Diskussion:Lordrichter

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Laxem
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Heißt "waren" denn nu, dass Lordrichter abgeschafft sind? Oder gibt es sie noch? Das geht für mich weder aus diesem noch aus dem Artikel über das britische Oberhaus hervor. Oder sollte die Tatsache, dass das House of Lords nicht mehr höchste Revisionsinstanz ist, gleichbedeutend mit einem Wegfall der Lordrichter sein? Durch einen klaren Satz im Artikel könnte dies geordnet werden. Danke für die Mühe! (nicht signierter Beitrag von 89.182.220.34 (Diskussion | Beiträge) 00:31, 28. Feb. 2010 (CET)) Beantworten

Mit der Schaffung des Obersten Gerichtshofs im Jahr 1999 haben die Lordrichter keine Jurisdiktionsfunktion mehr. Die bis zum Jahr 1999 ernannten Lordrichter behalten jedoch auf Lebenszeit ihren Sitz im Oberhaus und ihren (nichtvererblichen) Baronentitel als Life Peers. -- Laxem 23:55, 1. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Engl Artikel?

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Den Artikel muss es doch auch in engl Sprache geben, wenn das ein UK-Amt ist... (nicht signierter Beitrag von 138.246.7.9 (Diskussion 19:18, 16. Jun. 2010 (CEST)) Beantworten