Diskussion:KRG Foodservice

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekte Weblinks
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Abschnitt Kritik

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An dieser Stelle soll relevante Kritik am Thema stehen. Hier ist jedoch keine Zeitungsschau, wo über innerbetriebliche Auseinandersetzungen berichtet wird. Selbst die Quelle [1] "Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und einige Mitarbeiter befürchten, dass Betriebsratsstrukturen außer Kraft gesetzt werden." sagt eigentlich alles darüber aus. Das eine Gewerkschaft und Angestellte kritisch gegenüber den Entscheidungen von Unternehmen sind, Alltag. Das ist keine enz. bedeutsame Information, gerade wenn sie so kurz nach der Firmenübernahme erfolgt. Die rechtliche Einschätzung sollte Experten überlassen bleiben, und nicht Journalisten bzw. der Gewerkschaft NGG. Warten wir also erstmal ab, wie sich das Ganze entwickelt.Oliver S.Y. (Diskussion) 12:08, 30. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Es ist schon sehr seltsam, wenn ein Unternehmen kurz nach der Gründung in den deutschsprachigen Medien nur ein negatives Presseecho hat. In der von Dir so genannten Presseschau könnten noch Berichte aus der SZ, Handelsblatt usw. eingefügt werden. Hier geht es nicht darum, dass die NGG etwas gegen das Unternehmen hat, sondern um die Haltung der Unternehmensleitung gegenüber den entsprechenden Entscheidungen des BAG und deutscher Gesetze. Und es sind nicht nur Informationen, die von der NGG kommen, sondern auch Informationen die von dpa verteilt werden. --Markus S. (Diskussion) 13:59, 30. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Das nennt man heute Pressekampagne. Denn offenbar hat die NGG eine solche gestartet. Nur hat das nichts mit enz. Wissen zu tun. Und was die gesetzliche Einschätzung angeht, so kann man wohl sagen, daß die NGG parteisch ist, und ihre Darstellung sowohl als Ankläger als auch als Richter nicht wirklich objektiv ist. Letztendlich gehts um eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung, nicht wirklich um Kritik, und solche wird für gewöhnlich vor dem Arbeitsgericht entschieden, und dann berichten wir darüber. WP:NPOV sollte Dir ja auch geläufig sein.Oliver S.Y. (Diskussion) 14:03, 30. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Nach nun mehr einem Monat Pause, gibt es denn doch noch genügend mediale Rezeption der Kritik am Unternehmen Yi-Ko-Holding in verschiedenen Portalen/Medien (Franchiseportal, WDR ...), von daher würde ich dafür plädieren die Kritik wieder in den Artikel einzubauen. --Markus S. (Diskussion) 10:08, 30. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Was hast Du für ein Interesse daran? Das ist kein enz. bedeutsames Firmenwissen. Wir sind doch hier eigentlich medial erfahren genug, um Belege sachgerecht einschätzen zu können. Veröffentlichungen im Rahmen einer fortgesetzten Medienkampagne durch die Gewerkschaft entsprechen nicht WP:Q, daß sollte Konsens sein. Sie sind weder Literatur, noch "solide recherchiert", sonder einfach tägliche journalistische Berichterstattung. Ich will die Inhaber überhaupt nicht in Schutz nehmen, aber halte es für Bedenklich, wenn das, was Neudeutsch "Schittstorm" genannt wird, nun auch Einzug in die Wikipedia nehmen soll. Die neuen Besitzer haben angeblich bestimmte Anweisungen erteilt, die kritisiert werden. Nun ist deswegen aber die Kritik der Gewerkschaft nicht besonders relevant. Gerade wenn sie von einer solchen kommt, die massiv an Bedeutung verliert, und mediale Aufmerksamkeit braucht. Siehe Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, dort fehlt selbst nach 150 Geschichte ein Abschnitt Kritik, weil man nicht jede Kritik so überbewertet. Die Wikipedia ist kein Pressespiegel, der Grundsatz fehlt mir bei Deinem Ziel.Oliver S.Y. (Diskussion) 11:14, 30. Jun. 2013 (CEST) Achso - nur mal zu Deinen beiden Links. Meinst Du ernsthaft, daß die Kritik an der Auswahl eines Rechtsbeistands gerechtfertigt ist, und von Bedeutung? Und der WDR schreibt es doch ziemlich konkret, es wurde eine Betriebsvereinbarung gekündigt. Ein völlig normaler Vorgang in der Wirtschaft. Im übrigen ist der WDR abseits der NGG-Verlautbarungen ziemlich sachlich. "Von den 165 deutschen Franchisenehmern, die rund 700 Filialen betreiben, entlohnen nach Angaben von Burger King mehr als 80 Prozent ihre Mitarbeiter nach Tarif." - wenn die Besitzer also sich den 20% anschließen wollen, ist das nicht wirklich so was Besonderes, wie die NGG tut. Frage bei solchen Zahlen übrigens auch, ob 80% der Franchisenehmer, oder 80% der Filialen. Statistikwuselei.Oliver S.Y. (Diskussion) 11:20, 30. