Diskussion:Länderticket

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von LokleitungRN in Abschnitt Rheinland-Pfalz
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Länderticket“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Gültigkeit Niedersachsen-, S-H-, M-V-Ticket[Quelltext bearbeiten]

Die Ländertickets für Niedersachsen, Schleswig-Holstein und MV sind laut www.bahn.de und HVV (http://www.hvv.de/fahrkarten/anschlussfahrten-umland/laender-ticket/) nur im Großbereich Hamburg gültig. Ausgeschlossen sind demnach alle Busse im Umland, also in Niedersachsen (mit Niedersachsen-Ticket) beispielsweise Stadtbusse in Lüneburg oder in Schleswig-Holstein (mit Schleswig-Holstein-Ticket) in Pinneberg. Die Aussage gültig im Großbereich Hamburg und in allen Tarifzonen in Niedersachsen ist demnach falsch. Oder gibt es dazu andere Informationen? --129.70.98.248 13:56, 27. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Es gibt dazu unterschiedliche Aussagen, siehe z.B. http://regiobus.typo3.vision-connect.de/290.html . Andererseits ist Deine Aussage ohnehin nicht ganz nachvollziehbar, da Pinneberg zum Großbereich Hamburg des HVV zählt, muss dort das Niedersachsen-Ticket eigentlich gelten - aber was der Schlenker zum Schleswig-Holstein-Ticket da soll, erschließt sich mir nicht ganz. --Hmwpriv 14:03, 27. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Pinneberg war falsch gewählt, es geht um Städte wie Kaltenkirchen oder Lauenburg außerhalb des Großbereichs. Vermutlich wird hier in Bussen auch der Schleswig-Holstein-Tarif angewendet (?) und das Schleswig-Holstein-Ticket ist deshalb gültig; nicht jedoch das MV-Ticket (dies gilt für Zugfahrten über Büchen, aber z.B. in Aumühle außerhalb des Großbereichs nicht in Bussen).
Auf der angegebenen Seite „regiobus“ steht nur HVV (Hamburg) ...
Moin moin aus Nordniedersachsen! Die Aussage "gilt auch in allen HVV-Tarifzonen in Niedersachsen" ist falsch, deswegen nehme ich sie raus. Ich weiß nicht woher diese Info stammt und konnte auch keine Quellen finden, die diese Aussage tätigen. Alle Quellen sagen mehr oder weniger einheitlich, dass das Niedersachsen nur im HVV-Großbereich gilt. D.h. wie bereits erwähnt sind z.B. sie Stadtbusverkehre in Lüneburg oder Buchholz nicht nutzbar. In Pinneberg gilt es (da noch Großbereich), in Lauenburg oder Kaltenkirchen dagegen nicht mehr. 93.213.32.81 22:47, 20. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Geschichte[Quelltext bearbeiten]

Man sollte bei jedem Länderticket auch angeben, seit wann es angeboten wird. 134.28.25.205 19:15, 19. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Freifahrt für Hunde in NRW[Quelltext bearbeiten]

Das SchöneTagTicket NRW ist ein fest in den NRW-Tarif eingebundenes Angebot - also kein Angebot der DB. Im NRW-Tarif können - wie auch bei allen neun Verkehrsverbünden dieses Bundeslandes - Hunde kostenlos mitgenommen werden. (NRW-Tarif, Tarifbestimmungen Punkt 9.3: http://www.fachportal.nahverkehr.nrw.de/pdf_nrwt/tbest_080615.pdf ). --129.70.6.23 12:15, 6. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Niedersachsen-Ticket bis Münster[Quelltext bearbeiten]

Betr. Besonderheit Niedersachsenticket Seit etwa einem Jahr gilt das Niedersachsenticket auch im RE 15 (Münster-Emden) zwischen Münster und Rheine (nicht in anderen Zuglinien zwischen diesen beiden Bahnhöfen). Helmut helmut.agnesson@web.de (nicht signierter Beitrag von 128.176.114.147 (Diskussion | Beiträge) 08:55, 22. Jul 2009 (CEST))

