Diskussion:Evangelisch-Lutherische Kirche in Thüringen

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Kopilot in Abschnitt Redundanz
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2006[Quelltext bearbeiten]

Aktuelle Superintendenten nennen?[Quelltext bearbeiten]

sollte man die aktuellen Superintendenten vielleicht namentlich nennen? also zum beispiel: Gotha (Maneck)--Waltershausen 17:55, 4. Jan 2006 (CET)

Man könnte dies schon tun, aber da es so viele sind erscheint es vielleicht angebrachter, diese in eigenen Artikeln zu den einzelnen Superintendenturen (bzw. Kirchenkreisen) zu nennen, wenn es solche mal gibt. Noch gibt es aber solche Artikel nicht. Analog zu den Landkreisen im politischen bzw. allgemeinen Verwaltungsbereich könnte man aber auch bei den Landeskirchen einzelne Artikel zu solchen Körperschaften anlegen. Hier wären dann die zugehörigen Kirchengemeinden zu beschreiben und dann wäre hierfür auch Platz für die Superintendenten. Ja dort müssten diese dann sogar genannt werden. bear 18:17, 4. Jan 2006 (CET)

Also ich habe jetzt Musterartikel (Superintendentur Altenburger Land, Anne-Kristin Ibrügger), eine Navigationsleiste (Navigationsleiste) und eine Kategorie (Kategorie) erstellt. Jetzt suche ich noch ein paar Helfer die mitmachen die weiteren Artikel anzulegen und diese auch inhaltlich auszubauen. --Waltershausen 09:22, 24. Jan 2006 (CET)

Die Aussage: Das Gebiet der "Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen" ... entspricht in seinen Grenzen dem 1920 gegründeten Land Thüringen ist nicht 100% korrekt. Ziegenrück oder Mühlberg waren bis 1945 preussisch und müssten folglich zur Kirchenprovinz Sachsen gehören. Frage: Weis jemand, wann diese Exklaven in die Evangelisch-Lutherische Kirche Thüringens eingeliedert wurden ? --Störfix 20:18, 18. Apr 2006 (CEST)

2012[Quelltext bearbeiten]

Defekter Weblink (erl.)[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 08:40, 5. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

2013[Quelltext bearbeiten]

Diskussion zu "Antisemitismus in der Thüringer evangelischen Kirche"[Quelltext bearbeiten]

hierher kopiert von Kopilot (Diskussion) 09:29, 31. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Ich glaube nicht, dass das Lemma geeignet ist - "Die Thüringer evangelische Kirche und die Thüringer Juden" ist kein enzyklopädarisches Objekt. Besser wäre vielleicht Antisemitismus der Thüringer evangelischen Kirche. Weiters sind im Artikel zu viele Wertungen enthalten ("Es mutet makaber an...") - eine Überarbeitung Wikipedia:Neutralität könnte nicht schaden. --KnightMove 10:30, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Du hast recht mit der Kritik an "makaber" und ähnlichem. Man hat es schwer, bei dieser Darstellung kalten Blutes zu bleiben. Gegen eine Veränderung des Lemma-Wortlauts habe ich nichts, mach das ruhig mal... Gruß --BrThomas 11:09, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Denkbar auch Die Thüringer evangelische Kirche und die Juden, bzw. Antisemitismus in der Thüringer evangelischen Kirche, solche Begrifflichkeiten werden gemeinhin lokalisiert. -- 9mag 11:17, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Ok, dorthin verschoben. Etwas anderes: War Thüringen also tatsächlich herausragend im Antisemitismus? Andere Landeskirchen betraf das weniger? --KnightMove 14:24, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Das wird zwar selbst in mir bekannten thüringischen Kreisen nicht Abrede gestellt, aber lässt sich sicher auch belegen. Württemberg bildete diesbezüglich wohl den vergleichsweise stärksten Kontrast.-- 9mag 17:54, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Für die Vorreiterrolle der Thüringer Kirche gibt es einige Indizien: die Gründung des Entjudungsinstituts in Eisenach für alle daran beteiligten DC-geführten Kirchen, damit zusammenhängend die Installierung konkreter Arbeitsgruppen "judenfreies Gesangbuch" und gereinigtes Neues Testament, wobei ebenfalls Thüringer Pfarrer führend beteiligt waren. --BrThomas 21:12, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Zunächst mal finde ich es sehr gut, dieses düstere Kapitel genauer zu beleuchten. Nun sagt das Lemma aber bereits: Es geht um Antisemitismus in der ev. Kirche. Das war natürlich sozusagen der allgemeine "Zeitgeist": Antisemitismus gab es mehr oder weniger in allen ev. Landeskirchen damals. Auch in denen, deren Pfarrer sich überwiegend zur "Bekennenden Kirche" zugehörig fühlten. Der Antisemitismus im Protestantismus, nicht bloß in einzelnen Landeskirchen war das Problem.

Deshalb ist es m.E. tendenziell irreführend, den Antisemitismus einer einzelnen Landeskirche mit eigenem Lemma hervorzuheben. Wo und wie soll dann der Antisemitismus in anderen Landeskirchen behandelt werden? Sollen die alle solche Lemmata kriegen? Oder soll im Kontrast dazu dann "Widerstand gegen den Antisemitismus in der Württemberger Landeskirche" o.ä. angelegt werden? Das Lemma wäre dann ja ebenso gerechtfertigt.

