Diskussion:Matthias Asche

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von 84.57.52.160 in Abschnitt Mitherausgeberschaften unter der Rubrik "Schriften"?
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Erfolglose Klage gegen den Eintrag

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Ich finde es nicht nötig den eigenen Triumph im Artikel auszubreiten und verschiebe die Quellen hierher. Das sollte reichen.

(2012 hatte er mit einer Klage vor dem Landgericht Tübingen, diese Mitgliedschaft nicht in seinem Wikipedia-Artikel zu nennen, keinen Erfolg.)

--Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 15:04, 10. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Ich finde es durchaus sinnvoll, diesen Vorgang in den Artikel einzufügen, mit Triumphausbreitung hat das mMn nichts zu tun, sondern mit Information. Offenbar handelt es sich um einen wichtigen juristischen Vorgang, weil dadurch bestätigt wird, das für die Wikipedia die Pressefreiheit gilt. Allerdings müsste eine Quelle gefunden werden, in der der Name genannt wird, und das ist in den deutschen Medien offenbar nicht der Fall. Im verlinkten Urteil des LG Tübingen wird der Name auch nicht genannt, und ein Wikipedia-Blog ist aus naheliegenden Gründen keine akzeptable Quelle. --Bernardoni (Diskussion) 01:24, 11. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Streisand-Effekt nennt man das wohl...--Kresspahl (Diskussion) 02:14, 11. Dez. 2012 (CET)Beantworten
@Bernardoni, deine Argumentation spricht dafür, das Urteil in Pressefreiheit zu erwähnen. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 08:49, 11. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Ich bin dafür, den Abschnitt zu den Mitgliedschaften aus dem Artikel zu entfernen. Dieser ist nämlich gänzlich unbequellt. --(Saint)-Louis (Diskussion) 11:20, 11. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Der Klarname von Asche in Verbindung mit dem Urteil steht hier. Aus der Komination dieser Quelle mit dem Urteil ergeben sich die Mitgliedschaften. Deshalb sollte der Vorgang im Artikel Asche erwähnt werden. Genealogist (Diskussion) 11:23, 11. Dez. 2012 (CET)Beantworten
(nach BK) Auf keinen Fall! Die Quelle wurde bei der ursprünglichen Artikelergänzung angegeben (CV-Gesamtverzeichnis 2007) und wird durch das Urteil gestützt. Eine Entfernung des Abschnitts würde den Erfolg des Urteils wertlos machen. Andererseits bin ich auch dagegen, das Verfahren im Beitrag M. Asche zu thematisieren - es wäre unrelevante Wiki-Nabelschau. --O. aus M. (Diskussion) 11:27, 11. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Eine andere Quelle wie dieser Blog wäre zwar schön, ich finde aber den Zustand wie er jetzt ist ok. Wenn das Urteil erwähnt werden sollte, dann anonym, z.B. in Pressefreiheit, wie von S.A.Löscher vorgeschlagen. Wenn es uns weiterhin gelingt, hier nicht selbst den Streisand-Effekt zu befeuern, wäre ich stolz auf uns (ok, klingt ein bisschen blöd, ist aber so).--Cactus26 (Diskussion) 10:50, 12. Dez. 2012 (CET)Beantworten


Dieses Urteil hat weitreichende Folgen für wikipedia, deshalb ist es nicht sauber dies prophylaktisch als "unrelevante Wiki-Nabelschau" zu beschmieren.
Der Mann hat geklagt.
Der Mann hat den Prozess verloren.
Der Mann "muss" nen wiki-Eintrag bekommen.
ps: Es geht nicht um Stolz und gegenseitige Schulterklopferei bei WP..so grow up guys  ;-( MfG
-- (Diskussion) 11:06, 12. Dez. 2012 (CET)Beantworten

a.) der Mann hat nen Wiki-Eintrag
b.) wenn das Urteil so wichtig für WP ist, dann gehört es an prominenterer (und nicht nur Insidern zugänglicher) Stelle erwähnt, nämlich in Pressefreiheit, und dort anonym.
--Cactus26 (Diskussion) 11:11, 12. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Geehrter Herr Cactus, Sie haben leider bestimmt gewusst was ich damit gemeint habe, also verbitte ich mir den Versuch des lächerlich machens.
Stichwort : http://en.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Etiquette
Es gibt kein Recht auf Anonymität, und WENN es eins gäbe, hätte er dies in diesem bestimmten Bezug mit seiner Klage gegen WP verspielt
In WP gibt es (meines Wissens) keinerlei Pflicht dies wie beschrieben zu handhaben
MfG
-- (Diskussion) 11:37, 12. Dez. 2012 (CET)Beantworten


