Straßenrute

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Die Straßenrute, gelegentlich auch Bau- und Straßenrute, war ein deutsches Längenmaß und wurde im Königreich Sachsen verwendet. Eine Festlegung für die Straßenrute erfolgte am 23. April 1869. Das Maß war Grundlage des Flächenmaßes Straßenquadratrute.

  • 1 Straßenrute = 16 Fuß (Leipziger) = 8 Ellen (Leipziger) = 4,531 Meter

Der Leipziger Fuß wurde 125,537 Pariser Linien gerechnet, was einer Länge von 0,28319 Meter entsprach.[1]

Das Flächenmaß Straßenquadratrute hatte 20,53 Quadratmeter.[2]

Felix Blocken: Die neuen Maße und Gewichte in Tabellen und bildlicher Darstellung mit sämtlichen für Bayern gesetzlichen Bestimmungen. R. Forchthammer, Regensburg 1871, S. 293.

Einzelnachweise

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  1. Statistisches Büro des Min. des Innern: Staatshandbuch für den Freistaat Sachsen. C. Heinrich, Dresden 1870, S. XLIV.
  2. Oscar Mothes: Illustrirtes Bau-Lexikon. Band 2, Verlagsbuchhandlung Otto Spamer, Leipzig/Berlin 1866, S. 494.