Diskussion:Infinitypool

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Affegass in Abschnitt EW neu aufrollen
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Konstruktion

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So ganz klar ist mir die Konstruktion nicht. Kann vielleicht noch jemand eine Schnittzeichnung des Überlaufs mit Auffangbecken beisteuern? --Bafibo (Diskussion) 19:49, 18. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Dazu wird uns sicher Rechercheur etwas erklären können, Bafibo. Mir ist ebenfalls schleierhaft, was dieses Ding eigentlich ausmacht ausser einem Becken ohne überstehendem Rand bzw. einem bis zum Rand gefüllten Swimmingpool. Völlig abgefahrener Marketingartikel.--Ulf 17:30, 11. Jan. 2022 (CET)Beantworten

EW neu aufrollen

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Hallo Zollernalb, Count Count, im Frühjahr 2020 habt ihr euch mit einer IP einen EW geliefert bezüglich der Erwähnung der Eintragug des Wortes INFINITY als Marke. Die zutreffende, belegte Information

INFINITY ist eine eingetragene Wortmarke der POOL-SYSTEMS GmbH & Co. KG

ist letzten Endes entfernt worden. Ich finde euer Vorgehen äusserst unangemessen und halte demgegenüber die Information darüber, dass es sich um eine Schutzmarke handelt und wer sie besitzt, für enzyklopädisch sehr wohl relevant. Im vorliegenden Fall ist es sogar für das Lemma entscheident, zu erfahren, wieso so etwas überhaupt „so heißt“. Es ist m. E. überhaupt nicht einsichtig oder plausibel, im Artikel zu versuchen, darzustellen, dass irgendwas wie „Unendlichkeit“ vorläge oder dass eine solche Illusion entstünde - es ist vielmehr der plumpe Versuch, einen Begriff zu etablieren, den es eigentlich überhaupt nicht gibt. Wenn ich die BKL Infinity erwähnen dürfte - hier erkennt man, dass das Wort inflationär verwendet wird und es wird klar, warum der Markeneintrag in Großbuchstaben erfolgte (nebenbei gesagt, hätte die Marke nicht erteilt werden dürfen, aber das diskutieren wir hier nicht). Gebe ich „Infinity“ bei Google ein, erscheinen weder in den Bildern noch sonstwo solche Pools. Es ist schlichtweg Marketing und sollte einen LA bekommen.--Ulf 17:59, 11. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Infinitypools sind ein etablierter Begriff aus dem Englischen und haben mit der besagten GmbH nichts zu tun. Die Marke INFINITY ist deshalb hier irrelevant. Wenn wir sie aufnehmen, dann machen wir völlig ohne Not Werbung für den Markeninhaber. --Count Count (Diskussion) 18:09, 11. Jan. 2022 (CET)Beantworten
Die besagte Firma hat jedoch was mit Infinity pools (so lautet das englische Lemma) zu tun, sie stellt welche her und in anderen Artikeln sind auch (deutsche) Hersteller genannt. Im englischen talk steht
„It is part of realestatespeak. It is also a brand name but still does not warrant an article“
Es gibt völlig ohne Not einen ganzen Artikel zu dem Schmus, die Angabe der Marke und eines Herstellers bietet den Hauch einer Sinnstiftung. Deine persönliche Meinung dazu rechtfertigt keine Löschung eines korrekten Sachverhaltes, sondern erfüllt den Tatbestand des Vandalismus. --Ulf 00:11, 12. Jan. 2022 (CET)Beantworten
Die besagte Firma hat weder Infinitypools erfunden, noch ist sie sonst irgendwie in dem Zusammenhang bekannt oder bedeutend. Sie versucht einfach nur, den Begriff zu besetzen und hat sich deshalb das Wort INFINITY als Marke eintragen lassen. Oder ganz kurz: Infinitypools sind relevant, die Firma POOL-SYSTEMS GmbH & Co. KG und ihre Marke sind es nicht, weshalb das nicht in diesen Artikel gehört. Und natürlich ist ein begründeter Revert kein Vandalismus. Wenn du der Meinung bist, dass der ganze Artikel gelöscht gehört, dann kannst du einen regulären Löschantrag stellen. Ich gehe aber davon aus, dass der wenige Aussichten auf Erfolg hat. --Count Count (Diskussion) 00:22, 12. Jan. 2022 (CET)Beantworten
+1 zu Countcount. Infintypools gibt es schon ewig und jeder ernstzunehmende Schwimmbadbauer hat sie Programm. Dass sich die P-S GmbH jetzt "INFINITY" als Wortmarke hat eintragen lassen hat mit der Tatsache an sich wenig zu tun --Raphael65 (Diskussion) 03:02, 13. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Es geht um diese Ergänzung. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 08:53, 12. Jan. 2022 (CET)Beantworten

  • Dritte Meinung: Die Einfügung ist belegt, daher geht es nur um die Relevanz. Die ist schwer abzuschätzen. Sollte die Firma die Verwendung des Begriffes erfolgreich abmahnen, so dass andere Hersteller eine neue Bezeichnung finden müssen, wird es relevant. Aktuell scheint es mir das eher eine Markeneintragung zu sein ohne diesen Anspruch. Ein Abmahnversuch kann auch schnell zum Eigentor werden, wegen Prior Art. Insofern halte ich es im Moment nicht für relevant. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 09:02, 12. Jan. 2022 (CET)Beantworten
    Nicht relevant, wie Count Count oben. --BourgetJuin (Diskussion) 07:31, 13. Jan. 2022 (CET)Beantworten
  • +1 zu den Argumenten von Count count und S-a-L. Die Argumentation von Ulf, die einem Löschversuch der en-WP von 2006(!) folgt, entzieht sich dagegen meinem Verständnis: Erst durch die Angabe eines deutschen Herstellers wird der Artikel zu einem gut bekannten Konzept sinnvoll? Dann bitte ich um die Löschung des folgerichtig sinnfreien Lemmas Toilettenbürste, denn es wird ein namhafter deutscher Hersteller NICHT genannt, obwohl die Firma das Ding unter dieser Produktbezeichnung vertreibt. Stattdessen ohne Not nur irrelevanter Schmus wie das Ding funktioniert! (So Ulfs Argumentation). --Enyavar (Diskussion) 19:07, 23. Jan. 2022 (CET)Beantworten
  • Drölfte Meinung: @Ulfbastel:, das Sujet steht noch offen in der 3. Meinung? Zum Thema: Die Erwähnung der Marke INFINITY hätte eine Relevanz für den Artikel, wenn sie zum Gattungsbegriff wie Tempo für Taschentücher geworden wäre. Bei einer Markenanmeldung von 2018 ist hier nicht von auszugehen. Eine Erwähnung wäre höchstens interessant, wenn des für die Firma Pool-Systems einen einen eigenen Eintrag gäbe, aber ich glaube kaum, dass der auf absehbare Zeit entsteht. Somit keine Relevanz den Markennamen reinzunehmen. Du magst die Begrifflichkeit an sich als Schickimicki abtun, nichtsdestotrotz hat ein Artikel darüber eine Berechtigung. Dass er allerdings ausgebaut/besser gemacht werden könnte, steht auf einem anderen Blatt. --Affegass (Diskussion) 13:10, 9. Mär. 2022 (CET)Beantworten