Historisch zutreffend ist ganz klar: Die ev. Kirche in Thüringen wurde in der NS-Zeit eine Hochburg der "Deutschen Christen" in ihren radikalsten Varianten, eben weil sie schon vorher in diese Richtung tendierte. Rahmenthemen sind dann also:

Kurz: Ich plädiere dafür, den Text dieses Lemmas zu erhalten, vorrangig unter den ersten beiden Lemmata meiner Liste, und das Lemma selbst zu streichen - oder in einen Redirekt auf "Deutsche Christen#Thüringen" umzuwandeln. MfG, Kopilot (Diskussion) 06:38, 30. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Einbau ist hier erfolgt. Das durchgängige Belegen aus Primärquellen ist eigentlich unzulässig. Da sie aber wohl aus der hier angebenen Sekundärliteratur stammen, habe ich sie zunächst stehenlassen. Sie müssen bald durch die Sekundärquellen ersetzt werden. Das sollten die Ersteller tun. - Ich lösche den dort eingebauten Text hier nun. Da das Lemma gut auffindbar ist, ist ein Redirekt unnötig. Die Disku bleibt erhalten. - Mfg, Kopilot (Diskussion) 09:19, 31. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Versionsgeschichte dieser Diskussion

(Aktuell | Vorherige) 09:19, 31. Mai 2013‎ Kopilot (Diskussion | Beiträge)‎ . . (5.312 Bytes) (+665)‎ . . (6 Versionen kommentarlos zurücksetzen | rückgängig)

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(Aktuell | Vorherige) 22:12, 28. Nov. 2010‎ BrThomas (Diskussion | Beiträge)‎ . . (1.938 Bytes) (+422)‎ . . (→‎Lemma und Wertungen) (rückgängig)

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(Aktuell | Vorherige) 15:24, 28. Nov. 2010‎ KnightMove (Diskussion | Beiträge)‎ . . (1.256 Bytes) (+212)‎ . . (→‎Lemma und Wertungen) (rückgängig)

(Aktuell | Vorherige) 15:22, 28. Nov. 2010‎ KnightMove (Diskussion | Beiträge)‎ K . . (1.044 Bytes) (0)‎ . . (hat „Diskussion:Die Thüringer evangelische Kirche und die Thüringer Juden“ nach „Diskussion:Antisemitismus in der Thüringer evangelischen Kirche“ verschoben: Enzyklopädiegerechteres Lemma) (rückgängig)

(Aktuell | Vorherige) 12:17, 28. Nov. 2010‎ 9mag (Diskussion | Beiträge)‎ . . (1.044 Bytes) (+299)‎ . . (→‎Lemma und Wertungen) (rückgängig)

(Aktuell | Vorherige) 12:09, 28. Nov. 2010‎ BrThomas (Diskussion | Beiträge)‎ . . (745 Bytes) (+276)‎ . . (→‎Lemma und Wertungen) (rückgängig)

(Aktuell | Vorherige) 11:30, 28. Nov. 2010‎ KnightMove (Diskussion | Beiträge)‎ . . (469 Bytes) (+469)‎ . . (Lemma und Wertungen)

Redundanz[Quelltext bearbeiten]

Den Text aus Antisemitismus in der Thüringer evangelischen Kirche zu löschen und mit der Bemerkung : Textänderungswünsche können und müssen dann auf Diskussion:Evangelisch-Lutherische Kirche in Thüringen begründet werden ist nicht zielführend. Wenn es doch andre Inbhalte gibt muss erstes Therm erhalten bleiben. Sonst Einbau aller Informationen aus diesem Artikle in den anderen und dann WL --Gelli63 (Diskussion) 10:23, 1. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Antisemitismus einer einzelnen Landeskirche

Der Antisemitismus einer einzelnen Landeskirche ist Teil der Geschichte der ELK. Ihn in ein eigenes Lemma auszulagern ist nicht sinnvoll. Gerhardvalentin (Diskussion) 11:31, 1. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Muss ja auch wie oben schon angesprochen nicht sein, aber alle Informationen der beiden Artikel sollten zusammengeführt werden und nicht Textänderungswünsche können und müssen dann auf Diskussion:Evangelisch-Lutherische Kirche in Thüringen begründet werden--Gelli63 (Diskussion) 12:25, 1. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Selbstverständlich musst du Änderungswünsche nach dem Einbau begründen, wenn du gegen den Einbau nix hast (und auch nix haben konntest).
Denn genau diese Zusammenführung hatte ich ja vorgenommen. Entweder hast du das übersehen oder bewusst ignoriert.
Was dir genau fehlt, musst du hier im Detail begründen. Und bitte komme nicht mit "mir gefällt der und der längere Satz besser als der kürzere", obwohl die kürzere Version dieselben Informationen enthält. Man nennt es "Eindampfen auf das Wesentliche". Kopilot (Diskussion) 14:07, 1. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Dies ist grade der Fehler in deiner Denkweise. Begründen muss ein Mitarbeiter hier in der Wikipedia nicht, wenn er einen Artikel verbesseren will. Dann würde keiner mehr hier mitarbeiten. --Gelli63 (Diskussion) 11:13, 2. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Aha, hier haben wir also einen "Mitarbeiter", der nix begründen möchte und sich seine Regeln selber erfindet. Gut zu wissen. Kopilot (Diskussion) 22:40, 2. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Aha, haben wir hier einen "Oberrichter", der nur seine Meinung zählen lässt. Jeder kann Artikel verbesseren, ohne vorher eine Antrag stellen zu müssen. Diese Ergänzungen kann und sollte der Bearbeiter beim speichern kommentieren. Mehr aber auch nicht. Sonst würden wir hier wieder einen Bürokartismus aufbauen, der sinnlos ist.--Gelli63 (Diskussion) 13:39, 3. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Wer dich nach Begründungen fragt, lässt also nur seine Meinung zählen? Wie überaus logisch und wach du da dem Verlauf gefolgt bist.
Jeder kann Artikel verbessern, das hast du gut beobachtet. Genau das habe ich getan, ohne bei Bürokrat xy oder Gelli63 vorher um Erlaubnis zu bitten.
Denn ich hatte meine Verbesserung vorher ausführlich begründet.
Sobald sie begründet wurde, aber dein Revert nicht, ist der Fall klar. Die begründete Version bleibt, die unbegründete verschwindet. Da kannst du dann also nix dagegen haben, ist ja völlig konform mit deiner Regelauffassung. Alles klar soweit? Kopilot (Diskussion) 15:12, 3. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Ich habe Verbesserungen nie revertet, das ist also unzutreffend. Ich habe aber noch Diskussion bei der Löschung von Inhalten gehabt.--15:56, 3. Jun. 2013 (CEST)
Doppelt geflunkert: 1. Du hast den Einbau hier ignoriert und den eingebauten Text drüben trotz aller Begründungen mehrmals wiederhergestellt. 2. Du hast hier nicht diskutiert, sondern nur deine Ablehnung von Begründungen sprich von Diskussion kundgetan. Diese Ablehnung scheint mir mittlerweile auch ein Dauerzustand bei dir zu sein. Kopilot (Diskussion) 16:00, 3. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Ja, ich habe die Verbesserungen hier nich revertet - was soll daran gefunkert sein (Wäree s dir leiber ich würde das machen, d.h. soll das etwa eine Aufforderung sein) und ja, zum zweiten habe ich auch schon oben was gesagt, also auch nicht geflunkert. Dein Gemecker scheint eher ein Dauerzustand bei dir zu sein. --Gelli63 (Diskussion) 16:11, 3. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Die Verbesserung war eben deshalb eine, die du akzeptieren musstest, weil der Text hier eingebaut wurde, wo er hingehört - also logischerweise dort gelöscht wurde. Das passte dir nicht, daher hast du also drüben revertiert und soweit geflunkert. Und zur Sache, was an dem eingebauten Text schlechter ist als an der Ausgangsversion, hast du hier nichts gesagt. Also auch an diesemm Punkt geflunkert. Das ist jetzt hier dokumentiert, da beißt die Maus keinen Faden mehr ab. Und je mehr reine Retourkutschen du postest, umso sichtbarer wird dein Flunkern für alle. Kopilot (Diskussion) 16:16, 3. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Texteinbau[Quelltext bearbeiten]

