Diskussion:Waginger See (gemeindefreies Gebiet)

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von DaxBichler in Abschnitt Besitzverhältnisse
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Besitzverhältnisse[Quelltext bearbeiten]

MM nach sollten im Artikel, die Besitzverhältnisse angegeben werden. Der See ist Eigentum des Freistaates Bayern, für dessen Verwaltung die Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen zuständig ist. Vor allem deshalb, da sich die Besitzverhältnisse mit dem Gemeindefreien Gebiet decken. --DaxBichler (Diskussion) 13:21, 29. Dez. 2017 (CET)Beantworten