Volksgerichtshof
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Der Volksgerichtshof (VGH) war 1934 als Sondergericht zur Aburteilung von Hoch- und Landesverrat gegen den NS-Staat in Berlin eingerichtet worden. 1936 wurde er ein ordentliches Gericht.
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[Bearbeiten] Gründung
Nachdem im Reichstagsbrandprozess vor dem Reichsgericht der mutmaßliche Täter Marinus van der Lubbe zwar zum Tode verurteilt, drei mitangeklagte Funktionäre der Kommunistischen Partei aber freigesprochen worden waren, beschloss Hitler, politische Straftaten der unabhängigen Justiz zu entziehen und ordnete die Gründung des von ihm so benannten Volksgerichtshofes an. Diese erfolgte durch das Gesetz vom 24. April 1934 in Berlin.
[Bearbeiten] Zuständigkeit und Verfahren
Seine Aufgabe war zunächst die Aburteilung von Hochverrat und Landesverrat und wurde später auf weitere Strafvorschriften ausgeweitet.
Spruchkörper des Gerichts waren so genannte Senate, die sich – in Abweichung von den hergebrachten und bewährten Grundsätzen rechtsstaatlicher Verfahren – nur aus zwei Berufsrichtern und drei so genannten Volksrichtern, in der Regel Parteifunktionären, Offizieren und hohen Beamten zusammensetzten. Die Richter wurden von Adolf Hitler ernannt. Als Richter wurde nur berufen, wer als zuverlässig im nationalsozialistischen Sinne galt.
Organisation und Gerichtsverfahren waren auf kurze Prozesse ausgerichtet.
Der Angeklagte konnte gegen Entscheidungen des Volksgerichtshofs kein Rechtsmittel einlegen, wohl aber die Staatsanwaltschaft.
Eine freie Wahl des Verteidigers bestand nicht. Der Angeklagte musste sich die Person des Verteidigers vom Vorsitzenden des Senats genehmigen lassen. Verteidiger und Angeklagter erhielten oft erst einen Tag oder gar wenige Stunden vor der Hauptverhandlung Kenntnis von den Anklagevorwürfen. Beide kannten sich bis dahin oft nicht oder konnten keinen Kontakt aufnehmen.
Der Verurteilte erhielt in Hoch- und Landesverratssachen keine Abschrift des Urteils. Er durfte lediglich unter Aufsicht eines Justizbeamten Einsicht nehmen.
Der Volksgerichtshof tagte zunächst im funktionslos gewordenen Preußischen Landtag, heute Sitz des Abgeordnetenhauses von Berlin. 1935 zog der Volksgerichtshof in das Schulgebäude des Königlichen Wilhelms-Gymnasiums, Bellevuestraße 15, nahe dem Potsdamer Platz. Einige Prozesse wurden im Gebäude des Kammergerichts am Kleistpark in Berlin-Schöneberg geführt. Hier fand auch der Schauprozess am 8. August 1944 gegen die Widerstandskämpfer vom 20. Juli statt. Auf Hitlers Befehl hin wurde dieser Prozess gefilmt.
Daneben urteilte der Volksgerichtshof auch im Umherreisen in den verschiedensten Städten des Herrschaftsgebietes, was es dem Gerichtspräsidenten Roland Freisler ermöglichte, seine Urteile in besonderer Weise vor der jeweils sorgfältig ausgewählten und in großer Anzahl hergestellten Öffentlichkeit durchzuführen.
Der Volksgerichtshof hatte am 1. Januar 1943 47 Berufsrichter und 95 ehrenamtliche Richter, darunter 30 Offiziere, vier Polizeioffiziere und 48 SA-, SS, NSKK- und HJ-Führer. 1944 war die Zahl der ehrenamtlichen Beisitzer gar auf 173 gestiegen. Ihm arbeiteten 179 Staatsanwälte zu.
[Bearbeiten] Aufgabe
Dieses Sondergericht hatte eine „volkshygienische Aufgabe“, so sein zweiter Präsident, der seit 1942 als Reichsjustizminister amtierende Otto Georg Thierack, es sollte die „Seuchengefahr“, die von den Angeklagten ausging, bekämpfen. Am 5. Januar 1943 bei der Einführung des neuen Oberlandesgerichtspräsidenten von Stettin erläuterte Thierack dies im typisch nationalsozialistischen Vokabular: Es komme darauf an, „den gesunden Körper unseres Volkes unter allen Umständen unversehrt und kräftig zu erhalten“.
[Bearbeiten] Präsidenten
| 13. Juli bis 18. September 1934: | Fritz Rehn |
| 1936 bis 1942: | Otto Georg Thierack |
| August 1942 bis 3. Februar 1945: | Roland Freisler |
| 12. März bis 24. April 1945: | Harry Haffner |
[Bearbeiten] Der Volksgerichtshof als Instrument des Justizterrors
Die Zahl der Todesurteile stieg mit Kriegsbeginn 1939 sprunghaft an. 1936 ergingen elf Todesurteile, 1943 waren es 1662, etwa die Hälfte der überhaupt vor dem Volksgerichtshof angeklagten Personen. Bis 1945 wurden rund 5200 Todesurteile vollstreckt. Für eine Verurteilung genügten Vergehen wie die Verbreitung von Nachrichten ausländischer Sender, abwertende Bemerkungen im privaten Kreis über Adolf Hitler oder Zweifel am sogenannten „Endsieg“.