Es war vollkommen richtig und sinnvoll, die Kapitel zum Antisemitismus hier in diesen Hauptartikel einzubauen, weil es Kapitel aus der Geschichte dieser Landeskirche sind, und der Hauptartikel genau dazu einen Geschichtsteil hat. Der Geschichtsteil hier wird in keiner Weise überfrachtet, somit besteht also weder räumlich noch sachlich irgendeine Notwendigkeit für ein Extralemma.

Es ist eher theoriebildend, den Antisemitismus einer einzelnen Landeskirche aus deren Geschichte auszulagern. Alle Literaturangaben bestätigen das, siehe die Buchtitel von Stegmann (Stichwort Kirchenkampf) und Seidel (Stichwort Geschichte). Keiner dieser Titel enthält das Sonderlemma noch eine sinngemäße Formulierung. Ohne gültigen Beleg aus Fachliteratur dafür, kann man so ein Lemma nicht einfach erfinden. Es kommt ja eben darauf an, in welchem Rahmen, unter welchen Oberthemen der Antisemitismus in dieser Kirche dort behandelt wird.

Außerdem wurde der Redirekt hier bereits anerkannt. Nur eine subjektive Meinungsäußerung, der bisherige Text sei "besser gewesen" als hier, ist kein ausreichender Grund für einen Vollrevert.

Soweit ich sehe, hat Kopilot den Text im Hauptartikel der Substanz nach völlig gewahrt. Richtig war IMHO auch, dass Kopilot Passagen zur allgemeinen politischen Geschichte weggelassen und Zitate aus der Zitatvorlage in den Fließtext integriert und entsprechend auf die Hauptaussage verkürzt hat. Das ist enzyklopädisch und proportional sehr angemessen. Diese Arbeit sollten wir als Verbesserungsbeitrag erkennen und nicht blind revertieren, aus diesem Grund werde ich sie wieder herstelln.

Der alte Text krankte vor allem daran, dass alle Zitate aus Primärquellen entnommen waren, deren Auswahl Wikipedianern bekanntlich nicht zusteht (WP:KTF). Mit der Straffung hat Kopilot offensichtlich die wesentliche Vorarbeit geleistet, um den Text mit Sekundärquellen zu belegen. Falls Du oder andere irgendein Zitat oder einen Passus vermissen und erhalten wollt, dann zitiere das Vermisste erst einmal konkret und begründe, was daran besser sein soll als die nun integrierte, hier zusammengefasste Version: am besten gleich mit der Sekundärliteratur, die dieses vermisste Zitat oder den Passus enthält. Ich bin sicher, dass sich dann eine Einigung mit Kopilot erzielen lassen wird. Was aber nicht geht, und wogegen ich bin, ist der kalte Vollrevert einer eindeutigen Verbesserungsleistung ohne ausreichenden Sachgrund und ohne vorheriges Diskussionsergebnis hier, weshalb ich diesen Akt zurücksetzen muss. Gerhardvalentin (Diskussion) 13:19, 1. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Vergleichstext[Quelltext bearbeiten]

Der hier in den Geschichtsteil eingebaute Text basierte auf folgender Version, die ich zum Abgleich hierher kopiere, Kopilot (Diskussion) 15:43, 3. Jun. 2013 (CEST)Beantworten


In der Thüringer evangelischen Kirche haben sich in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts die altkirchlichen antijudaistischen Interpretationen des Neuen Testaments und die antisemitischen Affekte und Stereotypen aus der mittelalterlichen Kirchengeschichte erhalten und zur religiösen Rechtfertigung des rassistischen Vernichtungswahns der Nationalsozialisten verdichten können.

-- Zwischen 1918 und 1933
Völkischer Zeitgeist und antisemitischer Kulturkampf --

Die Revolution von 1918 hatte den evangelischen Kirchen – wie überall im Deutschen Reich, so auch in den Kirchengebieten der thüringischen Großherzogtümer – einen tiefen Kulturschock versetzt. Plötzlich sahen sie sich in die Lage gekommen, dass ihnen ihr oberster summus episcopus durch Abdankung oder Verjagung abhandengekommen war. Verschärfend kam hinzu, dass das Drängen der monarchieverdrossenen proletarischen Massen nach der Macht im Staat, großteils durchdrungen von revolutionären Hoffnungen auf eine neue sozialistische Ordnung, nichts Gutes für den Fortbestand einer Amtskirche verhieß, die sich seit der Reformationszeit an das jeweilige Landesfürstentum gebunden hatte. All diese neuen demokratischen, revolutionären Vorgänge in der Jahreswende von 1918 auf 1919 mündeten ein in die Verfassung von Weimar, die von Hugo Preuß, einem linksliberalen Demokraten jüdischen Glaubens entworfen worden war. Neben vielen weiteren Phobien gehörte diese Personalie in den folgenden Jahren zu den Standards der konservativen, monarchistischen wie der kirchlichen Rechten, mit denen sie die Weimarer Republik als eine „Judenrepublik schmähten.