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Gegenfrage: Was hast Du für ein Interesse daran, dass die Kritik aus dem Artikel herausgehalten wird? ;) Im Gegensatz zu Dir sehe ich hier keinen Shitstorm auf das Unternehmen nieder prasseln. Das der Eingriff auf gesetzlich garantierte Rechte und das Ignorieren richterlich ergangener Urteile bei einem Unternehmen derart medial rezipiert wird ist denn doch nicht alltäglich. Auch wird sich die Mehrheit der Leser dieses Artikels über diesen Sachverhalt informieren wollen. Wir können dies vollkommen neutral darbieten - ohne den erhobenen Zeigefinger. Und das der Abschnitt Kritik in der 150-jährigen Geschichte der NGG schwach daherkommt kannst Du nicht diesem Artikel ankreiden :) --Markus S. (Diskussion) 12:23, 30. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Mein Interesse ist die Neutralität des Fachbereichs, welche ich im Bereich Systemgastronomie permanenter Bedrohung ausgesetzt sehe. Viele Kritiker verwechseln ihre eigene Ablehnung mit grundsätzlicher. Fängt damit an, was "gesetzlich verankerte Rechte" sind, und in wieweit Urteile anwendbar sind. Ich kenne bislang keine neutrale Berichterstattung dazu, da bei fast allen Artikeln die Position der Gewerkschaft breiten Raum bekommt. Fängt zB. damit an, das erst in Betrieben ab 200 Mitarbeitern ein Betriebsratsmitglied freizustellen ist, in der Regeln dessen Vorsitzender. In der Praxis geht es um die Auslegung von § 37 Absatz 2 Betreibsverfassungsgesetz. Es gibt das seit Jahrzehnten Streit, beispielsweise bei der Anwendung des Absatz 3. So ist es nämlich durchaus zulässig für Arbeitgeber, zu erwarten, dass ein Betriebsratsmitglied in seiner Freizeit tätig ist. Lediglich der Ausgleich durch Arbeitszeit ist vorgeschrieben, nicht das es wärhend der Arbeit erfolgen muss. Das kann man kritisieren, ist aber eine unterschiedliche Rechtsauffassung, die nichts mit der enz. bedeutsamen Kritik an einem 2 Monate alten Unternehmen zu tun hat.Oliver S.Y. (Diskussion) 14:10, 30. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Durch herauslöschen/-nehmen änderst Du aber nichts an der Kritik an den betroffenden Unternehmen ;) Das in der Systemgastronomie vieles schief läuft kann aber nicht dazu führen, dass die geäusserten Kritikpunkte einfach unter den Tisch gefallen lassen werden. Und mir kannst Du beim besten Willen nicht unterstellen, dass ich nur negative Artikel zu Systemgastronomiebetrieben schreibe (s.a. AmRest). Was die Feststellung des Ausgleiches der Betriebsratarbeit während der Arbeitszeit vs. Freizeit mit Arbeitszeitausgleich anbelangt ist es nicht unsere Aufgabe darüber zu entscheiden. Das ein zwei Monate Unternehmen eine so breite negative Presse bekommt, ist eben auch nicht alltäglich und deswegen schon relevant. --Markus S. (Diskussion) 14:06, 24. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Also ich stelle nur eine Linie in der Berichterstattung fest. Wir sind uns wohl beide einige, wie WP:Q zu verstehen ist, also das Zeitungsartikel durchaus zulässig sind. Für die gilt jedoch, daß sie "solide recherchiert" sein müssen. Mal der Link von Heute, ein TAZ-Artikel [2], Überschrift "Schikanen in der Fastfoodbranche", untersetzt mit "blutig bis halbgar", was wie wir wissen bei Burgerking nicht gibt, oder? Also schon dort Polemik des Journalisten erkennbar. Zum Artikelinhalt:
  • die Überschrift lautet: "Die neuen Besitzer von Burger King drangsalieren Mitarbeiter und wollen Betriebsräte vertreiben. Bislang scheiterten sie aber vor den Gerichten.", nur wenn man den Text liest, steht dort nirgendwo etwas von einem "Scheitern vor einem Gericht". Im Artikel steht dann "Doch die Anwälte der Yi-Ko-Holding scheiterten vor den Arbeitsgerichten: Betriebsräte und Gewerkschaft erwirkten einstweilige Verfügungen, nach denen Yildiz nicht einseitig kündigen darf. Jeder neue Verstoß hätten den Geschäftsmann 10.000 Euro gekostet – dabei sollen die Gerichtsverfahren die Kasse der Yi-Ko-Holding schon bis zu 180.000 Euro gekostet haben." - wie man aber als rechtskundiger Mensch weiß, hat eine Einstweilige Verfügung nur prozessuale Bedeutung, und keinerlei Aussagekraft hinsichtlich der rechtlichen Substanz eines juristischen Streits.
