Diskussion:Markus Majowski

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Nankea in Abschnitt Vorstrafe
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Aktivitäten[Quelltext bearbeiten]

In der Liste der Aktivitäten sollte vielleicht auch aufgenommen werden, dass er in der Serie "Der letzte Zeuge" mitspielt(e). Ging über eine lange Zeit und ist eine der Hauptrollen. (nicht signierter Beitrag von 88.73.192.39 (Diskussion | Beiträge) 17:46, 29. Okt. 2006 (CET)) Beantworten

Ja, das ist richtig. Stand hier auch bereits drinnen und wurde raus genommen. Gruss, MM (nicht signierter Beitrag von Mojo23 (Diskussion | Beiträge) 01:19, 11. Feb. 2009 (CET)) Beantworten

Zeit in Dinkelsbühl[Quelltext bearbeiten]

Warum streichst Du Dinkelsbühl raus, während die Berliner Theater genannt bleiben? Das Engagement am Fränkisch-Schwäbischen Städtetheater ist ein simpler Fakt, die Bezeichnung Theaterprovinz wirkt abwertend und passt nicht in WP (nicht signierter Beitrag von Hugohavanna (Diskussion | Beiträge) 00:27, 4. Dez. 2007 (CET)) Beantworten

PDS-Werbespot 1994[Quelltext bearbeiten]

Interessant ist auch, dass der Mann in einem PDS-Bundestagswahlkampfspot 1994 zu sehen und zu hören war: http://www.youtube.com/watch?v=fo5661J-kMs (kommt als zweiter Wähler) (nicht signierter Beitrag von 213.254.49.145 (Diskussion | Beiträge) 01:25, 18. Mai 2008 (CEST)) Beantworten

Ok - können wir das jetzt lassen? Wäre mir echt lieb. Danke. (nicht signierter Beitrag von Mojo23 (Diskussion | Beiträge) 01:18, 11. Feb. 2009 (CET)) Beantworten

Film und Fernsehen[Quelltext bearbeiten]

Mal abgesehen davon, dass das Stück in Bad Segeberg nicht "Der ÖlPrinz" sondern ganz normal "Der Ölprinz" heißt, gehört es als Theaterstück wohl kaum in die Kategorie Film und Fernsehen.

--Luzilla 11:38, 28. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Vorstrafe[Quelltext bearbeiten]

Gem. § 45 BZRG werden Eintragungen in das Bundeszentralregister ("Vorstrafen") nach Ablauf einer bestimmten Frist getilgt. Die Eintragung aufgrund eines Strafbefehls von nicht mehr als 90 Tagessätzen wird gem. § 46 BZRG nach Ablauf von fünf Jahren aus dem Register entfernt. Da dieser Zeitpunkt längst überschritten ist, darf man M. nach § 53 des Gesetzes aktuell nicht mehr als "vorbestraft" bezeichnen. (nicht signierter Beitrag von OnlyMe (Diskussion | Beiträge) 13:53, 3. Nov. 2015 (CET))Beantworten

Danke! Das ist wohl wahr. M Mojo23 (Diskussion) 21:33, 8. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

Wieso steht diese Vorstrafe überhaupt hier in der Wikipedia? Nicht alles über eine Person des öffentlichen Lebens ist veröffentlichungswürdig und -geeignet. --Nankea (Diskussion) 17:02, 1. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 19:43, 20. Dez. 2015 (CET)Beantworten