Diskussion:Honigverordnung

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Letzter Kommentar: vor 1 Monat von Elrond in Abschnitt Geltungsbereich
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"„Mischung von Honig aus EG-Ländern und Nicht-EG-Ländern“....sehr schöne Tautologie. 195.145.220.80 12:49, 3. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Für eine Tautologie müsste nach meinem Verständnis aber statt dem und ein oder stehen. --Baumfreund-FFM (Diskussion) 20:24, 3. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

lmgb[Quelltext bearbeiten]

der Ermächtigung in § 19 Absatz 1 Nr. 1, 2 b), 3, 4 a) und c) sowie aufgrund von § 44 Absatz 1 Nr. 2 LFGB

beziehen sich offensichtlich statt auf LFGB auf das ältere LMGB. Wie verlinke ich dahin? Oder gibt es diese Texte gar nicht mehr? --kakau (Diskussion) 14:40, 20. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Geltungsbereich[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht: „Der Anwendungsbereich der Verordnung umfasst jeden Honig und jedes Honigprodukt, soweit sie dazu bestimmt sind, als Lebensmittel gewerbsmäßig in den Verkehr gebracht zu werden“, auf meiner Imkerschulung wurde aber gelehrt, dass auch Hobbyimker, die kein Gewerbe haben und auch nicht haben müssen, wenn sie weniger als 30 bzw. 70 Völker bewirtschaften, unter diese Verordnung fallen, selbst wenn sie den Honig verschenken (an Freunde, Familie und was auch immer) Der Punkt ist „Inverkehrbringung“, das ist unabhängig von Bezahlung bzw. Gewerbe oder nicht. Was stimmt nun? Falle ich als Hobbyimker ohne Gewerbe darunter oder nicht? --Elrond (Diskussion) 15:08, 17. Apr. 2024 (CEST)Beantworten