Bisher gibt es keine Ansätze, das Urteil in Pressefreiheit einzuarbeiten. Das erweckt tatsächlich den Eintrag, dass die Bedeutung des Urteils eher darin gesehen wird, Matthias Asche zu diskreditieren, als die Rechte der Wikipedia zu untermauern. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 09:02, 16. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Das meinte ich. Und das finde ich in Anbetracht der dargebotenen Rhetorik - die mir Indiz ist - bedauernswert.--134.2.64.111 12:16, 16. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Außenstehendes und vielleicht nachvollziehbares Erstaunen

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Ähm, also ... ohne besonderen Bezug zu "dem Mann" aufzuweisen, wenn man von Wissen um die Hochschullehrerschaft TÜ absieht. Und ohne von "dem Mann" irgendwie abhängig zu sein ... Eine Frage: Wieso ist es eigentlich nicht möglich, aufgrund schlichter Wohlerziehung und gewöhnlicher Höflichkeit der Bitte zu entsprechen, eine Vereinsmitgliedschaft nicht einzutragen?

1) Es sollte m.E. berücksichtigt werden, dass sogar das Empfinden für die schützenswerte Pressefreiheit wissen sollte, wo Rücksichtslosigkeit angebracht ist und wo nicht. Und da möchte ich doch sagen: Wenn es um den Ladendiebstahl oder Steuerhinterziehung bei einem Mitglied des Bundestages geht, hat der Begriff der Pressefreiheit reinzuhauen. Aber es ist doch - und bitte: in schlichtem sittlichen Empfinden - unangebracht, im Punkt der Erwähnung von Vereinsmitgliedschaft rücksichtslos zu sein und dann auch noch auf ein Gerichtsurteil zu pochen, als dürfte es einem das Gewissen oder die gute Kinderstube abnehmen.
2) An der Stelle des Betroffenen würde ich zugegebenermaßen auf die Feststellung hin, im Internet hinterlegt zu sein, mit einem bloßen "Na und?" reagieren. Dass man für die Einlösung schlichter Wohlerziehung und gewöhnlicher Höflichkeit offenbar klagen muss, ist m.E. jedoch Signal für wahren Missstand: Die Bitte um Streichung hätte bereits zum Ziel führen müssen.

Daher würde ich an der Stelle von Wikipedia bzw. an der Stelle der User auf dieses Gerichtsurteil nichts geben und den Eintrag "KV oder CV, etc. blabla" streichen. Ich muss dabei sogar vermuten, dass die Hartnäckigkeit, mit der das Recht auf Informationshinterlegung verteidigt wurde, nur einer Prinzipienreiterei entspringen konnte, die sich verrannt bzw. vergaloppiert haben dürfte. "Streichen? Ähm, ok." hätte die Reaktion sein müssen. - Falls man dieser Wahrnehmung nicht folgt, möchte ich wenigstens nicht unterlassen haben, eine solche Meinung hier hinterlegt zu haben. Dabei betone ich wie eingangs, dass ich von "dem Mann" nicht mehr als einen relativ losen Begriff habe. Ich bin nicht persönlich bekannt noch in einem Abhängigkeitsverhältnis hochschulmäßiger Art.--134.2.64.111 11:33, 14. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Man mag es Prinzipienreiterei nennen. Andererseits dürfte auch nachvollziehbar sein, dass wenn alle Personen ihre Artikel redigieren und mit Berufung auf die Wohlerziehung das herausstreichen lassen, was ihnen nicht gefällt, dies kaum zu objektiven Artikeln führen kann, weiteres siehe Wikipedia:Interessenkonflikt.--Cactus26 (Diskussion) 12:53, 14. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Deine Kritik richtet sich weniger gegen die hiesige Autorenschaft als gegen das Urteil. Das Zurückdrehen kommentarloser Löschungen ist essentielle Vorgehensweise der Wikipedia. Die Gegenrede lautet: Warum muss Herr Asche gleich ein Gericht bemühen, statt das Gespräch mit den Artikelautoren zu suchen? Eine Diskussion hier hätte auch zu einem anderen Ergebnis führen können. Das Gericht hat auch nichts anderes gemacht, als das Persönlichkeitsrecht gegen das öffentliche Interesse abzuwägen. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 13:27, 14. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Meinetwegen. Dann richte ich mich eben gegen das Urteil - bei gleichzeitiger Fortnahme der Möglichkeit, daraus irgendeine Form von Pilatus-Moral abzuleiten. Vielleicht ist Asche auch einfach ein Mann, der keine Zeit hat für Diskussionen mit Wiki-Autoren. Ich verfolge das jetzt aber nicht weiter. Jenseits meiner kurzen gut- und mitbürgerlichen Empörung käme ich jetzt an einen Punkt, an dem es mich nichts mehr angeht.--134.2.64.110 14:00, 14. Dez. 2012 (CET)Beantworten


