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Liste der Naturdenkmale in Olbersdorf

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Die Liste der Naturdenkmale in Olbersdorf umfasst Naturdenkmale der sächsischen Gemeinde Olbersdorf.

Definition[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

„Naturdenkmäler sind rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist

  1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
  2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit.“
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG), § 28 Naturdenkmäler

„§ 18 – Naturdenkmäler – (zu § 28 BNatSchG)
(1) Die Erklärung nach § 22 Abs. 1 BNatSchG von Teilen von Natur und Landschaft als Naturdenkmal erfolgt durch Rechtsverordnung oder Einzelanordnung.
(2) Über § 28 Abs. 1 BNatSchG hinaus können Naturdenkmäler zur Sicherung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten von im Bestand gefährdeten oder streng geschützten Arten festgesetzt werden.“

Sächsisches Naturschutzgesetz

Liste[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Diese Auflistung unterscheidet zwischen Flächennaturdenkmalen (FND) mit einer Fläche bis zu 5 ha (bei Verordnung nach DDR-Recht auch mehr) und Einzel-Naturdenkmalen (ND).

Link zu einem Kartenansichtstool, um Koordinaten zu setzen.

Bild Bezeichnung Gemarkung Lage Beschreibung Datum Nummer
Direkt Bild zu diesem Denkmal hochladenBW Eiche an der Mauermann-Mühle
 
(50° 52′ 18,6″ N, 14° 46′ 11,5″ O) Naturdenkmal


Verordnung des Landkreises Löbau-Zittau zur Festsetzung von Naturdenkmalen im Landkreis Löbau-Zittau (8. März 2000)

GR 832


Direkt Bild zu diesem Denkmal hochladenBW Eiche an der Althalde
 
(50° 53′ 30,9″ N, 14° 45′ 21,6″ O) Naturdenkmal


Verordnung des Landkreises Löbau-Zittau zur Festsetzung von Naturdenkmalen im Landkreis Löbau-Zittau (8. März 2000)

GR 434



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Winter-Linde am Mittelweg (Napoleon-Linde)
 
(50° 52′ 12,3″ N, 14° 46′ 42,8″ O) Naturdenkmal


Verordnung des Landkreises Löbau-Zittau zur Festsetzung von Naturdenkmalen im Landkreis Löbau-Zittau (13. Dezember 2000)

GR 64


Direkt Bild zu diesem Denkmal hochladenBW Ahorn am Niederviebig 14
 
(50° 53′ 1,5″ N, 14° 47′ 16,1″ O) Naturdenkmal


Verordnung des Landkreises Löbau-Zittau zur Festsetzung von Naturdenkmalen im Landkreis Löbau-Zittau (8. März 2000)

GR 850

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Anmerkungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Naturdenkmalliste. Diese kann über die zuständigen Behörden eingesehen werden. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste nicht, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein eingetragenes Naturdenkmal ist oder nicht.
  • Dem Geoviewer Sachsen entnommene Flächenangaben entsprechen der Größe der Kartenmarkierung und sind lediglich grobe Annäherungen. Genauere Angaben sind den jeweiligen Verordnungen zu entnehmen.