Diskussion:Bundeskanzler (Deutschland)/Archiv/1

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Amtsbezüge

es ist kein gehalt, quelle fehlt.

http://www.bmi.bund.de/nn_121516/Internet/Content/Themen/Oeffentlicher__Dienst/WeitereThemen/BReg__Bezahlungsstrukturen.html

von wem bekommt der bundeskanzler die amtbezüge, wann?


bitte in Artikel einbauen.

Es wäre sinnvoll gehalt gegen Amtsbezüge oder Besoldung zu ersetzen, des weiteren einen link auf die besoldungs wiki artikel zu geben .(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 84.146.231.78 (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla Bewerte mich! 20:45, 18. Jul. 2007 (CEST))

Neue Veröffentlichung, die für diese Seite vermutlich interessant ist

Ich möchte an dieser Stelle auf eine neue Veröffentlichung über die deutschen Bundeskanzler hinweisen: "Die Kanzler und die Medien Acht Porträts von Adenauer bis Merkel - Vorwort: Gerd Langguth. Enthält Interviews mit Eduard Ackermann, Klaus Bölling, Andreas Fritzenkötter, Klaus Harpprecht, Uwe-Karsten Heye, Klaus-Otto Skibowski und Ulrich Wilhelm". Das Buch erscheint Anfang März im Campus-Verlag (siehe Links) und ist die erste und bislang einzige Überblicksdarstellung dieser Art zur Medieninszenierung der deutschen Kanzler. [1] [2]

Ich bin der Autor dieses Werkes, und würde mich freuen, wenn es an dieser prominenten Stelle aufgenommen werden könnte.

MfG L. A. Rosumek

{Sexismussperre}

Privilegien, Strafbarkeit, Gehalt

die Miete der Dienstwohnung im Bundeskanzleramt werden dem Bundeskanzler von der Bundesrepublik Deutschland in Rechnung gestellt.

Ein Bundeskanzler hat nicht unbedingt eine Dienstwohnung im Bundeskanzleramt, erst nach einem Umbau im achten Stock wurde daraus eine Wohnung. Quelle Der Spiegel, Titelthema in etwa: Wie ist es Kanzler zu sein

  • So war Gerhard Schröder der zugeteilte Wohnsitz zu teuer, daher ist er ins Kanzleramt eingezogen.
  • Die Private Nutzung sollte noch erläutert werden, da ein Bundeskanzler/in z.b die Dienstwagen Privat nutzen muß,a ufgrund der Sicherheit.

Maximale Amtszeit?

Gibt es keine maximale Amtszeit für einen Bundeskanzler in Deutschland?

Nein. --EBB (Diskussion) 14:06, 14. Jun 2005 (CEST)

Ausländer als Bundeskanzler?

Hallo, ich wollte mal wissen ob es rechtlich möglich ist, dass ein Ausländer Bundeskanzler wird. In der Verfassung steht ja nur, dass dieser auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag gewählt wird. Zu weiteren Voraussetzungen steht nichts darin, d.h. der Kanzler muss auch nicht ein Mandat im Bundestag haben. Also könnte es irgendjemand sein, also auch ein Ausländer. Theoretisch zumindest. Stimmt das so??? Danke

Der Bundeskanzler muss deutscher Staatsbürger sein. Denn: Bundeskanzler kann nur werden, wer das passive Wahlrecht zum Deutschen Bundestag besitzt, also in den Bundestag gewählt werden könnte. Und das können nur volljährige Staatsbürger sein, es bedingt also die deutsche Staatsbürgerschaft. Möglich ist allerdings danach die Wahl eines eingebürgerten Ausländers zum Bundeskanzler.

akademische Titel

Moin! Ich wäre dafür, die akademischen Titel in der Liste wegzulassen: Sie entsprechen nicht den deutschen Gepflogenheiten in Bezug auf Politiker und haben mit ihrer politischen Leistung eher wenig zu tun. Weiterhin sind der Professor und der Doktor keine eigentlichen Namensbestandteile. Was sagen die anderen dazu? Ich würde es gleich rausnehmen. Da ich das aber schon mal gemacht hatte und jetzt die Doktortitel wieder drin sind, würde ich hier gerne eine Klärung herbeiführen. --EBB 15:50, 11. Jun 2004 (CEST)

Akademische Titel sind bei der Frage zur Leistungsfähigkeit von Politikern wie auch von Funktionären des Staates sowie Fach- und Führungskräften in der freien Wirtschaft doch eher nebensächlich. Überhaupt sollten akademische Titel nur dort Bedeutung haben und Erwähnung finden, wo sie vergeben werden. Nämlich an den Hochschulen. Vgl. Dienstgrade des Militärs.

In Deutschland ist der akademische Doktor im Unterschied zu vielen anderen Staaten sehr wohl ein Namensbestandteil. Deswegen kann man ihn auch in seinen Personalausweis eintragen lassen. Und wenn einer sagt "Für Sie bin ich nicht der Herr Kohl, sondern der Herr Doktor Kohl!" wäre es nach gängiger Rechtsprechung sogar eine Beleidigung ihn weiterhin nur "Herr Kohl" zu nennen.

Der Doktortitel ist nicht Bestandteil des Namens, sondern genießt nur den gleichen rechtlichen Schutz. Um beim obigen Bispiel zu bleiben Herr Kohl heißt Helmut Kohl und nicht Dr. Helmut Kohl. Dies ist aber die Form für alle rechtlichen Urkunden seit der Promotion. (siehe entsprechende Gerichtsurteile zum Doktortitel)

Was das Weglassen von akademischen Graden anbelangt, dies ist lediglich journalistisch Gepflogenheit, da man so Platz in der Zeitung spart(e). Hinter einem Akademischen Grad steht eine Leistung, warum soll sie keine Erwähnung finden???

Bundeskanzler vor 1949

Aloha! Auch Otto von Bismarck war Bundeskanzler, und zwar Kanzler des Deutschen Bundes von 1867-1871. Irgendwie müsste das zumindest der Form halber aufgenommen werden. --Georg Siegemund 13:39, 1. Sep 2004 (CEST)

Er war eben Reichskanzler und nicht Bundeskanzler. Ich denke schon das das eín sehr großer Unterschied ist, und aus diesem Grund bin ich nicht der Meinung, das eine Aufnahme "der Form halber" richtig ist. Beste Grüße EUBürger --217.83.100.156 13:42, 1. Sep 2004 (CEST)
Er war Reichskanzler, das ist richtig. Aber er war vor Reichsgründung _Bundes_kanzler des Norddeutschen Bundes. Aus diesem Grunde etc. --Georg Siegemund 11:42, 2. Sep 2004 (CEST)
Ich stimme Georg hier zu. Allerdings war Bismarck nur Bundeskanzler des Norddeutschen Bundes. Ich habe jetzt den Bundeskanzler (Norddeutscher Bund) angelegt und einen Wegweiser am oberen Ende der Seite eingestellt. --EBB (Diskussion) 10:37, 23. Okt 2004 (CEST)
Wie der name schon sagt war Bismarck Reichskanzler, also Kanzler des deutschen Reiches und nicht Bundeskanzler (Kanzler des deutschen Bundes. Der Bund deutscher Länder wurde meines wissen nach erst nach Bismarcks amtszeit gegründet. Korrigiert mich wenn ich mich irre!
Es geht um den Norddeutschen Bund, der Vorläufer des Deutschen Reiches vor 1870 war. Vom Bund deutscher Länder habe ich noch nie was gehört. --Lothar.S 22:26, 17. Okt 2005 (CEST)


Bismarck war eindeutig Bundeskanzler, das nur kann man sich sparen. Ich finde das die Reglung in der Begriffserklärung okay ist. Hatte eigentlich der Deutsche Bund (also der vor dem Norddeutschen Bund, bzw. die haben glaub ich auch gleichzeitig existiert) auch einen Bundeskanzler oder war der ohne Regierung? Schwabbelbacke 19:02, 21. Okt 2005 (CEST)



Hier geht es doch ganz offensichtlich um die Kanzler der Bundesrepublik Deutschland nach 1949, das ist halt ein anderses Land als die wilhelminische Republik ... blöde Diskussion.

Nein, der Deutsche Bund hat nicht gleichzeitig zum Norddeutschen Bund existiert. Es gab einen Bundestag, der als ständiger Gesandtenkongress der Mitgliedsstaaten fungierte. Einen Bundeskanzler gab es nicht. Näheres in den verlinkten Artikeln. --AlexF 18:10, 22. Okt 2005 (CEST)

Bismarck war meines Wissens auch kurz Bundeskanzler des Deutschen Reiches. Ab dem 18. Januar, als die Süddeutschen Staaten dem Norddeutschen Bund beitraten existierte faktisch das Deutsche Reich, die Verfassung trat aber erst am 16. April in Kraft. In dieser Zeit war Bismarck weiterhin Bundeskanzler! Also war er auch gesamtdeutscher Bundeskanzler.

Bundeskanzler von was?

Eine Frage an die Staatsrechtler unter den Wikipedianern: Ist Gerhard Schröder der Kanzler der Bundesrepublik Deutschland oder ist er nicht eigentlich "nur" Kanzler des Bundes. M. W. besteht die Bundesrepublik ja aus dem Bund und den Ländern und die Länder habe ja eigene Regierungschefs. -- Forevermore 16:06, 17. Okt 2004 (CEST)

Ich weiß nur, dass der Bundespräsident, der ja systematisch gleich behandelt werden müsste, in völkerrechtlichen Dokumenten als "Präsident der Bundesrepublik Deutschland" firmiert. Außerdem denke ich (aber da lasse ich mich gerne belehren), dass der "Bund" die Bundesrepublik Deutschland ist, denn die Länder sind ja eigene Staaten (staatstheoretisch, denn sie haben ein Staatsvolk, ein Staatsgebiet und auch eine Staatsgewalt). --EBB (Diskussion) 19:52, 17. Okt 2004 (CEST)
Im Grundgesetz wird er nur als "Bundeskanzler" bezeichnet. Das Grundgesetz selbst bezieht sich auf die "Bundesrepublik Deutschland". Insofern ist Schröder (noch) "Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland". Ob die Länder oder der "Bund" oder beide im Sinne des Völkerrechts Staaten sind, ist hierbei unerheblich. Schröder ist der Kanzler des Gebildes, das sich Bunderepublik Deutschland nennt. --Lothar.S 22:40, 17. Okt 2005 (CEST)

Krokodiletat?

Gibt es wirklich den Begriff Krokodiletat? Google findet hier rein gar nichts! --Abe Lincoln 12:56, 25. Okt 2004 (CEST)

  • Habe es jetzt mangels Reaktionen rausgenommen. --Abe Lincoln 15:59, 17. Nov 2004 (CET)
    • Gemeint war wohl ein Reptilienfonds. Habe einen entsprechenden Verweis eingefügt.

Einleitung

Ich habe mir erlaubt, die Diskussion nach hier unten zu verschieben. --EBB (Diskussion) 13:02, 10. Feb 2005 (CET)

Der erste Satz, "Der Bundeskanzler leitet die Bundesregierung", ist so nicht ganz richtig. In Wirklichkeit ist es etwas komplizierter, hier ein Text von http://www.bundeskanzler.de/Kanzler-und-Kabinett-.7862.htm: "Das Grundgesetz unterscheidet drei wichtige Arbeitsprinzipien für die Bundesregierung: das Kanzler-, das Kollegial- und das Ressortprinzip. Sie regeln den Umgang und die Arbeitsteilung im Kabinett. Nach dem Kanzlerprinzip bestimmt der Bundeskanzler die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Das bedeutet, genauer gesagt: Er leitet die Geschäfte der Bundesregierung. Grundlage hierfür ist eine vom Kabinett beschlossene Geschäftsordnung. Sie wird vom Bundespräsidenten genehmigt. Nach dem Kollegialprinzip entscheiden Kanzler und Minister gemeinsam, wenn über Angelegenheiten von allgemeiner politischer Bedeutung diskutiert wird. Bei Meinungsverschiedenheiten ist der Kanzler allerdings Erster unter Gleichen. Kommt es also zu Streit zwischen den Ministern, schlichtet der Bundeskanzler. Das Kabinett muss schließlich mit Mehrheit entscheiden. Nach dem Ressortprinzip leitet jeder Minister seinen Aufgabenbereich in eigener Verantwortung. So darf der Bundeskanzler nicht ohne weiteres in die Befugnisse seiner Minister "hineinregieren". Zugleich muss jeder Minister allerdings darauf achten, seine Entscheidungen innerhalb des vom Kanzler vorgegebenen politischen Rahmens zu treffen."

Ich habe keine Ahnung, wie man das in einem knackigen Satz am Anfang zusammen fassen kann...

  • und gilt der kackige Satz auch für den Kanzler des Alpenstaates?


Mag ja sein das sich das viele wünschen aber "1998-2004 - Gerhard Schröder" sieht komisch aus, ich würde "seit 1998" hinschreiben... 195.243.149.235 6. Feb 2005 (CET)

Es ist schlichtweg falsch, dass der Bundeskanzler "die Geschäfte der Bundesregierung führt". Die Bundesminister leiten ihre Geschäftsbereiche eigenständig. Selbst wenn der Kanzler einem Minister eine konkrete Anweisung erteilt, ist der Minister (zumindest in der Theorie) nicht weisungsgebunden!!! Der Kanzler kann höchstens den Minister durch einen folgsameren ersetzen. "...bestimmt die Richtlinien der Politik" steht genau so im Grundgesetz! --Berlin-Jurist 12:50, 10. Feb 2005 (CET)

Moin! Berlin-Jurist! Sorry, im Grundgesetz steht in Artikel 65 Satz 4: "Der Bundeskanzler leitet ihre [der Bundesregierung, Anm. von mir] Geschäfte nach einer von der Bundesregierung beschlossenen und vom Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung." In meinem Kompromissvorschlag stand ja auch nicht "leitet die Bundesregierung", sondern "leitet die Geschäfte der Bundesregierung". Von daher verstehe ich deine Vehemenz nicht. Aber du kannst mich sicher aufklären, was ich da falsch verstehe. Gruß. --EBB (Diskussion) 12:59, 10. Feb 2005 (CET)
Nachtrag: Prinzipiell bin ich mit der Einleitung von Berlin-Jurist sehr einverstanden, aber interessieren würd es mich schon, weshalb er nicht die Geschäfte der Bundesregierung leitet ... --EBB (Diskussion) 13:02, 10. Feb 2005 (CET)
Nachtrag 2: Der Bundeskanzler (Österreich) hat laut seinem Wikipedia-Artikel keine Richtlinienkompetenz. Mehr weiß ich aber auch nicht. --EBB (Diskussion) 13:10, 10. Feb 2005 (CET)
Hallo EBB, ich habe wohl den - unzutreffenden - Eindruck erweckt, als sei deine Darstellung falsch, ich meinte aber lediglich, dass sie zu Mißverständnissen führen könnte. Du hast in der Tat von "leiten" gesprochen, wie es im GG auch steht. Allerdings wird dieses "leiten" häufig im Sinne von "führen" - so meine obige Formulierung - missverstanden. Dieses "leiten" des GG bezieht sich nämlich eher auf den administrativen Teil, den der Kanzler in Verbindung mit dem Kanzleramt "leitet". Nicht jedoch darf dieser Begriff inhaltlich verstanden werden. Die inhaltliche Komponente (welche Politik, etc.) wird am Anfang von Art. 65 mit der Richtlinienkompetenz abschliessend beschrieben. Bei Meinungsverschiedenheiten in der Sache entscheidet die Bundesregierung mit Kanzler und allen Ministern. Deshalb halte ich meinen Formulierungsvorschlag weiterhin für sinnvoll, entschuldige mich aber für meinen schroffen Ton zu deinen Lasten. --Berlin-Jurist 13:28, 10. Feb 2005 (CET)
Ich finde die Leitung der Bundesreg. würde gut in den Abschnitt weitere Kompetenzen passen.--G 19:08, 10. Feb 2005 (CET)
Den Abschnitt wollt ich eigentlich gerade weghaben: Der steht so einsam in der Weltgeschichte herum und ist außerdem ziemlich dünn. Die beiden Kompetenzen sollte man doch woanders unterbringen können. Die Leitung würde ich in die Richtlinienkompetenz reinbringen, falls das keiner von euch macht, mach ich das, sobald ich für heute Abend mit dem Bundestag fertig bin. Bitte dann Wert auf die Betonung der administrativen Leitung legen, "leiten" ist in der Tat missverständlich. Gruß. --EBB (Diskussion) 19:18, 10. Feb 2005 (CET)
Der Abschnitt ist ein bisschen komisch, aber wenn man zur Leitung noch ein oder zwei Zeilen schreibt sieht es schon besser aus. Wenn du weißt, wie man den Inhalt woanders unterbringen kann, OK, aber ich finde, es sollte alles drinnen sein.--G 19:25, 10. Feb 2005 (CET)
Geht das so in Ordnung? Einfügung bei Richtlinienkompetenz und neuer, etwas größerer Abschnitt "Zusammenarbeit mit dem Bundestag"? Gruß. --EBB (Diskussion) 20:14, 10. Feb 2005 (CET)

protokollarische Stellung

Unter Bundesratspräsident (Deutschland) steht, dass dieser protokollarisch die drittwichtigste Person ist, bitte einen Artikel korrigieren.--G 11:26, 11. Feb 2005 (CET)

Ich korrigiere den Artikel Bundespräsident. Inhaltliche Begründung stelle ich auf die Diskussionsseiten zu Bundesratspräsident und Bundeskanzler. ---Berlin-Jurist 15:52, 11. Feb 2005 (CET)

"In der Bundesrepublik Deutschland gibt es keine offizielle Rangliste, welche die innerstaatliche Rangordnung verbindlich festlegt. Die Anwendung starrer Rangordnungen würde der Vielfalt staatlicher Veranstaltungen nicht gerecht werden. Im übrigen verfügen auch andere große Nationen nicht über offizielle Ranglisten. Hinsichtlich der Rangfolge der Repräsentanten der Verfassungsorgane des Bundes hat sich jedoch im Laufe der Zeit folgende Staatspraxis herausgebildet:

   * Bundespräsidentin oder Bundespräsident
   * Präsidentin oder Präsident des Deutschen Bundestages
   * Bundeskanzlerin oder Bundeskanzler
   * Präsidentin oder Präsident des Bundesrates
   * Präsidentin oder Präsident des Bundesverfassungsgerichts "

Quelle: http://www.bund.de/nn_168112/Microsites/Protokoll/Rang-und-Titulierung/Protokollarische-Rangfragen/Protokollarische-Rangfragen-knoten.html__nnn=true --Berlin-Jurist 15:55, 11. Feb 2005 (CET)

Meines Wissens ist der Bundesratspräsident zweiter Mann im Staat, da er auch der Stellvertreter des Bundespräsidenten ist!

Der Bundesratspräsident ist der vierte Mann im Staat und der Bundestagspräsident der zweite. Dies begründet sich dadurch, dass der Bundestag als einziges Verfassungsorgan durch die Bevölkerung gewählt wird und der Bundestagspräsident den Bundestag als Ganzes vertritt. Dies ist beim Bundesrat nicht der Fall, denn er setzt sich aus Vertretern der Landesregierungen zusammen, was als weniger gewichtig angesehen wird.


Kurze protokollarische Klärung: Es wird ein inländisches und ein ausländisches Protokoll unterschieden. Im Inland wird davon ausgegangen, daß die unmittelbare Wahl, der mittelbaren protokollarisch vorgeht (so wie gewählte Personen, ernannten des gleichen Ranges vorgehen). Deshalb hat sich im Inland die Rangfolge herausgebildet, daß die Präsidentin bzw. der Präsident des Deutschen Bundestages an zweiter Stelle nach dem Bundespräsidenten rangiert, vor dem Bundeskanzler. Da im diplomatischen Verkehr mit dem Auslande der Regierungschef eine wichtigere Rolle spielt als der Parlamentspräsident und es auch seit altersher so diplomatischer Brauch ist, rangiert die Bundeskanzlerin bzw. der Bundeskanzler beim auslandsrelevanten Protokoll vor der Präsidentin bzw. dem Präsidenten des Deutschen Bundestages.

Der Präsident des Bundesrates ist deshalb der "zweite" Mann im Staate, weil er bei Verhinderung den Bundespräsidenten vertritt. Dies hat aber keine Auswirkung auf das normale Protokoll, wo er an vierter Stelle rangiert vor der Präsidentin bzw. dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes.

Zur Titulatur (weiter oben): Der Zusatz "...der Bundesrepublik Deutschland" ist im Inlande nicht üblich. Es heißt einfach: Die Bundeskanzlerin bzw Der Bundeskanzler.

(T. O. Deecke, Direktor des Europäischen Instituts für Protokoll, Zereminiell und Etikette)

Aus dem Wikipedia: Review, 7.-16.2.2005

Noch ein Versuch, einen staatsorganisationsrechtlichen Artikel zu verbessern. Ich hoffe, es mir einigermaßen gelungen. Ich hoffe wieder auf konstruktive Kritik. Gruß. --EBB (Diskussion) 23:12, 6. Feb 2005 (CET)

Ich hab die Einleitung mal umgestellt. Einen Teil hab ich rausgelöscht weil es meiner Meinung nach nur eine Wiederholung war und ich Artikelbelege in der Einleitung nicht wichtig finde. Warum ist die Zeitleiste im Abschnitt verf.rechtliche und polit. Stellung? Ich würde die Kanzlerbilder nicht so über den Artikel verteilen. Ich bin mir nicht sicher, dass der Reichskanzler in der WR häufig durch die extremen Parteien gestürzt wurde, bist du dir sicher? Der erste Satz über die Vertrauensfrage ist etwas unpassend.--G 23:48, 7. Feb 2005 (CET)
Moin! Vielen Dank für deine sehr hilfreichen Hinweise. Die Umstellung der Einleitung gefiel mir ganz gut, ich habe nur eine Unklarheit und ein paar Tippfehler behoben. Die Zeitleiste steht jetzt unten bei den Zusammenfassungen der Amtszeiten; kann aber m. E. auch oben neben der Einleitung stehen (wohin ich sie ja davor verschoben hatte *g*). Das mit der Kanzlerbilderverteilung kann ich nicht ganz nachvollziehen, die gefällt mir persönlich *g*. Ich werde gleich mal Kohl ein bisschen nach unten zum konstruktiven Misstrauensvotum schieben, aber möglicherweise rückt er dann Schröder ein bisschen zu sehr auf die Pelle. So sind dann alle Kanzlerbilder zuordbar (Adenauer <-> Richtlinienkompetenz, Brandt <-> Außenpolitik, Kohl <-> Misstrauensvotum, Schröder <-> Vertrauensfrage). Den Satz mit der Vertrauensfrage habe ich verbessert. Und das mit dem Stürzen: Schon die Möglichkeit dieses Sturzes führte m. E. dazu, dass der Reichskanzler eine sehr schwache Stellung innehatte. Und nur das steht meines Erachtens auch da. Vielleicht findest du es jetzt besser. Gruß. --EBB (Diskussion) 09:43, 8. Feb 2005 (CET)

So, bin ehrlich gesagt über die ersten beiden Sätze noch nicht hinausgekommen, finde die Einleitung aber so unglücklich. "Chef" klingt unschön und trifft die Sache nicht mal, da der Kanzler eben nur die Richtlinienkompetenz hat und seinen Ministern in Einzelentscheidungen nicht hineinreden darf (Ressorthoheit) - in der Hinsicht darf er wesentlich weniger als ein "Chef". Der Begriff "Kanzlerdemokratie" wird auch seit geraumerer Zeit nicht mehr verwendet, "echte" Kanzlerdemokratie war eh nur Adenauer, alle anderen Kanzler musste Rücksicht auf Partei und Koalitionspartner nehmen. -- southpark 22:12, 9. Feb 2005 (CET)

Ich würde den Kanzler schon als Regierungschef bezeichnen. Im Internet findet sich der Begriff schon noch, aber da kennst du dich vielleicht besser aus.--G 22:55, 9. Feb 2005 (CET)
Klingt das jetzt etwas besser? Gruß. --EBB (Diskussion) 22:59, 9. Feb 2005 (CET)
Ich hät in der Einleitung gern drinnen stehen, Der BK ist.... Das Problem ist auch, dass man sich unter Richtlinienkompetenz erst einmal etwas vorstellen können muss. Regierungschef ist meiner Meinung nach zutreffend und leichter verständlich.--G 23:23, 9. Feb 2005 (CET)
Vielleicht könnt ihr beide mit meinem Kompromissvorschlag leben? Gruß. --EBB (Diskussion) 11:38, 10. Feb 2005 (CET)

Gibt es weiteren Diskussionsbedarf? Fragt sich EBB (Diskussion) 20:18, 11. Feb 2005 (CET)

--- ENDE REVIEW ---

Exzellenz-Diskussion vom 16. Februar 2005

Wieder mal ein Selbstvorschlag eines unter anderem von mir fabrizierten Artikels. Im Review lief seit dem 11. Februar nichts mehr. Ich hoffe wieder auf konstruktive Kritik und die beständige Verbesserung des Artikels. --EBB (Diskussion) 11:39, 16. Feb 2005 (CET)

  • pro. Guter Artikel.--Moguntiner 12:51, 16. Feb 2005 (CET)
  • ohne Wertung, da Artikel bisher nur auszugsweise gelesen. Im Abschnitt zu den einzelnen Kanzlern sollte man allerdings bei Brandt noch die Ölkrise und bei Schmidt die RAF-Thematik erwähnen. --mmr 00:45, 17. Feb 2005 (CET)
Offenbar wirklich nur auszugsweise gelesen ;-), denn unter Schmidt steht (2. Satz): Der Terror der RAF, besonders 1977, prägte die ersten Jahre seiner Amtszeit., Ölkrise bei Brandt ist nachgetragen. Danke. --EBB (Diskussion) 10:26, 17. Feb 2005 (CET)
Ups, Du hast Recht! Ich würde mir die Stelle aber etwas ausführlicher wünschen; schließlich waren insbesondere seine Entscheidungen während der Entführung der Landshut und von Hanns-Martin Schleyer ein Punkt seiner Amtszeit, der wohl auch längerfristig in Erinnerung bleiben wird. Bei Brandt fehlt mir etwas der Bezug der Ölkrise zu seiner Kanzlerschaft, sie hat ja durch den dadurch bedingten (für damalige Verhältnisse) rapiden Anstieg der Arbeitslosenzahlen durchaus zu seiner sinkenden Popularität beigetragen. Mehr später. --mmr 17:15, 17. Feb 2005 (CET)
So, ich habe jetzt den ganzen Artikel durchgelesen und finde ihn prima. Übersichtlich gegliedert, Inhalt sehr schön in größere Zusammenhänge eingeordnet, sowohl verfassungsrechtliche als auch pragmatisch-politische Aspekte des Themas dargestellt, dazu ein angemessener Überblick zu den Amtszeiten der einzelnen Kanzler, das ist wirklich exzellent. Daher jetzt pro. --mmr 05:36, 24. Feb 2005 (CET)
Vielen Dank, dass du jedes Mal erst die noch vorhandenen (von mir schon beseitigt geglaubten) Tippfehler korrigierst und dann trotzdem mit Pro stimmst. Gruß. --EBB (Diskussion) 10:31, 24. Feb 2005 (CET)
  • pro - gut gestalteter Artikel --Micgot 23:30, 17. Feb 2005 (CET)
  • pro - wie üblich sehr schön. aber zwei kleinigkeiten: (a) hab' ich erst jetzt wieder dran gedacht, dass wir ja den auch schönen Artikel Politisches System Deutschlands haben - vielleicht kann man ja bei allen artikeln der "serie" den irgendwo in der einleitung verlinken. und andererseits: es ist mE etwas irritierend, dass liste mit den "nur formal amtierenden kanzlern" vor der eigentlichen aufzählung der kanzler steht - mir haben die "seltsamen amtszeiten" zumindest kurzfristig ein fragezeichen über dem kopf beschert. -- southpark 17:58, 19. Feb 2005 (CET)
Ich hoffe, die beiden Kritikpunkte beseitigt zu haben. --EBB (Diskussion) 20:11, 26. Feb 2005 (CET)
  • pro - dabei dachte ich, ich hätte hier schon abgestimmt, so schnell verliert man den Überblick. -- Achim Raschka 15:28, 21. Feb 2005 (CET)
  • pro von diesem Beitrag bin ich angenehm überrascht, da das Thema m.E. schwer zu behandeln ist, und hier ist die Darstellung sehr gut gelungen: alles Wichtige drin, nicht zu weitschweifig und präzise in der Sprache. Vier Angregungen: ... in den Nationalsozialismus abglitt. Inhaltlich sehe ich das zwar genau so, dennoch scheint mir "abglitt" stilistisch unglücklich (mir fällt auf die Schnelle auch nix Schlaues ein). Den Abschnitt zu "Erhard" finde ich noch zu dünn. Die ‘'blühenden Landschaften'‘ Kohls sollten Erwähnung finden (nicht als billige Kritik, der Satz ist heute vielfach Synonym für seine Innenpolitik). Und vor allem: Nach der gelungenen Herausarbeitung, warum die Konstruktion des Amtes heute aus der gescheiterten Konstruktion in der Weimarer Republik resultiert, wäre vielleicht nach nunmehr sieben Kanzlern und über fünfzig Jahren Erfahrung ein Resumee sinnvoll und den Beitrag abrundend, ob und inwieweit sich die heutige Konstruktion vergleichsweise bewährt hat. --Lienhard Schulz 17:30, 26. Feb 2005 (CET)
Vielen Dank für deine detaillierten Anmerkungen. Trifft meine Erweiterung deine Wünsche? Gruß. --EBB (Diskussion) 20:11, 26. Feb 2005 (CET)

Interwicki en

Eigentlich ist natürlich Chancellor_of_Germany korrekt, weil es nicht auf einen Redirect verweist (Wikistandard). Chancellor_of_the_Federal_Republic_of_Germany hat jedoch seinen Sinn, weil in en die Zählung der Kanzler (ab 1871 durchgehend - aktuell - oder ab 1949 neu) noch im Fluss ist. In diesem Rahmen wird möglicherweise auch der Chancellor-Artikel geteilt. Das inhaltlich zu klären scheint mir sinnvoller, als sich immer gegenseitig zu reverten.--Berlin-Jurist 11:39, 19. Apr 2005 (CEST)

mir war nicht bewusst, dass es da vorher irgendwelche Reverts gab, mir ist nur die Änderung von Attallah aufgefallen. (Beim kurzen durchsehen der Version habe ich da übrigens auch nichts gefunden?!) Der Link auf Chancellor of Germany ist jedenfalls momentan korrekt. Wenn es irgendwann einen Artikel Chancellor of the Federal Republic of Germany gibt, kann das ja geändert werden. Ein prophylaktischer Link ist m.E. nicht sinnvoll. Denn vielleicht heißt der Hauptartikel ja dann auch Chancellors of Germany after 1949 oder wie auch immer. Grüße, --Lc95 11:50, 19. Apr 2005 (CEST)
Ich stimme inhaltlich zu. Warten wir die Entwicklung auf en ab. Jetzt ist dieser Punkt jedenfalls erläutert.--Berlin-Jurist 13:02, 19. Apr 2005 (CEST)

Unsauber

Im Bereich der Zusammenfassung zu den bisherigen Kanzlern sind einige Erläuterungen doch sehr unsauber und wirklich nicht gerade exzellent. "Kurt Georg Kiesinger wurde in einer knappen Bundestagswahl 1969 nicht wiedergewählt." - Wie er wurde nicht wiedergewählt? In seinem Wahlbereich? Wie knapp? Zu Willy Brand: "Nach der Enttarnung seines engen Mitarbeiters Günter Guillaume als DDR-Spion stürzte er über Frauengeschichten, deretwegen er durch Guillaumes Spionage angeblich erpressbar war." Wie er stürzte? Rücktritt? Konstruktives Misstrauensvotum? Zu Schmidt: "Ihm kam schließlich 1982 wegen wirtschaftspolitischen Differenzen der Koalitionspartner, die FDP, abhanden, der sich mit Helmut Kohls CDU zusammenschloss." Wo ist die FDP den hin? Und so weiter: Kohl wurde abgewählt etc. Der Bereich ist nicht gerade berauschend. Geo-Loge 00:55, 7. Aug 2005 (CEST)

Moin! Ist es jetzt so besser? Deine Frage Wo ist die FDP den[n] hin? verstehe ich beim besten Willen nicht, denn die Antwort steht einen Satz davor in deinem Beitrag. Ansonsten kannst du gerne die Stellen, die dir unklar sind, selbst verbessern. Gruß. --EBB (Diskussion) 11:10, 7. Aug 2005 (CEST)

Welche Bedeutung hat der Kanzler bei der Wahl?

Hallo! Wir möchten gerne wissen, welche Bedeutung der Kanzler bei und während den Wahlen hat!? Ist er nur ein Repräsentant der jeweiligen Partei oder hat er noch andere Aufgaben? Nach dem Motto "Auf den Kanzler kommt es an" mit dem Kurt Georg Kiesinger schon 1969 warb. Wäre nett wenn Ihr euch schnell zu unserem Thema äußern würdet!! Linda und Doren

Häh? Kanzler ist man erst, wenn man vom Parlament gewählt ist, vorher ist man Kanzlerkandidat seiner Partei, das ist aber kein wirkliches Amt

Neutrale Formulierung

Zum Inhalt des Artickels habe ich nichts auszusetzen. Wikipedia empfinde ich jedoch als vortschrittliches Projekt und da faellt es sehr negativ auf wenn in diesem Bericht systematisch keine neutralen formulierungen verwendet werden. Komplizierte Aufzaehlungen von weiblicher und maendlicher Bezeichnung empfinde ich auch als unnuetz. Jedoch, im Sinne einer Zukunftsgerichteten Gesellschaft lasst und die Welt zugaenglich sein fuer alle, ob Maedchen oder Knabe. Der Bundeskanzler muss nicht der 3 hoechste Mann im Staat sein, er kann auch die dritthoechste oder die drittmaechtigste Person sein. Einmal sensibilisiert, gibt es x verschiedene Formulierungen um die selbe Information zu vermitteln. Weshalb also eine veraltete, negativ wirkende Form verwenden?