Ich finde es durchaus kurios wenn von "Wohlerziehung" und "Höflichkeit" zu schreiben, wenn es um den simplen Fakt der Erwähnung einer nicht weiter kontroversen Mitgliedschaft in irgendeiner Gruppierung zu tun hat. Jene Erwähnung ist an sich nicht unredlich, unethisch oder gar rücksichtlos und (wie das Urteil bestätigt) nicht illegal also wäre es eher angebracht wenn man von seinem hohen Ross runterkommen würde. Des Weiteren hat "der Mann" (wie ich Ihn so gerne nenne) sich mit dieser Klage selbst ins Bein geschossen und es ist nicht WP's Pflicht dies durch NICHTERWÄHNUNG unter den Tisch zu kehren. Insbesondere in Anbetracht der ÄUßERST erwähnenswerten Konsequenzen für WP
MfG
-- (Diskussion) 01:13, 15. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Und was soll die Konsequenz für Wikipedia sein? Ein so genannter "Jagdschein"? Ansonsten halte ich die Nennung von Vereinsmitgliedschaften für ... ja ... egal. Aber andererseits pocht man jetzt auf das Recht der Nennung von Dingen, die einen grundsätzlich erstmal nichts angehen. Das ist schon ein Auf-den-Kopf-Stellen bestimmter gesellschaftlicher Grundregeln. Und in Wikipedia ist es sogar inkonsequent: Manfred Rommel beispielsweise hat offenbar durchgesetzt, dass er bei Wikiquote nicht zitiert wird. Dabei wäre das Zitieren einer Person des öffentlichen Lebens sogar der unstrittigere Fall. Aber auch so, einfaches Leben: Wenn Dein Auto zufällig auf der Autobahn fotografiert oder gefilmt wird, musst Du noch nicht einmal darum bitten, dass vor dem Abdruck in einer Zeitschrift oder vor der Ausstrahlung im Fernsehen Dein Kennzeichen unkenntlich gemacht wird.--134.2.64.110 12:39, 15. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Edit: Außerdem wird die "Pressefreiheit" ja nach dem Bild dessen, was jetzt draus gemacht wird, nicht mit einem positiven Ziel verknüpft: Ein positives Ziel wäre es ja, das Recht auf Erwähnungen zu bestätigen. Vielmehr jedoch ist hier jetzt das negative Ziel aufgestellt, ein Recht auf Indiskretion zu verteidigen. Und wenn ich als Juristenamtsschimmel lesen würde, was hier nach dem Motto "Vater Staat hat meinem Finger am Abzug den Segensspruch gegeben" aus dem Urteil gemacht wird, würde ich ein anderes Urteil fällen. Ebenso befinde ich als Normalbürger, dass die hier nun vorgebrachte Auslegung des Urteils den Anruf der staatlichen Autorität missbraucht. Und damit steht die Anwendung des Urteilsspruches m.E. sogar zur Disposition. Schließlich ist es nicht Zweck, nach dem Motto "Haha, der hat sich ja ins Bein geschossen" hier gesellschaftliche Konzessionen abzuleiten.--134.2.64.110 13:16, 15. Dez. 2012 (CET)Beantworten