Auch die Thüringer evangelische Kirche, die sich nach mühevollen Vorarbeiten endlich 1920 aus den Teilkirchen der untergegangenen kleinen Fürstentümer zusammengeschlossen hatte, konnte sich mit der Weimarer Verfassung nie wirklich anfreunden, hatte diese doch prinzipiell die Ära des Staatskirchentums für beendet erklärt. Der erhebliche Verlust an staatlicher Machtbeteiligung und das nunmehr ungestrafte Walten atheistischer und kirchenferner bis kirchenfeindlicher Politiker in Parlamenten und öffentlichen Körperschaften erzeugten in den maßgeblichen Kirchenkreisen Ängste und Blockaden der Feindseligkeit gegenüber dieser von ihnen so empfundenen „gottlosen“, „jüdischen“ oder „marxistisch verseuchten“ Republik. Das in der evangelischen Kirche damals maßgebliche Personal - die leitenden Geistlichen, die Pfarrer, Kirchenjuristen und Oberkirchenräte - war verwurzelt in autoritärem, monarchistischem Denken, geprägt von nationalistischen bis völkischen Überzeugungen und erfüllt von antisozialistischen und antijüdischen Ressentiments.

Wahlannonce im Apoldaer Tageblatt vom 19. Juni 1920

Markantestes Beispiel für die Bündelung dieser oben beschriebenen Haltungen ist die kirchliche und politische Tätigkeit des Eisenacher Rittergutsbesitzers Friedrich von Eichel-Streiber, der seit 1920 Mitglied des Thüringer Landeskirchentags und von 1926 bis 1933 zweimal hintereinander dessen Präsident war. Auch wenn er nach der NS-Machtübertragung in eine partielle Distanz zu den Staatslenkern geriet und ab 1935 sogar Mitglied in der Lutherischen Bekenntnisgemeinschaft (LBG) in Thüringen wurde, blieb doch sein Anteil an der verhängnisvollen Rechtsentwicklung bis hin zur Faschisierung der Kirche unübersehbar. Das verdeutlichen seine politischen Prämissen als Spitzenkandidat der Deutschnationalen Volkspartei (DNVP) bei den Wahlen zum Thüringer Landtag. In einer Wahlannonce sah er Thüringen und die Thüringer Kirche akut gefährdet durch eine Mehrheit der Sozialdemokratie und eine angebliche "Vorherrschaft" der Juden.[1]

Auf einer größeren Missionstagung, die im Frühjahr 1924 in Hildburghausen stattfand, referierte der Direktor der Leipziger Mission, Pastor von Harling, über die "Judenfrage".[2] Auch die "völkische Frage" wurde zum Thema in den Ausbildungsveranstaltungen des sogenannten "Volksdienstes", einer kirchlichen Schulungsabteilung zur politischen Orientierung der Kirchenmitglieder. In Neudietendorf behandelte ein Vortrag im Januar 1925 "Kirche und völkische Frage".[3] Als der Evangelisch-lutherische Missionsverein Gotha im Jahre 1926 sein Missionsfest feierte, ließ er als Referenten den Missionar Pfarrer Reichardt auftreten, der von der Existenz höherer und niederer Rassen überzeugt war. Das Fazit seines Vortrages gab das berichtende Kirchenblatt bereits in seiner Überschrift wieder:[4]

Primitive Rassen Südindiens als Bild vorgeschichtlichen Menschenlebens - das Christentum ihre Rettung.

Für die Kirchenwahlen im Jahre 1926 zum 2. Landeskirchentag - dem Thüringer "Kirchen-Parlament" - traten unter den fünf Bewerbergruppen bereits die Vertreter der sogenannten "Deutsch-Kirche" an, die einen dezidierten Rassen-Antisemitismus vertraten. Soweit sie in den Wahlkreisen eigene Kandidaten vorschlugen - und das war in allen Kreisen außer Gotha der Fall - , betrug die Zahl der Kandidaten zwischen fünf und acht Prozent von der Gesamtzahl der Vorgeschlagenen. Auffällig ist allerdings, dass die kirchlichen Antisemiten der Deutsch-Kirche auf den Landeslisten immerhin bereits 30 % der Kandidaten, und damit die größte Gruppierung überhaupt ausmachten.[5]

Der in der Thüringer Kirche für Statistik-Fragen zuständige Oberpfarrer Johannes Dobenecker aus Sonneberg, der das kirchliche Leben aufgrund statistischer Erhebungen auszuwerten hatte, erklärte in seinem 1928 verfassten Bericht u.a.:[6]

Der Austausch <gemeint ist die wechselseitige Konversion; d.Vf.> mit dem Judentum ist in Thüringen von ganz untergeordneter Bedeutung, von den Juden kamen zwei zu uns. Die Übertritte gehen überhaupt im allgemeinen zurück: noch immer hat's die Juden dorthin gezogen, wo maßgebende Macht liegt! Wenn Christen Juden werden - in Thüringen 1926 keine, auch diese Übertritte gehen zurück -, dann dürften hierbei wohl am allerwenigsten religiöse Motive mitsprechen: es sind Einheiraten, also rein Geldfragen!

Auch Dobenecker gehörte nicht etwa zur Gruppe der Deutschen Christen, sondern wie Landeskirchentags-Präsident von Eichel-Streiber später zur Lutherischen Bekenntnisgemeinschaft und war sogar zeitweise amtsenthoben. Ein Disziplinarverfahren gegen ihn wurde allerdings wieder fallen gelassen.[7]

Im Jahre 1929 trat der mehrheitlich konservativ-völkisch gesinnte Landeskirchentag mit einer Entschließung "Gegen die Entsittlichung" an die Öffentlichkeit. Darin wurde nicht nur gegen die zunehmende Freizügigkeit in Kunst und Kultur protestiert, die viele protestantische Theologen allein schon wegen ihrer Leib- und Lustfeindlichkeit dagegen aufbrachte. Im Kampf gegen die "Seuche der Unsittlichkeit" mobilisierte das Kirchenparlament die Kirchenmitglieder so:[8]

Der Landeskirchentag ruft alle Verantwortungsbewussten in unserem Thüringer Volke auf, der Entartung und Zersetzung unseres Volkes entgegenzuwirken. <...> durch Verbreitung guten deutschen Schrifttums und überhaupt durch Pflege des wertvollen deutschen Kulturgutes und veredelnde Fortbildung des deutschen Volkstums.

