Diskussion:Verkehrslandeplatz Essen/Mülheim

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Dat doris in Abschnitt Geschichte
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Verkehrsflughafen[Quelltext bearbeiten]

Man mag es manchmal garnicht glauben, aber Essen-Mühlheim ist ein genehmigter Verkehrsflughafen mit einem großen Bauschutzbereich nach §12 LuftVG. Ich habe deshalb den Begriff Verkehrslandeplatz ausgetauscht! Frankygth 12:30, 19. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Ob es sich bei dem Landeplatz in Essen/Mülheim um einen Flughafen handelt, ist keine Frage des Glaubens, sondern der zur Zeit gültigen Rechtsauffassung. Wegen des nicht rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses bestätigte das OVG im August 2006 den Begriff Landeplatz, da nach wie vor die Landeplatzgenehmigung vom 2.April 1980 gültig ist. G.Schroth

Stellungnahme zu anonymen Änderungen am Text oder den Links: Ich bin es gewohnt mit "offenen Visier" zu arbeiten. Darum ist es für mich unverständlich, wenn ein Benutzer mit einem Account bei Versatel (IP: 89.245.35.176) hier ständig Änderungen vornimmt, die seiner Flughafen-Ideologie zuwider laufen. Wenn er anderer Meinung ist, soll er gefälligst seine Identität offenbaren und nicht verdeckt aus dem "Off" schießen.

G.Schroth


Nein, die Genehmigung vom 2. April 1980 ist nicht mehr gültig. Es wurde inzwischen ein Bauschutzbereich §12 LuftVG eingeführt, der zwangsläufig die Genehmigung in einen Verkehrsflughafen nach sich zieht. Das Bundesministerium für Verkehr hat den Platz so genehmigt und nicht die Landesluftfahrtbehörde, gegen die der nicht rechtskrätige Planfeststellungsbeschluß zielt. Das BMVBS hat mit einer Ausnahmegenehmigung den Verkehrslandeplatz zum Verkehrsflughafen hochgehoben. So sind alle gültigen NfL's und damit auch die rechtskräftigen Luftfahrthandbücher ausgeschrieben. Grüße Frankygth 21:31, 8. Nov. 2007 (CET)Beantworten


Die obigen Einlassungen von Frankygth sind nach Auffassung unserer Anwälte "Quatsch". Vielmehr gilt in dieser Rechtslage Folgendes:

" 1. Im Dezember 1991 erging der Planfeststellungsbeschluss (PFB) des Landes, durch den der Flugplatz rechtlich zu einem Flughafen aufgewertet werden sollte. Gegen den PFB erhoben diverse Anwohner sowie die Stadt Essen vor dem Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) Anfechtungsklagen mit dem Ziel der Aufhebung des PFB durch das Gericht. Diese Rechtsstreite ruhen.

Ein von der Schutzgemeinschaft betreuter Kläger versuchte 2001, seine Klage stellvertretend für die anderen Kläger voranzutreiben. Das OVG stimmte dem Weiterbetreiben der Klage nicht zu mit der Begründung, der Rechtsstreit zu 2) müsse vorrangig entschieden werden. Eine gegen den ablehnenden Beschluss des OVG erhobene Verfassungsbeschwerde nahm das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Beschluss vom 17. November 2003 nicht zur Entscheidung an. Der ablehnende Beschluss ist unanfechtbar.

2. Anfang 1996 teilte die Flughafen Essen/Mülheim GmbH (FEM) dem Land mit, sie habe das mit der Planfeststellung verfolgte Vorhaben aufgegeben, und beantragte deshalb die Aufhebung des PFB. Das Land gab diesem Antrag statt und hob Dezember 1998 den PFB auf. Die von Flughafennutzern gegen die Aufhebung des PFB erhobenen Anfechtungsklagen wies das OVG Münster Dezember 1999 ab. Gegen die abweisenden Urteile des OVG Münster zogen Flughafennutzer vor das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG). Das BVerwG ordnete August 2000 auf entsprechenden übereinstimmenden Antrag der Flughafennutzer und des Landes das Ruhen des Verfahrens an. Eine Beteiligung von Flughafenanwohnern, mit dem Ziel, diese Prozesse voranzutreiben, ist im gegenwärtigen Verfahrensstadium (Nichtzulassungsbeschwerde Revision) nicht möglich."