Im August 1942 wurde Roland Freisler Präsident des Volksgerichtshofs. Er führte seine Verhandlungen mit besonderem Fanatismus und demütigte die Angeklagten in besonderem Maße. Sein Senat verhängte besonders oft Todesurteile. Am 3. Februar 1945 wurde das Gebäude durch einen Bombenangriff zerstört, wobei Freisler auf dem Weg in den Luftschutzkeller während der Verhandlung gegen den späteren Bundesrichter Fabian von Schlabrendorff von einem herabstürzenden Balken getroffen und erschlagen wurde.
Der Volksgerichtshof verurteilte u. a. Mitglieder von Widerstandsgruppen Rote Kapelle, Weiße Rose, Edelweißpiraten, Kreisauer Kreis und die Verschworenen des 20. Juli 1944 um Oberst Graf Stauffenberg.
[Bearbeiten] Der Volksgerichtshof und die Nachkriegsjustiz
Der Bundesgerichtshof billigte 1956 den Angehörigen des Volksgerichtshofs das so genannte Richterprivileg zu, wonach keiner wegen Rechtsbeugung oder anderen Delikten verurteilt werden kann, wenn er sich an damals geltende Gesetze gehalten hat bzw. das Unrecht seines Tuns nicht erkannt hat. Zwar gab es gegen Ende der 60er Jahre mit dem Verfahren gegen Volksgerichtshof-Richter Hans-Joachim Rehse einen zaghaften bundesdeutschen Versuch zur strafrechtlichen Aufarbeitung des durch Volksgerichtshof begangenen Unrechts, doch verstarb der Angeklagte vor einem letztinstanzlichen Urteil. Die Berliner Staatsanwaltschaft erhob - nach Wiederaufnahme der Ermittlungen 1979 – am 6. September 1984 Anklage gegen einen früheren Beisitzer Freislers im 1. Senat des Volksgerichtshofes wegen vollendeten Mordes in 62 und wegen versuchten Mordes in 35 Fällen. Sie stellte im juristischen Ergebnis ihrer Ermittlungen fest, dass der Volksgerichtshof, jedenfalls seit dem Amtsantritt Freislers im August 1942, nicht mehr als ein ordentliches Gericht, sondern nur noch als Scheingericht anzusehen war. Noch im selben Jahr, vor Eröffnung des Hauptverfahrens, beging der 82-jährige Angeschuldigte Selbstmord. Die weiteren Ermittlungsverfahren mussten bis 1991 endgültig eingestellt werden, nachdem nunmehr verhandlungsfähige Beschuldigte nicht mehr vorhanden waren. Im Anschluss an diese Anklageerhebung hatte am 25. Januar 1985 der Deutsche Bundestag in einer politischen, juristisch unverbindlichen Entschließung den Volksgerichtshof einstimmig als „Terrorinstrument zur Durchsetzung nationalsozialistischer Willkürherrschaft“ bewertet und dessen Urteilen jede Rechtswirkung in der Bundesrepublik Deutschland abgesprochen. Rechtsverbindlich wurden die Urteile des Volksgerichtshofs und der Sondergerichte 1998 durch Gesetz aufgehoben.[1]
Bis auf Oberreichsanwalt Ernst Lautz, der 1947 im Nürnberger Juristenprozess von einem amerikanischen Militärgericht zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilt wurde, wurde somit keiner der etwa 570 Richter und Staatsanwälte gerichtlich zur Rechenschaft gezogen. Vielmehr machten einige von ihnen in Westdeutschland sogar noch beachtliche Justizkarriere (laut Braunbuch von 1968):
- Hans-Dietrich Arndt: Senatspräsident beim Oberlandesgericht Koblenz
- Dr. Robert Bandel: Oberamtsrichter in Kehl
- Bellwinkel: Erster Staatsanwalt in Bielefeld
- Dr. Erich Carmine: Amtsgerichtsrat in Nürnberg
- Christian Dede: Landgerichtsdirektor in Hannover
- Johannes Frankenberg: Oberamtsrichter in Münnerstadt
- Dr. Andreas Fricke: Landgerichtsrat in Braunschweig
- Dr. Wilhelm Grendel: Oberlandesgerichtsrat in Celle
- Wilhelm Hegener: Amtsgerichtsrat in Salzkotten
- Dr. Ferdinand Herrnreiter: Landgerichtsdirektor in Augsburg
- Dr. Konrad Höher: Staatsanwalt in Köln
- Dr. Rudolf Indra : Landgerichtsrat in Gießen
- Helmut Jaeger: Oberlandesgerichtsrat in München
- Dr. Leo Kraemer: Oberstaatsanwalt in Köln
- Hans Werner Lay: Oberlandesgerichtsrat in Karlsruhe
- Dr. Heinz Günter Lell: Oberstaatsanwalt
- Dr. Alfred Münich: Senatspräsident beim Oberlandesgericht München
Oberreichsanwalt Lautz wurde bereits nach weniger als vier Jahren begnadigt und in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Pension bedacht. Die Witwe Freislers erhielt über Jahrzehnte eine erhöhte Altersversorgung, da laut zuständigem Versorgungsamt ihr im Krieg verstorbener Mann in der Bundesrepublik seine Juristenkarriere fortgesetzt hätte - eine Argumentation, die kaum widerlegt werden kann.