Obgleich in diesem Text keine "undeutschen" Autoren und "artfremden" Künstler mit Namen genannt wurden, wusste der Kenner des zeitgenössischen Diskurses sofort die passenden Namen zuzuordnen, die vom völkischen Zeitgeist als "jüdisch-zersetzend" apostrophiert wurden: Schriftsteller wie Carl Zuckmayer und Kurt Tucholsky, Künstler wie Kandinsky und Klee, deren und vieler anderer Werke später mit Ausstellungen über die "Entartete Kunst" dem Volke zum Gruseln präsentiert wurden. Die Kirche hat daran einen unübersehbaren Anteil.

Der Missionsdirektor Pastor von Harling wurde 1930 mehrfach aktiv. Für die Theologisch-kirchliche Arbeitsgemeinschaft hielt er im evangelischen Gemeindesaal Rudolstadt im Januar 1930 einen Vortrag über "Die neuen Aufgaben der evangelischen Kirche in der Arbeit für das Volk Israel".[9] Im September des gleichen Jahres beteiligte er sich für das Lutherische Einigungswerk in Augsburg an einer "Spezialkonferenz der Judenmission".[10]

Schon längere Zeit hatte der "Tannenbergbund" des Antisemiten Erich Ludendorff seine Angriffe gegen die Kirche verbunden mit dem Vorwurf, sie segelten im Kielwasser des Judentums, aus dem sie schließlich hervorgegangen wären. Daraufhin beeilte sich der Volksdienst der Thüringer Kirche, seine Distanz zum Judentum zu versichern, indem er 1931 mit einem Flugblatt der Apologetischen Zentrale Spandau antwortete. Schon der Titel war ein defensiver Rechtfertigungsversuch gegenüber dem Antisemitismus von Rechtsaußen:[11]

Ist Christentum wirklich Judenmache?

Der Pfarrer Otto Henneberger verbreitete sich in Pfarrerkreisen in den Jahren vor der Machtübertragung an das Kabinett Hitler auffallend häufig über solche Themen wie "Völkische Religiosität oder Evangelium" oder "Deutschchristentum und Deutschkirche".[12]

Als schließlich der völkisch-nationalistische Zeitgeist die politische Macht erobert hatte, hörte sich die Stellung der Thüringer Kirchenleitung so an:[13]

So begrüßt es die Kirche aufs freudigste, dass jetzt die Staatsgewalt Maßnahmen trifft zur Reinigung und Erneuerung unseres Volkslebens und zur Erhaltung der Ehrfurcht vor dem, was unserm Volk heilig bleiben muss.

--Zwischen 1933 und 1945
Judenfeindliche Ambitionen, Aktionen und Kirchengesetze --

Im März 1933 begrüßte die Thüringer evangelische Kirche in einem "Wort zur Zeitlage" die Machtübertragung an Hitler.[14] Im April 1933 hob der Landeskirchenrat das noch in der Zeit der Weimarer Republik(!) erlassene Verbot der politischen Betätigung der Pfarrer auf, was einer Ermunterung gleichkam, sich im "nationalen Staat" Adolf Hitlers in seinem Sinn nun wieder politisch zu engagieren, denn alle anderen Parteien waren verboten.[15]

Im Mai 1933 folgte die Verabschiedung mehrerer Gesetze zur Gleichschaltung der Kirche mit dem NS-Regime durch Abgeordnete jenes Landeskirchentags, der immerhin noch aus den freien Kirchenwahlen vom Januar 1933 hervorgegangen war.

So entmachtete sich das Kirchenparlament selbst, indem es in Parallele zur Reichsentwicklung dem Landeskirchenrat in einem "Ermächtigungsgesetz" das Recht zum Erlass von Kirchengesetzen einräumte.[16] In einem weiteren Gesetz wurde jegliche marxistische Betätigung in der Kirche verboten.[17]

Vordruck eines Abstammungsnachweises zum Gebrauch des Pfarrers

Seit Mai 1933 waren die Thüringer evangelischen Pfarrer und Kirchenbeamten eingebunden in das System der Ausgrenzung von Deutschen jüdischer Herkunft, indem sie auf Verlangen sogenannte "Nachweise über arische Abstammung" auszustellen hatten. Damit beteiligten sie sich im negativen Ausschlussverfahren an der Entscheidung über den sozialen Aufstieg oder Abstieg im Berufsleben, denn mit dem Reichsgesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums und paralleler Bestimmungen wurden Menschen jüdischer Herkunft von bestimmten Berufen ausgeschlossen.[18] Bald wurden die Pfarrer auch angehalten, die "Anlegung von Ahnen- und Sippschaftstafeln zu fördern", um die Bestrebungen nach "Rassenhygiene" zu unterstützen.[19]

Nunmehr folgte das erste rassistisch-judenfeindliche Gesetz:

  • Die Thüringer Kirche versagte der Ehe von Christen mit Juden ihren Segen

Am 5. Mai 1933 wurde ein Gesetz zur Änderung der Kirchenordnung verabschiedet, wonach in die Kirchenordnung im Paragraf 6 eingefügt wurde, dass eine Verweigerung der kirchlichen Trauung möglich wurde...[20]

...wenn infolge zu großer Verschiedenheit der Rasse der Eheschließenden die Voraussetzungen für eine sittlich hochstehende eheliche Gemeinschaft fehlen...