Der Artikel befasst sich überwiegend mit einem Rechtsstreit zwischen einem Betriebsratsvorsitzenden/Mitarbeiter und der Burger King GmbH, wie man merkt, gehts also nicht um das Artikelthema hier. Inhalt des Rechtstreits ist "Angeblich soll sich Gökmen Y. eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschlichen haben", ein ganz normaler Vorgang in der Arbeitswelt, in dem wir hier kein Urteil fällen können, solange das Gericht nicht seins gefällt hat.
Bemerkenswert am Artikel ist die häufige Relativierung von Aussagen: "führt... offenbar", "doch offenbar",
Und dann kommen wir zum Hauptproblem, daß viele Artikel maßgeblich durch Aussagen der Gewerkschaft NGG bestimmt sind, hier " „Yildiz hat ein Ziel“, sagt Manfred Sträter von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) in Dortmund, „die Personalkosten zu drücken.“ Direkt nach der Übernahme habe Yildiz verkünden lassen, keine Tariflöhne mehr zahlen zu wollen, erinnert sich Sträter" - wir sind uns einig, daß relevante Kritik von relevanten Personen kommen muß. Wer ist Manfrad Sträter? Laut NGG [3] gehört er zum Regionsteam Dortmung, anderen Quellen nennen ihn Geschäftsführer oder Sekretär der Gewerkschaft.
Der nächste "Experte" ist Christina Frank von der NGG, welche den Anwalt kritisiert, nicht die Holding. Wer ist sie? Laut Web arbeitet sie für die NGG in Stuttgart.
Wenn man nun Sträter und Frank bei Google eingibt, was findet man? 15.7. WDR. Wenn in einem Beitrag 2 unabhängige Gewerkschaftsmitarbeiter zitiert werden ist das normal, wenn die selben 9 Tage später in einer Zeitung zitiert werden, ist das keinesfalls Zufall. Frau Frank war übrigens auch die "Expertin", die im Aprik beim Videoskandal bei Burgerking zitiert wurde [4], warum, was macht sie dafür zur Expertin?
Zusammengefasst - der Artikel bildet keine relevante Kritik an Burgerking ab, sondern stellt die Position der NGG in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen dar. Das ist deren gutes Recht, nur macht sie das nicht relevant. Wenn hier von Kritik der NGG an der bundesweit agierenden Holding die Rede sein soll, dann doch bitte auch entsprechende Äußerungen von dafür kompetenten Vertretern der Gewerkschaft. Für solche Äußerungen bedarf es nicht Artikel aus der Medienkampagne, sondern es sollte wohl auf NGG-Seiten nachzulesen sein, was die NGG meint. Das ist dann relevante Kritik durch einen relevanten Kritiker.Oliver S.Y. (Diskussion) 16:12, 24. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
Entschuldigung Markus, Du meintest sicher Deine beiden Links. Darum nochmal kurz zu diesen.
A) AHGZ vom 22.Mai - "Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und einige Mitarbeiter befürchten, dass Betriebsratsstrukturen außer Kraft gesetzt werden." Das ist noch keine relevante Kritik. Frau Rosenberger ist sicher relevant, nur was sagt sie? " „Wenn Betriebsräte die Zeit, in der sie ihr Amt ausüben, nicht mehr bezahlt bekom­men, ist das eine Kürzung des Einkommens, die sich die Kolleginnen und Kollegen nicht leisten können. Ergün Yildiz spekuliert wohl darauf, dass dann weniger oder keine Be­triebsratsarbeit mehr gemacht wird" - mit keinem Wort wird die Holding erwähnt, und wie man am Datum erkennt, 3 Wochen nach der Übernahme, konnte sie sicher auch noch keine Kritik an tatsächlichen Ereignissen üben.
B) Artikel in der Berliner Zeitung, wieder wird ein NGG-Funktionär zitiert, diesmal "NGG-Referatsleiter (Gastgewerbe) Guido Zeitler", für seine Aussage "Bisher blieben Versuche der NGG sowie des Gesamtbetriebsrates der von Yi-Ko Anfang Mai übernommenen Burger King GmbH, mit Yildiz ins Gespräch zu kommen, ohne Erfolg. Der neue Inhaber setze stattdessen darauf, seine Anweisungen mit massiver Einschüchterung und durch Drohungen gegenüber der Belegschaft durchzusetzen," fehlt im Artikel jeglicher Beleg der Wahrheit. Als Referatsleiter ist auch er jedenfalls nicht berechtigt, allgemein den Standpunkt der NGG zu vertreten.
Vorschlag: Wenn es keine weiteren Quellen gibt, kann ein Satz wie: "Seit der Übernahme der Burger King GmbH kritisieren mehrfach Funktionäre der NGG und Mitglieder von Betriebsräten die verschlechterten Bedingungen für die Mitglieder der Betriebsräte. Der Konflikt eskalierte bereits in mehreren Gerichtsverhandlungen, jedoch ohne abschließende rechtliche Würdigung". Das geben die Quellen her, aber es braucht dafür keinen eigenen Abschnitt, als ob die Kritik für das Gesamtunternehmen wirklich von Bedeutung wäre.Oliver S.Y. (Diskussion) 16:25, 24. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