Moin! Den Mann habe ich zum Amtsträger verschoben; alles Andere sind feststehende Begriffe ("starker Mann"). Ich sehe aber beim besten Willen nicht, wo das generische Maskulinum eine "veraltete, negativ wirkende Form" sein soll. Aber sorry, die Diskussion führe ich in RL auch schon, und auch da versteht mich kaum jemand. Vielleicht hier? Gruß. --EBB (Diskussion) 11:32, 19. Aug 2005 (CEST)
Berufsbezeichnungen sind für mich Neutra. Somit wäre "der Bundeskanzler" sowohl männlich als auch Weiblich.


Bundeskanzler und Bundeskanzlerin

"Derzeitige Bundeskanzlerin ist die CDU-Politikerin Angela Merkel", müßte also konsequenterweise umformuliert werden in "Derzeitiger Bundeskanzler ist die CDU-Politikerin Angela Merkel." Der staatlicherseits sanktionierten Formen politisch korrekter Sprache scheinen ja mindestens ebenso viel Verwirrung anzurichten wie die unsägliche Rechtschreibreform. Ein Lokalredakteur schrieb hier vor einigen Tagen von der "140.000 Besucherin", weil der 140.000 Besucher zufälligerweise eine Frau war, nicht aber wie man auch verstehen könnte, Männer und Frauen separat gezählt wurden. Wenn jemand für 14 Tage in Urlaub geht so meint er damit natürlich 14 Tage und Nächte. (vgl. Elementlehre in der Sprachwissenschaft)

Frau Merkel ist die erfolgreichste Kanzlerin. Sie ist gleichzeitig auch die erfolgloseste Kanzlerin. Beides steht heute fest, da sie die bislang einzige Kanzlerin in der Geschichte der Bundesrepublik ist. Darüber, ob sie nun der erfolgreichste, erfolgloseste Kanzler ist oder noch sein wird, oder weder noch, könnte man sich streiten...(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 217.6.150.34 (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla Bewerte mich! 20:39, 22. Sep. 2007 (CEST))

Coup d'Etat

Fragen - die nicht mit der Wikipedia zu tun haben - bitte ausschliesslich auf Wikipedia:Auskunft stellen! --Berlin-Jurist 14:56, 10. Okt 2005 (CEST)

Übersicht

Wegen der dauernden Merkel-Ergänzungen, gar noch mit heutigem Datum, bitte den Artikel sperren bis zur tatsächlichen Wahl des Kanzlers! Damit die Hin-und-her-Revertiererei ein Ende hat. Danke!--Albrecht1 17:54, 10. Okt 2005 (CEST)

Ich habe das inhaltlich in Ordnung gebracht und den Artikel gesperrt.--Berlin-Jurist 18:01, 10. Okt 2005 (CEST)
Dank! lg,--Albrecht1 18:05, 10. Okt 2005 (CEST)

Ergänzungen während Sperre

Bitte bei den Weblinks folgendes ergänzen:

THX --CJB 10:12, 11. Okt 2005 (CEST)

Erledigt.--Berlin-Jurist 10:16, 11. Okt 2005 (CEST)
Fein, Danke.. --CJB 10:35, 11. Okt 2005 (CEST)

Ich habe den Artikel probeweise freigegeben.--Berlin-Jurist 02:29, 12. Okt 2005 (CEST)

Von Berlin-Jurist gelöschte Passagen

Nach einer schweren SPD-Niederlage bei der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen 2005 erreichte Gerhard Schröder mittels einer verfassungsrechtlich nicht unumstrittenen Vertrauensfrage die Auflösung des Bundestages und vorgezogene Neuwahlen im Herbst 2005. Die Rot-Grüne Koalition verlor hierbei ihre absolute Mehrheit, andere Koalitionen mit der SPD als stärkste Kraft wurden von dieser nicht ins Auge gefasst (Rot-Rote Koalition) oder scheiterten am Unwillen der anderen Parteien (Ampelkoalition an der FDP), und der von der SPD zunächst vehement verfochtene Anspruch auf einen SPD-Kanzler in einer großen Koalition konnte nicht gegen die CDU/CSU durchgesetzt werden. Stattdessen laufen die aktuellen Sondierungsgesprächen zwischen SPD und CDU/CSU auf eine große Koalition unter Angela Merkel als erstem weiblichen deutschen Bundeskanzler hinaus.

Schröder erklärte am 12. Oktober 2005 auf einer Veranstaltung der IG BCE, er werde der nächsten Bundesregierung auch nicht in anderer Position (z.B. als Minister) anzugehören.

Abe Lincoln 15:16, 13. Okt 2005 (CEST) Signatur nachgetragen --Berlin-Jurist 23:34, 13. Okt 2005 (CEST)

Die Aussage, dass ich diese Passage gelöscht hätte, ist unrichtig. Tatsächlich habe ich nach dem Einstellen der dem ersten Satz folgenden Sätze im ersten Absatz diese - aber auch nur diese - Ergänzung wieder rückgängig gemacht und zusätzlich die Frage bezüglich der Regierungsbeteiligung Schröders - hier zweiter Absatz - knapper gefasst - den ersten Satz habe ich somit unangetastet gelassen.
Hintergrund ist, dass dieser Artikel nur einen äußerst kurzen Überblick über die Regierungsperioden der einzelnen Kanzler liefern soll. Über Gerhard Schröder gibt es insgesamt gerade mal zwei Absätze. Daher haben Details, wie die hier ergänzten, in diesem Artikel nichts zu suchen. Dafür gibt es die in diesem Artikel verlinkten anderen Artikel, insbesondere Bundestagswahl 2005. Genau das habe ich in meinen Zusammenfassungen bereits erläutert. Es ist nicht ungewöhnlich, dass man dazu neigt, gerade aktuelle Fragen als besonders wichtig und relevant anzusehen - daher sollte man diesbezüglich besonders sensibel sein.--Berlin-Jurist 23:34, 13. Okt 2005 (CEST)

Amtszeit

Bei der Tabelle mit den Amtszeiten (und auch in anderen Stellen des Artikels) ist die Amtszeit unter Einschluss der "geschäftsführenden Zeit" vor der neuen Kanzlerwahl angegeben. Die Fussnote klärt über den Sachverhalt zwar auf, aber für ganz sauber halte ich diese Darstellung nicht.

Dies so zu berücksichtigen ist zwar durchaus sinnvoll wenn nach einer Bundestagswahl der alte Kanzler wiederum zum Kanzler gewählt wurde - hier bleibt er ja faktisch ununterbrochen im Amt. Allerdings im Fall wie jetzt mit Gerhard Schröder finde ich es falsch - er führt zwar die Geschäfte des Bundekanzlers weiter, allerdings kann er faktisch nicht mehr als Bundeskanzler handeln, da er nicht erwarten kann im Bundestag eine Mehrheit hinter sich zu haben. --Chrispgu 13:56, 20. Okt 2005 (CEST)

Das Grundgesetz (Art. 69) sagt eindeutig aus, das die Amtszeit des Bundeskanzlers mit Zusammentritt des neu gewählten Bundestags endet. Es spricht auch nicht von einem "amtierenden Bundeskanzler" o.ä. es billigt dem alten Bundeskanzler lediglich zu, die Geschäfte weiter zu führen.

Das Problem ist nur, dass wir entweder die geschäftsführenden Amtszeiten mit rein nehmen müssen (wofür ich plädiere) oder aber die exakten Amtszeiten (fünf Amtszeiten Kohl!) nennen müssen. Ich glaube, dass mit der momentanen Lösung die Sache übersichtlicher und allgemeinverständlicher ist. Schließlich wird Schröder wahrscheinlich noch zum EU-Gipfel reisen. Übrigens: Mit vier Tilden (~) kann man unterschreiben. Gruß. --EBB (Diskussion) 22:27, 18. Okt 2005 (CEST)
Das sauberste wäre es tatsächlich die Amtsperioden einzeln aufzulisten. Was spricht eigentlich dagegen, wenn hinter Kohl fünf Zeilen stehen? Besonders überischitlich ist das mit der Fußnote auch nicht, vor allem die einzelenen offizellen Amtsperioden rauszulesen ist schwer. Und wenn die Tabelle auch die geschäftsführenden Amtszeiten enthält müsste man strenggenommen auch Walter Scheel mit in die Liste nehmen, und nicht nur als Fußnote. Listet man die einzelen Amtszeiten auf würde eine Fußnote hinter dem Enddatum reichen mit "Blieb bis zur Ernennung des Nachfolgers geschäftsführend tätig" bzw. hinter Willy Brandt würde man schreiben "Bis zur Ernennung von Helmut Schmidt führte Walter Scheel die Amtsgeschäfte". Sorry wegen der Unterschrift, hab ich übersehen. --Chrispgu 13:56, 20. Okt 2005 (CEST)
Moin! Grundsätzlich halte ich die momentane Darstellung für absolut sauber, da die geschäftsführenden Zeiten aus den Fußnoten eindeutig herauszulesen sind. Da sind wir uns einig, nehme ich an. Ich glaube ferner, dass es der Intuition der meisten Menschen eher entspricht, wenn man von "der" Amtszeit Helmut Kohls spricht und nicht von den fünf Amtszeiten. Da das Letztere aber das verfassungsrechtlich korrekte ist, halte ich die gegenwärtige Darstellung auch für die übersichtlichste. Drittens enthält die Liste nur die tatsächlich gewählten Bundeskanzler, der Scheel-Fall dürfte die Ausnahme bleiben. Ich glaube wirklich nicht, dass diese Debatte ums Layout (und mehr ist es nicht) wirklich so notwendig ist. Ich begrüße dein Engagement, aber ich glaube, hier sollten wir das Ganze zwar korrekt darstellen (und das ist es), aber eben auch der allgemeinen Auffassung so weit wie möglich entsprechen. Gruß. --EBB (Diskussion) 15:31, 20. Okt 2005 (CEST)

Kanzler

"Eine besondere Situation ergab sich 1974 beim Rücktritt von Bundeskanzler Willy Brandt (SPD). Weil Brandt unverzüglich ausscheiden wollte, verpflichtete ihn Bundespräsident Gustav Heinemann erst gar nicht zur Weiterführung der Geschäfte. Kommissarischer Bundeskanzler für zehn Tage wurde Vizekanzler Walter Scheel (FDP)." Den Titel Vizekanzler gibt es iN Deutschland im Gegensatz zu Österreich nicht!! Er ist ein Brauch der Medien, der offizielle Titel lautet einfach "die Stellvertreterin bzw. der Stellvertreter der Bundeskanzlerin bzw. des Bundeskanzlers"

Quelle: http://de.news.yahoo.com/051018/3/4qakv.html

Ich würde Walter Scheel auch in die Liste der Bundeskanzler mit dem Hinweis "amtierender Bundeskanzler" integrieren - das entspricht auch den Gepflogenheiten in anderen solcher Listen (z.B. DDR in ihren "letzten Tagen")

Ich bin dagegen.

Gerhard Schröder 1998 - 2005 !!!

Gerhard Schröder führt derzeit die Amtsgeschäfte des Bundeskanzlers weiter - (Art. 69 Abs. 3 GG). ABER: Er ist gemäß Art. 69 Abs. 2 nicht mehr Bundeskanzler! Da auch nicht zu erwarten ist, dass er es wieder wird sollte man nun doch auch das Ende von Schröders Amtszeit angeben. --Chrispgu 14:04, 20. Okt 2005 (CEST)

Niemand wird ernsthaft behaupten wollen, dass Deutschland derzeit keinen Kanzler hat. Es hat nur keinen Kanzler mit "noch gültiger" demokratischer Legitimation, sondern halt nur einen amtierenden bzw. geschäftführenden Kanzler. Und wenn der Bundestag keinen neuen wählt (weil man sich nicht einigt oder - Gott bewahre - alle Kandidaten der Reihe nach das Zeitliche segnen oder spontan keine Lust mehr haben oder warum auch immer) wird er dies auch noch weiter bleiben, notfalls bis zu seinem (hoffentlich nicht so baldigen) Ableben. Und falls er stirbt, wird vermutlich Joschka (!!!!) unser (geschäftsführender) Kanzler. Wikipedia sollte nicht eine mögliche Zukunft als Faktum darstellen (auch wenn sie noch so wahrscheinlich ist). --Abe Lincoln 14:38, 20. Okt 2005 (CEST)
Sorry, Chris, aber auch hier stimme ich eher Abe Lincoln zu. Formaljuristisch ist niemand Bundeskanzler, das stimmt schon. Aber Gerhard Schröder übt nahezu alle Befugnisse (bis auf die Vertrauensfrage) aus. Ansonsten volle Zustimmung zu Abe. Gruß. --EBB (Diskussion) 15:33, 20. Okt 2005 (CEST)

"Zwar verlor er diese Wahlen knapp, konnte jedoch eine große Koalition aus Union und SPD erzwingen."

Ich schlage vor: "Der Bundestag versagte Schröder das Vertrauen. Die folgende Neuwahl am 18.9.2005 führte im November 2005 zu einer Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD."

Gesetzt den Fall, Frau Merkel würde Kanzlerin ...

Ich weiß, es ist noch etwas hin bis zur Bundeskanzlerwahl Mitte November, aber ich würde gerne schon vorher hier festgezurrt wissen, wie wir mit einer Bundeskanzlerin Merkel umgehen. Mein Vorschlag ist der, alle Stellen im Artikel, an denen von "dem Bundeskanzler" als abstraktem Amtsträger im generischen Maskulinum die Rede ist, stehen zu lassen, natürlich aber Verweise auf die "Bundeskanzlerin Merkel" mit der weiblichen Form anzulegen. Wenn dies von den meisten Mitbenutzern so gesehen wird, bin ich sehr froh. Ich fände es sehr unübersichtlich, wenn solche Sachen wie "der Bundeskanzler bzw. die Bundeskanzlerin", "die Bundeskanzler bzw. die Bundeskanzlerin", "die Bundeskanzler/innen", besonders grässlich "die BundeskanzlerInnen" oder aber "die BundeskanzlerAußen" Einzug hielten, zumal zumindest das Binnen-I ja sowieso nicht erwünscht ist hier. Gruß. --EBB (Diskussion) 20:12, 20. Okt 2005 (CEST)

Klingt absolut schlüssig. Wäre ich sehr dafür. --Abe Lincoln 22:06, 20. Okt 2005 (CEST)
Stimme voll zu, mMn sollte Wikipedia das so halten wie das Grundgesetz, dort gibt es den Begriff der Bundeskanzlerin auch nicht. --Chrispgu 12:11, 21. Okt 2005 (CEST)
Wie weiter oben von mir bereits erwähnt (Sig vergessen *g*), sind Berufsbezeichnungen für mich Neutra, und somit "der Bundeskanzler" ebenfalls an kein Geschlecht gebunden. Ich bin auch für das Belassen. Zudem natürlich "Bundeskanzlerin Merkel". Weil "Frau Bundeskanzler Merkel" erstmal komisch zu lesen ist und zweitens zwar richtig ist, aber falsch klingt. Solche Sachen wie Binnen-I oder "bzw." sollten strikt unterlassen werden. --^icewind^ 23:53, 22. Okt 2005 (CEST)
Volle Zustimmung. Ansonsten müssten wir auch von der "Bundeskanzlerinnenwahl" sprechen. Interessant fand ich auch, dass der Artikel Bundeskanzlerin als Redirect auf Bundeskanzler existiert. Müssen wir jetzt bei allen Ämtern, die auch mal eine Frau inne haben könnte, einen Redirect schaffen? --Dirk Weber 12:40, 23. Okt 2005 (CEST)


Ich bin gerade auf der Hauptseite (Artikel des Tages) darüber gestolpert, dass die ausschließlich männliche Form in dem Zusammenhang wirklich falsch klingt: "Regierungschef"
Generell zu dem Thema:
Die Wikipedia ja eine modernes Projekt, aber in der Hinsicht ist sie noch ein bißchen antiquiert, finde ich. Ich bin für geschlechtsneutrale Formulierungen. Es gibt inzwischen sogar Standards und Leitlinien für Behörden. Für männliche Nutzer ist es vielleicht schwer nachzuvollziehen, warum es für mich als (moderne) Frau unangenehm ist. Aber ich finde, so etwas kann trotzdem berücksichtigt werden, auch wenn es nicht alle betrifft.
Konkret zu dem Artikel: Da wir uns nach dem jetzigen allgemeinen Wikipediakonsens richten müssen, wird es wohl keine geschlechtsneutrale Formulierung geben. Aber vielleicht ist es möglich, (Kompromissvorschlag) Sätze so umzuformulieren, dass es ein wenig erträglicher wird. Ich denke darüber nach...--Christine b 15:21, 22. Nov 2005 (CET)
Moin Christine! Ich will dich nicht ärgern, aber "der Bundeskanzler" ist geschlechtsneutral, weil es sich hier um generisches Maskulinum handelt. Das Gleiche gilt für "Regierungschef" etc. Gruß. --EBB [[Benutzer Diskussion: EBB|(Diskussion)]] 15:49, 22. Nov 2005 (CET)
Endlic ist dies mal im Artikel geklärt, etwas was ich in der Diskussion von Angela Merkel auch versuche. Könnte man es da nicht etwas vereinfacht auch darstellen, schließlich geht es ja um ihre Person.Alopex 11:58, 3. Jan 2006 (CET)

Der Hinweis auf das generische Maskulinum ist zwar richtig, obwohl die Frage berechtigt sein muß, ob ein Lehnwort wie Kanzler, daß ja nicht mehr mit dem lateinischen Ursprung cancellarius identisch ist, sich nicht doch nach deutscher Grammatik richtet. Die Sprache lebt mit ihrem Gebrauch! Und der hat für das Deutsche entschieden, daß alle Formen - auch die aus dem Latein -eine weibliche Form bilden können. Es gibt auch mehr Sprachanwender,die Ministerin und nicht Frau Minister sagen. Warum Regierungschef auch generisch sein soll ist aber unklar, denn schon lange sprechen wir auch von der Chefin. Selbst die Österreicher haben dem Landeshauptmann eine Landeshauptfrau zur Seite gestellt, weil Frau Landeshauptmann doch ein wenig blöd klingt.(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 85.177.36.119 (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla Bewerte mich! 15:24, 26. Mai 2007 (CEST))

Stilfrage: "verfassungsrechtlich nicht unumstrittenen Vertrauensfrage"

Hab mich beim Lesen nur gefragt, ob die doppelte Verneinung "verfassungsrechtlich nicht unumstrittene Vertrauensfrage", die im Artikel zweimal auftaucht, Absicht ist oder nur eine Eigenart des Autors darstellt. Ich persönlich fänd "verfassungsrechtlich umstritten" einfacher zu lesen. Vielleicht liegt es aber auch an der späten Stunde, dass ich nicht so aufnahmefähig bin  :) --217.82.229.244 01:48, 6. Nov 2005 (CET)

Moin! Meine Absicht beim Schreiben dieser Passage war es, anzudeuten, dass es (bei Schröder) durchaus keine so große Debatte wie bei Kohl gab, aber doch einige ihr Unbehagen zum Ausdruck gebracht haben. Ich habe es jetzt bei Kohl in "umstritten" geändert, bei Schröder aber "nicht unumstritten" gelassen. Einverstanden? Gruß. --EBB (Diskussion) 19:51, 6. Nov 2005 (CET)
Ein hauchzarter Unterschied, aber ok. Gruß zurück. --217.82.229.177 23:58, 6. Nov 2005 (CET)

Das ist es, was ich an der deutschen Sprache so liebe. Der Unterschied ist nicht hauchzart, der ist eindeutig.

Kanzlerkandidaten, Schattenkabinette, Kompetenzteams

Kann man den Abschnitt nicht umbenennen in "Wahlkampf" oder "Das Kanzleramt im Wahlkampf"?

Und müsste ggf. Westerwelles seltsame Kanzlerkandidatur 2002 erwähnt werden? --Abe Lincoln 14:32, 10 November 2005 (CET)

Besser so? Gruß. --EBB (Diskussion) 16:41, 10. Nov 2005 (CET)
Imho ja. --Abe Lincoln 19:09, 10. Nov 2005 (CET)

Amtsantritt

Moin! Ich mache vorsorglich schon einmal darauf aufmerksam, dass Frau Merkel nicht schon durch die Wahl am 22. November Bundeskanzlerin ist. Nach dem Wortlaut des Grundgesetzes ist sie es erst nach der Ernennung durch den Bundespräsidenten, die jedoch natürlich die Wahl voraussetzt. Also bitte nicht meckern, wenn zwischen 12.00 Uhr (mgl.weise etwa Zeitpunkt der Wahl) und 14.00 Uhr/15.00 Uhr (mgl.weise etwa Zeitpunkt der Ernennung) Frau Merkel hier noch nicht erwähnt ist ... Gruß. --EBB (Diskussion) 15:39, 14. Nov 2005 (CET)


Foto Willy Brandt

W/Sperre: Bitte ersetzen durch Bild:Willy-brandt-und-richard-nixon 1-588x398.jpg. --Svencb 17:51, 20. Nov 2005 (CET)

Moin. Danke. Ersetzt. Sorry für Telegrammstil. Gruß. --EBB [[Benutzer Diskussion: EBB|(Diskussion)]] 19:50, 20. Nov 2005 (CET)

absolute Mehrheit vs. Kanzlermehrheit

Im Artikel steht: "Der Kandidat benötigt zu seiner Wahl die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, also die absolute Mehrheit". Dies ist meiner meinung nach nicht richtig. Die absolute Mehrheit bezieht sich normalerweise auf die Zahl der Teilnehmer einer Abstimmung. Wenn man die absolute Mehrheit benötigt, so benötigt man mehr als 50% der abgegebenen Stimmen. Bei der Wahl zum Bundeskanzler benötigt der Kandidat aber mehr als 50% der Stimmen bezogen auf die Anzahl der Mitglieder des Bundestages. Geht ein MdB nicht zur Bundeskanzlerwahl, so entspricht dies praktisch einer "Nein"-Stimme.

Zeig mir mal einen MdB, der nicht zur Kanzlerwahl geht, da wurden schon Halbtote mit Sauerstoff reingeschleppt.--Benutzer:Freedom Lübeck
eure Amerkungen sind unzutreffend, der o.a. Satz stimmt (vgl. Art. 121 GG), er verwendet auch nicht den Begriff Kanzlermehrheit... was im Übrigen eine absolute Mehrheit sein kann, erklärt der Intralink im Satz --CJB 16:20, 17. Mai 2006 (CEST)

Neutraler Standpunkt? Abschnitt Kohl / Schröder

Mir ist der Abschnitt Schröder ein wenig zu glatt... warum hat er die Vertrauensfrage gestellt? Kein Rückhalt in der Fraktion/Partei, Rücktritt vom Parteivorsitz, Rekord Arbeitslosigkeit usw. Ein wenig erklärende Kritik gehört da noch hin!? --Silvercork 09:42, 22. Nov 2005 (CET)

So besser? Gruß. --EBB [[Benutzer Diskussion: EBB|(Diskussion)]] 11:23, 22. Nov 2005 (CET)
wau schnelle Reaktion ;) Danke! Absatz sah so aus als ob Schröder einfach mal so die Vertrauensfrage gestellt hätten. Jetzt versteht es auch jemand der den Artikel in einigen Jahren mal liest. (Obwohl, bis dahin ist er bestimmt schon zig mal geändert worden..) --Silvercork 11:41, 22. Nov 2005 (CET)

Ja jetzt isses soweit...

...und ich kann die Seite nicht bearbeiten? Ich bitte um entsperrung! --Haseluenne 11:18, 22. Nov 2005 (CET)

Moin. Es ist noch nicht soweit, sorry. Frau Merkel ist erst dann Bundeskanzlerin, wenn sie in etwa einer halben Stunde vom Bundespräsidenten ernannt ist. Danach wird die Seite freigegeben. Gruß. --EBB [[Benutzer Diskussion: EBB|(Diskussion)]] 11:24, 22. Nov 2005 (CET)

Okay...war nur nach der N-TV-Schlagzeile gegangen: http://www.n-tv.de/ --Haseluenne 11:46, 22. Nov 2005 (CET)

Gender

Vielleicht wäre jetzt der Zeitpunkt günstig, die Amtsbezeichnung (vielleicht entgegen der Juristensprache) geschlechtsangepasst zu wählen.

22. 11. 05 11 Uhr MEZ Gruezi C. (Zu einer Zeit, als die Seite für Änderungen gesperrt war)


Hint: Frau Merkel ist weiblich. Und das ist nicht strafbar.

! Möge die Übung geling ! - Chinesischer ArtistInnenwunsch


nachgeguckt 16-12-05: Nachdem das Wort des Jahres Bundeskanzlerin lautet, festgestellt, die "Profis" haben es immer noch nicht geschafft.

Und gegen jede Änderung ihres Geschlechts(an)teils wehren die sich so: 16:47, 16. Dez 2005 141.57.10.7 (revert: unsinnige m/w-Kotinthenkackerei)

- na dann mal weiter so Jungs !

Dazu ein Link: Das Wort des Jahres ist weiblich. Sprachwissenschaftler würdigen "Bundeskanzlerin" - einen Begriff, den es in der Politik noch nie gab. Frankfurter Rundschau vom 17.12.2005 - Nimm und lies!

Zum Vergleich auch die Regelung bei Minister - siehe: Bundesministerium_(Deutschland)#Amtsbezeichnung

Und das hat genau was hiermit zu tun? Und wie wäre es wenn du deine Beiträge signierst? --C.Löser Diskussion 18:27, 17. Dez 2005 (CET)


(Vorsicht Satire ! )
Wie würde es denn klingen oder gemeint sein, wenn die Bezeichnung für weibliche Amtsinhaberinnen:
Bundessekretärin lauten würde?

Und was genau hat das mit dieser Diskussion zu tun? Und wie wäre es wenn du deine Beiträge wirlich endlich mal signierst? Das kannst du mit vier Tilden machen (~~~~) --C.Löser Diskussion 13:40, 20. Dez 2005 (CET)

Kohl

Nachdem man in der Datein nichts ergänzen kann, hier meine Bitte um einen Halbsatz bei Kohl, wo es um das Ende seiner Amtszeit geht. Da war doch noch irgendetwas mit einer Spendenaffäre... --Olaf Simons 11:42, 22. Nov 2005 (CET)

Naja, die Spendenaffäre war aber nach seiner Amtszeit. Natürlich fanden die inkrimierten Taten während seiner Amtszeit statt, aber das war wohl weniger als Bundeskanzler, sondern vielmehr als CDU-Parteichef. Aber ich werde in einigen Minuten freigeben, sobald Frau Merkel ernannt ist. Gruß. --EBB [[Benutzer Diskussion: EBB|(Diskussion)]] 11:46, 22. Nov 2005 (CET)
Das ist nicht mein Gebiet, nur so viel weiß ich, daß bei der (Ab-)Wahl damals die Korruptionsfrage eine Rolle spielte. Ein vorsichtiger Halbsatz, der das antippt, mag gut sein - ich sah den Artikel zu ihm ein, der besser ist - auch das, man sollte direkt in die ausführlicheren Artikel gelangen können. --Olaf Simons 11:53, 22. Nov 2005 (CET)
Die Spendenaffäre kam erst 1999 raus, es ist also praktisch unmöglich, dass sie die Leute zur Abwahl gebracht haben kann. Die Arbeitslosenzahlen und die bereits sehr lange Amtszeit waren eher die Gründe. -- Vierie 12:13, 23. Nov 2005 (CET)

Einleitungssatz im Artikel

Soweit ich weiß, ist der Bundeskanzler doch "nur" der vierthöchste Mann (seit wenigen Stunden die vierthöchste Frau) im Staate oder nicht? Folgende Reihenfolge habe ich noch gelernt:

1. Bundesdiktator 2. Bundesratsanarchist als Stv von 1. 3. Bundestagsgott 4. Bundeslegislarturkarikaturist

Man korregiere mich, sollte ich mich irren...

Gr€€z

Moin! Schau bitte unter #protokollarische Stellung nach. Gruß. --EBB [[Benutzer Diskussion: EBB|(Diskussion)]] 13:05, 22. Nov 2005 (CET)
er hat doch nur spass gemacht. oder hast du schon mal was von dem Bundestagsgott gehört? --Cookiez 22:06, 23. Nov 2005 (CET)
Nein, aber das war Vandalismus ([3]). Gruß. --EBB [[Benutzer Diskussion: EBB|(Diskussion)]] 10:58, 24. Nov 2005 (CET)

Woher kommt die Zeitleiste?

Woher kommt die Zeitleiste, die im Artikel zu finden ist. Ich kann im Quelltext keinen Nachweis dafür finden, finde die Leiste an sich aber durchaus interessant.

Kann jemand helfen?? --Cookiez 22:12, 23. Nov 2005 (CET)

Moin! Wenn du auf "Seite bearbeiten" klickst, erscheint unter dem Bearbeitungsfenster eine Liste mit Vorlagen. Hier findest du alle im Artikel verwendeten Vorlagen, auch die Navi-Leiste. --EBB [[Benutzer Diskussion: EBB|(Diskussion)]] 11:22, 24. Nov 2005 (CET)

1.2. Richtlinienkompetenz und Kollegialprinzip

Hallo, ich finde den Satz zwischen den Ausrufezeichen störend und denke er sollte gelöscht werden. Ciao

Da gibt es keinen (sichtbaren) Satz mit Ausrufezeichen. Die (im Lesetext unsichtbaren und nur bei Bearbeitung erscheinenden) Kommentare sind aus "bitterer" Erfahrung gemacht, dass da Änderungen eingebaut wurden, die falsch waren, weil die Leute den Satz nicht (komplett) gelesen haben. Gruß. --EBB [[Benutzer Diskussion: EBB|(Diskussion)]] 10:19, 24. Nov 2005 (CET)

...konjunktiver...

Der Artikel ist ja zur Zeit gesperrt... Wollte folgenden Satz im Absatz übern Gerd ändern:
"Dies war – [...] – ein wichtiger Grund für seine Wiederwahl 2002"
in
"Dies wird - [...] - als ein wichtiger Grund für seine Wiederwahl 2002 gesehen"
Grüße Cefaclor 16:51, 24. Nov 2005 (CET)

Done. Gruß. --EBB [[Benutzer Diskussion: EBB|(Diskussion)]] 19:21, 24. Nov 2005 (CET)

erweitrern : gehalt

wollte am anfang folgenden text einbinden: Laut Bundesministergesetz erhalten Mitglieder der Bundesregierung ein Amtsgehalt, „und zwar der Bundeskanzler in Höhe von einzweidrittel, die Bundesminister in Höhe von eineindrittel des Grundgehalts der Besoldungsgruppe B 11 einschließlich zum Grundgehalt allgemein gewährter Zulagen”.

Danke. Gruß. --EBB [[Benutzer Diskussion: EBB|(Diskussion)]] 18:01, 25. Nov 2005 (CET)

Internetdomäne

Abschnitt:

Die derzeitige Bundeskanzlerin ist unter www.bundeskanzlerin.de zu finden. Während der Amtszeit von Gerhard Schröder wurde jedoch zunächst nur die Domäne bundeskanzler.de reserviert. Auf diesen Zustand machte der Internet-Aktivist Lars M. Heitmüller aufmerksam, welcher die Domäne nach mehrfachen unbeantworteten Anfragen an das Bundeskanzleramt selbst reservierte. Nach der Amtsübernahme durch Angela Merkel war ihre Internetpräsenz zunächst unter bundeskanzlerin.bundesregierung.de zu finden (dahin wurde auch die bisherige Seite umgeleitet). Erst nach einigen Tagen wurde von dort auf die mittlerweile übergebene Domäne bundeskanzlerin.de weitergeleitet.


Bisher wurde keine Begründung geliefert, was dieser Abschnitt hier soll. Für diesen Artikel spielt dieses unwichtige Detail überhaupt keine Rolle. Drosophilia 14:40, 3. Dez 2005 (CET)

Das sehe ich inhaltlich auch so, gleichwohl habe ich den Abschnitt erstmal wieder eingestellt, nachdem Abe Lincoln meine Löschung mehrfach revertiert hat. Ich möchte Abe aber darauf hinweisen, dass er als derjenige, der einen neuen Absatz einfügt, die Begründungslast trägt, nicht umgekehrt. Der Absatz passt überhaupt nicht in den Artikel und ist als Detail im Vergleich völlig irrelevant. Meinen Vorschlag, das in einem Artikel über die im Absatz angegebene handelnde Person zu beschreiben, hat Abe nicht aufgenommen, stattdessen hat er einen roten Link gesetetzt, der uns nicht weiterbringt.--Berlin-Jurist 14:47, 3. Dez 2005 (CET)

Ein Information zur Internetdomäne von XYZ würde nun mal jeder bei dem Artikel zu XYZ suchen, und jeder, der einen Artikel über XYZ liest, würde erfreut sein, dort auch eine derart prägnante Geschichte zur Internetdomäne von XYZ zu lesen (man beachte nur das Presseecho auf gleichberechtigung.de). Aber man kann natürlich auch einen Artikel bundeskanzlerin.de machen und das dann dorthin kopieren und hier nur verlinken. Vielleicht sollte man auch von Politische Korrektheit auf diesen Fakt verweisen. --Abe Lincoln 17:47, 3. Dez 2005 (CET)

Ich verstehe immer noch nicht was die WWW-Domain mit der verfassungsrechtlichen und politschen Stellung des Bundeskanzlers zu tun hat. Soll jetzt zu jedem Wikipedia Eintrag für den es auch einen Domainnamen gibt, die Historie dieser Domain aufgenommen werden? Man sollte außerdem mal darüber nachdenken, ob man hier auch mitprotokolliert wie Angela Merkel zu welchen Anlässen angezogen war ... --Chrispgu 20:18, 3. Dez 2005 (CET)
Na dann nehmt's halt raus. --Abe Lincoln 20:45, 3. Dez 2005 (CET)
Habe den Abschnitt wieder herausgenommen. Gruß --Finanzer 23:31, 3. Dez 2005 (CET)

Gehalt (2)

Der Zusatz "– wie Beamte –" sollte gestrichen werden! Er bringt keine zusätzliche Information über den Bundeskanzler. Es handelt sich lediglich um die übliche Anti-Beamen-Polemik. Wenn der Zusatz stehen bleiben soll, müsste der Satz wie folgt erweitert werden: "... und erhält konsequenterweise – wie Beamte – keine Altersrente der BfA und im Falle der Arbeitslosigkeit keine Arbeitslosengeld." 213.73.68.211 23:35, 1. Jan 2006 (CET)

Kompetenz

Hi, bin Anfänger, als sagt mir bitte, wenn ich was falsches mach..