Damit wurde der tatsächlichen oder behaupteten völkischen Zugehörigkeit eines Kirchenmitglieds der Vorrang vor der Geltung biblisch-ethischer Maßstäbe eingeräumt. Das war eine Verletzung der kirchlichen Bekenntnisschriften, gegen die sich in mehreren Landeskirchen ein sogenannter "Pfarrernotbund" bildete, der auch in der Thüringer Kirche seine Anhänger fand. Die Einführung des "Arierparagraphen" in die Kirche war der Anlass zur Entstehung der Bekennenden Kirche, die nunmehr gegen die Geltung judenfeindlicher Bestimmungen in der Kirche stritt. Sie hatte in diesem Kampf zwar keinen Erfolg, aber bewirkte doch im Gefolge der nun einsetzenden jahrelangen Kämpfe und Auseinandersetzungen, dass die Kirchen - auch die voll gleichgeschalteten wie die Thüringer - zu einem Unsicherheitsfaktor für das faschistische Regime wurden.

  • Die Thüringer Kirche versagte "nicht-arischen" Theologen oder mit "nicht-arischen" Frauen verheirateten Theologen die Ausübung des Pfarramtes

Nachdem die von Hitler favorisierte und von seinem Kirchenminister angeordnete neuerliche Kirchenwahl vom Juli 1933 einen fast ausschließlich DC-besetzten Landeskirchentag hervorgebracht hatte, wurde am 12. September 1933 mit dem "Gesetz über die Stellung der kirchlichen Amtsträger zur Nation" der staatliche "Arierparagraph" für die Kirche übernommen.[21] Dieses Gesetz bestimmte, dass diejenigen nicht mehr Pfarrer der Thüringer evangelischen Kirche werden durften, die entweder selber oder deren Ehepartner "nicht arischer Abstammung" waren. Pfarrer jüdischer Herkunft konnten in den Ruhestand versetzt oder sogar entlassen werden. So erging es z.B. dem Pfarrer Werner Sylten. Eine Ausnahme bestimmte lediglich, dass Weltkriegsteilnehmer oder durch Kriegseinwirkung Betroffene davon noch ausgenommen waren.

Als der von den Deutschen Christen inzwischen zum Landesbischof erhobene Landesoberpfarrer Wilhelm Reichardt am Ende seiner Amtszeit seine Bischofszeit Revue passieren ließ, hieß es in seinem deswegen erstatteten Tätigkeitsbericht unter Punkt 40 über die soziale Arbeit u.a.:[22]

Am 25.9.<1933> hielt der Präsident des Thür. Landesamtes für Rassewesen Dr.med. Astel aus Weimar vor dem LKR und von ihm gebetenen Gästen einen aufklärenden Vortrag über die Tätigkeit des Thür. Landesamts für Rassewesen. <Als Fazit fügte Reichardt an:> ...und so war die Thür. Kirche wohl mit eine der ersten von den ev. Landeskirchen gewesen, die auch die Fragen der Rassenhygiene in die Amtsarbeit der Pfarrer hineinbezog...

Über den Gemeindedienst berichtete er:[23]

<Es> wechselte die Arbeit <von Kirchenrat Leutheuser> in Gemeinden und an den Formationen der SA und HJ ab... Die Teilnahme an den von den DC gehaltenen Schulungskursen für deutsches Christentum wurden den Teilnehmern durch Gewährung auf Beihilfe ermöglicht... In die Fragen der Bevölkerungspolitik, der Rassenkunde und Erbgesundheitslehre wurden die Teilnehmer eingeführt durch Vorträge des Präsidenten des Amtes für Rassenkunde und Gesundheitslehre, Dr.med. Astel, Weimar.

Als im September 1935 die Nürnberger Rassengesetze erlassen waren, die vor allem die Ehe zwischen Juden und "Ariern" unter Strafe stellten, sah sich auch die Thüringer Kirchenleitung genötigt, bei den Pfarrern auf die Einhaltung ihrer rassistischen Kirchenordnung zu drängen. In einer Anordnung zum Begriff der "Mischehe" stellte sie klar, dass es sich dabei nicht etwa um eine konfessionsverschiedene Ehe handele, sondern...[24]

...dass darunter nur eine zu einer Rassenmischung führende Ehe zu verstehen ist, <...> die zwischen einem Arier und einer Nichtarierin oder umgekehrt geschlossen wird.

Kirchenzeitungen gaben sich für eine breite Unterstützungskampagne zur Rassengesetzgebung her. So druckten die "Heimatklänge" - ein Vorläufer von "Glaube und Heimat" - in ihrer Dezemberausgabe 1935 auf einer ganzen Zeitungsseite einschlägige Worte Adolf Stöckers zum Antisemitismus ab.[25] Man brauchte also keinen außerkirchlichen Judenhasser zu bemühen, sondern konnte auf die ureigenen kirchlichen Äußerungen eines Antisemiten zurückgreifen, der Jahrzehnte zuvor als Oberhofprediger mit seinen antijüdischen Thesen im Kirchenvolk Anklang gefunden hatte.

  • Die Thüringer Kirche versagte Juden und Judenabkömmlingen die Aufnahme in die kirchliche Gemeinschaft

Der Pogrom vom 9. November 1938 bot einen weiteren Anlass zur Aufladung kirchlich-theologischer Positionen mit antisemitischen Inhalten. In einer Entschließung vom 17. November 1938 bekräftigten die Thüringer Oberpfarrer, auch künftig den Gegensatz zwischen dem christlichen und dem "jüdischen Geist" herauszuarbeiten:[26]

Christus hat den jüdischen Geist in jeder Form auf das schärfste bekämpft.

