Hüttensee (Naturschutzgebiet)

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Naturschutzgebiet „Hüttensee“

IUCN-Kategorie IV – Habitat/Species Management Area

NSG Hüttensee

NSG Hüttensee

Lage Neukirch, Bodenseekreis, Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 17 ha
Kennung 4.247
WDPA-ID 163837
Geographische Lage 47° 39′ N, 9° 43′ OKoordinaten: 47° 38′ 59″ N, 9° 42′ 42″ O
Hüttensee (Naturschutzgebiet) (Baden-Württemberg)
Hüttensee (Naturschutzgebiet) (Baden-Württemberg)
Meereshöhe von 543 m bis 564 m
Einrichtungsdatum 20. Oktober 1994
Verwaltung Regierungspräsidium Tübingen

Das Gebiet Hüttensee ist ein mit Verordnung vom 20. Oktober 1994 des Regierungspräsidiums Tübingen ausgewiesenes Naturschutzgebiet (NSG-Nummer 4.247) im Süden der baden-württembergischen Gemeinde Neukirch in Deutschland.

Lage[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das rund 17 Hektar große Naturschutzgebiet Hüttensee gehört naturräumlich zum Westallgäuer Hügelland. Es liegt südlich der Ortsmitte und nördlich des Ortsteils Oberlangensee, auf einer Höhe von 542,1 m ü. NN. Südwestlich des Hüttensees liegt das NSG Kreuzweiher-Langensee, nordöstlich das NSG Hüttenwiesen.

Schutzzweck[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wesentlicher Schutzzweck[1] ist die Erhaltung eines reich strukturierten Ökosystem, das aus

  • einem natürlich entstandenen See, dessen Wasserflora – vor allem die Schwimmblattgesellschaften – Lebensraum für zahlreiche Insektenarten, insbesondere Libellen, ist und die Nahrungsgrundlage für zahlreiche Wirbellose bildet,
  • einem breiten Verlandungsgürtel im Uferbereich des Sees mit Vertretern des Rohrkolben-, Seebinsen-, Schneidbinsen- und Schilfröhrichts, die vielen Vogelarten als Brutgebiete dienen,
  • nährstoffarmen Flach- und Hangquellmoorbereichen mit ihrer besonders gefährdeten Flora aus Kalkkleinseggenrieden als Lebensraum für viele speziell angepasste Insekten – insbesondere zahlreiche Tag- und Nachtfalterarten –, die ihrerseits Lebens- sowie Nahrungsgrundlage für zahlreiche Vogelarten sind,
  • Pfeifengrasstreuwiesen, deren floristischer Artenreichtum Lebensraum für zahlreiche Insektenarten ist, insbesondere für nur dort beheimatete Tagfalterarten und Widderchen,
  • Wiesenflächen mit Quellbereichen und Wassergräben, die auf Grund ihrer Verzahnung mit den angrenzenden Waldbereichen einen wertvollen Biotopbereich bilden,
  • Streuobstwiesen als Element der traditionellen Kulturlandschaft und als reich strukturierter Lebensraum für zahlreiche gefährdete Tierarten, und
  • Grünlandflächen als Pufferzonen zur Vermeidung weiterer Intensivierung landwirtschaftlich genutzter Flächen im Umgebungsbereich des Feuchtgebietes dienen.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen über das Naturschutzgebiet »Hüttensee« vom 20. Oktober 1994 (GBl. v. 9. Dezember 1994, S. 625)