Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein

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Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein ist das Landesarbeitsgericht (LAG) des Bundeslandes Schleswig-Holstein. Seit 2017 steht Marlies Heimann als Präsidentin an der Spitze des Gerichts.

Gerichtssitz und -bezirk[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das LAG hat seinen Sitz in Kiel.[1] Der Gerichtsbezirk umfasst das gesamte Gebiet des Bundeslandes.[2]

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926[3] wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbstständige Gerichte, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Kiel entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Kiel als eines von drei Landesarbeitsgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichts Kiel. Dem Landesarbeitsgericht waren die Arbeitsgerichte Flensburg, Husum, Kiel, Neumünster, Oldenburg (Holstein), Holstein, Rendsburg, Westerland und Wyl.[4]

Mit dem Groß-Hamburg-Gesetz von 1937 wurde ein Landesarbeitsgericht Lübeck geschaffen und das Arbeitsgericht Oldenburg (Holstein) diesem zugeordnet.[5]

Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 zunächst alle Gerichte geschlossen. Die ordentlichen Gerichte wurden schon bald wieder eröffnet, während die Arbeitsgerichte zunächst nicht wieder eingerichtet wurden, so dass arbeitsgerichtliche Streitigkeiten von den ordentlichen Gerichten erledigt werden mussten. Gemäß Kontrollratsgesetz 21 sollten in Deutschland Arbeitsgerichte aufgebaut werden. Hierbei wurde für ganz Schleswig-Holstein nur ein Landesarbeitsgericht, das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in Kiel gebildet. Diesem waren zunächst die Arbeitsgerichte Elmshorn, Flensburg, Heide, Kiel, Lübeck, Neumünster, Bad Oldesloe, Rendsburg und Schleswig nachgeordnet.[6]

Gerichtsgebäude[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das LAG befindet sich in der Deliusstraße 22, im Gerichtshaus, in dem auch das Amtsgericht Kiel und das Arbeitsgericht Kiel untergebracht sind.

Über- und nachgeordnete Gerichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Schleswig-Holstein)
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Schleswig-Holstein)
Lage der Arbeitsgerichte in den jeweiligen Gerichtsbezirken in Schleswig-Holstein
  • ArbG Flensburg
  • ArbG Elmshorn
  • ArbG Neumünster
  • ArbG Kiel
  • ArbG Lübeck
  • Dem LAG ist das Bundesarbeitsgericht übergeordnet. Nachgeordnete Gerichte sind die Arbeitsgerichte Elmshorn, Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster.

    Leitung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    • Ab 25. November 1946: Hans Gramm (* 29. Januar 1908)
    • Ab 1. Dezember 1973: Wolfram Zitscher (* 25. März 1924)
    • Ab 1. Juni 1989: Ninon Colneric
    • 2001 bis 2009: Alexander Ostrowicz
    • Ab 2010: Birgit Willikonsky
    • seit 2017: Marlies Heimann; war von 2009 bis 2017 Vizepräsidentin.[7]

    Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    1. § 54 Abs. 1, S. 1 des Landesjustizgesetzes (LJG) vom 17. April 2018, GVOBl. 2018, 231, ber. 441.
    2. § 54 Abs. 2 LJG.
    3. RGBl. I S. 507
    4. Verordnung über die Errichtung von Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten vom 10. Juni 1927, GS S. 97 f. (insb. S. 116), Digitalisat
    5. Gesetz über die Gerichtsgliederung in Groß-Hamburg und anderen Gebietsteilen vom 16. März 1937, RGBl. I S. 312.
    6. Werner Kind-Krüger: Der Wiederaufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit in Schleswig-Holstein nach 1945, Digitalisat
    7. Landesarbeitsgericht: Marlies Heimann ist neue Chefin der Arbeitsrichter. kn-online.de, 20. März 2017, abgerufen am 21. Februar 2018.

    Koordinaten: 54° 19′ 7″ N, 10° 7′ 14,2″ O