bist du's Asche? ;-) nein, bleiben wir sachlich (und NEIN "Jagdschein" "Abzug" ist KEINESWEGS sachlich..und NEIN mein Bein-Kommentar war lediglich eine Feststellung) des Weiteren muss man prophylaktisch erwähnen, dass sich der ip-herr mal nen account zulegen sollte.
Mir gehts zuallererst um die Klage (rechtlich ist das ja jetzt einwandfrei, es sei den der ip-herr denkt er könne (anscheinend!!!) besser urteilen als die Richter ;-) ) wie die zustande kam ist jetzt fast eine Randnotiz
ps: "Indiskretion": niemand hat erwähnt dass der Herr Asche in einem Sadomaso-Salon oÄ verkehrt, es ging um eine mickrige kleine Vereinigung.
pps: Remember: Talkpage is NOT a DISCUSSION-Page.
Mfg -- (Diskussion) 03:16, 16. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Nein, ich bin nicht Asche. Ich kenne Asche nur als einen im besten Sinne des Wortes nichtssagenden Professor, der (im Urteilshorizont des gemeinen Mannes) weder im Guten noch im Schlechten sonderlich auffällig ist, den ich aber auf der Straße erkennen würde. - Was das bessere Urteil mit Blick auf die Richter betrifft: Nö. Das ist nicht zwangsläufig so. Aber wieso sollte es "rechtlich einwandfrei" sein, ein gegebenes Urteil in der Auslegung in die falsche Richtung zu strapazieren? Es steht da ja nur etwa "Vereinsmitgliedschaft darf eingetragen werden." Es steht dort nicht "Prozessverlierer darf durch den internetöffentlichen Fleischwolf gedreht werden." Und in letzterer Auslegung bewegst Du Dich mit dem, was Du hier fabrizierst, außerhalb des Urteils. Ich hoffe ferner, nicht zu frei zu spekulieren, wenn ich annehme, dass auch die Herren Richter nicht missbraucht werden wollen und im Extremfall denken "Scheiße. Was haben wir mit dem Urteil jetzt wohl angerichtet ...".--134.2.64.111 12:16, 16. Dez. 2012 (CET)Beantworten


Ich weiß nicht ob du nach Jahren in wp, es überhaupt verstanden hast, aber:
1) "Fleischwolf": wie immer gilt auch hier NPOV..und darin wird auch hier geachtet....ich verbitte mir die implizite Unterstellung man wäre hier nicht fair...das VERSTÖSST im übrigen gegen die WP Regel: "Assume good faith"
http://en.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Assume_good_faith
also pass bitte auf was du hier von dir gibst.
2) das Urteil laut taz :
"Das Gericht gab dem Kläger zwar Recht, dass die Veröffentlichung des Artikels einen Eingriff in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht darstelle. In der Abwägung unterschiedlicher Rechtsgüter sei aber das Grundrecht auf Pressefreiheit höher zu bewerten."
3) es gibt (soweit ich weiß) keine "privaten" Klagen (solange da nicht Geheimdienstrechtlich was läuft)
4)DIE DISUKUSSIONS-PAGE ist kein FORUM ! -.-
und damit der Herr IP das auch versteht/ENDLICH kapiert
DIE DISUKUSSIONS-PAGE IST KEIN FORUM
Mfg
-- (Diskussion) 19:54, 16. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Ich finde es schon wichtig, dass es auf der Diskussionsseite steht. Dabei muss aber unterschieden werden: Bei Dir gehe ich von Gedankenlosigkeit in der Berichterstattung aus. Aber es könnte ja auch noch andere Leser geben. Und da stelle ich mir das Szenario vor, dass irgendwelche Leute sich um einen Lehrstuhl kloppen und erwägen, ob sie wen für angreifbar erklären können. Professoren, die in der "Kategorie: Geschwür am Arsch der Athene" rangieren, gibt es ja schließlich, wie wir alle wissen. In dem Fall ist es mir dann wichtig gewesen, dass auch hier irgendwie jemand das Wort erhoben und gesagt hat, dass man bei Asche den falschen Mann ausbooten würde. - Ich selbst bin zufällig drauf gestoßen. Ich hatte eigentlich nach was anderem gesucht, diese Sache hier mit LG-Urteil etc. dann zufällig als Suchtreffer.--134.2.64.110 12:52, 17. Dez. 2012 (CET)Beantworten


-.-
es ist EGAL was du hier für "wichtig" hältst, ES IST WP-POLICY die Diskussionsseite nicht als allgemeines Forum zu missbrauchen !
Ist das denn so schwer zu verstehen?? *rhetorische frage*
man könnte meinen du wärest erst 5 Tage bei WP..anstatt 4 Jahre ! #facepalm

-- (Diskussion) 10:22, 18. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Meine IP-Adresse dürfte auf irgendeinen Uni-Tübingen-Zentralrechner hinweisen, über den zig Leute ins Internet gehen. Das hat hier nichts mit Wikipedia-Teilnahme zu tun. - Ansonsten habe ich nichts mehr anzufügen.--134.2.64.110 14:12, 18. Dez. 2012 (CET)Beantworten

„Deutsch“ als Studienfach?