Damit sollte der Sachverhalt endgültig geklärt sein.

Bei dem Begriff "Flughafen Essen/Mülheim" handelt es sich ausschließlich um einen Marketing-Namen der "Flughafengesellschaft". Allerdings hat sich der Ausdruck "Flughafen Essen/Mülheim" in der Bevölkerung und in der lokalen Presse unausrottbar eingebürgert. Insofern habe ich nichts gegen dieses Stichwort in Wikipedia einzuwenden, wenn in der nachfolgenden Erläuterung eine Präzisierung erfolgt. Daneben bin ich der Meinung, dass zum "Flughafen Essen/Mülheim" die "Schutzgemeinschaft Fluglärm" gehört wie der Tower zum Landeplatz, da der Streit um den Status des Landeplatzes fast so alt ist wie diese Einrichtung im Nachkriegsdeutschland. G.Schroth

Hallo G.Schroth, was hat es mit dem 12. April 1999 auf sich, wo laut deren Homepage Essen wieder den Status eines Flughafens erhielt? Ist das gelogen? Was änderte sich an diesem Tag in Essen, dass gerade dieser Termin dort genannt wird, wenn es ohnehin nicht stimmt? Gruß -- Rainer Lippert 16:04, 10. Nov. 2007 (CET)Beantworten
Nachtrag: Unterschreiben kannst du mit vier Tilden (-- ~~~~), rechts neben dem Ü, oder links der Enter-Taste. Du Unterschreibst derzeit mit verschiedenen Namen, mal groß, mal klein, so dass ich gestern schon auf einer falschen Benutzerseite geschrieben habe. Diese Unterschrift hier von dir ist auch Falsch. Angemeldet bist du als Benutzer:G.schroth. Gruß -- Rainer Lippert 16:08, 10. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Danke für die prompte Reaktion. Ich hab' diese Information auch auf der Homepage der FEM gefunden und gehe dem nach. Wenn wir es wissen,werde ich es hier hinterlegen. Danke! (Ich versuch's mal mit den vier Tilden) (-- G.schroth 22:14, 10. Nov. 2007 (CET))Beantworten


Ob meine Aussage laut Ihren Rechstanwälten "Quatsch" ist oder nicht, lassen wir mal dahingestellt sein. Fakt ist: in der gültigen Veröffentlichung des NfL's und damit verbunden in dem Luftfahrthandbuch Deutschland ist Essen als Flughafen zugelassen und genehmigt. Der Bauschutzbereich §12 LuftVG ist eingeführt und wird von der DFS gepflegt. Ob das Anwälte immer so wahr haben wollen, ist ne andere Frage. Sofern es sich um Anwälte der Klagenden handelt sowieso!! Ist nichts neues! Grüße Frankygth 08:35, 12. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Lage und Anbindung[Quelltext bearbeiten]

Die in diesem Kapitel genannte Straßenbahnlinie 104 fährt (derzeit) nur bis MH-Hauptfriedhof, der Flughafen ist also per Tram nicht erreichbar. (nicht signierter Beitrag von 195.140.123.22 (Diskussion) 13:23, 10. Okt. 2012 (CEST)) Beantworten

Änderung 28.01.2014[Quelltext bearbeiten]

Ich halte die Änderung in der Einleitung von Benutzer:Frankygth - er ersetzt hierbei "Flughafen" durch "Flugplatz" - aus mehreren Gründen für nicht gelungen:

  1. Das Lemma (hier: "Flughafen Essen-Mülheim") wird in aller Regel als Fettdruck in der Einleitung wiederholt - das ist Standard.
  2. Besonders bei diesem "Flugplatz" ist die korrekte Lemma-Wiederholung erforderlich, weil ESS nur aufgrund einer NRW-Sonderverordnung ein Verkehrsflughafen ist. Diese Ausnahmestellung wird hier klargestellt.
  3. Es gab schon genug Streit, ob ESS ein -hafen oder -platz ist; das muss nicht neu aufgewärmt werden. Auch Benutzer:Frankygth hat sich dazu eindeutig positioniert - daher verstehe ich auch diese Änderung von ihm jetzt nicht
  4. Zuguterletzt (stichprobenhaft geprüft): Vergleichbare Artikel (1 2 3) beginnen stets mit: Der Flughafen xyz ist ein (Verkehrs-, Regional-, Sonder-) Flughafen in/bei xyz. Warum sollte dies bei ESS anders sein?

