Diskussion:Bezirkstag (DDR)

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Cherub51 in Abschnitt Einleitung
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Habe den Artikel aus der Quarantäne zurückverschoben. Die History zeigt keine IP-URV. -- lley 21:52, 1. Dez 2005 (CET)

Einleitung[Quelltext bearbeiten]

"Mangels Staatsqualität der Bezirke stellen die Bezirkstage kein Äquivalent zu den heutigen Landesparlamenten dar. Sie übten keine legislative Gewalt des Bezirks aus, sondern auf bezirklicher Ebene exekutive Gewalt des Zentralstaates." Ich stelle diese falsche Darstellung hiermit zur Diskussion. Natürlich handelte es sich bei den Bezirkstagen der DDR um eine gewählte Legislative. Die Anwendbarkeit bundesdeutscher Demokratievorstellungen ist POV. Der Wahlmodus für den Bezirkstag war dem der Volkskammer vergleichbar. Diese wird als vollwertige Legislative nicht bestritten und daher ist dies auf die Bezirkstage ebenfalls nicht zulässig. Eine abweichende Staatsorganisation von einem Gliedstaat wie der BRD stellt nicht gleich eine mangelnde Staatsqualität dar. Ich würde diesen Teilabschnitt daher entfernen, da er irreführend ist, sowie in POV-Art abweichenden Staatsformen diskreditiert. --´´Servus´´ ΛV¿? Beschwerden? 19:06, 30. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Ich würde ja nicht gleich so groß mit der POV-Keule um mich schwingen, grundsätzlich hast du aber recht. Es gab Wahlen zu den Bezirkstagen, damit waren diese ein gewähltes Organ und nicht eine reine Verwaltungsangelegenheit. Ganz entfernen würde ich den Satz aber doch nicht, da die Bezirkstage letztlich doch nur Befehlsausführende waren. --Martin Zeise 16:29, 31. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Die Art der Arbeitsweise dieser Legislative wird ja im Artikel dargestellt. Einer bestimmten Strukturierung eines Staates jedoch die Staatsqualität zuzuerkennen oder als mangelhaft abzulehnen halte ich denoch für POV. Mit dieser Aussage wird eine eindeutige Legislative als Exekutive abgewertet. Hinzu kommt, dass der Begriff Staatsqualität nicht annähernd erklärt oder auf einen vernünftigen und sinnvollen Artikel verlinkt wird. Diese Verlinkung auf Gliedstaat, was sinngemäß das gleiche wie ein förderalistischer Staat ist, suggeriert doch nur dass alle anderen Staatsformen eine mangelhafte Staatsqualität aufweisen, ohne zu erklären warum dies so sein soll. Fakt ist zweifelsfrei, dass die Bezirkstage als Äquivalent zu den Länderparlamenten gebildet wurden. Dies hat ja dann erstmal nichts grundsätzliches mit einer mangelhaften bzw. auch fehlenden Demokratieausbildung nach heutigem Verständnis zu tun. --´´Servus´´ ΛV¿? Beschwerden? 14:10, 1. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Ich glaube, die Diskussion scheitert hier ein bißchen an der Begrifflichkeiten. Der Satz wäre, auf die bayerischen Bezirkstage bezogen, absolut richtig. Auch, wenn diese zeitlich und organisatorisch parallel zum Landtag gewählt werden und eine Art Volksvertretung darstellen, sind sie trotzdem völlig unstreitig keine legislativen, sondern exekutive Organe - und die Bezirke haben natürlich keine Staatsqualität. Was ich jetzt auf die Schnelle über den Staatsaufbau der DDR gelesen habe, scheint das auch auf die DDR-Bezirke zuzutreffen. Bayernparteiler 20:55, 1. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Dem ist gerade nicht so. Auch in einem Zentralstaat können untergeordnete Legislativen bestehen. Und in der DDR hatten die Bezirke legislative Aufgaben, vergleichbar mit den Landkreisentagen in den Bundesländern. Dem untergeordnet waren dann die Kreistage, die nur rein exekutive Aufgaben hatten.--´´Servus´´ ΛV¿? Beschwerden? 06:41, 2. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Die Kreistage in der Bundesrepublik sind, jedenfalls wenn man den entsprechenden WP-Artikeln glauben darf, gerade keine Legislative. Deine Vergleiche passen also nicht. Außerdem spricht der von dir kritisierte Satz weder einer Staatsform im Allgemeinen, noch der DDR im Speziellen die Staatsqualität ab, sondern den DDR-Bezirken. Du scheinst mir auch sonst den Satz nicht verstanden zu haben: Es geht nicht um gute oder schlechte (mangelhafte) Qualität eines Staates, sondern darum, ob die Bezirke Staaten waren (die typischerweise eigene Verfassungen und eigene Gesetze erlassen können).