Wenige Tage später gab der deutsch-christliche Landesbischof Martin Sasse ein sechzehnseitiges Pamphlet heraus, in dem er aus den judenfeindlichen Kampfschriften Luthers zitierte und diese mit aktuellen Kommentaren versah. Schon der Titel der Schrift ließ nichts an Eindeutigkeit vermissen: "Martin Luther über die Juden: Weg mit ihnen!", die in hoher Auflage gedruckt und über alle kirchlichen Vertriebswege unter das Volk gebracht wurde.[27]

Nachdem die Vernichtungsphase des Judentums eingeleitet war, sah sich die Thüringer evangelische Kirche wieder vor die Notwendigkeit gestellt, sich durch einen weiteren Gesetzgebungsschritt dem staatlichen Kampf gegen das Judentum anzuschließen, indem sie nicht nur jüdische Pfarrer, sondern nunmehr auch christliche Gemeindemitglieder der rassistischen Verfolgung preisgab, die laut Globke-Definition als Juden oder "Judenstämmlinge" galten. Das "Gesetz über die kirchliche Stellung evangelischer Juden" vom 10. Februar 1939 bestimmte, dass Juden nicht Kirchenmitglieder werden könnten, dass Amtshandlungen für sie verboten wurden und dass Kirchensteuern von ihnen nicht mehr zu erheben waren.[28]

Im Mai 1939 veröffentlichte der Landeskirchenrat eine Stellungnahme zu Fragen des Religionsunterrichts, der zu diesem Zeitpunkt von Partei- und Regierungsstellen bereits mit Misstrauen bedacht und in zahlreichen Fällen behindert wurde. Um der geschwundenen Reputation dieses von Staatsstellen beargwöhnten Unterrichts aufzuhelfen, legte die Kirchenleitung Grundsätze fest, die eine Einpassung der Lehrinhalte in die NS-Ideologie sicherstellten. Danach sollte dieser Religionsunterricht...[29]

... die Erkenntnis vermittel<n>, dass zwischen Christentum und Judentum ein unüberbrückbarer religiöser Gegensatz besteht, und demgemäß die volksmäßige Säuberung des deutschen Wesens von jeglichem jüdischen Einfluss eine entsprechende Säuberung der christlichen Verkündigung von allen jüdischen Formen und Fesseln und Fälschungen mit sich bringen muss...

Im gleichen Jahr wurde von mehreren DC-regierten Landeskirchen, darunter federführend der Thüringischen, auf der Wartburg bei Eisenach das "Institut zur Erforschung und Beseitigung des jüdischen Einflusses auf das deutsche kirchliche Leben" mit einem Festakt ins Leben gerufen.

Als sich Deutschland bereits im Krieg befand und die Zulieferung von Buntmetallen für die Rüstungsproduktion schwierig wurde, ist die Deutsche Evangelische Kirche von Rüstungsminister Göring gedrängt worden, ihre Glockenbestände zu reduzieren und für den "Endsieg" bereitzustellen. Auch die Thüringer evangelische Kirche, die sich solchen Forderungen am allerwenigsten versagen wollte, fand für die erneute Auslieferung solcher wertvollen liturgischen Stücke - wie bereits im Ersten Weltkrieg erfolgt, aber nicht immer umgeschmolzen - eine passende Begründung:[30]

... diesmal werden unsere Glocken nicht unverwendet verschwinden in Lagerstätten für jüdische Schiebergewinne.

  • Die Thüringer Kirche versagte ihren Pfarrern, im Falle einer Wiederverheiratung eine Frau zu heiraten, die bereits einmal mit einem "Nicht-Arier" verheiratet war

Mit Überzeugung beteiligten sich die Verantwortlichen der Amtskirche an der Aufgabe, die Gemeinde Jesu Christi auch bis in die letzte Verästelung "judenfrei" zu machen. Das führte zu solch kasuistischen Winkelzügen wie dem, dass sich die Thüringer Kirchenleitung genötigt sah, im November 1943 ihren Pfarrern und Kirchenbeamten per Runderlass einzuschärfen, dass die Wiederverheiratung mit einer "arischen" Person, die vorher mit einer "nicht-arischen" Person verheiratet war, als unzulässig zu gelten hätte.[31]

  • Die Thüringer Kirche versagte Juden und ihren Abkömmlingen das Verbleiben in der kirchlichen Gemeinschaft

Den letzten Schritt zur Einpassung in die antisemitische Vernichtungsstrategie des NS-Staates ging die Kirche, indem sie am 28. Dezember 1941 ein "Kirchengesetz über den Ausschluss rassejüdischer Christen aus der Kirche" erließ:[32]

Juden... sind samt ihren Abkömmlingen im Bereich der Thüringer evangelischen Kirche von jeder kirchlichen Gemeinschaft ausgeschlossen.

Ein letztes Mal schärfte die Kirchenleitung im Juli 1944 ihren Pfarrern und Gemeinden die Geltung der Thüringer Kirchenordnung ein, die die Zustimmung ihrer Gemeindemitglieder zu einem "positiven Christentum" zur Grundbedingung für den Anspruch auf kirchliche Versorgung erhob - unabhängig von der Kirchenmitgliedschaft. Ausnahmen bildeten der Paragraph 6 über Trauversagung bei Rasseverschiedenheit sowie der Paragraph 44, in dem es hieß:[33]

Volljuden bleiben von der kirchlichen Versorgung... in jedem Fall ausgeschlossen.