Hierfür lässt sich keine Quelle finden. Das Niedersachsen-Ticket ist nur bis Rheine gültig (gehört bereits zu NRW). Andere Informationen bitte mit Quellangabe nachweisen. --129.70.6.250 09:24, 20. Jan. 2010 (CET)Beantworten
Siehe hier, Abschnitt 4. --Global Fish 12:58, 20. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Das ist eine äußerst seltsame Regelung. Damit werden Fahrgäste aus Bielefeld, die die durchgehenden Züge des RE 70 (Bielefeld–Braunschweig) nutzen, benachteiligt. Zuzahluing ab Bielefeld → keine Zuzahlung ab Münster Richtung Niedersachsen, wobei die Strecke Münster–Rheine erheblich länger/ teurer ist bzw. wäre als Bielefeld–Löhne. Viele Grüße an die DB!--129.70.6.122 10:41, 23. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Aneinanderreihung von Ländertickets[Quelltext bearbeiten]

@IP: das Aneinanderreihen von DB-Ländertickets ist ausdrücklich erlaubt, stellvertretend hierfür die Bestimmungen des Baden-Württemberg-Tickets:

"Für Fahrten mit einem angrenzenden Länder-Ticket in dessen Geltungsbereich bzw. in den Geltungsbereich des Baden-Württemberg-Tickets/Baden-Württemberg-Tickets Sin-gle hinein entfällt das Lösen von Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahr-planmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich. Angrenzende Länder-Tickets im Sinne dieser Bestimmungen sind - Bayern-Ticket, Bayern-Ticket Single, Bayern-Ticket Nacht - Hessenticket - Rheinland-Pfalz-Ticket, Rheinland-Pfalz-Ticket Single - Saarland-Ticket, Saarland-Ticket Single"

Quelle: http://www.bahn.de/regional/view/mdb/pv/pdf/regional/allgemein__berregional/l_nder_tickets/agb_ab_20091213/MDB70345-bawue_ticket_bawue_ticket_nacht_20091213.pdf

MfG Firobuz 19:41, 18. Jan. 2010 (CET)--Beantworten

Hessenticket[Quelltext bearbeiten]

Bitte den Leser nicht gleich schon im Kopftext mit den Details zum Hessenticket überfallen, das kann man - wenn überhaupt - auch im entsprechenden Unterkapitel ausführen. Ansonsten die Wikipedia bitte nicht mit den Beförderungsbestimmungen von Verbund ABC oder Bahnunternehmen XY verwechseln, Danke! Firobuz 19:49, 18. Jan. 2010 (CET)--Beantworten

Ich habe da mal was geschrieben, so ganz ohne Besonderheiten erschien es mir etwas zu dünn. --Hmwpriv 07:45, 19. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Welchen Nährwert hat die Aussage, die Fahrradmitnahme wäre vor 9 Uhr nicht zulässig? Das gilt ja wohl wenn Mo-Fr, wo das Hessenticket sowieso nicht gültig ist. Die Quelle gibt es nicht mehr, die hilft also nicht weiter.217.110.209.235 16:20, 30. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Baden Württemberg Ticket und Hunde[Quelltext bearbeiten]

In Baden Württemberg fahren Hunde mittlerweile auch kostenfrei mit (bzw. zählen als zusätzliche Person)

http://www.bahn.de/regional/view/regionen/bawue/freizeit/bawue_ticket.shtml

(Weiß zufällig jemand seit wann das so ist? hab mich da letzt nämlich erst aufgeregt als ich für meinen Hund 2 Tickets kaufen musste und der Hund damit teurer war wie meine Fahrt) --91.89.1.176 13:05, 11. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Hunde können nur beim Hessen- und NRW-Ticket kostenfrei mitgenommen werden. Für alle anderen Länder gibt es seit spätestens Dezember 2010 eine neue Regelung, die erwachsene Reisende mit Hunden gleichsetzt !! „Hunde werden für die Berechnung der Teilnehmerzahl wie ein Erwachsener behandelt. Nehmen Sie mehr als zwei eigene Kinder/Enkel mit, kann nur ein Erwachsener durch einen Hund ersetzt werden.“ (Angebotskonditionen der DB, www.bahn.de - man stelle sich das bildlich vor, der Hund ersetzt einen Erwachsenen und erhält seinen Fensterplatz !). Ein Hund reist also keinesfalls kostenlos mit, sondern kostet 3€ bis 8€ je nach Personen-/Kinder-/Hundezahl. Mit Single-Tickets können keine Hunde mitreisen, also ist in diesem Falle das 5-Personen-Ticket nötig (der Hund kostet dann 8€). Mitnehmen kann man demnach bis zu 4 Hunde - außer man hat 3 Kinder, dann geht nur ein Hund (da ist dann also 1 Hund = 1 Kind) ...--129.70.6.80 16:29, 22. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Verringerung der Gruppengröße[Quelltext bearbeiten]

