Diskussion:Erdhaus

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 84.179.194.94 in Abschnitt Baurechtliche Aspekte
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Umgekehrte URV !?[Quelltext bearbeiten]

AUf der Webseite http://www.erdhaus.ch/main.php?fla=&lang=de&cont=benefits befindet sich fast der identische Text wie in unserem Artikel. Dieser Text wurde im Artikel im November 2007 eingefügt. Da das Webarchiv nichts anzeigt gehe ich davon aus, dass es sich eher um eine umgekehrte URV handelt. --tsor 09:51, 28. Okt. 2009 (CET)Beantworten

Überarbeiten[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel liest sich wie eine Werbebroschüre für potentielle Erdhausbesitzer. --Oberlaender 07:41, 26. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Und er ist bautechnischer Nonsens. Der Abschnitt zum Spritzbeton gehört gelöscht, das ist nicht typisch für Erdhäuser. Spritzbeton gab es schon im Römischen Reich und Erdhäuser Jahrtausende vorher. Das Ganze ist Bullshit-Bingo, nichts dahinter. Es wird viel geschrieben, dabei nichts gesagt. Ich mache mich mal dran, so geht das nicht. --M@rcela 12:41, 14. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

Baurechtliche Aspekte[Quelltext bearbeiten]

In der Schweiz scheint es erlaubt zu sein solche Erdhäuser zu bauen, der Architekt Peter Vetsch, der im Artikel erwähnt wird scheint ja schon einige davon in der Schweiz gebaut zu haben. Aber wie sieht es baurechtlich auch in Österreich oder in der BRD oder in anderen Ländern wie den USA? Dieser Abschnitt "Baurechtliche Aspekte" sollte also in dem Artikel noch eingebaut werden, MfG (nicht signierter Beitrag von 84.179.194.94 (Diskussion) 19:13, 3. Jun. 2023 (CEST))Beantworten