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Wieso denn „Deutsch“ als Studienfach? „Deutsch“ ist ein Schulfach. Im akademischen Kontext heißt das noch immer „Germanistik“! (nicht signierter Beitrag von 95.91.235.25 (Diskussion) 14:10, 3. Apr. 2014 (CEST))Beantworten

TAZ-Artikel

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http://www.taz.de/!107166/

Der einzige Fehler im Artikel ist, dass A. kein „außerordentlicher“, sondern ein „außerplanmäßiger“ Professor ist — ein Riesenunterschied, denn als außerordentlicher würde er besoldet werden. (nicht signierter Beitrag von 2A02:810D:9C0:524:E5E6:CAF4:AB0D:4121 (Diskussion | Beiträge) 14:33, 3. Apr. 2014 (CEST))Beantworten

Eindeutige Zuordnung zur Verbindung "A. V. Cheruskia zu Tübingen"

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Eine Vortragsankündigung der Verbindung "A. V. Cheruskia zu Tübingen" für den 15.05.2014 aus deren "Semesterprogramm" für das Sommersemester 2014 nennt Asche ausdrücklich "AH" (URL: http://www.cheruskia-tuebingen.de/semester.html, abgerufen am 08.06.2014), was im Verbindungssprech bekanntlich "Alter Herr" bedeutet (immerhin nichts Schlimmeres als das, woran man bei dieser Buchstabenkombination auch noch denken könnte). Das ist ja nun wirklich einmal ein eindeutiger Beweis für seine Zugehörigkeit. (nicht signierter Beitrag von 84.57.52.160 (Diskussion) 18:14, 8. Jun. 2014 (CEST))Beantworten

Mitherausgeberschaften unter der Rubrik "Schriften"?

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Müssen unter der Rubrik "Schriften" denn wirklich Mitherausgeberschaften angegeben werden? Ich würde es ja noch verstehen, wenn er einen Band in alleiniger Verantwortung herausgegeben hätte. Aber bis auf eine Ausnahme sind alle Herausgeberschaften mit sogar mindestens zwei anderen Kollegen geschehen. Ganz zu schweigen davon, dass ich die Nennung von Herausgeberschaften in der Wikipedia überhaupt für fragwürdig halte, ich tue es erst recht, wenn sie dann noch unter "Schriften" firmieren. Asche hat an "Schriften" nur seine beiden Qualifikationsschriften vorzuweisen (eine zur mecklenburgischen Landesgeschichte, eine zur brandenburgischen Landesgeschichte). Auch die Nennung seiner "Beiträge" im Band zum Tübinger Uni-Jubiläum finde ich überflüssig: Es handelt sich um Katalogbeiträge!!! Ich finde diese bibliographische (und im Erscheinungsbild des Artikels vor allem auch: visuelle) Überbewertung von Mitherausgeberschaften und Katalogbeiträgen auch deswegen ungerecht, weil es im Gegensatz zu Asche ja auch solche 'ewige' Privatdozenten gibt – auch in Deutschland –, die in der Zeit, in der sie nicht berufen werden, ein drittes oder viertes Buch (Monographie) schreiben.

Es geht aber noch dreister: Bei Die baltischen Lande im Zeitalter der Reformation und Konfessionalisierung ist noch nicht einmal ersichtlich, dass es sich um eine (Mit-)Herausgeberschaft handelt! (Ganz zu schweigen davon, dass das nur Hefte mit wenigen dutzenden Seiten sind.) (nicht signierter Beitrag von 84.57.52.160 (Diskussion) 18:14, 8. Jun. 2014 (CEST))Beantworten

Betreff Mitherausgeberschaft

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er hat nie ein Buch selbst herausgegeben,sondern war immer nur Mitheruasgeber ausser in ganz seltenen Fällen,daheri st die Betitelung Herausgeberschaft als solche unzulässig.

Betreff unsauberes Zitieren er wurde des öfteren für schlechtes Zitieren gerügt siehe Sehpunkte Rezessionen Asche In der Wissenschaft sind Fußtnoten und Belge das aller Wichtigste