Im Text unter 'Richtlinienkompetenz' steht "allerdings können auch wichtige Einzelentscheidungen von ihm getroffen werden". Aber in dieser Diskussion kam irgendwann auch mal durch, dass er nicht über die Köpfe der Minister hinweg entscheiden darf.

Was stimmt nun? Danke, Grüßle, -- der Felix 20:59, 14. Jan 2006 (CET)

Der BK kann bei politisch bedeutsamen Themen Einzelentscheidungen treffen, auch "über den Kopf" des jeweiligen Ministers hinweg. Gruß --C.Löser Diskussion 21:02, 14. Jan 2006 (CET)

Ende der Amtszeit

Okay, danke.. Schreibe grade ein Referat über den Kanzler. Welche Entscheidungen darf er z. B. selbst treffen?

Es gibt dafür keinen abschließenden Sachkatalog o.ä. Solche bedeutsamen Entscheidungen können im ganzen Spektrum der Politik auftreten. Gruß --C.Löser Diskussion 23:10, 14. Jan 2006 (CET)

Eine Kleinigkeit vielleicht noch der Vollständigkeit halber, die Amtszeit endet auch mit einer missglückten Vertrauensfrage. /klugscheißermodus off -- der Felix 23:03, 14. Jan 2006 (CET)

Nein. Spricht der Bundestag dem Kanzler das Vertrauen nicht aus, so kann es zu einer Bundestagsauflösung kommen, ein neuer Bundestag kann dann ggf. einen neuen Bundeskanzler wählen. Dann, aber auch erst dann endet die Amtszeit. Das steht sinngemäß auch so im Artikel, teilweise aus dem Zusammenhang heraus erkennbar. Bitte erst lesen, ggf. auch den verlinkten Artikel Vertrauensfrage, dann - oder auch eben nicht mehr - Begriffe wie Klugscheißermodus verwenden.--Berlin-Jurist 23:12, 14. Jan 2006 (CET)

Du hast recht

Du hast recht, nach nochmaligem lesen, kann man es doch irgendwie aus dem Zusammenhang erkennen. Mein Fehler! Ich werd noch einmal irgendwas in Wiki schreiben...

Darüber freuen wir uns, Felix, viel Erfolg erstmal beim Referat.--Berlin-Jurist 12:23, 15. Jan 2006 (CET)

Generisches Maskulinum

Moin! Mich würde interessieren, wie die anderen zur Änderung der IP stehen: Gibt es die rein männliche Form "Bundeskanzler", die nur zufällig (?!) mit der Form des generischen Maskulinums übereinstimmt? Oder gibt es die rein männliche Form nicht, wie die IP behauptet? Ich tue mich ein bisschen schwer, den "Bundeskanzler" als Berufsbezeichnung zu akzeptieren, da das schlicht ein Amt und kein Beruf ist (sonst könnte man nämlich nach Artikel 12 des Grundgesetzes den Beruf "Bundeskanzler" frei wählen *g*). Also: Dass z. B. Matthias Platzeck als Nachfolger von Frau Merkel neunter Bundeskanzler wäre, ist unumstritten (generisches Maskulinum). Wäre er auch achter Bundeskanzler (reines Maskulinum)? Gruß. --EBB Disk. 12:09, 4. Apr 2006 (CEST)

Er wäre kein achter Bundeskanzler, sondern der achte männliche Bundeskanzler. (sagte ich bereits, aber nur so als Einleitung) Wenn Platzeck Bundeskanzler wäre, könnte man sagen "Es hat bislang neun Bundeskanzler gegeben" und "Es hat bislang acht männliche Bundeskanzler gegeben", und man könnte auch sagen "Es hat bislang acht Bundeskanzler und eine Bundeskanzlerin gegeben", aber ohne diese ausdrückliche Gegenüberstellung bezieht sich "Bundeskanzler" auf beide Geschlechter. Ich habe freilich keine grammatischen Forschungen angestellt, aber ich behaupte schon, leidlich Deutsch zu können, und bin mir in solchen Fragen immer ziemlich sicher (was nicht heißt, das ich dann auch immer recht haben muß).
Anmerkung 1: Mein "Berufsbezeichnung" kann abgeändert werden, ich wollte damit nichts weiter sagen als "diese '-er'-Wörter da".
Anmerkung 2: Abgesehen davon aber ist - ich spreche jetzt als reiner Theoretiker - Bundeskanzler ebenso eine Berufsbezeichung wie Polizeikommissar, nämlich ein Titel (und zwar der allerhöchste) innerhalb der Karriere des Berufes des Verwaltungsbeamten - in diesem Fall mit dem Sonderstatus eines "politischen Beamten". Somit könnte man "Bundeskanzler" durchaus als Berufsbezeichnung auffassen - ganz im Gegensatz zu "Bundespräsident" oder "MdB", welches keine Berufe sind. Verzeiht mir diese theoretischen Überlegungen, die, das gebe ich zu, keine Auswirkungen auf das tatsächliche Leben haben.
Anmerkung 3: Ich habe auch Schwierigkeiten mit der Aussage, A. Merkel sei die "erste Bundeskanzlerin". Meiner Ansicht nach sollte man die weibliche Form eher dann verwenden, wenn es sich zwar um eine Frau handelt, aber das Frausein nicht von Bedeutung ist - genauso wie man bei Männern, wenn ihr Mannsein von Bedeutung ist, auch extra darauf verweisen muß - also daß "erste Bundeskanzlerin" Adenauer, wäre er eine Frau gewesen, hätte heißen können. Bei Angela Merkel sollte man mbMn eher vom (umständlichen) "ersten weiblichen Bundeskanzler" (ohne -in, da sonst pleonastisch) oder von der (sprachlich schönen und tatsächlich verwendeten) "ersten Frau im Amte des Bundeskanzlers" sprechen. Ich gebe aber zu, daß es sich beim Inhalt dieser Anmerkung um meine persönliche sprachliche Empfindung handelt, die ich niemandem aufzwängen möchte - während ich, was meine Aussagen oberhalb der Anmerkungen betrifft, schon sicher bin, von im Deutschen allgemein zu beobachteten sprachlichen Regeln gesprochen zu haben. --84.154.107.11 18:44, 4. Apr 2006 (CEST)

@EBB: Wann kommt etwas zu diesem Thema im Artikel Angela Merkel? Wenn es noch in einen Artikel gehört, dann dorthin. Schon vor einigen Monaten hatten wir beide im selbigem Artikel angefragt, da war noch nicht die Umgestaltung, in deren Folge die Diskussion verschwand. Selbstverständlich kann jeder etwas hinzufügen, ich möchte nur anfragen, ob du was geplant hast. Beim Artikel Merkel könnte man dies auch kürzen.Es geht mir vor allem darum, dass das Wort BundeskanzlerIN neu erfunden wurde, es noch zu Adenauers Zeiten Frau Bundeskanzler hieße, was richtiger gewesen wäre (rein grammatikalisch gesehen). Da es mit der exakten Formulierung Probleme zu geben schein, plädiere ich auch fürs warten, oder für das Ausklammern des strittigen Punktes im Artikel Merkel. Gruß Alopex 10:49, 11. Apr 2006 (CEST)

Erinnert mich an eine alte Klamotte: Frau Doktor = Ehefrau, äh Gattin

Wie wäre es, wenn wir akzeptieren, dass der Passus B´ler aus einer Zeit stammt, als Frauen gerade mal ein bisschen Wahlrecht zugestanden bekommen hatten. Würde das Grundgesetz jetzt neu geschrieben, wäre es keine Erdnuss wert, darüber zu streiten - es hieße B´lerin bzw. B´ler kann werden, wer dafür geeignet ist und gewählt wird. 84.173.248.53 21:50, 22. Mai 2006 (CEST)

Zweiter Absatz Willi Brandt

Holla,
ich wundere mich gerade über den zweiten Absatz bei Willi Brandt. Das sieht mir irgendwie ziemlich hereindirigiert aus. Ich meine, quasi als Kontrapunkt zum vorigen Absatz, quasi einer Diskussion gleich. Am besten - wenn überhaupt - beide Absätze verschmelzen. --Arne 10:23, 27. Mai 2006 (CEST)

Ich habe einfach mal den zweiten Absatz rausgeworfen und seinen Kernpunkt mit etwas Material vom Brandt-Artikel in den ersten eingebaut. Nevfennas 11:05, 27. Mai 2006 (CEST)

Position/Stellung des Bundeskanzler

So weit ich weiß steht der Bundeskanzler nicht an dritter Stelle des Staates, sondern an vierter. Die höchste Position hat der Bundespräsident inne, die zweithöchste der Bundesratspräsident, der ja auch als Stellvertreter des Bundespräsidenten fungiert, gefolgt vom Bundestagspräsidenten und schließlich dem Bundeskanzler.

Internetadresse vs. URL

Der Begriff "Internetadresse" linkt auf den Artikel Uniform_Resource_Locator, es geht aber um eine Domain. Ausserdem wurde nicht "www.bundeskanzlerin.de" reserviert, sondern "bundeskanzlerin.de". "www.bundeskanzlerin.de" ist zwar eine Domain, "reservieren" kann man aber nur eine Ebene direkt unter de. Bspw. "http://www.bundeskanzlerin.de/" waere eine URL, die kann man aber noch weniger "reservieren". Ausserdem koennte man bei der Gelegenheit "reservieren" auf "registrieren" aendern, da dies die formal korrekte Bezeichnung fuer den Vorgang ist.

Genau! Die Aenderung zu "Domain bundeskanzlerin.de registriert" sollte vorgenommen werden, da "URL www.bundeskanzlerin.de reserviert" schlichtweg falsch ist. 71.204.144.199 08:41, 21. Jul. 2007 (CEST)

Merksatz für alle, die sich die Reihenfolger der Kanzler nicht merken können;)

Auch ein Kaiser(Kanzler) bügelt sein Kleidung Selber (Manchmal) Ich habe diese Eselsbrücke in der Schule gelernt, wo Schröder noch Kanzler war, deswegen ist Merkel da irgendwie doof reinzukriege. Aber ihr könnt euch ja etwas überlegen..

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-- DuesenBot 08:14, 6. Sep 2006 (CEST)

Mindestalter von 45

Muss auf jedenfall noch rein

Nö: Stimmt nämlich nicht. Nur beim Bundespräsidenten gibt es ein Mindestalter, und das ist 40. Gruß. --EBB Disk. 15:10, 4. Okt 2006 (CEST)

Warum ist den das Mindesalter auf 40 rein gesetzt?

Gehalt (3)

Was sollen "beamtenrechtliche Zuschläge" sein?? "Der Bundeskanzler erhält ein Grundgehalt von etwa 180.000 € pro Jahr. Dies entspricht dem Fünfdrittelfachen des Grundgehalts der Besoldungsgruppe B 11 (§ 11 des Bundesministergesetzes). Hinzu kommen beamtenrechtliche Zuschläge in Höhe von etwa 22.000 €. ..." ---> http://www.sueddeutsche.de/app/jobkarriere/gehaltstest/index.html?action=detail&detail=gehalt&id=580&searchAction=abisz : "Bundeskanzler/in Durchschnittsgehalt in Euro (Brutto)*: Anfangsgehalt (jährlich): 201.319,13 Euro Das angegebene Jahresgehalt setzt sich zusammen aus: einzweidrittel des obersten Beamtengehalts B11 (liegt bei 10.353,56 Euro monatlich), einer Dienstaufwandentschädigung von 2000 Mark (1.022,58 Euro) pro Monat; einem Ortszuschlag, + 13. Monatsgehalt, Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, DBB"

Historische Rangliste?

Nachdem ich in der englischen Wikipedia den Artikel "Historical rankings of United States Presidents" gefunden habe, in dem verschiedene Beurteilungen aller bisherigen Präsidenten der USA durch Wissenschaftler bzw. normale Bürger zusammengefasst werden (Link), wollte ich anregen, so etwas auch für die Deutschen Bundeskanzler seit 1949 anzulegen. Im Internet sind hierfür z.Z. zwei Quellen zu finden:

Forsa-Umfrage nach dem bedeutendsten Bundeskanzler seit 1949 (Juli 2005, während des Bundestagswahlkampfes) [4] [5], [6]:

1. Adenauer (35 Prozent) 2. Brandt (20 Prozent) 3. Schmidt (18 Prozent) 4. Kohl (17 Prozent) 5. Erhard (5 Prozent) 6. Schröder (1 Prozent) 7. Kiesinger (0 Prozent)

Forsa-Umfrage nach dem besten noch lebenden ehemaligen Bundeskanzler (Juli 2007) [7], [8]:

1. Schmidt (52 Prozent) 2. Kohl (25 Prozent) 3. Schröder (14 Prozent)

Sind solche Erhebungen relevant genug für eine Erwähnung? Sollten sie in diesen Artikel eingebaut werden, oder gehören sie eher in einen separaten Text? 85.181.225.219 18:56, 21. Jan. 2009 (CET)

Ich könnte auf solche Erhebungen ganz verzichten. Das Ergebnis kann ja immer nur im Kontext der Fragesituation betrachtet werden und jede solcher Erhebungen zu unterschiedlichen Zeiten wird wohl andere Ergebnisse liefern. Die Erhebung an sich finde ich auch nicht für relevant, sie rechtfertigt also imho auch keinen eigenen Artikel. Mit Wertungen (bester, bedeutendster, etc) wäre ich hier prinzipiell eher sparsam. -- · peter schmelzle · d · @ · 19:10, 21. Jan. 2009 (CET)
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Erste Fußnote falsch

Die erste Fußnote ist nicht mehr verfügbar, hier ein funktionierender Link:

http://www.bmi.bund.de/cln_028/nn_1235716/Internet/Content/Ministerium/Protokoll__NEU/Protokollarische__Rangfragen.html

(Hatte keine Lust mich anzumelden.)

Erledigt. --Nilsnothing 18:35, 20. Jan. 2009 (CET)

Die erste Fußnote stimmt nicht mehr. Der neue Link: http://www.bmi.bund.de/cln_095/SharedDocs/Standardartikel/DE/Ministerium/Protokoll/ohneMarginalspalte/protokollarische_rangfragen.html?nn=109810

Daraus ergibt sich außerdem, dass der Kanzler im Protokoll an dritter Stelle steht, bitte dies ändern. Danke.--88.65.58.20 22:16, 18. Mär. 2009 (CET)

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Einleitung schon falsch

Der Bundeskanzler ist der Regierungschef der Bundesrepublik Deutschland: Er bestimmt die Bundesminister und die Richtlinien der Politik der Bundesregierung. Der Bundeskanzler ist faktisch der mächtigste deutsche Politiker, steht jedoch im Protokoll nach dem Bundespräsidenten als Staatsoberhaupt und dem Bundestagspräsidenten nur an dritthöchster Stelle. Falsch, der Bundeskanzler kommt sogar erst an vierter Stelle, weil zwischen dem Bundespräsindeten und dem Bundestagspräsidenten, der überdies nicht die zweite, sondern erst dritte Person im Staat ist, der Bundesratspräsident als Repräsentant der Länder kommt. Bitte diesen üblen Schnitzer korrigieren, ich kann es leider nicht. 80.136.235.55 22:22, 17. Feb. 2007 (CET)

Der "üble Schnitzer" ist nach Ansicht des Innenministeriums gar keiner: Bitte den (bereits weiter oben angegebenen) Link [9] beachten. Gruß. --217.248.48.144 23:33, 23. Apr. 2007 (CEST)
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Klimaschutz bei Kurzprofil Merkel hinzufügen?

Wäre es nicht sinnvoll den Klimaschutz beim Kurzprofil Angela Merkels hinzuzufügen? Klar, dass es momentan ein bisschen gehyped wird, bin dennoch überzeugt dass es genügend Relevanz hat um aufgenommen zu werden, auch gerade weil Merkel derzeit unter den europäischen Politikern das Zugpferd für dieses Thema ist. --SlowCheetah 22:44, 21. Mär. 2007 (CET)

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Merkel-Foto fehlt

Es wäre doch sehr sinnvoll, ein Bild von Angela Merkel an den Anfang des Artikels zu setzen. So einen Mangel sollte ein exzellenter Artikel nicht aufweisen. --213.182.118.94 03:43, 8. Mai 2007 (CEST)

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Trivia

Ich halte die Umbenennung und Verschiebung des Punktes "Der Begriff 'Bundeskanzlerin'" in den modischen Anglizismus "Trivia" für falsch. Ich wäre für Zurücksetzung. Was sagen die anderen? Grüße. --EBB Disk. 21:09, 11. Mai 2007 (CEST)

JEIN; das mit der Internetseite ist trivial, das achter/neunter Bundeskanzler nicht. Maßgebend ist zur Frage, ob Frau Dr. Merkel nun "Frau Bundeskanzler" oder "Frau Bundeskanzlerin" ist, einzig ihre Ernennungsurkunde. Genauso, wie es der Bundespräsident geschrieben hat, so ist es richtig.

Kann jemand ein Bild der Ernennungsurkunde beschaffen und in die Seite einfügen? --84.163.94.241 19:45, 24. Feb. 2008 (CET)

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Erhard - Partei

Moin!

Auch wenn es so sein sollte, dass Erhard formal parteilos war, wird niemand ernsthaft bestreiten, dass er durch seine sehr enge Beziehung zur CDU ins Amt des Bundeskanzlers kam. Ich fände es sinnvoller, dies durch die Anzeige "CDU" und meinetwegen eine Fußnote deutlich zu machen als den Eindruck zu erwecken, Erhard wäre "einfach so" aufgrund seiner Fachkompetenz plötzlich Bundeskanzler geworden. Dass jemand nur wegen seiner Fachkompetenz, nicht seiner Parteizugehörigkeit wegen Bundeskanzler wird, halte ich für höchst unwahrscheinlich. Falls sich niemand äußert, würde ich bei Gelegenheit die Parteiangabe bei Erhard zu "CDU" zurückändern und eine Fußnote anbauen. Gruß. --EBB Disk. 19:45, 14. Jun. 2007 (CEST)

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-- DuesenBot 12:32, 29. Jun. 2007 (CEST)

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Kiesinger - Foto

Datei:Kurt Georg Kiesinger auf einer Gedenkmünze.jpg
Kurt_Georg_Kiesinger (1904-1988), 3. Bundeskanzler (1966-1969)

Auf der Seite fehlt noch ein Bild von Bundeskanzler Kiesinger. Hier ist eins, das zum "Münzenthema" der Seite passt. -- hjzla 01:05, 30. Jul. 2007 (CEST)

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Formalie

Im Artikel sind 87 Wikilinks zu Jahreszahlen und 48 Wikilinks zu Tagen. Tun die alle Not? Das Thema ist zwar recht geschichtsträchtig aber ich denke, man könnte die Verlinkung doch sehr einschränken und nur bei prominenten Gelegenheiten auch wirklich verlinken. Hmm? -- 217.232.54.86 00:07, 17. Aug. 2007 (CEST)

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Kategorie:Bundeskanzler (Deutschland)

bitte Kat ergaenzen!(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 77.57.1.127 (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla Bewerte mich! 22:22, 19. Okt. 2007 (CEST))

Erledigt. --Skyman gozilla Bewerte mich! 22:22, 19. Okt. 2007 (CEST)
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Titelgerüst und Inhalte einzelne BK

Das Titelgerüst ist noch unausgewogen - viele Unterkapitel bei 1 und 4, sonst keine. Und die Amtszeiten der einzelnen BK sollten viel stärker konzentriert sein auf Eigentümlichkeiten der Amtszeit und Amtsführung, weniger politikinhaltlich. --Ziko 15:07, 26. Okt. 2007 (CEST)

Ich meine, das der Inhalt der Politik das Wichtigste ist und auch den größten Raum einnehmen sollte. Das ist doch das, was den Bundeskanzler ausmacht. Außerdem habe ich eine Bitte an Dich: Du hast gerade etwas am Artikel geändert ohne etwas dazu in der Zusammenfassungszeile anzugeben. Ich bitte Dich doch, das in Zukunft zu tun. Dies erleichtert einiges an Arbeit, wenn man etwas sucht, was von wem geändert wurde und auch auf der Beobachtungsseite, um zu sehen, was geändert wurde. Vielen Dank und Gruß rusti 15:10, 26. Okt. 2007 (CEST)
Nein, den Politikinhalt sollte man unter der allg. Geschichte der BRep. oder bei den einzelnen BKs in deren Artikel finden. Hier ist der Bezug zum Amt wichtig.--Ziko 12:26, 27. Okt. 2007 (CEST)
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Abschnitt Der Begriff "Bundeskanzlerin"

Diesen Abschnitt finde ich alles andere als geglückt. Erstens würde ich das eher unter "Trivia" verbuchen, zweitens ist der Inhalt die langen Ausführungen m.E. nicht wert, und drittens ist das durch die Passivkonstruktionen schwammig und unklar formuliert. Beispiel: "Im Zusammenhang mit der Wahl Angela Merkels zur Bundeskanzlerin wurden auch einige Betrachtungen im Hinblick auf den sprachlichen Umgang mit dem ersten weiblichen Amtsinhaber angestellt. So wurde festgestellt, dass [...] die offizielle Anrede [...] Frau Bundeskanzlerin lautet" etc. Wer hat denn das festgestellt? Das Bundeskanzleramt? Die Gesellschaft für deutsche Sprache? Die Medien? Der Verfasser dieses Abschnitts? Handelt es sich um "offizielle" Überlegungen, die in der Politik/Verwaltung tatsächlich angestellt wurden, oder einfach nur um Spekulationen? Gerade das mit dem "achten Bundeskanzler" finde ich schon sehr haarspalterisch und dem Artikel eigentlich nicht angemessen.--Ponderevo 18:50, 13. Nov. 2007 (CET)

Maßgebend ist zur Frage, ob Frau Dr. Merkel nun "Frau Bundeskanzler" oder "Frau Bundeskanzlerin" ist, einzig ihre Ernennungsurkunde. Genauso, wie es der Bundespräsident geschrieben hat, so ist es richtig.
Kann jemand ein Bild der Ernennungsurkunde beschaffen und in die Seite einfügen?--84.163.94.241 19:45, 24. Feb. 2008 (CET)
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"Wahl"

Durchgehend wird nur von der "Wahl" des Bundeskanzlers gesprochen. Gewählt hat der Bundestag bis heute jedoch keinen einzigen Bundeskanzler. Bisher zur Anwendung gekommen sind allein die beiden Verfahren der Kanzlerbestimmung auf Vorschlag des Bundespräsidenten und auf Misstrauensantrag hin - dann wird aber nicht gewählt, sondern über den betreffenden Vorschlag bzw. Antrag abgestimmt. Folgt man dem entsprechenden Link auf die Seite mit der Übersicht über alle bisherigen Entscheidungen, so findet man dort die Ja und Nein verzeichnet. Es mag sein, dass hier eine naheliegende Verwechslung vorliegt, aber man sollte schon genau sein: Unter Wahl versteht man im allgemeinen die Möglichkeit, unter verschiedenen Kandidaten/Personen auswählen zu können; bei einer Wahl schreibt man den Namen seiner Wahl auf den Wahlzettel oder kreuzt diesen Namen an. Genau dieses Vorgehen ist im Bundestag aber noch nie vorgekommen, der Bundestag hat bisher nur mit Ja-Nein-Abstimmungen über Einzelvorschläge (des Bundespräsidenten oder eines Misstrauensantrages) abgestimmt. Ein solches Verfahren heisst aber nicht Wahl, sondern Präsentation, siehe die entsprechende Wikipedia-Seite! Echte Wahlen gibt es nur in der 2. Phase, wenn der Bundestag den Vorschlag des Bundespräsidenten nicht angenommen hätte, was aber bis heute nicht der Fall war. Vielleicht sollte man sich da doch um mehr Klarheit und begriffliche Präzision bemühen, zumal dann die Zusammenstellung der Bundeskanzler"wahlen" mit "Abstimmungen" betitelt ist und es die entsprechende Seite zum Verfahren der Präsentation auch schon gibt. --212.103.72.23 10:02, 21. Nov. 2007 (CET)

Nun ja, es ist aber nun einmal so, dass Art. 63 GG von einer Wahl spricht. --Skyman gozilla Bewerte mich! 22:00, 21. Nov. 2007 (CET)
Das GG formuliert knapp und nennt den ganzen Vorgang über drei Phasen "wählen" (Wahl kommt als Wort im Text nicht vor, nur das Verbum!). Die erste Phase ist aber keine Wahl, sondern eine Abstimmung über einen verbindlichen Vorschlag. Das nennt man überall auf der Welt Präsentation. Daran kann auch eine legalistisch-formalistische Ausdeutung des GG nichts ändern. Im übrigen erhält der Kanzler sein Amt natürlich nicht durch Wahl, sondern durch die abschliessende Ernennung seitens des Bundespräsidenten. --212.103.72.18 16:00, 25. Nov. 2007 (CET)
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Deutscher Staatsbürger?

Wer kann Bundeskanzler werden? Nur wer hier geboren ist oder auch zugewanderte Menschen, die später die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen? Unmittelbar nach Annahme der Staatsbürgerschaft oder nach Wartezeit? Mindestalter?(Vermutlich Volljährigkeit) Polizeiliches Führungszeugnis/Vorstrafenfreiheit? Diese wesentlichen Informationen fehlen. Oder habe ich sie überlesen? Gruß Linum 13:12, 1. Feb. 2008 (CET)

Hierfehlen keine Informationen und du hast nichts überlesen, es gibt diese Informationen gar nicht. Man muß ein menschliches Wesen sein, niemand darf bei der Abstimmung im Bundestag gleich viele oder gar mehr Stimmen erhalten und der Bundespräsident muß einen ernennen; schon ist man Bundeskanzler.

Das halte ich für eine Behauptung. Auf welcher Grundlage beruhen deine Behauptungen? Es kann doch nicht sein, dass ein indischer Staatsbürger mit geringsten Deutschkenntnissen, der seit einer Woche in der Bundesrepublik ist, theoretisch Kanzler werden kann. Praktisch würde diese Situation vermutlich nie eintreten, aber trotzdem wird es doch irgendwo geregelt sein, ob der Bundeskanzler die deutsche Staatangehörigkeit haben muss. Das gehört in einen guten Artikel!Linum 17:30, 19. Feb. 2008 (CET)

Wenn du so "schlau" bist, Linum, warum schreibst du den "guten Artikel" nicht selbst, anstatt hohle Fragen zu stellen? Der Deutsche Bundestag wird bestimmt keinen Inder ohne Deutschkenntnisse zum Bundeskanzler wählen; jedoch wäre der mir lieber als Bundeskanzler als du, Linum, der Inder stellt nämlich keine so dummen Fragen wie du. Du weißt ja, Lesen bildet; ließ einfach die Artikel 62 bis 69 des Grundgesetzes, dann weißt du, daß es nicht geregelt ist weil diese Regelung unnütz ist wie deine Frage nach der Staatsbürgerschaft eines Bundeskanzlers. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 80.245.71.27 (DiskussionBeiträge) Nevfennas 07:50, 21. Feb. 2008 (CET)


Schade, außer dem Beitrag von Nevfennas gibt es leider keine ernstzunehmende, niveauvolle Antwort. Gibt es Richtlinien, die die Voraussetzungen regeln, die ein Kanzler erfüllen muss bezüglich Staatsangehörigkeit? Sollte das nicht so sein, dann sollte zumindest das erwähnt werden. "Jeder, unabhänigig von der Staatsbürgerschaft, kann Bundeskanzler werden". Vorstellen kann ich mir das nicht. Gruß Linum 12:20, 23. Feb. 2008 (CET)
Als Ergänzung sei noch Art. 54 GG (1) erwähnt, für den Bundespräsidenten stehen die Anforderungen nämlich explizit drin. Nevfennas 07:50, 21. Feb. 2008 (CET)
Auch das ist völlig irrelevant; Bundeskanzler ist nicht Bundespräsident, Bundespräsident ist nicht Bundeskanzler; die Regelung für den einen hat nichts mit der (Nicht-)Regelung für den anderen zu tun.--80.245.71.27 02:44, 23. Feb. 2008 (CET)
Schon seltsam, daß es da keine Regelung zu geben scheint, die auf Anhieb zu finden ist. Ich würde davon ausgehen, dass zumindest das Erwähnt wird, dass jeder Kanzler werden kann. Aber auch daruf gibt es keinen Hinweis gibt. Da ja selbst abgeordnete Deutsch sein müssen. Schade, dass hier niemand brauchbare Antworten liefert.Linum 12:29, 23. Feb. 2008 (CET)

Diese Diskusion ist nervig geworden, damit sie nicht auch noch lächerlich wird, bitte glaubt es doch endlich: Es gibt für den Bundeskanzler keine Regelung für seine Staatsangehörigkeit; wenn jemand eine findet, ein Wunder! Eine solche Norm, die z.B. die deutsche Staatsbürgerschaft für den Bundeskanzler vorschreibt, wäre vollkommen unnötig und würde nur zu falschen Rückschlüssen an anderer Stelle führen. Wer wählt den Bundeskanzler? -> der Bundestag; wer ändert zusammen mit dem Bundesrat das Grundgesetz? -> der Bundestag. Der Bundestag braucht sich ja nicht selbst vorschreiben, was er macht; außerdem werden die Abgeordneten, die alle Deutsche sind und sicherlich viele von ihnen selbst gerne Bundeskanzler werden wollen, keinen "Fremden von draußen" zum Bundeskanzler wählen. Außerdem erfolgt die Wahl des Bundeskanzlers zumeist auf Vorschlag des Bundespräsidenten, der ebenfalls Deutscher ist. -> Der DEUTSCHE Bundespräsident schlägt vor, DEUTSCHE Abgeordnete wählen und der DEUTSCHE Bundespräsident ernennt diesen Bundeskanzler; DEUTSCHER GEHT ES NICHT und einen "Hinweis" darauf brauchte man, ob der Offenbarheit, nicht auch noch ins Grundgesetz schreiben.--84.163.115.139 19:23, 24. Feb. 2008 (CET)

Doch, es gibt (indirekt) eine Regelung: Laut dem Artikel muss der Kanzler das passives Wahlrecht zum Bundestag besitzen, und dies besitzen meines Wissens nur deutsche Staatsbuerger. Also muss der Bundeskanzler ein Deutscher sein. --129.70.14.128 01:22, 8. Apr. 2008 (CEST)

Dafür ist allerdings keine Quelle angegeben. Wo genau steht, dass passives Wahlrecht eine Voraussetzung ist? Ich kann weder im Grundgesetz noch in der Geschäftsordnung des Bundestages eine entsprechende Vorschrift finden.--Andif1 12:12, 28. Aug. 2009 (CEST)
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Die Richtlinien der Politik

Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. So steht es auf dem Papier, genauer in Artikel 65 Grundgesetz. Nun weiß jeder, dass in der Realität nicht der Bundeskanzler die Politik bestimmt, sondern der Bundeskanzler im Einvernehmen mit seiner Partei und den Koalitionspartnern. Natürlich hat dieser Satz hohen Symbolwert und für die Situation innerhalb der Bundesregierung selbst auch seine Berechtigung. Aber vielleicht könnte man seine Herkunft auch in der Einleitung etwas deutlicher machen, denn so gesehen - ohne Kenntnis der tatsächlichen Lage in Deutschland - wäre der Bundeskanzler ja eine Art Diktator und dieses Land keine Demokratie: Der Bundeskanzler sagt wo's langgeht und um die Details kann sich dann das Parlament streiten :-).--Leit 01:04, 16. Okt. 2008 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: SamIam 13:37, 5. Mär. 2010 (CET)

Hamburg, erste Stadt in der zwei Bundeskanzler geboren wurden

Es wäre vielleicht interessant, wenn man erwähnt, dass in Hamburg zwei Bundeskanzler (Schmidt und Merkel) geboren wurde, bisher ein Novum. --217.93.219.89 21:01, 20. Dez. 2008 (CET)