WP:Q, WP:NPOV und WP:KTF

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Hallo Oliver S.Y. was ist hier Theoriefindung und ein Verstoss nach NPOV? Einen Verstoss gegen Belege kann ich ebenfalls nicht erkennen. Falls Du wirklich meinst nur relevante Personen dürfen was sagen, hast Du diese Veröffentlichung der NGG.

Aber damit es einen Abschluß gibt, würde ich sagen wir setzen Deine Formulierung:

Seit der Übernahme der Burger King GmbH kritisieren mehrfach Funktionäre der NGG und Mitglieder von Betriebsräten die verschlechterten Bedingungen für die Mitglieder der Betriebsräte. Der Konflikt eskalierte bereits in mehreren Gerichtsverhandlungen, jedoch ohne abschließende rechtliche Würdigung.[1][2]

(Original von Oliver S.Y.) Einzelnachweise hinzugefügt. --Markus S. (Diskussion) 17:25, 24. Jul. 2013 (CEST) als separaten Abschnitt in den Artikel. --Markus S. (Diskussion) 17:25, 24. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

  1. Schikanen in der Fastfood-Branche. Blutig bis halbgar. In: taz. 2013-7-24 (HTML [abgerufen am 2013-7-24]).
  2. Burger-King-Betriebsräte bangen um ihre Rechte. In: Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung. 2013-5-22 (HTML [abgerufen am 2013-5-26]).

Wenn das akzeptiert wird. TF und NPOV-Problem ist es dadurch, daß Meinungsäußerungen einzelner Personen interpretiert und verallgemeinert werden. Nehmen wir mal Deinen Link, O-Ton ist dort:

  • "Unser Druck und unsere öffentlichen Aktionen zeigen erste Wirkung. Wir werden die Ankündigungen von Ergün Yildiz jedoch sehr kritisch begleiten und erwarten, dass er sie auch tatsächlich und langfristig umsetzt. Daran haben wir leider noch große Zweifel. Es gibt Anzeichen dafür, dass sich die Burger King GmbH durch Rechtsanwalt Helmut Naujoks beraten lässt. Naujoks ist darauf spezialisiert, Menschen mit besonderem Kündigungsschutz, wie Betriebsräte, zu entlassen. Eine konstruktive Zusammenarbeit der Geschäftsführung der Yi-Ko Holding mit den Betriebsräten, die ihre verantwortungsvolle Arbeit als Arbeitnehmervertretungen ohne Einschränkungen ausüben wollen, sieht anders aus. Yildiz muss auch hier eine Kurskorrektur vornehmen, da der Konflikt sonst weiter eskalieren wird“, fordert Rosenberger. „Sonst droht auch ein noch größerer Imageschaden für die Marke Burger King."

Also für mich bekennt sich die NGG sogar dazu, durch Aktionen wie zB. die gezielte Medienkampagne Einfluss nehmen zu wollen. Das ist eines der Hauptprobleme, weil viele Quellen dadurch gar nicht neutral und solide recherchiert sein können, da sie im Rahmen dieser Aktionen verfasst wurden. Die NGG hat eindeutig die Medien als Mittel des Arbeitskampfs entdeckt. Und ich persönlich halte es für sehr zweifelhaft, wenn jemand den Anwalt der Gegenseite öffentlich so breit angelegt diffamiert. Die Wikipedia sollte dem keinen Raum geben. Es geht bei den Personen auch nicht nur um Relevanz, sondern auch die Vertretungskompetenz. Frau Rosenberger ist nicht relevant für Wikipedia, aber sie kann die NGG vertreten. Ansonsten am Rand, ich bin seit 25 Jahren in den jeweiligen Gewerkschaften meiner Arbeitsgebiete, ist also nicht als Bashing von denen gemeint.Oliver S.Y. (Diskussion) 20:28, 24. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

(Wie immer mit ein wenig Verzögerung): Oliver mit der Bewertung der Artikel in Qualitätsmedien als Teil der Medienkampagne der Gewerkschaft zu beschreiben ist POV. Eine gute Zeitung wird entsprechend gegenrecherchieren ;) Von daher sind Artikel in Zeitung durchaus als Grundlage heranzuziehen. Eine Diffamierung der Gegenseite findet aus meiner Sicht nicht statt. Wer mit Vorwürfen wie "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschleichen" etc. arbeitet, braucht sich nicht zu wundern, dass ein leichter Wind in seine Richtung weht ;) Aber wie bereits vorher geschrieben: Nehmen wir den Inhalt des Kastens als einen Absatz in den Artikel auf und streiten nicht um des Kaisers Bart. --Markus S. (Diskussion) 19:04, 27. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Wallraff

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spiegel.de 11:14, 29. Apr. 2014 (CEST) (nicht signierter Beitrag von 93.233.117.62 (Diskussion) )

Danke für den Hinweis. Nachdem Burger King ja schon gesperrt ist, wird sich hier sicher auch bald wieder einiges tun. Der SPON-Artikel beschreibt ganz gut, warum derartige Reportagen nicht als Quellen geeignet sind. Sie beruhen auf der Arbeitsweise von GW, die durch persönliches Erleben und Darstellung einzelner Mißstände geprägt sind. Da die Serie mehr als eine Folge hat, würde ich vorschlagen, dies als Serie in einem Artikel zu beschreiben, oder in dem Personenartikel. Von hier aus wird dann dorthin verlinkt. Erscheint mir aktuell als sinnvollste Lösung, da die Relevanz der Vorwürfe zweifelhaft ist, und WP:NPOV in beiden Richtungen gilt. Und ja ich hab in solchem Betrieb auch mal gearbeitet, kenne also dieses "Umetikettieren". Das hat nichts mit dem deutschen Lebensmittelrecht oder verdorbenen Lebensmitteln zu tun, sondern eher mit einem Verstoß der BK-internen Qualitätsregeln. Und was die Hygene angeht, so ist da der Faktor Mensch sprich Mitarbeiter das Hauptproblem, denn so stark ein Arbeitgeber bzw. Manager Druck machen, es liegt immer in der eigenen Verantwortung, wie zB. sich die Zeit zum Umziehen zu nehmen. Und Fäkalkeime auf den Lebensmitteln sprechen eindeutig gegen mangelhafte individuelle Sauberkeit, da die Reinigungsmöglichkeiten standardmäßig in jeder Einrichtung vorhanden sind. Aber dazu wird Yiko sicher selbst demnächst Stellung nehmen, und das gehört dann Beides zusammen, so wie hier aktuell die Stimmung ist.Oliver S.Y. (Diskussion) 12:34, 29. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Oliver S.Y. hast du was mit der Yi-Ko Holding zu tun? Also das was du so schreibst, wie sehr du diese Firma verteidigst... Ist echt unfassbar für mich! (nicht signierter Beitrag von 188.99.163.203 (Diskussion) 02:00, 30. Apr. 2014 (CEST))Beantworten