Einzelnachweise
  1. Apoldaer Tageblatt 19. Juni 1920
  2. Thüringer Kirchenblatt 1924 B Nr.9, S.157
  3. Thüringer Kirchenblatt 1925 B Nr.1, S.2
  4. Thüringer Kirchenblatt 1925 B Nr.9, S.91
  5. Thüringer Kirchenblatt 1926 B Nr.21a, S.270ff.
  6. Thüringer Kirchenblatt 1928 B Nr.18, S.177
  7. Erich Stegmann: Der Kirchenkampf in der Thüringer Evangelischen Kirche 1933–1945; Berlin 1984, S.90
  8. Thüringer Kirchenblatt 1930 B Nr.22, S.22f.
  9. Thüringer Kirchenblatt 1930 B Nr.2, S.12
  10. Thüringer Kirchenblatt 1930 B Nr.16, S.122
  11. Thüringer Kirchenblatt 1931 B Nr.7, S.97
  12. Thüringer Kirchenblatt 1933 B Nr.4, S.46 und 51
  13. Thüringer Kirchenblatt 1933 B Nr.6, S.122
  14. Thüringer Kirchenblatt 1933 B Nr.6, S.121f.
  15. Thüringer Kirchenblatt 1933 A Nr.6, S.15
  16. Thüringer Kirchenblatt 1933 A Nr.7, S.17
  17. Thüringer Kirchenblatt 1933 A Nr.7, S.17f.
  18. Thüringer Kirchenblatt 1933 B Nr.11, S.164 bzw. 1934 B 4, S. 23
  19. Thüringer Kirchenblatt 1934 B Nr.6, S.38
  20. Thüringer Kirchenblatt 1933 A Nr. 7, S. 18
  21. Thüringer Kirchenblatt 1933 A vom 12. September 1933
  22. Thüringer Kirchenblatt 1934 B Nr.6, S.83
  23. Thüringer Kirchenblatt 1934 B Nr.6, S.97
  24. Thüringer Kirchenblatt 1935 B Nr.17, S.109
  25. Heimatklänge aus dem Weimarischen Kreise, 12/1935
  26. Thüringer Kirchenblatt 1938 B Nr.22a, S.165
  27. Heimatklänge aus dem Weimarischen Kreise, 1/1939
  28. Thüringer Kirchenblatt 1939 A Nr.2, S.3
  29. Thüringer Kirchenblatt 1939 B Nr.9a, S.69f.
  30. Thüringer Kirchenblatt 1941 B Nr.24, S.149
  31. Thüringer Kirchenblatt 1943 B Nr.23, S.90
  32. Thüringer Kirchenblatt 1942 A Nr.1, S.1
  33. Thüringer Kirchenblatt 1944 A Nr.4, S.45ff.
Literatur
  • Erich Stegmann: Der Kirchenkampf in der Thüringer evangelischen Kirche 1933-1945. Ein Kapitel Thüringer Kirchengeschichte, Berlin 1984
  • Thomas A.Seidel (Hg.): Thüringer Gratwanderungen. Beiträge zur 75jährigen Geschichte der evangelischen Landeskirche Thüringen, Leipzig 1998, ISBN 3-374-01699-5
  • Evangelisches Pfarrhausarchiv Eisenach (Hg.): Wider das Vergessen. Schicksale judenchristlicher Pfarrer in der Zeit von 1933-1945. Beiheft zur Sonderausstellung im Lutherhaus Eisenach, April 1988 bis April 1989
  • Ricklef Münnich: Die Stadtkirchgemeinde Weimar und die Weimarer Juden im Nationalsozialismus, in: Erika Müller/Harry Stein: Jüdische Familien in Weimar. Ihre Verfolgung und Vernichtung, Weimar 1998, S.217ff., ISBN 3-910053-31-9
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Antisemitismus, Thüringer Geschichte, Antijudaismus, Evangelische Kirche im Deutschen Reich 1933–1945


  • Ersteller: BrThomas, 0:50 Uhr, 27. Nov 2010
  • Hauptautoren: BrThomas (10 edits), Gelli63 (8), Kopilot (6), Goliath613 (3), Aka (2), KnightMove (2)

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Auch wenn Begründungen für Verbesserungen laut Gelli nicht erforderlich sind, gebe ich sie mal trotzdem ;-):

Das hier ist natürlich Unfug. Der Redirekt ist ja kein Artikel. Man kann sinnvollerweise nur den Text des Zielartikels in Kategorien einordnen.

Die Kategorien "Antisemitismus" und "Antijudaismus" sind jedoch viel zu allgemein und nicht als Oberbegriffe für eine Landeskirchengeschichte geeignet. Die Geschichte dieser Kirche besteht ja nicht nur aus Antisemitismus und Antijudaismus und ist auch nicht als spezifische Form dieser Ideologien darstellbar. Richtig ist, diese Stichworte gut sichtbar im Text selbst zu verlinken. Das ist jetzt der Fall. Kopilot (Diskussion) 22:57, 2. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Genau deshalb werden sie hier in der WL untergebracht und nicht im Hauptartikel siehe auch [[1]], aber leider sind ja "Antisemitismus" und "Antijudaismus" Teil der Geschichte--Gelli63 (Diskussion) 13:09, 3. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Also immer noch keine Begründung warum Begründung für Verbesserung "beantragt" werden müssen. --Gelli63 (Diskussion) 13:23, 3. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Und wo ist jetzt dein Argument? Weil etwas hier falsch ist, machen wir es anderswo auch falsch? Sehr überzeugend. Wo ist denn die "Eigenständigkeit" des Redirekt-Lemmas belegt? Kopilot (Diskussion) 13:18, 3. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Wieso wird behauptet, dass die Regeln der Wikipedia falsch sind. Dies kann ich nicht nachvollziehen.--Gelli63 (Diskussion) 13:24, 3. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Antisemitismus und Sozialdemokratie wären dennach auch nicht richtig? Die Geschichte dieser Partei besteht ja auch nicht nur aus Antisemitismus.--Gelli63 (Diskussion) 13:36, 3. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Die Regeln sind nicht falsch, aber "Eigenständigkeit" liegt hier eben nicht vor. Vergleiche mit anderen Lemmata, um die es hier nicht geht, ändern daran nix. Ob das andere Lemma regelgerecht ist, muss dort vor Ort geklärt werden.
Das Lemma des Redirekts hierher ist jedenfalls eine freihändige Wikipedianer-Erfindung, kein in der Fachliteratur so bezeichneter Untersuchungsgegenstand. Antisemitismus gab es wie gesagt in allen Landeskirchen. Er kann nicht aus deren Geschichte gelöst betrachtet werden, wenn Fachliteratur das auch nicht tut.
Daher ist der Redirekt eigentlich überflüssig und löschfähig. Wer etwas zu diesem Thema sucht, wird ohnehin die Landeskirche anwählen oder über "Deutsche Christen" oder "Antijudaismus" hierher finden.
Du wolltest den Redirekt ja auch nur wegen der vermeintlich "besseren" Textversion in der History erhalten, hast aber zugleich abgelehnt, "besser" zu begründen. Das reicht natürlich nicht. Kopilot (Diskussion) 15:33, 3. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Hiermit könntest du zufrieden sein, weil die Oberkats auch allgemeine Trends wie Antisemitismus in der ev. Kirche der NS-Zeit abdecken können. Kopilot (Diskussion) 16:03, 3. Jun. 2013 (CEST)Beantworten