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bundeskanzlerin.de

Hallo Southpark! Ich bedauere, dass du den von mir geänderten Abschnitt gelöscht hast. Wenn du das langweilig findest, ist das natürlich dein gutes Recht. Aber über diesen Umstand wurde nicht nur in der Bild oder anderen niveaufreien Blättchen berichtet, sondern auch in angesehen Nachrichtenmagazinen und Tageszeitungen. Daher würde ich doch meinen, dass deine Interessenslage (die ich dennoch akzeptiere), nicht ausschlaggebend sein sollte. Diese Trivia wie du es nennst zeigt bezeichnenderweise, dass der Terminus Bundskanzlerin in den zuständigen Kreisen wenig Beachtung fand und sich ein unbeteiligter Student die Rechte sichern hat können. Meinetwegen streiche meine Änderungen bzgl. des Namens, aber der Abschnitt befasst sich genau mit diesem Thema und daher hat das dort mindestens eine solche Berechtigung wie die merkwürdige "Zählanleitung" im selben Abschnitt. Liebe Grüße --84.57.108.50 17:59, 6. Feb. 2009 (CET) vgl. Diskussion Southpark

Ich habe die Passage bis zur Klärung wiederhergestellt. So nebenbei und ohne Diskussion eine Passage zu löschen, deren Inhalt seit fast drei Jahren im Artikel steht, finde ich auch nicht den besten Stil. --84.57.106.57 23:08, 6. Feb. 2009 (CET)
naja, wenn es jemand anders sieht, wird er sich ja melden. und wegen banales jedesmal ne grundstzdiskussion anzufangen, das ist doch der spirit in dem man auch nie dazu kommt, ne domain zu registrieren. nur was lernen wir aus dem absatz, der wie du selbst schreibst im großen medienhype um den ausdruck hinzugekommen ist. der hype um den begriff wird in zwei jahren vermutlich niemand mehr interessieren. und die domain? anfang 1998 war cybersquatting nun aus allen möglichen edlen und weniger edlen gründen virulent, schon allein weil viele potenzielle inhaber damals noch nicht soweit waren alle in je in zukunft frage kommenden domains zu reservieren. da ist bundeskanzlerin ne halbwegs nette trivia wenn der begriff gerade neu in der diskussion ist, aber als enzyklopädische informaton für ewig? -- southpark 12:27, 7. Feb. 2009 (CET)
...wird in zwei jahren vermutlich...“: Ich bin kein Futurologe und nehme nicht für mich in Anspruch solche Einschätzungen zu treffen. Wenn du allerdings Grundsatzdiskussionen vermeiden willst, solltest du auch deine letzte Frage vermeiden, denn bei einem Blick durch die Wikipedia wird sie dich sonst in x>100.000 Artikeln verfolgen. Im Übrigen ist der Begriff des Cybersquatting ja in diesem Beispiel eben nicht angebracht, jedenfalls nicht in seinem eigentlichen Sinne. Denn dass ein Inhaber einer Domain auf seine Rechte ohne rechtliche Bedrängnis und ohne jegliche Preisforderung verzichtet, ist an sich in so einem prominenten Beispiel schon erwähnenswert und hat ein gewisses Alleinstellungsmerkmal. Wenn es dir soviel Schmerzen bereitet das im Artikel zu lesen, dann lösch die Information raus, mich würde das allerdings eher befremden, da sie sich ohne weiteres in den bestehenden Abschnitt zum Begriff „Bundeskanzlerin“ einfügt und dort für denjenigen der sich für diesen Begriff interessiert sicherlich nicht als derart störend empfunden wird. Liebe Grüße --84.57.100.176 12:48, 7. Feb. 2009 (CET)
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Protokollarische Verwirrung

Laut Protokollarische Rangordnung:
"In Deutschland besteht keine verbindlich festgelegte protokollarische Rangordnung. Anerkannt ist nur, dass der Bundespräsident als Staatsoberhaupt der protokollarisch ranghöchste Repräsentant des Staates ist. In welcher Reihenfolge die Vertreter der anderen Verfassungsorgane nach ihm rangieren, ist indes offen."
Ist mit diesem Einzelnachweis verlinkt und stimmt mit diesem überein.
Im Artikel steht dagegen:
"Der Bundeskanzler ist faktisch der mächtigste deutsche Politiker, steht jedoch im Protokoll nach dem Bundespräsidenten als Staatsoberhaupt, dem Bundesratspräsidenten und dem Bundestagspräsidenten nur an vierthöchster Stelle"
Der dazu genannte Einzelnachweis liefert nur 404, ist also nicht nachvollziehbar.
Im Diskussionsarchiv ist was zu finden, aber nach der Lektüre sind endgültig alle Klarheiten beseitigt. (Inland/Ausland?)
Kann das jemand aufklären? -- SamIam 20:57, 26. Mär. 2009 (CET)

Nach eigener Suche habe ich einen Vorschlag für die Anpassung des Artikels, da das BMI der im Artikel getroffenen Aussagen hier widerspricht:
"Der Bundeskanzler ist faktisch der mächtigste deutsche Politiker, steht jedoch im Protokoll nach dem Bundespräsidenten als Staatsoberhaupt und dem Bundestagspräsidenten nur an dritthöchster Stelle. Diese Reihenfolge ergibt sich allerdings nur aus der Staatspraxis und ist nicht offiziell festgeschrieben."
Ob das noch in die Einleitung eines exzellenten Artikels passt, oder besser in einem Absatz weiter unten (evtl. ausführlicher) erklärt werden sollte, möchte ich ohne Diskussion nicht beurteilen. Gruß SamIam 14:54, 27. Mär. 2009 (CET)
Habe die Einleitung gekürzt und werde den Rest erstmal so lassen.-- SamIam 18:50, 30. Mär. 2009 (CEST)
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Merkel Ostdeutsche?

Frau Merkel wurde in Hamburg geboren, seit wann gehört das zu Ostdeutschland? Man sollte das in diesem Zusammenhang jedenfalls erwähnen. Ihr Wahlkreis liegt ja bekanntlich auch in Norddeutschland (nein Mecklenburg-Vorpommern ist nicht Ostdeutschland, gehört ja auch zum NDR-Gebiet). Verbesserungsvorschlag: "Frau Merkel ist die erste Bundeskanzlerin, welche Bürger der DDR war." oder "Frau Merkel ist die erste Bundeskanzlerin aus den fünf neuen Bundesländern, wurde aber ursprünglich in Hamburg geboren." --80.135.216.140 00:02, 19. Apr. 2009 (CEST)

  • Ich find nö. Aber sie muß unbedingt auch noch einen Spitznamen bekommen, am Besten: "Kanzlerin der Herzen". Begründung: Merkel ist über die CDU und Ostdeutschland hinaus Sympathieträgerin für Deutschland geworden. Außerdem eine feine Anspielung (auf eine deutsche Lady Diana, deren körperliche Ausstrahlung Merkel u.a. frisurbedingt nicht vollendet erreichen kann), welche den Deutschen, aufgrund ihres scheinbar ja nun doch vorhandenen - beinahe berlinerischen - Talents zur Komik, sehr zur Ehre gereicht. Begründung Nr. 2: Die anderen (Kanzler) haben auch einen. Spitznamen!!! 85.177.148.227 12:51, 31. Aug. 2009 (CEST)
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Grundrechtsabbau und Zensur unter Merkel

Meiner Meinung nach gehört unbedingt in den Abschnitt Merkel rein, dass unter ihrer Herrschaft die Grundrechte massivst abgebaut, bzw. eingeschränkt wurden und eine Zensur wieder eingeführt worden ist. 84.61.70.183 20:28, 21. Apr. 2009 (CEST)

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Absatz über Vertrauensfrage ist falsch

Nicht der Bundeskanzler kann den Bundestag auflösen, sondern NUR der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers. Vollkommener Unsinn ist die These, dass hierdurch(!) eine Entmachtung des Bundestages für 6 Monate bewirkt wird! Die Möglichkeit des Gesetzgebungsnotstandes wird hier zu verkürzt erwähnt, was zu Falschinterpretationen führen kann. Wer lässt solchen Unsinn hier zu? Die Einstufung als exzellenter Artikel erscheint mir bei solchen Fehlern vollkommen unbegründet.

Zitat aus Grundgesetz:

Artikel 68

(1) Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen einundzwanzig Tagen den Bundestag auflösen. Das Recht zur Auflösung erlischt, sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Bundeskanzler wählt.

(2) Zwischen dem Antrage und der Abstimmung müssen achtundvierzig Stunden liegen. (nicht signierter Beitrag von 79.192.251.201 (Diskussion | Beiträge) 00:09, 23. Jun. 2009 (CEST))

Auch wenn du den Absatz sehr eindeutig missverstanden hast, hoffe ich, dass mit meiner Änderung Einiges klarer geworden ist. Gruß. --EBB Disk. 11:40, 22. Sep. 2009 (CEST)
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Vereinbarkeit

Ist der Bundeskanzler „nur" Bundeskanzler oder wäre es theoretisch auch möglich, daß er ein Ministeramt bekleidet, so wie Konrad Adenauer (BK & geschäftsführender Außenminister) gemacht hat? -- 88.134.58.22 22:46, 21. Apr. 2007 (CEST)

Ohne weiteres läßt es das Grundgesetz zu, daß es lediglich nur drei Bundesminister gibt; das Grundgesetz verlangt nämlich die Errichtung eines Bundesministeriums der Verteidigung (Artikel 65 a des Grundgesetzes: Bundesminister für Verteidigung), eines Bundesministeriums der Justiz (Artikel 96 Absatz 2 Satz 4: Geschäftsbereich des Bundesjustizministers) und eines Bundesministeriums der Finanzen (Artikel 108 Absatz 3 Satz 2: Bundesminister der Finanzen). Weiterhin verlangt das Grundgesetz in Artikel 69 Absatz 1 einen Bundesminister als Stellvertreter des Bundeskanzlers zu benennen. Der Bundeskanzler könnte also nur drei Bundesminister haben und einen davon zu seinem Stellvertreter bestimmen; ein Ausenminister ist nicht vorgeschrieben.

Ansonsten ist es Sache des Bundeskanzlers, ob und wieviele weitere Bundesminister er sich hält; ihre Anzahl und ihre Aufgaben bestimmt er ganz allein im „Organisationserlaß des Bundeskanzlers“.--George Smith Patton 09:23, 1. Jan. 2008 (CET)
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Vertrauensfrage Schröder

Im Text heißt es zur Vertrauensfrage (1.7):

"In der Geschichte der Bundesrepublik ist die Vertrauensfrage bisher fünfmal gestellt worden. Zweimal (Schmidt 1982 und Schröder 2001) handelte es sich um eine echte Vertrauensfrage während mit den Vertrauensfragen von Brandt 1972, Kohl 1982 und Schröder 2005 die Auflösung des Bundestags angestrebt und auch erreicht wurde."

Allerdings war es doch umstritten, ob Schröder wirklich das Vertrauen erfragen oder mit der Vertrauensfrage nicht einfach nur Neuwahlen herbeiführen wollte. Sollte man zusätzlich zum vorhandenen Hinweis auf das Urteil des Verfassungsgericht diese Umstrittenheit nicht kurz erwähnen bzw. thematisieren? --62.154.210.226 10:06, 24. Sep. 2007 (CEST)

MMn war es sogar unumstritten, dass Schröder "nur" Neuwahlen wollte. Bei Kohl und Brandt war es aber ähnlich. Darum sind diese 3 ja als "unechte" Vertrauensfragen aufgeführt. --Roentgenium111 00:48, 25. Mär. 2010 (CET)
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Unsignierter IP-Kommentar

Der Bundeskanzler in der Republik Deutschland kann maximal 4 mal eine Amtszeit antreten. Seine maximale Dienstzeit beträgt damit im Höchstfall 16Jahre. Wer das nicht einsieht ist doof!!

Wer Unsinn schreibt und ihn nichtmal unterschreibt, der ist "doof": Es gibt (leider) keine derartige Begrenzung, Kohl ist 1998 zum 5. Mal als Kanzlerkandidat angetreten! --Roentgenium111 20:39, 22. Apr. 2010 (CEST)
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Wirtschaftspolitik Kiesinger unter den Tisch gekehrt

Zu Kiesinger fehlt mir dessen Antwort auf die Rezession 66/67 mit konzertierter Aktion, Globalvertrag, antizyklische Konjunkturpolitik, Einführung der Fünf Weisen etc. Ist meiner Meinung nach ein äußerst wichtiger Punkt, mindestens genauso wichtig wie die Notstandsgesetze. Sollte in einem "exzellenten" Artikel nicht fehlen! (nicht signierter Beitrag von 78.52.63.97 (Diskussion | Beiträge) 23:07, 21. Mai 2009 (CEST))

Walter Scheel amtierte zwischen Brandt und Schmidt als Bundeskanzler

Auch wenn es jemand nicht glauben möchte, es war wirklich so: Normalerweise bleibt ein Bundeskanzler auch nach Ende seiner eigentlichen Amtszeit solange mit nahezu allen Befugnissen im Amt (gemäß § 11 Absatz 3 Bundesministergesetz mit voller Besoldung), bis ein Nachfolger ernannt ist; lediglich die Vertrauensfrage (Artikel 69 Grundgesetz) kann er nicht mehr stellen. Die Befugnis zur Weiterführung der Amtsgeschäfte des Bundeskanzlers erhält er durch „Ersuchen des Bundespräsidenten" und ist dazu sogar „verpflichtet" ->siehe Artikel 69 Absatz 3 Grundgesetz.

Lediglich bei Tod des Bundeskanzlers oder bei anderer Unmöglichkeit der weiteren Amtsführung durch den nunmehrigen Ex-Bundeskanzler, greifen Absatz 1 und Absatz 3 des Artikels 69 Grundgesetz gemeinsam: Der vom Bundeskanzler gemäß Absatz 1 ernannte Stellvertreter des Bundeskanzlers wird gemäß Absatz 3 vom Bundespräsidenten durch „Ersuchen" „verpflichtet, die Geschäfte...weiterzuführen". So war es bisher nur einmal, nämlich zwischen Brandt und Schmidt: Brandt hatte Bundespräsident Heinemann gebeten, nach seinem Rücktritt nicht die Amtsgeschäfte weiterführen zu müssen. Somit war es Heinemann praktisch unmöglich, Brandt zu verpflichten, weshalb er auf Scheel zurückgriff.

Daß der Stellvertreter des Bundeskanzlers durch den Bundespräsidenten so verpflichtet wurde, ist bisher einmalig in der Geschichte der Bundesrepublik und dauerte auch nur neun Tage an. Um so mehr zeigt dieser historische Vorgang, wie hervorragend unser Grundgesetz ist; wird doch durch diese Möglichkeit ein Machtvakuum dadurch vermieden, daß ein durch den Bundeskanzler bestimmter Bundesminister dessen Amtsgeschäfte fortführt. Dieser Bundesminister ist zwar nicht zum Bundeskanzler ernannt, jedoch hat er durch das „Ersuchen des Bundespräsidenten" die volle Macht und auch Pflicht eines vom Bundestag gewählten und vom Bundespräsidenten ernannten Bundeskanzlers.

Wegen des Besonderheit und seiner bis jetzt Einmaligkeit muß dieser Vorgang unbedingt durch einen Zeileneintrag in der Tabelle Bundeskanzler genannt sein, sonst wäre da vom 07. bis 16. Mai 1974 eine Lücke und die erläuternde Fußnote kann übersehen werden; gleichzeitig erhält Scheel natürlich keine eigene Nummer als Bundeskanzler, seine Zeile ist farblich gelb wie die FDP unterlegt und sein „Neun Tage“-Kabinett lautet „Brandt II“. Die anderen Bundesminister waren auch wie Brandt und Scheel formell entlassen, jedoch alle (außer natürlich Brandt) vom Bundespräsidenten ersucht, weiter ihr Amt auszuüben.--George Smith Patton 05:30, 30. Dez. 2007 (CET)

Das, was du schreibst, bestreitet auch gar niemand. Ich bestreite nur, dass Scheel Bundeskanzler war. Das war er nämlich nicht, denn, um Bundeskanzler zu sein, muss man vom Bundestag gewählt und vom Bundespräsidenten ernannt werden. Scheel war unstreitig nie vom Bundestag ins Amt des Bundeskanzlers gewählt worden, und vom Bundespräsidenten ist er auch nicht zum Bundeskanzler ernannt worden. Dass Scheel als Bundeskanzler amtierte (es aber nicht war), vielmehr die Geschäfte weiterführte, steht in der Fußnote. Ich finde es ferner befremdlich, kommentarlos hier eine nicht ganz unerhebliche Diskussion zu genau diesem Thema zu löschen. Trotzdem wünsche ich dir einen guten Rutsch ins neue Jahr. --EBB Disk. 22:23, 30. Dez. 2007 (CET)

Das kommentarlose Löschen der Diskussion „War auch Scheel Kanzler“ war möglicherweise etwas schnell, ich betrachtete das mit Scheel als bereits erledigt.

In den Tatsachen bezüglich Scheels faktischer Kanzlerschaft sind wir uns einig; nur inwieweit man solche Interimsamtsinhaber in Listen aufführt, haben wir wohl leicht unterschiedliche Meinungen. In vielen anderen Artikeln habe ich gesehen, daß sie genannt sind, auch wenn sie nur wenige Tage amtierten; bei einem französischen König war sogar beschrieben, daß er weniger als eine halbe Stunde amtierte; er selbst dankte kaum zwanzig Minuten nach dem Tod seines Vorgängers ab.
Wir sollten konsequent bleiben, ALLE Amtsinhaber in den Listen und Tabellen; nur mit einer Fußnote erwähnt zu werden, hat keiner verdient, sieht man vom Reichskanzler Goebbels ab. Aber auch er oder der Leitende Minister der Geschäftsführenden Reichsregierung Graf Schwerin von Krosigk müssen der Vollständigkeit halber genannt werden.
ALLE oder KEINER: Würde man nicht grundsätzlich ALLE Interimsamtsinhaber nennen, käme möglicherweise Dr. Henning Schwarz unter die Räder. Henning Schwarz diente Schleswig-Holstein als Landesminister unter drei verschiedenen Ministerpräsidenten, unter den beiden letzten auch als Stellvertreter des Ministerpräsidenten. Nachdem der Ministerpräsident Uwe Barschel zunächst zurückgetreten und nur sehr kurze Zeit später verstorben war, amtierte Henning Schwarz knapp acht Monate lang als Ministerpräsident. Er war weder von seinem Landtag dazu gewählt noch von dessen Präsidenten dazu ernannt worden.

Wenn der bereits 1993 früh verstorbene Dr. Henning Schwarz in einer Liste der Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein genannt wird, müssen auch alle anderen Interimsamtsinhaber von Bund, Ländern und Kommunen genannt werden, somit auch der „Neun Tage-Kanzler“ und nur kurze Zeit spätere Bundespräsident Walter Scheel.--George Smith Patton 05:56, 31. Dez. 2007 (CET)

Ich habe jetzt mal Scheels "Amtszeit" kursiv gedruckt und mit einem helleren Gelb versehen (das andere Gelb erschien mir im Vergleich zum Rot und Schwarz der Bundeskanzler sehr kräftig). <diplomatsprech>Das beinhaltet aber keine Änderung meiner Position.</diplomatsprech>
Das Beispiel mit dem französischen König erscheint mir unpassend, weil hier (wahrscheinlich; ich habe den Artikel nicht gelesen) eine automatische Erbfolge der Fall zu sein scheint, sodass derjenige, der auch nur eine Minute lang König ist (gemäß der Erbfolge), legitimer König ist.
Sorry, wenn dir das als pedantisch erscheint, aber ja: Alle Amtsinhaber sollen in die Listen und Tabellen, aber Scheel war ja (da sind wir uns ja auch einig, denke ich) kein Amtsinhaber. Es ist meines Erachtens auch keine Frage des Verdienstes, sondern einfach nur der formalen Richtigkeit, ob jemand da als Bundeskanzler in der Liste steht.
Aber auf der anderen Seite muss ich sagen: Wenn nix Schlimmeres geschieht, kann ich damit leben, dass Scheel da drin steht. Ich finde es nicht gut und werde die Regelung nicht verteidigen, wenn sich in Zukunft eine (klarere, *g*) Mehrheit gegen Scheel in der Liste bildet, aber bis dahin ... --EBB Disk. 12:45, 31. Dez. 2007 (CET)
Schön, wir haben etwas gemeinsam; du siehst dich selbst als pedantisch erscheinend, ich selbst fühle mich ausdrücklich als Pedant.
Du möchtest pedantisch nur diejenigen in der Tabelle haben, die zum Kanzler ernannt waren, ich möchte pedantisch auch den Scheel drinhaben, der von Bundespräsident Heinemann durch ein Ersuchen verpflichtet wurde zu bundeskanzeln.

Einig sind wir uns wohl, daß Scheels Neuntagekanzlerschaft erwähnt werden muß; nur wie deutlich, ob als Tabelleneintrag oder nur als Fußnote, da gehen unsere Meinungen auseinander.

Das du Scheels "Amtszeit" kursiv gedruckt und mit einer helleren Farbe versehen hast ist übrigens sehr gut; ich würde mich freuen, wenn die Tabelle so bleibt. In ihrem momentanen Zustand sagt sie alles aus und veranlaßt nicht zu Fehlinterpretationen; -> Förmliche Anerkennung für dich!--George Smith Patton 03:12, 1. Jan. 2008 (CET)

Scheel gehört raus aus der Liste. Amt und Titel "Bundeskanzler" kann und darf nur derjenige führen, der nach Art 63 des GG im Bundestag gewählt worden ist. Scheel hat in den besagten Tagen nur den so genannten "Geschäftsbereich" des Kanzler geführt, damit ist er aber nicht Kanzler gewesen. In keinem anderem Lexikon wird Scheel als Bundeskanzler geführt, Wikipedia sollte sich dieser Mehrheitsansicht ebenfalls anschließen. Scheel mit Lorbeeren zu schmücken, die er nicht hatte, ist inakzeptabel.

Verbesserung des Abschnittes "Zusammenarbeit mit dem Bundestag"

Hallo, ich habe einen kleinen Verbesserungswunsch beim Abschnitt "Zusammenarbeit mit dem Bundestag". Vielleicht sollte man die Überschrift ändern in: " Zusammenarbeit mit Bundestag und Bundesrat", weil der Bundeskanzler ja auch das Recht hat, an allen Bundesratssitzungen und Sitzungen seiner Ausschüsse teilzunehmen und der Bundesrat und seine Ausschüsse seine Teilnahme ja auch im Gegenzug verlangen können. → Artikel 53 GG Simon Staudinger --217.237.92.178 17:01, 2. Mär. 2008 (CET)

Hallo Simon! Schau bitte mal, ob dir meine kleine Ergänzung gefällt. Danke für die Anregung, das fehlte in der Tat. Gruß. --EBB Disk. 18:49, 5. Mär. 2008 (CET)

Ja, er passt. Simon Staudinger --217.237.92.180 16:54, 6. Mär. 2008 (CET)

Oder halt, vielleicht sollte man das noch ein bisschen besser formulieren. Wenn man genau hinschaut, dann ist ein Bruch zu erkennen, weil zuerst vom Rederecht im Bundestag geschrieben wird, dann das vom Bundesrat erwähnt ist und schließlich steht, dass seine Redezeit als Bundeskanzler nicht der Redezeit seiner Fraktion angerechnet ist. Hier ist ein Bruch, da dass kaum für den Bundesrat gilt. Ich bitte nochmals um bessere Formulierung, damit der Text verständlich und zusammenhängend klingt.

Simon Staudinger --217.237.72.155 13:49, 17. Mär. 2008 (CET)

Exzellent?

Nichts gegen den Inhalt des vorliegenden Textes, aber ein Artikel mit gerade mal einer Hand voll Einzelnachweisen kann dieses Prädikat meiner Meinung nach schwerlich bekommen. Es ist für den Leser nicht zu erkennen, auf welcher Grundlage der Text entstanden ist, denn in der Wikipedia sind die im Abschnitt Literatur enthaltenen Schriften ja nicht zwangsläufig auch die Quellen des Artikels. Dies ist meiner Meinung nach ein schwerer Mangel am ansonsten gut geschriebenen Artikel. Gerade durch die ständigen Erweiterungen/Änderungen kann letztlich nicht mehr nachvollzogen werden, was belegt ist und was nicht. Zum Vergleich: Wäre es eine Arbeit mit wissenschaftlichem Anspruch zum Thema, sie wäre (leider) unbrauchbar. --84.57.108.50 17:14, 6. Feb. 2009 (CET)

Appeal from English Wiki

I first off apologise as I do not speak any German, however I hope some of you will speak English. Over on the English Wikipedia we currently split the Chancellor of Germany into German Reich and Federal Republic articles, but a discussion is taking place to merge the articles into one Chancellor of Germany article. If any English-speaking Germans wish to contribute to the discussion please do! The discussion can be found at: Chancellor of Germany (Federal Republic) Gavin Scott 15:59, 17. Feb. 2009 (CET)

Neue Fassung der Kanzlerübersicht

Ich finde die neue Fassung der Kanzlerübersicht nicht sehr praktisch: Erstens ist das eine riesige Tabelle mit teils schon genannten (Amtszeiten), teils überflüssigen (Vizekanzler, dafür gibt es einen entsprechenden Artikel) Informationen. Ich wäre für eine Rückgängigmachung dieser Änderung. Was sagen andere? Gruß. --EBB Disk. 10:07, 1. Okt. 2009 (CEST)

deutlich zustimmung. wenig gewinn, viel verlust und viel spielerei um der spielerei willen. -- southpark 14:16, 1. Okt. 2009 (CEST)
Bearbeitungskonflikt (trotzdem, Southpark, nach längerer Zeit mal wieder Dank für die Unterstützung): Wer "Erstens" sagt, sollte auch "Zweitens" sagen, insbesondere, wenn er rückgängig macht. Also:
      • Die Einordnung eines Kabinetts Merkel II in einem 17. Bundestag (in der oberen Übersicht) ist als so kategorische Aussage schlicht falsch; weder ist der 17. Bundestag konstituiert noch hat er Frau Merkel zur Bundeskanzlerin gewählt. Die Aussage im Merkel-Teil unten, dass nach der BTW 2009 mit einer Wiederwahl gerechnet wird, ist dagegen objektiv richtig.
      • Zur Tabelle: Dort ist mir zuviel Redundanz enthalten (Bilder von allen Kanzlern sind schon über den Artikel verteilt, die Amtszeiten und Bundestage sind schon in der oberen Übersicht enthalten.
      • Ob die Stellvertreter allesamt in einem Artikel über den Bundeskanzler so wahnsinnig viel zu suchen haben, darüber kann man sicher streiten. Hier meine ich (und ja, ich weiß, ich bin nicht Gott): Diese Auflistung hier verwirrt den unkundigen Leser eher (ästhetisch: wenn schon Vizekanzler, dann so viel zusammenfassen wie möglich).
      • Als ebenfalls nicht zielführend befürchte den stetigen Wechsel zwischen Tabellenteil und Zusammenfassung der Amtszeit; es war (beim Schreiben des Artikels) Sinn der Trennung in prägnante Amtszeitaufstellung (Liste oben) und Amtszeitenkommentar (Textteil unten), eben den Block aufzulockern: Eine Tabelle über mehrere Bildschirmseiten ist schwierig zu lesen.
Ich weiß, dass da neben inhaltlichen und einigermaßen objektiven Aussagen auch recht subjektive Eindrücke enthalten sind; ich bitte um Entschuldigung, dass ich den Artikel, den ich immer noch ein wenig als mein Baby betrachte, ein bisschen gluckenhaft behandle, aber ich glaube hier wirklich, dass die Änderung von Anubis nicht wirklich zur Verbesserung des Artikels beigetragen habe. Liebe Grüße. --EBB Disk. 14:25, 1. Okt. 2009 (CEST)

Angaben zur Besoldung veraltet

Angaben zur besoldung im Artikel beziehen sich auf bBesoldungstabelle von 2004 obwohls seit Mitte 2009 eine neue gibt, die unter http://www.bmi.bund.de/cae/servlet/contentblob/580134/publicationFile/32545/besoldungstabellen01072009.pdf gibt (B11 dort p. 3).

-- 141.84.151.226 15:12, 30. Okt. 2009 (CET)

Nochmals: Walter Scheel als Bundeskanzler

Die obige Diskussion ist aus meiner Sicht noch um Fakten zu ergänzen:

  • 1. Nach Art. 62 GG kann es überhaupt keine Bundesregierung ohne einen Bundeskanzler geben; wäre Walter Scheel vom damaligen Bundespräsidenten Gustav Heinemann nicht zum amtierenden Bundeskanzler ernannt worden, hätte wir in diesem Zeitraum eine regierungslose Zeit gehabt.
  • 2. Als Vizekanzler (Stellvertreter des Bundeskanzlers nach Art. 69 I GG) kann Scheel auch nicht fungiert haben, da es keinen Bundeskanzler mehr gab (und ohne Bundeskanzler, s.o., keine Bundesregierung).
  • 3. Der Begriff eines geschäftsführenden Bundeskanzlers oder Bundesministers wird nach Art. 69 III GG ausschließlich auf Personen angewandt, die bis zu diesem Zeitpunkt Amtsinhaber waren (Geschäfte bis zur Ernennung seines Nachfolgers weiterzuführen), was auf Brandt zugetroffen hätte, nicht aber auf Scheel zutraf.
  • 4. Zum Bundeskanzler wird man in aller Regel durch Wahl des Bundestages auf Vorschlag des Bundespräsidenten und Ernennung durch den Bundespräsidenten; in Ausnahmefällen kommt es ausschließlich auf die Entscheidung des Bundespräsidenten an, ob er jemanden zum Bundeskanzler ernennt oder nicht. Ein solcher Fall wird explizit in Art. 63 IV Satz 3 GG genannt: Erreicht der Gewählte diese Mehrheit nicht, so hat der Bundespräsident binnen sieben Tagen entweder ihn zu ernennen oder den Bundestag aufzulösen. Das Argument, dass Scheel aufgrund einer nicht stattgefundenen Wahl kein Bundeskanzler war, ist meiner Meinung nach nicht zutreffend.

--Iiigel 16:27, 4. Mär. 2010 (CET)

Ich denke, dass diese Frage nicht von der Wikipedia beantwortet werden sollte. Argumente siehe WP:TF. Fakt ist aber, dass Walter Scheel in der Auflistung der Kanzler mit eigener Nummer gezählt wird, ansonsten aber nicht weiter erwähnt wird. Konsequent wäre vielmehr, Scheel zwar zu nennen, aber seine Sonderstellung auch dadurch zu dokumentieren, dass er in der Nummerierung übergangen wird - weil er eben kein "richtiger" Kanzler war. Ansonsten: Eine offizielle/wissenschaftliche Quellenangabe zur Frage, ob er wirklich Kanzler war oder nur als Kanzler agierender Vizekanzler wäre schon nicht schlecht. --Vertigo Man-iac 09:53, 10. Mär. 2010 (CET)

Ich hatte gestern die Problematik noch im Abschnitt "Ende der Amtszeit" etwas genauer dargestellt, denke aber, dass wir die Thematik nicht überstrapazieren sollten, weil die Relation zum Gesamtartikel zu beachten ist. Eindeutig juristisch sicher sind nur zwei Fakten: 1. Scheel hatte das Amt nicht als Vizekanzler wahrgenommen, weil er auch dieses Vizekanzleramt durch den Rücktritt Brandts verloren hatte (Art. 69 II) und 2. dass er nach Art. 62 amtierender Bundeskanzler war; zur Bezeichnung geschäftsführender Bundeskanzler zu kommen würde erst bei analoger Auslegung des Art. 69 III gelingen, der Begriff außerordentlicher Bundeskanzler ist verfassungsrechtlich nicht bekannt und ergäbe sich allenfalls aus der Rechtsliteratur. Geschäftsführend im Amt waren in diesen neun Tagen er selbst als Außenminister und die weiteren Bundesminister - dies ist unstreitig und basiert wörtlich auf Art. 69 III. --Iiigel 15:52, 10. Mär. 2010 (CET)

Scheel gehört keines Falls aufgelistet

Scheel gehört raus aus der Liste. Amt und Titel "Bundeskanzler" kann und darf nur derjenige führen, der nach Art 63 des GG im Bundestag gewählt worden ist. Scheel hat in den besagten Tagen nur den so genannten "Geschäftsbereich" des Kanzler geführt, damit ist er aber nicht Kanzler gewesen. In keinem anderem Lexikon wird Scheel als Bundeskanzler geführt, Wikipedia sollte sich dieser Mehrheitsansicht ebenfalls anschließen. Scheel mit Lorbeeren zu schmücken, die er nicht hatte, ist inakzeptabel.

