Diözesankonservator

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Diözesankonservator ist ein leitender Amtsträger der Diözesen der römisch-katholischen Kirche in Deutschland. Der Diözesankonservator ist der vom (Erz-)Bischof bestellte Verantwortliche in allen Fragen der kirchlichen Denkmalpflege eines (Erz-)Bistums. Der Diözesankonservator wird in seiner Arbeit unterstützt von Konservatoren i. K. (im Kirchendienst).

  • Pflege von diözesanen und pfarrlichen Kulturgütern (Bauten, Ausstattung)
  • Verständnis zu wecken für kirchliche Kunst als Kulturgut und Glaubenszeugnis, sowie als Hilfe für Verkündigung und Liturgie
  • Beratung und Betreuung der Pfarreien bei Restaurierungen
  • Neugestaltung von Altarräumen im Sinne des 2. Vatikanums
  • Bestandserhebung durch Inventarisierung

Die Diözesankonservatoren Deutschlands sind im Arbeitskreis für die Inventarisierung und Pflege des kirchlichen Kunstgutes in den deutschen (Erz-)Bistümern organisiert.[1] Grundlage ist der Beschluss der Deutschen Bischofskonferenz zur Umsetzung der Charta der Villa Vigoni zum Schutz der kirchlichen Kulturgüter.[2] Verfügen Diözesen über eigene innerkirchliche Denkmalbehörden, und sind diese im entsprechenden Bundesland als solche anerkannt, so obliegen diesen kirchlichen Denkmalbehörden die Aufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörden.[3] Grundlage hierfür ist die staatskirchenrechtliche Bestimmung des Art. 140 GG bzw. der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der Weimarer Reichsverfassung.

In Österreich existiert seit 1994 die Arbeitsgemeinschaft Kirchlicher KonservatorInnen Österreichs.

Organisation in Deutschland

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Einzelnachweise

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  1. Arbeitskreis für die Inventarisierung und Pflege des kirchlichen Kunstgutes in den deutschen (Erz-) Bistümern [1]
  2. Charta der Villa Vigoni [2]
  3. § 23 Denkmalschutzgesetz Rheinland-Pfalz [3]
  4. Person der Woche: Diözesankonservatorin Dr. Maria Baumann, abgerufen am 2. April 2024.