Grüße --O. aus M. (Diskussion) 09:49, 28. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Hallo, es ist ganz einfach... am Anfang ist jede Flugbetriebsfläche ein Flugplatz, so auch in Essen. Genehmigt ist ein Flugplatz als: Flughafen, Landeplatz oder Segelfluggelände! Das ist absolut nicht strittig. Wo ich mich hier gegen wehre ist ein Satz, der aufgrund der Benutzung gleicher Begriffe (Flughafen) inhaltlich falsch ist. "Der Flughafen ist genehmigt als Flughafen" ... schlechter geht es wohl kaum! zu Punkt 4... dan wäre es auch nur vernünftig, es an den Plätzen auch zu ändern Gruß--Frankygth (Diskussion) 10:29, 28. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Einzig sinnvoll wäre dann: "Der Flughafen Essen/Mülheim (IATA-Code: ESS, ICAO-Code: EDLE) ist ein Flugplatz im Südwesten des Ruhrgebiets. Die Einstufung zum Verkehrsflughafen erfolgte 1999 und er ist überregional bedeutsam für die Berufspilotenausbildung und darüber hinaus bekannt als Heimatbasis der Prallluftschiffe."

Damit würde eine Doppelung des -hafens zumindest im ersten Teil der Einleitung vermieden. Was aber nicht geht, ist das (korrekte) Lemma in der Einleitung abändern. Grüße von --O. aus M. (Diskussion) 12:16, 28. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Guter Vorschlag!--Frankygth (Diskussion) 12:28, 28. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Da sieht man mal wieder (Benützer Jüppken) wie groß die Unkenntnis von Genehmigungen bei Flugplätzen ist! Schaut man sich die Aussage des Benutzers in dem Artikel von 10.23 Uhr heute an schreibt er: "Essen sei kein Flugplatz" und droht bei erneutem Revert die Seite zu sperren. Das wiederum macht Lust, auf Wikipedia zu verzichten und in Zukunft solche falsche Sachen einfach stehen zu lassen. Gruß--Frankygth (Diskussion) 10:46, 28. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Er redet mit uns – na Gott sei Dank! Anscheinend verstehst du nicht, worum es hier geht: Der Artikelname wird in der Einleitung des Artikels – und zwar fett – wiederholt (also geht es nicht darum, ob -platz oder -hafen). Das kann man also nicht ändern aber genau das machst du! Da kann der Satz noch so unglücklich formuliert sein...
Wenn dir die Formulierung nicht passt, finde etwas besseres, ändere aber nicht "Flughafen Essen/Mülheim" in "Flugplatz Essen/Mülheim". Und dann kommt noch viel Arbeit auf dich zu (s. oben, diese Disk.), dann dieser einleitende Satz steht so oder ähnlich bei jedem Flughafen. Gruß --Jüppken (Diskussion) 11:01, 28. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Mir geht es erstmal darum dir zu erklären, dass deine Aussage - Essen ist kein Flugplatz falsch ist! Zweitens sind schon einige Seiten geändert worden, ohne das man sich dort beschwert hätte. Drittens ist es inhaltlich einfach falsch, oder schreibst du: "Ein Auto ist ein Auto"? Eher doch wohl: Ein Mercedes ist ein Auto! Gruß--Frankygth (Diskussion) 11:15, 28. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Aus meiner Sicht sprecht Ihr inhaltlich zwei Themen an, die wir getrennt behandeln sollten:
Zum einen die Formulierung in der Einleitung. Hier stimme ich O. aus M. zu, dass das Lemma in der Einleitung in Fettdruck wiederholt werden sollte, siehe dazu auch Wikipedia:Wie schreibe ich gute Artikel#Begriffsdefinition und Einleitung.