Die Angebotskonditionen der DB (unter www.bahn.de) enthalten folgende Regelung (Beispiel Grundpreisticket S-H): „Beim Schleswig-Holstein-Ticket ist eine Erweiterung der Gruppengröße oder ein Austausch der Personen nach Fahrtantritt nicht zugelassen.“ Anders sieht das in den Beförderungsbedingungen aus: Punkt 3.1.5 : „Die Anzahl der gemeinsam reisenden Personen muss beim Kauf der Fahrkarte angegeben werden. Im Falle von Reisen gemäß Nr. 3.1.2 ist lediglich die Anzahl der Erwachsenen anzugeben. Nachträgliche Änderungen (Ergänzungen oder Streichungen) sind nicht möglich. Außerdem Punkt 6.2: Durch nachträgliche Änderung des eingetragenen Namens und/oder der Personenzahl und/oder des Geltungstags wird ein Quer-durchs-Land-Ticket ungültig.“ (also Änderung auch durch Verringerung!). Soll durch die Umwandlung von Pauschalangeboten für bis zu 5 Personen in Grundpreistickets gleichzeitig eine Verschärfung eingeführt werden, die eine Verringerung der Teilnehmerzahl verbietet und damit die Nutzungsmöglichkeiten und Attraktivität der Tickets einschränkt ? --129.70.6.59 17:04, 6. Jan. 2011 (CET)Beantworten


Eine Verringerung der Gruppengröße ist kein Problem, nur vergrößern darf man die Gruppe nicht. Selbst der Austausch von Personen ist möglich, da nur die Person mit der weitesten Strecke seinen Namen eintragen muss und zudem keine Verpflichtung besteht, das alle Personen am gleichen Bahnhof ein- oder aussteigen. Selbst die Pflicht, das ein Name auf der Karte stehen muss, wird oft durch andere Verkehrsunternehmen, bei denen die Ländertickets gelten, unterlaufen, indem auf den verkauften Tickets das Namensfeld fehlt und die Karte manchmal so klein oder vollgedruckt ist, das eine Namenseintragung gar nicht erst möglich ist. Ich musste auf meinen in Trierer Stadtbussen gekauften Rheinland-Pfalz Tickets noch nie meinen Namen eintragen wegen Platzmangels. Deswegen kann ich die Tickets auch problemlos an jede x-beliebige Person weitergeben, wenn ich sie nicht mehr brauche ;-) --77.13.135.29 16:49, 11. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Der Austausch von Personen ist tariflich explizit verboten. Ist oben schon zitiert. Dass das - mit Ausnahme der auf dem Ticket namentlich genannten Personen - kaum überprüfbar und in der Praxis kein Problem ist, steht auf einem anderen Blatt. Die Verringerung der Teilnehmerzahl ist explizit erlaubt, deswegen soll ja der mit der weitesten Fahrstrecken seinen Namen eintragen.--Global Fish 18:22, 11. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Familienregelung[Quelltext bearbeiten]