Ich schlage vor, einen kleinen Abschnitt mit dem Sonderfall Scheel in zwei, drei Sätzen zu beschreiben. Ihn als Bundeskanzler zu führen, find ich völlig unangemessen. (nicht signierter Beitrag von 91.15.110.168 (Diskussion | Beiträge) 18:29, 25. Nov. 2008 (CET))

Stil: Bezeichnungen deutscher Regierungschefs

Der Satz "Nur in der kurzen verfassungslosen Zeit 1918/19 („Vorsitzender des Rates der Volksbeauftragten“ bzw. „Ministerpräsident“), während der Besatzungszeit 1945–1949 (als es gar keinen Regierungschef gab) und später in der DDR (1949–1990, „Vorsitzender des Ministerrates“) trug der Regierungschef nicht die Amtsbezeichnung „Kanzler“." geht inhaltlich in Ordnung. Er ist allerdings so lang und verschachtelt, dass er anders beginnen sollte, um den Leser nicht auf eine falsche Fährte zu locken. Etwa so: "Andere Bezeichnungen trugen deutsche Regierungschefs in der kurzen verfassungslosen Zeit 1918/19 („Vorsitzender des Rates der Volksbeauftragten“ bzw. „Ministerpräsident“), während der Besatzungszeit 1945–1949 (als es gar keinen Regierungschef gab) und später in der DDR (1949–1990, „Vorsitzender des Ministerrates“)." (nicht signierter Beitrag von Flostre (Diskussion | Beiträge) 17:54, 3. Dez. 2008 (CET))

Begriff Bundeskanzlerin

was im Abschnitt zum Begriff der Bundeskanzlerin nicht erwähnt wird: Die Frauen der Kanzler wurden zumindest in frührer Zeit, also bspw. bei Loki Schmidt, häufig als "Frau Bundeskanzlerin" angesprochen. Zu Schröders Zeiten war das nicht mehr so. Bei Kohl vlt. noch zu Anfang ... Diese Entwicklung sollte vlt. bedacht werden ... 92.224.200.180 12:15, 17. Apr. 2010 (CEST)

Informationen zur privaten Dienstwagennutzung falsch

Die private Nutzung wird dem Bundeskanzler von der BRD nicht in Rechnung gestellt, allerdings hat er den geldwerten Vorteil zu versteuern. Das gleiche gilt für die Bundesminister und Staatssekretäre. (Vgl. § 20 DKfzR) (nicht signierter Beitrag von 193.174.122.44 (Diskussion | Beiträge) 20:16, 27. Jul 2009 (CEST))

Quelle? --Roentgenium111 21:00, 22. Apr. 2010 (CEST)

Bildunterschrift

Auch wenn es pedantisch klingt sollte man mE die Bildunterschrift um das Wort "ehemaligen" bereichern. Sonst kommt noch jemand auf die Idee, dass die drei Abgebildeten (gleichzeitig) aktuelle Bundeskanzler sind... Lambada 15:03, 6. Feb. 2009 (CET)

Prinzipiell einverstanden, allerdings war Schmidt zum Foto-Zeitpunkt noch Bundeskanzler.--Roentgenium111 21:07, 22. Apr. 2010 (CEST)
Habe es korrigiert. --Vertigo Man-iac 23:07, 22. Apr. 2010 (CEST)

Grundgehalt falsch!

Laut BMI stimmt der Grundgehaltsbetrag von 226.000€ nicht, da die Amtsgehälter der Minister und des Kanzlers seit längerem nicht mehr an die allgemeine Besoldungsentwicklung angepasst werden und damit über niedriger, als im Bundesministergesetz vorgesehen, sind. Richtig ist demnach etwa 190.000€ --89.245.10.251 21:01, 15. Aug. 2010 (CEST)

Standarte des Bundeskanzlers

Auf dem hier beigefügten Bild (links im Bild) ist zu sehen, dass der Bundeskanzler auch eine Standarte als Hoheitszeichen führt. Es könnte sich um eine Abwandlung der Bundesdienstflagge handeln. Diese Information ist sicherlich relevant für den Artikel. Kann daher jemand eine Abbildung dieser Standarte besorgen und damit den Artikel bereichern? --Tfjt 21:11, 27. Nov. 2010 (CET)

Könnte es sich bei dieser Abbildung um die Standarte (am Dienstwagen) des Bundeskanzlers handeln? --Tfjt 20:39, 29. Nov. 2010 (CET)
Irgendwie stören mich die Fransen, die an eine Truppenfahne erinnern. Ansonsten ist alles stimmig: das quadratische Format einer Standarte, die Bundesfarben und der Bundesschild als Zeichen der Bundesbehörden.--Tfjt 20:14, 7. Dez. 2010 (CET)
Dienstflaggen als Standarten an Kraftfahrzeugen von Bundesbehörden, sogenannte „Stander“
Wie die hier beigefügte Abbildung erhellt, führt die Bundeskanzlerin als Hoheitszeichen an ihrer Dienstlimousine einen gestalterisch aus der Bundesflagge entwickelten Stander in den Bundesfarben mit einem Bundesschild im Zentrum. Aus meiner Sicht ist dies relevant für den Artikel. --Tfjt 20:54, 13. Jan. 2011 (CET)

Herkunft der Bundeskanzler

Ich verstehe nicht so ganz, was die Grafik bringen soll - zumal sie ohne Erläuterung ist. Sind das (die eher zufälligen) Geburtsorte der Personen, der Wohnsitz zum Zeitpunkt ihrer Wahl (was mehr Sinn machen würde) oder noch was anderes? Ich halte die Grafik für völlig überflüssig und schlage vor, sie zu entfernen. --Vertigo Man-iac 10:58, 24. Dez. 2010 (CET)

Ich finde die Karte sehr gut. Allerdings sollte Frau Merkel eher in Templin eingezeichnet werden. Hier ist sie aufgewachsen. Derzeit ist ja nicht mal ihr Geburtsort Hamburg eingezeichnet, sondern ein Ort, wo sie lediglich vom ersten bis dritten Lebensjahr zwischenzeitlich gelebt hat. 212.4.225.5 11:35, 3. Mär. 2011 (CET)

Genau das meine ich ja: Die Karte hat was von Theoriefindung und sollte deswegen nicht in den Artikel rein. Es gibt eben nicht „den einen“ Herkunftsort für jede Person. --Vertigo Man-iac 11:44, 3. Mär. 2011 (CET)

Es sollte der Geburtsort sein und daher sollte bei Frau Merkel auch Hamburg eingetragen werden. (nicht signierter Beitrag von 92.77.214.125 (Diskussion) 23:08, 3. Apr. 2011 (CEST))

Ich habe die Karte rausgenommen, da ja nicht einmal klar ist, was denn da eigentlich dargestellt werden soll. --Vertigo Man-iac 13:44, 4. Apr. 2011 (CEST)

Geschichtlicher Hintergrund

... die Kanzler der Weimerer Republik werden als Reichskanzler (korrekt) benannt. Danach fehlt aber die Erwähnung, dass auch die Kanzler des 3. Reiches (Hitler, ff.) Reichskanzler waren. Man sollte das einfügen, oder?
-- Annette Wiechmann 88.75.223.134 13:58, 24. Mär. 2011 (CET)

Das 3. Reich war formal weiterhin die Weimarer Republik. Und Hitler war bis 1945 (formal) Reichskanzler, so viele "ff." gäbe es da also nicht. --Roentgenium111 22:46, 24. Mär. 2011 (CET)

Richtlinienkompetenz und Kollegialprinzip

In diesem Abschnitt heißt es; "Das Kollegialprinzip besagt, dass Meinungsverschiedenheiten der Bundesregierung vom Kollegium entschieden werden; der Bundeskanzler muss sich also im Zweifel der Entscheidung des Bundeskabinetts beugen." Das widerspricht aber der Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers. Aufgrund dieser Kompetenz kann der Bundeskanzler entscheiden, ob eine bestimmte Sachfrage mit den Grundsätzen seiner Politik vereinbar ist oder nicht. Im Zweifel muß sich das Kabinett also seiner Meinung beugen und nicht umgekehrt! Ferner entscheidet er zumindestens theoretisch alleine über die Zusammensetzung seines Kabinetts. Auch wenn er in der Praxia meistens wenigstens bei Ministern, die von seinem Koalitionspartner (im Falle einer Koalitionsregierung, die wir ja meistens haben und hatten) gestellt werden, auf dessen Zustimmung angewiesen ist und gelegentlich auch bei den Kollegen aus der eigenen Partei auf Befindlichkeiten der Bundestagsfraktion oder mächtiger Landesverbände Rücksicht nehmen muß, so kann er doch jederzeit ohne Angabe von Gründen Minister entlassen und neu ernnen (durch den Bundespräsidenten ... lassen) und sich damit von "aufsässigen" Kollegen trennen!!! Auch kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß Bundeskanzler vom Format eines Konrad Adenauer, Helmut Schmidt oder Helmut Kohl ihre Vorgenehsweise auch nur zu einzelnen Sachfragen im Kabinett zur Disposition gestellt hätten. Helmut Schmidt hat ja sogar einmal sämtlihe FDP-Minister auf einen Schlag entlassen, als sie seiner Politik nicht mehr folgen wollten! Hornung-MS 13:15, 2. Apr. 2011 (CEST)


Der Begriff „Bundeskanzlerin“

Angela Merkel ist also "der erste weibliche Amtsinhaber" und nicht die erste weibliche Amtsinhaberin? Das finde ich sprachlich sehr interessant...


Angela Merkel (seit 2005)

Über ihre Bekleidung läßt sich ja nun wirklich streiten, daß sie auch ihr Amt "bekleidet" ist nett gemeint, aber sollte doch wohl trotzdem "begleitet" heißen. (nicht signierter Beitrag von 124.168.3.122 (Diskussion) 00:13, 28. Apr. 2011 (CEST))


Zur Richtlinienkompetenz: Natürlich kann der Bundeskanzler ggf. Bundesminister entlassen, das ist auch unstrittig. Nichtsdestotrotz wird etwa der Beschluss eines Gesetzentwurfes vom Bundeskabinett als ganzem beschlossen (per Abstimmung). Auch wenn es (wohl) sehr selten ist, dass diese Abstimmung nicht einstimmig erfolgt, müsste sich der Bundeskanzler ggf. einem Mehrheitsbeschluss in dieser Hinsicht beugen (und auch wenn er nachher die "aufsässigen" Minister entlässt, bliebe der Beschluss zunächst gültig). Das Spannungsverhältnis zwischen Richtlinienkompetenz und Kollegialprinzip ist natürlich vorhanden, keine Frage. Da aber politisch nunmal der Bundeskanzler der ganz entscheidende Akteur ist, bleibt die Aussage im Artikel im Endeffekt ebenso (formal) richtig wie deine Argumentation (politisch) ebenso zutrifft.
Zum Begriff: Da wir hier das generische Maskulinum verwenden, beschreibt "Amtsinhaber" sowohl Männer wie Frauen, während "Amtsinhaberin" nach dieser Handhabung nur Frauen. Daher wäre eine "weibliche Amtsinhaberin" redundant, während ein "weiblicher Amtsinhaber" ("Amtsinhaber" im generischen Maskulinum) dementsprechend sinnvoll ist, ebenso wäre "erste Amtsinhaberin" auch zutreffend.
Zum Bekleiden: Ähm, in der deutschen Sprache bekleidet man ein Amt, man begleitet es nicht. Grüße. --141.35.40.137 21:53, 3. Mai 2011 (CEST)
Das Verb bekleiden ist übrigens in Wiktionary nur erwähnt (bei Amt) es gibt keinen eigenen Eintrag für bekleiden. Aber als Alternative fällt mir nur das (meinem Sprachgefühl nicht gerade schönere) innehaben ein.--pistazienfresser 12:07, 30. Sep. 2011 (CEST)

Wählbarkeit bzw. Ernennbarkeit

Gibt es Einschränkungen, wen der Bundestag wählen bzw. der Bundespräsident ernennen darf? Ich nehme an, dass der BK volljährig sein muss, aber muss er beispielsweise Deutscher sein? --Alte Schule 03:38, 1. Jul. 2011 (CEST)

Reicht das, was jetzt im Wikipedia-Artikel steht, oder soll es noch ausführlicher dargestellt werden: Wählbar ist jeder Deutsche, der das Wahlrecht zum Bundestag besitzt, Herleitung aus dem Grundgesetz: Analogie zu {{Benutzer:DiRit/Art.|38,54|GG|buzer}}--> GG (so: Pieroth in Jarass/Pieroth, 3. Aufl., München 1995, Art. 63 Rn. 1)?--pistazienfresser 11:57, 30. Sep. 2011 (CEST) geändert --pistazienfresser 23:43, 30. Sep. 2011 (CEST)
Bzw.:
Die Voraussetzungen der Wählbarkeit zum Bundeskanzler stehen nicht ausdrücklich im Grundgesetz. Jedoch werden sie aus einer Analogie zur Wählbarkeit zum Bundespräsidenten (Art. 54 GG) in Verbindung mit dem Wahlrecht zum Bundestag (Art. 38 GG) hergeleitet.[1] Zum Bundeskanzler kann danach jeder Deutsche gewählt werden, der das Wahlrecht zum Bundestag besitzt.[1]
  1. a b Bodo Pieroth in Jarass/Pieroth, 3. Aufl., München 1995 ISBN 3-406-38447-1, Art. 63 Rn. 1.
  2. Wehrpflicht

    Die Wehrpflicht wurde nicht "abgeschafft" sondern ausgesetzt. --77.23.184.41 18:20, 31. Aug. 2011 (CEST)

    Ämtertrennung

    Gibt es eine gesetzliche Regelung, wonach der Bundeskanzler nicht gleichzeitig Minister oder Ministerpräsident eines Bundeslandes sein darf?--Tocca 18:13, 29. Sep. 2011 (CEST)

    Artikel 66 des Grundgesetz sagt: "Der Bundeskanzler und die Bundesminister dürfen kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und weder der Leitung noch ohne Zustimmung des Bundestages dem Aufsichtsrate eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören." Wir können gerne streiten, ob Minister(präsident) ein Beruf oder ein besoldetes Amt ist - aber unzulässig ist es wohl auf jeden Fall. --Vertigo Man-iac 18:20, 29. Sep. 2011 (CEST)
    Ja, Landesminister ist ein besoldetes Amt im Sinne von Art. 66 GG: so Pieroth in Jarass/Pieroth, 3. Aufl., München 1995, Art. 66 Rn. 1 siehe auch § 4 Bundesministergesetz.
    Gleichzeitig Bundestagsabgeordneter zu sein soll allerdings möglich sein (Pieroth am angegebenen Ort, dürfte sich ggf. auch aus der Verfassungstradition ergeben).
    Aber das, was im Moment im Wiki-Artikel ist, müsste eigentlich ausreichen, oder?
    --pistazienfresser 12:21, 30. Sep. 2011 (CEST)

    Kanzlerwahl bei Minderheit

    Hallo zusammen. Ich habe eine kleine Frage, auf die ich im Artikel keine Antwort finden konnte: Was zählt beim Kanzler-werden mehr: Die Mehrheit der eigenen Partei oder der Koalition?

    Beispiel: CDU/CSU 30%, SPD 25% Grüne 15%, FDP 5%. Wenn jetzt die SPD und auch die Grünen nicht mit der CDU wollen: Stellt die CDU den Kanzler, obwohl die Koalition nur 35% hat? Oder die SPD mit 40 Koalitions-%, aber nur dem 2. Platz in der Wählergunst? --Derbrauni 10:03, 30. Sep. 2011 (CEST)

    Magst Du mal an einem Verständlichkeitstest mitmachen?
    Hast Du den entsprechenden Absatz im Wikipedia-Artikel zur Wahl gefunden? Ich habe mal den entsprechenden Text des Grundgesetzes (Art. 63 GG) im Text verlinkt. Kannst Du Deine Frage mit dem Grundgesetz besser beantworten? Sollen auch noch die Absätze in dem Wikipediatext genannt werden?
    Danke. --pistazienfresser 10:26, 30. Sep. 2011 (CEST)

    Ich habe (auch im Hinblick auf die Fragen oben) mal ein paar Artikel des Grundgesetzes mit Hilfe der Vorlage:Art. mit dem entsprechenden Text verlinkt. Es gibt allerdings bislang keine Vorlage, die "Artikel" ausschriebe (siehe auch: der Absatz auf Portal Diskussion:Recht). --pistazienfresser 12:27, 30. Sep. 2011 (CEST)

    Habe nun erfahren, dass durch einen zusätzlichen Parameter auch Link mit 'Artikel y' möglich ist.
    Was wird nun (insbesondere von Nicht-Juristen und in diesem Wiki-Artikel) bevorzugt:
    - Art. 63
    - Artikel 63
    - Gemischt zum Beispiel Zu Anfang eines Absatzes Artikel 63 Grundgesetz (GG) und dann Art. 64 GG
    ...?
    (nicht signierter Beitrag von Pistazienfresser (Diskussion | Beiträge) 30. September 2011, 13:37 Uhr) Ja, ich war's.--pistazienfresser 15:55, 30. Sep. 2011 (CEST)
    Für juristische Artikel gibt es unter Wikipedia:Belege/Recht Richtlinien zur Formatierung. Selbst die sind im Artikel nicht ganz eingehalten, da teilweise Absätze mit römischen Zahlen bezeichnet sind. In Gesetzen werden neuerdings (mit Ausnahme des §-Zeichens) keinerlei Abkürzungen mehr verwendet. Die obergerichtliche Rechtsprechung (BVerfG, BGH) kürzt Art., Abs. und Nr. ab. Artikel zu Rechtsthemen in Wikipedia folgen in der Regel dieser Schreibweise. In einem exzellenten Artikel wie dem vorliegenden, der sich klar an einen weiteren Kreis als nur an Juristen wendet, würde ich weitergehend Abkürzungen vermeiden und jedenfalls Artikel und Absatz immer ausschreiben. --DiRit 15:36, 30. Sep. 2011 (CEST)
    Danke, auch fürs Nachsigieren.
    Da sich hier offensichtlich (siehe oben) viele Nicht-Juristen anzutreffen sind, wäre ich auch an deren Meinung noch immer interessiert. Danke im Voraus, --pistazienfresser 15:55, 30. Sep. 2011 (CEST)

    Links auf den Text der Paragraphen Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT // GOBT // BTGO) mit Hilfe einer Vorlage wird es wohl erst in Zukunft mit der Einbindung von buzer geben (auf juris/gesetze-im-internet.de habe ich die Geschäftsordnung jedenfalls nicht gefunden).
    Dann würde aus {{§|4,49|GO-BT|buzer}} wohl so etwas wie [http://www.buzer.de/s1.htm?g=GO-BT&a=4,49 §§ 4 und 49] GOBT.
    --pistazienfresser 16:35, 30. Sep. 2011 (CEST)In Nachhinein entlinkt.--pistazienfresser 17:34, 30. Sep. 2011 (CEST)

    GO-BT bei juris --DiRit 17:08, 30. Sep. 2011 (CEST)
    Danke! Dann wird es hier wohl "§ 4 und § 49" werden.--pistazienfresser 17:34, 30. Sep. 2011 (CEST)

    Der Begriff «Bundeskanzlerin»

    «Ferner wurde auch klar, dass Angela Merkel zwar die erste Bundeskanzlerin (im Femininum), gleichzeitig aber auch der achte Bundeskanzler (im generischen Maskulinum) ist.»

    «Die erste Bundeskanzlerin» ist doch wohl nicht eindeutig! Das wird mal so, mal so verwendet. Wäre Konrad Adenauer eine Frau gewesen, würde man sie auch so bezeichnen. Eindeutig sind nur «erster weiblicher Bundeskanzler» und «erster Bundeskanzler». Gismatis 21:19, 6. Nov. 2011 (CET)


    Die Begriffskombination "generisches Maskulinum", also "auf das Geschlecht bezogene männliche Form" ist eine unnötige, albern aufgeblasene Dopplung. "Maskulinum" reicht logischerweise. Derartige sinnlose, pseudo-gebildete Phrasen verschrecken die Leser. Der ganze Abschnitt weist einen verquasten, unklaren Stil auf. Dazu kommen ebenso sinnfreie wie banale Schlußfolgerungen, die m.E. nicht in eine Enzyklopädie gehören. Kostprobe gefällig?

    "Ferner wurde auch klar, dass Angela Merkel zwar die erste Bundeskanzlerin (im Femininum), gleichzeitig aber auch der achte Bundeskanzler (im generischen Maskulinum) ist. Ein auf Angela Merkel folgender männlicher Bundeskanzler könnte sich hingegen keinesfalls als „achter Bundeskanzler“ (sondern nur als „neunter“) bezeichnen, da es eine rein männliche Berufsbezeichnung (mit wenigen Ausnahmen) im Deutschen nicht gibt."

    Bitte bearbeiten. (JP, 1.3.2012, 16:14) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 217.226.105.88 (Diskussion) )

    Statistisches

    Hallo! Auch wenn ich manche der Statistiken auch in Bezug auf die Reichskanzler recht interessant finde, habe ich meine Zweifel, ob wir den gleichen Fehler (?) wie die englischsprachige Wikipedia machen sollten, nämlich Äpfel (Reichskanzler) mit Birnen (Bundeskanzler; keine Anspielung auf Kohl!) zu vergleichen. Nur weil die Bezeichnungen der Regierungschefs den gleichen Wortbestandteil "-kanzler" beinhalten, sind die Ämter noch nicht gleich - im Gegenteil, manche Merkmale des Amtes des Bundeskanzlers wurden ja geradezu als Antwort auf als schlecht wahrgenommene Merkmale der Reichskanzler ins Grundgesetz geschrieben (bzw. entwickelten sich im politischen Alltag). Ich würde daher dafür plädieren, die statistischen Angaben zwar an sich drinzulassen, sie aber in Bezug auf Reichskanzler (zumal Reichskanzler im Kaiserreich, in Weimar und in der NS-Zeit auch nicht wirklich ähnliche politische Umfelder hatten, um es vorsichtig ausdrücken) deutlich herunterzufahren. Was meinen andere? --141.35.40.141 09:53, 10. Okt. 2011 (CEST)

    Ich sehe das ähnlich.--84.157.181.188 01:00, 25. Okt. 2011 (CEST)

    Also auf die genaue Dauer der Kanzlerschaft von Goebbels kann ich in einem Artikel namens Bundeskanzler gerne verzichten.
    Interessanter wäre wohl eher die durchschnittliche Dauer der Kanzlerschaft in der Weimarer Republik (vor der Machtergreifung der Nationalsozialisten) im Vergleich mit der (durchschnittlichen) Dauer der Kanzlerschaft in der Bundesrepublik. Da könnte man noch einen Brückenschlag zur Anforderung eines konstruktiven Misstrauensvotums (oder einer selbst gestellten Vertauensfrage) zur Stärkung der Stellung des Kanzlers in der Ordnung nach dem Grundgesetz versuchen. Wie lange die Kanzler das Ende ihrer Amtszeit überleben usw. würde mich auch erst interessieren, falls ich vorhätte, Kanzler zu werden...;) --pistazienfresser 03:02, 25. Okt. 2011 (CEST)
    Schließe mich der Meinung an, hier gehts um Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, nicht um Reichkanzler des Deutschen Reichs. Es schmerzt nicht nur in den Augen, Goebbels hier quasi als Amtsvorgänger von Merkel erwähnt zu finden. Damit wird eine Kontinuität deutscher Politik impliziert, die den historischen Tatsachen absolut nicht gerecht wird. Der Abschnitt sollte dringend bearbeitet werden! (nicht signierter Beitrag von 188.103.190.122 (Diskussion) 20:08, 22. Feb. 2012 (CET))

    Die grundlegende Problematik besteht darin, dass wir im Allgmeinen von der Gründung der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1949 sprechen. Dieser Terminus Gründung ist aber rechtlich falsch: Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen festgestellt (die erste in BVerfGE 2, 1 ff.), dass die Bundesrepublik keineNeugründung ist, sondern eine Identität mit dem 1871 gegründeten Deutschen Reich besteht --Iiigel (Diskussion) 21:38, 22. Mai 2012 (CEST)

    Das wiederum ist an dieser Stelle aber völlig unerheblich, da der Artikel den Begriff des Bundeskanzlers der Bundesrepublik Deutschland behandelt. Dieser resultiert aus dem Grundgesetz von 1949. Die vorherigen Kanzlertypen haben eigene Artikel - aus gutem Grund. Eine Vermengung dieser Kanzlerbegriffe im Abschnitt Statistik ist sachlich falsch und irreführend, weil niemand vor 1949 Bundeskanzler oder Bundeskanzlerin war. --Vertigo Man-iac (Diskussion) 23:31, 22. Mai 2012 (CEST)
    Gut,man kann sicherlich so argumentieren wie du. Aber man kann das auch anders sehen -> Bundesrepublik Deutschland ist ein neuer Name für das Deutsche Reich - lt. BVerfG nie untergegangen - (und dessen Rechtsnachfolger) ergo -> Bundeskanzler ist ein neuer Name für Reichkanzler (und Rechtsnachfolger in dem Amt), letztlich ist das Geschmacksache. Für die Außenminister haben wir hier einen Gesamtartikel mit Gesamtliste (Auswärtiges Amt) --Iiigel (Diskussion) 23:59, 22. Mai 2012 (CEST)

    Frage zu Scheel

    Wird Scheel offiziell nicht als fünfter Bundeskanzler geführt? Wenn nein, warum nicht? Er war doch neun Tage lang Amtsinhaber. Wie wird von offizieller Seite Scheels Amtszeit behandelt?--31.17.152.107 19:19, 10. Nov. 2011 (CET)

    Ich weiß nicht, wer (bzw. ob jemand) das 'offiziell' festlegt, aber ich hoffe die Stellung Schells während dieser Tage wird durch meine letzte Änderung klarer.--pistazienfresser 19:41, 10. Nov. 2011 (CET)
    Scheel gehört keinesfalls in die Liste. Ansonsten müsste man auch Jens Börnsen und Horst Seehofer in die Liste der Bundespräsidenten aufnehmen. 93.218.147.202 17:12, 18. Mär. 2012 (CET)

    FW : Scheel in dieser Liste zu führen ist falsch. Er taucht in keiner einzigen offiziellen Statistik des Bundeskanzleramtes auf. Scheel war nur mit der "Wahrnehmung der Amtsgeschäfte" betraut, er war niemals Bundeskanzler. Das heisst: Scheel hatte die Befugnisse des Bundeskanzleramtes übernommen (formaljuristisch), ohne das Amt inne zu haben. Das Amt inne haben kann nämlich nur, wer durch den Bundestag dazu gewählt wird, was Scheel nicht wurde! Ich empfehle daher, Scheel aus dieser Statistik zu löschen und ggf. durch einen Fußnote zu Brandts Amtszeit diesen Umstand zu erwähnen. (nicht signierter Beitrag von 92.230.240.22 (Diskussion) 09:52, 18. Mai 2012 (CEST))

    Die ganze Frage ist im Abschnitt "Ende der Amtszeit" erörtert. Dabei geht es um unterschiedliche Auslegungen des Grundgesetzes unter Verfassungsjuristen - da die Frage nicht in einer Entscheidung des BVerfGs erörtert wurde, müssen wir damit leben, dass auf dem Wege bis hin zur letzlich darauf aufbauenden Frage Bundeskanzler versus geschäftsführender Bundeskanzler mehrere verfassungsrechtlich offene Fragen existieren. Die Angaben des Bundeskanzleramtes sind nicht unbedingt maßgebend, da es sich um eine Frage aus der Verfassung heraus handelt. Ich denke, dass Wikipedia zu dieser Frage m.W. die einzige Enzyklopädiequelle ist, die den Sachverhalt umfassend und damit nicht falsch darstellt. Der Vergleich mit Karl Arnold, Jens Böhrnsen und Horst Seehofer "hinkt" deshalb, weil sie nur "die Befugnisse des Bundespräsidenten übernehmen", was auch eindeutig aus dem GG hervorgeht (Art. 136 bei Arnold, Art. 57 bei Böhrnsen und Seehofer) --Iiigel (Diskussion) 21:18, 22. Mai 2012 (CEST)

    Um noch auf die Ausgangsfrage von Benutzer 31.17.152.107 einzugehen. Eine offizielle Durchnummerierung der Bundeskanzler gibt es m.W. nicht, eine Nummerierung ist nur Praxis in diversen Veröffentlichungen. Meines Erachtens spricht sehr viel dafür, Scheel hier die Nummer 5 zu geben: Nach wörtlicher Auslegung des Art. 69 III bezieht sich eine Geschäftsführung im Amt nur auf bisherige Amtsinhaber, was Scheel nicht war (er war aufgrund des Rücktritts von Brandt auch kein Vizekanzler mehr). Eine analoge Auslegung (etwa zu der Situation, dass Brandt geschäftsführend im Amt geblieben wäre) ist auf dem Niveau einer bloßen Meinung anzusiedeln, da das für die Klärung zuständige BVerfG keine Entscheidung in der Frage getroffen hat. Ich denke, dass man dann auch eine wörtliche Auslegung einer nur auf Meinungsbasis vertreten analogen Auslegung den Vorrang einräumen müsste. Formaljuristisch ist auch Benutzer 92.230.240.22 zu widersprechen: der Terminus "Wahrnehmung der Amtsgeschäfte" ist zumindest kein Terminus, der ausschließt, dass der betreffende Politiker Bundeskanzler oder geschäftsführender Bundeskanzler (wie z.B. beim Zusammentritt eines neuen BTages) ist. Ohne dass Scheel Bundeskanzler gewesen wäre, hätte es überhaupt keine Bundesregierung insgesamt gegeben (Art. 62 GG). Das Beispiel der geschäftsführenden Bundeskanzlerschaft beim Zusammentreten eines neuen BTs bis zur Wahl einen BKs zeigt übrigens auch, dass ein BK nicht unbedingt gewählt sein muss (aus hier wäre es ja vorstellbar, dass der bisherige Kanzler darum bittet, nicht nach Art 69 III GG zu verfahren). Wenn das Bundeskanzleramt den Scheel nicht nennen sollte (ich hab nicht nachgeschaut), dann hinterläßt es eine zeitliche Lücke, die nach verfassungsrechtlicher Ansicht nach dem GG nicht entstehen darf - Fazit insgesamt: ich hätte nichts gegen eine Nummer 5 für Walter Scheel und bin der Meinung, dass das der Rechtslage angemessener wäre --Iiigel (Diskussion) 15:45, 25. Mai 2012 (CEST)

    Regierungserklärung 02.12.2011

    Im Bundestag hielt die Bundeskanzlerin Angela Merkel eine Rede [10] Orginalfassung 26:28 Minuten) 93.193.29.212 01:19, 3. Dez. 2011 (CET)

    störende eckige Klammern unter 1.1. im 3. Absatz bitte entfernen, Danke!

    Danke! (nicht signierter Beitrag von Oxenflesh (Diskussion | Beiträge) 22:01, 16. Sep. 2012 (CEST))

    Erledigt! PS: Bitte signiere deine Beiträge... --Heliogabel (Diskussion) 13:23, 30. Sep. 2012 (CEST)

    Länge der Amtszeit

    Am Beispiel Walter Scheel kann man sehr gut sehen, dass sowohl der erste als auch der letzte Tag der Amtszeit mitzählen. Entsprechend habe ich die Zeiten überprüft. Ich hoffe, ich habe keine Fehler eingebaut, aber ich musste ein paar Angaben ändern. MfG Harry8 11:39, 9. Feb. 2013 (CET)

    Ernennung und Entlassung von Bundesministern

    Auch bei der Entlassung von Bundesministern können weder der Bundespräsident noch der Bundestag in rechtlich bindender Weise mitreden – auch hier liegt die Entscheidung ganz beim Bundeskanzler, die Entlassung wird wieder durch den Bundespräsidenten durchgeführt.
    Die Verfassung sagt etwas anderes. Ernennung und Entlassung von Bundesministern macht der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers. Eine Pflicht, den Vorgeschlagenen zu ernennen und den zur Entlassung Vorgeschlagenen zu entlassen, existiert nicht; soetwas existiert lediglich, als Ausnahme!, bei der Ernennung des vom Bundestag zum Bundeskanzler Vorgeschlagenen. Ergo:
    1. Der Bundespräsident kann ein faktisches Veto gegen einen Bundesminister einlegen.
    2. Der Bundespräsident kann einen Bundesminister gegen den Willen des Bundeskanzlers im Amt belassen (der Kanzler könnte allenfalls zurücktreten und sich erneut der Wahl im Bundestag stellen, um daran vorbeizukommen).--93.135.35.41 12:33, 13. Mär. 2013 (CET)

    Art. 64 GG sagt: "Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen." Da steht nichts von einem Entscheidungsrahmen des Präsidenten. Siehe auch WP:TF. --Roentgenium111 (Diskussion) 21:52, 1. Apr. 2013 (CEST)

    Wahl des Bundeskanzlers

    Dort heißt es im Abschnitt Erste Wahlphase:: „Bisher ist auch stets der von der regierenden Koalition ins Spiel gebrachte Nachfolgekandidat vom Bundespräsidenten vorgeschlagen worden.“ Das ist natürlich absoluter Quatsch. Dann hätten wir in der Historie der Bundesrepublik ja außer dem einzigen erfolgreichen Mißtrauensvotum 1982 keine weiteren Regierungswechsel gehabt! Es sollte statt dessen besser heißen: „Bisher ist auch stets der von der zu erwartenden Mehrheit ins Spiel gebrachte Kandidat vom Bundespräsidenten vorgeschlagen und dann auch gewählt worden“! Hornung-MS (Diskussion) 21:42, 1. Apr. 2013 (CEST)

    Papen verstarb nicht als letzter noch lebender Reichskanzler

    Hallo,

    hier ist angegeben, dass Franz von Papen als letzter Reichskanzler während der Zeit der Bundesrepublik verstorben sein soll.

    Das ist aber falsch: Brüning verstarb ein Jahr später - 1970. Auch der "Leiter der Geschäftsführenden Reichsregierung" Lutz Graf Schwerin von Krosigk starb noch später - 1977.--77.2.32.226 22:09, 1. Mai 2013 (CEST)

    Danke für den Hinweis, ist auf Brüning und 1970 korrigiert. --Wdd (Diskussion) 22:14, 1. Mai 2013 (CEST)

    6.2 Statistisches / Parteien

    Unter 6.2 (Statistisches / Parteien) findet sich der folgende Absatz:

    Die SPD hat sieben Kanzler gestellt, sowohl am Ende des Kaiserreichs, in der Weimarer Zeit (drei) sowie in der Bundesrepublik (drei). Die CDU kommt auf fünf, darunter die einzige Kanzlerin. Zählt man das Zentrum als Vorläufer der CDU, bringen die CDU-Kanzler und die sechs Zentrumskanzler neun Kanzler auf die Waage. Danach kommt die NSDAP mit zwei Kanzlern und die Deutsche Volkspartei mit einem Kanzler. Andere Parteien haben keinen Kanzler gestellt.