Das andere ist die Einstufung dess Flugplatzes die aus meiner Sicht durchaus nochmals beleuchtet werden sollte. Im aktuellen AIP (AD 2-32) ist Essen/Mühlheim nämlich als Verkehrslandeplatz ausgewiesen. Weshalb ich für die Verschiebung des Artikels zu Flugplatz Essen/Mülheim wäre (Siehe auch NK).--Unimog404 (Diskussion) 12:36, 28. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Der Flugplatz mag als Verkehrslandeplatz eingestuft sein, sein Name lautet aber "Flughafen Essen/Mülheim"; von daher sollte man ihn nicht verschieben. Warum sollte auch eine "Verkehrslandeplatz" unbedingt "Flugplatz" heißen? Gruß --Jüppken (Diskussion) 13:03, 28. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Zu Unimog, der Eintrag in der AIP ist falsch, er wird zum nächsten Amendment Termin wieder in Verkehrsflughafen geändert. Benutzer Jüppken, nochmals... jeder Flughafen, jeder Landeplatz und auch jedes Segelfluggelände ist ein Flugplatz! Flugplatz ist der Oberbegriff in Deutschland! ist doch gar nicht so schwer oder?--Frankygth (Diskussion) 13:20, 28. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Hhhhmmm; zumindest diese Seite der Bezirksregierung Düsseldorf läßt vermuten, dass es sich (jedenfalls derzeit) "nur" um einen Verkehrslandeplatz handelt. Dennoch wäre ich gegen eine Verschiebung des Lemmas, denn "Flughafen E-MH" ist gebräuchlicher und darüberhinaus auch die Eigenbezeichnung. Allerdings könnte man es durchaus unter Geschichte (oder Zukunft?) näher beleuchten, wenn es (vorübergehend) eine "Herabstufung" gegeben haben sollte. Diese Diskussion ist in dem Zusammenhang auch nicht uninteressant. Grüße --O. aus M. (Diskussion) 13:28, 28. Jan. 2014 (CET)Beantworten
So, ich muss mich korrigieren, laut NfL I 161/13 ist es tatsächlich ein Verkehrslandeplatz. Ich muss mich da entschuldigen, ich kann nicht alle Plätze inklusive Genehmigung auswendig wissen, obwohl ich es sollte...;-).. Essen war schon etwas besonderes, da es der einzige Flughafen ohne IFR-Verkehr war! Jetzt ist es eben ein Verkehrslandeplatz. Es ist aber keine Herabstufung oder ähnliches, einzig der Bauschutzbereich ändert sich. Flugbetrieblich hat es überhaupt keine Auswirkungen. Man sollte sich die aktuellen Unterlagen erst kommen lassen, bevor man hier in Wikipedia etwas schreibt...an die eigene Nase fass!!!--Frankygth (Diskussion) 13:34, 28. Jan. 2014 (CET)Beantworten
@Frankygth bzgl. Flugplatz stimme ich Dir fachlich voll und ganz zu. Trotzdem sollte in der Einleitung das (komplette) Lemma wiederholt werden. (vielleicht dummer vergleich aber in der Eileitung von Personenkraftwagen würde auch niemand schreiben "Ein Fahrzeug ..." auch wenn das natürlich der korrekte Überbegriff ist.
Wenn Essen unstrittig ein Flughafen ist (und damit auch im AIP korrigiert wird), sollte der Artikel natürlich auch nicht umbenannt werden.
@Jüppken Weil Luftrechtlich ein Flughafen etwas anderes ist als ein Verkehrslandeplatz (siehe Flugplatz#Flugplätze in Deutschland) und sich daher für Nicht-Flughäfen im Lemma die Voranstellung des Überbegriffs Flugplatz bewährt hat und korrekt ist.
@O. aus M. das deckt sich wie gesagt mit dem aktuellen AIP. In alten AIPs ist er durchaus als Flughafen ausgewiesen, aber aktuell eben nicht mehr. (wenn Fehler wissen wir spätestens am 20.2. mit dem nächsten Update bescheid). Das Problem mit Flughafen ist aus meienr Sicht dass es eben rechtlich etwas anderes ist, daher wäre ich bei einer Einstufung als Verkehrslandeplatzes für Umbenenung in Flugplatz da dies der korrekte Überbegriff ist.--Unimog404 (Diskussion) 13:37, 28. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Ich habe eben schon mal im Text die relevanten Stellen geändert, ebenso in der Liste "Verkehrsflughafen in Deutschland"!Gruß--Frankygth (Diskussion) 13:42, 28. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Danek Dir, habe mal noch die Vorlage:Navigationsleiste Flughafen (Deutschland) aktualisiert und hier raus genommen. Wenn wir uns über die Einstufug als Verkehrslandeplatz einig sind, wäre ich konsequenter weise auch für die Umbenennung des Lemmas in Flugplatz Essen/Mülheim, natürlich mit Weiterleitung von Flughafen Essen/Mülheim. Da dies zum einen den NK entspricht und auch rechtlich nicht den Status eines Flughafens suggeriert (das ist ja hauptsächlich der Bauschutzbereich LuftVG)--Unimog404 (Diskussion) 14:07, 28. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Bin ich dafür! Es gibt einige Flugplätze hier, die in der Überschrift "Flughafen" stehen haben, obwohl sie ein Verkehrslandeplatz sind! Hof und Augsburg z.B.! Ich habe auch dort mal eine Diskussion geführt, aber dort sind Lokalpatrioten am Werk, irgendwann ist jede Diskussion überflüssig. Frankygth (Diskussion) 14:10, 28. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Hast Du den Überblick ob das viele Artikel sind, wenn ja macht es vielleicht mehr Sinn die Diskussion im Portal Luftfahrt zu führen und die NK entsprechend zu ergänzen. Bei zwei sollte das doch aber so machbar sein hoffe ich.--Unimog404 (Diskussion) 14:15, 28. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Brrrrr...! Mal langsam mit den jungen Pferden! Das Lemma ist nicht (nur) von der Einstufung im AIP oder der Betriebsgenehmigung abhängig. Hier spielen auch Faktoren wie Historie, Wahrnehmung und Bezeichnung in Medien und Öffentlichkeit, die Eigenbezeichnung und anderes mehr eine Rolle. Ich sag' damit nicht, dass ich gegen eine (Zwangs-) Umbenennenung bin - aber bitte nach Disk und Konsens. Grüße --O. aus M. (Diskussion) 14:44, 28. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Genau das versuchen wir doch hier zu erreichen, niemand hat bisher auch nur versucht den Artikel zu verschieben. Für eine Verschiebung nach Flugplatz Essen/Mülheim spricht aus meiner Sicht dass dies den NK entspricht und keine Verwirrung bzgl dem Luftrechtlichen Status eines Flughafens entstehen den der Verkehrslandeplatz Essen/Mülheim eben nicht erfüllt siehe hierzu z.B. LuftVG. Die NK sind hier aus meiner Sicht nicht nur im Bereich Luftfahrt sondern auch auf nächst "höherer" Ebene Wikipedia:Namenskonventionen#Bauwerke eindeutig (... Als Lemma wird in der Regel die offizielle/amtliche Bezeichnung verwendet... ). Welche Punkte sprechen denn gegen eine Verschiebung gemäß der normalen NK? Als Alternative wäre noch Verkehrslandeplatz Essen/Mülheim denkbar, aber da Verkehrslandeplatz nicht dem allgemeinen Sprachgebrauch entspricht, hat sie hier zu Recht der Überbegriff Flugplatz etabliert.--Unimog404 (Diskussion) 15:39, 28. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Solange sie sich selber "Flughafen" nennen, sollten wir es auch tun. Es geht hier ja nicht vorrangig um die luftrechtliche Benennung, demnach handelt es sich ja wohl um einen Verkehrslandeplatz, sondern darum, dass das Lemma den "offizellen" Namen tragen sollte; alles weitere kann im Artikel erwähnt werden. Gruß --Jüppken (Diskussion) 16:17, 28. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Die Eigenbezeichnung (des Betreibers) ist aus meiner Sicht für die Wahl des Lemma nicht relevant (als Weiterleitung für die Leser und erläuternd im Text bleibt sie ja erhalten), da sich viele Unternehmen aus Marketinggründen sonstwie bennenen. Daher beziehen sich die NK ja bewusst auf AIP bzw. die amtliche Bezeichnung. Vergleiche auch z.B. Flughafen Memmingen der sich selbst z.B. gerne als Allgäu Airport bezeichnet oder Flughafen Frankfurt Main vs. Eigenbezeichnung Frankfurt Airport vs. Name des Betreibers Fraport AG.--Unimog404 (Diskussion) 16:32, 28. Jan. 2014 (CET)Beantworten