Die Familienregel (freie Mitnahme eigener Kinder) gilt für DB-Ländertickets bereits seit längerem. Ein Zusammenhang mit der Einführung der neuen Grund-/Aufpreislogik sehe ich daher als nicht gegeben an. Die Auswirkungen der alten Regel - mit bisher nur Gültigkeit für Pauschaltickets bis zu 5 Personen - auf die neue Logik sind allerdings gravierend: jetzt fahren 2 Erwachsene + Kinder zum Preis von zwei Personen (Grundpreis + einmal Aufschlag), bisher war der Pauschalpreis für 5 Personen erforderlich. Also eine erhebliche Preisreduzierung. Die mehrfachen Korrekturen von Hmwpriv („im Gegenzug ...“) müssen mit einer ausreichenden Quelle nachgewiesen werden. Die beschriebenen Auswirkungen könnten bei der Genehmigung der neuen Preislogik durch die Länder eine Rolle gespielt haben, die Formulierung „im Gegenzug“ erscheint mir jedoch trotz allem nicht zutreffend.--129.70.6.170 17:26, 23. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Irgendwie liegt hier ein grundlegender Irrtum vor: Bei den meisten (oder sogar allen?) Ländertickets galt bei der Einführung die 5-Personen-Gruppe und Familienkinder wurden nicht berücksichtigt sondern zählten als Mitfahrer. Später folgte bei einigen, bei weitem aber nicht allen, Ländertickets eine Single-Version, auch hier ohne Familienkinder. Der große Umschwung mit einer Differenzierung nach Personenzahlen ist übrigens auch noch nicht in allen Ländern vollzogen. Wenn aber nur die Formulierung „im Gegenzug“ stört, sollte sich eine Lösung finden lassen, wobei dies rein inhaltich aber vollkommen richtig ist. Meck-Pomm und Schleswig-Holstein haben zum letzten Tarifwechsel genau diesen Paradigmenwechsel vollzogen, ebenso RLP, was also soll am Gegenzug falsch sein? Wie viele Werbeplakate der Bahn oder alte und neue Tarifbestimmungen als Quelle und Beleg werden benötigt? --Hmwpriv 08:57, 24. Jan. 2011 (CET)Beantworten
Erstens hast Du überhaupt noch keine Quelle angegeben (zum Thema: wieviele Quellen denn wohl benötigt werden). Zweitens schreibst Du selbst „bei den meisten“ Ländertickets galt bisher die Familienregel nicht. Also ist die Frage offen, ob das „im Gegenzug“ geschah, denn der Einführungszeitpunkt der Familienregel für einzelne bzw. generell alle Ländertickets ist ungeklärt (da fehlt eben die Quelle für Deinen im Gegenzug). Es stört nicht nur die Formulierung, sondern jegliche Quelle für einen Zusammenhang zwischen dem „großen Umschwung “ - Differenzierung nach Personenzahl - und der Familienregel (die auch für die Pauschaltickets mit gleichem Wortlaut angewendet wird) fehlt. Also entweder Beleg oder getrennte Beschreibung: Einführung Familienregel und deren Auswirkungen auf die neuen Tarifkonditionen. Mir lediglich die Tatsachen zu beschreiben, welche Länder was wann eingeführt haben oder nicht, hilft nicht weiter. Ich habe diese Zusammenhänge schließlich im Text beschrieben und alle Tabellen entworfen/überarbeitet.--129.70.6.170 19:30, 24. Jan. 2011 (CET)Beantworten
Quellen sind kein Problem, schließlich gab es genug Werbematerialien für die Tickets bis hin zu großflächigen Plakaten, die letzte große Werbeaktion lief um den Jahreswechsel im Norden, als dort die Konditionen für das SH- und das MV-Ticket geändert wurden - und da ist die Kausalität eindeutig! Da mir die Sache aber zugegebenermaßen langsam lästig wird und ich nicht den Eindruck habe als ginge es hier um die Sache, werde ich den Vorgang dem Portal:Bahn vortragen, da ist sicher genügend Kompetenz versammelt. Kleine Anmerkung am Rande: Wer im Glashaus sitzt sollte bekanntlich nicht mit Steinen werfen - die meisten Deiner Aussagen sind ebenfalls ohne Quelle, daher vermögen sie auch nicht zu überzeugen ... --Hmwpriv 08:12, 25. Jan. 2011 (CET)Beantworten
