführt wurden. Gegenüber den Bremsversuchen wird in Bremstafeln eine zusätzliche Bremswegsicherheit von zehn Prozent eingearbeitet.[1] Die Deutsche Bahn hat in ihrem Regelwerk Grundbremstafeln, unterschieden nach Bremsart (R/P und G) in Abhängigkeit von Geschwindigkeit und maßgebendem Gefälle die Bremshundertstelwerte an, die für eine Schnellbremsung für 400, 700 und 1000 m Bremsweg erforderlich sind. Die Grundbremstafeln sind für alle signalgeführten Züge anwendbar.[2] Für NE-Bahnen gibt es Sonderbremstafeln für 300, 200 und 100 m.[3]

Für anzeigeführte Züge, deren Bremsweg über mehrere Zugfolgeabschnitt gebildet werden kann, gelten diese konventionellen Bremstafeln des Vor-/Hauptsignal-Systems nicht: Bei der Linienzugbeeinflussung (LZB) werden spezielle Bremstafeln aufgestellt.[1] Für die Schnellfahrstrecken Köln–Rhein/Main und Nürnberg–Ingolstadt wurde eine gesonderte Berechnungsvorschrift aufgestellt (Stand: 2009).[2] Züge unter Führung von ETCS Level 2 bzw. 3 berechnen die zulässigen Bremswege mittels ETCS-Bremskurven anhand tatsächlicher Strecken- und Fahrzeugeigenschaften stufenlos selbst.

Für Schnellfahrstrecken mit Vorsignalsabständen von 1300 m wurde für die Bremsart R/P eine Bremstafel mit 1300 m Bremsweg ermittelt und eingeführt, die bei Ausfall der LZB- bzw. ETCS-Einrichtung zur Anwendung kommt.[2]

Bremstafeln bedürfen in Deutschland der Genehmigung des Bundesverkehrsministeriums.[4]

Zur Erstellung einer neuen Bremstafel, mit der die Höchstgeschwindigkeit von Güterzügen in der langsam wirkenden Bremsart G erhöht werden sollte, wurde Anfang der 1980er Jahre auf mehreren Strecken Bremsversuche durchgeführt. Um die Höchstgeschwindigkeit von 80 auf 90 km/h zu erhöhen, mussten unter anderem kürzere Bremsentwicklungszeiten realisiert werden.[5]

Einzelnachweise

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  1. a b c Alfred Braun: Aufstellen von Bremstafeln für Strecken mit Linienzugbeeinflussung. In: ZEVrail, Glasers Annalen. Band 112, Nr. 4, April 1988, ISSN 1618-8330, ZDB-ID 2072587-5, S. 108–118.
  2. a b c Joachim Wittmann: Maßgebende Neigungen, Streckenbremstafeln und Sägelinien ermitteln und aufstellen; Grundbremstafeln. Richtlinie 457.0401A02. Hrsg.: Deutsche Bahn. 13. Dezember 2009, S. 3.
  3. Günter Stier: Bremstechnik und Bremsbetrieb bei Schienenfahrzeugen der nichtbundeseigenen Eisenbahnen. In: Der Nahverkehr. Nr. 3, März 1984, ISSN 0722-8287, ZDB-ID 46482-X, S. 66–72.
  4. Alfred Braun: Die LZB-Bremstafeln für Güterzüge. In: Eisenbahn Ingenieur Kalender. Band 4, 1991, ISBN 3-87814-500-4, S. 275–282.
  5. Schell: Bremsversuche auf der Schwarzwaldbahn. In: Die Bundesbahn. Band 58, Nr. 2, Februar 1982, ISSN 0007-5876, S. 174 f.