Wenn man sich die DDR-Verfassung von 1974 ansieht, gab es übrigens keinen verfassungsmäßigen Unterschied zwischen den Bezirkstagen und Gemeindevertretungen: Beide werden nur summarisch unter Örtliche Volksvertretungen zusammengefasst. Da steht nichts von einer legislativen (d.h. gesetzgebenden) Funktion der Bezirkstage (und in der Verfassung müsste es ja wohl stehen). -- lley 21:55, 3. Jan. 2009 (CET)Beantworten
An dem Satz gibt es nicht viel zu missverstehen. Darin liegt ja meine Kritik. Im übrigen ist eine bestehende Legislative nicht von einer Staatsform an sich abhängig. Hierzu ist nur notwendig, dass sie u.a. zuständig für Beschlüsse zu Gesetzen oder Verordnungen sind und die Exekutive kontrollieren. Die Bezirkstage der DDR taten und auch die heutigen Kreistage tun genau dies. Demnach sind sie gemäß der Definition eine Legislative.
Diese Tatsache mit einem hinkenden Verweis auf die DDR-Verfassung zu bekräftigen ist gelinde gesagt, an den Tatsachen vorbei diskutiert. Artikel 81 der DDR-Verfassung von 1974 fasst die örtlichen Volksvertretungen nur zusammen. Nichts anderes tut übrigens das Grundgesetz der BRD, welches zweifelsfrei nicht den Status einer Verfassung hat, auch. Artikel 82 befugt sie sogar ausdrücklich zur Verabschiedung von Beschlüssen mit gesetzesähnlicher Bindung und Artikel 83 sagt aus, dass es sich in den örtlichen Vertretungen um Abgeordnete handelt, also um Mitglieder eines Parlaments. Ein suspensives Vetorecht hatten ausschließlich die Bezirkstage, zumindest theoretisch, was diese zu einer vollwertigen Legislative qualifiziert. --ΛV¿? Kotz dich aus! 11:50, 4. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Huch, Grundgesetz der BRD, welches zweifelsfrei nicht den Status einer Verfassung hat - wie kommst du denn auf diese Aussage, inbesondere das „zweifelsfrei“? Im Artikel steht das genau andersrum und wird allgemein auch so gesehen. Es ist wahrscheinlich müßig, das hier zu diskutieren, allerdings disqualifizierst du dich in der Diskussion hier mit solchen Bemerkungen. --Martin Zeise 13:59, 4. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Siehe hierzu die Geschichte des Grundgesetz und glaube nicht alles was in der WP geschrieben steht. Wie kommst du darauf, dass das GG allgemein als Verfassung gesehen wird. Im GG steht geschrieben, dass eine solche nach der Herstellung der deutschen Einheit per Volksentscheid zu bestätigen sei. Ich kann mich nicht erinnern, dass ein entsprechender Volksentscheid in den letzten 18 Jahren das GG als Verfassung legitimierte oder eine Verfassung bestätigte. Nach meiner Erinnerung gab es einen solchen Volksentscheid noch nicht einmal. Sollte ich mich irren, nenne mir bitte den Termin der mir dann entfallen zu sein scheint. Das der WP-Artikel hier etwas an der Wahrheit vorbei geht ist sicher unangenehm und sollte in dieser Aussage auch weitergehend und belastbarer belegt werden. Das Klaus Stern das so sieht ist bekannt, aber unzählige andere Staatsrechtler sehen es auch anders und damit kann von allgemein wohl kaum die Rede sein. Wer sich also hier disqualifiziert, weil er alles was die WP darstellt als uneinschränkt richtig stelle ich dahin. --ΛV¿? Kotz dich aus! 19:25, 4. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Demnach sind sie gemäß der Definition eine Legislative.