Die Regelungen zur Kindermitnahme sind nicht neu. Siehe z.B.hier eine veraltete Seite zum Meck-Pomm-Ticket von 2008 (das Jahr steht auf der Seite drauf, auch die 2009 abgeschaffte Mehrtages-Fahrradkarte wird beworben). Kindermitnahme gibt es schon. --Global Fish 17:36, 25. Jan. 2011 (CET)Beantworten
Jein. Damals lautete die Variante bis zu 5 Personen oder Großeltern/Eltern mit eigenen (Enkel)Kindern, jetzt wäre es möglich bis zu 5 Personen (mit von der Personenzahl abhängigem Preis) und zusätzlich eigenen (Enkel)Kindern mitzunehmen, rein theoretisch könnte also jede der 5 Personen eigene (Enkel)Kinder mitnehmen. Dies stellt schon einen nicht unerheblichen Unterschied dar. --Hmwpriv 08:01, 26. Jan. 2011 (CET)Beantworten
Die Kurzfassungen waren früher und sind heute nicht eindeutig, aber die ausführlichere Fassung hier toppt das noch:
(Abschnitt 3 Fahrkarten): Ein Mecklenburg-Vorpommern-Ticket kann genutzt werden von
3.1.1 bis zu fünf gemeinsam Reisenden oder
3.1.2 Eltern und/oder Großeltern (max. 2 Erwachsene). Der Reisende ... kann dabei mit beliebig vielen eigenen Kindern bzw. Enkeln bis einschließlich 14 Jahren (sog. "Familienkinder") reisen.
Aber:
3.1.3 Familienkinder nach 3.1.2 ... werden ohne Fahrkarte uneltgeltlich befördert. Bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl werden sie nicht berücksichtigt.
Toll, nicht? 3.1.2 liest sich eindeutig so, als könne *nicht* jeder der 5 Personen eigene Kinder mitnehmen, ja, sogar, dass maximal 2 Erwachsene mitfahren dürfen. 3.1.3. verstehe ich gegenteilig.
Die einzig sinnvolle Interpretation wäre: wenn Kinder, dann max. 2 Erwachsene, aber dann reicht auch ein Ticket für zwei Personen aus.
Wirres Zeug, das alles.--Global Fish 11:29, 26. Jan. 2011 (CET)Beantworten
PS: Signaturreif ist der Satz:
Nehmen Sie mehr als zwei eigene Kinder/Enkel mit, kann nur ein Erwachsener durch einen Hund ersetzt werden.
Die Beförderungsbedingungen sind durchaus eindeutig, wenn auch schwer verständlich und in sich inkonsistent. Demnach können eigene (Enkel)Kinder mitgenommen werden, allerdings können dann maximal 2 Erwachsene mit einem Ticket fahren - andererseits muss aber von den Erwachsenen - eindeutige Regelungslücke - nur einer die (Groß)Elterneigenschaft besitzen, nicht einmal verwandt müssen sie sein, theoretisch können sogar beide Erwachsenen ihre jeweils eigenen (Enkel)Kinder mitnehmen. Vormals war die Regelung da eindeutiger. --Hmwpriv 08:49, 27. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Die „Familienkinderregelung“ ist weder auf SWT noch auf Ländertickets begrenzt, sondern es ist eine allgemein im DB-Preisssystem verankerte Regelung. Diese Regel war bereits vor der Umstellung (weg vom Pauschalangebot) bei den Ländertickets selbstverständlich und also vorhanden. Ausnahme sind und bleiben die Verbundangebote (sprich „hessenticket“). Ich habe noch die Städteverbindungen von 2009/2010, da steht die Regelung bei Ländertickets bereits drin. --129.70.6.252 19:39, 17. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Rheinland-Pfalz Ticket Nacht[Quelltext bearbeiten]

