Diskussion:Copyrightzeichen

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Botulph in Abschnitt Copyright-Zeichen ist selber geschützt?
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Da wollte mir ein Ausbilder gestern erzählen, dass das Copyright-Zeichen selber geschützt ist, und ich das nur benutzen dürfe wenn ich Lizenzgebühren zahle. Hintergrund ist, dass ich am unteren Rand der meiner Dokumente einen Copyright-Vermerk drucke. Gestern abend habe ich nach ausgiebiger Recherche nichts gefunden was darauf hindeutet, dass diese Aussage der Wahrheit entspricht. Es geht mir nicht darum dass irgendwo ein copyright vermerk vorhanden ist sondern um das zeichen selber © -- nomatrix 2011-12-09-09-15-00
(Der vorstehende Beitrag stammt von 178.9.64.35 – 09:15, 9. Dez. 2011 (MEZ) – und wurde nachträglich – u.a. mit der Nutzerkennung und dem hier üblichen Zeitformat – unterschrieben.)

Jaja, alles klar, und die Lizenz- oder Erlaubnisabgaben sollten dann nicht zufällig an ihn gehen, oder? Wovor sollte das Zeichen denn bitte geschützt sein? Sprache sowie auch Schriftzeichen zu schützen ist doch widersinnig, da damit nur noch diejenigen die Sprache und Schrift nutzen dürften, die sie auch bezahlen könnten. Zudem halte ich das zwar auch für unglaubwürdig, aber bitte ihn doch einfach um einen Beleg, also eine an deinem Ausbildungsort tatsächlich gültige Gesetzesschrift (mit Absatzbezeichnung und -nummer oder Paragraph) – ansonsten könnte ja jeder sein persönliches (selbst willkürlich erdachtes Raub- oder Freibeuter-)Recht behaupten und es jedem auf(er)zwingen, wie es teilweise vor dem Recht und heute noch in Unrechtsstaaten (mit einem „Alleinherrscher“, Diktator oder Führer) üblich ist. MfG, 92.226.63.13 09:41, 10. Feb. 2013 (MEZ)
Nun, wie im Artikel geschrieben: in Deutschland, und soweit und wie in den weiteren nationalen und internationalen Rechtsordnungen je gegeben, dient es als Hinweis auf eine Behauptung einer Rechteinhabereigenschaft desjenigen der es verwendet, und ist insoweit "geschützt", daß eben nur der Rechteinhaber diese Behauptung erheben darf, unberechtigtes Verwenden kann gegen urheberrechtliche und andere Vorschriften verstoßen. Ein markenrechtlicher oder sonstiger vergleichbarer Schutz des Zeichens als Zeichen ist m.E. ausgeschlossen. Wie stets vorbehaltlich besserer Erkenntnis. Freundlicher Gruß. +verneig+ Botulph 10:00, 10. Feb. 2013 (CET).Beantworten

Bedeutung der Jahreszahlen

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Die Bedeutung der mit diesem Zeichen oft auch genannten Jahreszahlen, wie beispielsweise „© 2013“ oder „© 2002–2013“, sollte noch im Artikel genannt werden. MfG, 92.226.63.13 09:52, 10. Feb. 2013 (MEZ)