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Liste der Baudenkmäler in Lenting

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Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der oberbayerischen Gemeinde Lenting zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1] Diese Liste gibt den Fortschreibungsstand vom 31. Mai 2018 wieder und umfasst sechs Baudenkmäler.

St. Nikolaus in Lenting

Baudenkmäler nach Ortsteilen

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Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Alte Landstraße
(Standort)
Gusseisernes Schild „Einhemmstelle“ Auf Pfosten, um 1870, in jüngerer Zeit erneuert; am Berg. D-1-76-143-2 Gusseisernes Schild „Einhemmstelle“
Bahnhofstraße
(Standort)
Bildstock Neugotisch, Ende 19. Jahrhundert. D-1-76-143-3 BW
Guttenbergerstraße 2
(Standort)
Gasthaus Zweigeschossiger Massivbau mit Kalkplattendach, hohem Kniestock, Aufzugsluken und Putzbandgliederungen, First bezeichnet mit dem Jahr 1820, im Kern älter. D-1-76-143-4 Gasthaus
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Guttenbergerstraße 7
(Standort)
Katholische Pfarrkirche St. Nikolaus Steildachbau mit eingezogenem Chor und Chorflankenturm, 1629 erbaut, 1926/27 Anbau von zwei Seitenschiffen durch Friedrich Haindl; mit Ausstattung;

Friedhofsmauer, im östlichen und westlichen Teil wohl 17./18. Jahrhundert, 1926/27 erweitert.

D-1-76-143-1 Katholische Pfarrkirche St. Nikolaus
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Ingolstädter Straße 9
(Standort)
Ehemaliges Hofmarkschloss Zweigeschossiger barocker Wohntrakt mit Walmdach und Putzgliederung, 1677 errichtet. D-1-76-143-5 Ehemaliges Hofmarkschloss
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Pfarrgasse 13
(Standort)
Pfarrhaus Zweigeschossiger Massivbau mit Satteldach und Zwerchhaus, Eckerker und Hausmadonna giebelseitig, Giebelaufsätze am First, 1904 erbaut. D-1-76-143-6 BW
  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Commons: Baudenkmäler in Lenting – Sammlung von Bildern