Diskussion:Einkommensteuergesetz 1988

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Formel zur Berechnung des individuellen Steuerbetrages in Spreadsheet

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Die Formel könnte folgendermaßen vereinfacht werden:

=WENN(A1>1000000;(A1-1000000)*0,55+487880;
WENN(A1>90000;(A1-90000)*455000/910000+32880;
WENN(A1>60000;(A1-60000)*14400/30000+18480;
WENN(A1>31000;(A1-31000)*12180/29000+6300;
WENN(A1>18000;(A1-18000)*4550/13000+1750;
WENN(A1>11000;(A1-11000)*1750/7000;0))))))

Gruß--Udo (Diskussion) 10:31, 10. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Entsprechend für Tarif 2009:
=WENN(A1>60000;(A1-60000)*0,5+20235;
WENN(A1>25000;(A1-25000)*15125/35000+5110;
WENN(A1>11000;(A1-11000)*5110/14000;0)))
--Udo (Diskussion) 17:10, 13. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Historie

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Vielleicht ist es einigen Leuten verborgen geblieben, das das DR seit 1945 nicht mehr existent ist und Nachfolgestaaten (Österreich, BRD, DDR) entstanden sind. Auf jeden Fall beruht das in Österreich geltende Einkommensteuerrecht auf dem Einkommensteuergesetz des Deutschen Reiches und nicht auf das der Bundesrepublik Deutschland! Historische Gemeinsamkeiten bestehen darin, dass auch der neue Staat Bundesrepublik Deutschland das Einkommensteuerrecht des DR anfangs übernommen hat.

Geschichtliche Entwicklung des Tarifs

Man könnte anführen, dass in Österreich bis 1988 der Spitzensteuersatz bei 62 Prozent lag. Schrittweise wurde er auf 50 Prozent abgesenkt. Ich wüsste gerne, wie hoch der Spitzensatz im deutschen Reich lag. polemar

Am 16.10.1934 wurde das EStG des Deutschen Reiches mit dem Reichsgesetzblatt 1934, Teil I, Seite 1006 eingeführt. In der Anlage 1, Seite 1019 findet man die ESt-Beträge und auf Seite 1027 die LSt-Beträge. Ein allgemein gültiger Steuersätz lässt sich nicht bestimmen. Faustregel: Für ledige Personen 50% des Einkommens, für nicht ledige Personen ca. 35% - 40%, und für Eltern entsprechende Verminderungen.
Am 06.02.1938 wurde das EStG novelliert mit dem Reichsgesetzblatt 1938, Teil I, Seite 99:
In der Anlage 1 (Seite 102) gibts eine neue ESt-Tabelle. Zum Schluss wird angeführt, dass der ESt-Betrag von 1.) Ledig zu behandelnde Personen den 50 vom Hundert, und 2.) alle anderen Personen 40 vom Hundert des Mittelbetrages ausmacht. Die Berechnung des Mittelbetrages und die Auswirkung von Kindern wird ausführlich im Gesetz dargestellt.
Kleine Anmerkung: §32 Z1 lit b), c) EStG stellt Juden (vgl. Rassengesetze) schlechter als andere Personen. Das Nazi-Parteiprogramm hat seine politischen Ziele mit der Novelle miteingebracht. -- Ghostspeaker 22:20, 27. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Steuersätze

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Was ist denn mit Einkommen unter 10.000€? Werden die gar nicht versteuert?--84.143.75.59 18:11, 16. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Genau - wie du aus den Weblinks mühelos ersehen konntest. Este 19:57, 16. Mär. 2009 (CET)

Formel

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Da meine Excel-Formel für die ESt 2009+ wieder gelöscht wurde, hier noch einmal:

Steuerbetrag: =MAX(;Einkommen*{36,5.43,2143.50}%-{4015.5693,575.9765})

Sie ist - zugegeben - etwas kryptisch, fußt aber darauf, dass ihre 4 linearen Funktionsabschnitte (y = mx + n) a) allein über die Parameter m und n beschrieben werden können und b) mittels der MAX-Funktion korrekt ausgewählt werden.

Somit braucht es nicht notwendigerweise eine Wiedergabe von Einkommensstufen - auch wenn das natürlich eingängiger ist. (nicht signierter Beitrag von 95.33.229.91 (Diskussion) 17:54, 25. Nov. 2013 (CET))Beantworten

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GiftBot (Diskussion) 12:53, 26. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Steuerreform, Überarbeitungsbedarf

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Der Artikel muss (insbesondere im Abschnitt „Berechnung des individuellen Steuerbetrages“) an die neue Rechtslage angepasst werden. Ich hab für's erste mal den neuen Tarif eingefügt...--Azby (Diskussion) 16:24, 1. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Ich habe die neuen Formeln eingefügt. Beste Grüße--Udo (Diskussion) 23:52, 1. Jan. 2016 (CET)Beantworten