Hallo! Nein hab ich nicht, wie an anderer Stelle schon geschrieben bin ich gelernter Koch, und kenne mich darum etwas mit dem deutschen Lebensmittelrecht, dem Berufsalltag in der Gastronomie und durch ein Quartalsintermezzo in der Systemgastronomie mit den Handbüchern und dem Selbstverständnis dieser Ketten aus. 4 Stunden alte Tomaten sind nicht "schlecht", genauso wie die Burger nach dem Ablauf der Zeit nicht schlecht sind, sondern nur nicht mehr dem Firmenstandard von BK entsprechen. Das hat aber weder was mit BK noch Yiko zu tun, sondern sind Branchenprobleme. Worum es mir geht ist der Ruf der Wikipedia als objektive Wissensplattform und nicht Meinungsmacher. Dabei gehts vor allem darum wo über ein Thema geschrieben wird, und auf welcher Basis. SPON ist da zwar meist das Aktuellste, worauf viele setzen, aber siehe WP:WWNI, wir wollen ja eben gerade kein Newsticker sein, sondern mit Abstand das Wesentliche weitergeben. Bitte dazu auch [5] lesen. Die Ausgewogenheit entsteht durch die Darstellung aller Fakten. Im übrigen halte ich den Job des Verteidigers in jedem System für unabdingbar. Richter und Ankläger gibts immer genug, und angesichts der aktuellen Stimmung ist nicht zu erwarten, daß ein Yiko-Account hier eine Chance bekommt.Oliver S.Y. (Diskussion) 10:08, 30. Apr. 2014 (CEST) Übrigens das mit den Reinigungsproblem hat Wallraff selbst schon vor 30 Jahren in seinem Buch "Ganz unten" beschrieben. Es hat sich viel getan, aber Gastronomie ist nunmal eine Siffwelt, vor der die Gäste lieber die Augen verschließen. Denn wenn man einen Burger für 2 Euro kauft, und dabei die höchsten Standards erwartet, sollte der gesunde Menschenverstand einem sagen, das da irgendwo gesparrt wird. Und jeder der will, kann sehen, daß die selben grünen Männchen die Klos putzen, und die Burger zusammensetzen. Was ja erstmal auch nicht so schlimm ist. Warum? Vernünftigerweise hält man sich an den Reinigungsplan, der die Händedesinfektion zum Abschluss beinhaltet. Ein größeres Problem liegt allgemein darin, daß Personal nach dem WC-Gang sich nicht ausreichend reinigt, oder wenn es mit dem normalen Restmüll zu tun hat. Das weiß das Team dort sicher auch, aber macht sich nicht so gut als Sensation. Übigens auch altbekannt, daß wir alle gerade vor den größten Keimschleudern sitzen, unseren Tastaturen. Eine Keimprobe davon reicht für ne Doktorarbeit, nur da es unsere Keime sind, haben wir die negativen Reaktionen schon lange überwunden.Oliver S.Y. (Diskussion) 10:13, 30. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
Hallo Kollege Oliver S.Y., ich kann ein mulmiges Gefühl angesichts des polemischen Stils der Reportage mit den üblichen Peinlichkeiten (Tomaten-Alarm) durchaus nachvollziehen. Es bleibt aber ein Kern inhaltlich relevanter Kritik, und (nur) der findet Eingang in den Artikel, weil er auch entsprechend von weiteren Medien rezipiert wurde. Die (Gammel?)-Tomaten werden im Artikel nicht erwähnt. Grüße, --JosFritz (Diskussion) 11:44, 1. Mai 2014 (CEST)Beantworten
BTW: Für 6,50 die Stunde Scheiße wegmachen, versiffte Tische reinigen, Müll wegbringen, putzen und Burger braten, da kann man bei Kleinigkeiten wie Händewaschen schon mal vergesslich werden. Ich würde sagen, die Vergesslichkeit verhält sich reziprok zur Lohnhöhe. Hire-and-Fire verursacht halt schon mal Durchfall. --JosFritz (Diskussion) 11:52, 1. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Die Überarbeitungen seit dem "Wallraff"-Bericht hat nicht wirklich zur Verbesserung des Artikels beigetragen. Einen Großteil dessen gehört in den Artikel Systemgastronomie und nicht hierher. Hier zeigen sich nur die Symptome des Systems. Was die arbeitsrechtlichen Auswüchse/Angelegenheiten angeht, bestand durch den Abschnitt Kritik schon ein passender Ort um dies unter zu bringen. Zum eigentlichen Unternehmen Yi-Ko Holding ist nichts substantielles hinzugekommen.
Merke: Nicht jede Sau, die durchs Dorf getrieben wird, ist auch wirklich wichtig ;) --Markus S. (Diskussion) 09:32, 2. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Tja, Markus, das war wohl ´ne Fehleinschätzung... ;) Grüße, --JosFritz (Diskussion) 00:26, 6. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Bundesanzeiger