Für Beihilfe und Denunziation in Zusammenhang mit Verfahren vor dem Volksgerichtshof wurden vier Personen strafrechtlich haftbar gemacht.
[Bearbeiten] Opfer des Volksgerichtshofs
Von den rund 18.000 Verurteilten des Volksgerichtshofes (davon über 5000 Todesurteile) kann hier nur eine kleine Auswahl gegeben werden: Robert Abshagen – Walter Arndt – Hans-Jürgen Graf von Blumenthal – Eugen Bolz – Klaus Bonhoeffer – Bruno Binnebesel – Alfred Delp – Erich Fellgiebel – Reinhold Frank – Eugen Gerstenmaier – Carl Friedrich Goerdeler – Albrecht von Hagen – Nikolaus Christoph von Halem – Paul von Hase – Robert Havemann – Andreas Hermes - Erich Hoepner – Helmuth Hübener – Kurt Huber – Marie-Luise Jahn – Jens Jessen - Friedrich Karl Klausing – Erich Knauf – Karlrobert Kreiten – Rudolf Kriß – Hans Conrad Leipelt – Wilhelm Leuschner – Max Josef Metzger – E. O. Plauen – Christoph Probst – Siegfried Rädel – Fritz Riedel – Josef Römer – Willy Sachse – Karl Schapper – Alexander Schmorell – Geschwister Scholl – Friedrich-Werner Graf von der Schulenburg – Fritz-Dietlof von der Schulenburg – Eva Schulze-Knabe – Bernhard Schwentner – Ulrich Wilhelm Graf Schwerin von Schwanenfeld – Robert Stamm – Berthold Graf Schenk von Stauffenberg – Willi Skamira – Adam von Trott zu Solz – Robert Uhrig – Joseph Wirmer – Eleonore Wolf – Johannes Wüsten – Peter Graf Yorck von Wartenburg – Erwin von Witzleben
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege (NS-AufhG), abgerufen 6. Juni 2008
[Bearbeiten] Literatur
- Bernhard Jahntz und Volker Kähne: „Der Volksgerichtshof“. Darstellung der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Berlin gegen ehemalige Richter und Staatsanwälte am Volksgerichtshof. Senatsverwaltung für Justiz (Hrsg.) Berlin, 3. Aufl. 1992
- Klaus Marxen: Das Volk und sein Gerichtshof. Klostermann, 1994, ISBN 3-465-02644-6
- Klaus Marxen/Holger Schlüter: Terror und "Normalität". Urteile des nationalsozialistischen Volksgerichtshofs 1934-1945: Eine Dokumentation =Juristische Zeitgeschichte NRW Bd. 13 (2004), ISSN 1615-5718
- Justiz und Nationalsozialismus. Katalog zur Ausstellung des Bundesministers der Justiz, 1989, S. 151–162, ISBN 3-8046-8731-8
- Walter Wagner: Der Volksgerichtshof im nationalsozialistischen Staat. Oldenbourg Verlag, 1974, ISBN 3-486-54491-8
- Jörg Friedrich: Freispruch für die Nazi-Justiz. Die Urteile gegen NS-Richter seit 1948. Eine Dokumentation. Ullstein, Berlin, überarbeitete und ergänzte Ausgabe, 1998, 662 Seiten, ISBN 3-548-26532-4
- Arnim Ramm: Der 20. Juli vor dem Volksgerichtshof. Wissenschaftlicher Verlag Berlin, 2007, ISBN 978-3-86573-264-4
- Holger Schlüter: Die Urteilspraxis des nationalsozialistischen Volksgerichtshofs, Berlin 1995
[Bearbeiten] Weblinks
- Gesetz zur Änderung von Vorschriften des Strafrechts und des Strafverfahrens - Artikel III - Volksgerichthof
- Terror und Normalität - Der Volksgerichtshof in zeitgeschichtlicher Perspektive Artikel von Klaus Marxen bei Humboldt-Forum-Recht
- Internetseite des Deutschen Historischen Museums mit Video
- Rocco Räbiger: Die Geschichte des Volksgerichtshofes - "Recht ist, was dem Volke nützt!"(?), Unterseite einer Dokumentation über Roland Freisler
- Vom Königlichen Friedrich-Wilhelm-Gymnasium zum Volksgerichtshof
- NS-RICHTER - Sehr verlockend, DER SPIEGEL: 5/1980 vom 28.01.1980
- Rolf Lamprecht: Die Gewalttäter in den roten Roben. DER SPIEGEL 44/1986 vom 27.10.1986, Seite 35-37a