    Meines Erachtens stimmt der letzte Teil des zweiten Satzes nicht: Zählt man CDU- und Zentrums-Kanzlerschaften zusammen, so ergibt sich ein Wert von 5+6=11 Kanzlerschaften und nicht wie im Text vermerkt neun. Die beiden Teilwerte (5 CDU und 6 Zentrum) sind meines Erachtens jeweils korrekt.

    Ich denke, hier sollte eine Korrektur vorgenommen werden.

    --93.104.42.25 16:10, 3. Jul. 2013 (CEST)

    Eine Bitte: möge jemand, der sich damit auskennt, den Link zur Seiteversion auf Portugiesisch (http://pt.wikipedia.org/wiki/Chanceler_da_Alemanha) aufbauen, vielen Dank!

    --Rafaeljena (Diskussion) 00:02, 29. Aug. 2013 (CEST)

    Dabei bin ich auf ein kleines Problem gestoßen. Die Frage ist auf meiner Benutzerseite (da wohl mehrere Wikis und Artikel betreffend). --Luthermütze (Diskussion) 00:09, 30. Aug. 2013 (CEST)
    Das eine Problem ist gelöst. Aber der Verweis von pt:Chanceler da Alemanha auf de:Bundeskanzler (Deutschland) existiert weiter nur in einer Richtung. Rafaeljena hatte ja darum gebeten, einen Verweis vom deutschen auf den portugiesischen Artikel einzubauen. Wie das gehen könnte, weiß ich nicht. --Luthermütze (Diskussion) 18:39, 30. Aug. 2013 (CEST)
    Der Trick geht auch andersherum. Dazu muss von pt:Chanceler Federal da Alemanha (vermutlich die korrekte Übersetzung) eine Weiterleitung angelegt werden, die mit d:Q4970706 verknüpft ist. pt:Bundeskanzler existiert bereits als Weiterleitung, ist aber nicht ganz treffend, wie die Begriffsklärungsseite Bundeskanzler zeigt. --Fomafix (Diskussion) 21:28, 30. Aug. 2013 (CEST)

    „Amtierender Bundeskanzler“ oder „Amtierende Bundeskanzlerin“?

    Die Änderung von 188.97.168.178, den Begriff „Bundeskanzler“ auf „Bundeskanzlerin“ umzuändern, scheint zwar nicht die offizielle Bezeichnung wiederzugeben; allerdings sieht es auch gewöhnungsbedürftig aus, unter dem Bild von Angela Merkel die Worte „Amtierender Bundeskanzler“ zu lesen. Was meinen andere Benutzer? --Luthermütze (Diskussion) 22:01, 30. Jul. 2013 (CEST)

    Ich habe grade beim Lesen doch etwas gestutzt. Ich denke Bundeskanzlerin ist passender. Queen Elisabeth ist ja auch nicht König von England ;-) --Asomy (Diskussion) 12:04, 19. Aug. 2013 (CEST)
    Natürlich ist Bundeskanzlerin die offizielle Bezeichnung (siehe www.bundeskanzlerin.de oder Protokoll des BMI). Bloß weil es nicht in der weiblichen Form im Grundgesetz steht, heißt nicht, dass es nicht offiziell ist. Das Amt heißt natürlich Bundeskanzler, aber die Trägerin des Amtes ist die Bundeskanzlerin. Und Angela Merkel ist nicht das Amt, sondern die Amtsträgerin. Das darf man nicht verwechseln. --Bujo (Diskussion) 18:27, 22. Sep. 2013 (CEST)

    Wahl des Bundeskanzlers - Erste Wahlphase

    Bezüglich der ersten Wahlphase heißt es im Artikel "Ist das Amt des Bundeskanzlers vakant [...] schlägt der Bundespräsident innerhalb einer angemessenen Frist dem Bundestag einen Kandidaten für das Amt des Bundeskanzlers vor.". Leider wird nicht erwähnt welche Frist als angemessen erachtet wird.
    Gibt es ein Gesetz, eine Verordnung oder ähnliches welches die Frist festlegt?

    Falls ja, sollte ein Verweis hierauf in den Artikel eingefügt werden.
    Falls nein, stelle ich mir die Frage was passiert wenn der Bundespräsident keinen Vorschlag macht. Könnte dann der Bundeskanzler theoretisch unbegrenzt geschäftsführend im Amt beleiben?

    --Andreas Kern (Diskussion) 12:14, 22. Okt. 2013 (CEST)

    Statistiken über Reichskanzler

    Die Statistikhuberei am Ende des Artikels mag ja den einen oder anderen befriedigen, allerdings ist es absurd, dass im Artikel "Bundeskanzler (Deutschland)" Statistiken zu Reichskanzlern auftauchen. Die gehören hier wirklich nicht hin und sind in diesem Artikel einfach nur störendes Rauschen. --185.26.182.36 15:28, 12. Okt. 2013 (CEST)

    Sehe ich genauso. --Digamma (Diskussion) 21:38, 12. Okt. 2013 (CEST)
    Ich habe mal die Teile über die Reichskanzler gestrichen. Der Text müsste jetzt noch geglättet werden. --Digamma (Diskussion) 21:49, 23. Okt. 2013 (CEST)
    Mir ist es jetzt erst aufgefallen. Hätte man auch zu Reichskanzler ausgliedern können statt einfach zu streichen. Meiner Meinung nach ist es durchaus sinnvoll, es beisammenzuhalten und dann hier abzuhandeln. Es ist ja nicht so, als wenn es sich um zwei verschiedene Ämter handeln würde. Z. (Diskussion)

    Amtszeit

    Wenn ein(e) Bundeskanzler(in) wie 2013 bei der Bundestagswahl mit eigener Partei keine parlamentarische Mehrheit erreicht, sich aber sämtliche anderen Parteien als Koalitionspartner verweigern sollten, jedoch selbst auch keinen gemeinsamen Kanzlerkandidaten aufstellen, müsste doch der/die bisherige Kanzler(in) geschäftsführend im Amt bleiben können. 1. Wie lange? 2.Würden die bisherigen Minister, auch die der FDP, genau so lange geschäftsführend im Amt bleiben? --84.135.138.42 20:06, 25. Sep. 2013 (CEST)

    Gemäß Art. 69 (2) GG endet das Amt des Bundeskanzlers mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages.
    Gemäß Art. 69 (3) GG ist auf Ersuchen des Bundespräsidenten der Bundeskanzler verpflichtet, die Geschäfte bis zur Ernennung seines Nachfolgers weiterzuführen.
    Gemäß Art. 63 (2) GG ist bei der Neuwahl derjenige zum Bundeskanzler gewählt, der die Stimmen der Mehrheit des Bundestages auf sich vereinigen kann.
    Gemäß Art. 63 (3) und (4) kommt es im Falle des Verfehlens der absoluten Mehrheit zu einer zweiten oder ggf. dritten Wahl.
    Gemäß Art. 63 (4) hat der Bundespräsident beim Verfehlen der absoluten Mehrheit im dritten Wahlgang eine Entscheidungsoption: Er kann den Bundeskanzler ernennen oder den Bundestag auflösen.
    MfG Harry8 04:23, 26. Sep. 2013 (CEST)
    Gemäß Art. 69 (2) und (3) gelten für die Bundesminister analoge Regeln wie für den Bundeskanzler. MfG Harry8 04:27, 26. Sep. 2013 (CEST)
    Um die Fragen knapp zu beantworten:
    Frage 1: So lange, bis ein Nachfolger ernannt ist - und ernennen darf der Bundespräsident nur einen vom Bundestag gewählten Kanzler, im Ergebnis also so lange, bis ein neuer Kanzler gewählt ist. Der Wortlaut von Art. 69 Abs. 3 GG "Auf Ersuchen des Bundespräsidenten ist der Bundeskanzler, auf Ersuchen des Bundeskanzlers oder des Bundespräsidenten ein Bundesminister verpflichtet, die Geschäfte bis zur Ernennung seines Nachfolgers weiterzuführen." legt zwar nahe, dass das nur gilt, wenn der Bundespräsident den bisherigen Kanzler um die Fortführung der Geschäfte ersucht; aber ich kann mir nicht vorstellen, dass er nicht darum ersuchen würde.
    Frage 2: Ja, auch die FDP-Minister bleiben geschäftsführend im Amt, jedenfalls so lange, wie sie um die Geschäftsführung ersucht werden. Das geht bis zur Ernennung eines Nachfolgers, aber diese Ernennung darf nur der Bundeskanzler vorschlagen. SchnitteUK (Diskussion) 23:27, 24. Nov. 2013 (CET)

    Bundeskanzlerin

    Ich habe nichts dagegen, in einigen Artikeln mal das Binnen-I zu verwenden oder sonstwie geschlechtsneutral zu schreiben, aber bitte doch nicht ausgerechnet Frau Merkel eine Extrawurst braten: Daß hier generisches Maskulinum benützt wird ergibt sich aus dem Kontext. --Kängurutatze (Diskussion) 17:40, 17. Dez. 2013 (CET)

    Nach Möglichkeit bitte den folgenden Weblink in den Artikel aufnehmen: [Deutschland seit 1945. Die deutschen Bundeskanzler.] (Deutsche Welle). — Fröhliche Kirsche 18:53, 17. Dez. 2013 (CET)

    Anzahl der Bundeskanzler

    Wird der nur geschäftsführende Amtsträger Walter Scheel nicht mitgezählt, so waren es bis einschließlich Angela Merkel 9 Personen, die Bundeskanzler waren. Vielleicht steh ich grad etwas auf dem Schlauch, aber müsste es nicht 8 heißen, so wie es auch schon in der Tabelle Deutsche Bundeskanzler seit 1949 aufgezählt steht? --Gruß asomydisk 08:39, 25. Okt. 2013 (CEST)

    Nee, du stehst nicht auf dem Schlauch, sondern hast vollkommen Recht. Ich habe das korrigiert. Gruß, -- Felix König 12:36, 25. Okt. 2013 (CEST)

    Eigentlich ist mein Einwand nur etwas für Statistikliebhaber oder solche schrulligen Typen wie Graf Zahl, aber meiner Meinung nach ist Walter Scheel defakto Bundeskanzler gewesen. Dabei mag es wohl nur Wortklauberei sein, ob er "geschäftsführender Bundeskanzler" war oder "Bundeskanzler". Bundespräsident Gustav Heinemann beauftragte ihn gemäß Verfassung mit den Geschäften des Kanzlers. Somit saß er 9 Tage lang der Regierung vor. Ein Verfassungsrechtler müsste sich diesbezüglich mal zu Wort melden. Im Prinzip liegt es doch auf der Hand: Willy Brandt wollte oder konnte die Geschäfte eines Kanzlers nicht bis zur Wahl eines Nachfolgers weiter führen. Insofern haben wir den bislang einzigen Fall, dass der Vizekanzler zum Defakto-Bundeskanzler durch den Präsidenten als Verfassungsorgan bestellt wurde. Was gibts daran zu Mäkeln? Walter Scheel war Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland! Vermutlich hätte er sogar aus diesen 9 Tagen Versorgungsansprüche gehabt, wenn er nicht im Anschluss das Amt des Bundespräsidenten inne gehabt hätte. Also sollte er auch als Kanzler gezählt werden. (nicht signierter Beitrag von 89.204.138.246 (Diskussion) 22:39, 21. Dez. 2013 (CET))

    Titel

    Ich will Hr. K. Adenauer ja nicht Unrecht tun, aber meines Wissens war der erste Bundeskanzler zu keinem Zeitpunkt promoviert. Vermutlich hatte er einige Ehrendoktorwürden empfangen (h.c.), aber klärt mich bitte auf, wo hat Konrad Adenauer promoviert?

    Insofern kann die nette Anekdote, dass bisher alle CDU Kanzler/in promoviert sind, eigentlich nicht stimmen.

    Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Konrad_Adenauer#Studium_und_Beginn_der_Karriere (nicht signierter Beitrag von 89.204.138.246 (Diskussion) 22:39, 21. Dez. 2013 (CET))

    Reihenfolge der Stellvertretung

    Im Text heisst es: Steht auch der Stellvertreter nicht zur Verfügung, so geht seine Rolle nach der Vertretungsreihenfolge der Geschäftsordnung der Bundesregierung auf den dienstältesten Minister über. Im Kabinett Merkel sind dies Ursula von der Leyen, Wolfgang Schäuble und Thomas de Maizière. Sind mehrere Minister gleich lange im Amt, entscheidet das höhere Lebensalter, in diesem Fall zu Gunsten von Wolfgang Schäuble.

    Nun sind zwar alle drei seit November 2005 Bundesminister, aber Wolfgang Schäuble gehörte bereits von 1984 bis 1991 der Bundesregierung an. Werden nur die Jahre unter dem/der amtierenden Kanzler/in angerechnet oder zählen Ministerjahre unter anderen Kanzlern auch dazu? -- (nicht signierter Beitrag von N.Eschenhagen (Diskussion | Beiträge) 6. Februar 2014, 19:34 Uhr)

    Gute Frage: Meines Wissens geht es "nur" um die zusammenhängende, aktuelle Amtszeit. -- Felix König 22:28, 6. Feb. 2014 (CET)
    Im Artikel Bundesregierung (Deutschland)#Vertretungsreihenfolge in der Bundesregierung steht: „Ist auch dieser verhindert, so übernimmt derjenige Bundesminister den Vorsitz, der am längsten ununterbrochen der Bundesregierung angehört.“ --Entbert (Diskussion) 23:22, 6. Feb. 2014 (CET)

    braucht man das?? (nicht signierter Beitrag von Flesefelfleeeeeeeeese (Diskussion | Beiträge) 02:59, 14. Mär. 2014 (CET))

    Stellvertreter des Bundeskanzlers

    Dieser soll dann in Aktion treten, wenn der/die Kanzler(in) verhindert ist. Scheint aber nicht zu funktionieren, wenn die Kanzlerin wegen Skiunfall Gesprächstermine absagen muss. Eigentlich müsste nach GG Gabriel die Vertretung übernehmen. Hat der keine Lust? --84.135.156.136 23:42, 7. Jan. 2014 (CET)

    Die Vertretung durch den Vizekanzler ist unüblich, ausgenommen ist die Kabinettssitzung während der Sommerpause. Die Kanzlerin war nur nicht in der Lage an den Konferenzen teilzunehmen, sollte es zu einem Komplettausfall kommen, wäre die Reaktion sicher eine andere. Dazu ist zu bemerken, dass der Vizekanzler in der Praxis nicht als Stellvertreter gilt, sondern schlicht der einflussreichste Minister des kleineren Koalitionspartner ist.--PatternexII (Diskussion) 00:15, 1. Apr. 2014 (CEST)

    Formulierung

    In dieser Formulierung: Seit 1956 sieht das Grundgesetz vor, dass während des Verteidigungsfalls die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte vom Bundesminister für Verteidigung muss tatsächlich für statt der stehen. Wer unbedingt der haben will, nüsste das irgendwie umformulieren. --84.135.176.251 21:54, 22. Apr. 2014 (CEST)

    Beendigung des Amtes

    Der Artikel führt unter den Gründen für die Beendigung des Amtes die "Amtsunfähigkeit" auf.

    Dies ist mE falsch, da das Grundgesetz hierfür keine Regelung getroffen hat.

    Hinsichtlich des Todes des Amtsinhabers besteht in der Literatur ein Konsens über die damit verbundene Erledigung des Amtes. Anders bei der Amtsunfähigkeit (etwa durch Koma nach Skiunfall um bei aktuellen Beispielen zu bleiben).

    Hier könnte der Kanzler weder zurücktreten noch die Vertrauensfrage stellen. Die Stellvertretung durch den Vizekanzler ist rein auf die Geschäftsführung beschränkt und beinhaltet keine Befugnis, für den Bundeskanzler wirksam einen Rücktritt zu erklären oder die Vertrauensfrage zu stellen.

    Letztlich bliebe also nur die Beendigung des Amtes durch ein konstruktives Misstrauensvotum.

    Im Falle einer "Amtsunfähigkeit" bei klarem Verstand - also aus rein physischen Gründen- wird sich die Beendigung des Amtes wohl ohnehin mittels eines Rücktrittes manifestieren.

    Ich denke daher, die Amtsunfähigkeit sollte hier gestrichen werden. --Calixus (Diskussion) 22:09, 9. Mai 2014 (CEST)

    Amtszeit Walter Scheel

    Ich bin zwar kein Mathegenie aber eine Amtszeit vom 7. bis zum 16. sind 9 Tage und nicht 10, oder war die Amtszeit tatsächlich 10 Tage und das Datum ist falsch? --2A02:8070:22C0:5E00:9DD2:F3F6:AB57:6AC8 19:40, 13. Jun. 2014 (CEST)

    Ich nehme an, dass der 7. der erste Tag der Amtszeit war und der 16. der letzte. Dann sind das tatsächlich 10 Tage: 7., 8., 9., 10., 11., 12., 13., 14., 15., 16. Ich zähle 10 Tage. Wenn du es nachrechnen möchtest: letzten Tag der Amtszeit (16.) minus letzter Tag der Amtszeit des Vorgängers (6.). --Digamma (Diskussion) 22:16, 13. Jun. 2014 (CEST)
    Die Amtszeit ist genau Null, denn Scheel wurde weder zum Bundeskanzler gewählt noch als solcher vereidigt. Um was ihn der olle Heinemann auch immer gebeten haben mag, spielt nicht die geringste Rolle. Scheel war nie Bundeskanzler, höchstens geschäftsführender Regierungschef (aber als Vizekanzler!) --Reibeisen (Diskussion) 20:27, 11. Okt. 2014 (CEST)
    Ich halte es für inakzeptabel, Scheel in die Liste der Bundeskanzler aufzunehmen, selbst wenn der Eintrag kommentiert ist. --Igor (Diskussion) 00:02, 28. Okt. 2014 (CET)

    Es is nicht inakyeptabel, sondern einfach der Verfassung geschuldet. Nach Art. 69 III GG kann Scheel nicht geschäftsführender Bundeskanzler gewesen sein, dazu hätte ER davor der deutsche Bundeskanzler gewesen sein müssen und nicht Willy Brandt. --Iiigel (Diskussion) 17:10, 24. Feb. 2015 (CET)

    mächtigster Amtsträger

    Im Artikel steht Der Bundeskanzler ist faktisch der politisch mächtigste deutsche Amtsträger. Gibt es dazu Belege? Wie wird das gemessen oder bestimmt, wieviel Macht er hat und ob er mächtiger ist als der Präsident? JMS (Diskussion) 20:34, 2. Apr. 2015 (CEST)

    Das steht im GG. Gruß --5.147.164.64 07:35, 31. Jul. 2015 (CEST)

    aktuelles Bild Bundeskanzlerin

    Gibt es hier auch eine etwas weniger "propagandistische" Aufnahme? Diese erscheint doch arg verklärt und politisch motiviert zu sein (Blick, Blickrichtung, Aufnahmewinkel, Hintergrund etc.). Vielleicht zu vertreten im Artikel "Angela Merkel" (zumal vergleichsweise optisch ansprechend), aber hier wird nicht 'die aktuelle Bundeskanzlerin Angela Merkel' gezeigt, sondern 'Angela Merkel als die Bundeskanzlerin' ästhetisiert. Daher möglicherweise eher geeignet eine Aufnahme, die sie im Rahmen dieser Position zeigt (Rede [im Bundestag], Staatsakt oder ähnlich)? Ich möchte hier nicht gegen die Bundeskanzlerin Stellung beziehen (zudem ist es wie erwähnt ein gelungenes Foto, vermutlich noch etwas 'aufgeshopt'), sondern dafür sensibilisieren, was es für einen Effekt beim Leser haben kann, derart zu visualisieren. Danke! --94.199.90.252 11:51, 14. Apr. 2015 (CEST)

    Hast Recht.--SamWinchester000 (Diskussion) 22:26, 25. Mai 2015 (CEST)

    Neubewertung

    Ich halte den Artikel für ausgesprochen schlecht belegt und deshalb nicht für auszeichnungswürdig. Wegen der mangelnden Einzelnachweise sind viele Aussagen nicht überprüfbar und deshalb für den Leser letztlich wertlos. Im übrigen finde ich den Abschnitt Statistisches ziemlich schwach: Da stehen teilweise Dinge, die eher trivial als statistisch relevant sind, außerdem wirkt der Abschnitt zersplittert. Eine Neubewertung des Auszeichnungsstatus scheint mir angemessen. Diese würde ich in einigen Wochen anstoßen, falls sich bis dahin niemand findet, der mit Verbesserungen beginnt.--Stegosaurus (Diskussion) 08:32, 22. Nov. 2015 (CET)

    First Lady

    In diesem Zusammenhang kommt auch dem Begriff der First Lady eine besondere Betrachtung zu, der auch im deutschen Kontext mit Bezug auf (weibliche) Gattinnen von (männlichen) Bundeskanzlern benutzt wird.

    Im Abschnitt Bundeskanzlerin geht es auch um die First Lady, der Satz hat meiner Meinung nach Schwächen. Im weiteren Nachdenken würde ich ihn sogar ganz rausschmeißen.

    1. sagt der Artikel First Lady nebenbei, dass es in Deutschland bezogen auf die Frau des Bundeskanzlers formell nicht korrekt ist (stimme aber zu, dass es auch so verwendet wird).

    2. welche besondere Betrachtung?!

    3. etwa, dass Frau Merkel selbst die First Lady ist? Oder die Bezeichnung für Herrn Sauer? Soweit ich weiss, hat sich da bisher kein Begriff eingebürgert.

    4. die "(weibliche) Gattin" eines "(männlichen) Bundeskanzlers":

    - Was ist mit weiblichen unverheirateten Partnerinnen? Ich denke bei Hr. Gauck zählt seine Freundin und nicht die Ehefrau als First Lady.

    - Was ist mit weiblichen Gattinnen von weiblichen Bundeskanzlern?

    - Was ist mit männlichen Gattinnen (so langsam wird gendermäßiger Wahnsinn)? Wer sich entscheidet als PartnerIN des Kanzlers zu leben, sollte auch First Lady werden dürfen.

    In Anbetracht und 2. und 1. denke ich, dass entfernen sinnvoller ist, als 4. zu reparieren.

    --213.205.194.92 22:24, 30. Mai 2015 (CEST)

    gendern: "der_die Bundeskanzler_in"

    In Anbetracht der Tatsache, dass derzeit eine Frau in diesem Amt tätig ist und auch in Zukunft sowohl Männer und Frauen als auch Menschen anderer Geschlechter das Amt innehaben können, finde ich es sinnvoll und notwendig, den gesamten Artikel zu gendern. (nicht signierter Beitrag von Rensns (Diskussion | Beiträge) 12:18, 9. Feb. 2016 (CET))

    Wurde bereits mehrfach diskutiert. Wikipedia:Generisches Maskulinum --Wibramuc (Diskussion) 20:19, 14. Feb. 2016 (CET)

    KALP-Kandidatur vom 14. Februar bis zum 24. Februar 2016 (Neubewertung; Ergebnis: keine Auszeichnung)

    Der Bundeskanzler ist der Regierungschef der Bundesrepublik Deutschland. Er bestimmt die Bundesminister und die Richtlinien der Politik der deutschen Bundesregierung. Der Bundeskanzler ist faktisch der politisch mächtigste deutsche Amtsträger, steht jedoch in der deutschen protokollarischen Rangfolge unter dem Bundespräsidenten (dem Staatsoberhaupt) und dem Bundestagspräsidenten nur an dritthöchster Stelle. Der Bundeskanzler wird vom Bundestag auf Vorschlag des Bundespräsidenten ohne vorherige Aussprache gewählt. Er kann vor Ablauf der Legislaturperiode des Bundestages nur durch ein konstruktives Misstrauensvotum abgelöst werden, eine Begrenzung der Amtszeit oder der Legislaturen wie in anderen Staaten gibt es bislang nicht (der US-Präsident etwa kann nur für zwei Amtszeiten antreten).

    Dieser Artikel wurde in den Anfangstagen der Wikipedia (2005) mit Exzellent ausgezeichnet. Hiermit stelle ich ihn zur Neubewertung vor. Im letzten November ist mir aufgefallen, dass er recht schwach mit Einzelnachweisen belegt ist, und dies auf der Diskussionsseite vermerkt zusammen mit der Anmerkung, dass ich eine Neubewertung des Auszeichnungsstatus für sinnvoll halte. Es hat niemand darauf reagiert. Einen aktiven Hauptautor scheint es nicht zu geben. Für zu schwach belegt halte ich vor allem den Abschnitt Historische Beurteilung des Amtes des Bundeskanzlers, z. B. die Aussage Die Hoffnungen auf einen starken Bundeskanzler haben sich insgesamt erfüllt, .... Ob die Auswahl an Literatur noch zeitgemäß und sinnvoll ist, bezweifle ich angesichts des Alters der Werke. Auf der Diskussionsseite (inkl. Archiv) gibt es etliche Beiträge ohne Reaktion. Bei manchen Sätzen stellt sich die Frage, ob sie noch aktuell sind, z. B. Es gibt in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bisher keinen Fall, in dem die Richtlinienkompetenz offiziell angewandt worden wäre. Zweifelhaft ist in meinen Augen, ob die politikwissenschaftlichen Erkenntnisse ausreichend im Artikel vertreten sind. Insgesamt halte ich eine Neubewertung des Auszeichnungsstatus nach elf Jahren für notwendig.--Stegosaurus (Diskussion) 13:27, 14. Feb. 2016 (CET)

    Der Leser wird durch den Artikel noch immer genauso umfassend informiert wie 2005, wo er zu recht als "excellent" ausgezeichnet wurde. Die von Stegosaurus benannten Kritikpunkte sind zwar durchaus berechtigt, aber nicht so schwerwiegend, dass eine Abwahl notwendig ist. Deshalb weiterhin Exzellent --Dk0704 (Diskussion) 10:36, 15. Feb. 2016 (CET)
    Auch ich halte es für notwendig, auf mehr politikwissenschaftliche (und andere wissenschaftliche) Literatur zurückzugreifen, um den Excellenz-Status weiterhin zu rechtfertigen. Momentan tendiere ich eher zu keine Auszeichnung, da vor allem die hauptsächlich verwendete Literatur auch älter ist und Knopp geht im Grunde gar nicht. Louis Wu (Diskussion) 11:01, 15. Feb. 2016 (CET)
    Mein erster Eindruck war: "Im Großen und Ganzen vollständig und korrekt, aber unbelegt" Ein paar Detail waren mir zwar aufgefallen aber nichts dramatisches. Aber nachdem ich mir jetzt selber mal ein (im Artikel als Literartur angegebenes!) Buch besorgt habe um Einzelnachweise nachzureichen sind mir doch einige Detailprobleme aufgefallen. Sieht für mich inzwischen eher so aus als ob sich das durch den Artikel zieht. Fürs erste: Nicht exzellent --DWI (Diskussion) 15:46, 15. Feb. 2016 (CET)
    Noch ein paar Details: Im Abschnitt "Verfassungsrechtliche und politische Stellung" gibt es ein paar Unterpunkte die dort nicht hingehören: "Unmittelbar unterstehende Behörden", "Dienstsitze", "Hoheitszeichen", "Amtsbezüge" und "Wahlkampf". Das ganze Kapitel "Der Begriff Bundeskanzlerin" ist viel zu lang und hat m.M.n. gar keinen Aschnitt verdient sondern sollte nur beiläufig in der Einleitung oder im Abschnitt über Merkel erwähnt werden. Man erfährt zwar etwas über die politsche Leistung der verschiedenen Kanzler aber kaum etwas über ihren Regierungsstil der hier eher von Interesse wäre. Der halbe Abschnitt über Brandt befasst sich mit seinem Rücktritt! Zurück zum Abschnitt "Verfassungsrechtliche und politische Stellung": zur verfassungsrechtlichen Stellung erfährt man einiges und das auch recht gut gemacht. Zur politischen Stellung fehlen aber Infos, insbesondere was die faktische Machtausübung durch den Kanzler angeht. Da gibt es ein Wechselspiel zwischen persönlichen Bekanntschaften aus Parlament, Fraktion, Partei und anderen Elementen. (Ich bin bereits nach oberflächlicher Recherche auf diese Themen gestoßen.) Zitat aus dem Artikel: "Seine [des Kanzlers] Aussagen werden stark beachtet; äußert er sich zu einer Sachfrage anders als der zuständige Fachminister, so hat häufig trotz der Gültigkeit des Ressortprinzips der Fachminister das Nachsehen, will er nicht wegen „schlechter Teamarbeit“ vom Bundeskanzler intern oder gar öffentlich gerügt werden." Zitat aus der Literatur: "Es gibt Minister die setzen sich gegen Kanzler durch und es gibt welche da ist das nicht der Fall." (Regierung und Regierungshandeln, S. 97) --DWI (Diskussion) 18:43, 15. Feb. 2016 (CET)
    keine Auszeichnung Für einen ersten Überblick gut geeignet, für mehr aber nicht. Der Artikel kann keine wissenschaftlichen Ansprüche erfüllen. Dies beginnt bereits bei der Literatur: Guido Knopp ist als wissenschaftliche Quelle absolut ungeeignet. Der gesamte Abschnitt "Deutsche Bundeskanzler seit 1949" bis Helmut Kohl basiert nur auf der Knopp'schen Dichtung. Dazu ein paar herausgegriffene Sätze: "Damit war er [= Konrad Andenauer] der älteste Bundeskanzler und wurde auch 'der Alte' genannt". Was soll man sich unter dem "ältesten Bundeskanzler" vorstellen und warum steht der Satz im Präteritum? Welche Relevanz hat die Bezeichnung "der Alte"? Es geht weiter: "Politische Beobachter sind sich heute einig, dass die Agentenaffäre nur der Auslöser für den geplanten Rücktritt [Brandts] war." Dies ist eine gewagte These, die unbedingt belegt werden muss! Was soll man sich überhaupt unter "politischen Beobachtern" vorstellen? Sind Politikwissenschaftler gemeint?
    Die Amtszeiten von Gerhard Schröder und Angela Merkel sind gar nicht belegt. Zu Schröder: "Dieses Programm ging der politischen Linken zu weit, während es wirtschaftsnahen Gruppen nicht weit genug ging. Das alles führte zu Massenaustritten aus der SPD [usw.]" Wieder die Frage: Woher kommt diese Erkenntnis?
    Die Formalitäten des Amtes scheinen noch ganz angemessen dargestellt zu sein, aber die inhaltiche Ausgestaltung des Amtes kommt viel zu kurz. Beim Abschnitt "Vertrauensfrage" wird überhaupt nicht auf die "unechte Vertrauensfrage" eingegangen (zu der es zwei Urteile des BVerfG gibt!). Der sehr kure Abschnitt "Historische Beurteilung des Amtes des Bundeskanzlers" hat nur einen Quellennachweis, obwohl mehrere Ansichten referiert werden: "Die Konstruktion eines starken, nur vom Bundestag abhängigen Bundeskanzlers hat sich nach überwiegender Ansicht der Politikwissenschaft bewährt." Wo steht das? Wer sagt das? Dies zieht sich durch den ganzen Abschnitt: "Die lange durchschnittliche Amtszeit der Bundeskanzler von etwa acht Jahren wird jedoch auch kritisiert." (von wem?), "Die Hoffnungen auf einen starken Bundeskanzler haben sich insgesamt erfüllt." (wer sagt das?), "Insofern kann das Wort von Alt-Bundespräsident Herzog, das Grundgesetz sei ein Glücksfall für Deutschland, auch auf die Konstruktion des Amtes des Bundeskanzlers bezogen werden." (woher kommt diese These?) usw.
    In der derzeitigen Form eher ein Fall für die Qualitätssicherung! --85.180.139.94 03:33, 16. Feb. 2016 (CET)
    Derzeit keine Auszeichnung, die Hauptquelle Guido Knopp ist für einen enzyklopädischen Artikel nicht akzeptabel.--Jürgen Oetting (Diskussion) 12:59, 19. Feb. 2016 (CET)
    @Jürgen Oetting: (und IP drüber) Das Buch von Guido Knopp wurde von mir als Beleg nachgereicht[11], vorher stand da garnichts. Im Literaturabschnitt sind auch andere Bücher aufgelistet die ich in der Bibo auch im Regal stehen sah. (Ich hab den Knopp einfach willkürlich rausgegriffen.) Mit welcher Literatur der Artikel aber tatsächlich geschrieben wurde weis ich nicht. Das machts aber auch nicht gerade besser. --DWI (Diskussion) 14:57, 19. Feb. 2016 (CET)

    Ich hab mal ein wenig aufgeschrieben, was mir nicht so gefiel, geordnet nach den Absatzbezeichnungen:

    • Amtsbezüge

    „Seine Einkünfte muss der Bundeskanzler versteuern, allerdings muss er – wie Beamte – keine Beiträge zur Arbeitslosen- und zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen.“ Der Kanzler muss auch keine KV bezahlen. Was interessant wäre: Bekommt ein Kanzler „freie Heilfürsorge“ oder muss er sich zu 50 Prozent selbst versichern mit 50 % Beihilfeanspruch? Weiters: „Dabei entspricht das Grundgehalt nach § 11 des Bundesministergesetzes[11] dem 5/3-fachen des Grundgehalts“ – das „5/3-fache“ ist ein sehr seltsamer Ausdruck. Kann man das anders formulieren? So sieht es seltsam aus und wirkt am Ende wie ein Schreibfehler (das wäre für den Kanzler natürlich traurig).

    • Richtlinienkompetenz und Kollegialprinzip

    Der ganze Absatz ist sehr volkstümlich formuliert. Als Beispiel sei genannt „äußert er sich zu einer Sachfrage anders als der zuständige Fachminister, so hat häufig trotz der Gültigkeit des Ressortprinzips der Fachminister das Nachsehen, will er nicht wegen „schlechter Teamarbeit“ vom Bundeskanzler intern oder gar öffentlich gerügt werden. – Inwiefern sollte ein Politiker (Minister) denn wegen einer Rüge seine Position einfach aufgeben?