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Warum gibt es zur Yi-Ko Holding keinen Eintrag im Bundesanzeiger? --Marsupilami (Disk|Beiträge) 00:55, 3. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Konnte mir inzw. die Frage vermutlich schon selbst beantworten. Das Unternehmen gibt es wohl erst seit der Übernehme (3. Mai 2013) der 91 Restaurants oder kurz vorher. Siehe [6]. --Marsupilami (Disk|Beiträge) 01:01, 3. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Unternehmensregister.de: Neueintragung vom 10. April 2013; seitdem nur eine Veränderungsmitteilung vom 19. April 2013. ;-) LG --GUMPi (Diskussion) 09:50, 3. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Wallraff bekam Honorare von McDonald's

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„Der Enthüllungsjournalist Günter Wallraff hat die Restaurantkette Burger King hart kritisiert. Nun stellt sich heraus, dass er mit Konkurrent McDonald's zusammenarbeitet hat.“

--Marsupilami (Disk|Beiträge) 21:34, 11. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Na ja, da wird aber eine Menge hinein interpretiert, vielleicht mal eine etwas ausgewogener Darstellung lesen. --Grindinger (Diskussion) 13:31, 14. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Ich sach ma so: Wenn VW einen Mechaniker-Detektiv bezahlt, damit der die Schwachstellen am Toyota findet, und der Mann wird fündig und ruft seinen Kumpel bei RTLPlus an und macht eine Sendung über schlechte Bremsen des Toyota, dann bleiben die Schwachstellen ja immer noch die Schwachstellen. Was auch einschließt, dass man den Auftraggeber und seine Interessenlage natürlich nennen kann und soll, wenn man sie, die Interessenlage, kennt. So geht Kapitalismus nun mal. --Delabarquera (Diskussion) 15:17, 19. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Kündigung der Franchiseverträge

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habe eben den Abschnitt eingefügt, bekomme aber den Referenzlink nicht hin, teilweise weil bei mir dauernd das Telefon klingelt, teilweise weil mein Rechner abraucht. Bitte fixen, wer kannn. Für einen Hinweis, was ich falsch gemacht habe bzw. wie es richtig geht wäre ich dankbar. --Personaldisponent (Diskussion) 11:13, 19. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Grundsätzlich finde ich die Rechtschreibung/Grammatik des Artikels unterdurchschnittlich, vielleicht kann da ja mal jemand mit ein wenig Ahnung drübersehen... Gruß konseins (nicht signierter Beitrag von 91.39.10.146 (Diskussion) 12:21, 19. Nov. 2014 (CET))Beantworten

Ich habe den Abschnitt mal ein bisschen überarbeitet. Hoffe, dass das so passt. --W.E. Disk 13:29, 19. Nov. 2014 (CET)Beantworten


Hier die ausführliche Pressemitteilung zur sofortigen Kündigung aller Franchiseverträge mit Yi-Ko Holding auf burgerking.de als .pdf:

http://www.burgerking.de/de/website/documents/press/burger_king_europe_kuendigt_franchisevertraege_mit_yi_ko_holding.pdf

--141.84.254.4 13:51, 19. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Für den Artikel bitte möglichst keine Primärquellen verwenden. --W.E. Disk 14:00, 19. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Diese BEIDEN Infos sollte doch unbedingt noch mit rein: http://www.rtl.de/cms/news/rtl-aktuell/nach-erneuter-team-wallraff-recherche-burger-king-kuendigt-franchisenehmer-yi-ko-holding-429ae-51ca-16-2122570.html http://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/lueneburg_heide_unterelbe/Stader-Betreiber-wehrt-sich-gegen-Burger-King,burgerking118.html