Man könnte im Text vielleicht noch erwähnen, das es ab 11.12.2011 eine Nacht-Ticket-Variante (18 Uhr bis 6 Uhr, Sa und So bis 7 Uhr) des Rheinland-Pfalz/Saarland Ticket gibt, das 4 Euro günstiger ist als das jeweilige "normale" Ticket. http://www.bahn.de/regional/view/mdb/pv/dbregio/ausfluege/rheinlandp/MDB98163-befoerdbed_rheinl_pfalz_saarl_2011.pdf --77.13.159.186 14:53, 12. Dez. 2011 (CET)Beantworten

BaWü Single[Quelltext bearbeiten]

Am Fahrkartenautomat habe ich das BaWü-ticket Single nicht angeboten bekommen, musste also das teurere für 2 Personen nehmen. Weiss jemand was dazu? --Itu 13:49, 18. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Preistabelle[Quelltext bearbeiten]

Es gab eine Erhöhung und irgendwie war irgendjemand unfähig seine Quellen richtig zu lesen(ich hoffe nicht ich). Beim Hessenticket gibts noch einen leichten Widerspruch. --Itu (Diskussion) 23:43, 16. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Hessenticket 2 Preise[Quelltext bearbeiten]

Die 2 Quellen geben immer noch einen unterschiedlichen Preis an. Ob das Hessenticket an VRN-automaten also 1€ teurer ist als bei der Bahn? Mit den Texten in den beiden Quellen ist das aber nicht leicht in Einklang zu bekommen. --Itu (Diskussion) 05:02, 19. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Das Hessenticket kostet seit dem Fahrplanwechsel 32 €, einen Preisunterschied zwischen Kauf am Automaten und am Schalter gibt es (bisher) nicht. Eine Quelle ist demnach nicht mehr aktuell. --Hmwpriv (Diskussion) 21:32, 21. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Wie schliesst du das aus? Die Quellen unterscheiden sich immer noch. Ich versuche dran zu denken mal am Automat zu schauen. --Itu (Diskussion) 20:50, 23. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Ich hatte eine Anfrage bei der Bahn gestellt, welche mit dem Ergebnis beantwortet wurde, dass der genannte Preis veraltet sei. Die Seite sollte mittlerweile aktualisiert sein. --Hmwpriv (Diskussion) 07:59, 25. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Niedersachsen-Ticket[Quelltext bearbeiten]

Der Geltungsbereich umfasst nach www.bahn.de/regional für die Westfalenbahn ab Dezember 2012 die Strecke "Melle–Bruchmühlen–Herford". Für die DB gilt als Geltungsbereich "Melle–Bruchmühlen–Löhne (Westf)–Minden (Westf)" jedoch nur für die RE 60/70. Der Streckenabschnitt Löhne−Herford ist nicht einbezogen, die Gültigkeit sogar für die Züge von DB-Regio-NRW (RE 6 und 78) ausgeschlossen. Daraus ergibt sich folgende Situation: Fahrgäste von Hannover Richtung Osnabrück müssen bei Umsteigeverbindungen über Herford die Strecke Löhne−Herford gesondert zahlen. Ein Nachlösen im DB-Zug ist ausgeschlossen, Automaten im Zug nicht vorhanden. Ab Herford bis Kirchlengern (und weiter Richtung Osnabrück) erkennt die Westfalenbahn das Niedersachsen-Ticket an, nicht jedoch die parallel verkehrende Eurobahn. Diese Regelungen sind so absurd, dass man sie im WP-Text einfach nicht angeben kann. Auch weil auf der Homepage der Westfalenbahn genaue Hinweise zum Nds-Ticket fehlen. Man muss also weiterhin von der bisherigen Regel (nicht Gültig Löhne−Herford−Kirchlengern) ausgehen.--129.70.6.170 13:14, 13. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Der neue Prospekt zum Ticket und nun auch die Info unter www.Bahn.de enthält die DB-Strecke Löhne-Herford. Das Niedersachsen-Ticket ist demnach in den RE-Zügen RE70 und der Westfalenbahn für die Strecke Bückeburg– Löhne–Herford–Kirchlengern–Melle gültig. Weiterhin ungeklärt ist die Gültigkeit in den parallel verkehrenden Zügen der Eurobahn bzw. von DB-Regio NRW (RE6/RE78 Nienburg–Herford?). --129.70.6.122 17:20, 28. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Niedersachsen-Tickett und metronom Tageskarte[Quelltext bearbeiten]

Bitte den Punkt Niedersachsenticket überarbeiten.

Am 09.06.2013 wurde in Niedersachsen der Niedersachsentarif eingeführt. Das Niedersachsen-Ticket wurde zwar in diesem Tarif übernommen, dafür fiel aber die metronom Tageskarte weg.


--84.134.41.112 12:21, 10. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Rheinland-Pfalz-Ticket plus Luxembourg??[Quelltext bearbeiten]

Ich wollte mir zwei ungesichtete Änderungen einer IP anschauen, fand die im Wesentlichen gerechtfertigt, bin dann aber über das angebliche "Rheinland-Pfalz-Ticket plus Luxembourg" gestolpert. Das habe ich auf keiner Bahn-Seite gefunden, nur das Saar-Lor-Lux-Ticket, aber das gilt nur auf ganz wenigen Vorlaufstrecken in Rheinland-Pfalz. Implizit wirft IP 129.70.6.9 doch die berechtigte Frage auf, ob man das ganze Sammelsurium von grenzüberschreitenden Tickets (Sachsen-Böhmen, Bayern-Böhmen, Saar-Lor-Lux, Luxemburg Spezial, Saar-Elsass, Saar-Lorraine usw. usw.) hier vollständig aufführen oder komplett weglassen sollte. (Sichtung erstmal zurückgestellt) Schöne Grüße, --Forscher56 (Diskussion) 16:48, 21. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Siehe hier! MfG Harry8 18:48, 21. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Ländertickets sind nur die Tickets, die Reisen in deutschen Bundesländern ermöglichen. Und dazu gehören prinzipiell auch die Stadtstaaten - daher am Ende Tageskarten von einzelnen Verkehrsverbünden. Karten mit zusätzlicher Geltung im Ausland können als Besonderheit kurz genannt werden, sie gehören aber nicht in Übersichtstabellen. Ein Ticket "Sachsen + Böhmen" entspricht einem Euregio-Ticket, wie es z.B am Bodensee oder in Aachen angeboten wird - und das gehört nun wirklich nicht hierher.--129.70.6.169 11:55, 2. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Auch in Überschriften haben Ländertickets mit Auslandszusatz nichts zu suchen.--129.70.6.15 11:29, 4. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Nachtticket im VBN (Bremen/Niedersachsen)[Quelltext bearbeiten]