Gemäß deiner Definition, die aber nicht unbedingt mehrheitsfähig ist. Zuständig für die Verabschiedung von Verordnungen ist die Exekutive - für Gesetze die Legislative. Wie gesagt, es scheitert hier wohl an den Begrifflichkeiten.
Artikel 82 befugt sie sogar ausdrücklich zur Verabschiedung von Beschlüssen mit gesetzesähnlicher Bindung
Von gesetzesähnlich steht da nichts, sondern genau: Die örtlichen Volksvertretungen entscheiden auf der Grundlage der Gesetze (Art. 81 Abs. 2 Satz 1). Und das ist genau das, was eine Exekutive macht.
Ein suspensives Vetorecht hatten ausschließlich die Bezirkstage, zumindest theoretisch, was diese zu einer vollwertigen Legislative qualifiziert.
Wo steht das und gegen wen und was richtete sich das? Demnach wäre dann also auch der US-Präsident ein legislatives Organ?
Bayernparteiler 16:22, 4. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Lies nochmal was eine Exekutive (ausführendes Organ) ausmacht. Es scheitert nicht an Begrifflichkeiten, nur daran dass solche verwürfelt werden. Eine Exekutive jedenfalls erfüllt Verordnungen bzw. setzt sie durch, aber beschließen tut sie die Legislative. Und bitte was hat ein verfassungsrechtliches Sonderrecht und auch ein staatsrechtlicher Sonderfall wie der des US-Präsidenten mit DDR-Bezirkstagen zu tun? --ΛV¿? Kotz dich aus! 19:25, 4. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Als diplomierter Staatsrechtler muss ich mich mal - wenn auch etwas spät, weil ich's nicht früher sah - in die Diskussion einschalten: Die Aussage "Sie übten keine legislative Gewalt des Bezirks aus, sondern auf bezirklicher Ebene exekutive Gewalt des Zentralstaates" ist nicht nur sprachlich etwas ungeschickt, er ist vor allem inhaltlich schlichtweg falsch und führt den WIKI-Nutzer in die Irre!! (Insofern befremdet mich das, trotz der seit 2008 geführten Diskussion, womöglich ideologisch determinierte Beharrungsvermögen der Autoren des Artikels!)
Gewiss ist eine Legislative in der ehemaligen DDR nicht mit einer solchen einer westlichen Demokratie vergleichbar - als in direkten Wahlen (auch wenn das in der DDR nicht Wahlen waren, wie wir sie kennen) gewählte Volksvertretung war der Bezirkstag - genau wie die Volkskammer, die Kreistage oder die Stadt- und Gemeindevertretungen - natürlich ausschließlich Legislativ-Organ. Das Exekutivorgan des Bezirkstages war der Rat des Bezirkes .
Vgl. dazu "Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen der DDR" vom 4. Juli 1985, insbes. §§21ff. bzw. (zuvor gültig) das "Gesetz vom 12. Juli 1973 über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der Deutschen Demokratischen Republik", insbes. §§20ff. Auch die Verfassung der DDR, hier insbes. Kapitel 4, können hier als Beleg herangezogen werden.
Wie gesagt: Die Aussage im Artikel ist falsch und daher zu ändern!!--Cherub51 (Diskussion) 17:00, 19. Sep. 2013 (CEST)Beantworten