Yildiz & Kolobov

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"Das Unternehmen ist ein 50/50-Joint-Venture zwischen dem Türken Ergün Yildiz und dem Russen Alexander Kolobov." Wäre es jetzt nicht an der Zeit, den beiden Herren einen Artikel zu widmen? Wer kennt sich aus? Woher kennen die beiden sich? Welche Schulbildung haben sie genossen? Und überhaupt ... --Delabarquera (Diskussion) 15:11, 19. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Nein. --Ktesias (Diskussion) 23:06, 19. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Ja. --Eppelheim (Diskussion) 08:55, 20. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Nein--Personaldisponent (Diskussion) 08:56, 20. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Wenn du dir unsicher bist, ob die relevant sind, frag beim Relevanzcheck nach, aber doch nicht hier, wo nur abwechselnd Ja oder Nein geschrieben wird... --BHC (Disk.) 16:04, 20. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Bitte hier diskutieren. --112.198.90.26 16:23, 20. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Um ehrlich zu sein -- so hoch, wie der "Relevanzcheck" hängt, wollte ich die Sache gar nicht hängen. Außerdem bin ich Bürokratie-Allergiker und kriege bei Wörtern wie Relevanzcheck Hautausschlag. Vor allem, weil ich nicht weiß, ob da denn die Durchblicker vom Dienst zugange sind, die mit dem besonders empfindlichen Relevanz-Organ, oder wie das gehen soll. Und hier = hier, bei einem verwandten Eintrag, kann man auch mehr dazu schreiben, wenn man möchte. Auch wenn natürlich ein Ja ein Ja und ein Nein ein Nein ist. Hat doch seinen Charme. (Ich hab mich zum "Relevanzcheck" kurz hingetraut und unter Atemnot einen Verweis gesetzt.) --Delabarquera (Diskussion) 16:57, 20. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Aktuelles von der Recherche-Front: heute in einem BK von Yi-Ko im Osten des Ruhrgebiets gewesen. Keinerlei Hinweis an die Kunden, was da im Hintergrund gerade für ein Krimi läuft. Regulär hätten die ja schon alle Burger-King-Logos durchstreichen müssen, wenn denn sie brav lizenztreu gewesen wären, oder..?... Das einzige, was auf Außergewöhnliches hindeutete, waren PC-gedruckte Zettel an den Kassen, dass man momentan keine EC-Kartenzahlungen machen könne. Anscheinend, womöglich läuft dann das Geld bei Burger King Deutschland ein, und nicht bei Yi-Ko. - AxelKing (Diskussion) 01:19, 21. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Auf Gewinne im Ausland zugreifen

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Im Artikel steht: "Ein Rechtsanwalt erklärte, dass es aufgrund der verschachtelten Firmenstruktur von Deutschland aus praktisch unmöglich sei, auf die über Zypern und die Virgin Islands weitergereichten Gewinne der Yi-Ko Holding zuzugreifen". Die Aussage bedarf m.E. weiterer Erläuterungen. Warum würde jemand im Wege der Pfändung auf die durch Gewinnabführungsverträge verursachten Geldflüsse zugreifen wollen? Für eine erfolgreiche Pfändung ist es nicht notwendigerweise erforderlich, dass die gepfändete Bude überhaupt Gewinn macht. Man kann auch an die "Substanz" ran. Dann ist es völlig Wumpe, ob da anderweitig noch Geld ins Ausland abfließt. Also: Was für ein Manöver hat der Rechtsanwalt da versucht? --Echoray (Diskussion) 21:24, 21. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Transkription

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Ich habe Schokoladniza in Schokoladnitsa umgeändert, weil das "z" zu leicht als weiches "s" gelesen wird. Stephanie (nicht signierter Beitrag von 80.128.30.176 (Diskussion) 19:27, 22. Nov. 2014 (CET))Beantworten

Geschäftsführung, Beteiligungsverhältnisse, Staatsangehörigkeit

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Einsicht beim Registergericht Tostedt Blatt HRB 203903 und Gesellschafterliste: Nicole Gottschalk wurde nie als Geschäftsführerin eingetragen, unmittelbarer Yildiz-Nachfolger als GF war Stummel. Kolobov ist selbst nicht mehr Anteilseigner, sondern die vermutlich ihm gehörende Caronada Holding Limited mit Sitz im (für Steuersparer besonders sonnigen) Zypern. Yildiz war bei den notariellen Anmeldungen zum Handelsregister durch "Personalausweis" ausgewiesen. Wenn dieser kein deutscher Perso ist, erwähnt dies der Notar im Beglaubigungsvermerk. Yildiz ist also aller Wahrscheinlichkeit nach nicht oder nur Türke. Die im Artikel zitierte Quelle spricht auch nicht von „Türke“, sondern von „türkischstämmig“ - ich würde das ganz rauslassen, da sich beim Namen Ergün Yildiz ohnehin jeder denken kann, dass da eine andere Familiengeschichte dahinter steht als bei einem Josef Maria Krumbichler --Feliks (Diskussion) 08:37, 25. Nov. 2014 (CET)Beantworten

+1 --Ktesias (Diskussion) 14:47, 26. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Auf Türke wurde am 19.11.2014 geändert. Vorher war immer die Rede von einem "türkischstämmigen Deutschen". Und der Name Yildiz könnte auch aus Bulgarien etc. kommen ;) --Markus S. (Diskussion) 07:06, 8. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Wikipedia ist kein Newsletter