    • Geschichtlicher Hintergrund

    „Unter den Bediensteten des Herrschers hatte der Kanzler die höchste Autorität und war damit den ägyptischen Staatsschreibern vergleichbar.“ – was hat das Mittelalter im deutschen Lande mit den ägyptischen Schreibern zu tun? Der logische Bezug erschließt sich mir nicht.

    • Deutsche Bundeskanzler seit 1949

    Die Farben am Rand sind nicht erklärt.

    • Konrad Adenauer (1949-1963)

    „Damit war er der älteste Bundeskanzler und wurde auch „der Alte“ genannt“ – er wurde aber nicht „der Alte“ genannt, weil er der älteste Kanzler war; das könnte man aber aus der Formulierung rauslesen.

    • Alter

    Dieser Absatz ist ein Statistikerwitz, oder? „Das höchste Lebensalter eines Kanzlers erreichte bislang Helmut Schmidt, der 96 Jahre und 322 Tage alt wurde. Schmidt hält auch den Rekord für den längsten Zeitraum als ehemaliger Kanzler. Zwischen seiner Abwahl und seinem Tod vergingen 33 Jahre und 40 Tage. Der am frühesten verstorbene Bundeskanzler ist Willy Brandt mit 78 Jahren und 295 Tagen. Die kürzeste Zeit als Altkanzler hatte Konrad Adenauer (3 Jahre und 185 Tage).“ – was soll das aussagen? --217.9.49.1 09:14, 23. Feb. 2016 (CET)

    Mit vier Stimmen gegen jedweden Fortbestand einer Auszeichnung und der Kritik des Antragstellers und der IP nicht mehr exzellent. F. d. R. Altſprachenfreund, 15:29, 24. Feb. 2016 (CET)

    Änderung des Bildes bei Abschnitt Deutsche Bundeskanzler seit 1949 (Gerhard Schröder)

    In der Tabelle des Abschnitts "Deutsche Bundeskanzler seit 1949" halte ich bei Gerhard Schröder eine Änderung des Bildes vom jetzigen Bild in dieses Bild für sinnvoll, da dieses Bild schärfer und hochauflösender ist und auch im gesamtem besser wirkt. Da ich nicht einfach unangemeldet in dem Artikel rumeditieren möchte, wollte ich hier vorher nach Meinungen fragen.--94.222.23.190 18:58, 5. Apr. 2016 (CEST)

    Hm, mir gefällt das bisherige Bild besser: Es ist weniger gut aufgelöst, aber er zeigt das Schröder-Grinsen, das mE typisch wirkt für Posen aus der Regierungszeit. Auf dem Ersetzungsvorschlag (2015 entstanden) sieht man ihm das höhere Lebensalter auch schon an, immerhin ist er da schon zehn Jahre aus dem Amt. Deshalb bin ich gegen eine Änderung. --Andropov (Diskussion) 20:09, 5. Apr. 2016 (CEST)

    Gender

    Hallo, der Artikel sollte m.M.n. gegendert werden und "Bundeskanzlerin" einschließen. Vor dem Hintergrund einer amtierenden Kanzlerin ist das sehr merkwürdig, überwiegend die männliche Form zu wählen. --192.124.250.5 10:58, 24. Jun. 2016 (CEST)

    In der Wikipedia ist das generische Maskulinum generell üblich. Altſprachenfreund, 14:12, 3. Aug. 2016 (CEST)

    Hinzufügung zu statistischen Bemerkungen: "Alter"

    Bislang sind die Alt-Bundeskanzler in der Reihenfolge verstorben, in welcher sie im Amt waren (Ausnahme: Scheel). (nicht signierter Beitrag von Alexander Wolff (Diskussion | Beiträge) 14:50, 16. Sep. 2016 (CEST))

    passives Wahlrecht

    Vielleicht sollte man noch die Information einfügen, wer zum deutschen Bundeskanzler gewählt werden kann. --89.13.81.64 17:36, 10. Mär. 2016 (CET)

    Eben, das fehlt. Man könnte meinen jede(r) kann gewählt werden - das einzige Kriterium ist doch, gewählt zu werden. MdB muss nicht sein, defacto ist aber jeder Kanzler zuerst Abgeordneter. Wie sieht es mit der Staatsbürgerschaft aus? Bundesbürger, EU-Bürger, egal wer? Mindestalter wie beim Bundespräsidenten? -- Matthead (Diskussion) 10:40, 3. Apr. 2016 (CEST)
    + 1 --Schwäbin 21:50, 2. Aug. 2016 (CEST)
    Ihr könnt euch gerne darum kümmern. Das Grundgesetz ist öffentlich einsehbar. --DWI (Diskussion) 11:45, 3. Aug. 2016 (CEST)
    Es gibt Artikeländerungen, die ich selbst machen kann und welche, die ich besser anderen (meist: fachkundigeren) überlasse. Meist kann ich meine Fähigkeiten recht gut einschätzen.
    Für das Recht, einfach mal nur einen Verbesserungsvorschlag machen zu dürfen! --Schwäbin 12:38, 5. Aug. 2016 (CEST)
    Habe dazu mal was formuliert. SchnitteUK (Diskussion) 14:03, 4. Nov. 2016 (CET)

    Unbekannter Bundeskanzler

    Leider wurde in der Übersichtstabelle Walter Scheel als Bundeskanzler geführt, obwohl der nur ein paar Tage die Geschäfte weiterführte bis Schmidt zum Bundeskanzler gewählt wurde. Wie kann sowas passieren? Das ist ein Unding! Diese Fehlinformation hat jemandem sogar in der Schule geschadet. Setzen! 6! Für diejenigen das das zu verantworten haben. -- Matthead (Diskussion) 00:03, 18. Nov. 2016 (CET)

    Hallloo der Walther Scheel war kein Bundeskanzler! Sondern Bundespräsident!!! Bitte verbessern das hat mir vorhin im Unterricht geschadet!!! ZahraGuliyeva (Diskussion) 08:23, 17. Nov. 2016 (CET)
    Walter Scheel war für neun Tage geschäftsführender Bundeskanzler, da er nach dem Rücktritt von Brandt als Vizekanzler von Gustav Heinemann, der das eigentlich hätte tun sollen, damit beauftragt wurde. Er wurde zwar nie als Kanzler gewählt, hat das Amt aber 9 Tage ausgefüllt. Siehe auch die Anmerkung unter der Tabelle. Die Auflistung ist also korrekt, siehe [12] --Felix frag 08:37, 18. Nov. 2016 (CET)
    Scheel war kein Bundeskanzler, er hat nur dessen Geschäfte geführt. Das ist ganz was anderes. Und nicht zuletzt weil du auf meiner Disk was von Unfug geschrieben hast wirst du erst einige reputable Quellen dafür anbringen müssen, dass Scheel Bundeskanzler war, bevor du ihn wieder in die Tabelle einfügst. -- Matthead (Diskussion) 08:52, 18. Nov. 2016 (CET)
    [13], [14], [15]. --Felix frag 09:11, 18. Nov. 2016 (CET)

    Die Kernfrage ist nicht uninteressant und lautet etwa: Ist der vom Bundespräsidenten zur Wahrnehmung der Geschäfte des Bundeskanzlers beauftragte Bundesminister ein Bundeskanzler? Das kann als staatsrechtliche Frage nicht durch freizeichnende Behauptungen der Tagespresse, gar im Kontext eines Nachrufes, belegt werden. Die staatsrechtliche Problematik ist nämlich durchaus komplex: Die einzige Regelung findet sich in Art. 69 Abs. 3 GG. Dieser belegt eine Verpflichtung des zurückgetretenen Bundeskanzlers, die Amtsgeschäfte weiterzuführen. Für den Fall der Weigerung wird - ebenso wie für den nicht geregelten Fall des Todes des Bundeskanzlers - verteten, dass der Bundespräsident dann in erweiterter Auslegung des Art. 69 ABs. 3 GG einen anderen Minister mit den Aufgaben betrauen darf, wobei sein Auswahlermessen auf den ernannten Stellvertreter des Bundeskanzlers eingeschränkt sein soll. Dieser führt jedenfalls nicht den Titel "Bundeskanzler", weil er nicht in dieses Amt gewählt wurde. Auch sind seine Rechte eingeschränkt, insbesondere kann er keine Vertrauensfrage stellen. Andererseits hätte er wohl, wenn es dem Bundestag nicht gelingt, nach Art. 63 GG einen Nachfolger zu wählen, ggf. für längere Zeit die Amtsgeschäfte wahrzunehmen und hierbei auch die Richtlinienkompetenz auszuüben.
    Derlei Fragen sind in staatsrechtlichen Aufgaben nicht selten, aber natürlich wird dadurch die Frage nicht beantwortet, ob der nicht titelführende aber mit der Geschäftswahrnehmung beauftragte Minister ein Bundeskanzler "ist". Vermutlich hat sich auch noch niemand Gedanken darüber gemacht, ob der Betreffende für die Zeit der Geschäftswahrnehmung das Gehalt eines Bundeskanzlers bezieht, was ich aber für unwahrscheinlich halte.
    Kurzum: die inhaltliche Frage bleibt schwierig, wenn nicht jemand einen fundierten Beleg einer staatsrechtlichen Quelle liefert. -- Stechlin (Diskussion) 09:45, 18. Nov. 2016 (CET)

    Lesetip: [16]. Scheel war hiernach somit Bundeskanzler, mit dem erläuternden Zusatz "geschäftsführend", um klarzustellen, dass er nicht gewählt wurde. --Siwibegewp (Diskussion) 11:48, 18. Nov. 2016 (CET)

    Veränderungen

    Auf dieser Diskussionsseite wurden Beiträge verändert und die zeitliche Reihenfolge nicht eingehalten. Zum Nachvollziehen der Änderungen bitte die Versionsgeschichte aufrufen! MfG Harry8 08:50, 18. Nov. 2016 (CET)

    Kanzler(in) in Krisenzeiten

    Im erste Abschnitt (Geschichtlicher Hintergrund) wird unter Anderem von der Konstruktion der Weimarer Verfassung und deren Mitschuld an der Beendigung der Weimarer Republik geschrieben.

    Der Begriff Schuld sollte aus meiner Sicht nur in Verbindung mit Menschen aber nicht für Gesetzeswerke angewendet werden.

    Da der gesamte Abschnitt keine Belege enthält, wäre es gut, wenn wenigstens diese Aussage klargestellt würde und ein entsprechender Einzelnachweis erbracht wird.

    Schließlich stehen die Themen "Präsident" und "Kanzler(in)" momentan hoch im Kurs und damit auch die Handlungsfähigkeit der "Mächtigsten Männer/Frauen" nicht nur in Rußland, Türkei und USA sondern auch in Deutschland :-) --Martin397 (Diskussion) 15:44, 19. Nov. 2016 (CET)

    (Aus-)Bildung

    Man sollte im Abschnitt "Titel" noch etwas hinzufügen (v.a. vor dem Hintergrund der Diskussion um SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz, der ja bekanntlich kein Abitur hat): Ludwig Erhard war zwar Ökonomie-Professor (der einzige Prof. unter den bisherigen Bundeskanzlern), er hat aber niemals ein Abitur abgelegt. Er studierte zwar an der damaligen sog. Handelshochschule Nürnberg, promovierte, lehrte als Professor - allerdings ohne Abitur, wie das damals möglich war: Keine Ahnung, aber es ist interessant, relevant und sollte deswegen ergänzt werden. 2003:D2:8BC5:1472:CCEF:65FB:CFEA:F5D2 08:34, 18. Mai 2017 (CEST)

    Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin

    Am Anfang steht Der Bundeskanzler (Abkürzung BK)[2] ist der Regierungschef der Bundesrepublik Deutschland., könnte man das umändern um auch Frauen miteinzuschließen? So schwer ist das jetzt nicht und braucht nur einige Wortänderungen. (nicht signierter Beitrag von 79.228.192.46 (Diskussion) 20:43, 22. Okt. 2017 (CEST))

    Bitte in Abschnitt "Amtsbezüge" ergänzen

    etwas von der Art:
    Sofern der Bundeskanzler - wie bisher meist [Kiesinger evtl. nicht - sonst "immer"] der Fall - Abgeordneter des Deutschen Bundestages ist, erhält er zusätzlich eine auf die Hälfte reduzierte Abgeordnetenentschädigung und die volle Kostenpauschale für Abgeordnete.--2001:A61:20E4:A701:689A:77FE:DCFA:D33C 15:39, 28. Sep. 2017 (CEST)

    Kurt Georg Kiesinger war aber wohl in seiner Zeit als Kanzler kein Bundestagsabgeordneter. MfG Harry8 15:44, 28. Sep. 2017 (CEST)
    Das war ein klassischer BK. MfG Harry8 15:45, 28. Sep. 2017 (CEST)
    Ist mir einen Augenblick später auch eingefallen (worauf ich den Kommentar oben geändert habe), deshalb wäre "immer" falsch, stattdessen "meist". Danke trotzdem :-) Das ändert aber an dem eigentlichen Punkt nichts, daß zur Beantwortung der Frage "was verdient der Bundeskanzler" natürlich auch ein Hinweis auf die Bezüge als Abgeordneter gehört.--2001:A61:20E4:A701:689A:77FE:DCFA:D33C 15:49, 28. Sep. 2017 (CEST)
    Ich stimme zu, dass das ergänzt werden sollte.--Roentgenium111 (Diskussion) 18:17, 16. Okt. 2017 (CEST)
    Der im Artikel behauptete Betrag von 247.200€ widerspricht übrigens der Aussage auf [17], wonach der Bundespräsident 236.000 Euro jährlich bekommt und der Kanzler nur 9/10 davon. --Roentgenium111 (Diskussion) 00:49, 28. Okt. 2017 (CEST)

    Geschäftsführungs-Rekord

    Für den Statistik-Abschnitt wäre interessant, welcher Bundeskanzler am längsten geschäftsführend im Amt war. Das dürfte alleine aufgrund der langen Regierungsbildungs-Phase nach der Bundestagswahl 2013 (22. Oktober bis 17. Dezember) Angela Merkel sein. Gab es überhaupt vor 2005 (damals Schröder vom 18. Oktober bis 22. November) monatelang geschäftsführende Bundesregierungen? Welche(r) Bundeskanzler war(en) umgekehrt am kürzesten geschäftsführend im Amt bzw. immer nur für einen Tag nach der konstituierenden Bundestagssitzung, bei der bis auf 1983 nie eine Bundeskanzlerwahl stattfindet?--89.15.237.168 09:52, 5. Nov. 2017 (CET)

    Selbst nachgezählt. Ludwig Erhard war jeweils nur einen Tag nach BT-Konstituierung 1965 und Rücktritt 1966 geschäftsführend im Amt, Kurt Georg Kiesinger einen Tag nach BT-Konstituierung 1969, Willy Brandt ebenfalls nur einen Tag nach der BT-Konstituierung 1972 (da er nach seinem Rücktritt 1974 die Geschäftsführung ausschlug) und Helmut Schmidt jeweils einen Tag nach der BT-Konstituierung 1976 und 1980. Konrad Adenauer war 3+7+21+1=32 Tage geschäftsführender Amtsträger, Helmut Kohl 0+21+28+5+1=55 Tage, Gerhard Schröder 5+35=40 Tage und als Rekordhalterin Angela Merkel 1+56=57 Tage (2009+2013) bzw. 57+12=69 Tage (bis heute). 1983 war offenbar das einzige Mal, dass der Bundeskanzler direkt bei der bzw. am Tag der konst. BT-Sitzung gewählt wurde (siehe 10. Deutscher Bundestag).--89.15.238.228 10:40, 5. Nov. 2017 (CET)
    Falls niemand dagegen ist, würde ich vorschlagen, wenigstens Angela Merkel als längste "Geschäftsführerin" im Artikel zu erwähnen - ob auch die Kanzler mit nur ein bzw. zwei geschäftsführenden Amtstagen ebenfalls aufzählenswert sind, dazu habe ich keine Meinung. Letztlich gab es ja mit jeweils vier ebensoviele Kanzler mit längeren Geschäftsführungszeiten wie ohne (was man man so im Artikel darstellen könnte). Zudem könnte man noch unterscheiden zwischen geschäftsführenden Amtszeiten einerseits innerhalb und andererseits am Ende der Amtszeit eines Bundeskanzlers. Dann würde man feststellen, dass nur Schröder eine längere Zeit direkt vor seiner Ablösung geschäftsführender Bundeskanzler war, und nur die drei CDU-Kanzler Adenauer, Kohl und Merkel längere Zeit für die Regierungsbildung innerhalb (1949 und 2005 auch vor) ihrer eigenen Amtszeit brauchten. Doch das würde ggf. zu weit führen, wobei grundsätzlich die Dauer der Regierungsbildung schon von Interesse ist, nur hat die ggf. mit dem geschäftsführenden Amtsinhaber nichts zu tun, sondern mit der neu zu bildenden Regierung (siehe Schröder 2005).--89.15.238.228 13:42, 5. Nov. 2017 (CET)

    Wahlverfahren: Vorschlagsrecht im dritten Wahlgang

    Unsere bisherige Grafik zu Verfahren

    Hallo, ich habe eine Frage zum Wahlverfahren. Mir ist nicht ganz klar, wer das Vorschlagsrecht in der dritten Phase hat. Laut BTGO §4 ist davon auszugehen, dass mindestens ein Viertel der BT-Mitglieder vorschlagen darf, und zwar sowohl in Phase 2 als auch in Phase 3. Außerdem sagt mir das Wörtchen "wer" im GG §63, dass es sich um mehrere Kandidaten in einem Wahlgang (dem einzigen in Phase 3) handeln kann.

    Allerdings: Was ist, wenn in Phase 3 keine Gruppe von BT-Mitgliedern einen Kandidaten vorschlägt? Spielen dann Kandidaten aus Phase 1 oder 2 automatisch eine Rolle? Oder kann die Situation eintreten, dass kein Kandidat in Phase 3 zur Verfügung steht? Ein Kandidat aus einer früheren Phase kann ja auch seine Kandidatur zurückziehen (oder könnte versterben und sowieso nicht mehr wählbar sein). Denkbar ist auch, dass zwar jemand gern Kandidat wäre, dass aber kein Viertel der BT-Mitglieder den Vorschlag unterstützt.

    Die Grafik, die wir bislang haben (siehe hier im Diskussions-Abschnitt), behauptet: "erneute Abstimmung über alle Kandidaten". Gibt es in der Lit. etwas zu dieser Auffassung? Meiner Meinung wäre es möglich, dass es in Phase 3 keinen Kandidaten und damit keinen Wahlgang gibt. Die Folge wäre unweigerlich die Auflösung des Bundestages, da kein Kandidat eine (relative) Mehrheit erreicht hat.

    Könnte da jemand mal in der einschlägigen Lit. nachschauen? Ziko (Diskussion) 19:35, 29. Nov. 2017 (CET)

    "erneute Abstimmung über alle Kandidaten" ist Unsinn, kein einziger Wahlgang färbt in irgend einer Weise auf den folgenden ab. Zu jedem Wahlgang außer dem ersten müssen im Rahmen der von dir genannten GO des Bundestags alle gewünschten Kandidaten neu nominiert werden. Und in jedem Wahlgang können es andere sein. Dass es in Phase 3 keine Kandidaten gibt ist gar nicht mal so utopisch; wenn CDU/CSU und SPD beide Neuwahlen wollen, stellen Sie einfach niemanden auf - und dann sind für einen anderen Kandidaten 25% Nominierungsstimmen aufgrund der Unverträglichkeit der übrigen Fraktionen praktisch unerreichbar. --Definitiv (Diskussion) 20:04, 29. Nov. 2017 (CET)
    Ich lese den GG-Text ein wenig anders:
    1. Wahlgang: Der Bundespräsident schlägt einen Kandidaten vor: Der wird gewählt oder nicht.
    2. Wahlgang (innerhalb der Frist von 14 Tagen): Der Bundestag wählt einen vorgeschlagenen Kandidaten oder nicht.
    2. Wahlgang (wenn es innerhalb der Frist von 14 Tagen zu keiner Wahl kommt): Hier können mehrere Kandidaten zur Wahl stehen. Der Kandidat mit der höchsten Stimmenzahl ist gewählt. Wenn er nicht die absolute Mehrheit erreicht, kann ihn der Bundespräsident zum Kanzler ernennen. Er kann aber auch den Bundestag auflösen.
    3., 4., 5., ... Wahlgang: Nach meiner Meinung ist es möglich, innerhalb der Frist von 14 Tagen mehrere Wahlgänge durchzuführen. Genaueres hierzu steht aber nicht im Artikel 63, Absatz 3.
    3. oder 4. oder 5. oder ... Wahlgang (wenn innerhalb der Frist von 14 Tagen kein vorgeschlagener Kandidaten gewählt wurde): Ein weiterer entscheidender Wahlgang ist möglich, auch mit einem oder mehreren Kandidaten, die vorher nicht kandidiert haben.
    Über ein Quorum steht im GG nichts.
    Mit dem Vorschlag des Bundespräsidenten (Absatz 1) wird die Zeitautomatik in Gang gesetzt.
    MfG Harry8 00:41, 30. Nov. 2017 (CET)
    Die Nummerierung stimmt nicht ganz. Nach gescheitertem erstem Wahlgang können (müssen aber nicht) innerhalb von 14 Tagen n weitere Wahlgänge stattfinden, wobei n gleich Null oder beliebig groß sein kann und wo jedesmal mehrere bzw. neue Kandidaten antreten können. Bleiben die alle erfolglos (ohne absolute Mehrheit), findet an Tag 15 der (n+2). und letzte Wahlgang statt, bei dem die relative Mehrheit reicht und wonach dann ggf. der BuPrä entscheiden muss. Über ein Quorum steht im GG in der Tat nichts, aber in der BTGO. Hat noch niemand gegen geklagt, ist also momentan rechtsgültig.--Definitiv (Diskussion) 08:23, 30. Nov. 2017 (CET)
    Naja, das habe ich ja mit 3., 4., 5., ... Wahlgang (innerhalb der 14 Tage) bzw. mit 2. oder 4. oder 5. oder ... Wahlgang (unmittelbar nach den 14 Tagen als letzter Wahlgang) zum Ausdruck gebracht oder bringen wollen.
    Im Spiegel steht auch ein Quorum von 25 %, im GG steht es nicht. Weiß jemand, wo es steht?
    MfG Harry8 10:01, 30. Nov. 2017 (CET)
    Hallo Harry8, das mit dem Quorum steht in der von Definitiv verlinkten BTGO, §4. Es bezieht sich sowohl auf die zweite als auch die dritte Phase. In Phase 2 schlägt zumindest der Bundespräsident niemanden mehr vor. Ziko (Diskussion) 19:36, 30. Nov. 2017 (CET)
    Herzlichen Dank für die Info! MfG Harry8 20:28, 30. Nov. 2017 (CET)
    Es gibt im GG keine Paragraphen.
    Der Bundespräsident kann bestimmen, wenn es immer noch keine Mehrheiten geben sollte. Wieso liest hier niemand die einschlägige GG-Kommentarliteratur?! Benatrevqre …?! 02:38, 3. Dez. 2017 (CET)

    Geschäftsführend im Amt

    Frau Merkel ist derzeit nur geschäftsführend im Amt. Da nicht jeder über dieses Wort Bescheid weiß, halte ich es für sehr relevant, den Leuten mitzuteilen, dass sie aktuell nicht vom Volk gewählt ist! Ich bitte hier um eine Diskussion, denn eure grundlosen Rücksetzungen der Beiträge halte ich für nicht gerechtfertigt. Nico Hirdes 23:38, 20. Dez. 2017 (CET)

    Die Bundeskanzlerin wird sowieso nicht vom Volk gewählt, sondern vom Parlament. Sie ist seinerzeit regulär ins Amt gekommen. "Geschäftsführend" ist der korrekte und auch gängige Ausdruck. Abweichungen davon wie in deiner Bearbeitung wirken polemisch. Ziko (Diskussion) 23:48, 20. Dez. 2017 (CET)
    @NicoHirdes: Deine Interpretation von "geschäftsführend im Amt", wie Du sie umseitig versuchst hast, in den Artikel einzubringen, ist falsch und einseitig verkürzt – die Kanzlerin und ihr Kabinett wurden gewählt; eine Direktwahl durch das Volk sieht das Grundgesetz ohnehin nicht vor – und damit keine Verbesserung. Dem Grundgesetz kann hier die bessere Ausdrucksweise entnommen werden. Benatrevqre …?! 08:26, 21. Dez. 2017 (CET)

    In der aktuellen Legislaturperiode ist sie nicht gewählt. Außerdem wählt sehr wohl das Volk, denn das Parlament ist das Volk! Nico Hirdes 16:18, 21. Dez. 2017 (CET)

    Nein, weil die Legislaturperiode hat nichts mit der Regierungstätigkeit zu tun. Es handelt sich dabei um die Wahlperiode des Bundestages. Und nochmal eine Richtigstellung: Der Bundeskanzler wird nicht vom Volk gewählt, sondern vom Parlament, dort sitzt nicht das Volk, sondern Volksvertreter; die Bürger Deutschlands bestimmen [zwar] über ihre Vertretung im Parlament, dem Deutschen Bundestag. [Aber] der Bundestag entscheidet dann darüber, wer an der Spitze der Bundesregierung stehen soll. --Benatrevqre …?! 16:53, 21. Dez. 2017 (CET)

    Geschäftsführend im Amt II

    Mir behagt der Klammerzusatz „(nur geschäftsführend)“ bei der Auflistung der Bundeskanzler unter Walter Scheel überhaupt nicht, weil gerade diese Formulierung im Widerspruch zu Art. 69 III des Grundgesetzes steht. Danach hätte nur Willy Brandt selbst zum geschäftsführenden Bundeskanzler als bisheriger Amtsinhaber werden können. Zwar könnte das Bundesverfassungsgericht, wenn es aus irgendeinem Grunde nachträglich darüber urteilen müsste, zu einer analogen Auslegung gelangen; für Wikipedia ist es aber eine reine Theoriefindung, so zu tun, als sei eine solche analoge Auslegung rechtlicher Fakt. „Geschäftsführend“ ist in diesem Zusammenhang auch ein feststehender Rechtsbegriff, der uns eine Umdeutung unmöglich macht. Wenn es denn unbedingt gewünscht ist (ich könnte auch darauf verzichten), der kurzen Walter Scheel-Periode einen Klammerzusatz beizufügen, ist darauf zu achten, dass wir weder eine TF noch eine Umdeutung von Rechtsbegriffen begehen. Vielleicht „faktisch geschäftsführend“ oder „vorübergehende Amtsübergabe durch den Bundespräsidenten“ (?) lg --Iiigel (Diskussion) 16:00, 31. Dez. 2017 (CET)

    Walter Scheel war geschäftsführend tätig. Das kann man doch nicht bezweifeln. MfG Harry8 12:19, 14. Mär. 2018 (CET)

    Diagramm zu den Wahlgängen

    Laut nebenstehender Datei "muss" der Bundespräsident den Bundestag auflösen falls kein Kandidat eine Mehrheit findet. Das stimmt aber nicht. Laut Grundgesetz gilt: "Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist [14 Tage seit der ersten Wahl] nicht zustande, so findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Vereinigt der Gewählte die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich, so muß der Bundespräsident ihn binnen sieben Tagen nach der Wahl ernennen. Erreicht der Gewählte diese Mehrheit nicht, so hat der Bundespräsident binnen sieben Tagen entweder ihn zu ernennen oder den Bundestag aufzulösen." --DWI (Diskussion) 00:06, 15. Feb. 2018 (CET)

    Dritte Amtszeit

    Der Präsident der USA kann sehr wohl mehr als 2 Amtszeiten absolvieren. Die dritte Amtszeit dürfte nur nicht direkt auf die zweite folgen ! 195.88.117.25 10:50, 14. Mär. 2018 (CET)

    Das ist falsch. Nach 2 Amtszeiten und einer Unterbrechung wieder kandidieren dürfte der deutsche Bundespräsident, aber nicht ein US-Präsident. --Roentgenium111 (Diskussion) 22:59, 14. Mär. 2018 (CET)

    Ergänzung der Tabelle unter "Deutsche Bundeskanzler seit 1949"

    Analog der Seite Liste der Bundeskanzler der Republik Österreich sollte in der Tabelle unter Deutsche Bundeskanzler seit 1949 die Spalte "Name (Lebensdaten)" zu "Name" und "Lebensdaten" getrennt werden. Die Angaben der Geburtsdaten und -orte und falls verstorben Sterbedatum und -ort dann in die neue Spalte. Die Tabelle ist schmal genug für die Ergänzung. --Market (Diskussion) 06:55, 4. Sep. 2018 (CEST)

    Gendern des Titels

    Der Titel des Artikels ist zu gendern. In Zeiten einer deutschen Bundeskanzlerin sollten beide Geschlechter über den Titel angesprochen werden. Gleiches gilt z.B. auch für den ersten Satz des Artikels. (nicht signierter Beitrag von 2.204.113.200 (Diskussion) 20:23, 13. Nov. 2018 (CET))

    Hier gilt die Regel auf Wikipedia:Namenskonventionen#Männliche_und_weibliche_Bezeichnungen --Der-Wir-Ing („DWI“) 23:02, 13. Nov. 2018 (CET)

    Einleitung

    • Er kann vor Ablauf der Legislaturperiode des Bundestages nur durch ein konstruktives Misstrauensvotum abgelöst werden. steht in der Einleitung. Mir fällt da noch die Vertrauensfrage ein.
    • Eine Begrenzung der Amtszeit [...] gibt es nicht. De facto schon: Mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages endet die Amtszeit des Kanzlers womit die Amtszeit maximal vier Jahre beträgt.