OK - Faktensammlung:

Google sagt: 58.300 Treffer für Flughafen und 7.080 Treffer für Flugplatz
Die offizielle Seite der Stadt Mülheim sagt Flughafen
Die offizielle Seite der Stadt Essen sagt Flughafen
Die Schutzgemeinschaft Fluglärm spricht vom Flughafen
Die Medien (hier WAZ) sprechen vom Flughafen
Nicht nur der Betreiber selbst, sondern alle ansässigen Unternehmen, Fluggesellschaften und Vereine nennen als Sitz den "Flughafen"

Das als erste Übersicht. Auch die Namenskonventionen geben nur vor, dass in der Regel die amtliche Schreibweise zu verwenden ist. Ausnahmen können aber gemacht werden - und ich denke, dass bei einem solchen Hin- und Her (erst Flughafen, dann bis 1999 Flugplatz, dann wieder -hafen, jetzt wieder -platz und in zwei Jahren wieder -hafen??) es sinnvoll wäre, die lokal bzw. regional übliche Schreibweise zu nehmen. Und da spricht einiges für den -hafen. Beste Grüße --O. aus M. (Diskussion) 17:13, 28. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Versteht mich nicht falsch, ich will nicht auf biegen und brechen den Flugplatz durchsetzten, aber das ist nunmal der korrekte Überbegriff für Flugplätze, Flughäfen, Sonderlandeplätze etc. und somit korrekt, wohingegend ein "Flughafen" nun mal per Definition eine bestimmt Art Flugplatz ist (der z.B. bestimmt Bauschutzbereiche voraussetzt) wenn also ein Flugplatz wieder zum Flughafen werden soll müssten z.B. evtl. errichtete Gebäude in diesem Schutzbereich abgerissen werden. Vielleicht ist das ja genau der Hintergrund weshalb der Flughafen jetzt wider ein Verkehrslandeplatz ist damit irgendwo ein Bau- oder Industriegebiet ausgewiesen werden kann. Ist aber nur eine Vermutung. Deine genanten Beispiel hinken aus meienr Sicht, da der Platz bis letztes Jahr tatsächlich noch ein Flughafen war, somit ist es natürlich korret wenn die WAZ 2012 und viele weitere Treffer von einem Flughafen gesprochen haben, da er ja jahrelang auch ein Flughafen war, nun aber eben keiner mehr ist. Die Städte und Betreiber machen sich meiner Erfahrung nach aus Marketinggründen gerne größer und wichtiger, daher ist hier nicht verwunderlich dass von Flughafen gesprochen wird. In einer Ezyklopädie sollten wir aber die korrekten Begriffe verwenden und das ist in diesem Fall Verkehrslandeplatz oder der Überbegriff Fluplatz.--Unimog404 (Diskussion) 18:52, 28. Jan. 2014 (CET)Beantworten
90 % der Bevölkerung sagen auch zu einem Segelfluggelände mit Kaffeemöglichkeit "Flughafen"! Einfach weil es schöner klingt? Dabei ist es flugbetrieblich absolut unerheblich, ob es ein Flughafen oder Landeplatz ist. IFR oder VFR ist vollkommen egal! Viele nennen sich Flughafen und wissen gar nicht das sie ein Verkehrslandeplatz sind. Stimmt, es ist schon schrecklich von einem Verkehrslandeplatz in den Urlaub zu fliegen. Und natürlich finde ich bei Google mehr Einträge bei "Flughafen" als bei "Landeplatz"! Richtiger wird es dadurch trotzdem nicht. Und das ist das traurige an Wikipedia, Hinz und Kunz ändern weil sie meinen etwas zu wissen... Schönen Abend noch!--Frankygth (Diskussion) 21:50, 28. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Sorry - weder Hinz noch Kunz sind anwesend ;-) Und auch jene, die meinen etwas zu wissen, wollen keine Änderung, sondern eine Diskussion. Es ist schon klar, dass an einen -hafen bestimmte Bedingungen geknüpft sind, die aber wohl bei ESS zwischen 1999 und 2012? per Verordnung außer Kraft gesetzt wurden? Daher auch kein IFR. Und ja an Unimog404, die Möglichkeit besteht, dass der (ganze?) Flugplatz in naher Zukunft in Industriegebiet umgewidmet wird. Vielleicht sollen hier Fakten geschaffen werden. Dennoch: Es gibt viele Gründe für -hafen und einige (aktuell sehr neue) für -platz. Ich wollte sie nur aufzeigen und darüber reden. Grüße von --O. aus M. (Diskussion) 00:32, 29. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Moin O. aus M.... IFR gab es in Essen nie und wird es auch nie geben. Das hat nichts mit dem Begriff "Flughafen" zu tun. Flughafen heißt nicht automatisch IFR. Wie Unimog oben schon geschriben hat, ist der Unterschied zwischen einem Flughafen und einem Verkehrslandeplatz lediglich der Bauschutzbereich nach §12 LuftVG (Flughafen) bzw. §17 LuftVG (Landeplatz). Gruß--Frankygth (Diskussion) 07:19, 29. Jan. 2014 (CET)Beantworten
OK, lasst uns nochmal zusammenfassen. Ich habe den Eindruck wir sind uns einig dass der Flugplatz Essen/Mülheim seit letztem Jahr offiziell ein Verkehrslandeplatz und kein Flughafen mehr ist und daraus im Normalfall aus den NK ein Lemma wie Verkehrslandeplatz Essen/Mülheim oder Flugplatz Essen/Mülheim folgt. Wie O. aus M. korrekt schreibt lassen die NK natürlich einen gewissen Spielraum. Die Frage ist nun wie gehen wir damit um. Aus meiner Sicht ist der Spielraum Verkehrslandeplatz oder Flugplatz aber nicht Flughafen da dieser Begriff in der Luftfahrt und im LuftVG klar definiert und an gewisse Voraussetzungen bzw. Vorschriften gebunden ist die Essen/Mülheim seit letztem Jahr nicht mehr erfüllt. Für den Artikel wäre sicher interressant die Hintergründe zu kennen, aber so oder so passiert so eine Genehmigung oder Umwidmung sicher nicht "aus versehen". Daher nochmal die Bitte belastbare Gründe zu sammeln, weshalb das Lemma nicht den normalen NK folgen sollte, sondern der Vorsatz Flughafen korrekt ist.--Unimog404 (Diskussion) 08:23, 29. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Geschichte[Quelltext bearbeiten]