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Hallo! Diesmal keine Kritik an einzelnen Formulierungen, sondern nur der Hinweis auf WP:NPOV hinsichtlich der Ausgewogenheit, und WP:WWNI hinsichtlich der Verwendung von aktuellen Zeitungsmeldungen. Das hier soll die enz. objektive Darstellung des Unternehmens sein. Schon die Bezeichnung Kritik und der Umfang dieses Abschnitts spottet jeder Beschreibung. Die Detailfülle erinnert an ein Klatschplatt, nicht an wirtschaftsnaher Berichterstattung. Vieleicht einfach mal vergleichen, was wirklich vom Unternehmen berichtet wird, und was Wertungen und Meinungen Dritter sind. Das RTL hier mehr Platz eingeräumt wird als dem Handelsregister und Bundesanzeiger, sollte die Fehlentwicklung deutlich machen.Oliver S.Y. (Diskussion) 15:15, 26. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Ich wage übrigens die Vorhersage, daß wir in einem Jahr hier einen Text stehen haben ala: "Nach mehreren Reportagen des TV-Senders RTL kündigte Burger King der Holding im November 2014 den Franchisevertrag. Die Lizenz wurde auch im folgenden Rechtsstreit nicht wieder erteilt, sodaß die GmbH im ... Insolvenz anmeldete und die Mitarbeiter entließ". Auch bezweifel ich irgendwie, daß wirklich alle Restaurants der Yi-Ko gehören. Einige befinden sich in Mietobjekten.Oliver S.Y. (Diskussion) 15:53, 26. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Hallo Oliver, über eine Insolvenz der verbliebenen Restaurants brauchen wir nicht zu spekulieren. Dies wird uns die Zukunft zeigen ;) Der Imageschaden für Burger King wird den kurzfristigen Profit durch den Verkauf der eigenbetriebenen Restaurants locker überschreiten. Mal schauen was AHGZ und Co hierzu schreiben ;) --Markus S. (Diskussion) 07:12, 8. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Detail: die zwei ursprünglichen Yildiz - ...

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Restaurants sind übrigens laut Stern dieser Woche weder Teil der ehemals 91 von Burger King übernommenen noch der 89 gekündigten Yi-KO-Restos gewesen. Die zwei norddeutschen Restaurants laufen weiter separat und sind auch nicht seitens Burger King gekündigt. - AxelKing (Diskussion) 12:05, 29. Nov. 2014 (CET)Beantworten

KRG Foodservice – Raider heißt jetzt Twix

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Das „Neue Stader Wochenblatt“ berichtet in seiner heutigen Ausgabe (Jens Dammann: Namensänderung bei „Burger King“: Stader „Yi-Ko Holding“ heißt nun „KRG Foodservice“. In: Neue Stader Wochenblatt, 25. März 2015, Nr. 13, 46. Jg., S. 24. Link: [7]), dass die „Yi-Ko Holding“ laut Handelsregister seit rund zwei Wochen unter dem neuen Namen „KRG Foodservice“ firmiert. Ich halte dies für eine wichtige Information für den Artikel. Inwieweit auch das Lemma entsprechend angepasst werden sollte, kann ich nicht beurteilen – in jedem Fall sollte der neue Name aber am Artikelanfang aufgeführt werden. Vielleicht mag das jemand sinnvoll einarbeiten. --Ktesias (Diskussion) 21:35, 25. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Nix gegen das Stader Wochenblatt, aber das stand auch schon in der Wirtschaftswoche und anderen Zeitungen. Also Einbau sicher richtig, Frage ist, ob schon jetzt das Lemma (samt Einleitung) verändert gehört. Schließlich kennt man die GmbH nur unter Yiko, und ob der neue Name wirklich zum Neuanfang hilft, oder nur eine Etappe auf dem Weg zurm "Ehemaligen Unternehmen", ungewiss.Oliver S.Y. (Diskussion) 21:51, 25. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Oliver, schwafel nich; neuer Name = neues Lemma, so einfach ist das. Für Wiki-Langschläfer gibt's 'ne Weiterleitung - das reicht und ist gut so. Hier die Originalmeldung der WiWo: http://www.wiwo.de/unternehmen/dienstleister/franchise-nehmer-bei-burger-king-skandal-filialbetreiber-yi-ko-hat-sich-umbenannt/11533232.html 80.187.106.177 02:17, 26. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Ja, und was für eine anonymes Schwafelwerkzeug bist Du, liebe IP? Unser Grundprinzip lautet "Der Artikeltitel muss korrekt wie gängig sein." - und ich bezweifel hier stark, das "gängig" für die KRG erfüllt ist. Ihr müsst mich ja nicht mögen, aber wer sich hier durch Klugscheißen und Anpflaumen profilieren will, sollte wenigstens die Projektregeln kennen.Oliver S.Y. (Diskussion) 11:39, 26. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Kolobov darf weitermachen: jetzt als Schloss Burger GmbH

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http://www.tagesschau.de/wirtschaft/burger-king-117.html http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/lizenzentscheidung-burger-king-arbeitet-weiter-mit-russischem-investor-1.2504107 http://www.wiwo.de/unternehmen/dienstleister/burger-king-84-filialen-gerettet-mitarbeiter-koennen-aufatmen/11860322.html (nicht signierter Beitrag von 176.4.9.145 (Diskussion) 16:03, 2. Jun. 2015 (CEST))Beantworten

Tja dann ist wohl die nächste Verschiebung notwendig ;) Weitere Nachrichten: Spiegel online, AHGZ. Im Bundesanzeiger ist noch nichts vorhanden. Von daher bitte keine Aktionitis. --Markus S. (Diskussion) 07:10, 3. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Durchaus eine (Aufräum-)Aktion angesagt wäre im veralteten Kapitel "Yi-Ko Holding" des Hauptartikels Burger King. Siehe die Anmerkungen dazu auf dessen Diskussionsseite. (nicht signierter Beitrag von 176.0.83.36 (Diskussion) 23:40, 3. Jun. 2015 (CEST))Beantworten

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GiftBot (Diskussion) 12:27, 10. Feb. 2016 (CET)Beantworten