Diskussion:Gerichtssprache

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von 92.116.164.96 in Abschnitt Englischsprachige Kammern
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Englischsprachige Kammern[Quelltext bearbeiten]

Es gibt in Deutschland ein paar Gerichte, die in der Lage sind, zumindest die mündliche VErhandlung auf Englisch durchzuführen. Gibt es irgendwo eine Liste der Gerichte, die diese Möglichkeit bieten? Ich finde, dass das im Artikel erwähnt werden sollte. -- 91.51.204.96 04:35, 24. Dez. 2018 (CET)Beantworten

Zu den betroffenen Gerichten gehören: LG Frankfurt, LG Hamburg, LG Bonn, OLG Köln -- 91.51.204.96 12:56, 24. Dez. 2018 (CET)Beantworten
Außerdem: LG Köln und LG Aachen -- 91.51.204.96 12:56, 24. Dez. 2018 (CET)Beantworten
Französisch: https://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/am-landgericht-saarbruecken-sind-verhandlungen-auf-franzoesisch-moeglich_aid-36559783 -- Aber wie sind diese Sonderregelungen mit GVG 184 zu vereinbaren? Jürgen Koll (nicht signierter Beitrag von 92.116.164.96 (Diskussion) 08:52, 25. Sep. 2019 (CEST)) Ah, der genannte Artikel bringt selbst die Erklärung ausführlichst! ;-)Beantworten