Im Bereich des VBN, der sich von Bremen in die niedersächsische Umgebung Bremens erstreckt, gibt es für 9,20 Euro ein Nachtticket für eine Person für alle Nahverkehrsmittel. Es gilt von 19.00 Uhr bis 3.00 Uhr und ist übertragbar. https://www.vbn.de/tickets/ticketangebot/tickets-fuer-erwachsene/gelegenheitsfahrer-erwachsene.html (nicht signierter Beitrag von 80.131.77.61 (Diskussion) 16:49, 30. Nov. 2015 (CET))Beantworten

Das ist kein Länderticket. MfG Harry8 16:59, 30. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 06:06, 23. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Aktuelle Übersicht[Quelltext bearbeiten]

auf Inside Bahn: https://inside.bahn.de/laender-ticket/?dbkanal_009=L01_S01_D088_KNL0024_-_KW06-2018-01_LZ01

--Hasselklausi (Diskussion) 14:54, 6. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Oder einfach https://www.bahn.de/laenderticket … --nenntmichruhigip (Diskussion) 21:52, 6. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Bayern[Quelltext bearbeiten]

Sollte das Südostbayern-Ticket auch im Artikelabschnitt Bayern eingefügt werden, es ist zwar nicht im gesamten Bundesland gültig, fällt jedoch unter die Kategorie Bayern. Viele Grüße, Michael 84.174.176.124 17:35, 6. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Rheinland-Pfalz[Quelltext bearbeiten]

Fraglich ist, ob das "Rheinland-Pfalz-Ticket+LUX" überhaupt noch offiziell existiert, die Preise sind genau identisch jener des "Rheinland-Pfalz-Ticket" da der ÖPNV in Luxemburg ohnehin für ALLE kostenfrei ist, das Großherzogtum macht keine Zuschreibungen der Fahrgäste, anders als deutsche, verworfene Planungen für den Gratis-ÖPNV, laut Website der DB https://www.bahn.de/angebot/regio/laender_tickets/rheinland-pfalz-ticket können zwei verschiedene Tickets ausgewählt werden, ich habe selbst noch keines gekauft, fraglich ist nun:

Sind es zwei verschiedene Tickets (trotz gleichem Preis) oder ist es praktisch, trotz zwei verschiedenen Buttons auf Website und FAA das gleiche Ticket? Sollte das Rheinland-Pfalz-Ticket+LUX daher aus dem Artikel entfernt werden? (der Zusatz mit Verweis auf den Gratis ÖPNV in Luxemburg aber dennoch bleiben)

Viele Grüße

Michael 84.143.56.111 23:09, 9. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Da ist nichts fraglich. Wenn Du Dir die Tarifbestimmungen durchliest, dann erkennst Du, dass es beim RP/Saarlandticket keinen Geltungsbereich in Luxemburg gibt. Beim RP-Ticket+Lux (dessen Bestimmungen witzigerweise unter dem Punkt „Grenzüberschreitender Verkehr nach Frankreich“ aufgeführt sind) gibt es den Geltungsbereich in Luxemburg aber sehr wohl. Insofern handelt es sich durchaus um unterschiedliche Tickets zum gleichen Preis. Relevant ist das natürlich nur auf dem kurzen Abschnitt zwischen Igel, Igel(Grenze) und Wasserbillig, weil der kostenlose Inlandstarif in Luxemburg natürlich nicht über den Bahnhof Wasserbillig hinaus gilt. Mit einem normalen RP-Ticket bist Du auf diesem Abschnitt ein Schwarzfahrer. --LokleitungRN (Diskussion) 15:51, 12. Jan. 2022 (CET)Beantworten