Zimmergymnastik

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Als Zimmergymnastik, als solche 1854 von Moritz Schreber[1] eingeführt, bezeichnete man im 19. Jahrhundert das Betreiben von geregelten Leibesübungen, soweit sie in Wohnräumen ohne viele Geräteausrüstung ausgeführt werden können. Sie kann teils als reine Heilgymnastik und teils wegen allgemeinem Bewegungsmangel ausgeführt werden.

Die Gymnastik bestand meist aus Freiübungen im Stehen oder Liegen sowie den Hantel- und Stabübungen u. ä.

Von den zur Zimmergymnastik verwendbaren Geräten galt als das vielseitigste der so genannte Baconsche Apparat, welcher teils als Schaukelringpaar zu Hang und Stütz, teils als Reck dienen konnte.

  • Arnd Krüger: Geschichte der Bewegungstherapie. In: Präventivmedizin. Springer Loseblatt Sammlung, Heidelberg 1999, 07.06, S. 1–22.
  • Friedrich Robert Nitzsche: Die Heilung der Störungen der Blutcirculation und Blutmischung durch rationelle Zimmergymnastik. 2. Auflage. Dresden 1870.
  • Moritz Schreber: Aerztliche Zimmergymnastik oder Darstellung und Anwendung der unmittelbaren […] heilgymnastischen Bewegungen. 28. Auflage. Leipzig 1902.

Einzelnachweise

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  1. Paul Diepgen, Heinz Goerke: Aschoff/Diepgen/Goerke: Kurze Übersichtstabelle zur Geschichte der Medizin. 7., neubearbeitete Auflage. Springer, Berlin/Göttingen/Heidelberg 1960, S. 38.