Diskussion:Berufliche Weiterbildung

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 2003:D2:2F17:E23:CD39:5E8:F9DA:568D in Abschnitt Berufliche Weiterbildung vs. Fortbildung
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Text geklaut!

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Der Text ist von hier geklaut: http://www.weiterbildung-lehrgang.de/bildung-weiterbildung-kostentraeger http://www.weiterbildung-lehrgang.de/bildung-spezielle-form-weiterbildung http://www.weiterbildung-lehrgang.de/bildung-grund-weiterbildung

eher andersrum, scroll mal in deinen links an das ende der texte --Bitsandbytes 20:26, 27. Jun. 2008 (CEST)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Vergänglichkeit (Diskussion) 09:22, 9. Nov. 2022 (CET)

Berufliche Weiterbildung vs. Fortbildung

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Hallo, wenn berufliche Weiterbildung NICHT Fortbildung sein soll, was ist Fortbildung dann? Das BBiG besagt meines Erachtens, dass beide Begriffe Synonyme sind. Ich schlage vor, diesen Artikel dementsprechend zu korrigieren.

Gruß Lutz

Das deutsche BBIG kennt nur den Begriff der Fortbildung. Weiterbildung wird dort nicht definiert. Insofern ist tatsächlich eine Überarbeitung erforderlich.

--mhoff 21:14, 29. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Die Einleitung des Artikels habe ich geändert. Fortbildung ist auch berufliche Weiterbildung, aber nicht jede berufliche Weiterbildung ist auch Fortbildung. Berufliche Weiterbildung ist also ein Überbegriff. Fortbildung - ein Teilbereich der beruflichen Weiterbildung - wird im BBiG definiert. Auf der Seite Diskussion:Fortbildung habe ich es näher erläutert. Ilsebill 21:07, 16. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Ein Unternehmen nimmt geschweißte Zugvorrichtungen in die Produktion auf. Der Meister absolviert vorab einen Kurs zum Schweißfachmann. Die Arbeiter legen eine Schweißerprüfung ab. Im Betrieb darf die Prüfungen niemand abnehmen. So gehen die Arbeiter in Tuttlingen in die Berufsschule und legen dort die Prüfung ab.[1] Die gleiche Prüfung wird auch im Rahmen von Berufsausbildungen abgelegt. Auszubildender und Berufstätiger erhalten exakt dasselbe international gültige Zeugnis.--2003:D2:2F17:E23:CD39:5E8:F9DA:568D 21:45, 17. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Einzelnachweise

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  1. Schweißerprüfung

Inhouse-Schulungen, E-Learning

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Meine Ergänzung um Inhouse-Schulungen und E-Learning wurde rückgängig gemacht. Warum? --Leon Roth 07:44, 19. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Da keine Quellen angegeben waren und eine pauschale Aussage mit einem speziellen Fall versehen wurde.--Bitsandbytes 08:28, 19. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Danke. Du hast recht: Die Inhouse-Schulungen finden häufig am Arbeitsplatz statt, das E-Learning manchmal, aber nicht immer. Vorschlag: Unter „spezielle Formen“ anstelle der beruflichen Sparten – oder zusätzlich - unterschiedliche Lernformen nennen, z. B. E-Learning. Überrascht hat mich übrigens die Habilitation als „berufliche Weiterbildung“. Ich würde mir den Beitrag gern vornehmen, ordnen und ergänzen, wenn keine Einwände dagegen bestehen. Als Grundlage würde ich das BIBB[1] heranziehen sowie ggf. die Bundesagentur für Arbeit. --Leon Roth 17:36, 19. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Ja klar, zu der Thematik kannst du dich auch mal am Fachbereich [2] umsehen, dort findest du einige gute Quellen --Bitsandbytes 10:14, 20. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Danke! Schönen Gruß, --Leon Roth 11:08, 20. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Teil des privat zugänglichen deutschen Bildungskanons?

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In der Einleitung heißt es: „Sie <die berufliche Weiterbildung> ist Teil des privat zugänglichen deutschen Bildungskanons.“ Mir erscheint dieser Satz schwer verständlich; ich weiß nicht, was damit gesagt werden soll (und ob diese Aussage überhaupt zutrifft). Für eine Klarstellung bin ich dankbar. Andernfalls schlage ich vor, den Satz zu löschen. --M Huhn (Diskussion) 17:36, 22. Dez. 2015 (CET)Beantworten