    --Der-Wir-Ing („DWI“) 23:11, 13. Nov. 2018 (CET)

    Irgendwo (GG? Verfassung? Ich find es gerade nicht) steht
    Der Kanzler gibt die Richtlinien der Politik vor.
    --Koyaanisqatsi01 (Diskussion) 23:15, 13. Nov. 2018 (CET)
    Art. 65 GG, siehe Richtlinienkompetenz --Der-Wir-Ing („DWI“) 14:13, 14. Nov. 2018 (CET)
    Danke für den Hinweis, hätte ich finden sollen. --Koyaanisqatsi01 (Diskussion) 23:06, 14. Nov. 2018 (CET)

    Der Bundeskanzler ist oft auch gleichzeitig Vorsitzender seiner Partei

    Im Abschnitt:

    Verfassungsrechtliche und politische Stellung

    Rolle innerhalb der Bundesregierung

    Richtlinienkompetenz und Kollegialprinzip

    dritter Absatz müsste der Satz über die Zeiten, in denen ein Bundeskanzler auch Vorsitzender seiner Partei war angepasst werden. von: "(...) und Merkel seit 2005 in der CDU" zu "(...) und Merkel 2005-2018 in der CDU"--KGama Smil (Diskussion) 15:38, 22. Dez. 2018 (CET)

    "ist nicht an ein Bundestagsmandat gebunden"

    In Bezug auf eine mögliche Kandidatur von AKK mußte ich im Radio vernehmen, das sie jetzt durch ihr Ministeramt erst rechtlich dazu in der Lage wäre, zu kandidieren. Kappes oder ist da was dran? Bei Wählbarkeit steht nur was von nicht notwendiger Bundestagsmitgliedschaft. Würde Angie jetzt eher aufhören, müßte zwingend jemand aus dem Kabinett genommen werden?scif (Diskussion) 18:51, 18. Jul. 2019 (CEST)

    Das Grundgesetz sieht keine Einschränkungen vor, wer zum Bundeskanzler gewählt werden kann, ausdrückliche gesetzliche Bestimmungen dazu gibt es nicht. Das Bundeswahlgesetz bestimmt für die Wahl von Bundestagsabgeordneten in § 12 für das aktive und in § 15 für das passive Wahlrecht, dass diese deutsche Staatsbürger und 18 Jahre alt sein müssen. Das wird für den Bundeskanzler in einem Analogieschluss auch angenommen, siehe hier auf der Seite ganz oben (siehe nämlich den ausdrücklichen Verweis auf das Bundeswahlgesetz beim Bundespräsidenten, Art. 54 Absatz 1 Satz 2). Weitere ungeschriebene, durch die Verfassungstradition eingeführte Beschränkungen gibt es meines Wissens nicht. --Andropov (Diskussion) 20:15, 18. Jul. 2019 (CEST)

    Abschnitt Statistisches: Titel und Ämter

    Im Abschnitt Statistisches: Titel und Ämter wird zwar erwähnt, daß kein Bundeskanzler je Mitglied des Reichstages war, allerdings sollte auch erwähnt werden, daß zumindest zwei Bundeskanzler sich bereits vor 1945 in Funktionärspositionen öffentlich politisch betätigt hatten:

    • Adenauer als Zentrumspolitiker: 1906-1909 Beigeordneter der Stadt Köln, 1909-1917 Erster Beigeordneter, 1917-1933 Oberbürgermeister, 1918 Mitglied des Preußischen Herrenhauses, 1921-1933 Präsident des preußischen Staatsrats und damit Mitglied des Dreimännerkollegiums, bis 1933 Mitglied im Reichsvorstand des Zentrums, und während der 20er Jahre mehrfach als ernsthaft erwogener potentieller Kanzlerkandidat des Zentrums im Gespräch,
    • und Brandt: 1931 Bezirksvorsitzender der Sozialistischen Arbeiter-Jugend, ab 1931 Gründungs- und Vorstandsmitglied der SAPD, 1933-1945 aktiv im Widerstand gegen den NS, 1936 Mitbegründer der FDJ.
    • Inwieweit Kiesingers Tätigkeit als NS-Studentenfunktionär und Blockwart 1933-1937 und als Ministerialdirigent im AA 1940-1945 in dieser Reihe Erwähnung finden sollte, müßte noch diskutiert werden. --2003:EF:13DB:3B59:8015:665A:91FC:B341 16:03, 4. Sep. 2019 (CEST)

    Amtszeit

    Ist die im Artikel (und in Ära Adenauer) dargestellte Amtszeit Adenauers korrekt? In diesem https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/amtszeit-angela-merkel-zieht-mit-konrad-adenauer-gleich-16548804.html Artikel steht etwas anderes. --Honza (Diskussion) 14:28, 22. Dez. 2019 (CET)

    In unserem Artikel steht als Amtszeit 15. September 1949 - 16. Oktober 1963 (14 Jahre, 1 Monat, 2 Tage (5144 Tage). Während die FAZ 5143 Tage behauptet, mit Ende 15. Oktober 1963. In unserem Artikel Konrad_Adenauer#Wahl_zum_Bundeskanzler steht die Wahl zum Kanzler ebenfalls mit dem 15. Sep. 49 und die Übergabe der Ernennungsurkunde am 16. während die Vereidigung nicht erwähnt wird. Für den Nachfolger Ludwig_Erhard#Bundeskanzler wird der 16. Okt. 63 als Wahl genannt. Gehen wir davon aus dass Adenauer bis dahin die Geschäfte führte. Wenn Erhard im Laufe des 16. Oktober zum Kanzler ernannt wurde, dann war folglich am Morgen des 16. noch Adenauer geschäftsführender Kanzler und man kann diesen Tag Adenauers Kanzlerschaft zurechnen. --Der-Wir-Ing („DWI“) (Disk) 14:49, 22. Dez. 2019 (CET)

    Warten wir "Fünf" Tage ist es egal wie viele Tage abweichung man nimmt. Aber wozu schon warten Live Ticker ist doch feiner? Denke das wedee Merkel noch Adenauers Nachfahren noch sonst jemand damit ein Probölem hat wenn man so lang wartet bis 5144 5143, odr onst welche Zahlen am Ende Eindeutig Übertroffen sind? Siehe gern Fall SGE // FCK welche die aktuelle Saison sich wohl noch mehrfach in der Ewigen Tabelle gegenseiig überholen aber Hauptsache es steht immer sofort in den Artikeln wer welchen Platz dort gerade hat. --Seeler09Leider nicht in Ihrem Land verfügbarMitstreiter im Alpinprojekt gesucht 00:16, 23. Dez. 2019 (CET)

    Schwarz-weiß oder Farbe

    Augfgrund des Todes von Helmut Schmidt und Helmut Kohl sollten deren Porträts durch Schwarz-Weiß-Fotos ersetzt werden. Zumindest das Letzte von Kohl fällt aus der Reihe. --Radikaler Jubel (Diskussion) 02:32, 31. Jan. 2020 (CET)

    Dem widerspreche ich ausdrücklich. WP ist eine Dokumentationsplattform und der Umstand, dass ältere Bilder oft nicht farbig sind, in erster Linie dem Umstand geschuldet, dass es noch keine Farbfotografie gab respektive diese sehr teuer war. Farbbilder durch solche in Schwarz-Weiß zu ersetzen (gewissermaßen als Trauerzeichen) ist nicht nur überkommen, sondern letztlich auch dem Informationsgehalt abträglich. --Hmwpriv (Diskussion) 07:10, 31. Jan. 2020 (CET)

    Parteiliste

    Im Artikel zu Ludwig Erhard ist bequellt zu lesen, dieser sei erst mit Beginn seiner Vorstandstätigkeit Mitglied der CDU geworden. Sollte er in der farblichen Liste der Bundeskanzler daher nicht besser grau (parteilos) statt schwarz (CDU) gekennzeichnet werden? --Tuxman (Diskussion) 12:47, 19. Feb. 2020 (CET)

    Im selben Artikel steht aber auch: „Sie haben sich erst Mitte 1949 vor der Wahl zum ersten Bundestag zur CDU bekannt. Das war Ihr erster Parteieintritt überhaupt. Warum haben Sie sich für die CDU entschieden?“. Demnach war Ehrhardt seit 1949 CDU-Mitglied und die Diskussion wäre entbehrlich. --Hmwpriv (Diskussion) 09:08, 20. Feb. 2020 (CET)
    Die Frage war nach aktuellem Forschungsstand aber falsch gestellt. Ich bekenne mich auch zu Parteien, deren Mitglied ich nicht bin, etwa als Wähler, Unterstützer oder sonstiges. Man ging davon aus, er sei Mitglied. Das stimmte nicht. --Tuxman (Diskussion) 12:16, 20. Feb. 2020 (CET)
    In der Tabelle steht nur "Partei" und nicht, dass er offiziel Mitglied dieser Partei war. Er ist ja unzweifelhaft für die CDU angetreten und wurde von CDU/CSU zum Kanzler gewählt. --Der-Wir-Ing („DWI“) (Disk) 12:37, 20. Feb. 2020 (CET)
    Im Sinne der Eindeutigkeit und Klarheit - dies hier versucht immerhin eine Enzyklopädie für jedermann zu sein - rate ich dringend von Angaben ab, die ohne "das ist übrigens so gemeint..." nicht eindeutig sind. Unter "Partei" verstehe ich persönlich in einer solchen Liste die Mitgliedschaft. Beispiel: Bei Anke Domscheit-Berg steht auch "parteilos" dran, obwohl sie grundsätzlich als Linkenlistenabgeordnete auftritt. --Tuxman (Diskussion) 12:47, 20. Feb. 2020 (CET)
    Richtig, Klarheit ist nötig. Und Erhard als parteilos aufzuführen würde zu mehr Unklarheit führen. Die Parteilosigkeit ist in Erhards Artikel nicht bequellt, vielmehr ist bequellt, dass "die Frage der formalen Parteimitgliedschaft Erhards nicht abschließend geklärt" ist. Zumindest zu Ende seiner Amtszeit war er sicher Mitglied der CDU, da deren Vorsitzender. Formal war er ab 1963 Parteimitglied, mag der Eintritt auch zurückdatiert worden sein. Und natürlich wurde er als [Kanzlerkandidat der CDU gewählt. --ElTres (Diskussion) 19:14, 20. Feb. 2020 (CET) P.S. Frau Domscheit-Berg ist übrigens (noch?) nicht Kanzlerin. In der Liste der Mitglieder des Deutschen Bundestages (19. Wahlperiode) ist sie natürlich unter Linke geführt.
    Wenn aber nach aktuellem Forschungsstand unklar ist, ob Erhard als CDU-Mitglied Kanzler geworden ist oder erst später CDU-Mitglied wurde, dann verstößt meines Erachtens die Darstellung, er sei es ab 1963 gewesen, gegen WP:TF. --Tuxman (Diskussion) 22:16, 20. Feb. 2020 (CET)
    Meines erachtens ist das gegenteil der fall, hier es so darzustellen, dass er nicht mitglied war, obwohl er damals so behandelt wurde, nur weil es ungeklärt ist, wäre theoriefindung. Norschweden (Diskussion) 23:27, 23. Mär. 2020 (CET)

    Amtsbezüge

    Die genannten Amtsbezüge sind nicht korrekt. Zwar beträgt das Amtsgehalt des Bundeskanzlers laut Bundesministergesetz 5/3 des Grundghehaltes der Beamtenbesoldungsgruppe B11. Allerdings bezieht sich dieser Wert nicht auf das derzeit aktuelle Grundgehalt B11. Maßstab ist wegen zahlreicher Nullrunden das Grundgehalt B11 am 1. März 1991 mit den danach für Regierungsmitglieder erfolgten prozentualen Erhöhungen. Das Amtsgehalt der Bundskanzlerin beträgt ab 1. März 2020 deshalb etwa 20.200 Euro brutto monatlich. (nicht signierter Beitrag von Textüberwachungsverein (Diskussion | Beiträge) 13:02, 24. Feb. 2020 (CET))

    Nach dieser Quelle https://orange.handelsblatt.com/artikel/18216 beträgt das auf den Monat umgerechnete Gehalt 29.296 Euro und die Aussagen - Basis B11 Stand März 1991 mit den danach für Regierungsmitglieder erfolgten prozentualen Änderungen - sind in sich widersprüchlich, das passt auch zu § 11 BMinG, wonach ja schon alleine gut 1.000 Euro Dienstaufwandsentschädigung zusätzlich gezahlt werden. Wie wäre es mit der Nennung der gesetzlichen Quelle, welche die Aussage belegt? --Hmwpriv (Diskussion) 13:15, 24. Feb. 2020 (CET)

    Ich verweise auf den Wikipedia-Eintrag zu Bundesministern. Dort ist es richtig beschrieben Bundesminister_(Deutschland)#Amtsbezüge (nicht signierter Beitrag von Textüberwachungsverein (Diskussion | Beiträge) 16:17, 24. Feb. 2020 (CET))

    Unstrittig - nur steht dort nichts davon, dass es sich um die Bezüge Stand 1. März 1991 handelt … --Hmwpriv (Diskussion) 17:51, 24. Feb. 2020 (CET)

    Die Gehälter der Regierungsmitglieder wurden von 1992 bis 1994, 2003/2004, 2008/2009 sowie 2010/201 nicht angepasst. Dass die Amtsgehälter des Bundeskanzlers und der Bundesminister niedriger liegen, belegt auch die Berechnung des Bundesinnenministeriums zum Amtsgehalt eines Parlamentarischen Staatssekretärs vom April 2018. Es betrug damals 10.651,55 Euro/Monat http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/015/1901547.pdf Ein PSt erhält laut Gesetz https://www.gesetze-im-internet.de/parlstg_1974/ParlStG.pdf 75% des Gehaltes eines Bundesministers. Da ein Minister wiederum 4/3 eines Grundgehaltes der Besoldungsgruppe B11 erhält, müsste das PSt-Gehalt die gleiche Höhe haben wie B11. Tatsächlich lag das Grundgehalt der Besoldungsstufe B11 im April 2018 aber bei 14.157,33 Euro. https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/einkommenstabellen/besoldungstab_bund_180301.pdf--Textüberwachungsverein (Diskussion) 18:24, 24. Feb. 2020 (CET) Hier ist die gesetzliche Regelung: https://www.gesetze-im-internet.de/nichtanpg/NichtAnpG.pdf --Textüberwachungsverein (Diskussion) 18:41, 24. Feb. 2020 (CET)

    Damit ist aber eindeutig, dass die erste Aussage (Stand 1. März 1991) falsch ist. Der Stand 1. März 1991 ist danach lediglich die Berechnungsgrundlage für die Erhöhungen, die danach durchaus stattgefunden haben. In der Konsequenz führt das dazu, dass auch die Aussage mit 5/3 nach § 11 BMinG nicht zutreffend ist, die Wahrheit liegt dazwischen. Fragt sich aber, wie man das Oma-gerecht formuliert … Vorschlag: Nach den gesetzlichen Regelungen (Bundesministergesetz) beträgt das Gehalt des Bundeskanzlers 5/3 der Besoldungsgruppe B 11 zuzüglich einer Dienstaufwandsentschädigung von 1.022,58 € im Monat. Durch das Nichtanpassungsgesetz wurden jedoch diverse Erhöhungen der Gehälter nicht auf den Bundeskanzler und die Minister übertragen, so dass das tatsächliche Gehalt aktuell unter dem Wert von 5/3 liegt (und hier könnte jetzt der aktuell gültige Wert eingefügt werden). --Hmwpriv (Diskussion) 06:38, 25. Feb. 2020 (CET)

    Die erste Aussage war korrekt, nämlich dass das Grundgehalt B11 vom 1. März der MAßSTAB für die Berechnung der Ministergehälter ist, das um die danach erfolgten prozentualen Erhöhungen angepasst wurde. Nimmt man das vom Bundesinnenministerium genannte Amtsgehalt des Parlamentarischen Staatssekretärs von 2018 (10.651,55 Euro) und erhöht es um die danach erfolgten Anpassungen der Dienstbezüge der Bundesbeamten (1.3.2018: 2,99%, 1.4.2019: 3,09%, 1.3.2020: 1,06%) liegt es ab 1. März 2020 bei 11.428,88 Euro. Das Kanzlergehalt beträgt davon 5/3 also 19.048,13 Euro. Dazu kommt der Ortszuschlag für Verheiratete von 1200,69 Euro. Insgesamt beläuft sich das Kanzler-Amtsgehalt also auf 20.248,82 Euro. Als Formulierung für den Eintrag bietet sich an: "Dabei entspricht das Grundgehalt nach § 11 des Bundesministergesetzes[15] dem 5/3-fachen des Grundgehalts der Besoldungsgruppe 11. Da die Bundesregierung in der Vergangenheit mehrere Jahre auf Erhöhungen ihrer Amtsbezüge verzichtet hat https://www.gesetze-im-internet.de/nichtanpg/NichtAnpG.pdf, ist die Berechnungsgrundlage dafür aber nicht der aktuelle Stand der Besoldungstabelle, sondern der Stand im März 1991. Das Kanzler-Grundgehalt liegt deshalb derzeit bei rd. 19.050 Euro, zuzüglich Ortszuschlag beträgt es rd. 20.250 Euro/Monat.--Textüberwachungsverein (Diskussion) 11:03, 25. Feb. 2020 (CET)

    Sorry, das ist willkürlicher Unsinn. Demnach kann ich jeden beliebigen Termin wählen, u.a. die Neufassung des Bundesbesoldungsgesetzes von 1957, aber auch jede beliebige Erhöhung, Du selbst zitierst ja den Wert von 2018. Oder reden wir plötzlich über einen anderen 1. März als den vorher so fixierten 1. März 1991? Außerdem ist es nicht zulässig, Besoldungen eigenständig zu berechnen, das ist immer in den Gesetzen selbst festgelegt, auch wenn die Abweichungen wahrscheinlich nur im Cent-Bereich liegen. Zudem ist die bereits erwähnte Dienstaufwandsentschädigung zu berücksichtigen. --Hmwpriv (Diskussion) 12:49, 25. Feb. 2020 (CET)

    Was bitteschön ist daran "willkürlicher Unsinn", ein vom Bundesinnenministerium in einer Drucksache des Bundestages genanntes Amtsgehalt als Ausgangspunkt für die Berechnung zu wählen? Außerdem, wenn es nicht erlaubt ist, "Besoldungen eigenständig zu berechnen", wieso wird dann das Kanzlergehalt im Wikipedia-Eintrag angegeben. Das wurde ja wohl auch eigenständig berechnet. Gesetzeslage ist es jedenfalls - wie ich nachgewiesen habe - nicht!--Textüberwachungsverein (Diskussion) 13:20, 25. Feb. 2020 (CET)

    Was daran willkürlich ist? Erst reitest Du auf dem 1. März 1991 herum, um Dich dann auf einen anderen ab 1. März (vermutlich 2020) zu beziehen, ohne dass das hinreichend klar wird; und ein Bezug auf 1991 ist willkürlich, da dieser Wert einst Ausgangsbasis war, jede Besoldungsanpassung aber auf dem letzten Wert basiert.
    Wer wie auf den Wert des Bundeskanzlerbezugs gekommen ist, das entzieht sich meiner Kenntnis (von mir stammt der Eintrag nicht). Eine eigenständige Berechnung ist definitiv nicht zulässig, da immer die gesetzlichen Tabellen gelten; dabei darf nicht vergessen werden, dass die Prozentangaben eigentlich nur Schaufenster-Charakter haben, weil eben centgenau in den Besoldungstabellen festgelegt wird, wie hoch ein Gehalt nun tatsächlich ist - und wo dies im Einzelfall unterbleibt, wird der entsprechende Wert per Erlass des BMF festgeschrieben; im Moment habe ich aber nicht die Muße, das im Bundesgesetzblatt respektive Bundesanzeiger zu suchen. --Hmwpriv (Diskussion) 13:54, 25. Feb. 2020 (CET)
    Nachtrag: Hier ( https://correctiv.org/faktencheck/politik/2019/04/30/so-viel-verdienen-kanzlerin-bundesminister-und-staatssekretaere ) gibt es genauere Zahlen und auch einen Hinweis auf das BBesAnpG 2018/2019/2020, dem die aktuellen Zahlen entnommen werden können. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu erwähnen, dass die Bezüge immer auch von den persönlichen Verhältnissen abhängen (ledig/verheiratet/verheiratet und Ehegatte im öD). --Hmwpriv (Diskussion) 14:36, 25. Feb. 2020 (CET)

    Wir halten fest: Die im Wikipedia-Eintrag genannten Kanzler-Amtsbezüge sind FALSCH! Deshalb müssen sie korrigiert werden! Genau darum geht es hier doch. Oder werden hier nur die eigenen Eitelkeiten gepflegt? Die von mir genannten Werte sind zwar nicht cent-genau, treffen es aber im Wesentlichen.--Textüberwachungsverein (Diskussion) 16:28, 25. Feb. 2020 (CET)

    Es macht aber keinen Sinn, wenn man einen falschen Eintrag durch einen anderen falschen Eintrag ersetzt - und schon gar nicht, wenn man vorher schon weiß, dass die Angabe falsch ist; das wiederum hat nichts mit Eitelkeit, sondern mit sorgfältiger Arbeit zu tun, zumal der falsche Wert nicht von mir stammt. Ich habe die wesentlichen Quellen bereits aufgezeigt, das wäre machbar, aber wenn ich mich darum kümmern soll, wird das sicher noch ein paar Tage dauern. --Hmwpriv (Diskussion) 17:40, 25. Feb. 2020 (CET)

    Literatur

    Hallo zusammen, ich würde gerne folgendes interessantes Buch unter dem Abschnitt Literatur bei Bundeskanzler als politische Institution und Funktion hinzufügen, welches interessante Einblicke (auch für Kinder) liefert:

    Leider ist der Abschnitt gesperrt, kann das bitte jemand übernehmen? Vielen Dank im Voraus und Grüße --2A00:20:9008:33CC:122C:156B:42E9:3412 07:47, 23. Aug. 2020 (CEST)

    Stellvertretung

    Die Frage der Stellvertretung von BK/BK‘in ist derzeit im Abschnitt „Bestellung der Bundesminister“ zu finden und somit sachlich nicht ganz passend zugeordnet. Sollte statt dessen m.E. einen eigenen Abschnitt bekommen. - Ergänzung 23.11.2020: Habe diese vorgeschlagene Änderung nun selbst vorgenommen. --Der Zahir (Diskussion) 18:21, 22. Nov. 2020 (CET)

    Bundeskanzler*in

    Könnten wir bitte die Überschrift anpassen. Immerhin haben wir seit 2005 eine weiblich gelesene Person als Bundeskanzlerin, fände ich also mehr als angebracht. Abgesehen davon haben wir 2020. Crocco C (Diskussion) 23:02, 5. Nov. 2020 (CET)

    Die Überschrift muss angepasst werden. Wir leben in einer Welt wo es Gleichberechtigung gibt. Es ist Sexistisch ein Amt nur mit der Männlichen Person zuschreiben. (nicht signierter Beitrag von Leecemin (Diskussion | Beiträge) 21:52, 18. Nov. 2020 (CET))

    Die Wikipedia bildet die Wirklichkeit ab; die kann man an der Stelle als sexistisch auffassen. Also bitte erstmal die Benennung des Amts im Grundgesetz ändern, dann kann die Wikipedia auch die Überschrift ändern. Danke.—ElTres (Diskussion) 22:13, 18. Nov. 2020 (CET)
    Du darfst dann auch selbst alle 2355 Links auf diese Seite korrigieren. --Der-Wir-Ing („DWI“) (Disk) 22:52, 18. Nov. 2020 (CET)

    Ich würde äußerst gerne jeden einzelnen Link anpassen. Kein Problem. Ganz Wikipedia braucht ein Update was Gendern angeht. Wir wollen ja wohl alle grammatikalisch richtig bleiben, oder? Crocco Concetta (Diskussion) 09:51, 11. Jan. 2021 (CET)

    Derartig umfangreiche Änderungen ohne stabiles Mandat dürften hier enden. -- O.Koslowski Kontakt 09:58, 11. Jan. 2021 (CET)

    Wählbarkeit erst mit 18?

    Auf welcher Rechtsgrundlage (Welcher Artikel im GG?) darf man erst mit 18 zum/zur Bundeskanzler*in gewählt werden? Wenn das Grundgesetz dazu nichts bestimmt (Gesetzeslücke), dann muss doch rechtlich möglich sein auch unter 18 in das Amt gewählt zu werden. --Dave Aly (Diskussion) 07:32, 3. Mär. 2021 (CET)

    Steht doch im Artikel Bundeskanzler_(Deutschland)#Wählbarkeit: "Das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes stellen keine ausdrücklichen Voraussetzungen für die Wählbarkeit (passives Wahlrecht) zum Amt des Bundeskanzlers auf. In der verfassungsrechtlichen Literatur wird aber ganz überwiegend davon ausgegangen, dass hierfür die Regelungen zur Wählbarkeit zum Bundestag entsprechend gelten.[1]"
    Also auf gar keiner Rechtsgrundlage. Entscheiden würde letztendlich das Bundesverfassungsgericht. Bis dahin gibt es nur Meinungen von Experten, aber die Frage ist letzendlich noch ungeklärt. --DWI 14:55, 3. Mär. 2021 (CET)

    Aktualisierung im Abschnitt "Helmut Kohl"

    Am Ende des Abschnitts zu Helmut Kohl steht: ... der bisher am längsten amtierte (länger als Angela Merkel und Konrad Adenauer, beide 14 Jahre). Angela Merkel amtiert inzwischen aber schon mehr als 15 Jahre, gewählt wurde sie am 22. November 2005 ... --158.181.74.160 18:12, 14. Dez. 2020 (CET)

    Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --ElTres (Diskussion) 11:47, 16. Dez. 2020 (CET)
    Merkel wurde bislang für vier Amtsperioden gewählt. Die Kanzlerwahl findet erst nach teils ausgedehnten Koalitionsverhandlungen statt, daher ist die Amtszeit kürzer als die Legislaturperiode, geht geschäftsführend aber noch in die nächste. Kohl wurde 1982 durch "die Wende" Kanzler und hat daher mehr als 4 volle Amtsperioden aufzuweisen, die aber so kurz wie möglich gehalten wurden, durch beabsichtigte Vorverlegungen des Wahltermins um jeweils knapp 2 Monate von Frühjahr 1983 über Januar 1987, Dezember 1990 bis zum Spätsommer 1998. So gesehen hat sich Kohl ein halbes Jahr selber abgenommen. --87.141.24.27 20:40, 17. Mär. 2021 (CET)

    Abschnitt Angela Merkel

    "Sie ist auch die erste Bundeskanzlerin, die in Deutschland geboren wurde." Diese Aussage ist trivial, da sie die erste Bundeskanzlerin überhaupt ist. Hier ist einzig und allein das generische Maskulinum richtig.

    Ich vermute, statt "Deutschland" ist hier die Bundesrepubik Deutschland gemeint, denn schließlich wurden alle bisherigen Bundeskanzlerinnen* in Deutschland (nämlich in Köln, Fürth, Ebingen, Lübeck, 2 x Hamburg, Ludwigshafen und Mossenberg-Wöhren) geboren.

    (* Zur besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Es wird das generische Femininum verwendet, wobei beide Geschlechter gleichermaßen gemeint sind.) Eine bessere lesbarkeit ist hier nicht gegeben. Das generische Femininum existiert zwar ("Katze"), aber hier nicht. Hier ist einzig und allein das generische Maskulinum richtig.


    --88.130.51.8 15:05, 26. Apr. 2021 (CEST)

    ich verstehe den satz als: "[...], die nach Kriegsende geboren wurde." -- 93.209.88.253 20:38, 9. Mai 2021 (CEST)
    Ist wohl Bundesrepublik Deutschland gemeint (stand da wahrscheinlich auch mal). Man könnte auch schreiben, „nach Ende des zweiten Weltkrieges“ oder diese Information ganz weglassen.--Pistazienfresser (Diskussion) 20:56, 9. Mai 2021 (CEST)

    "Angela Merkel wurde am 22. November 2005 zur Bundeskanzlerin gewählt und ist Bundeskanzlerin mit der zweitlängsten Amtszeit. Die erste Frau und Naturwissenschaftlerin, die das höchste Regierungsamt Deutschlands bekleidet, stützte sich auf eine große Koalition aus CDU/CSU und SPD. Sie ist zudem die erste ehemalige Bürgerin der DDR als gesamtdeutsche Kanzlerin und war bei Amtsantritt mit 51 Jahren die jüngste Amtsinhaberin. Sie ist auch die erste Bundeskanzlerin, die in Deutschland geboren wurde." ist nicht korrekt formuliert und wie folgt zu ändern: "Angela Merkel wurde am 22. November 2005 zur Bundeskanzlerin gewählt und ist der Bundeskanzler mit der zweitlängsten Amtszeit. Die erste Frau und zugleich der erste Naturwissenschaftler, der das höchste Regierungsamt Deutschlands bekleidet, stützte sich auf eine große Koalition aus CDU/CSU und SPD. Sie ist zudem der erste ehemalige Bürger der DDR als gesamtdeutscher Kanzler und war bei Amtsantritt mit 51 Jahren jüngster Amtsinhaber. Sie ist auch der erste Bundeskanzler, der in Deutschland geboren wurde." Begründung: Ihre mitgenannte Eigenschaft als Frau entwertet alle anderen Aussagen, da sie die einzige weibliche Person ist, die bisher den Kanzler gestellt hat. (nicht signierter Beitrag von 178.203.188.96 (Diskussion) 10:45, 10. Mai 2021 (CEST))

    Erledigt, imho. --Georg Hügler (Diskussion) 10:42, 10. Mai 2021 (CEST)

    weibliche Gattin

    eine Gattin ist immer weiblich. wikipedia stünde hier sprachkorrektheit gut zu gesicht. änderungsvorschlag: weiblicher (Ehe-)Partner (nicht signierter Beitrag von 178.203.188.96 (Diskussion) 10:26, 10. Mai 2021 (CEST))

    Geändert. --Georg Hügler (Diskussion) 10:46, 10. Mai 2021 (CEST)

    Mein Entsperrwunsch

    Ich würde gerne im Abschnitt „Deutsche Bundeskanzler seit 1949“ noch eine Spalte „Alter bei Amtsantritt“ einfügen. --217.86.101.218 17:47, 23. Aug. 2021 (CEST)

    Adenauer: 73 Jahre
    Erhard: 66 Jahre
    Kiesinger: 62 Jahre
    Brandt: 55 Jahre
    Schmidt: 55 Jahre
    Kohl: 52 Jahre
    Schröder: 54 Jahre
    Merkel: 51 Jahre

    Bitte eintragen! --2003:C5:8F44:D800:B9C7:88EA:55D7:DD6C 13:15, 28. Aug. 2021 (CEST)

    Wer daran interessiert ist kann das ja ausrechnen. Aber wenn das nicht in Literatur erwähnt wird, dann ist das ein Zeichen dafür dass es nicht wichtig genug für den Artikel ist. --DWI 19:45, 28. Aug. 2021 (CEST)
    Blaff blaff, wieder so eine leser*innen-feindliche Haltung. Leser*innen interessiert es vlt. nicht die Bohne, ob so was irgendwo in einer Literatur steht, sondern weil sie es einfach wissen wollen auch ohne zuvor nach einem Taschenrechner suchen zu müssen.--Ciao • Bestoernesto 01:30, 27. Sep. 2021 (CEST)

    Ersuchen oder verpflichten?

    Umseitig steht:
    "... übt der Bundeskanzler in der Regel auf Ersuchen des Bundespräsidenten […] das Amt des Bundeskanzlers bis zur Ernennung seines Nachfolgers geschäftsführend weiter aus"
    Ein Absatz tiefer:
    "... dass der Bundespräsident nicht von seinem Recht […], den bisherigen Amtsinhaber zur Weiterführung der Geschäfte bis zur Ernennung eines neuen Kanzlers zu verpflichten, Gebrauch macht..."
    Nun zwischen "ersuchen" (bitten) und "verpflichten" (anordnen) liegen IMHO Welten. Was stimmt?--Ciao • Bestoernesto 03:03, 27. Sep. 2021 (CEST)

    Text aus dem Grundgesetz: Auf Ersuchen des Bundespräsidenten ist der Bundeskanzler, auf Ersuchen des Bundeskanzlers oder des Bundespräsidenten ein Bundesminister verpflichtet, die Geschäfte bis zur Ernennung seines Nachfolgers weiterzuführen. --DWI 03:50, 27. Sep. 2021 (CEST)

    Video

    Video:Was macht ein*e Bundeskanzler*in?

    Wollen wir das Video in den Artikel mit einbauen? -- sk (Diskussion) 17:23, 27. Jul. 2021 (CEST)

    Erledigt. --sk (Diskussion) 11:19, 5. Nov. 2021 (CET)

    Merkel - Länge der Amtszeit

    Die Amtszeit von Angela Merkel läuft doch noch solange weiter, bis ein neuer Bundeskanzler vereidigt wurde. Ihre Zeiten als geschäftsführende Kanzlerin wurden in den vorherigen Wahlperioden doch auch immer mitgezählt. Wieso wird jetzt also der "Counter" für die Tage ihrer Amtszeit abgestellt und ein fixer Wert festgelegt, obwohl sie weiterhin im Amt ist? --Falcon3 (Diskussion) 08:32, 28. Okt. 2021 (CEST)

    Olaf Scholz ist Bundeskanzler

    Kann mal jemand Frau Dr. Merkel entfernen?--81.200.197.161 10:31, 8. Dez. 2021 (CET)

    "Die Amtszeit der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers beginnt mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde durch den Bundespräsidenten nach abgeschlossener Kanzlerwahl." (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/verfahren-kanzlerwahl-848426)
    Damit ist Scholz eigentlich noch nicht Bundeskanzler, oder sehe ich das falsch? --PfIaf (Diskussion) 10:44, 8. Dez. 2021 (CET)

    Ist soeben geschehen. ~~ 91.235.236.101 10:56, 8. Dez. 2021 (CET)

    Bündnis = Neutrum

    Grammatik im Abschnitt zu Olaf Scholz anpassen 94.31.81.252 12:10, 8. Dez. 2021 (CET)

    Bundeskanzler:in: Amtszeiten

    Unter dem Suchbegriff "Bundeskanzler" sind in der kleinen Tabelle (leider kenne ich die Fachtermini nicht) für Fr. Dr. Merkel 4, bei Hr. Dr. Kohl hingegen 5 Amtzeiten angegeben. Ist das tatsächlich so richtig? --Jcvogel (Diskussion) 17:24, 8. Dez. 2021 (CET)

    Ja, die erste Amtszeit von Kohl waren keine 4 Jahre sondern nur 177 Tage. Siehe 9._Deutscher_Bundestag --MetalSnake (Diskussion) 17:57, 8. Dez. 2021 (CET)

    Infobox Amtszeit 4 Jahre

    Die Infobox nennt für die Amtszeit des Kanzlers vier Jahre. Wie wird das begründet? Der Kanzler wird laut Grundgesetz nicht für vier Jahre gewählt, sein Amt endet aber mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages, seines Rücktritts oder Todes. Eine Amtszeit hat er aber nicht. Ein Bundeskanzler, der mitten in der Legislaturperiode gewählt wird, bleibt ja nicht für vier Jahre im Amt.--2A02:908:E30:3140:C17A:22BF:2A26:75D0 04:14, 14. Dez. 2021 (CET)

    Ich hab das mal vorläufig ausgebessert auf normalerweise c.a 4 Jahre und Link auf den Detailabschnitt. --Der-Wir-Ing ("DWI") (Diskussion) 07:54, 14. Dez. 2021 (CET)

    Grafik Übersicht aller Bundeskanzler*innen

    Helmut Kohl hatte vier Amtsperioden (1982-1998), in der Grafik werden fünf genannt. (nicht signierter Beitrag von 2.206.108.96 (Diskussion) 00:52, 27. Jan. 2022 (CET))

    Die so genannten "Gendersternchen" sind nicht Bestandteil der deutschen Rechtschreibung!!! Und wie unten schon erläutert, gibt es ferner die Amtsbezeichnung "Bundeskanzlerin" nicht, vgl. Art. 63 Abs.1 GG. Ungeachtet dessen, dass es tatsächlich so gehandhabt wurde, Frau Merkel, "Bundeskanzlerin" zu heißen. Streng juristisch gibt es nur das Amt des Bundeskanzlers. --Macri (Diskussion) 02:52, 29. Mär. 2022 (CEST)

    Artikelname

    Gibt es eigentlich einen Grund dafür, weswegen statt dem in Klammern gesetzen Staat nicht einfach die amtliche Bezeichnung, also Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland genutzt wird wie bei Präsident der Vereinigten Staaten oder Präsident des Deutschen Bundestages? Das jetzige Lemma wirkt auf mich etwas unintuitiv --Tobiasi0 (Diskussion) 20:27, 26. Feb. 2022 (CET)

    Der Bundeskanzler führt keine Standarte, sondern lediglich einen Fahrzeugstander

    Ein Fahrzeugstander ist doch keine Standarte, weswegen der Verweis auf die "Standarte des Bundeskanzlers" falsch ist, oder sehe ich das falsch?

    https://www.protokoll-inland.de/Webs/PI/DE/beflaggung/beflaggungssituationen/fahrzeugstander/fahrzeugstander-node.html --188.194.220.186 12:14, 14. Aug. 2022 (CEST)

    1. Herzog, in: Maunz/Dürig, Grundgesetz-Kommentar 77. EL Juli 2016, Artikel 63 Grundgesetz Rdnr. 21-24.