Der Geschichtsabschnitt könnte ein wenig erweitert und konkretisiert werden. Gebaut wurde der ursprüngliche Flugplatz nämlich weder auf Essener noch auf Mülheimer Gebiet, sondern auf der Grenze zwischen der Gemeinde Menden, die bis 1910 zum Landkreis Mülheim (nicht zur Stadt!) gehörte, nach dessen Auflösung zum Landkreis Essen, und 1920 zur Stadt Mülheim eingemeindet wurde, und der Stadt Kettwig, die 1975 zu Essen eingemeindet wurde. Bis mindestens 1927 verlief die Stadtgrenze Essen am Rumbach und der Eststraße. Wann genau der Grenzverlauf so geändert wurde, dass ein Teil des Flughafens in Essen liegt, habe ich noch nicht herausgefunden. Meine nächste Quelle ist von 1951, darauf hat die Grenze bereits den heutigen Verlauf. Ich vermute als Anlass den Ausbau 34/35, habe aber (noch) keine Quelle gefunden.

Der ursprüngliche Flugplatz war annähernd kreisrund, dargestellt auf alten Mülheimer und Essener Stadtplänen. Der östliche Halbkreis ist erhalten, der westliche entsprach der Verlängerung der immer noch sichtbaren Geländegrenzen. Er hatte keine Start-/Landebahnen, sondern nur eine planierte Rasenfläche, konnte also aus allen Richtungen gegen den Wind beflogen werden.--109.90.216.190 02:31, 9. Dez. 2016 (CET)Beantworten

--@109.90.216.190 Den Flugplatz gabs schon seit 1919. Offizielle Flughafenrechte erhielt er 1925. 1929/1930 fand eine Gebietsreform statt. Der Flughafen Rhein-Ruhr (so hieß er damals) wurde schon vorher gebaut - um 1930, 1934/35 erweitert => http://www.flughafen-essen-muelheim.com/cms/historie.html --Dat doris (Diskussion) 04:12, 23. Dez. 2016 (CET)Beantworten